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Bedingungen für das Online-Banking · 17.08.26, 22:15
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3 Befunde · Modell deepseek/deepseek-v4-flash
Interleavierter Wasserzeichen-/Lizenztext bricht Wörter und gefährdet automatische Verarbeitung
Die fremde Zeile '© S-Management Services • DSV Gruppe' ist mitten in den fortlaufenden Vertragstext eingestreut und durchtrennt Wörter (z. B. 'angege-' / 'benen'). Auch die Versionszeile '182 410.000 D1 (Fassung Juni 2025) - v6.0' erscheint als isolierter Block im Fließtext. Dies ist ein Extraktions-/Datenlieferantenartefakt, das Textextraktion, Suche und automatisierte Weiterverarbeitung stört.
„angege- © S-Management Services • DSV Gruppe benen Zeitpunkt (Annahmefrist)"
Das Finding betrifft die interleaverte Zeile '© S-Management Services • DSV Gruppe' und die Versionszeile '182 410.000 D1 (Fassung Juni 2025) - v6.0', die mitten im Fließtext stehen (z.B. 'angege-' / 'benen'). Dies ist ein klassisches Extraktions-/Layout-Ordnungs-Artefakt: Der Wasserzeichen-/Lizenztext und die Versionszeile sind im PDF als separate Textlayer-Elemente vorhanden, die durch die Extraktion falsch zwischen den Fließtext interleavt wurden. Dass Wörter durchtrennt werden (angege-/benen), deutet auf Layout-Order/Segmentierung in der Extraktion hin, nicht auf einen tatsächlich sichtbaren Druckfehler. Das Originaldokument zeigt den Wasserzeichen- und Versions-Text vermutlich an anderer Stelle (Rand/Fußzeile) oder als dezenten Hintergrund. Dies ist ein Extraktionsartefakt (layout_order).
Fehlerhafter interner Querverweis bei der Autorisierung (Nummer 4.1 statt 4.2)
In Nummer 5 Absatz 2 wird für die Ausführungsbedingung 'Der Teilnehmer hat den Auftrag autorisiert' auf 'Nummer 4.1' verwiesen. Die Autorisierung ist jedoch in Nummer 4.2 ('Auftragserteilung', Zustimmung/Autorisierung) geregelt; Nummer 4.1 behandelt lediglich 'Auftragsarten'. Der Querverweis ist damit inhaltlich nicht korrekt und sollte auf Nummer 4.2 zeigen.
„Der Teilnehmer hat den Auftrag autorisiert (vgl. Nummer 4.1)."
Der Querverweis 'vgl. Nummer 4.1' im Abschnitt 5 Absatz 2 ist im fortlaufenden, zusammenhängenden Fließtext sichtbar und wird nicht durch Extraktionsartefakte beeinflusst. Die Autorisierung ist tatsächlich in Nummer 4.2 ('Auftragserteilung') geregelt, während Nummer 4.1 nur 'Auftragsarten' behandelt. Der Querverweis auf 4.1 ist inhaltlich korrekt der falsche Bezug — ein echter, im Dokument sichtbarer Fehler, der für Kunden relevant ist (rechtlicher Querverweis in AGB).
Inkonsistente Schreibweise des Kompositums 'weiter[ge]geben'
Innerhalb des Abschnitts 7.1 Absatz 2 wird dasselbe Verb unterschiedlich geschrieben: in Ziffer (a) 'weitergegeben' (zusammengesetzt), in Ziffer (b) 'weiter gegeben' (getrennt). Für ein formales AGB-Dokument ist eine einheitliche Schreibweise zu erwarten.
„in Textform (z. B. per E-Mail, Messenger-Dienst) weiter gegeben werden"
Die inkonsistente Schreibweise 'weitergegeben' (Ziffer a) versus 'weiter gegeben' (Ziffer b) ist im Originaltext sichtbar und kein Extraktionsartefakt (beide Vorkommen stehen in normalem, ungetrennten Fließtext; keine Worttrennung am Zeilenende beteiligt). Allerdings handelt es sich um eine geringwertige Stil-/Konsistenzfrage ohne rechtliche Relevanz. 'weiter gegeben' ist zwar laut Duden nicht die bevorzugte Form, aber im deutschen Sprachgebrauch weit verbreitet und semantisch eindeutig. Dies ist ein typografischer Stilpunkt ohne starken kundenrelevanten Beleg — nach den Leitlinien für reine Stil-/Konsistenzfragen nicht publishable.
Bedingungen für das Online-Banking
Berliner Sparkasse
Fassung Juni 2025 Alexanderplatz 2, 10178 Berlin
1 Leistungsangebot
(1) Der Konto-/Depotinhaber und dessen Bevollmächtigte können Bankgeschäfte mittels Online-Banking in dem von der Sparkasse angebote-
nen Umfang abwickeln. Zudem können sie Informationen der Sparkasse mittels Online-Banking abrufen. Des Weiteren sind sie gemäß § 675f
Absatz 3 BGB berechtigt, Zahlungsauslösedienste gemäß § 1 Absatz 33 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) und Kontoinformations-
dienste gemäß § 1 Absatz 34 ZAG zu nutzen. Darüber hinaus können sie von ihnen ausgewählte sonstige Drittdienste nutzen.
(2) Konto-/Depotinhaber und Bevollmächtigte werden einheitlich als „Teilnehmer“, Konto und Depot einheitlich als „Konto“ bezeichnet, es sei
denn, dies ist ausdrücklich anders bestimmt.
(3) Zur Nutzung des Online-Banking gelten die mit der Sparkasse gesondert vereinbarten Verfügungslimite. Eine Änderung dieser Limite kann
der Konto-/Depotinhaber mit seiner Sparkasse gesondert vereinbaren. Bevollmächtigte können eine Änderung von Limiten mit der Sparkasse
vereinbaren, soweit eine solche Berechtigung zur Erhöhung von Limiten gesondert mit der Sparkasse und dem Kontoinhaber vereinbart ist.
Eine Erhöhung des Online-Banking-Limits, bei einem vereinbarten Online-Banking-Maximallimit über diesen Betrag hinaus, bedarf der geson-
derten Zustimmung des Kontoinhabers, bei Gemeinschaftskonten der Zustimmung der Mitkontoinhaber. Die Sparkasse ist nicht verpflichtet,
eine Vereinbarung über höhere Verfügungslimite zu akzeptieren.
2 Voraussetzungen zur Nutzung des Online-Banking
(1) Der Teilnehmer kann das Online-Banking nutzen, wenn die Sparkasse ihn authentifiziert hat.
(2) Authentifizierung ist das mit der Sparkasse gesondert vereinbarte Verfahren, mit dessen Hilfe die Sparkasse die Identität des Teilnehmers
oder die berechtigte Verwendung eines vereinbarten Zahlungsinstruments überprüfen kann. Mit den hierfür vereinbarten Authentifizierungs-
elementen kann der Teilnehmer sich gegenüber der Sparkasse als berechtigter Teilnehmer ausweisen, auf Informationen zugreifen (siehe
Nummer 3) sowie Aufträge erteilen (siehe Nummer 4).
(3) Authentifizierungselemente sind
– Wissenselemente, also etwas, das nur der Teilnehmer weiß (z. B. persönliche Identifikationsnummer [PIN]),
– Besitzelemente, also etwas, das nur der Teilnehmer besitzt (z. B. Gerät zur Erzeugung oder zum Empfang von einmal verwendbaren
Transaktionsnummern [TAN], die den Besitz des Teilnehmers nachweisen, wie die Sparkassen-Card mit TAN-Generator oder das mobile
Endgerät), oder
– Seinselemente, also etwas, das der Teilnehmer ist (Inhärenz, z. B. Fingerabdruck als biometrisches Merkmal des Teilnehmers).
(4) Die Authentifizierung des Teilnehmers erfolgt, indem der Teilnehmer gemäß der Anforderung der Sparkasse das Wissenselement, den
Nachweis des Besitzelements und/oder den Nachweis des Seinselements an die Sparkasse übermittelt.
3 Zugang zum Online-Banking
(1) Der Teilnehmer erhält Zugang zum Online-Banking der Sparkasse, wenn
– er seine individuelle Teilnehmerkennung (z. B. Kontonummer, Anmeldename) angibt und
– er sich unter Verwendung des oder der von der Sparkasse angeforderten Authentifizierungselemente(s) ausweist und
– keine Sperre des Zugangs (siehe Nummern 8.1 und 9) vorliegt.
Nach Gewährung des Zugangs zum Online-Banking kann auf Informationen zugegriffen oder können nach Nummer 4 Aufträge erteilt werden.
(2) Für den Zugriff auf sensible Zahlungsdaten im Sinne des § 1 Absatz 26 Satz 1 ZAG (z. B. zum Zweck der Änderung der Anschrift des
Konto-/Depotinhabers) fordert die Sparkasse den Teilnehmer auf, sich unter Verwendung eines weiteren Authentifizierungselements auszu-
weisen, wenn beim Zugang zum Online-Banking nur ein Authentifizierungselement angefordert wurde. Der Name des Kontoinhabers und die
Kontonummer sind für den vom Teilnehmer genutzten Zahlungsauslösedienst und Kontoinformationsdienst keine sensiblen Zahlungsdaten
(§ 1 Absatz 26 Satz 2 ZAG).
4 Aufträge
4.1 Auftragsarten
Es können Aufträge verschiedener Art erteilt werden, z.B. Verträge abschließen bzw. Vertragsänderungen zustimmen, Überweisungen oder
Limitänderungen beauftragen oder Zahlbeträge für einen bestimmten Zeitraum reservieren. Darunter kann auch die Erteilung von Lesebe-
rechtigungen für Drittdienste und die Erlaubnis zur Benachrichtigung von Drittdiensten über spezielle Umsätze fallen (vgl. Nummer 1 Absatz 1
dieser Bedingungen).
4.2 Auftragserteilung
Der Teilnehmer muss einem Auftrag (z. B. Überweisung) zu dessen Wirksamkeit zustimmen (Autorisierung). Auf Anforderung hat er hierzu
Authentifizierungselemente (z. B. Eingabe einer TAN als Nachweis des Besitzelements) zu verwenden.
Die Sparkasse bestätigt mittels Online-Banking den Eingang des Auftrags.
4.3 Widerruf von Aufträgen
Die Widerrufbarkeit eines Auftrags richtet sich nach den für die jeweilige Auftragsart geltenden Bedingungen (z. B. Bedingungen für den Über-
weisungsverkehr). Der Widerruf von Aufträgen kann nur außerhalb des Online-Banking erfolgen, es sei denn, die Sparkasse sieht eine Wider-
rufsmöglichkeit im Online-Banking ausdrücklich vor.
5 Bearbeitung von Aufträgen durch die Sparkasse
(1) Die Bearbeitung der Aufträge erfolgt an den für die Abwicklung der jeweiligen Auftragsart (z. B. Überweisung) auf der Online-Banking-
Seite der Sparkasse oder im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ bekannt gegebenen Geschäftstagen im Rahmen des ordnungsgemäßen
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Arbeitsablaufes. Geht der Auftrag nach dem auf der Online-Banking-Seite der Sparkasse oder im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ angege-
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benen Zeitpunkt (Annahmefrist) ein oder fällt der Zeitpunkt des Eingangs nicht auf einen Geschäftstag gemäß Online-Banking-Seite der Spar-
kasse oder „Preis- und Leistungsverzeichnis“ der Sparkasse, so gilt der Auftrag als am darauf folgenden Geschäftstag zugegangen. Die Bear-
beitung beginnt erst an diesem Geschäftstag.
(2) Die Sparkasse wird den Auftrag ausführen, wenn folgende Ausführungsbedingungen vorliegen:
– Der Teilnehmer hat den Auftrag autorisiert (vgl. Nummer 4.1).
– Die Berechtigung des Teilnehmers für die jeweilige Auftragsart (z. B. Wertpapierorder) liegt vor.
– Das Online-Banking-Datenformat ist eingehalten.
– Das gesondert vereinbarte Online-Banking-Verfügungslimit ist nicht überschritten (vgl. Nummer 1 Absatz 3).
– Die weiteren Ausführungsbedingungen nach den für die jeweilige Auftragsart maßgeblichen Bedingungen (z. B. ausreichende Kontode-
ckung gemäß den Bedingungen für den Überweisungsverkehr) liegen vor.
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Bedingungen für das Online-Banking
Liegen die Ausführungsbedingungen nach Satz 1 vor, führt die Sparkasse die Aufträge nach Maßgabe der Bestimmungen der für die jeweilige
Auftragsart geltenden Bedingungen (z. B. Bedingungen für den Überweisungsverkehr, Bedingungen für das Wertpapiergeschäft) aus.
(3) Liegen die Ausführungsbedingungen nach Absatz 2 Satz 1 nicht vor, wird die Sparkasse den Auftrag nicht ausführen. Sie wird den Teil-
nehmer hierüber mittels Online-Banking eine Information zur Verfügung stellen und soweit möglich dabei die Gründe und die Möglichkeiten
nennen, mit denen Fehler, die zur Ablehnung geführt haben, berichtigt werden können.
6 Information des Kontoinhabers über Online-Banking-Verfügungen
Die Sparkasse unterrichtet den Kontoinhaber mindestens einmal monatlich über die mittels Online-Banking getätigten Verfügungen auf dem
für Kontoinformationen vereinbarten Weg.
7 Sorgfaltspflichten des Teilnehmers
7.1 Schutz der Authentifizierungselemente
(1) Der Teilnehmer hat alle zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um seine Authentifizierungselemente (siehe Nummer 2) vor unbefugtem
Zugriff zu schützen. Ansonsten besteht die Gefahr, dass das Online-Banking missbräuchlich verwendet oder in sonstiger Weise nicht autori-
siert genutzt wird (vgl. Nummer 3 und 4).
(2) Zum Schutz der einzelnen Authentifizierungselemente hat der Teilnehmer vor allem Folgendes zu beachten:
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