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DMS BCS/PLUSCARD Bedingungen für die Mastercard Basis/Visa Basis (Debitkarte)

https://www.berliner-sparkasse.de/content/dam/myif/berliner-sk/work/dokumente/pdf/vertragsbedingungen/bedingungen-mastercard-visa-basis.pdf?n=true

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Definition (3)

warnungnicht reportfähig Seite 1

Unklare/nicht definierte Bezeichnung 'Sparkasse/Landesbank'

Der Text spricht durchgehend von 'von der Sparkasse/Landesbank ausgegebene Mastercard' und 'Die Sparkasse/Landesbank ist berechtigt...'. Eine Vertragspartei wird als 'Sparkasse/Landesbank' bezeichnet, ohne dass geklärt ist, welche konkrete juristische Person für das Vertragsverhältnis mit dem Karteninhaber verantwortlich ist. Bei der Berliner Sparkasse (Teil der Landesbank Berlin / Deutscher Sparkassen- und Giroverband) ist dies rechtlich unklar formuliert und kann zur Unbestimmtheit des Vertragspartners führen.

„Die von der Sparkasse/Landesbank ausgegebene Mastercard Basis/Visa Basis ist eine Debitkarte (nachfolgend Karte genannt)."

Evidence review did not establish a concrete false statement from the current official or source-document context. The finding is time-dependent, speculative, or already resolved by that context and is not reportable.

hinweisnicht reportfähig Seite 3

Unklare Anwendung des Kontoinhaber-/Karteninhaber-Wortlauts

In Nummer 13 steht als Überschrift 'Erstattungs-, Berichtigungs- und Schadensersatzansprüche des Kontoinhabers', während der Rest des Dokuments durchgehend von 'Karteninhaber' spricht. Der Begriff 'Kontoinhaber' wird im Dokument nicht definiert und es bleibt unklar, ob er synonym zum Karteninhaber verwendet wird oder eine andere Person (z. B. Inhaber des Abrechnungskontos) meint.

„Erstattungs-, Berichtigungs- und Schadensersatzansprüche des Kontoinhabers"

Review of the surrounding source text does not support a concrete semantic or definition conflict, so the finding is not reportable.

warnungnicht reportfähig Seite 5

Unklare Angabe zum maximalen Guthabenbetrag und zur Begrenzung des Verfügungsrahmens bei Minderjährigen

Nummer 22.1 begrenzt Verfügungen Minderjähriger auf 500 Euro kalendermonatlich. Nummer 4.1 erwähnt, dass die Sparkasse das Guthaben auf einen maximalen Guthabenbetrag begrenzen kann. Es bleibt unklar, ob von diesem 500-Euro-Limit die Rede ist oder ob eine separate Grenze existiert – beides nebeneinander ohne ausdrückliche Abstimmung wirkt uneindeutig.

„Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des Karteninhabers werden kalendermonatlich nur Verfügungen bis zu einem Gesamtbetrag von 500 Euro zugelassen."

Review of the surrounding source text does not support a concrete semantic or definition conflict, so the finding is not reportable.

Rechtlicher Prüffall (2)

warnungveröffentlichbar Seite 3

Verweis auf 'Preis- und Leistungsverzeichnis der Sparkasse/Landebank' mit Tippfehler 'Landebank'

In Nummer 13.1 findet sich 'gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis der Sparkasse/Landebank'. Das Wort 'Landebank' ist vermutlich ein Tippfehler für 'Landesbank' und führt zu uneinheitlicher Terminologie bzw. einem potenziellen Bezugsfehler im Verweis.

„spätestens bis zum Ende des Geschäftstags gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis der Sparkasse/Landebank zu erfüllen"

'Landebank' (ohne 's') in 'Sparkasse/Landebank' ist ein echter Tippfehler für 'Landesbank'. Der Rest des Dokuments verwendet durchgehend 'Sparkasse/Landesbank'. 'Landebank' ist ein kohärent lesbares Wort im laufenden Text und kein Soft-Hyphen-/Textlayer-Artefakt. Echter, kundenrelevanter Dokumentfehler.

hinweisnicht reportfähig Seite 4

Begrenzte Haftungsregelung mit 12.500 Euro je Kartenzahlung – Verhältnis zur 50-Euro-Haftung der Nummer 12 unklar

Nummer 13.3 begrenzt Schadensersatz auf '12.500 Euro je Kartenzahlung'. Dies steht in keinem erkennbaren Zusammenhang zur maximalen Haftung von 50 Euro gemäß Nummer 12.1.1. Die Regeln für Karteninhaber-Haftung bei nicht autorisierten Kartenverfügungen sind in deutscher Rechtslage (§675v BGB) auf einen festen Betrag begrenzt; eine separate 12.500-Euro-Begrenzung der Sparkassen-Seite ist legitim und üblich, muss aber klar sein.

„Die Haftung nach Nummer 13.3 ist auf 12.500 Euro je Kartenzahlung begrenzt."

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Widerspruch (2)

warnungnicht reportfähig Seite 2

Widersprüchliche Referenzen zwischen 'Verfügungsrahmen' und 'finanzieller Nutzungsgrenze (Nummer 4)'

Nummer 7 verweist auf 'finanzielle Nutzungsgrenze (Nummer 4)', während Nummer 4.2 den Begriff 'Verfügungsrahmen' definiert. Der Begriff 'finanzielle Nutzungsgrenze' wird im Dokument nicht eingeführt bzw. erklärt und ist nicht deckungsgleich mit 'Verfügungsrahmen'. Dies kann zu Unklarheiten beim Verständnis der Sperrregelung führen.

„einen im Rahmen der finanziellen Nutzungsgrenze (Nummer 4) verfügbaren Geldbetrag auf dem Kartenkonto des Karteninhabers zu sperren"

Source-context review does not substantiate the claimed legal, pricing, or internal contradiction; the cited wording is contextual, permissible, or merely requests further checking and is not reportable.

warnungnicht reportfähig Seite 4

Bezugnahme auf 'Nummer 17 Allgemeine Geschäftsbedingungen' bzw. 'Nummer 2 Allgemeine Geschäftsbedingungen' unklar

Nummer 18.1 verweist auf 'Regelungen in Nummer 17 Allgemeine Geschäftsbedingungen', Nummer 19 auf 'Nummer 2 Allgemeine Geschäftsbedingungen'. Es ist nicht ersichtlich, ob dies auf ein separates AGB-Dokument verweist, in dem Nummer 17 bzw. Nummer 2 die Entgeltänderungs- bzw. Vertragsänderungsklauseln enthalten. Die Bezüge sind nicht auffindbar und damit für den Leser nicht verifizierbar.

„18.1 Bei den vom Karteninhaber gegenüber der Sparkasse/Landesbank geschuldeten Entgelten und deren Änderungen sind die Regelungen in Nummer 17 Allgemeine Geschäftsbedingungen maßgeblich."

Source-context review does not substantiate the claimed legal, pricing, or internal contradiction; the cited wording is contextual, permissible, or merely requests further checking and is not reportable.

Typografie (2)

hinweisnur Extraktion Seite 3

Zusätzliche 'oder' in Aufzählung in Nummer 13.1

In Nummer 13.1 steht 'den Betrag ungekürzt zu erstatten. Wurde der Betrag dem Abrechnungskonto belastet, wird die Sparkasse/Landesbank dieses wieder auf den Stand bringen, auf dem es sich ohne die Belastung durch die nicht autorisierte Kartenverfügung befunden hätte. Die Verpflichtung ist unverzüglich...' – dies ist grammatisch korrekt. Auffällig hingegen ist die Formulierung in Absatz 1 von Nummer 4.2 'nur im Rahmen seines zuvor auf das Kartenkonto überwiesenen Kartenguthabens'. Dies ist kein klarer Fehler. Der Fehler in der Aufzählung: 'und/oder angefallenen Entgelte' in Nummer 9 ist gebräuchlich. Kein belegbarer typografischer Fehler gefunden – stattdessen die unklare Aufteilung der Minderjährigenregelung beachten.

„Wurde der Betrag dem Abrechnungskonto belastet, wird die Sparkasse/Landesbank dieses wieder auf den Stand bringen"

Das Finding gesteht selbst ein, dass kein belegbarer typografischer Fehler vorliegt ('Kein belegbarer typografischer Fehler gefunden') und schlägt die Ablage als Low-Light vor. Keine konkrete sichtbare Fehlstelle; reiner Nicht-Befund mit geringer Wertigkeit.

hinweisveröffentlichbar Seite 2

Kleiner sprachlicher Fehler in Nummer 10.4.3

In Nummer 10.4.3 steht 'die Übereinstimmung der ... übermittelten Transaktionsdaten ... mit den für in Transaktion vorgesehenen Daten abzugleichen'. Das 'in Transaktion' ist grammatikalisch unpassend, vermutlich fehlt ein Artikel oder es sollte 'für die Transaktion' heißen.

„mit den für in Transaktion vorgesehenen Daten abzugleichen"

'mit den für in Transaktion vorgesehenen Daten' ist ein echter grammatikalischer Fehler (fehlender / richtiger Artikel, vermutlich 'für die Transaktion') im laufenden Satz. Alle Wörter sind ohne Trennungs- oder Umbruchzeichen vorhanden; kein Textlayer-Artefakt, sondern sichtbarer Quelltextfehler.

ZKG formal (1)

hinweisnicht reportfähig Seite 1

Widersprüchliche Angabe 'Fassung März 2026' bei aktuellem Prüfdatum August 2026

Das Dokument trägt die Fassung 'März 2026' und Preis-/Produktversion 'v14.0'. Zum Prüfzeitpunkt (17.08.2026) liegt die Fassung rund fünf Monate zurück. Für sich genommen ist das nicht unzulässig, es sollte aber geprüft werden, ob eine aktuellere Fassung vorliegen müsste.

„128 710.000 D0 (Fassung März 2026) - v14.0"

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Extraktion (1)

hinweisnur Extraktion Seite 2

Extraktionsartefakt/Seitenumbruch in Nummer 5.1 und 13.2.1

Der extrahierte Text enthält an mehreren Stellen offensichtliche Seitenumbruch-/Umformatierungsbrüche (z. B. 'Ergänzende Informationen für die digitale Karte...' beginnt mitten im Absatz und 'Die Kartenabrechnung und Information... erfolgt auf dem mit dem Karteninhaber vereinbarten'. Diese sind in PDF-Extraktion normal, sollten aber bei der Weiterverarbeitung beachtet werden. Keine inhaltlichen Fehler.

„128 710.000 D0 (Fassung März 2026) - v14.0"

Befund beschreibt PDF-Extraktionsartefakte wie Seiten-/Textblockumbrüche und den Dokumentsfuß '128 710.000 D0 (Fassung März 2026) - v14.0'. Reine Extraktionsanzeige, keine inhaltlichen Fehler, nicht verkaufbar.

Text

TXT
Bedingungen für die Mastercard Basis/
                                             Visa Basis (Debitkarte)
                                                                                                                     Berliner Sparkasse
                                             Fassung März 2026                                                       Alexanderplatz 2, 10178 Berlin

                                             1 Ausgabe der Karte
                                             Die von der Sparkasse/Landesbank ausgegebene Mastercard Basis/Visa Basis ist eine Debitkarte (nachfolgend Karte genannt). Die Karten
                                             können als physische Karte und zusätzlich als digitale Karte zur Speicherung auf Telekommunikations-, Digital- oder IT-Geräten (mobile End-
                                             geräte) ausgegeben werden. Diese Bedingungen sowie die Bedingungen für 3-D Secure mit der S-pushTAN-App für Kartenverfügungen im
                                             Online-Handel gelten für beide Kartenformen gleichermaßen, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes geregelt.
                                             Die Kartendaten der Karte können bereits vor Erhalt der physischen Karte für einen Einsatz bei elektronischen Fernzahlungsvorgängen
                                             bereitgestellt werden, sofern dies von der Sparkasse/Landesbank angeboten wird.
                                             Ergänzende Informationen für die digitale Karte sind in den Nutzungshinweisen und -voraussetzungen für die digitale Karte enthalten. Im Übri-
                                             gen gelten weiterhin die Bedingungen für die digitale Mastercard Basis/Visa Basis (Debitkarte) mit individualisierten Authentifizierungs-
                                             verfahren.

                                             2 Verwendungsmöglichkeiten und Leistungen
                                             Der Karteninhaber kann die von der Sparkasse/Landesbank ausgegebenen Karten, soweit diese und die Akzeptanzstellen entsprechend aus-
                                             gestattet sind, für folgende Zahlungsdienste nutzen:
                                             Mit der Karte kann der Karteninhaber im Inland – und als weitere Dienstleistung auch im Ausland – im Mastercard-Verbund/Visa-Verbund bei
                                             Vertragsunternehmen Waren und Dienstleistungen bargeldlos bezahlen und zusätzlich im Rahmen des Bargeldservices an Geldautomaten
                                             Bargeldauszahlungen vornehmen, sofern sich ausreichendes Guthaben auf dem Kartenkonto befindet.
                                             Die Vertragsunternehmen und die Geldautomaten im Rahmen des Bargeldservices sind an den Akzeptanzsymbolen zu erkennen, die auf
                                             der Karte zu sehen sind. Soweit mit der Karte zusätzliche Leistungen (z. B. Versicherungen) verbunden sind, wird der Karteninhaber hierü-
                                             ber gesondert informiert.
                                             Zusätzlich wird die Sparkasse/Landesbank über Mastercard/Visa teilnehmenden Akzeptanzstellen, bei welchen der Karteninhaber zuvor
                                             seine Kartendaten hinterlegt hat, aktualisierte Kartendaten (die letzten vier Ziffern der Kartennummer und das Ablaufdatum) zur Verfügung
                                             stellen (Aktualisierungsservice), um z. B. Zahlungen für wiederkehrende Dienstleistungen und im Online-Handel auch nach einer Aktualisie-
                                             rung der Kartendaten automatisch zu ermöglichen.

                                             3 Personalisiertes Sicherheitsmerkmal
                                             3.1 Für die Nutzung an Geldautomaten und an automatisierten Kassen wird dem Karteninhaber für seine Karte eine persönliche Geheimzahl
                                             (PIN) als personalisiertes Sicherheitsmerkmal zur Verfügung gestellt.
                                             3.2 Die Karte kann an Geldautomaten sowie an automatisierten Kassen, an denen im Zusammenhang mit der Verwendung der Karte die PIN
                                             eingegeben werden muss, nicht mehr eingesetzt werden, wenn die persönliche Geheimzahl dreimal hintereinander mit einer oder beiden Kar-
                                             tenformen falsch eingegeben wurde. Der Karteninhaber sollte sich in diesem Fall mit seiner Sparkasse/Landesbank, möglichst mit der konto-
                                             führenden Stelle, in Verbindung setzen.

                                             4 Aufladen und Entladen des Kartenguthabens/Verfügungsrahmen
                                             4.1 Das Aufladen des Kartenguthabens auf dem Kartenkonto ist mittels Überweisung oder Dauerauftrag möglich. Das Entladen des Karten-
                                             guthabens erfolgt durch die Nutzung der Karte wie unter Nummer 2 beschrieben sowie durch Belastung von Entgelten, soweit nichts anderes
                                             vereinbart ist. Darüber hinaus kann vorhandenes Kartenguthaben auf das im Kartenantrag angegebene Abrechnungskonto zurücküberwiesen
                                             werden.
                                             Die Einzahlungsmöglichkeit auf das Kartenkonto kann von der Sparkasse/Landesbank auf einen maximalen Guthabenbetrag begrenzt
                                             werden. Dies und die Höhe des maximalen Guthabenbetrags ergibt sich aus dem Preis- und Leistungsverzeichnis oder einer gesonderten
                                             Vereinbarung mit der Sparkasse/Landesbank.
                                             Einzahlungen, durch die der maximale Guthabenbetrag überschritten wird, werden in voller Höhe auf das Herkunftskonto zurückübertragen.
                                             4.2 Der Karteninhaber darf seine Karte nur im Rahmen seines zuvor auf das Kartenkonto überwiesenen Kartenguthabens verwenden (Verfü-
                                             gungsrahmen). Innerhalb dieses Rahmens gilt für den Bargeldservice das vereinbarte tägliche Verfügungslimit. Der Karteninhaber kann mit
                                             der Sparkasse/Landesbank eine Änderung dieses Verfügungsrahmens vereinbaren.

                                             5 Autorisierung von Zahlungsaufträgen
                                             5.1 Mit dem Einsatz der Karte erteilt der Karteninhaber die Zustimmung (Autorisierung) zur Ausführung des Zahlungsauftrages.
                                             Hierzu hat der Karteninhaber entweder
                                             – an Geldautomaten die PIN einzugeben oder kontaktlosen Geldautomateneinsatz mit PIN zu nutzen, indem die Karte vor das Empfangsgerät
                                               des Geldautomaten gehalten wird
                                             – an automatisierten Kassen bei Vertragsunternehmen die PIN einzugeben oder – soweit erforderlich – bei Vertragsunternehmen die Unter-
                                               schrift zu leisten oder
                                             – an automatisierten Kassen die kontaktlose Bezahlfunktion mit PIN zu nutzen, indem die Karte vor das Empfangsgerät des Vertragshändlers
                                               gehalten wird. Der kontaktlose Einsatz der Karte an automatisierten Kassen kann bis maximal 50 Euro pro Bezahlvorgang ohne Eingabe
                                               der PIN erfolgen, soweit an den automatisierten Kassen für den jeweiligen kontaktlosen Einsatz nicht die Eingabe der PIN verlangt wird.
                                               Soweit für die Autorisierung zusätzlich eine PIN oder die Unterschrift erforderlich ist, erfolgt die Autorisierung erst mit deren Einsatz
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                                             – oder bei elektronischen Fernzahlungsvorgängen über das Internet gegenüber Vertragsunternehmen die geforderten Kartendaten einzugeben.
© S-Management Services • DSV Gruppe


                                               Soweit dabei besondere Authentifizierungsverfahren gefordert werden, sind diese zu nutzen. Ergänzend finden die Bedingungen für 3-D Secure
                                               mit der S-pushTAN-App für Kartenverfügungen im Online-Handel Anwendung. Informationen über weitere von der Sparkasse/Landesbank
                                               unterstützte Authentifizierungsverfahren und Hinweise zum Bezahlen im Internet sind in den Geschäftsräumen der Sparkasse/Landesbank ver-
                                               fügbar sowie auf deren Internetseiten abrufbar.
                                             – oder gegenüber Vertragsunternehmen ausnahmsweise anstelle der Unterschrift die geforderten Kartendaten anzugeben (z. B. am Telefon).
                                             5.2 In dieser Autorisierung ist zugleich die ausdrückliche Zustimmung enthalten, dass die Sparkasse/Landesbank die für die Ausführung der
                                             Kartenzahlung notwendigen personenbezogenen Daten des Karteninhabers verarbeitet, übermittelt und speichert.
                                             5.3 Nach Erteilung der Zustimmung kann der Karteninhaber den Zahlungsauftrag nicht mehr widerrufen.


                                                                                                                                                                              Seite 1 von 5
                                             Bedingungen für die Mastercard Basis/Visa Basis (Debitkarte)


                                             6 Ablehnung von Zahlungsaufträgen durch die Sparkasse/Landesbank
                                             Die Sparkasse/Landesbank ist berechtigt, den Zahlungsauftrag abzulehnen, wenn
                                             – der Karteninhaber die Autorisierung des Zahlungsauftrags nicht gemäß Nummer 5.1 autorisiert hat,
                                             – der für den Zahlungsauftrag geltende Verfügungsrahmen nicht eingehalten ist oder sich kein ausreichendes Guthaben auf dem Kartenkonto
                                               befindet oder
                                             – die Karte gesperrt ist.
                                             Hierüber wird der Karteninhaber während des Bezahlvorgangs bzw. über das Terminal, an dem die Karte eingesetzt wird, unterrichtet.
                                             7 Sperrung eines verfügbaren Geldbetrags
                                             Die Sparkasse/Landesbank ist berechtigt, einen im Rahmen der finanziellen Nutzungsgrenze (Nummer 4) verfügbaren Geldbetrag auf dem
                                             Kartenkonto des Karteninhabers zu sperren, wenn
                                             – der Zahlungsvorgang vom Zahlungsempfänger ausgelöst worden ist und
                                             – der Karteninhaber auch der genauen Höhe des zu sperrenden Geldbetrags zugestimmt hat.
                                             Den gesperrten Geldbetrag gibt die Sparkasse/Landesbank unbeschadet sonstiger gesetzlicher oder vertraglicher Rechte unverzüglich frei,
                                             nachdem ihr der genaue Zahlungsbetrag mitgeteilt worden ist.

                                             8 Zahlungsverpflichtung des Karteninhabers
                                             Die Sparkasse/Landesbank wird die bei der Nutzung der Karte entstandenen

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DMS BCS/PLUSCARD Bedingungen für die Mastercard Basis/Visa Basis (Debitkarte) · 13.08.26, 09:11