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Bedingungen für die Nutzung der elektronischen
                                                   Kreditkarteninformationen (Kreditkarte online)

                                                   Fassung März 2025


                                                   1. Gegenstand der Bedingungen
                                                   Der Karteninhaber kann als Teilnehmer im Rahmen seines Online-Banking-Zugangs Kreditkarteninformationen abrufen. Kreditkarteninformati-
                                                   onen sind die Kreditkartenabrechnung, Informationen über den Kreditkartensaldo und ggf. sonstige Leistungen (z. B. Einzelumsatzanzeigen
                                                   gemäß Nummer 2.4).

                                                   2. Leistungsangebot
                                                   2.1 Allgemein
                                                   Die Kreditkarteninformationen werden elektronisch über den für das Online-Banking mit der Sparkasse bereits vereinbarten Zugang zur Verfü-
                                                   gung gestellt.
                                                   2.2 Freischaltung
                                                   Nach der Freischaltung für diesen Service durch die Sparkasse kann der Teilnehmer bereits am nächsten Arbeitstag die künftigen Kreditkar-
                                                   teninformationen online nutzen.
                                                   Nach Freischaltung des Teilnehmers für die elektronischen Kreditkarteninformationen werden Kreditkartenabrechnungen im Rahmen des
                                                   Online-Banking bereitgestellt.
                                                   2.3 Bereitstellung der Abrechnungen und Abrufintervalle für den Teilnehmer
                                                   Die Bereitstellung der Abrechnungen erfolgt derzeit im Format Portable Document Format (PDF). Über wesentliche Änderungen des Dateifor-
                                                   mats wird die Sparkasse den Teilnehmer rechtzeitig informieren.
                                                   Die Abrechnungen stehen mindestens 6 Monate lang online zur Verfügung. Über diesen Zeitraum hinausgehende Abrechnungen können
                                                   über die Sparkasse nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen angefordert werden.
                                                   Der Teilnehmer verpflichtet sich, die ihm zur Verfügung gestellten Abrechnungen unverzüglich nach deren Bereitstellung durch die Sparkasse
                                                   abzurufen und zu überprüfen.
                                                   Sofern der Teilnehmer die Kreditkartenabrechnung nicht innerhalb einer Frist von 20 Kalendertagen ab Abrechnungsstichtag abruft, ist die
                                                   Sparkasse berechtigt, ihm die Abrechnung per Post gegen Portoersatz zuzusenden.
                                                   2.4 Einzelumsatzanzeige
                                                   Die Sparkasse kann dem Teilnehmer darüber hinaus als zusätzliche Leistung eine Auflistung der Umsätze, die bereits zur Abrechnung vorliegen
                                                   aber noch nicht abgerechnet wurden, zur Verfügung stellen.
                                                   2.5 Entgelte und deren Änderung
                                                   Bei den vom Teilnehmer gegenüber der Sparkasse/Landesbank geschuldeten Entgelten und deren Änderung sind die Regelungen in
                                                   Nummer 17 Allgemeine Geschäftsbedingungen maßgeblich.
                                                   2.6 Änderung der Bedingungen
                                                   Für Änderungen dieser Bedingungen sind die Regelungen in Nummer 2 Allgemeine Geschäftsbedingungen maßgeblich.
                                                   2.7 Steuerrechtliche Anerkennung
                                                   Die steuerliche Anerkennung der elektronisch bereitgestellten Abrechnungen durch die Steuer- und Finanzbehörden kann derzeit nicht
                                                   gewährleistet werden.

                                                   3. Kündigung
                                                   Der Teilnehmer kann diese Vereinbarung jederzeit mit Wirkung zum nächsten Abrechnungsstichtag in Textform kündigen. Die Sparkasse ist
                                                   berechtigt, unter Einhaltung einer Frist von 2 Monaten diese Vereinbarung schriftlich zu kündigen.
                                                   Nach Wirksamkeit der Kündigung hat die Sparkasse das Recht, dem Teilnehmer die Kreditkartenabrechnungen entsprechend den zuvor
                                                   getroffenen Vereinbarungen entweder per Postversand oder per Kontoauszugsdrucker zur Verfügung zu stellen.
                                         manuell
© S-Management Services • DSV Gruppe
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                                                                                                                                                                                   Seite 1 von 1

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