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Bedingungen für die Nutzung der Fotoüberweisung · 16.10.26, 22:31
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Bedingungen für die Nutzung der Fotoüberweisung
Dezember 2021
Fotoüberweisung zum automatischen Ausfüllen der Überweisungsmaske.
1. Wesentliche Merkmale
Bei der Fotoüberweisung handelt es sich um eine Komfortfunktion zum
automatischen Ausfüllen der Überweisungsmaske in der Internet-Filiale
und in der S-App. Diese Funktion ist Teil des Online-Banking-Angebots
der Sparkasse.
2. Ablauf und Datenverarbeitung in Verbindung mit einem
externen Dienstleister
Der Kunde kann mit der Fotoüberweisung in der Internet-Filiale seiner
Sparkasse Rechnungen und Überweisungsvordrucke fotografieren oder
Dateien im PDF-Format hochladen. Der Funktionsumfang der Fotoüber-
weisung ist abhängig vom genutzten Endgerät.
Das Foto der Rechnung oder des Überweisungsvordrucks bzw. das
hochgeladene PDF-Dokument wird an die Gini GmbH, Ridlerstraße 57,
80339 München (Auftragsverarbeiter nach Art. 28 DS-GVO, nachfolgend
„Dienstleister“ genannt) übertragen, welche die für die Überweisung erfor-
derlichen Angaben ausliest, automatisch erkennt und anonymisiert über
eine gesicherte Verbindung an die Sparkasse zurück überträgt. Die
Felder der Überweisungsmaske werden dann automatisch ausgefüllt.
Der Kunde kann diese Daten der Überweisung ändern oder löschen. Vor
dem Absenden der Überweisung muss er die Richtigkeit der Daten
überprüfen.
Anschließend autorisiert der Kunde mit Eingabe einer TAN die Überwei-
sung, sofern nicht für die betreffende Zahlung die TAN-freie Ausführung
vereinbart wird. Nachdem der Kunde die Überweisung autorisiert hat,
werden die verwendeten Überweisungsdaten an den Dienstleister
zurückübertragen, damit dieser die Qualität der Dokumentanalyse über-
prüfen und verbessern kann.
Das übertragene Foto und die Angaben für die Überweisung werden von
dem Dienstleister zum Zwecke der Nachprüfbarkeit und Dokumentation
für die Dauer von bis zu vier Wochen gespeichert und danach gelöscht.
182 417.000 D0 OSV (Fassung Dez. 2021) - v2.0
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