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Tiefenprüfung

4 Befunde · Modell deepseek/deepseek-v4-flash

ZKG formal (1)

warnungnicht reportfähig Seite 1

Fehlende/sehr lange Standzeit des Dokumentes

Die Fassung stammt aus März 2025. Zum Prüfdatum (August 2026) liegt die Fassung über 17 Monate zurück. Es ist unklar, ob das Dokument noch die aktuelle Fassung ist. Zudem fehlen Angaben zu einem Abruf-, Stand- oder Freigabedatum im Dokument selbst (nur 'Fassung März 2025' vorhanden).

„Fassung März 2025"

Evidence review did not establish a concrete false statement from the current official or source-document context. The finding is time-dependent, speculative, or already resolved by that context and is not reportable.

Extraktion (1)

hinweisnur Extraktion Seite 1

Extrahierte Ziffernfolge (Barcode/Postnummer) am Seitenanfang

Am Seitenanfang wurde eine lange Ziffernfolge extrahiert ('*0000000000004221408260* 0000000000004221408260'). Dies ist vermutlich ein OCR-/Barcode-Artefakt (z. B. eine Postident-/Steuerungsnummer des Abrufsystems), das keine echte Vertragsinformation darstellt und bei automatischer Weiterverarbeitung stören kann.

„*0000000000004221408260* 0000000000004221408260"

Die Ziffernfolge '*0000000000004221408260* 0000000000004221408260' am Seitenanfang ist klar ein OCR-/Barcode-/Postident-Artefakt (Abruf-/Steuerungsnummer des Systems), das keine echte Vertragsinformation darstellt. Es ist nicht als sichtbarer Dokumenttext zu belegen — es erscheint typisch für einen maschinellen Barcode/Postnummernstreifen der Druck- bzw. Abrufverarbeitung. Reine Extraktions-/Metadaten-Herkunft, für Kunden ohne Relevanz.

Rechtlicher Prüffall (1)

warnungnicht reportfähig Seite 1

Widerspruch bei Kündigungsform für beide Parteien

Der Teilnehmer kann 'jederzeit in Textform' kündigen, die Sparkasse nur 'schriftlich' unter 2 Monaten Frist. 'Schriftform' (eigenhändige Unterschrift) ist enger als 'Textform'. Dies ist nicht zwingend ein Fehler, aber eine rechtliche/prüfbedürftige Asymmetrie: Möglicherweise sollte auch die Bank-Kündigung in Textform erfolgen dürfen. Zudem fehlt eine Regelung für die ordentliche Kündigung des Teilnehmers mit Frist — der Teilnehmer hat keine Kündigungsfrist, was für Banken üblich ist, aber hier keine AGB-Kündigungsfristregelung abbildet.

„Der Teilnehmer kann diese Vereinbarung jederzeit mit Wirkung zum nächsten Abrechnungsstichtag in Textform kündigen. Die Sparkasse/Landesbank ist berechtigt, unter Einhaltung einer Frist von 2 Monaten diese Vereinbarung schriftlich zu kündigen."

Source-context review does not substantiate the claimed legal, pricing, or internal contradiction; the cited wording is contextual, permissible, or merely requests further checking and is not reportable.

Stil (1)

hinweisnicht reportfähig Seite 1

Kundenschriftfehler 'Portoersatz'

Im Dokument steht 'gegen Portoersatz'. Rechtlich unklar, ob 'Portoersatz' die Auslagenersatzpflicht des Teilnehmers für die Zusendung trifft und ob die Höhe/der Satz geregelt ist. Der Begriff ist unüblich; üblich wäre 'gegen Erstattung des Portos' oder 'gegen Portoauslagen'. Dies ist schreibstillistisch auffällig und ggf. präzisierungsbedürftig.

„Sofern der Teilnehmer die Kreditkartenabrechnung nicht innerhalb einer Frist von 20 Kalendertagen ab Abrechnungsstichtag abruft, ist die Sparkasse/Landesbank berechtigt, ihm die Abrechnung per Post gegen Portoersatz zuzusenden."

Source-context review does not substantiate the claimed legal, pricing, or internal contradiction; the cited wording is contextual, permissible, or merely requests further checking and is not reportable.

Text

TXT
*0000000000004221408260*                      0000000000004221408260
                                                                       Bedingungen für die Nutzung der elektronischen
                                                                       Kreditkarteninformationen (Kreditkarte online)
                                                                                                                                              Berliner Sparkasse
                                                                       Fassung März 2025                                                      Alexanderplatz 2, 10178 Berlin

                                                                       1. Gegenstand der Bedingungen
                                                                       Der Karteninhaber kann als Teilnehmer im Rahmen seines Online-Banking-Zugangs Kreditkarteninformationen abrufen. Kreditkarteninformati-
                                                                       onen sind die Kreditkartenabrechnung, Informationen über den Kreditkartensaldo und ggf. sonstige Leistungen (z. B. Einzelumsatzanzeigen
                                                                       gemäß Nummer 2.4).

                                                                       2. Leistungsangebot
                                                                       2.1 Allgemein
                                                                       Die Kreditkarteninformationen werden elektronisch über den für das Online-Banking mit der Sparkasse/Landesbank bereits vereinbarten
                                                                       Zugang zur Verfügung gestellt.
                                                                       2.2 Freischaltung
                                                                       Nach der Freischaltung für diesen Service durch die Sparkasse/Landesbank kann der Teilnehmer bereits am nächsten Arbeitstag die künfti-
                                                                       gen Kreditkarteninformationen online nutzen.
                                                                       Nach Freischaltung des Teilnehmers für die elektronischen Kreditkarteninformationen werden Kreditkartenabrechnungen im Rahmen des
                                                                       Online-Banking bereitgestellt.
                                                                       2.3 Bereitstellung der Abrechnungen und Abrufintervalle für den Teilnehmer
                                                                       Die Bereitstellung der Abrechnungen erfolgt derzeit im Format Portable Document Format (PDF). Über wesentliche Änderungen des Dateifor-
                                                                       mats wird die Sparkasse/Landesbank den Teilnehmer rechtzeitig informieren.
                                                                       Die Abrechnungen stehen mindestens 6 Monate lang online zur Verfügung. Über diesen Zeitraum hinausgehende Abrechnungen können
                                                                       über die Sparkasse/Landesbank nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen angefordert werden.
                                                                       Der Teilnehmer verpflichtet sich, die ihm zur Verfügung gestellten Abrechnungen unverzüglich nach deren Bereitstellung durch die Spar-
                                                                       kasse/Landesbank abzurufen und zu überprüfen.
                                                                       Sofern der Teilnehmer die Kreditkartenabrechnung nicht innerhalb einer Frist von 20 Kalendertagen ab Abrechnungsstichtag abruft, ist die
                                                                       Sparkasse/Landesbank berechtigt, ihm die Abrechnung per Post gegen Portoersatz zuzusenden.
                                                                       2.4 Einzelumsatzanzeige
                                                                       Die Sparkasse/Landesbank kann dem Teilnehmer darüber hinaus als zusätzliche Leistung eine Auflistung der Umsätze, die bereits zur Abrech-
                                                                       nung vorliegen aber noch nicht abgerechnet wurden, zur Verfügung stellen.
                                                                       2.5 Entgelte und deren Änderung
                                                                       Bei den vom Teilnehmer gegenüber der Sparkasse/Landesbank geschuldeten Entgelten und deren Änderung sind die Regelungen in
                                                                       Nummer 17 Allgemeine Geschäftsbedingungen maßgeblich.
                                                                       2.6 Änderung der Bedingungen
                                                                       Für Änderungen dieser Bedingungen sind die Regelungen in Nummer 2 Allgemeine Geschäftsbedingungen maßgeblich.
                                                                       2.7 Steuerrechtliche Anerkennung
                                                                       Die steuerliche Anerkennung der elektronisch bereitgestellten Abrechnungen durch die Steuer- und Finanzbehörden kann derzeit nicht
                                                                       gewährleistet werden.

                                                                       3. Kündigung
                                                                       Der Teilnehmer kann diese Vereinbarung jederzeit mit Wirkung zum nächsten Abrechnungsstichtag in Textform kündigen. Die Sparkasse/
                                                                       Landesbank ist berechtigt, unter Einhaltung einer Frist von 2 Monaten diese Vereinbarung schriftlich zu kündigen.
                                                                       Nach Wirksamkeit der Kündigung hat die Sparkasse/Landesbank das Recht, dem Teilnehmer die Kreditkartenabrechnungen entsprechend
                                                                       den zuvor getroffenen Vereinbarungen entweder per Postversand oder per Kontoauszugsdrucker zur Verfügung zu stellen.
     © S-Management Services • DSV Gruppe
     128 730.000 (Fassung März 2025) - v6.0


                                                                                                                                                                                                      Seite 1 von 1

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www.berliner-sparkasse.de/content/dam/myif/berliner-sk/work/dokumente/pdf/vertragsbedingungen/bedingungen-fuer-die-nutzung-der-elektronischen-kreditkarteninformationen.pdf

Bedingungen für die Nutzung der elektronischen · 14.08.26, 09:11