Bedingungen für das PS-Lotterie-Sparen (gültig nach Genehmigung durch die Lotterieaufsichtsbehörden ab 01.01.2023) 1. Vorwort Zur Förderung des Spargedankens führen die Sparkassen der Länder Brandenburg, Freistaat Sachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Sach- sen-Anhalt das „PS-Lotterie-Sparen“ durch, an dem jeder teilnehmen kann, der das 18. Lebensjahr vollendet hat. Ein PS-Los setzt sich aus dem Sparbetrag von 4 Euro und dem Auslosungsbeitrag von 1 Euro zusammen. Schuldnerin der Sparbeträge ist die Sparkasse, bei der die Sparbeträge entrichtet werden. Bei einer Anlage der Sparbeträge in einen Deka- FondsSparplan werden diese von der DekaBank in einem für den PS-Sparer geführten DekaBank Depot verwahrt. Über das Angebot eines Deka-FondsSparplanes entscheidet jede Sparkasse selbst. Träger des Auslosungsverfahrens und Schuldner aller Gewinnforderungen ist die Lotteriegesellschaft der Ostdeutschen Sparkassen mbH. Die Auslosungsbeiträge nehmen die Sparkassen im Namen und für Rechnung der Lotteriegesellschaft der Ostdeutschen Sparkassen mbH entgegen. 2. Erwerb von PS-Losen Der PS-Sparer kann der Sparkasse einen Dauerauftrag in der Sparkassengeschäftsstelle, im Internet oder telefonisch erteilen, aufgrund dessen Sparbeträge und Auslosungsbeiträge laufend vom Konto abzubuchen sind. Bei einem Deka-FondsSparplan beträgt die monatliche Mindestanzahl der PS-Lose fünf. Die Erteilung des Dauerauftrages ist dem PS-Sparer schriftlich zu bestätigen. Die Bestätigung muss die Losnummer enthalten. Ist aufgrund fehlender Deckung des Kontos des PS-Sparers die monatliche Abbuchung von 5 Euro je PS-Los bis zum Tag der Abbuchung (5. des Monats oder, wenn dieser Tag auf ein Wochenende oder Feiertag fällt, am folgenden Werktag) nicht gesichert, kommt der Spar-Spiel- vertrag für den folgenden Teilnahmezeitraum nicht zustande und der bisherige Vertrag endet. Entsprechend endet beim Deka-FondsSparplan der Auftrag für den Erwerb von Fondsanteilen. Der PS-Sparer wird darüber von der zuständigen Sparkasse schriftlich informiert. PS-Sparer nehmen an den jeweiligen Sonderauslosungen mit der Losnummer der Monatsauslosung teil, wenn diese im Monat der Sonder- auslosung zur Teilnahme an der Monatsauslosung berechtigt sind. 3. PS-Gewinnfonds Der PS-Gewinnfonds wird aus den Auslosungsbeiträgen (Ziff. 1) gebildet und nach Abzug eines gemäß einer Auflage der Lotterieaufsichtsbe- hörden zu verwendenden Zweckertrages, der zu zahlenden Steuern und der Kosten nach Maßgabe des Auslosungsplanes (Ziff. 5) an die PS- Sparer ausgeschüttet. Die Höhe des PS-Gewinnfonds beträgt dementsprechend 53% der Auslosungsbeiträge. 4. Auslosungen Der PS-Sparer nimmt mit seiner Losnummer an den Auslosungen teil. In jedem Monat findet am 10. eine Monatsauslosung statt. Die Sonderauslosungen werden jedes Jahr am 10. März, 10. Juli und 10. Novem- ber durchgeführt. Die Lotteriegesellschaft der Ostdeutschen Sparkassen mbH kann Abweichungen bis zu 5 vor und 20 Tagen nach den vorgesehenen Termi- nen aus technischen Gründen zulassen. 5. Auslosungsplan Die Anzahl der auszulosenden Gewinne und die Gesamtgewinnsumme sind von der Zahl der an der Auslosung teilnehmenden Lose abhängig. 5.1 Monatsauslosung Auf alle teilnehmenden Lose entfällt ein Hauptgewinn von 20.000 Euro. Zudem werden Auslosungsgruppen mit jeweils 30.000 Losen gebildet. Innerhalb einer Auslosungsgruppe mit 30.000 Losen werden ein Gewinn von 5.000 Euro und ein Gewinn von 500 Euro sowie die folgenden Grundnummern ermittelt: – eine Grundnummer in Form einer einstelligen Endziffer für den 2,50 Euro-Gewinn – eine Grundnummer in Form einer vierstelligen Endziffer für den 100 Euro-Gewinn – eine Grundnummer in Form einer vierstelligen Endziffer für den 250 Euro-Gewinn. Für den Losbestand, der keine vollständige Auslosungsgruppe mit 30.000 Losen ergibt, wird eine Schlussgruppe gebildet, die mindestens 27.000 Lose umfasst. Gegebenenfalls wird der Losbestand der keine vollständige Auslosungsgruppe von 30.000 Losen ergibt mit einer 30.000er-Auslosungsgruppe zu einer Schlussgruppe zusammengefasst. Innerhalb der Schlussgruppe ergibt sich die Anzahl der Einzelge- winne von 5.000 Euro und 500 Euro aus der nach Abzug der vorgenannten Grundnummerngewinne für die Schlussgruppe zur Verfügung ste- henden Gewinnsumme. 5.2 Sonderauslosungen Die Art der Sondergewinne ist drei Monate vor der Auslosung im Kassenraum der Sparkasse bekannt zu geben. Es finden jährlich folgende Sonderauslosungen statt: 157 361.000 D0 OSV (Fassung Jan. 2026) - v11.0 – Sonderauslosung im März: Geldpreise im Gesamtwert von mindestens 1.000.000 Euro – Sonderauslosung im Juli: © S-Management Services • DSV Gruppe Geld- und Sachpreise im Gesamtwert von mindestens 500.000 Euro – Sonderauslosung im November: Geldpreise im Gesamtwert von mindestens 1.000.000 Euro 6. Veröffentlichung der Auslosungsergebnisse Die ausgelosten Gewinne werden innerhalb von 10 Tagen nach der Auslosung durch Aushang oder Einsichtnahme in den Kassenräumen der Sparkassen und auf den Internetseiten der Sparkassen bzw. der Lotteriegesellschaft der Ostdeutschen Sparkassen mbH bekannt gegeben. 7. Verfügung über die Gewinne Die Auszahlung von Gewinnen erfolgt durch automatische Gutschrift auf dem angegebenen Konto. Seite 1 von 2 Bedingungen für das PS-Lotterie-Sparen 8. Verwendung der Sparbeträge Die im Laufe des Jahres angesammelten Sparbeträge werden Anfang Dezember dem angegebenen Konto gutgeschrieben und vom Zeit- punkt der Gutschrift an zu den jeweils geltenden Zinssätzen verzinst. Abweichend hiervon werden bei der Verwendung der Sparbeträge in einen Deka-FondsSparplan die Sparbeträge monatlich für den Erwerb von Fondsanteilen verwendet, die in einem für den PS-Sparer geführten DekaBank Depot verwahrt werden. Dazu beauftragt der PS-Sparer die Sparkasse, die jeweiligen monatlichen Sparbeträge für den monatlichen Erwerb von Anteilen des gewählten Fonds zu verwenden. 9. Verpfändung der Ansprüche Eine Verpfändung der Forderungen des PS-Sparers ist in seinem eigenen Interesse bis zum Zeitpunkt der Gutschrift auf ein Konto oder der Verwendung zum Erwerb der Fondsanteile entsprechend Ziffer 8 ausgeschlossen. 10. Schlussbestimmungen Eine Änderung der Bedingungen bleibt vorbehalten. Sie wird für die PS-Sparer verbindlich, sobald sie durch Aushang im Kassenraum der Sparkasse bekannt gemacht ist. 157 361.000 D0 OSV (Fassung Jan. 2026) - v11.0 Seite 2 von 2 Auslosungsbestimmungen für das PS-Lotterie-Sparen (gültig nach Genehmigung durch die Lotterieaufsichtsbehörden ab 01.01.2022) Die Sparkassen der Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern Sachsen und Sachsen-Anhalt führen die Auslosungen grundsätzlich gemeinsam durch. Für die nach Ziff. 4 ff. der „Bedingungen für das PS-Lotterie-Sparen“ durchzuführenden Auslosungen wird eine geprüfte und genehmigte Auslo- sungssoftware benutzt bzw. werden Teile des Auslosungsverfahrens manuell durchgeführt. I. Allgemeines Die Ziehungen erfolgen öffentlich unter notarieller, behördlicher oder behördlich genehmigter Aufsicht. Der in Ziff. 5.1. Bed. enthaltene Gewinnplan der Monatsauslosung ist auf 30.000 Lose abgestellt. Bei der Monatsauslosung sind jedoch Mehr- oder Mindergewinne bei abweichenden Loszahlen vorgesehen. Daher ist es notwendig, vor Eintritt in die Auslosungshandlung den endgülti- gen Auslosungsplan für die Ziehung aufzustellen. II. Auslosungsverfahren 1. Erfassung der Lose und Kontrolle Die Monatsauslosung erfolgt in nachstehend beschriebener Form: a) Die Finanz Informatik GmbH stellt die von den Sparkassen verkauften PS-Losnummern bereit. b) Für die Ermittlung des 20.000 Euro Gewinns werden alle Losnummern in einer Gruppe zusammengefasst und erhalten programmseitig eine Sondernummer. Für die Auslosung der 5.000 und 500 Euro Gewinne wird die Gesamtzahl der Losnummern in Gruppen á 30.000 Lose eingeteilt. Jede Losnummer erhält eine Speichernummer, die zwischen den Zahlen 1 bis 30.000 liegen kann. c) Die Aufsichtsperson überzeugt sich stichprobenartig von der Zuordnung der Speicher- und Sondernummer durch Auswahl einer beliebigen Zahl von Losnummern. Mit dieser Stichprobe bestätigt die Aufsichtsperson die Beteiligung der abgesetzten Losnummern an der Auslosung und die Zuordnung der Speicher- und Sondernummer. Die Stichprobe wird dem Protokoll über die Auslosungshandlung als Anlage beigefügt und ist Bestandteil des Protokolls. 2. Auslosung der Gewinne Die im Rahmen des PS-Lotterie-Sparens anfallenden Gewinnermittlungen werden grundsätzlich über eine Software auf einem Personalcom- puter abgewickelt. Die von einem Sachverständigen begutachtete Software arbeitet mit einem Zufallszahlengenerator. Das Programm ist auf einer CD-ROM gespeichert, die zwischen den Auslosungsterminen von der Aufsichtsperson in Verwahrung genommen wird. Die Gewinner- mittlung erfolgt durch Starten des Programms. Werden davon abweichend Teile der Auslosungshandlung manuell durchgeführt, wird im Fol- genden darauf ausdrücklich hingewiesen. 2.1 Grundnummern und Einzelgewinne bei der Monatsauslosung Die Gewinne werden wie folgt ermittelt: Die für die Auslosung lt. Auslosungsplan gültige Gewinnstruktur wird ermittelt und anschließend ausgedruckt. In den 30.000er-Gruppen ist jede Losnummer mit einer Speichernummer von 1 bis 30.000 versehen. In der Schlussgruppe richtet sich die Zahl der Speichernummern nach der Anzahl der tatsächlich gespielten Losnummern in der Schlussgruppe. Die möglichen Speichernummern werden für die Schluss- gruppe bei der Eingabe der Gewinnstruktur ermittelt. Für die Schlussgruppe werden die Losnummern, auf die Gewinne entfallen, durch ein- malige Ziehung der notwendigen Zahl (Speichernummer) und nachträglicher Zuordnung der Merkmale Speichernummer/Losnummer ermittelt. Der Programmlauf ist wie folgt festgelegt: a) Ziehung der Grundnummern für die 2,50 Euro, 100 Euro und 250 Euro Gewinne durch Verwendung der Auslosungssoftware b) Ziehung der Einzelgewinne in Höhe von 5.000 und 500 Euro ba) Variante I (ausschließliche Verwendung der Auslosungssoftware) Es folgt die lt. Gewinnstruktur vorgesehene Ziehung der Einzelgewinne für die 30.000er-Gruppe. Die Einzelgewinne werden in absteigen- der Reihenfolge gezogen. Für die Schlussgruppe werden die Gewinne nach den in der Gewinnstruktur hinterlegten Einzelgewinnen in absteigender Reihenfolge ermittelt. bb) Variante II (teilweise manuelles Auslosungsverfahren) Mit der Auslosungssoftware erfolgt die laut Gewinnstruktur vorgesehene Ziehung der Einzelgewinne für die 30.000er-Gruppe und die Ziehung der Einzelgewinne für die Schlussgruppe, wobei in der 30.000er-Gruppe der 5.000 Euro Gewinn vorerst als 500 Euro Gewinn gezogen wird. Die Ermittlung des Hauptgewinns der Monatsauslosung kann auch mit zwei gleichfarbigen Briefumschlägen, Kugeln o. ä. erfolgen. Diese enthalten jeweils die Speichernummer der vorab gezogenen 500 Euro Gewinne und die entsprechenden Losnummern und Namen der Gewinner, die zur Auslosungsveranstaltung eingeladen wurden. Nach vorherigem Mischen wird durch eine neutrale Person ein Briefumschlag, eine Kugel o. ä. gezogen. Das Gezogene repräsentiert den 5.000 Euro Gewinn, das heißt, alle Losnummern mit der im gezogenen Briefumschlag bzw. in der gezogenen Kugel o. ä. enthaltenen Speichernummer haben 5.000 Euro gewonnen. Die Los- 157 361.000 D0 OSV (Fassung Jan. 2026) - v11.0 nummern der Kunden von der Sparkasse, bei der die Auslosungsveranstaltung durchgeführt wird, können laut verlesen werden. Die Nutzung der Briefumschläge, Kugeln o. ä. ist im Ziehungsprotokoll zu vermerken. © S-Management Services • DSV Gruppe c) Ziehung des 20.000 Euro Gewinns aus dem Gesamtlosbestand durch Ermittlung einer Sondernummer unter Verwendung der Auslosungs- software 2.2 Gewinne bei den Sonderauslosungen Der Gesamtlosbestand für die Monatsauslosung im März, Juli bzw. November jeden Jahres wird jeweils in einer Gruppe für die Sonderauslo- sung zusammengefasst. Jede Losnummer erhält programmseitig eine Sondernummer. Der Ziehungsvorgang ist wie folgt festgelegt: a) Entsprechend der Anzahl der Gewinne werden Untergruppen gebildet, die nahezu die gleiche Anzahl von Losen enthalten. Seite 1 von 2 Auslosungsbestimmungen für das PS-Lotterie-Sparen b) Je Gewinn wird auf der Grundlage der für die Monatsauslosung eingesetzten PC-Software eine Nummer ermittelt, die innerhalb des Rah- mens der Losanzahl der jeweiligen Untergruppe liegt. Diese Nummer bestimmt auf der Grundlage des Nummernverzeichnisses die Gewinnlosnummer. c) Die Zuordnung der Art des Gewinnes zur Gewinnlosnummer kann manuell erfolgen. Die Aufsichtsperson prüft die Vollständigkeit der teilnehmenden Lose anhand von Stichproben. 3. Eingabe der gezogenen Gewinne zur Auswertung Die Grund-, Speicher- und Sondernummern der Monats- und Sonderauslosung werden in ein DV-Programm zur Ermittlung der dazugehöri- gen Losnummern eingegeben. Die Aufsichtsperson wählt stichprobenartig Speicher- und Sondernummern aus und lässt sich dazugehörige Losnummern mit Angabe des Gewinns ausdrucken. Durch Vergleich mit dem Auslosungsbogen, in dem die Gewinn-Speicher- bzw. Gewinn-Sondernummern vermerkt sind, stellt sie die ordnungsgemäße Zuordnung von Gewinn-Speicher- bzw. Gewinn-Sondernummern und Gewinn-Losnummern und Gewinn fest. Zur Kontrolle werden Protokolle über das Gesamtergebnis der ermittelten Gewinne ausgedruckt, die mit dem jeweiligen Gewinnplan überein- stimmen müssen. Nach der Freigabe sind keine Änderungen mehr möglich. Die ermittelten Losnummern werden in numerisch aufsteigender Folge sortiert in einer Liste ausgedruckt. Diese erstellte Liste ist die offizielle Ziehungsliste mit den Gewinn-Losnummern der Grund- und Einzelgewinne zur jeweiligen Monats- bzw. Sonderauslosung. III. Dokumentation Über den Verlauf der Auslosung ist unter Nennung der Mitwirkenden, der Ziehungszeit und des Ziehungsortes ein von der Aufsichtsperson zu unterzeichnendes Protokoll zu fertigen. Über alle vorgenommenen Handlungen und Ziehungen erfolgt ein Ausdruck bzw. eine Dokumentation, die Bestandteil des Ziehungsprotokolls sind. Die Richtigkeit wird von der Aufsichtsperson geprüft und durch Abzeichnung bzw. Siegelung bestätigt. Alle an der Auslosung beteiligten Datenträger werden gesichert und 6 Jahre lang als Beweismaterial aufbewahrt. Die Stammprogramme werden in einer geschützten Bibliothek aufbewahrt. IV. Schlussbestimmungen Eine Änderung dieser Auslosungsbestimmungen bleibt vorbehalten. Sie wird für die PS-Sparer verbindlich, sobald sie durch Aushang im Kas- senraum der Sparkasse bekannt gemacht ist. 157 361.000 D0 OSV (Fassung Jan. 2026) - v11.0 Seite 2 von 2 PS-Lotterie-Sparen Hinweise zur Spielsuchtgefährdung (Stand: 01.01.2026) Sehr geehrte Damen und Herren, der Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland enthält die Verpflichtung, Informationen über Spielsucht, Präventionen und Behand- lungsmöglichkeiten bereit zu halten. Beim PS-Lotterie-Sparen steht der Spargedanke im Vordergrund (4 Euro je Los). Durch das Sparlos (1 Euro Losbeitrag) gibt es daneben aber auch eine Glückspielkomponente. Diese soll primär den Sparanreiz fördern, bietet aber auch Anreize zum Spiel. Übertreibung und exzessives Spiel können zur Abhängigkeit und letztlich auch zur Sucht führen. Erhalten Sie sich den Spaß am Spiel, nehmen Sie es nicht zu ernst, vor allem hüten Sie sich davor, mit aller Macht Geld gewinnen zu wollen. Anhaltspunkte für eine Glücksspielabhängigkeit oder Spielsuchtgefährdung können z. B. folgende Verhaltensweisen sein: – Sie verspielen dauerhaft mehr Geld als geplant. – Sie leihen sich Geld, um zu spielen – oder verspielen Geld, das Ihnen nicht gehört. – Sie haben nach dem Spielen ein schlechtes Gewissen. – Sie verheimlichen Ihren Angehörigen und Freunden das tatsächliche Ausmaß Ihrer Spieleinsätze bzw. Verluste oder das Spielen überhaupt. – Sie vernachlässigen wegen des Spielens Ihre sozialen Kontakte. – Ihre Arbeit leidet durch das Spiel. – Sie erkennen, dass Sie sich selbst – und anderen – Schaden zufügen und spielen trotzdem weiter. Wenn Sie feststellen, dass eine oder mehrere der geschilderten Situationen bei Ihnen zutreffen, ist Vorsicht geboten. Wir empfehlen Ihnen, sich in diesem Fall vertrauensvoll an Fachleute zu wenden, die Ihnen Hilfe anbieten, z. B.: Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) Maarweg 149-161 50825 Köln Telefon: 0800 - 1 37 27 00 www.check-dein-spiel.de (kostenfrei und anonym) 157 361.000 D0 OSV (Fassung Jan. 2026) - v11.0 © S-Management Services • DSV Gruppe Seite 1 von 1