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Widersprüchliche Referenzen zwischen 'Verfügungsrahmen' und 'finanzieller Nutzungsgrenze (Nummer 4)'
Nummer 7 verweist auf 'finanzielle Nutzungsgrenze (Nummer 4)', während Nummer 4.2 den Begriff 'Verfügungsrahmen' definiert. Der Begriff 'finanzielle Nutzungsgrenze' wird im Dokument nicht eingeführt bzw. erklärt und ist nicht deckungsgleich mit 'Verfügungsrahmen'. Dies kann zu Unklarheiten beim Verständnis der Sperrregelung führen.
„einen im Rahmen der finanziellen Nutzungsgrenze (Nummer 4) verfügbaren Geldbetrag auf dem Kartenkonto des Karteninhabers zu sperren"
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Bezugnahme auf 'Nummer 17 Allgemeine Geschäftsbedingungen' bzw. 'Nummer 2 Allgemeine Geschäftsbedingungen' unklar
Nummer 18.1 verweist auf 'Regelungen in Nummer 17 Allgemeine Geschäftsbedingungen', Nummer 19 auf 'Nummer 2 Allgemeine Geschäftsbedingungen'. Es ist nicht ersichtlich, ob dies auf ein separates AGB-Dokument verweist, in dem Nummer 17 bzw. Nummer 2 die Entgeltänderungs- bzw. Vertragsänderungsklauseln enthalten. Die Bezüge sind nicht auffindbar und damit für den Leser nicht verifizierbar.
„18.1 Bei den vom Karteninhaber gegenüber der Sparkasse/Landesbank geschuldeten Entgelten und deren Änderungen sind die Regelungen in Nummer 17 Allgemeine Geschäftsbedingungen maßgeblich."
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