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Bedingungen für Echtzeitüberweisungen
                                              [Gültig bis zur Vereinbarung der „Bedingungen für den Überweisungsverkehr“
                                              in einer Fassung ab September 2024]


                                                                                                                           Sparkasse Nürnberg
                                              Fassung Januar 2025


                                              Für die Ausführung von Aufträgen von Kunden im Echtzeitüberweisungsverfahren gelten die folgenden Bedingungen. Ergänzend gelten die
                                              Bedingungen für den Überweisungsverkehr, soweit im Folgenden keine anderweitige Vereinbarung getroffen wird.
                                              1.1 Wesentliche Merkmale
                                              [gültig ab 09.01.2025: Eine Echtzeitüberweisung ist eine Überweisung in Euro, die an jedem Kalendertag rund um die Uhr sofort ausgeführt
                                              wird.]
                                              Der Kunde kann die Bank beauftragen, durch eine Echtzeitüberweisung einen Geldbetrag in Euro innerhalb des einheitlichen Euro-Zahlungs-
                                              verkehrsraums (Single Euro Payments Area, SEPA, siehe Anhang) an den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers rechtzeitig gemäß
                                              Nr. 1.5 zu übermitteln, sofern dieser solche Zahlungen auf der Basis des „SEPA INSTANT CREDIT TRANSFER (SCT INST)“ Abkommens
                                              annimmt und über das von der Bank genutzte Zahlungssystem erreichbar ist. Die Erreichbarkeit kann vorab anhand einer in der Internetfiliale
                                              der Bank veröffentlichten Auflistung der teilnehmenden Institute ermittelt werden.
                                              [gültig bis einschließlich 08.01.2025: Der Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers ist gegenüber dem Zahlungsempfänger verpflichtet,
                                              ihm den Zahlungsbetrag möglichst innerhalb von Sekunden zur Verfügung zu stellen.] Die Bank stellt dem Zahler Informationen über die Aus-
                                              führung einer Echtzeitüberweisung in der über das Online-Banking abrufbaren Umsatzliste oder über einen anderen vereinbarten elektroni-
                                              schen Weg sowie nachträglich über den Kontoauszug zur Verfügung. Entsprechendes gilt, wenn die Überweisung abgelehnt wird oder nicht
                                              ausgeführt werden kann.
                                              Erhält die Bank für ein in Euro geführtes Zahlungskonto eine Echtzeitüberweisung, so wird sie den Überweisungsbetrag annehmen und
                                              hierüber den Zahlungsempfänger in der vereinbarten Form sowie über den Kontoauszug informieren.
                                              [gültig ab 09.01.2025: Der Überweisungsbetrag wird innerhalb der Fristen gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis verfügbar gemacht.]
                                              1.2 Betragsgrenze
                                              Für Aufträge bestehen Betragsgrenzen, die sich aus dem Preis- und Leistungsverzeichnis der Bank ergeben.
                                              1.3 Zugang und Widerruf des Auftrags
                                              Die Bank unterhält in Änderung der Nummer 1.4 der Bedingungen für den Überweisungsverkehr sowie Nummer 5 Absatz 1 der Bedingungen
                                              für das Online-Banking den für die Ausführung von Echtzeitüberweisungen erforderlichen Geschäftsbetrieb für die vereinbarten elektroni-
                                              schen Zugangswege (z. B. Online-Banking) ganztägig an allen Kalendertagen eines Jahres. Mit dem Zugang des Auftrages bei der Bank
                                              kann der Kunde diesen nicht mehr widerrufen.
                                              1.4 Ablehnung der Ausführung
                                              Die Bank wird in Ergänzung der Nummer 1.7 der Bedingungen für den Überweisungsverkehr die Ausführung des Auftrags kurzfristig ableh-
                                              nen, wenn:
                                              – das Belastungskonto nicht für Echtzeitüberweisungen vereinbart wurde,
                                              – die Prüfung der Ausführungsbedingungen, z. B. die wirksame Autorisierung, die Einhaltung der Vorgaben des Geldwäschegesetzes oder
                                                der Embargobestimmungen nicht kurzfristig abschließend möglich ist,
                                              – die Kontowährung des Belastungskontos nicht der Euro ist (Fremdwäh-rungskonto),
                                              – der Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers über das von der Bank genutzte Zahlungssystem nicht erreichbar ist, insbesondere weil
                                                er dieses Verfahren nicht nutzt.
                                              Die Bank wird den Kunden darüber gemäß Nummer 1.1 informieren.
                                              1.5 Ausführungsfrist
                                              Die Bank ist in Änderung der Nummern 2.2 und 3.2.2 der Bedingungen für den Überweisungsverkehr verpflichtet sicherzustellen, dass der
                                              Geldbetrag einer Echtzeitüberweisung nach erfolgreicher Prüfung der Ausführungsvoraussetzungen gemäß der im Preis- und Leistungsver-
                                              zeichnis vereinbarten Ausführungsfrist bei dem Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht.

                                              Anhang: Liste der zu SEPA gehörigen Staaten und Gebiete
                                              Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)
                                              Derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Marti-
                                              nique, Mayotte, Réunion, St. Barthélemy, St. Martin [französischer Teil]), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechten-
                                              stein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien,
                                              Tschechische Republik, Ungarn, Zypern.

                                              Sonstige Staaten und Gebiete außerhalb des EWR
                                              Derzeit: Andorra, Gibraltar, Guernsey, Isle of Man, Jersey, Monaco, San Marino, Schweiz, St. Pierre und Miquelon, Vatikanstadt, Vereinigtes
                                              Königreich von Großbritannien und Nordirland.
111 948.000 B D1 (Fassung Jan. 2025) - v8.0
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                                                                                                                                                                                 Seite 1 von 1

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Bedingungen für Echtzeitüberweisungen · 16.10.26, 22:31