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DMS BCS/PLUSCARD Bedingungen für die Mastercard Basis/Visa Basis (Debitkarte)

https://www.berliner-sparkasse.de/content/dam/myif/berliner-sk/work/dokumente/pdf/vertragsbedingungen/bedingungen-mastercard-visa-basis.pdf?n=true

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Typografie (2)

hinweisnicht reportfähig Seite 1

Extrazitat des Drittanbieters im Seitentext

Auf Seite 1 steht die Zeile '© S-Management Services • DSV Gruppe' mitten im Fließtext (zwischen den Autorisierungsbeispielen). Dies wirkt wie ein Extraktionsartefakt bzw. eine eingeschleuste Fuß-/Anbieterzeile, die nicht Teil der AGB sein dürfte und die automatische Weiterverarbeitung (Parsing der nummerierten Bedingungen) stört.

„– oder bei elektronischen Fernzahlungsvorgängen über das Internet gegenüber Vertragsunternehmen die geforderten Kartendaten einzugeben. © S-Management Services • DSV Gruppe"

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hinweisveröffentlichbar Seite 2

Grammatikfehler 'mit den für in Transaktion vorgesehenen Daten'

In Nummer 10.4.3 heißt es: 'mit den für in Transaktion vorgesehenen Daten' — hier fehlt ein Bezug (vermutlich 'für die Transaktion vorgesehenen Daten').

„mit den für in Transaktion vorgesehenen Daten abzugleichen"

Die Formulierung 'mit den für in Transaktion vorgesehenen Daten' in 10.4.3 ist ein echter grammatikalischer Textfehler (fehlender Artikel 'die': korrekt wäre 'für die Transaktion vorgesehenen Daten'). Es handelt sich um einen klaren Sprachfehler im Fließtext ohne Hinweis auf Soft-Hyphen, Zeilenumbrüche oder OCR-Artefakte — der Wortlaut ist im Originaltext sichtbar und für Kunden in einem Vertragsdokument (Abgleichspflicht bei Authentifizierung) relevant. Die Evidence im pageText stützt dies unmittelbar.

Metadaten (1)

hinweisnicht reportfähig Seite 1

Fehlender eindeutiger Gültigkeits-/Standtermin im Dokumenttitel

Der Titel nennt 'Fassung März 2026', aber es gibt keinen konkreten Gültigkeits-Tag/Beginn. Zusätzlich ist die Dokumentkennung '128 710.000 D0 (Fassung März 2026) - v14.0' mehrfach im Fließtext eingebettet (vermutlich Fußzeile), ohne dass ein öffentlicher Bekanntmachungs-/Freigabetermin aus dem Dokument hervorgeht.

„128 710.000 D0 (Fassung März 2026) - v14.0"

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Preis/Entgelt (1)

warnungnicht reportfähig Seite 4

Referenz auf Entgelt für Kartenerstattung gemäß P&LV nicht konkretisiert

Nummer 18.2 und weitere Stellen verweisen auf das Preis- und Leistungsverzeichnis für das Kartenersatzentgelt sowie für Entgelte und deren Änderung (Nummer 17 AGB). Der konkrete Entgeltbetrag ist hier nicht ausgewiesen, was an sich üblich ist; die Höhe des maximalen Guthabenbetrags laut Nummer 4.1 soll ebenfalls aus dem P&LV hervorgehen. Konsistenzprüfung mit dem aktuellen P&LV ist geboten.

„im Rahmen des § 675l Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches das im Preis- und Leistungsverzeichnis der Sparkasse/Landesbank ausgewiesene Entgelt zu berechnen"

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Rechtlicher Prüffall (2)

warnungnicht reportfähig Seite 3

Verfügungsrahmen und tägliches Verfügungslimit nicht konkret beziffert

In Nummer 4, 5.1 und 7 (Sperrung eines verfügbaren Geldbetrags) wird auf Verfügungslimit (täglich) bzw. monatlichen Verfügungsrahmen verwiesen, ohne konkrete Beträge. Nummer 12.1.5 spricht vom 'vereinbarten täglichen Verfügungslimit' als Haftungsdecke, aber die konkreten Limits stehen in externen Nutzungshinweisen/Preis- und Leistungsverzeichnis. Das kann für Kunden ein unklar abgegrenztes Haftungsrisiko darstellen.

„Für Schäden im Rahmen des Bargeldservices haftet der Karteninhaber pro Kalendertag maximal in Höhe des vereinbarten Verfügungslimits, jedoch begrenzt auf den monatlichen Verfügungsrahmen."

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warnungnicht reportfähig Seite 1

50-Euro-Kontaktlos-Grenze ggf. nicht mehr aktuell

In Nummer 5.1 wird 'bis maximal 50 Euro pro Bezahlvorgang' für kontaktlosen Einsatz ohne PIN genannt. Solche Schwellenwerte für kontaktloses Bezahlen werden im Markt und regulatorisch verschiedentlich angehoben/automatisch kumuliert; dieser Betrag sollte auf Aktualität gegen geltende Regelungen/Anbieterstand geprüft werden.

„Der kontaktlose Einsatz der Karte an automatisierten Kassen kann bis maximal 50 Euro pro Bezahlvorgang ohne Eingabe der PIN erfolgen"

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ZKG formal (1)

hinweisnicht reportfähig Seite 4

Fehlendes Komma 'bzw die digitale Karte zu löschen'

In Nummer 16 fehlt ein Komma vor 'die digitale Karte zu löschen' ('... zurückzugeben bzw die digitale Karte zu löschen') — rein typografische Auffälligkeit.

„hat der Karteninhaber die Karte unverzüglich an die Sparkasse/Landesbank zurückzugeben bzw die digitale Karte zu löschen."

Fehlendes Komma vor 'bzw' (bzw.) ist ein echter (nicht durch Extraktionsartefakte verursachter) Textbefund. Allerdings ist es eine rein stilistische/typografische Inkonsistenz ohne Bedeutungsänderung und von sehr geringem Kundenwert — kein verkaufbarer Dokumentfehler. Als reine Stil-/Formatierungsfrage ohne starken Beleg wird es eingestuft.[Note: Kommasetzung bei 'bzw.' ist strittig; im obigen Satz ist ohne Komma ebenfalls grammatikalisch vertretbar.] publishable=false wegen geringem Kundenwert.

Definition (1)

hinweisnicht reportfähig Seite 3

Gebrauch 'Kartenkonto' vs. 'Abrechnungskonto' potenziell missverständlich

Das Dokument trennt in Nummer 4.1/9 zwischen 'Kartenkonto' (Guthaben) und 'Abrechnungskonto' (Belastung von Entgelten/Überziehung). Die Verwendung erscheint überwiegend konsistent, doch sollte die definitorische Abgrenzung der beiden Begriffe einheitlich durchgängig erfolgen (13.2.1 spricht von 'Kartenkonto', 13.1/13.4 und 9 von 'Abrechnungskonto').

„Wurde der Betrag dem Kartenkonto belastet, bringt die Sparkasse/Landesbank dieses wieder auf den Stand ..."

Review of the surrounding source text does not support a concrete semantic or definition conflict, so the finding is not reportable.

Text

TXT
Bedingungen für die Mastercard Basis/
                                             Visa Basis (Debitkarte)
                                                                                                                     Berliner Sparkasse
                                             Fassung März 2026                                                       Alexanderplatz 2, 10178 Berlin

                                             1 Ausgabe der Karte
                                             Die von der Sparkasse/Landesbank ausgegebene Mastercard Basis/Visa Basis ist eine Debitkarte (nachfolgend Karte genannt). Die Karten
                                             können als physische Karte und zusätzlich als digitale Karte zur Speicherung auf Telekommunikations-, Digital- oder IT-Geräten (mobile End-
                                             geräte) ausgegeben werden. Diese Bedingungen sowie die Bedingungen für 3-D Secure mit der S-pushTAN-App für Kartenverfügungen im
                                             Online-Handel gelten für beide Kartenformen gleichermaßen, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes geregelt.
                                             Die Kartendaten der Karte können bereits vor Erhalt der physischen Karte für einen Einsatz bei elektronischen Fernzahlungsvorgängen
                                             bereitgestellt werden, sofern dies von der Sparkasse/Landesbank angeboten wird.
                                             Ergänzende Informationen für die digitale Karte sind in den Nutzungshinweisen und -voraussetzungen für die digitale Karte enthalten. Im Übri-
                                             gen gelten weiterhin die Bedingungen für die digitale Mastercard Basis/Visa Basis (Debitkarte) mit individualisierten Authentifizierungs-
                                             verfahren.

                                             2 Verwendungsmöglichkeiten und Leistungen
                                             Der Karteninhaber kann die von der Sparkasse/Landesbank ausgegebenen Karten, soweit diese und die Akzeptanzstellen entsprechend aus-
                                             gestattet sind, für folgende Zahlungsdienste nutzen:
                                             Mit der Karte kann der Karteninhaber im Inland – und als weitere Dienstleistung auch im Ausland – im Mastercard-Verbund/Visa-Verbund bei
                                             Vertragsunternehmen Waren und Dienstleistungen bargeldlos bezahlen und zusätzlich im Rahmen des Bargeldservices an Geldautomaten
                                             Bargeldauszahlungen vornehmen, sofern sich ausreichendes Guthaben auf dem Kartenkonto befindet.
                                             Die Vertragsunternehmen und die Geldautomaten im Rahmen des Bargeldservices sind an den Akzeptanzsymbolen zu erkennen, die auf
                                             der Karte zu sehen sind. Soweit mit der Karte zusätzliche Leistungen (z. B. Versicherungen) verbunden sind, wird der Karteninhaber hierü-
                                             ber gesondert informiert.
                                             Zusätzlich wird die Sparkasse/Landesbank über Mastercard/Visa teilnehmenden Akzeptanzstellen, bei welchen der Karteninhaber zuvor
                                             seine Kartendaten hinterlegt hat, aktualisierte Kartendaten (die letzten vier Ziffern der Kartennummer und das Ablaufdatum) zur Verfügung
                                             stellen (Aktualisierungsservice), um z. B. Zahlungen für wiederkehrende Dienstleistungen und im Online-Handel auch nach einer Aktualisie-
                                             rung der Kartendaten automatisch zu ermöglichen.

                                             3 Personalisiertes Sicherheitsmerkmal
                                             3.1 Für die Nutzung an Geldautomaten und an automatisierten Kassen wird dem Karteninhaber für seine Karte eine persönliche Geheimzahl
                                             (PIN) als personalisiertes Sicherheitsmerkmal zur Verfügung gestellt.
                                             3.2 Die Karte kann an Geldautomaten sowie an automatisierten Kassen, an denen im Zusammenhang mit der Verwendung der Karte die PIN
                                             eingegeben werden muss, nicht mehr eingesetzt werden, wenn die persönliche Geheimzahl dreimal hintereinander mit einer oder beiden Kar-
                                             tenformen falsch eingegeben wurde. Der Karteninhaber sollte sich in diesem Fall mit seiner Sparkasse/Landesbank, möglichst mit der konto-
                                             führenden Stelle, in Verbindung setzen.

                                             4 Aufladen und Entladen des Kartenguthabens/Verfügungsrahmen
                                             4.1 Das Aufladen des Kartenguthabens auf dem Kartenkonto ist mittels Überweisung oder Dauerauftrag möglich. Das Entladen des Karten-
                                             guthabens erfolgt durch die Nutzung der Karte wie unter Nummer 2 beschrieben sowie durch Belastung von Entgelten, soweit nichts anderes
                                             vereinbart ist. Darüber hinaus kann vorhandenes Kartenguthaben auf das im Kartenantrag angegebene Abrechnungskonto zurücküberwiesen
                                             werden.
                                             Die Einzahlungsmöglichkeit auf das Kartenkonto kann von der Sparkasse/Landesbank auf einen maximalen Guthabenbetrag begrenzt
                                             werden. Dies und die Höhe des maximalen Guthabenbetrags ergibt sich aus dem Preis- und Leistungsverzeichnis oder einer gesonderten
                                             Vereinbarung mit der Sparkasse/Landesbank.
                                             Einzahlungen, durch die der maximale Guthabenbetrag überschritten wird, werden in voller Höhe auf das Herkunftskonto zurückübertragen.
                                             4.2 Der Karteninhaber darf seine Karte nur im Rahmen seines zuvor auf das Kartenkonto überwiesenen Kartenguthabens verwenden (Verfü-
                                             gungsrahmen). Innerhalb dieses Rahmens gilt für den Bargeldservice das vereinbarte tägliche Verfügungslimit. Der Karteninhaber kann mit
                                             der Sparkasse/Landesbank eine Änderung dieses Verfügungsrahmens vereinbaren.

                                             5 Autorisierung von Zahlungsaufträgen
                                             5.1 Mit dem Einsatz der Karte erteilt der Karteninhaber die Zustimmung (Autorisierung) zur Ausführung des Zahlungsauftrages.
                                             Hierzu hat der Karteninhaber entweder
                                             – an Geldautomaten die PIN einzugeben oder kontaktlosen Geldautomateneinsatz mit PIN zu nutzen, indem die Karte vor das Empfangsgerät
                                               des Geldautomaten gehalten wird
                                             – an automatisierten Kassen bei Vertragsunternehmen die PIN einzugeben oder – soweit erforderlich – bei Vertragsunternehmen die Unter-
                                               schrift zu leisten oder
                                             – an automatisierten Kassen die kontaktlose Bezahlfunktion mit PIN zu nutzen, indem die Karte vor das Empfangsgerät des Vertragshändlers
                                               gehalten wird. Der kontaktlose Einsatz der Karte an automatisierten Kassen kann bis maximal 50 Euro pro Bezahlvorgang ohne Eingabe
                                               der PIN erfolgen, soweit an den automatisierten Kassen für den jeweiligen kontaktlosen Einsatz nicht die Eingabe der PIN verlangt wird.
                                               Soweit für die Autorisierung zusätzlich eine PIN oder die Unterschrift erforderlich ist, erfolgt die Autorisierung erst mit deren Einsatz
128 710.000 D0 (Fassung März 2026) - v14.0


                                             – oder bei elektronischen Fernzahlungsvorgängen über das Internet gegenüber Vertragsunternehmen die geforderten Kartendaten einzugeben.
© S-Management Services • DSV Gruppe


                                               Soweit dabei besondere Authentifizierungsverfahren gefordert werden, sind diese zu nutzen. Ergänzend finden die Bedingungen für 3-D Secure
                                               mit der S-pushTAN-App für Kartenverfügungen im Online-Handel Anwendung. Informationen über weitere von der Sparkasse/Landesbank
                                               unterstützte Authentifizierungsverfahren und Hinweise zum Bezahlen im Internet sind in den Geschäftsräumen der Sparkasse/Landesbank ver-
                                               fügbar sowie auf deren Internetseiten abrufbar.
                                             – oder gegenüber Vertragsunternehmen ausnahmsweise anstelle der Unterschrift die geforderten Kartendaten anzugeben (z. B. am Telefon).
                                             5.2 In dieser Autorisierung ist zugleich die ausdrückliche Zustimmung enthalten, dass die Sparkasse/Landesbank die für die Ausführung der
                                             Kartenzahlung notwendigen personenbezogenen Daten des Karteninhabers verarbeitet, übermittelt und speichert.
                                             5.3 Nach Erteilung der Zustimmung kann der Karteninhaber den Zahlungsauftrag nicht mehr widerrufen.


                                                                                                                                                                              Seite 1 von 5
                                             Bedingungen für die Mastercard Basis/Visa Basis (Debitkarte)


                                             6 Ablehnung von Zahlungsaufträgen durch die Sparkasse/Landesbank
                                             Die Sparkasse/Landesbank ist berechtigt, den Zahlungsauftrag abzulehnen, wenn
                                             – der Karteninhaber die Autorisierung des Zahlungsauftrags nicht gemäß Nummer 5.1 autorisiert hat,
                                             – der für den Zahlungsauftrag geltende Verfügungsrahmen nicht eingehalten ist oder sich kein ausreichendes Guthaben auf dem Kartenkonto
                                               befindet oder
                                             – die Karte gesperrt ist.
                                             Hierüber wird der Karteninhaber während des Bezahlvorgangs bzw. über das Terminal, an dem die Karte eingesetzt wird, unterrichtet.
                                             7 Sperrung eines verfügbaren Geldbetrags
                                             Die Sparkasse/Landesbank ist berechtigt, einen im Rahmen der finanziellen Nutzungsgrenze (Nummer 4) verfügbaren Geldbetrag auf dem
                                             Kartenkonto des Karteninhabers zu sperren, wenn
                                             – der Zahlungsvorgang vom Zahlungsempfänger ausgelöst worden ist und
                                             – der Karteninhaber auch der genauen Höhe des zu sperrenden Geldbetrags zugestimmt hat.
                                             Den gesperrten Geldbetrag gibt die Sparkasse/Landesbank unbeschadet sonstiger gesetzlicher oder vertraglicher Rechte unverzüglich frei,
                                             nachdem ihr der genaue Zahlungsbetrag mitgeteilt worden ist.

                                             8 Zahlungsverpflichtung des Karteninhabers
                                             Die Sparkasse/Landesbank wird die bei der Nutzung der Karte entstandenen

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