https://www.berliner-sparkasse.de/
www.berliner-sparkasse.de/content/dam/myif/berliner-sk/work/dokumente/pdf/vertragsbedingungen/bedingungen-fuer-den-ueberweisungsverkehr.pdf
DMS Bedingungen für den Überweisungsverkehr · 17.08.26, 22:15
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Bulgarien: Währungsstatus (Euro) zeitabhängig und extern zu verifizieren
Die Anlage führt Bulgarien mit der Währung „Euro/EUR“ auf, während Fußnote 2 Bulgarien zugleich als EWR-Mitglied nennt. Ob Bulgarien (BG) zum Fassungsstand Januar 2026 mit dem Euro geführt wird oder ggf. noch mit Lew/BGN, ist eine zeitabhängige externe Tatsache, die allein aus dem Dokument nicht belegt werden kann. Diese Angabe muss gegen aktuelle offizielle Quellen (EU-Kommission, EZB) geprüft werden, bevor sie als fehlerhaft oder richtig eingeordnet wird.
„Bulgarien BG Euro EUR"
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Terminologische Abweichung „Schadensersatzspruch“ vs. „Schadensersatzansprüche“
In Nr. 3.1.3.5 (S. 7) heißt es „Ein Schadensersatzspruch des Kunden ist der Höhe nach …“, während die parallele Regelung Nr. 2.3.4 (S. 6) „Schadensersatzansprüche des Kunden …“ verwendet. Statt des sonst durchgängig gebrauchten Begriffs „Schadensersatzanspruch“ steht hier das unübliche „Schadensersatzspruch“ – vermutlich ein Druck-/Inhaltsfehler.
„Ein Schadensersatzspruch des Kunden ist der Höhe nach auf den Überweisungsbetrag"
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Schreibfehler „Russische Förderation“
In der Anlagetabelle ist der Staat fälschlich als „Russische Förderation“ geschrieben; korrekt ist „Russische Föderation“. Eindeutig belegbarer Rechtschreibfehler in der Ländertabelle.
„Russische Förderation RU Russischer Rubel RUB"
„Förderation“ statt „Föderation“ ist ein klarer Rechtschreibfehler im Ländertabellentext. Der Fehler (Ö vs. Ö; „ö“ vs. „ö“) ist kein Textlayer-Artefakt, sondern ein inhaltlicher Tippfehler, der als solche im Dokument sichtbar ist. Ein echter, kundenrelevanter Dokumentfehler.
Konsistenz: Italien-Zelle weicht von Euro-Muster ab („Italien IT EUR EUR“)
In allen übrigen Euro-Länder-Zeilen der Anlagetabelle ist die Währungs-Spalte ausgeschrieben („Euro“), nur bei Italien steht dort die Kurzform „EUR“ („Italien IT EUR EUR“). Formale Inkonsistenz in der Tabellenaufbereitung.
„Italien IT EUR EUR"
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Genus-Inkonsistenz bei Währungsbezeichnungen (Polnische Zloty / Ungarische Forint)
Die Anlagetabelle nennt „Polnische Zloty“ und „Ungarische Forint“, während Fußnote 5 „Polnischer Zloty“ und „Ungarischer Forint“ verwendet. Für dieselben Währungen stehen grammatisch inkonsistente Bezeichnungen im selben Dokument.
„Polen PL Polnische Zloty PLN"
Die Inkonsistenz zwischen „Polnische Zloty
Unbalancierte Klammern im Hinweis zur Empfängerüberprüfung (S. 9)
Im ersten Satz des Hinweises „Überprüfung des Zahlungsempfängers“ steht „(Single Euro Payments Area (SEPA)“ mit zwei öffnenden Klammern und nur einer schließenden Klammer. Klammerungsfehler im Text.
„des einheitlichen europäischen Euro-Zahlungsverkehrsraums (Single Euro Payments Area (SEPA) beauftragen will"
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Nummerierungsstil Abschnitt 4 mit Punkt („4.1.“) abweichend von Abschnitten 1–3
Die Unterabschnitte in Abschnitt 4 sind als „4.1.“, „4.2.“, „4.3.“, „4.4.“ nummeriert, während Abschnitte 1–3 durchgängig ohne Punkt nummerieren („1.1“, „2.1“, „3.2.1“). Auch „3.2.4.“ trägt einen Punkt. Innenkonsistenzen im Nummerierungsschema.
„3.2.4. Auskunftsanspruch der Sparkasse"
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Wort tremmen in „Referenz-wechselkurs“ (Extrahierungs-Artefakt)
Auf Seite 3 erscheint „Referenz-wechselkurs“ mit Silbentrennungs-Hyphen mitten im Wort („der … genannten Referenz-wechselkurses“). Dies deutet auf einen Zeilenumbruch im Quell-PDF hin, der als Bindestrich in den Fließtext übernommen wurde und eine automatische Weiterverarbeitung stören kann.
„genannten Referenz-wechselkurses wird unmittelbar"
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Urheber-/Herstellerzeile „© S-Management Services • DSV Gruppe“ im Dokumentkörper
Auf mehreren Seiten erscheint im Fußbereich die Zeile „© S-Management Services • DSV Gruppe“ mitten im Dokument, was auf eine eingebettete Hersteller-/Layoutzeile des Dokumenterzeugungssystems hindeutet. In einer kundengerichteten AGB-Publikation ist dies ungewöhnlich und kann ein Extraktions-/Layoutartefakt sein.
„© S-Management Services • DSV Gruppe"
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Vertragliche Haftungsgrenze von 12.500 Euro je Überweisung rechtlich prüfen
Mehrfach wird die Haftung der Sparkasse auf 12.500 Euro je Überweisung begrenzt (z. B. Nr. 2.3.3, 3.1.3.3, 3.1.3.4, 3.2.3.2, 2.3.4). Im Dokument ist dieser Betrag intern konsistent. Ob eine derartige pauschale betragsmäßige Haftungsgrenze für Zahlungsdienstleister im Überweisungsverkehr gesetzlich zulässig ist (insb. ZAG/§ 675y ff. BGB, PSD2-Umsetzung), lässt sich ohne aktuelle Rechtslage nicht beurteilen und sollte fachlich verifiziert werden.
„Die Haftung der Sparkasse nach Absatz 1 ist auf 12.500 Euro je Überweisung begrenzt"
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Redundante Regelung Nr. 3.2.4 dupliziert Inhalt von Nr. 2.3.2 Abs. 4
Die Nr. 3.2.4 „Auskunftsanspruch der Sparkasse“ (S. 8) wiederholt nahezu wörtlich den Regelungsgehalt aus Nr. 2.3.2 Abs. 4 (S. 5) zur Auskunftspflicht bei stornierten Echtzeitüberweisungen. Es ist zu prüfen, ob diese Duplikation beabsichtigt ist oder einen Redaktionsfehler darstellt.
„3.2.4. Auskunftsanspruch der Sparkasse Ist bei einer Echtzeitüberweisung der Überweisungsbetrag dem Zahlungsempfänger verfügbar gemacht worden"
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Bedingungen für den Überweisungsverkehr
Berliner Sparkasse
Fassung Januar 2026 Alexanderplatz 2, 10178 Berlin
Für die Ausführung von Überweisungsaufträgen des Kunden und die Gutschrift von Überweisungen gelten die folgenden Bedingungen.
Überweisungsaufträge in Euro innerhalb des Einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums (Single Euro Payments Area (SEPA), siehe Länder-
liste der SEPA-Teilnehmerstaaten und -gebiete gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis) werden, sofern vom Kunden nicht ausdrücklich
anders gewünscht, nach den für SEPA geltenden Interbankenabkommen (SEPA-Rulebooks) als SEPA-Überweisung ausgeführt.
Sofern von der Sparkasse angeboten, kann der Kunde die Sparkasse durch besondere Weisung beauftragen, eine Überweisung in einer
anderen Währung als dem Euro oder in Euro nach anderen Überweisungsverfahren oder nicht zu Lasten seines Zahlungskontos, z. B. auf
Basis einer Bargeldeinzahlung, auszuführen. Andere Überweisungen als SEPA-Überweisungen werden nach Maßgabe der jeweiligen von der
Sparkasse akzeptierten Interbankenabkommen ausgeführt.
Die Begriffe „Überweisung“ oder „Überweisungsauftrag“ erfassen grundsätzlich alle Arten der Überweisung.
1 Allgemein
1.1 Wesentliche Merkmale der Überweisung
Der Kunde kann die Sparkasse beauftragen, einen Geldbetrag (Überweisungsbetrag) zulasten seines Zahlungskontos bei der Sparkasse
durch eine Überweisung bargeldlos zugunsten eines Zahlungsempfängers zur Gutschrift auf dessen Zahlungskonto an den Zahlungsdienst-
leister des Zahlungsempfängers zu übermitteln (Überweisungsauftrag).
Der Kunde kann die Sparkasse auch beauftragen, regelmäßig, jeweils zu einem bestimmten wiederkehrenden Termin, einen festen Geldbe-
trag auf dasselbe Zahlungskonto zu überweisen (Dauerauftrag). Der erste Ausführungstag muss dem Geschäftstag der Erteilung bzw. Ände-
rung des Dauerauftrags nachfolgen. Möglich ist auch, einen Überweisungsauftrag zur Ausführung an einem späteren Tag als dem Tag des
Zugangs des Auftrags zur einmaligen Ausführung als terminierten Überweisungsauftrag zu erteilen.
Eine Echtzeitüberweisung ist eine Überweisung in Euro, die an jedem Kalendertag rund um die Uhr sofort ausgeführt wird.
Sofern zwischen Kunde und Sparkasse vereinbart, können mehrere Überweisungsaufträge in einer Datei gebündelt über einen elektronischen
Zahlungsauslösekanal (z. B. Online-Banking oder EBICS) erteilt werden (Sammel-Überweisung).
1.2 Kundenkennungen
Für das Überweisungsverfahren hat der Kunde, je nach Zielgebiet und Währung des Überweisungsbetrags, bestimmte Kundenkennungen zur
Bezeichnung und zweifelsfreien Ermittlung des Zahlungsempfängers oder dessen Kontos zu verwenden.
Kundenkennung des
Zielgebiet Währung
Zahlungsempfängers
Inland Euro IBAN1
Grenzüberschreitend innerhalb des
Euro IBAN1
Europäischen Wirtschaftsraums2 (EWR)
Inland oder innerhalb des Andere Währung als – IBAN1 und BIC3 oder
Europäischen Wirtschaftsraums2 (EWR) Euro – Kontonummer und BIC3
Außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums Euro oder andere – IBAN1 und BIC3 oder
(Drittstaaten4) Währung – Kontonummer und BIC3
Die für die Ausführung des Überweisungsauftrags erforderlichen Angaben ergeben sich je nach Zielgebiet und Währung des Überweisungs-
betrages aus den Nummern 2.1 oder 3.1.1 oder 3.2.1.
1.3 Erteilung des Überweisungsauftrags / Autorisierung und Zustimmung zur Datenverarbeitung
(1) Der Kunde erteilt der Sparkasse einen Überweisungsauftrag unter Angabe der erforderlichen Angaben gemäß Nummern 2.1 oder 3.1.1
oder 3.2.1 entweder mittels eines von der Sparkasse zugelassenen Formulars (beleghafter Überweisungsauftrag) oder in der mit der Spar-
kasse für sonstige Zahlungsauslösekanäle, über die ihr ein Überweisungsauftrag erteilt werden kann (z. B. Online-Banking oder Mobile-Ban-
king-Anwendung), anderweitig vereinbarten Art und Weise.
Der Kunde hat auf Leserlichkeit, Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben zu achten. Unleserliche, unvollständige oder fehlerhafte Anga-
ben können zu Verzögerungen oder Fehlleitungen von Überweisungen führen, woraus für den Kunden und den Zahlungsempfänger Schäden
entstehen können. Bei unleserlichen, unvollständigen oder fehlerhaften erforderlichen Angaben kann die Sparkasse die Ausführung der Über-
weisung ablehnen (siehe Nummer 1.7).
Hält der Kunde bei der Ausführung der Überweisung besondere Eile für nötig, hat er dies der Sparkasse gesondert, d.h. außerhalb des For-
mulars oder der elektronisch (z. B. per Online-Banking) übermittelten Auftragsdaten mitzuteilen. Ein beleghafter Echtzeitüberweisungsauftrag
ist grundsätzlich in einem Umschlag mit der Aufschrift „Echtzeitüberweisung“ einzureichen, es sei denn, die Sparkasse bietet andere Möglich-
keiten an.
111 946.000 D1 (Fassung Jan. 2026) - v16.0
(2) Der Kunde autorisiert den Überweisungsauftrag durch seine der Sparkasse mittels Unterschriftsprobe bekannte Unterschrift oder in der
© S-Management Services • DSV Gruppe
anderweitig mit der Sparkasse vereinbarten Art und Weise (z. B. PIN/TAN, Freigabe in der Mobile-Banking-Anwendung). In der Autorisierung
ist zugleich die ausdrückliche Zustimmung enthalten, dass die Sparkasse die für die Ausführung der Überweisung notwendigen personenbe-
zogenen Daten des Kunden abruft (aus ihrem Datenbestand), verarbeitet, übermittelt und speichert.
(3) Auf Verlangen des Kunden teilt die Sparkasse vor Ausführung eines einzelnen Überweisungsauftrags die maximale Ausführungsfrist für
diesen Zahlungsvorgang sowie die in Rechnung zu stellenden Entgelte und gegebenenfalls deren Aufschlüsselung mit.
(4) Der Kunde ist berechtigt, für die Erteilung des Überweisungsauftrages an die Sparkasse auch einen Zahlungsauslösedienst gemäß
§ 1 Absatz 33 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz zu nutzen, es sei denn, das Zahlungskonto des Kunden ist für diesen nicht online zugänglich.
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Bedingungen für den Überweisungsverkehr
1.4 Wirksamwerden / Zugang des Überweisungsauftrags bei der Sparkasse
(1) Der Überweisungsauftrag wird wirksam, wenn er der Sparkasse zugeht. Das gilt auch, wenn ihr der Überweisungsauftrag über einen Zah-
lungsauslösedienstleister erteilt wird. Der Zugang erfolgt durch den Eingang des Überweisungsauftrags in den dafür vorgesehenen Emp-
fangsvorrichtungen der Sparkasse (z. B. mit Abgabe in den Geschäftsräumen oder Eingang auf dem Online-Banking-Server der Sparkasse).
(2) Fällt der Zeitpunkt des Zugangs des Überweisungsauftrags nach Absatz 1 nicht auf einen Geschäftstag der Sparkasse gemäß „Preis- und
Leistungsverzeichnis“, so gilt der Überweisungsauftrag als am darauffolgenden Geschäftstag zugegangen.
(3) Geht der Überweisungsauftrag nach dem an der Empfangsvorrichtung der Sparkasse oder dem im „Preis- und Leistungsverzeichnis“
angegebenen Annahmezeitpunkt ein, so gilt der Überweisungsauftrag im Hinblick auf die Bestimmung der Ausführungsfrist (siehe Nummer
2.2.2) erst als am darauffolgenden Geschäftstag zugegangen.
(4) Besonderer Zugangszeitpunkt des Echtzeitüberweisungsauftrags
(a) Bei einem nicht elektronischen Echtzeitüberweisungsauftrag gilt der Zeitpunkt als Zugangszeitpunkt, zu dem die Sparkasse die Angaben
zum Zahlungsauftrag in ihr internes System eingegeben hat, was so bald wie möglich erfolgt, nachdem der Kunde seinen nicht elektronischen
Echtzeitüberweisungsauftrag erteilt hat.
(b) Sofern abweichend zu Nummer 12 Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB-Sparkassen) ein Echtzeitüberweisungsauftrag zu Lasten
eines Zahlungskontos, dessen Kontowährung auf eine andere Währung als Euro lautet (Fremdwährungskonto), zugelassen wird, gilt als
Zugangszeitpunkt des Echtzeitüberweisungsauftrags der Zeitpunkt, zu dem der Überweisungsbetrag in Euro umgewandelt wurde. Diese
Währungsumrechnung erfolgt unmittelbar nach Erteilung des Echtzeitüberweisungsauftrags an die Sparkasse.
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DMS Bedingungen für den Überweisungsverkehr · 17.08.26, 22:15