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Widerspruch bei Kündigungsform für beide Parteien
Der Teilnehmer kann 'jederzeit in Textform' kündigen, die Sparkasse nur 'schriftlich' unter 2 Monaten Frist. 'Schriftform' (eigenhändige Unterschrift) ist enger als 'Textform'. Dies ist nicht zwingend ein Fehler, aber eine rechtliche/prüfbedürftige Asymmetrie: Möglicherweise sollte auch die Bank-Kündigung in Textform erfolgen dürfen. Zudem fehlt eine Regelung für die ordentliche Kündigung des Teilnehmers mit Frist — der Teilnehmer hat keine Kündigungsfrist, was für Banken üblich ist, aber hier keine AGB-Kündigungsfristregelung abbildet.
„Der Teilnehmer kann diese Vereinbarung jederzeit mit Wirkung zum nächsten Abrechnungsstichtag in Textform kündigen. Die Sparkasse/Landesbank ist berechtigt, unter Einhaltung einer Frist von 2 Monaten diese Vereinbarung schriftlich zu kündigen."
Source-context review does not substantiate the claimed legal, pricing, or internal contradiction; the cited wording is contextual, permissible, or merely requests further checking and is not reportable.