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Bedingungen für die Sparkassen-Kundenkarte
                                                                                                             Kreissparkasse Köln
                               Fassung Januar 2018                                                           Neumarkt 18-24, 50667 Köln

                               I. Serviceumfang                                                              4.3 Unterrichtungs- und Anzeigepflichten
                               Der Kontoauszugsdrucker ermöglicht dem Inhaber einer Sparkassen-              Stellt der Karteninhaber den Verlust oder Diebstahl seiner Karte oder die
                               Kundenkarte (nachfolgend Karte), Kontoauszüge einschließlich der darin        missbräuchliche Verwendung der Karte fest, so ist die Sparkasse unver-
                               enthaltenen Rechnungsabschlüsse für das in der Karte angegebene               züglich zu benachrichtigen (Sperranzeige). Der Karteninhaber hat jeden
                               Konto ausdrucken zu lassen.                                                   Diebstahl oder Missbrauch unverzüglich bei der Polizei anzuzeigen.


                               II. Allgemeine Regeln                                                         III. Kontoauszugsdrucker
                               1. Karteninhaber und Vollmacht                                                1. Bereithaltung von Belegen
                               Die Karte gilt für das auf ihr angegebene Konto. Sie kann nur auf den         Anlagen zu den Kontoauszügen, soweit sie am Kontoauszugsdrucker
                               Namen des Kontoinhabers oder einer Person ausgestellt werden, der der         nicht mehr ausgedruckt werden können, werden dem Kunden auf Anfor-
                               Kontoinhaber die Befugnis zum Erhalt und Nutzung der Sparkassen-Kun-          derung bei der kontoführenden Stelle zur Verfügung gestellt. Die Spar-
                               denkarte erteilt hat. Wenn der Kontoinhaber die Vollmacht widerruft, ist er   kasse ist berechtigt, dem Kunden die Anlagen auch ohne Anforderung
                               dafür verantwortlich, dass die an den Bevollmächtigten ausgegebene            gegen Portoersatz zuzusenden.
                               Karte an die Sparkasse zurückgegeben wird.
                                                                                                             2. Haftung der Sparkasse
                               2. Rückgabe der Karte
                                                                                                             Kontoauszüge werden im Rahmen der im Zeitpunkt der Abfrage beste-
                               Die Karte bleibt im Eigentum der Sparkasse. Die Karte ist nur für den auf
                                                                                                             henden technischen Möglichkeit erstellt. Die Kontoauszüge beinhalten die
                               der Karte angegebenen Zeitraum gültig. Mit Aushändigung der neuen,
                                                                                                             Kontobewegungen, die bis zum Abruf verbucht sind. Bei Funktionsstörun-
                               spätestens aber nach Ablauf der Gültigkeit der Karte ist die Sparkasse
                                                                                                             gen haftet die Sparkasse im Rahmen ihres Verschuldens.
                               berechtigt, die alte Karte zurückzuverlangen. Endet die Berechtigung, die
                               Karte zu nutzen, vorher (z. B. durch Kündigung der Kontoverbindung oder       3. Zusendung von Auszügen
                               des Kartenvertrags), so hat der Karteninhaber die Karte unverzüglich an       Ohne Anforderung des Kunden kann ein Kontoauszug erstellt und dem
                               die Sparkasse zurückzugeben.                                                  Kontoinhaber gegen Portoersatz zugesandt werden, wenn ein Kontoaus-
                               3. Sperrung und Einziehung der Karte                                          zug innerhalb von 35 Tagen nicht am Kontoauszugsdrucker bzw. elektro-
                               Die Sparkasse darf die Karte sperren und den Einzug der Karte (z. B. an       nisch im Online-Banking abgerufen wurde. Kontoinhaber und Sparkasse
                               SB-Geräten) veranlassen, wenn sie berechtigt ist, den Kartenvertrag aus       können eine andere Abruffrist vereinbaren.
                               wichtigem Grund zu kündigen oder wenn sachliche Gründe im Zusam-
                               menhang mit der Sicherheit der Karte dies rechtfertigen. Die Sparkasse        4. Zugangssperre
                               wird den Kontoinhaber unter Angabe der hierfür maßgeblichen Gründe            Ist die Karte gesperrt, so wird sie vom Kontoauszugsdrucker abgelehnt
                               möglichst vor, spätestens jedoch unverzüglich nach der Sperre über die        bzw. eingezogen. Die Sperre der Karte richtet sich nach Abschnitt II.
                               Sperre unterrichten. Die Sparkasse ist zur Einziehung oder Sperre der         Nummer 3.
                               Karte auch berechtigt, wenn die Nutzungsberechtigung der Karte durch
                                                                                                             5. Sorgfalts- und Mitwirkungspflichten
                               Gültigkeitsablauf oder durch ordentliche Kündigung endet.
                                                                                                             Für den Umgang mit der Karte gelten die Sorgfalts- und Mitwirkungs-
                               4. Allgemeine Sorgfalts- und Mitwirkungspflichten des Kunden                  pflichten unter Abschnitt II. Nummer 4.
                                                                                                             Hat der Karteninhaber durch ein schuldhaftes Verhalten zur Entstehung
                               4.1 Unterschrift
                                                                                                             eines Schadens im Rahmen dieser Servicefunktion der Karte beigetra-
                               Sofern die Karte ein Unterschriftsfeld vorsieht, hat der Karteninhaber die
                                                                                                             gen, so bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitverschuldens, in
                               Karte nach Erhalt unverzüglich auf dem Unterschriftsfeld zu unterschreiben.
                                                                                                             welchem Umfang Sparkasse und Kontoinhaber den Schaden tragen.
                               4.2 Sorgfältige Aufbewahrung
                               Die Karte ist mit besonderer Sorgfalt aufzubewahren, um zu verhindern,        6. Widerruf der Sparkasse
                               dass sie abhanden kommt oder missbräuchlich verwendet wird. Sie darf          Die Sparkasse kann jederzeit die Berechtigung des Kunden zur Benut-
                               insbesondere nicht unbeaufsichtigt im Kraftfahrzeug aufbewahrt werden.        zung des Kontoauszugsdruckers schriftlich widerrufen.


                               Sollte es sich bei der Karte um eine Botenkarte handeln, verfügt diese über eine eingeschränkte Funktion. Sie können diese ausschließlich
                               nur am Cashrecycler (Einzahlautomaten) für Bargeldeinzahlungen nutzen. Weitere Funktionen stehen nicht zur Verfügung. Mit der Bestellung
                               und Nutzung einer Botenkarte finden die Punkte I und III der Bedingungen für die Sparkassen-Kundenkarte keine Anwendung.
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Bedingungen für die Sparkassen-Kundenkarte · 30.08.26, 22:18