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Versicherungsbedingungen
                                                  zur Platinum Kreditkarte
                                                                                                                           Kreissparkasse Esslingen-Nürtingen
                                                  Gültig ab 01.01.2026                                                     Bahnhofstraße 8, 73728 Esslingen

                                                  I. Allgemeine Hinweise
                                                  1. Service- und Notrufzentrale
                                                  Die Versicherer sind ganzjährig Tag und Nacht für Fragen und Schadenmeldungen unter der Telefonnummer +49 (0) 211 / 536-37222
                                                  erreichbar.
                                                  2. Inhalt und Umfang der Leistungen
                                                  Inhalt und Umfang des Versicherungsschutzes für die Platinum Kreditkarte ergeben sich ausschließlich aus den nachstehenden jeweiligen
                                                  Bestimmungen, aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen sowie den gesetzlichen Bestimmungen.
                                                  3. Beitragszahlung
                                                  Den Beitrag für diese Versicherungs- und Serviceleistungen trägt der Kartenemittent aus dem geleisteten Kartenjahrespreis.
                                                  4. Rechte im Schadenfall
                                                  Die Ausübung der Rechte im Schadenfall stehen dem Karteninhaber und den mitversicherten Personen direkt zu.
                                                  5. Aufrechnungsverbot
                                                  Ansprüche auf Versicherungsleistungen haben ausschließlich der Karteninhaber und die mitversicherten Personen. Ansprüche des Kartenin-
                                                  habers und der mitversicherten Personen dürfen die Versicherer nicht mit Forderungen gegenüber dem Kartenemittenten aufrechnen. § 35
                                                  Versicherungsvertragsgesetz (VVG) gilt insoweit als abbedungen.
                                                  Hinweis:
                                                  Sofern ein Inhaber der Platinum Kreditkarte im Besitz mehrerer gültiger Kreditkarten ist, können die Versicherungsleistungen nur einmal in
                                                  Anspruch genommen werden.


                                                  II. Wichtige Hinweise für den Schadenfall
                                                  1. Als eine Reise gelten alle Reisebausteine und Reiseleistungen, die zeitlich und örtlich aufeinander abgestimmt genutzt werden. Wird die
                                                     erste Teilleistung in Anspruch genommen, so gilt die Reise insgesamt als angetreten. Die Reise endet mit der Nutzung der letzten Teilleis-
                                                     tung. Als Antritt der Reise gilt im Einzelnen: Flugreisen: Check-in; bei Vorab-Check-in die Sicherheitskontrolle des Reisenden am Reise-
                                                     tag; Schiffsreisen: Einschiffung (Check-in auf dem Schiff ohne gebuchte Anreise); Busreisen: Einstieg in den Bus; Bahnreisen: Einstieg
                                                     in den Zug; Autoreisen: Übernahme des Mietwagens oder Wohnmobils (bei Anreise mit eigenem Pkw gilt der Antritt der ersten gebuchten
                                                     Reiseleistung, z. B. Übernahme der Ferienwohnung). Sollte der Transfer zum versicherten Gesamtreisepreis gehören (z. B. Rail&Fly),
                                                     beginnt die Reise mit dem Einsteigen in den Zug oder Bus, bei einer Fluganreise nach der Pass- oder Bordkontrolle. Sobald die Reise
                                                     angetreten ist, enden die Leistungen aus der Reiserücktrittskostenversicherung und es können nur Kosten aus der Reiseabbruchversiche-
                                                     rung geltend gemacht werden.
                                                  2. Zum Nachweis des Versicherungsschutzes sind im Schadenfall die kompletten Buchungsunterlagen und die Nummer der Kreditkarte ein-
                                                     zureichen. Der Versicherte hat den Schaden möglichst gering zu halten und den Umfang des Schadens nachzuweisen. Achten Sie deshalb
                                                     bitte darauf, geeignete Nachweise zum Schadeneintritt und zum Umfang des Schadens zu sammeln.
                                                  3. Reiserücktrittskostenversicherung
                                                     Tritt der Versicherungsfall ein, so ist der Versicherte verpflichtet, die Reise unverzüglich bei der Buchungsstelle abzumelden und den
                                                     Versicherer zu unterrichten. Durch den Versicherungsvertrag wird der Reiseteilnehmer nicht von seiner Verpflichtung befreit, die
                                                     Stornokosten an den Reiseveranstalter zu zahlen. Im Versicherungsfall ersetzt der Versicherer dem versicherten Reiseteilnehmer diese
                                                     dem Reiseveranstalter vertraglich geschuldeten Stornokosten. Bei verspäteter Hinreise oder außerplanmäßiger Rückreise werden die
                                                     nachgewiesenen zusätzlichen Hin- bzw. Rückreisekosten ersetzt. Dem Versicherer sind Kopien der kompletten Buchungsunterlagen, das
                                                     Original der Stornorechnung, ein Versicherungsnachweis, ein Nachweis für den Nichtantritt/verspäteten Antritt/Abbruch der Reise (Attest
                                                     mit ausführlicher Diagnose, Datum des Behandlungsbeginns, auf Verlangen eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, Kopie Sterbeurkunde
                                                     usw.) einzureichen.
                                                  4. Auslandsreise-Krankenversicherung
                                                     Es sind die Originalrechnungen einzureichen, die folgende Angaben enthalten müssen: Name der behandelten Person, Bezeichnung der
                                                     Erkrankung, Behandlungsdaten und die einzelnen ärztlichen Leistungen; aus den Rezepten muss das verordnete Medikament, der Preis
                                                     und der Stempel der Apotheke deutlich hervorgehen.
                                                     Ein medizinisch sinnvoller Rücktransport wird für Sie ausschließlich von den Spezialisten unserer Notruf-Zentrale organisiert.
                                                  5. Auto-Schutzbriefversicherung für In- und Ausland
                                                     Bei Eintritt des Versicherungsfalles sind Karteninhaber und mitversicherte Personen verpflichtet, den Versicherer bei der Geltendmachung
                                                     der auf ihn gemäß § 86 VVG übergehenden Ersatzansprüche zu unterstützen sowie ihm die erforderlichen Auskünfte zu erteilen und
                                                     Beweismittel auszuhändigen.
                                                     Der Karteninhaber ist ferner verpflichtet, Name, Anschrift und Versicherungsschein-Nummer (Mitglieds-Nummer) einer anderweitig beste-
                                                     henden Versicherung anzugeben, sofern bei dieser Versicherungsschutz für dieselbe Gefahr besteht.
128 881.001 D0 qards (Fassung Jan. 2026) - v1.0


                                                  6. Absicherung der Selbstbeteiligung bei Mietfahrzeugversicherung
                                                     Bei Eintritt des Versicherungsfalles ist der Versicherte verpflichtet, den Mietvertrag für das Fahrzeug, den Nachweis über die Zahlung des
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                                                     Mietpreises mit der Platinum Kreditkarte, den Nachweis über die erfolgte Schadenregulierung durch den Fahrzeugversicherer sowie den
                                                     Nachweis über die dem Versicherten in Rechnung gestellte Selbstbeteiligung zur Verfügung zu stellen.
                                                  7. Rechtsfolgen bei Verletzung der Obliegenheiten nach Ziffer 2 bis 6
                                                     Verletzt der Karteninhaber oder eine mitversicherte Person eine in Ziffer 2 bis 6 genannte Obliegenheit vorsätzlich oder grob fahrlässig, so
                                                     ist der Versicherer mit den in § 28 Absätze 2 bis 4 VVG vorgeschriebenen Einschränkungen ganz oder teilweise leistungsfrei.


                                                                                                                                                                                     Seite 1 von 21
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                                                  III. Versicherungs- und Serviceleistungen im Gesamtüberblick
                                                  Reiserücktrittskostenversicherung
                                                  Versicherer: URV Union Reiseversicherung AG, Maximilianstr. 53, 80538 München
                                                  Der Versicherer leistet dem Karteninhaber und den mitversicherten Personen Entschädigung bei Nichtantritt, verspätetem Antritt oder
                                                  Abbruch von gebuchten Reisen im Rahmen der nachstehenden Versicherungsbedingungen für die Reiserücktrittskostenversicherung (VB/
                                                  RRV Platinum 2026_100, Stand 01.01.2026) aufgeführten Gründe. Der Versicherungsschutz besteht, vorbehaltlich des Abschlusses eines
                                                  gültigen Kreditkartenvertrages, ab Beantragung der Kreditkarte und erfasst alle Reisen, die ab diesem Zeitpunkt und während des versicher-
                                                  ten Zeitraums gebucht werden.
                                                  Auslandsreise-Krankenversicherung
                                                  Versicherer: UKV Union Krankenversicherung AG, Peter-Zimmer-Str. 2, 66123 Saarbrücken
                                                  Diese Versicherung bietet Ihnen als Karteninhaber und den mitversicherten Personen Versicherungsschutz bei unvorhergesehen eintreten-
                                                  den Erkrankungen. Sie erhalten, im Rahmen der tariflich festgelegten Höchstgrenzen, 100%igen Kostenersatz für medizinisch notwendige
                                                  ärztliche und schmerzstillende zahnärztliche Behandlung einschließlich einfacher Füllungen, Arznei- und Heilmittel. Sie haben selbstverständ-
                                                  lich 1.-Klasse-Status und können den Arzt oder das Krankenhaus frei wählen. Erstattung von Mehrkosten durch einen medizinisch sinnvollen
                                                  oder wirtschaftlich vertretbaren Rücktransport eines versicherten Erkrankten an seinen ständigen Wohnsitz oder in das von dort nächster-
                                                  reichbare Krankenhaus ist ebenfalls gewährleistet.
                                                  Auto-Schutzbriefversicherung für In- und Ausland
                                                  Versicherer: Deutsche Assistance Versicherung AG, Hansaallee 199, 40549 Düsseldorf
       

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Versicherungsbedingungen zur Platinum Kreditkarte · 24.09.26, 22:28