Widerspruch (1)
warnungnicht reportfähig Seite 2
Zweifache Nennung 'Eilüberweisung' mit identischem Preis 12,00 EUR
Auf Seite 2 erscheint 'Eilüberweisung' zweimal mit jeweils 12,00 EUR; einmal ohne Zusatz und einmal mit der Angabe '(Euro-Expresszahlung online)'. Dies deutet auf eine Redundanz oder ein Duplikat in der Preisliste hin. Möglicherweise sollte eine Zeile einen anderen Preis oder eine andere Bezeichnung tragen.
„Eilüberweisung 12,00 EUR
Eilüberweisung 12,00 EUR
(Euro-Expresszahlung online)"
Die doppelte Eilüberweisung (12,00 EUR, einmal ohne Zusatz, einmal mit '(Euro-Expresszahlung online)') ist im Textlayer erkennbar. Es könnte sich um ein echtes Duplikat handeln, aber es ist ebenso wahrscheinlich eine Layout-/Spaltenzuordnungssituation, bei der der Zusatz '(Euro-Expresszahlung online)' die obere Zeile erscheinen lässt. Ohne visuelle Prüfung der Spalten- und Zeilenzuordnung ist nicht belastbar, ob wirklich zwei separate Preiszeilen existieren. Kundenrelevanz besteht, aber die Evidence-Origin ist nicht eindeutig.
Preis/Entgelt (4)
warnungnur Extraktion Seite 3
Widerspruch bei Bargeldauszahlung mit Kreditkarte im Ausland (0,00 EUR) vs. Fremdwährungszuschlag
Auf Seite 3 wird 'Bargeldauszahlung mit der Kreditkarte an fremden Geldautomaten außerhalb Deutschlands' mit 0,00 EUR ausgewiesen, während auf Seite 4 ein Fremdwährungsentgelt von 1,9% des Umsatzes für den Kreditkarteneinsatz gilt. Für Auslands-/Fremdwährungsabhebungen könnte dies bedeuten, dass zusätzlich zum 0,00 EUR das Fremdwährungsentgelt anfällt. Die Darstellung ist nicht eindeutig hinsichtlich der kumulativen Wirkung.
„an fremden Geldautomaten außerhalb Deutschlands 0,00 EUR"
Der vermeintliche Widerspruch (0,00 EUR Bargeldauszahlung im Ausland vs. 1,9% Fremdwährungsentgelt) ist Ergebnis des kombinierten Lesens von Seite 3 und Seite 4 Textlayern. Im Dokument sind die Positionen klar getrennt: Auszahlungsentgelt (0,00 EUR, keine Fremdwährung, da in Euro inside EWR) und Fremdwährungsentgelt sind unterschiedliche Preiszeilen. Der 'Widerspruch' entsteht nur durch die kumulative Darstellung aus zwei verschiedenen Seiten/Abschnitten, nicht durch einen tatsächlichen Dokumentfehler. Eine Kumulationsfrage ist eine Verständnisfrage, kein sichtbarer Dokumentfehler.
warnungveröffentlichbar Seite 5
Visa Card Basis: 0,00 EUR vs. 42,00 EUR Gesamtentgelte – Konditionen altersabhängig
Auf Seite 5 wird das Dienstleistungspaket 'Visa Card Basis' mit 'Jährliche Gesamtentgelte 0,00 EUR (bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres)' und zugleich 'Jährliche Gesamtentgelte 42,00 EUR' ausgewiesen. Es fehlt die explizite Zuordnung des 42,00-EUR-Betrags (offenbar für Kunden ab 21 Jahren). Die Darstellung ist für den Leser missverständlich, da beide Beträge direkt unter demselben Paket stehen.
„Visa Card Basis, einschließlich Ausgabe einer Debitkarte [Visa Card Basis] Jährliche Gesamtentgelte 0,00 EUR (bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres) ... Jährliche Gesamtentgelte 42,00 EUR"
Beide Beträge (0,00 EUR und 42,00 EUR) stehen tatsächlich direkt unter 'Visa Card Basis' im Dokumenttext. Die Altersbedingung '(bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres)' ist nur der 0,00-EUR-Zeile zugeordnet, während die 42,00 EUR ohne explizite Bedingung stehen. Dies ist im Dokument sichtbar und für Kunden potenziell missverständlich — die Zuordnung ist nicht eindeutig, was ein verkaufbarer Befund ist.
warnungReview nötig Seite 5
Dispositionskredit-Zinssatz ohne Bezug auf Höhe/Sollzins in der Entgeltinformation unklar
Für 'Eingeräumte Kontoüberziehung [Dispositionskredit]' und 'Geduldete Kontoüberziehung' wird ein variabler Zinssatz von 13,11% p.a. angegeben. Eine Entgeltinformation enthält üblicherweise den Sollzinssatz bzw. Verzugszins. Ob 13,11% den effektiven Jahreszins oder den Nominalzinssatz darstellt, ist nicht angegeben. Zudem fehlt ggf. eine Angabe zum Überziehungszins bei der geduldeten Überziehung (üblicherweise höher).
„Eingeräumte Kontoüberziehung [Dispositionskredit] Variabler Zinssatz 13,11 % p.a.
Geduldete Kontoüberziehung Variabler Zinssatz 13,11 % p.a."
Die Frage, ob für die geduldete Kontoüberziehung derselbe Zinssatz gelten muss und ob es höher sein müsste, hängt von externer Rechtslage (Preisangabenverordnung/ZAG-Anforderungen an Entgeltinformationen) und Bankpraxis ab. Es ist kein offensichtlicher sichtbarer Fehler im Dokument selbst — beide Zeilen nennen explizit 13,11%. Ob das falsch ist, erfordert externe Recherche/Rechtslage. Daher needs_visual_review und nicht publizierbar.
warnungnur Extraktion Seite 3
Fremdwährungsentgelt bei Bargeldauszahlung mit Visa Card Basis '0,00 EUR' vs. Seiten-3-Angabe 2%
Auf Seite 3 wird für 'Bargeldauszahlung mit der Debitkarte an fremden Geldautomaten in Fremdwährung ... Mit der [Visa Card Basis] 0,00 EUR' ausgewiesen, während auf Seite 4 für den Fremdwährungsbezahleinsatz der Visa Card Basis 1,9% des Umsatzes gelten. Für Bargeldabhebungen in Fremdwährung mit der Visa Card Basis gilt je nach Darstellung 0,00 EUR (Seite 3) bzw. ist unklar, ob das 1,9%-Fremdwährungsentgelt ebenfalls anfällt.
„Mit der [Visa Card Basis] 0,00 EUR"
Wie bei issue_1: Der vermeintliche Widerspruch entsteht durch Zusammenführung von zwei getrennten Preispositionen (Auszahlungsentgelt 0,00 EUR vs. Fremdwährungsentgelt 1,9%), die getrennte Tatbestände darstellen. Die 1,9%-Angabe auf Seite 4 ist ein separat ausgewiesenes Fremdwährungsentgelt. Der angebliche Konflikt ist ein Verständnis-/Kumulationsproblem aus zwei Dokumentteilen, kein sichtbarer Widerspruch im Dokument. Text-Extraktions- und Leseartefakt.
Metadaten (1)
hinweisnur Extraktion Seite 1
Dokumentdatum 01.02.2026 und Versionskennung '02/2026' auf Seite 1 – Konsistenz prüfen
Seite 1 nennt 'Datum: 01.02.2026' sowie am Seitenrand '02/2026'. Beide Angaben sind widerspruchsfrei zueinander, könnten aber unterschiedliche Bedeutung haben (Gültigkeitsdatum vs. Versions-/Fassungsdatum). Es ist nicht klar, ob 02/2026 das Druck-/Versionsdatum darstellt.
„Datum: 01.02.2026 ... 02/2026"
Datum 01.02.2026 und Versionsangabe 02/2026 sind widerspruchsfrei zueinander (die Finding-Description räumt selbst ein, dass beide konsistent sind). Es gibt keinen tatsächlichen Fehler erkennbar; die Fragestellung ist rein metadaten-/interpretationsbezogen und von geringem Kundenwert. Kein sichtbarer Dokumentfehler, keine konkrete Inkonsistenz nachgewiesen.
Extraktion (1)
hinweisnur Extraktion Seite 2
Referenzmarken '_1' und '_2' als Fußnoten-Indikatoren ohne zugeordneten Text im Fließtext
Auf Seiten 2–3 erscheinen Platzhalter '_1' (z.B. bei 'Gutschrift einer Überweisung', 'Dauerauftrag', 'Bargeldeinzahlung') und '_2' (bei 'Ausgabe einer Debitkarte [Sparkassen-Card]'). Die Fußnotenerklärung in den Randnotizen ist vorhanden (1 unbegrenzt im Paket enthalten, 2 begrenzt im Paket enthalten), jedoch ist die '_1'/'_2'-Zuordnung datentechnisch ein Extraktionsartefakt und im Originaltext vermutlich als Hochziffer formatiert.
„Gutschrift einer Überweisung _1
Dauerauftrag _1
Lastschrift _1
Ausgabe einer Debitkarte [Sparkassen-Card] ... 2"
Finding contains strong PDF text-layer or extraction artifact signals and should be treated as pipeline quality noise unless visual review proves otherwise.
Typografie (1)
hinweisnicht reportfähig Seite 2
Nicht gedruckte Hervorhebung einer Fußnote auf Seite 2 bei Bargeldauszahlung am Schalter
Die Wendung 'am eigenen Schalter der Sparkasse/BSK 1818 AG' enthält 'Sparkasse/BSK 1818 AG' als zusammengesetzten Begriff, der im Rest des Dokuments sonst nur als 'Sparkasse/BSK 1818 AG' vorkommt (Seite 3). Die Bezeichnung 'BSK 1818 AG' könnte eine Abkürzung für die Berliner Sparkasse-Tochter sein; die Konsistenz der juristischen Benennung sollte geprüft werden.
„am eigenen Schalter der Sparkasse/BSK 1818 AG"
Die Bezeichnung 'Sparkasse/BSK 1818 AG' kommt konsistent vor (Seite 2 und Seite 3), daher gibt es keinen erkennbaren Inkonsistenz-/Tippfehler. Das Finding bestätigt selbst, dass der Begriff sonst nur identisch vorkommt. Keine tatsächliche Abweichung nachgewiesen — reine Verträglichkeitsfrage ohne Beleg, dass ein Fehler vorliegt. Niedriger Kundenwert, kein verkaufbarer Fehler.