Preis- und Leistungsverzeichnis für Bestandsverträge der ehemaligen Sparkasse Radevormwald-Hückeswagen (aufgrund Fusion neuer Teilmarkt Radevormwald-Hückeswagen der Kreissparkasse Köln) Stand 09.07.2026 abgebildet ist nachstehend das Preis- und Leistungsverzeichnis der ehemaligen Sparkasse Radevormwald-Hückeswagen. Der Geltungsbereich beschränkt sich auf Bestandsverträge einschließlich der im Zusammenhang mit diesen Verträgen vereinbarten Dienstleistungen, die im Geschäftsgebiet der ehemaligen Sparkasse Radevormwald-Hückeswagen vor dem 21.08.2023 abgeschlossen wurden. Für Neuverträge mit der Kreissparkasse Köln gilt dieses Preis- und Leistungsverzeichnis nicht. www.ksk-koeln.de 1  Kapitel A: Allgemeine Informationen zur Sparkasse/Landesbank  Kapitel B: Girokonto und Zahlungsverkehr  Kapitel C: Sparverkehr und Wertpapiergeschäft  Kapitel D: Kreditgeschäft  Kapitel E: Sonstiges Die Sparkasse/Landesbank kann gemäß Nr. 17 Abs. 3 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Sparkasse (AGB-Sparkassen) für Leistungen, die nicht Gegenstand einer Vereinbarung oder im Preis- und Leistungsverzeichnis aufgeführt sind und die, nach den Umständen zu urteilen, nur gegen eine Vergütung zu erwarten sind, ein nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen angemessenes Entgelt verlangen. Ein solches Entgelt kann nur verlangt werden, wenn die Leistungen im Auftrag des Kunden oder in dessen mutmaßlichem Interesse erbracht werden. Die Sparkasse/Landesbank wird nach Nr. 17 Abs. 4 AGB-Sparkassen für Tätigkeiten, zu deren Erbringung sie bereits gesetzlich oder aufgrund einer vertraglichen Nebenpflicht verpflichtet ist oder die sie im eigenen Interesse erbringt, kein Entgelt berechnen, es sei denn, es ist gesetzlich zulässig und wird nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen erhoben 2 Inhaltsverzeichnis www.ksk-koeln.de ................................................................................................................................................... 1 A. Allgemeine Informationen zur Sparkasse/Landesbank .......................................................................................... 5 I. Name und Anschrift der Sparkasse/Landesbank .................................................................................... 5 II. Zuständige Aufsichtsbehörden ................................................................................................................ 5 III. Eintragung im Handelsregister ................................................................................................................ 5 IV. Vertragssprache ...................................................................................................................................... 5 V. Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeiten ........................................ 5 VI. Hinweis zur Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß EU-Geldtransferverordnung ................... 6 VII. Hinweis zur Umsatzsteuer ....................................................................................................................... 6 B. Girokonto und Zahlungsverkehr ............................................................................................................................. 7 I. Girokonten Bestandsgiroverträge (kein Neugeschäftsangebot)...................................................... 7 1. Preismodelle für Privatkonten.............................................................................................................. 7 2. Preismodelle für Geschäftskonten .................................................................................................... 15 3. Preismodelle für Fremdwährungskonten ......................................................................................... 18 4. Kontoauszug (pro Vorgang) ............................................................................................................... 18 5. Rechnungsabschluss ......................................................................................................................... 18 6. Geduldete Kontoüberziehungen ........................................................................................................ 18 7. Kontowecker ........................................................................................................................................ 19 8. Entgelte für die Belastung von vereinbarten Zahlungen innerhalb des eigenen Hauses ........... 19 9. Bereitstellung der Entgeltaufstellung gemäß Zahlungskontengesetz........................................... 19 II. Erbringung von Zahlungsdiensten .................................................................................................... 19 1. Überweisungen .................................................................................................................................... 20 1.1. Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere bzw. aus anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) in Euro oder in anderen EWR-Währungen ................................................... 20 1.1.1. Überweisungsaufträge ........................................................................................................................ 20 1.1.2. Gutschrift einer Überweisung ............................................................................................................ 22 1.2. Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere bzw. aus anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung) sowie alle Überweisungen in und aus Staaten außerhalb des EWR (Drittstaaten) ............................. 22 1.2.1. Überweisungsaufträge ........................................................................................................................ 22 1.2.2. Gutschrift einer Überweisung ............................................................................................................ 24 2. Lastschriften .......................................................................................................................................... 25 2.1. Lastschriften innerhalb Deutschlands und aus anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) .................................................................................................................................................... 25 2.1.1. SEPA-Basis-Lastschrift ...................................................................................................................... 25 2.1.2. SEPA-Firmen-Lastschrift .................................................................................................................... 25 2.2. Lastschriften aus weiteren Staaten ....................................................................................................... 26 2.2.1. SEPA-Basis-Lastschrift ...................................................................................................................... 26 2.2.2. SEPA-Firmen-Lastschrift .................................................................................................................... 26 2.3. Einreichungsfristen für SEPA-Lastschriften .......................................................................................... 27 2.3.1. SEPA-Basis-Lastschriften .................................................................................................................. 27 2.3.2. SEPA-Firmen-Lastschriften:............................................................................................................... 27 2.4. Lastschrifteinzug .................................................................................................................................... 27 2.4.1. Entgelte im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren ................................................................................. 27 2.4.2. Entgelte im SEPA-Firmenlastschriftverfahren ................................................................................. 27 3. Kartengestützter Zahlungsverkehr .................................................................................................... 27 3.1. Mastercard/Visa Card Kartenprodukte (Kredit- und Debitkarten) Bestandsgeschäft......................... 27 3.2. Sparkassen-Card (Debitkarte) ............................................................................................................... 29 3.3. Bargeldauszahlung ................................................................................................................................ 30 3.4. Ausführungsfrist ..................................................................................................................................... 33 4. Zahlscheingeschäft und Kassengeschäfte ............................................................................................ 33 4.1. Bargeldeinzahlung ................................................................................................................................. 33 5. Online-Banking und Electronic Banking ........................................................................................... 34 5.1. Online-Banking (PIN/TAN/FinTS) .......................................................................................................... 34 5.2. Electronic Banking für Unternehmer...................................................................................................... 34 5.3. Zahlungsdienste über Electronic Banking/FinTS .................................................................................. 36 5.4. Wero ...................................................................................................................................................... 38 5.4.1. Limite ..................................................................................................................................................... 38 5.4.2. Entgelte .................................................................................................................................................. 38 5.4.3. Ausführungsfrist ..................................................................................................................................... 38 5.4.4. Annahmezeiten ...................................................................................................................................... 38 6. Umrechnungskurs bei der Erbringung von Zahlungsdiensten in fremder Währung................... 39 6.1. Kartengestützte Zahlungsdienste .......................................................................................................... 39 6.2. Sonstige Zahlungsdienste ..................................................................................................................... 39 7. Geschäftstage und Annahmezeiten der Sparkasse/Landesbank................................................... 39 III. Scheckverkehr ..................................................................................................................................... 40 3 1. Allgemein .............................................................................................................................................. 40 2. Grenzüberschreitender Scheckverkehr ............................................................................................ 40 2.1. Scheckzahlungen in das Ausland.......................................................................................................... 40 2.2. Scheckzahlungen aus dem Ausland ..................................................................................................... 40 2.3. Umrechnungskurse ............................................................................................................................... 40 3. Reiseschecks ....................................................................................................................................... 40 C. Sparverkehr und Wertpapiergeschäft .............................................................................................................. 41 I. Sparkonto .............................................................................................................................................. 41 1. Kennwort/Sperrvereinbarung................................................................................................................. 41 2. Neuausstellung eines Sparkassenbuchs bei vom Kunden zu vertretenden Umständen, sofern der Ersatz des Sparkassenbuchs von der Sparkasse nicht kostenfrei geschuldet wird ............................. 41 3. Beginn und Ende der Verzinsung (Wertstellung) .................................................................................. 41 4. S-Vorsorge Plus (Sparkonto mit Zinsansammlung) Altersvorsorgevertrag nach dem Altersvermögensgesetz ......................................................................................................................... 41 II. Wertpapiere ........................................................................................................................................... 41 1. Depotleistungen ..................................................................................................................................... 41 2. Effektive Stücke ..................................................................................................................................... 42 3. Transaktionsleistungen .......................................................................................................................... 42 4. Ersatz von Aufwendungen ..................................................................................................................... 42 D. Kredite .................................................................................................................................................................. 43 I. Kredite ................................................................................................................................................... 43 II. Bankbürgschaft (Aval) ........................................................................................................................... 44 E. Sonstiges ............................................................................................................................................................. 45 I. Im Auftrag des Kunden vorgenommene Dienstleistungen .................................................................... 45 II. Duplikaterstellung im Auftrag des Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht und nicht bereits durch die Kapitel B.I.4, B.I.5, B II.3.1 g, B.II.5.2 oder C.II.1 erfasst)........................... 45 III. Bankauskunft im Auftrag des Kunden ................................................................................................... 45 IV. Kreditprovision ....................................................................................................................................... 45 4 A. Allgemeine Informationen zur Sparkasse/Landesbank Auf mögliche Änderungen dieser allgemeinen Informationen wird die Sparkasse/Landesbank den Kunden direkt oder per Kontoauszug hinweisen. I. Name und Anschrift der Sparkasse/Landesbank Kreissparkasse Köln Neumarkt 18-24 50667 Köln II. Zuständige Aufsichtsbehörden Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn und Marie-Curie-Str. 24 - 28, 60439 Frankfurt am Main (Internet: www.bafin.de). Europäische Zentralbank, Sonnemannstraße 20, 60314 Frankfurt am Main Postanschrift: Europäische Zentralbank, 60640 Frankfurt am Main (Internet: www.ecb.europa.eu) III. Eintragung im Handelsregister Handelsregister Nr. HRA 15033 (Amtsgericht Köln) IV. Vertragssprache Maßgebliche Sprache für die Geschäftsbeziehung zum Kunden ist Deutsch. V. Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeiten Bei Streitigkeiten mit der Kreissparkasse Köln besteht die Möglichkeit, sich an die Schlichtungsstelle beim Deutschen Sparkassen- und Giroverband e.V. (DSGV) zu wenden. Der Schlichtungsantrag kann direkt auf dem gesicherten Online-Portal der Schlichtungsstelle beim DSGV ausgefüllt und elektronisch eingereicht werden unter: https://www.s-schlichtungsstelle.de Das Anliegen kann alternativ in Textform an die folgende Adresse gerichtet werden: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. Schlichtungsstelle Charlottenstraße 47 10117 Berlin Näheres regelt die Verfahrensordnung der Schlichtungsstelle beim DSGV, die auf der Webseite https://www.s-schlichtungsstelle.de abrufbar ist und auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Die Kreissparkasse Köln nimmt am Streitbeilegungsverfahren vor dieser anerkannten Verbraucherschlichtungsstelle teil. Es besteht ferner die Möglichkeit, eine zivilrechtliche Klage einzureichen. 5 Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht stellt unter https://www.bafin.de/DE/Verbraucher/BeschwerdenStreitschlichtung/BeiBaFinbeschweren/BeiBaFinbesch weren_node.html Wissenswertes zu Beschwerden über beaufsichtigte Unternehmen bereit. Bei behaupteten Verstößen gegen - das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz, - die §§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder - Artikel 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch kann darüber hinaus schriftlich, elektronisch oder zur Niederschrift bei der Bundesanstalt unter Angabe des Sachverhalts und des Beschwerdegrunds Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht eingelegt werden. Die Adressen lauten: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Graurheindorfer Str. 108 53117 Bonn oder Marie-Curie-Str. 24 – 28 60439 Frankfurt am Main Zudem besteht in diesen Fällen auch die Möglichkeit, eine Beschwerde unmittelbar bei der Sparkasse (Name und Anschrift siehe oben Kapitel A.I.) einzulegen. Die Sparkasse wird Beschwerden in Textform (z. B. mittels Brief oder Telefax) beantworten. VI. Hinweis zur Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß EU- Geldtransferverordnung Die „Verordnung (EU) 2023/1113 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 2023 über die Übermittlung von Angaben bei Geldtransfers und Transfers bestimmter Kryptowerte“ (EU-Geldtransfer- verordnung) dient dem Zweck der Verhinderung, Aufdeckung und Ermittlung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung bei Geldtransfers/ Kryptowertetransfers. Sie verpflichtet die Sparkasse/Landesbank bei der Ausführung von Geldtransfers Angaben zum Zahler und Zahlungsempfänger zu prüfen und zu übermitteln. Diese Angaben bestehen aus Name, Kundenkennung sowie ggf. der Rechtsträgerkennung (Legal Entity Identifier bzw. LEI) oder, in Ermangelung dessen, einer verfügbaren gleichwertigen amtlichen Kennung von Zahler und Zahlungsempfänger und der Adresse des Zahlers. Bei Geldtransfers innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums kann auf die Weiterleitung der Adresse und der LEI verzichtet werden, jedoch können gegebenenfalls diese Angaben vom Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers angefordert werden. Bei der Angabe von Name und gegebenenfalls Adresse, LEI (oder, in Ermangelung dessen, einer verfügbaren gleichwertigen amtlichen Kennung) nutzt die Sparkasse/Landesbank die in ihren Systemen hinterlegten Daten, um den gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen. Mit der Verordnung wird erreicht, dass aus den Zahlungsverkehrsdatensätzen selbst immer eindeutig bestimmbar ist, wer Zahler und Zahlungsempfänger ist. Das heißt auch, dass die Sparkasse/Landesbank Zahlungsdaten überprüfen, Nachfragen anderer Kreditinstitute zur Identität des Zahlers beziehungsweise Zahlungsempfängers beantworten und auf Anfrage diese Daten den zuständigen Behörden zur Verfügung stellen muss. VII. Hinweis zur Umsatzsteuer Die ausgewiesenen Preise verstehen sich im Falle der Option zur Umsatzsteuerpflicht bei Unternehmern im Sinne des Umsatzsteuergesetzes zzgl. Umsatzsteuer. 6 B. Girokonto und Zahlungsverkehr Dienstleistung Preis in EUR I. Girokonten Bestandsgiroverträge (kein Neugeschäftsangebot) 1. Preismodelle für Privatkonten Hinweis: Für nicht aufgeführte Leistungen werden Entgelte gemäß den Kapiteln B.I.4, 6, 7, 8; B.II.;B.III. und E berechnet. Gültig für alle Preismodelle: Postenpreis: Wird nur erhoben, wenn die Buchungen vereinbarungsgemäß und im Auftrag des Kunden erfolgen. Für fehlerhafte Buchungen sowie Korrektur- und Stornobuchungen wird kein Entgelt erhoben. Gültig für alle Privatkonten: Kontowechselhilfe: Mitteilung der neuen Kontoverbindung an die Zahlungsverkehrspartner pro Mitteilung zzgl. Porto 0,00 EUR starpac premium ab 01.06.2023 (Auslaufmodell) Kontoführung pro Monat 14,90 € Bargeld und Buchungen Bargeldeinzahlung, Bargeldauszahlung, gewöhnliche SEPA-Einzelüberweisung / 0,00 € Echtzeitüberweisung, Wero-Zahlungsfunktionen, Gutschrift einer Überweisung, Lastschrift Eilüberweisung 5,00 € Rechnungsabschluss / fehlerhafte Buchungen / 0,00 € Korrekturbuchungen / Stornobuchungen Kontoservices Kontoauszüge im Elektronischen Postfach 0,00 € Kontoauszüge am Kontoauszugsdrucker 0,00 € Kontoauszüge per Post (zzgl. Porto) 0,30 € Daueraufträge einrichten, ändern, löschen 0,00 € Online-Banking pushTAN, wird nur erhoben, wenn die TAN vom Kunden 0,00 € angefordert, der Zahlungsauftrag vom Kunden mit der bereitgestellten TAN erteilt worden ist und dieser der Sparkasse zugegangen ist. Kontowecker Push-Nachricht 0,00 € Karten Ausgabe von zwei Sparkassen-Cards (Debitkarten) 0,00 € Ausgabe einer Gold-Kreditkarte incl. PictureCard Motiv 0,00 € Wunsch-PIN für Ihre Kredit- und Debitkarten 0,00 € Mehrwertpaket Vergünstigter Dispositionszins (eingeräumte Kontoüberziehung) bis 2.500,00 EUR, S-MobilgeräteschutzPlus, Sparkassen-Internetkäuferschutz, 12 kostenfreie Bargeldauszahlungen an Geldautomaten im Ausland pro Jahr, Reise-Notfallservice, Reiserücktritts-/Reiseabbruchkostenversicherung, Auslandsreise Krankenversicherung, Kfz- Schutzbrief für das europäische Ausland, Reisebuchungsservice mit 5% Reisepreis- Rückvergütung, Shoppingportal S-Cashback Online, Service-Hotline, S-Fundservice, S- Ticketservice mit 5% Rückvergütung, Vorteilspartner 7 Giro Komfort ab 01.06.2023 (Auslaufmodell) Kontoführung pro Monat 9,90 € Bargeld und Buchungen Bargeldeinzahlung, Bargeldauszahlung, gewöhnliche SEPA-Einzelüberweisung / 0,00 € Echtzeitüberweisung, Wero-Zahlungsfunktionen, Gutschrift einer Überweisung, Lastschrift Eilüberweisung 5,00 € Rechnungsabschluss / fehlerhafte Buchungen / 0,00 € Korrekturbuchungen / Stornobuchungen Kontoservices Kontoauszüge im Elektronischen Postfach 0,00 € Kontoauszüge am Kontoauszugsdrucker 0,00 € Kontoauszüge per Post (zzgl. Porto) 0,30 € Daueraufträge einrichten, ändern, löschen 0,00 € Online-Banking pushTAN, wird nur erhoben, wenn die TAN vom Kunden 0,00 € angefordert, der Zahlungsauftrag vom Kunden mit der bereitgestellten TAN erteilt worden ist und dieser der Sparkasse zugegangen ist. Kontowecker Push-Nachricht 0,00 € Karten Ausgabe von zwei Sparkassen-Cards (Debitkarten) 0,00 € Wunsch-PIN für Ihre Kredit- und Debitkarten 0,00 € 8 Giro Klassik ab 01.06.2023 (Auslaufmodell) Kontoführung pro Monat 4,90 € Bargeld und Buchungen inklusive je 2 Freiposten bei Bargeldauszahlung am Geldautomaten und Bargeldauszahlung an unseren Kassen Bargeldeinzahlung und Bargeldauszahlung an unseren Kassen, je Ausführung 1,00 € Bargeldeinzahlung und Bargeldauszahlung mit der Debitkarte am Geldautomaten 0,30 € (ggfs. Geb. fremder Finanzdienstleister), je Ausführung Gutschrift einer Überweisung je Ausführung und Lastschrift je Einlösung 0,40 € (incl. fällige Spar- und Darlehensraten) Gewöhnliche beleglose SEPA-Einzelüberweisung / Echtzeitüberweisung online, je 0,20 € Ausführung Wero-Zahlungsfunktionen 0,00 € Gewöhnliche beleghafte SEPA-Einzelüberweisung / Echtzeitüberweisung, je 1,00 € Ausführung Gewöhnliche beleglose SEPA-Einzelüberweisung am SB-Gerät, je Ausführung 0,20 € Sortenabrechnung 0,60 € Eilüberweisung 5,00 € Rechnungsabschluss / fehlerhafte Buchungen / 0,00 € Korrekturbuchungen / Stornobuchungen Kontoservices Kontoauszüge im Elektronischen Postfach 0,00 € Kontoauszüge am Kontoauszugsdrucker (2 inkl.) 0,30 € Kontoauszüge per Post (zzgl. Porto) 0,30 € Daueraufträge einrichten, ändern, löschen 0,00 € Online-Banking pushTAN, wird nur erhoben, wenn die TAN vom Kunden 0,00 € angefordert, der Zahlungsauftrag vom Kunden mit der bereitgestellten TAN erteilt worden ist und dieser der Sparkasse zugegangen ist. Kontowecker Push-Nachricht 0,00 € Karten Ausgabe von zwei Sparkassen-Cards (Debitkarten) 0,00 € Wunsch-PIN für Ihre Kredit- und Debitkarten 0,00 € 9 Giro Online ab 01.06.2023 (Auslaufmodell) Kontoführung pro Monat 6,90 € Bargeld und Buchungen Bargeldeinzahlung und Bargeldauszahlung mit der Debitkarte am Geldautomaten 0,00 € (ggfs. Geb. fremder Finanzdienstleister), je Ausführung Gutschrift einer Überweisung je Ausführung und Lastschrift je Einlösung 0,00 € (incl. fällige Spar- und Darlehensraten) Gewöhnliche beleglose SEPA-Einzelüberweisung / Echtzeitüberweisung online, 0,00 € Wero-Zahlungsfunktionen, je Ausführung Gewöhnliche beleghafte SEPA-Einzelüberweisung / Echtzeitüberweisung, je 1,50 € Ausführung Gewöhnliche beleglose SEPA-Einzelüberweisung am SB-Gerät, je Ausführung 1,50 € Bargeldeinzahlung und Bargeldauszahlung an unseren Kassen, je Ausführung 1,50 € Gutschrift durch Sparumbuchung 1,50 € Sortenabrechnung 1,50 € Eilüberweisung 5,00 € Rechnungsabschluss / fehlerhafte Buchungen / 0,00 € Korrekturbuchungen / Stornobuchungen Kontoservices Kontoauszüge im Elektronischen Postfach 0,00 € Kontoauszüge am Kontoauszugsdrucker 1,50 € Kontoauszüge per Post (zzgl. Porto) 1,50 € Daueraufträge einrichten, ändern, löschen -online- 0,00 € Daueraufträge einrichten, ändern -in der Filiale- 1,50 € pushTAN 0,00 € Kontowecker Push-Nachricht 0,00 € Karten Ausgabe von zwei Sparkassen-Cards (Debitkarten) 0,00 € Wunsch-PIN für Ihre Kredit- und Debitkarten 0,00 € 10 starpac easy ab 01.06.2022 (Auslaufmodell) Für alle bis 21 Jahre Kontoführung pro Monat 0,00 € Bargeld und Buchungen Bargeldeinzahlung, Bargeldauszahlung, gewöhnliche SEPA-Einzelüberweisung / 0,00 € Echtzeitüberweisung, Wero-Zahlungsfunktionen, Gutschrift einer Überweisung, Lastschrift Eilüberweisung 5,00 € Rechnungsabschluss / fehlerhafte Buchungen / 0,00 € Korrekturbuchungen / Stornobuchungen Kontoservices Kontoauszüge im Elektronischen Postfach 0,00 € Kontoauszüge am Kontoauszugsdrucker 0,00 € Kontoauszüge per Post (inkl. Porto) 0,00 € Daueraufträge einrichten, ändern, löschen 0,00 € Online-Banking pushTAN, wird nur erhoben, wenn die TAN vom Kunden 0,00 € angefordert, der Zahlungsauftrag vom Kunden mit der bereitgestellten TAN erteilt worden ist und dieser der Sparkasse zugegangen ist. Kontowecker Push-Nachricht 0,00 € Karten Ausgabe von zwei Sparkassen-Cards (Debitkarten) 0,00 € Wunsch-PIN für Ihre Kredit- und Debitkarten 0,00 € Mehrwertpaket Newsletter, Berufsstarter-Set, S-Fundservice, Vorteilspartner, Sprachreisen 11 starpac x-tension ab 01.06.2023 (Auslaufmodell) Für alle von 18- 29 Jahren Kontoführung pro Monat 9,90 € Für Schüler, Azubis, Studenten, freiwillige Wehrdienstleistende u. Bufdis, ermäßigte 4,95 € Kontoführung pro Monat (mit Nachweis bis 25 Jahre) Bargeld und Buchungen Bargeldeinzahlung, Bargeldauszahlung, gewöhnliche SEPA-Einzelüberweisung / 0,00 € Echtzeitüberweisung, Wero-Zahlungsfunktionen, Gutschrift einer Überweisung, Lastschrift Eilüberweisung 5,00 € Rechnungsabschluss / fehlerhafte Buchungen / 0,00 € Korrekturbuchungen / Stornobuchungen Kontoservices Kontoauszüge im Elektronischen Postfach 0,00 € Kontoauszüge am Kontoauszugsdrucker (5 inkl.) 0,00 € Kontoauszüge per Post (zzgl. Porto) 0,30 € Daueraufträge einrichten, ändern, löschen 0,00 € Online-Banking pushTAN, wird nur erhoben, wenn die TAN vom Kunden 0,00 € angefordert, der Zahlungsauftrag vom Kunden mit der bereitgestellten TAN erteilt worden ist und dieser der Sparkasse zugegangen ist. Kontowecker Push-Nachricht 0,00 € Karten Ausgabe von zwei Sparkassen-Cards (Debitkarten) 0,00 € Ausgabe einer X-TENSION Kreditkarte 0,00 € Wunsch-PIN für Ihre Kredit- und Debitkarten 0,00 € Mehrwertpaket S-MobilgeräteschutzPlus, 12 kostenfreie Bargeldauszahlungen an Geldautomaten im Ausland im Jahr, Auslandsreise-Krankenversicherung, Sparkassen-Internetkäuferschutz, Reise- Notfallservice, Reisebuchungsservice mit 5% Reisepreis-Rückvergütung, Shoppingportal S- Cashback Online, S-Ticketservice mit 5% Rückvergütung, Vorteilspartner, Service-Hotline, Newsletter, Umzugs-Service, S-Fundservice, Berufsstarter-Set, ISIC (50% Rabatt) 12 Basiskonto nach ZKG - Einzelpreismodell - ab 01.06.2023 (Auslaufmodell) Kontoführung pro Monat 4,90 € Bargeld und Buchungen inklusive je 2 Freiposten bei Bargeldauszahlung am Geldautomaten und Bargeldauszahlung an unseren Kassen Bargeldeinzahlung und Bargeldauszahlung an unseren Kassen, je Ausführung 1,00 € Bargeldeinzahlung und Bargeldauszahlung mit der Debitkarte am Geldautomaten 0,30 € (ggfs. Geb. fremder Finanzdienstleister), je Ausführung Gutschrift einer Überweisung je Ausführung und Lastschrift je Einlösung 0,40 € (incl. fällige Spar- und Darlehensraten) Gewöhnliche beleglose SEPA-Einzelüberweisung / Echtzeitüberweisung online, je 0,20 € Ausführung Wero-Zahlungsfunktionen 0,00 € Gewöhnliche beleghafte SEPA-Einzelüberweisung / Echtzeitüberweisung, je 1,00 € Ausführung Gewöhnliche beleglose SEPA-Einzelüberweisung am SB-Gerät, je Ausführung 0,20 € Sortenabrechnung 0,60 € Eilüberweisung 5,00 € Rechnungsabschluss / fehlerhafte Buchungen / 0,00 € Korrekturbuchungen / Stornobuchungen Kontoservices Kontoauszüge im Elektronischen Postfach 0,00 € Kontoauszüge am Kontoauszugsdrucker (2 inkl.) 0,30 € Kontoauszüge per Post (zzgl. Porto) 0,30 € Daueraufträge einrichten, ändern, löschen 0,00 € Online-Banking pushTAN, wird nur erhoben, wenn die TAN vom Kunden 0,00 € angefordert, der Zahlungsauftrag vom Kunden mit der bereitgestellten TAN erteilt worden ist und dieser der Sparkasse zugegangen ist. Kontowecker Push-Nachricht 0,00 € Karten Ausgabe von zwei Sparkassen-Cards (Debitkarten) 0,00 € Wunsch-PIN für Ihre Kredit- und Debitkarten 0,00 € 13 Basiskonto nach ZKG - Pauschalpreismodell - ab 01.06.2023 (Auslaufmodell) Kontoführung pro Monat 9,90 € Bargeld und Buchungen Bargeldeinzahlung, Bargeldauszahlung, gewöhnliche SEPA-Einzelüberweisung / 0,00 € Echtzeitüberweisung, Wero-Zahlungsfunktionen, Gutschrift einer Überweisung, Lastschrift Eilüberweisung 5,00 € Rechnungsabschluss / fehlerhafte Buchungen / 0,00 € Korrekturbuchungen / Stornobuchungen Kontoservices Kontoauszüge im Elektronischen Postfach 0,00 € Kontoauszüge am Kontoauszugsdrucker 0,00 € Kontoauszüge per Post (zzgl. Porto) 0,30 € Daueraufträge einrichten, ändern, löschen 0,00 € Online-Banking pushTAN, wird nur erhoben, wenn die TAN vom Kunden 0,00 € angefordert, der Zahlungsauftrag vom Kunden mit der bereitgestellten TAN erteilt worden ist und dieser der Sparkasse zugegangen ist. Kontowecker Push-Nachricht 0,00 € Karten Ausgabe von zwei Sparkassen-Cards (Debitkarten) 0,00 € Wunsch-PIN für Ihre Kredit- und Debitkarten 0,00 € 14 2. Preismodelle für Geschäftskonten Hinweis: Für nicht aufgeführte Leistungen werden Entgelte gemäß den Kapiteln B.I.4, 6, 7, 8; B.II.;B.III. und E berechnet. Gültig für alle Preismodelle: Postenpreis: Wird nur erhoben, wenn die Buchungen vereinbarungsgemäß und im Auftrag des Kunden erfolgen. Für fehlerhafte Buchungen sowie Korrektur- und Stornobuchungen wird kein Entgelt erhoben. a) Kontomodell Giro Business Giro Business ab 01.06.2023 (Auslaufmodell) Kontoführung pro Monat 9,90 € Bargeld und Buchungen Bargeldeinzahlung und Bargeldauszahlung an unseren Kassen, je Ausführung 1,60 € Bargeldeinzahlung und Bargeldauszahlung mit der Debitkarte am Geldautomaten 0,48 € (ggfs. Geb. fremder Finanzdienstleister), je Ausführung Gewöhnliche beleghafte SEPA-Einzelüberweisung / Echtzeitüberweisung, 1,60 € je Ausführung Gewöhnliche beleglose SEPA-Einzelüberweisung / Echtzeitüberweisung online, 0,20 € je Ausführung Gewöhnliche beleglose SEPA-Einzelüberweisung am SB-Gerät, je Ausführung 0,20 € Sortenabrechnung 0,40 € Gutschrift einer Überweisung je Ausführung und Lastschrift je Einlösung 0,48 € (incl. fällige Spar- und Darlehensraten) SEPA Firmen-Lastschrift 0,48 € Gutschrift ec-cash pro Geschäftsvorfall 0,12 € Eilüberweisung 5,00 € Wero-Zahlungsfunktion(en) - „Geld senden“, „auf Geldanforderungen antworten“, 0,00 € „Geld spenden“ (Überweisung) Wero-Zahlungsfunktion - „E-Commerce und M-Commerce“ (Überweisung) 0,00 € Wero-Zahlungsfunktion „Geld empfangen“ zugunsten Geschäftskonten 0,48 € Nachttresor 2,00 € Rechnungsabschluss / fehlerhafte Buchungen / 0,00 € Korrekturbuchungen / Stornobuchungen Kontoservices Kontoauszüge im Elektronischen Postfach 0,00 € Kontoauszüge am Kontoauszugsdrucker 0,50 € Kontoauszüge per Post (zzgl. Porto) 1,00 € Karten Ausgabe von einer Sparkassen-Card (Debitkarte) 0,00 € Wunsch-PIN für Ihre Kredit- und Debitkarten 0,00 € 15 b) Kontomodell Giro Business Komfort Giro Business Komfort ab 01.06.2023 (Auslaufmodell) Kontoführung pro Monat 16,90 € Bargeld und Buchungen Bargeldeinzahlung und Bargeldauszahlung an unseren Kassen, je Ausführung 1,20 € Bargeldeinzahlung und Bargeldauszahlung mit der Debitkarte am Geldautomaten 0,36 € (ggfs. Geb. fremder Finanzdienstleister), je Ausführung Gewöhnliche beleghafte SEPA-Einzelüberweisung / Echtzeitüberweisung, 1,20 € je Ausführung Gewöhnliche beleglose SEPA-Einzelüberweisung / Echtzeitüberweisung online, 0,15 € je Ausführung Gewöhnliche beleglose SEPA-Einzelüberweisung am SB-Gerät, je Ausführung 0,15 € Sortenabrechnung 0,40 € Gutschrift einer Überweisung je Ausführung und Lastschrift je Einlösung 0,36 € (incl. fällige Spar- und Darlehensraten) SEPA Firmen-Lastschrift 0,36 € Gutschrift ec-cash pro Geschäftsvorfall 0,09 € Eilüberweisung 5,00 € Wero-Zahlungsfunktion(en) - „Geld senden“, „auf Geldanforderungen antworten“, 0,00 € „Geld spenden“ (Überweisung) Wero-Zahlungsfunktion - „E-Commerce und M-Commerce“ (Überweisung) 0,00 € Wero-Zahlungsfunktion „Geld empfangen“ zugunsten Geschäftskonten 0,36 € Nachttresor 2,00 € Rechnungsabschluss / fehlerhafte Buchungen / 0,00 € Korrekturbuchungen / Stornobuchungen Kontoservices Kontoauszüge im Elektronischen Postfach 0,00 € Kontoauszüge am Kontoauszugsdrucker 0,50 € Kontoauszüge per Post (zzgl. Porto) 1,00 € Karten Ausgabe von einer Sparkassen-Card (Debitkarte) 0,00 € Wunsch-PIN für Ihre Kredit- und Debitkarten 0,00 € 16 c) Kontomodell Giro Business Premium Giro Business Premium ab 01.06.2023 (Auslaufmodell) Kontoführung pro Monat 26,90 € Bargeld und Buchungen Bargeldeinzahlung und Bargeldauszahlung an unseren Kassen, je Ausführung 0,80 € Bargeldeinzahlung und Bargeldauszahlung mit der Debitkarte am Geldautomaten 0,24 € (ggfs. Geb. fremder Finanzdienstleister), je Ausführung Gewöhnliche beleghafte SEPA-Einzelüberweisung / Echtzeitüberweisung, 0,80 € je Ausführung Gewöhnliche beleglose SEPA-Einzelüberweisung / Echtzeitüberweisung online, 0,10 € je Ausführung Gewöhnliche beleglose SEPA-Einzelüberweisung am SB-Gerät, je Ausführung 0,10 € Sortenabrechnung 0,40 € Gutschrift einer Überweisung je Ausführung und Lastschrift je Einlösung 0,24 € (incl. fällige Spar- und Darlehensraten) SEPA Firmen-Lastschrift 0,24 € Gutschrift ec-cash pro Geschäftsvorfall 0,06 € Eilüberweisung 5,00 € Wero-Zahlungsfunktion(en) - „Geld senden“, „auf Geldanforderungen antworten“, 0,00 € „Geld spenden“ (Überweisung) Wero-Zahlungsfunktion - „E-Commerce und M-Commerce“ (Überweisung) 0,00 € Wero-Zahlungsfunktion „Geld empfangen“ zugunsten Geschäftskonten 0,24 € Nachttresor 2,00 € Rechnungsabschluss / fehlerhafte Buchungen / 0,00 € Korrekturbuchungen / Stornobuchungen Kontoservices Kontoauszüge im Elektronischen Postfach 0,00 € Kontoauszüge am Kontoauszugsdrucker 0,50 € Kontoauszüge per Post (zzgl. Porto) 1,00 € Karten Ausgabe von einer Sparkassen-Card (Debitkarte) 0,00 € Wunsch-PIN für Ihre Kredit- und Debitkarten 0,00 € d) Kontomodell Verein Giro Verein ab 01.06.2023 (Auslaufmodell) Kontoführung pro Monat 5,00 € Bargeld und Buchungen Bargeldeinzahlung, Bargeldauszahlung, gewöhnliche SEPA-Einzelüberweisung / 0,00 € Echtzeitüberweisung, Gutschrift einer Überweisung, Lastschrift Eilüberweisung 5,00 € Rechnungsabschluss / fehlerhafte Buchungen / 0,00 € Korrekturbuchungen / Stornobuchungen Kontoservices Kontoauszüge im Elektronischen Postfach 0,00 € Kontoauszüge am Kontoauszugsdrucker 0,00 € Kontoauszüge per Post (zzgl. Porto) 0,30 € Karten Ausgabe von einer Sparkassen-Card (Debitkarte) 0,00 € Wunsch-PIN für Ihre Kredit- und Debitkarten 0,00 € 17 3. Preismodelle für Fremdwährungskonten Hinweis: Für nicht aufgeführte Leistungen werden Entgelte gemäß den Kapiteln B.I.4, 6, 7, 8; B.II.;B.III. und E berechnet. 4. Kontoauszug (pro Vorgang) Erstellung und Bereitstellung/Übermittlung in der vereinbarten Form, gem. Kontomodell (siehe Häufigkeit und dem vereinbarten Verfahren B.I.1. und B.I.2.) Bereitstellung/Übermittlung auf Verlangen des Kunden, soweit dies über das Vereinbarte hinausgeht - Tagesauszug - bei Postversand gem. Kontomodell (siehe B.I.1. und B.I.2.) - bei Abholung in der Geschäftsstelle gem. Kontomodell (siehe B.I.1. und B.I.2.) - Wochenauszug - bei Postversand gem. Kontomodell (siehe B.I.1. und B.I.2.) - bei Abholung in der Geschäftsstelle gem. Kontomodell (siehe B.I.1. und B.I.2.) - Monatsauszug - bei Postversand gem. Kontomodell (siehe B.I.1. und B.I.2.) - bei Abholung in der Geschäftsstelle gem. Kontomodell (siehe B.I.1. und B.I.2.) Postversand von Kontoauszügen, die nach 35 Tagen am Kontoauszugsdrucker nicht abgerufen wurden Portokosten Erstellung und Bereitstellung/Übermittlung eines Duplikats von Kontoauszügen auf Verlangen des Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) - am Selbstbedienungsterminal 5,00 € - in der Internetfiliale 5,00 € Die Sparkasse/Landesbank unterrichtet den Kunden mindestens einmal monatlich auf dem für die Kontoinformation vereinbarten Weg über die Ausführung von Zahlungsvorgängen1. 5. Rechnungsabschluss Die Erstellung und Übermittlung von Rechnungsabschlüssen erfolgen stets unentgeltlich. Ausgenommen davon sind die Erstellung und Übermittlung von Duplikaten auf Verlangen des Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht.) 6. Geduldete Kontoüberziehungen Für Inanspruchnahmen des Kontos, die das Guthaben und ggf. eine eingeräumte Kontoüberziehung überschreiten (geduldete Kontoüberziehungen), sind die hierfür vertraglich vereinbarten Überziehungszinsen zu zahlen. Ist im Vertrag eine Vereinbarung nicht getroffen, sind die im Preisaushang aufgeführten Überziehungszinsen zu zahlen; dies gilt auch für Unternehmer. Bei Verbraucherdarlehensverträgen gelten ergänzend die gesetzlichen Vorschriften. 1 Zahlungsvorgänge sind insbesondere - Bargeldeinzahlungen (auf ein Zahlungskonto) oder - Bargeldauszahlungen von einem Zahlungskonto sowie die - Übermittlung von Geldbeträgen (auf ein anderes Zahlungskonto) durch Ausführung von - Lastschriften, - Überweisungen oder - Zahlungsvorgängen mittels einer Karte oder eines ähnlichen Instruments. 18 7. Kontowecker Wecker für EWR-Währungsumrechnungsentgelt unentgeltlich (Kontowecker „EWR-Währung“) Hinweis: Mittels der nachfolgenden Kontowecker werden keine gesetzlichen Informationspflichten erfüllt. Die nachstehenden Entgelte werden nur berechnet, soweit für das gewählte Kontomodell nach Kapitel B Nummer I.1 bis I.3 nichts Abweichendes vereinbart wurde. Benachrichtigung für Echtzeitüberweisung (Kontowecker „Echtzeitüberweisung“ per - E-Mail unentgeltlich - Push Nachricht (über Mobile Banking-App) gem. Kontomodell (siehe B.I.1. und B.I.2.) Benachrichtigung über sonstige Ereignisse (ohne Kontowecker „EWR-Währung“ und „Echtzeitüberweisung“) per - E-Mail unentgeltlich - Push Nachricht (über Mobile Banking-App) gem. Kontomodell (siehe B.I.1. und B.I.2.) 8. Entgelte für die Belastung von vereinbarten Zahlungen innerhalb des eigenen Hauses Hinweis: Die nachstehenden Entgelte werden nur berechnet, soweit für das gewählte Kontomodell nach Kapitel B Nummer I.1 bis I.3 nichts Abweichendes vereinbart wurde. - fällige Darlehensraten gem. Kontomodell (siehe B.I.1. und B.I.2.) - fällige Sparraten gem. Kontomodell (siehe B.I.1. und B.I.2.) - Schließfachmietpreis unentgeltlich 9. Bereitstellung der Entgeltaufstellung gemäß Zahlungskontengesetz Die Entgeltaufstellung gemäß Zahlungskontengesetz stellen wir Verbrauchern jährlich ab dem ersten Geschäftstag eines Jahres für das vorangegangene Kalenderjahr und bei Vertragsbeendigung bereit. Zur Anforderung der Entgeltaufstellung wenden Sie sich bitte an die Sparkasse/Landesbank. II. Erbringung von Zahlungsdiensten Hinweis: Die nachstehenden Entgelte werden nur berechnet, soweit für das gewählte Kontomodell nach Kapitel B Nummer I.1 bis I.3 nichts Abweichendes vereinbart wurde. 19 1. Überweisungen Überweisungen gemäß den Bedingungen für Echtzeitüberweisungen sind unabhängig von dem vorhandenen Kontoguthaben oder der eingeräumten Kreditlinie limitiert auf 100.000 Euro pro Überweisung. Der maximale Betrag kann durch vereinbarte Verfügungslimits zusätzlich beschränkt sein. Betragsgrenzen für Überweisungen Überweisungsaufträge sind im Rahmen des vorhandenen Kontoguthabens und einer eingeräumten Kontoüberziehung ohne Betragsbegrenzung möglich, soweit keine Verfügungslimite (für z.B. Online-Banking, Wero etc.) vereinbart sind. Der Kunde kann - im Rahmen der vereinbarten Verfügungslimite - nach seinem alleinigen Ermessen einen per Echtzeitüberweisung versendbaren Höchstbetrag festlegen. Dieser kann entweder pro Tag oder pro Zahlungsvorgang festgelegt und jederzeit vor Erteilung eines Echtzeitüberweisungsauftrags geändert werden. Er gilt kontobezogen für alle verfügungsberechtigten Personen (Kontoinhaber, Kontobevollmächtigte, Vertreter des Kontoinhabers) gemeinsam. 1.1. Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere bzw. aus anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)2 in Euro oder in anderen EWR-Währungen3 1.1.1. Überweisungsaufträge Die Geschäftstage und Cut-Off-Zeiten der Sparkasse/Landesbank ergeben sich aus Kapitel B Nummer II 7. a) Ausführungsfristen Sofern die Kreissparkasse Köln zur Ausführung des Überweisungsauftrags verpflichtet ist, stellt sie sicher, dass der Überweisungsbetrag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers innerhalb folgender Fristen eingeht (gerechnet ab Zugang des Überweisungsauftrags bei der Kreissparkasse Köln): - Überweisungen in Euro Belegloser Überweisungsauftrag4 max. 1 Geschäftstag Beleghafter max. 2 Geschäftstage Überweisungsauftrag5 Echtzeitüberweisungsauftrag max. 10 Sekunden6 Wero-Zahlungsauftrag max. 10 Sekunden6a - Überweisungen in anderen EWR-Währungen Belegloser Überweisungsauftrag7 max. 4 Geschäftstage Beleghafter max. 4 Geschäftstage Überweisungsauftrag8 b) Entgelte für die Ausführung von Überweisungen Bei einer Überweisung tragen Zahler und Zahlungsempfänger jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte. aa) Überweisungen in der Kontowährung Der Zahler trägt die folgenden Entgelte9: Modalitäten: je Überweisung vom Girokonto per Zahlschein 2 Andere EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte Réunion, St. Barthélemy, St. Martin (französischer Teil)), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn sowie Zypern. 3 Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken (nur für Liechtenstein), Tschechische Krone, Ungarischer Forint. 4 Beleglos: Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefon-Banking, Online-Banking oder Datenfernübertragung (DFÜ). 5 Beleghaft: Überweisung per Vordruck, Sammeldatei mit Begleitzettel, inklusive Service mit Rechenzentren (SRZ) durch Unternehmer. 6 Sofern der Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers solche Instant Payments akzeptiert und der Sparkasse/Landesbank fristgemäß bestätigt. 6a Ab Vorliegen der Ausführungsbedingungen. 7 Beleglos: Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefon-Banking, Online-Banking oder Datenfernübertragung (DFÜ). 8 Beleghaft: Überweisung per Vordruck, Sammeldatei mit Begleitzettel, inklusive Service mit Rechenzentren (SRZ) durch Unternehmer. 9 Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Überweisung vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat. 10 Beleghaft: Überweisung per Vordruck, Sammeldatei mit Begleitzettel, inklusive Service mit Rechenzentren (SRZ) durch Unternehmer. 11 Beleglos: Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefon-Banking, Online-Banking oder Datenfernübertragung (DFÜ). 20 Überweisungsart beleghaft10 beleglos11 per per Eilüber- Dauerauftra weisung g Überweisung mit IBAN in gem. gem. gem. 5,00€ entfällt Euro innerhalb der Kontomodell Kontomodell Kontomodell Express- Sparkasse/Landesbank (siehe B.I.1. (siehe B.I.1. (siehe B.I.1. zahlung (SEPA-Überweisung) und B.I.2.) und B.I.2.) und B.I.2.) Überweisung mit IBAN in gem. gem. gem. 5,00€ entfällt Euro an einen anderen Kontomodell Kontomodell Kontomodell Express- Zahlungsdienstleister (siehe B.I.1. (siehe B.I.1. (siehe B.I.1. zahlung (SEPA-Überweisung) und B.I.2.) und B.I.2.) und B.I.2.) Überweisung, die auf eine 0,15% mind. 0,10% mind. 0,15% mind. 5,00€ entfällt andere Währung eines 17,50€ 12,50€ 17,50€ EWR-Mitgliedstaates lautet max. 200,00€ an einen anderen Zahlungsdienstleister Euro-Expresszahlung online entfällt 5,00€ entfällt entfällt entfällt Echtzeitüberweisung gem. Kontomodell (siehe B.I.1. und B.I.2.) giropay-Geld senden (Überweisung) - TAN-autorisiert gem. Kontomodell (siehe B.I.1. und B.I.2.) - TAN-freier Bereich gem. Kontomodell (siehe B.I.1. und B.I.2.) bb) Überweisungen in einer anderen Währung als der Kontowährung Bei einer Überweisung mit Währungsumrechnung trägt der Zahler die folgenden Entgelte: Höhe der Entgelte12 Entgelt (inklusive Courtage) beleghaft: 0,15 % mind. 17,50 € beleglos: 0,10 % mind. 12,50 € max. 200 € Courtage: 0,025 % mind. 3,00 € cc) Sonderregelung bei ausdrücklicher abweichender Weisung des Zahlers Bei ausdrücklicher Weisung des Zahlers trägt der Zahler alle Entgelte der Überweisung (OUR). Höhe der Entgelte13 Entgelt (inklusive Courtage) beleghaft:0,15 % mind. 17,50 € zzgl. 20,00 € beleglos: 0,10 % mind. 12,50 € max. 200,00 € zzgl. 20,00 € Courtage: 0,025 % mind. 3,00 € Ist eine solche Weisung nicht ausführbar, tragen Zahler und Zahlungsempfänger jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte (SHARE). Preis in EUR c) Sonstige Entgelte Berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrags durch die Sparkasse/ Landesbank14 - per Postversand 1,50 € 12 Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Überweisung vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat. 13 Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Überweisung vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat 14 Dieses Entgelt wird nur für die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines autorisierten Überweisungsauftrags erhoben. 21 Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Ablauf der Widerrufsfrist - innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe 10,00 € - bei sonstigen Zahlungsdienstleistern 10,00 € - bei Zahlungsdienstleistern im EWR 55,00 € Bemühen um die Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden - innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe 10,00 € - bei sonstigen Zahlungsdienstleistern 10,00 € - bei Zahlungsdienstleistern im EWR 55,00 € Hinweis: Das Institut des Zahlungsempfängers kann weitere Entgelte berechnen. Dauerauftrag: Einrichtung/Änderung im Auftrag gem. Kontomodell (siehe B.I.1. des Kunden und B.I.2.) Eilüberweisung zur Bargeldauszahlung innerhalb Deutschlands 5,00 € Hinweis: Bei der auszahlenden Stelle können weitere Entgelte anfallen. 1.1.2. Gutschrift einer Überweisung Der Überweisungsbetrag wird unverzüglich verfügbar gemacht, nachdem der Betrag auf dem Konto der Sparkasse eingegangen ist, im Falle des Eingangs einer Echtzeitüberweisung innerhalb von 10 Sekunden nach Eingang des Zahlungsauftrags beim Zahlungsdienstleister des Zahlers. Bei einem Überweisungseingang werden von der Sparkasse/Landesbank folgende Entgelte berechnet15: Gutschrift einer Entgelt in Euro Überweisung mit IBAN in Euro innerhalb der Sparkasse/Landesbank gem. Kontomodell (siehe B.I.1. und B.I.2.) (SEPA-Überweisung) Überweisung ohne Angabe von IBAN in Euro von einem 0,1% mind. 12,50 € max. 200,00 € Zahlungsdienstleister innerhalb des EWR Überweisung mit IBAN in Euro von einem anderen Zahlungsdienstleister gem. Kontomodell (siehe B.I.1. und B.I.2.) (SEPA-Überweisung) Echtzeitüberweisung mit IBAN in Euro gem. Kontomodell (siehe B.I.1. und B.I.2.) Wero-Zahlungsfunkion(en) (Überweisung) gem. Kontomodell (siehe B.I.1. und B.I.2.) Überweisung, die auf eine andere Währung eines EWR-Mitgliedstaates 0,1% mind. 12,50 € max. 200,00 € lautet von einem anderen Zahlungsdienstleister Courtage: 0,025% mind. 3,00 € Eilüberweisung, die auf eine andere Währung eines EWR- 0,1% mind. 12,50 € max. 200,00 € Mitgliedstaates lautet Courtage: 0,025% mind. 3,00 € Hinweis: Für Überweisungseingänge in einer anderen Kontowährung wird zusätzlich zu den o.g. Entgelten folgendes Entgelt (inklusive Courtage) erhoben: entfällt Keine Berechnung erfolgt, wenn der Überweisende die anfallenden Entgelte für die Überweisung trägt. 1.2. Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere bzw. aus anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)16 in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung)17 sowie alle Überweisungen in und aus Staaten außerhalb des EWR (Drittstaaten)18 1.2.1. Überweisungsaufträge a) Ausführungsfrist Überweisungen werden baldmöglichst bewirkt. 15 Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Gutschrift einer Überweisung vereinbarungsgemäß erfolgt und vom Zahlungsdienstleister fehlerfrei durchgeführt wurde. 16 Andere EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion, St. Barthélemy, St. Martin (französischer Teil)), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn sowie Zypern. 17 z. B. US-Dollar. 18 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). 22 Bei Echtzeitüberweisungen in Euro in SEPA-Teilnehmerstaaten und -gebieten außerhalb des EWR (SEPA-Drittstaaten) 19 beträgt die maximale Ausführungsfrist 10 Sekunden. 20 b) Entgelte für die Ausführung von Überweisungen aa) Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung) Bei einer Überweisung tragen Zahler und Zahlungsempfänger jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte. aaa) Bei einer Überweisung in der Kontowährung trägt der Zahler die folgenden Entgelte: Höhe der Entgelte21 Entgelt beleghaft 0,15% mind. 17,50€ Onlinebanking 0,1% mind. 12,50€ max. 200,00€ bbb) Bei einer Überweisung mit Währungsumrechnung trägt der Zahler die folgenden Entgelte Höhe der Entgelte22 Entgelt (inklusive Courtage) beleghaft 0,15% mind. 17,50€ zuzügl. 0,025% mind. 3,00€ Courtage Onlinebanking 0,1% mind. 12,50€ max. 200,00€ zuzügl. 0,025% mind. 3,00€ Courtage ccc) Sonderregelung bei ausdrücklicher abweichender Weisung des Zahlers Bei ausdrücklicher Weisung des Zahlers trägt der Zahler alle Entgelte der Überweisung (OUR). Höhe der Entgelte23 Zusätzlich 20,00€ Ist eine solche Weisung nicht ausführbar, tragen Zahler und Zahlungsempfänger jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte (SHARE). bb) Überweisungen in Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (Drittstaaten) aaa) Entgeltpflichtige Der Zahler kann zwischen folgenden Entgeltregelungen wählen:  0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte (SHARE)  1: Zahler trägt alle Entgelte (OUR)  2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte (BEN) Hinweise: - Bei der Entgeltregelung „0“ können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. - Bei der Entgeltregelung „2“ können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. bbb) Entgelte24 Zielland(Produkt) Entgeltregelung 19 Dies sind derzeit Albanien, Andorra, Gibraltar, Guernsey, Isle of Man, Jersey, Monaco, Montenegro, Republik Moldau, Republik Nord- Mazedonien, San Marino, Schweiz, Serbien, St. Pierre und Miquelon, Vatikanstadt, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland. 20 Sofern der Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers solche Instant Payments akzeptiert und der Sparkasse/Landesbank fristgemäß bestätigt. 21 Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Überweisung vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat. 22 Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Überweisung vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat. 23 Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Überweisung vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat. 24 Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn der Zahlungsdienst / die Überweisung vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat. 23 0 (SHARE) 1 (OUR) Sepa-Drittstaaten25 - in Euro mit IBAN/BIC gem. Kontomodell - (SEPA-Überweisung) (siehe B.I.1. und B.I.2.) - in Euro mit IBAN/BIC gem. Kontomodell - (Echtzeitüberweisung) (siehe B.I.1. und B.I.2.) übrige Länder (sonstige beleghaft: 0,15 % mind. 17,50 € s. Entgeltregelung Zahlungen) beleglos: 0,1% mind. 12,50€, max. „0“ zzgl. 20,00 €* 200,00 € Courtage: 0,025 %, mind. 3,00 € * zzgl. Helaba Kosten, aktuellen Preis bitte erfragen Aufschlag/Zusatzentgelt für eilige Ausführung (bei Entgeltregelung 0 10,00 € oder 1), außer Echtzeitüberweisungen: Zusätzliches Entgelt für die Ausführung in einer anderen Währung als Kontowährung Entgeltregelung Entgelt (inklusive Courtage) 0 (SHARE) siehe Punkt 1.2.1.bb) „übrige Länder“ 1 (OUR) siehe Punkt 1.2.1.bb) „übrige Länder“ Preis in EUR c) Sonstige Entgelte Berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrags durch die Sparkasse/Landesbank26 - per Postversand 1,50 € Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Ablauf der Widerrufsfrist - innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe 10,00 € - bei sonstigen Zahlungsdienstleistern 55,00 € Bemühen um Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden - innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe 10,00 € - bei sonstigen Zahlungsdienstleistern 55,00 € Hinweis: Das Institut des Zahlungsempfängers kann weitere Entgelte berechnen Dauerauftrag: Einrichtung/Änderung im Auftrag des Kunden gem. Kontomodell (siehe B.I.1. und B.I.2.) 1.2.2. Gutschrift einer Überweisung Der Überweisungsbetrag wird unverzüglich verfügbar gemacht, nachdem der Betrag auf dem Konto der Sparkasse eingegangen ist, im Falle des Eingangs einer Echtzeitüberweisung innerhalb von 10 Sekunden nach Eingang des Zahlungsauftrags beim Zahlungsdienstleister des Zahlers. a) Entgeltpflichtiger Wer für die Ausführung der Überweisung die anfallenden Entgelte zu tragen hat, bestimmt sich danach, welche Entgeltregelung zwischen dem Überweisenden und dessen Kreditinstitut getroffen wurde. Folgende Entgeltregelungen sind möglich: • 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte (SHARE) • 1: Zahler trägt alle Entgelte (OUR) • 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte (BEN) Hinweis: - Bei der Entgeltregelung „0“ können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. - Bei der Entgeltregelung „2“ können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. b) Entgelte27 Bei einer Entgeltregelung „0“ oder „2“ werden von der Sparkasse/Landesbank folgende Entgelte berechnet 25 Dies sind derzeit Albanien, Andorra, Gibraltar, Guernsey, Isle of Man, Jersey, Monaco, Montenegro, Republik Moldau, Republik Nord- Mazedonien, San Marino, Schweiz, Serbien, St. Pierre und Miquelon, Vatikanstadt, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland. 26 Dieses Entgelt wird nur für die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines autorisierten Überweisungsauftrags erhoben. 27 Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Gutschrift einer Überweisung vereinbarungsgemäß erfolgt und vom Zahlungsdienstleister fehlerfrei durchgeführt wurde. 24 die vom Überweisungsbetrag abgezogen werden: die separat belastet werden: Absenderland/Währung Entgelt in Euro SEPA-Drittstaaten28 - in Euro mit IBAN/BIC (SEPA-Überweisung) gem. Kontomodell (siehe B.I.1. und B.I.2.) - in Euro mit IBAN/BIC (Echtzeitüberweisung) gem. Kontomodell (siehe B.I.1. und B.I.2.) übrige Länder 0,1% mind. 12,50 € max. 200,00 € Courtage: 0,025% mind. 3,00 € Aufschlag/Zusatzentgelt für eilige Ausführung (bei Entgeltregelung 0 oder 2), außer Echtzeitüberweisungen: entfällt Zusätzliches Entgelt für die Ausführung in einer anderen Währung als Kontowährung Entgeltregelung Entgelt (incl. Courtage) 0 siehe 1.2.2.b) „übrige Länder“ 2 siehe 1.2.2.b) „übrige Länder“ 2. Lastschriften 2.1. Lastschriften innerhalb Deutschlands und aus anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)29 2.1.1. SEPA-Basis-Lastschrift a) Ausführungsfrist Die Sparkasse/Landesbank stellt sicher, dass der Lastschriftbetrag am Fälligkeitstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. b) Entgelte bei Lastschrifteinlösungen30 Lastschrifteinlösung aus Einreichungen von Entgelt in Euro SEPA-Lastschrift innerhalb der gem. Kontomodell Sparkasse/Landesbank (siehe B.I.1. und B.I.2.) SEPA-Lastschrift von einem anderen gem. Kontomodell Zahlungsdienstleister (siehe B.I.1. und B.I.2.) c) Sonstige Entgelte Preis in EUR Berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA-Basis-Lastschrift31 durch die Sparkasse/Landesbank - per Postversand 1,50 € Unterrichtung über die Nichteinlösung einer SEPA-Basis-Lastschrift aufgrund einer vom Zahler veranlassten Sperre - per Postversand 1,50 € - per elektronischem Postfach 1,50 € - per Kontoauszugsdrucker 1,50 € Bearbeitung eines am Tag der Belastungsbuchung unentgeltlich erfolgten Mandats-Widerrufs 2.1.2. SEPA-Firmen-Lastschrift a) Ausführungsfrist Die Sparkasse/Landesbank stellt sicher, dass der Lastschriftbetrag am Fälligkeitstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. 28 Dies sind derzeit Albanien, Andorra, Gibraltar, Guernsey, Isle of Man, Jersey, Monaco, Montenegro, Republik Moldau, Republik Nord- Mazedonien, San Marino, Schweiz, Serbien, St. Pierre und Miquelon, Vatikanstadt, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland. 29 Andere EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion, St. Barthélemy, St. Martin (französischer Teil)), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn sowie Zypern. 30 Diese Entgelte werden nur erhoben, falls die Lastschrifteinlösung fehlerfrei ausgeführt und autorisiert wurde. 31 Dieses Entgelt wird nur erhoben für die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer autorisierten SEPA-Basis-Lastschrift wegen fehlender Kontodeckung. 25 b) Entgelte bei Lastschrifteinlösungen32 Lastschrifteinlösung bei Einreichungen von Entgelt in Euro SEPA-Lastschrift innerhalb der gem. Kontomodell Sparkasse/Landesbank (siehe B.I.1. und B.I.2.) SEPA-Lastschrift von einem anderen gem. Kontomodell Zahlungsdienstleister (siehe B.I.1. und B.I.2.) c) Sonstige Entgelte Berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA-Firmen-Lastschrift durch die Sparkasse/Landesbank - per Postversand 1,50 € Bearbeitung eines am Tag der Belastungsbuchung Unentgeltlich erfolgten Mandats-Widerrufs 2.2. Lastschriften aus weiteren Staaten Ausführungsfrist Lastschriften werden baldmöglichst bewirkt. 2.2.1. SEPA-Basis-Lastschrift a) Entgelte bei Lastschrifteinlösungen33 Lastschrifteinlösung bei Einreichungen aus Entgelt in Euro SEPA-Drittstaaten34 gem. Kontomodell (siehe B.I.1. und B.I.2.) b) Sonstige Entgelte Berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA-Basis-Lastschrift durch die Sparkasse/Landesbank35 - per Postversand 1,50 € Unterrichtung über die Nichteinlösung einer SEPA-Basis-Lastschrift aufgrund einer vom Zahler veranlassten Sperre - per Postversand 1,50 € - per elektronischem Postfach 1,50 € - per Kontoauszugsdrucker 1,50 € Bearbeitung eines am Tag der Belastungsbuchung Unentgeltlich erfolgten Mandats-Widerrufs 2.2.2. SEPA-Firmen-Lastschrift a) Entgelte bei Lastschrifteinlösungen36 Lastschrifteinlösung bei Einreichungen aus Entgelt in Euro SEPA-Drittstaaten37 gem. Kontomodell (siehe B.I.1. und B.I.2.) b) Sonstige Entgelte Berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA-Firmen-Lastschrift durch die Sparkasse/Landesbank - per Postversand 1,50 € 32 Diese Entgelte werden nur erhoben, falls die Lastschrifteinlösung fehlerfrei ausgeführt und autorisiert wurde. 33 Diese Entgelte werden nur erhoben, falls die Lastschrifteinlösung fehlerfrei ausgeführt und autorisiert wurde. 34 Dies sind derzeit Albanien, Andorra, Gibraltar, Guernsey, Isle of Man, Jersey, Monaco, Montenegro, Republik Moldau, Republik Nord- Mazedonien, San Marino, Schweiz, Serbien, St. Pierre und Miquelon, Vatikanstadt, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland. 35 Dieses Entgelt wird nur erhoben für die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer autorisierten SEPA-Basis-Lastschrift wegen fehlender Kontodeckung. 36 Diese Entgelte werden nur erhoben, falls die Lastschrifteinlösung fehlerfrei ausgeführt und autorisiert wurde. 37 Dies sind derzeit Albanien, Andorra, Gibraltar, Guernsey, Isle of Man, Jersey, Monaco, Montenegro, Republik Moldau, Republik Nord- Mazedonien, San Marino, Schweiz, Serbien, St. Pierre und Miquelon, Vatikanstadt, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland. 26 Bearbeitung eines am Tag der Belastungsbuchung unentgeltlich erfolgten Mandats-Widerrufs 2.3. Einreichungsfristen für SEPA-Lastschriften 2.3.1. SEPA-Basis-Lastschriften bei Einmal- und frühestens 28 Kalendertage und wiederkehrenden spätestens 1 Geschäftstag bis 11:30 Uhr vor Fälligkeit der SEPA-Basis- Lastschriften Lastschrift 2.3.2. SEPA-Firmen-Lastschriften: bei Einmal- und frühestens 28 Kalendertage und wiederkehrenden spätestens 1 Geschäftstag bis 09:30 Uhr vor Fälligkeit der SEPA-Firmen- Lastschriften Lastschrift Preis in EUR 2.4. Lastschrifteinzug38 2.4.1. Entgelte im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren a) Einzelauftrag Einzug Lastschrift gem. Kontomodell (siehe B.I.1. und B.I.2.) b) Sammelauftrag - je darin enthaltener Lastschrift gem. Kontomodell (siehe B.I.1. und B.I.2.) 2.4.2. Entgelte im SEPA-Firmenlastschriftverfahren a) Einzelauftrag Einzug Lastschrift gem. Kontomodell (siehe B.I.1. und B.I.2.) b) Sammelauftrag - je darin enthaltener Lastschrift gem. Kontomodell (siehe B.I.1. und B.I.2.) 3. Kartengestützter Zahlungsverkehr 3.1. Mastercard/Visa Card Kartenprodukte (Kredit- und Debitkarten)39 Bestandsgeschäft a) Mastercard/Visa Card (Kreditkarte) Sparkassenkreditkarte Silber ohne Bild - Hauptkarte jährlich 36,00 € - Zusatzkarte jährlich 30,00 € Sparkassenkreditkarte Gold ohne Bild - Hauptkarte jährlich 84,00 € - Zusatzkarte jährlich 72,00 € Sparkassenkreditkarte Silber mit Bild (Picture-Card) - Hauptkarte jährlich 41,00 € - Zusatzkarte jährlich 35,00 € Sparkassenkreditkarte Gold mit Bild (Picture-Card) - Hauptkarte jährlich 89,00 € - Zusatzkarte jährlich 77,00 € Mastercard Business (Haupt- und Zusatzkarten) jährlich 36,00 € Mastercard Business Gold (Haupt- und Zusatzkarten) jährlich 84,00 € b) Mastercard Basis (Debitkarte) Bestandsgeschäft 38 Entgelte werden nur für die beauftragte und fehlerfreie Ausführung erhoben. 39 Die nachfolgenden Entgelte unter Nr. 3.1 e) bis m) gelten für alle unsere aufgeführten Kartenprodukte von Mastercard und Visa Card, soweit für die jeweilige Karte keine eigenständige Regelung erfolgt. 27 Sparkassenkreditkarte Basis mit Bild (Picture-Card) 12-17 monatlich 1,50 € Jahre Sparkassenkreditkarte Basis mit Bild (Picture-Card) ab 18 monatlich 3,00 € Jahre Aufpreis für die Auslandsreise-Krankenversicherung monatlich 0,75 € c) Vereinbarungsgemäße Zurverfügungstellung einer Ersatzkarte für eine Mastercard/Visa Card (Kredit- oder Debitkarte) aufgrund eines Auftrags des Kunden - für eine beschädigte Mastercard/Visa Card soweit durch vom Kunden zu 0,00 € vertretende Umstände verursacht - wegen Namensänderung 0,00 € - bei Vergessen der PIN/Aktivierungs-PIN 0,00 € - für eine verlorene, gestohlene, missbräuchlich verwendete oder 0,00 € sonst nicht autorisiert genutzte Mastercard/Visa Card d) Postversand nicht abgeholter Kartenabrechnungen für eine Portokosten Mastercard/Visa Card (Kredit- und Debitkarte)40 e) Erstellung und Bereitstellung/Übermittlung eines Duplikats der Kartenabrechnung für eine Mastercard/Visa Card (Kredit- und Debitkarte) auf Verlangen des Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) pro Abrechnung - per Postversand 0,00 € - per elektronischem Postfach 0,00 € f) Sperren einer Mastercard/Visa Card (Kredit- und Debitkarte) auf Veranlassung und im Interesse des Kunden (Die Sperranzeige gemäß den Kreditkarten- und Debitkartenbedingungen und eine daraufhin erfolgte Sperre sind unentgeltlich) g) Einsatz der Mastercard/Visa Card (Kredit- und Debitkarte) zum unentgeltlich Bezahlen in Euro41 im EWR42 h) Einsatz der Mastercard/Visa Card (Kredit- und Debitkarte) zum Bezahlen in Fremdwährung43 im EWR 44 - in EWR-Fremdwährung45 1,25% des Umsatzes (zzgl.) Währungsumrechnungsentgelt46 entfällt - in Drittstaatenwährung47 1,25% des Umsatzes 40 Die Übermittlung von Kreditkartenabrechnungen in der vereinbarten Form erfolgt unentgeltlich. Rechnungsabschlüsse werden stets unentgeltlich erstellt und übermittelt. 41 Für die Preisberechnung maßgeblich ist die Währung, in der der Zahlungsvorgang den von der Sparkasse eingeschalteten Dienstleister erreicht. Das heißt, wird eine Kartenzahlung in Fremdwährung ausgelöst und dann in Euro umgerechnet, bevor sie den von der Sparkasse eingeschalteten Dienstleister erreicht, wird dieser Zahlungsvorgang als Zahlung in Euro abgerechnet. 42 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion, St. Barthélemy, St. Martin (französischer Teil)), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn sowie Zypern. 43 Für die Preisberechnung maßgeblich ist die Währung, in der der Zahlungsvorgang den von der Sparkasse eingeschalteten Dienstleister erreicht. Das heißt, wird eine Kartenzahlung in Fremdwährung ausgelöst oder in eine Fremdwährung umgerechnet, bevor sie den von der Sparkasse eingeschalteten Dienstleister erreicht, wird dieser Zahlungsvorgang als Zahlung in dieser Fremdwährung abgerechnet. Zur Umrechnung siehe Nr. II.6.1. dieses Kapitels. 44 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion St. Barthélemy, St. Martin (französischer Teil)), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn sowie Zypern. 45 Zu den EWR-Fremdwährungen gehören derzeit: Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken (nur für Liechtenstein), Tschechische Krone, Ungarischer Forint. 46 Die Umrechnung von Umsätzen in EWR-Fremdwährung im EWR erfolgt zum letzten verfügbaren Euro-Referenzwechselkurs der Europäischen Zentralbank. Zur Umrechnung und dem hierfür maßgeblichen Zeitpunkt siehe Nr. II.6.1. dieses Kapitels. 47 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). Zur Umrechnung siehe Nr. II.6.1. dieses Kapitels. 28 i) Einsatz der Mastercard/Visa Card (Kredit- und Debitkarte) zum 1,25% des Bezahlen in Fremdwährung48 außerhalb des EWR 49 Umsatzes j) Bargeldauszahlung mit der Mastercard/Visa Card (Kredit- und entfällt Debitkarte) (siehe Kapitel B Nummer II. 3.3) k) Vereinbarungsgemäße Zurverfügungstellung einer Aktivierungs- 0,00 € PIN für eine nicht gesperrte Mastercard/Visa Card (Kredit- und Debitkarte) aufgrund eines Auftrags des Kunden, soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht (z. B. Vergessen der PIN) 50 Hinweis: Die Festlegung einer neuen Wunsch-PIN durch den Kunden an Automaten der Sparkassen/Landesbanken ist unentgeltlich. 3.2. Sparkassen-Card (Debitkarte) a) Ausgabe einer Sparkassen-Card (Debitkarte) - Sparkassen-Card (Debitkarte) 5,00 € Täglicher Verfügungsrahmen der Sparkassen-Card (Debitkarte)51 Sparkassen-Card (Debitkarte) je nach Einsatz (soweit die Karte für den jeweiligen Einsatz ausgestattet ist)52: Co-Badge Co-Badge maestro Mastercard - Bargeldauszahlung - an Geldautomaten der bis zu 1.000,00 € 1.500,00 € Kreissparkasse Köln - an fremden Geldautomaten53 bis zu 1.000,00 € 500,00 € im Inland - an fremden Geldautomaten54 bis zu 1.000,00 € 500,00 € im Ausland - Einsatz an automatisierten Kassen bei bis zu national: national: Händlern und Dienstleistungsunternehmen55 5.000,00 € 5.000,00 € sowie Einsatz bei elektronischen international: international: Fernzahlungsvorgängen über das Internet bei 2.200,00 € 5.000,00 € Handels- und Dienstleistungsunternehmen (Online Handel56) - Eingabe von Überweisungen an bis zu 5.000,00 € 5.000,00 € Selbstbedienungsterminals der Sparkasse b) Vereinbarungsgemäße Zurverfügungstellung einer Ersatzkarte für eine Sparkassen-Card (Debitkarte) aufgrund eines Auftrags des Kunden - für eine beschädigte Sparkassen-Card Entfällt (Debitkarte) soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht - wegen Namensänderung Entfällt - bei Vergessen der Debit PIN Entfällt 48 Für die Preisberechnung maßgeblich ist die Währung, in der der Zahlungsvorgang den von der Sparkasse eingeschalteten Dienstleister erreicht. Das heißt, wird eine Kartenzahlung in Fremdwährung ausgelöst oder in eine Fremdwährung umgerechnet, bevor sie den von der Sparkasse eingeschalteten Dienstleister erreicht, wird dieser Zahlungsvorgang als Zahlung in dieser Fremdwährung abgerechnet. Zur Umrechnung siehe Nr. II.6.1. dieses Kapitels. 49 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion, St. Barthélemy, St. Martin (französischer Teil)), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn sowie Zypern. 50 Sofern keine Ersatzkarte gemäß Kapitel B II 3.1 e) auf Kundenwunsch beantragt wurde. 51 Im Rahmen des Kontoguthabens oder vorher eingeräumten Kredits gilt der Verfügungsrahmen unabhängig für jede zum Konto ausgegebene Debitkarte. Für Änderungen des Verfügungsrahmens sind die Regelungen in Nr. 2 AGB-Sparkassen maßgeblich. 52 Der Verfügungsrahmen gilt, soweit mit dem Kunden nichts anderes vereinbart wurde. 53 Verfügungslimit des Geldautomaten kann geringer sein. 54 Verfügungslimit des Geldautomaten kann geringer sein. 55 Verfügungslimit im Ausland kann geringer sein. 56 Erweiterter Leistungsumfang des Co-Badge Debit Mastercard: „Einsatz bei elektronischen Fernzahlungsvorgängen über das Internet bei Handels- und Dienstleistungsunternehmen (Online-Handel) innerhalb des Mastercard-Systems“. 29 - für eine verlorene, gestohlene, missbräuchlich Entfällt verwendete oder sonst nicht autorisiert genutzte Sparkassen-Card (Debitkarte) c) Sperren einer Sparkassen-Card (Debitkarte) auf Veranlassung und im Interesse des Kunden. (Die Sperranzeige gemäß den Bedingungen für die Sparkassen-Card [Debitkarte] und eine daraufhin erfolgende Sperre sind unentgeltlich) d) Einsatz der Sparkassen-Card (Debitkarte) zum unentgeltlich Bezahlen in Euro57 im EWR58 e) Einsatz der Sparkassen-Card (Debitkarte) zum Bezahlen in Fremdwährung59 im EWR60 - in EWR-Fremdwährung61 1 % des Umsatzes, mind. 0,77 € max. 3,83 € (zzgl.) Währungsumrechnungsentgelt62 Entfällt - in Drittstaatenwährung 63 1 % des Umsatzes, mind. 0,77 € max. 3,83 € f) Einsatz der Sparkassen-Card (Debitkarte) zum 1 % des Umsatzes, mind. Bezahlen in Fremdwährung64 außerhalb des 0,77 € max. 3,83 € EWR65 g) Bargeldauszahlung mit der Sparkassen-Card (Debitkarte) (siehe Kapitel B Nummer II. 3.3) h) vereinbarungsgemäße Zurverfügungstellung einer Aktivierungs-PIN für eine unentgeltlich nicht gesperrte Sparkassen-Card (Debitkarte) aufgrund eines Auftrags des Kunden, soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht (z. B. Vergessen der PIN) 66 Hinweis: Die Festlegung einer neuen Wunsch-PIN durch den Kunden an Automaten der Sparkasse/Landesbanken ist unentgeltlich. 3.3. Bargeldauszahlung67 a) Bargeldauszahlung an eigene Kunden am Schalter am Geldautomaten - mit unserer Sparkassen-Card (Debitkarte) gem. Kontomodell gem. Kontomodell (siehe B.I.1. und (siehe B.I.1. und B.I.2.) B.I.2.) 57 Für die Preisberechnung maßgeblich ist die Währung, in der der Zahlungsvorgang den von der Sparkasse eingeschalteten Dienstleister erreicht. Das heißt, wird eine Kartenzahlung in Fremdwährung ausgelöst und dann in Euro umgerechnet, bevor sie den von der Sparkasse eingeschalteten Dienstleister erreicht, wird dieser Zahlungsvorgang als Zahlung in Euro abgerechnet. 58 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion, St. Barthélemy, St. Martin (französischer Teil)), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn sowie Zypern. 59 Für die Preisberechnung maßgeblich ist die Währung, in der der Zahlungsvorgang den von der Sparkasse eingeschalteten Dienstleister erreicht. Das heißt, wird eine Kartenzahlung in Fremdwährung ausgelöst oder in eine Fremdwährung umgerechnet, bevor sie den von der Sparkasse eingeschalteten Dienstleister erreicht, wird dieser Zahlungsvorgang als Zahlung in dieser Fremdwährung abgerechnet. Zur Umrechnung siehe Nr. II.6.1. dieses Kapitels. 60 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion, St. Barthélemy, St. Martin (französischer Teil)), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn sowie Zypern. 61 Zu den EWR-Fremdwährungen gehören derzeit: Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken (nur für Liechtenstein), Tschechische Krone, Ungarischer Forint. 62 Die Umrechnung von Umsätzen in EWR-Fremdwährung im EWR erfolgt zum letzten verfügbaren Euro-Referenzwechselkurs der Europäischen Zentralbank. Zur Umrechnung und dem hierfür maßgeblichen Zeitpunkt siehe Nr. II.6.1. dieses Kapitels. 63 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). Zur Umrechnung siehe Nr. II.6.1. dieses Kapitels. 64 Für die Preisberechnung maßgeblich ist die Währung, in der der Zahlungsvorgang den von der Sparkasse eingeschalteten Dienstleister erreicht. Das heißt, wird eine Kartenzahlung in Fremdwährung ausgelöst oder in eine Fremdwährung umgerechnet, bevor sie den von der Sparkasse eingeschalteten Dienstleister erreicht, wird dieser Zahlungsvorgang als Zahlung in dieser Fremdwährung abgerechnet. Zur Umrechnung siehe Nr. II.6.1. dieses Kapitels. 65 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion, St. Barthélemy, St. Martin (französischer Teil)), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn sowie Zypern. 66 Sofern keine Ersatzkarte gemäß Kapitel B II 3.2 c) auf Kundenwunsch beantragt wurde. 67 Diese Entgelte werden nur erhoben, wenn die Bargeldauszahlung fehlerfrei ausgeführt und autorisiert wurde. 30 - mit unserer Mastercard (Kreditkarte) entfällt 2 % des Umsatzes mind. 5,11 € - mit unserer Visa Card (Kreditkarte) entfällt 2 % des Umsatzes mind. 5,11 € - mit unserer Mastercard Basis (Debitkarte) entfällt 2 % des Umsatzes mind. 5,11 € b) Bargeldauszahlung mit der Sparkassen-Card am Schalter am Geldautomaten (Debitkarte) bei fremden Zahlungsdienstleistern (ZD) an eigene Kunden (im und außerhalb des EWR68)  bei Sparkassen und Landesbanken, die am entfällt unentgeltlich Heimatsparkassenmodell teilnehmen  bei ZD im EWR, die ein direktes Kundenentgelt69 erheben: Verfügungen in Euro70: - im girocard-System entfällt unentgeltlich - im Maestro-System entfällt 1 % des Umsatzes, mind. 5,00 € - im V PAY-System entfällt 1 % des Umsatzes, mind. 5,00 €  bei ZD im EWR, die kein direktes Kundenentgelt71 erheben: Verfügungen in Euro72 - im Maestro-System entfällt 1 % des Umsatzes, mind. 5,00 € - im V PAY-System entfällt 1 % des Umsatzes, mind. 5,00 €  bei ZD im EWR im Maestro- oder V PAY- System in Fremdwährung73 - in EWR-Fremdwährung74 entfällt 1 % des Umsatzes, mind. 5,00 € (zzgl.) entfällt entfällt Währungsumrechnungs- entgelt75 - in Drittstaatenwährung76 entfällt 1 % des Umsatzes, mind. 5,00 €  bei ZD außerhalb des EWR in entfällt 1 % des Umsatzes, Fremdwährung77 im Maestro- oder V PAY- mind. 5,00 € System 68 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion, St. Barthélemy, St. Martin (französischer Teil)), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn sowie Zypern. 69 Die Höhe des direkten Kundenentgelts vereinbart der automatenbetreibende ZD vor Auszahlung des Verfügungsbetrages mit dem Karteninhaber am Geldautomaten. 70 Für die Preisberechnung maßgeblich ist die Währung, in der der Zahlungsvorgang den von der Sparkasse eingeschalteten Dienstleister erreicht. Das heißt, wird eine Kartenzahlung in Fremdwährung ausgelöst und dann in Euro umgerechnet, bevor sie den von der Sparkasse eingeschalteten Dienstleister erreicht, wird dieser Zahlungsvorgang als Zahlung in Euro abgerechnet. 71 In diesen Fällen wird uns als Kartenherausgeber regelmäßig ein sog. Interbankenentgelt berechnet. 72 Für die Preisberechnung maßgeblich ist die Währung, in der der Zahlungsvorgang den von der Sparkasse eingeschalteten Dienstleister erreicht. Das heißt, wird eine Kartenzahlung in Fremdwährung ausgelöst und dann in Euro umgerechnet, bevor sie den von der Sparkasse eingeschalteten Dienstleister erreicht, wird dieser Zahlungsvorgang als Zahlung in Euro abgerechnet. 73 Für die Preisberechnung maßgeblich ist die Währung, in der der Zahlungsvorgang den von der Sparkasse eingeschalteten Dienstleister erreicht. Das heißt, wird eine Kartenzahlung in Fremdwährung ausgelöst oder in eine Fremdwährung umgerechnet, bevor sie den von der Sparkasse eingeschalteten Dienstleister erreicht, wird dieser Zahlungsvorgang als Zahlung in dieser Fremdwährung abgerechnet. Zur Umrechnung siehe Nr. II.6.1. dieses Kapitels. 74 Zu den EWR-Fremdwährungen gehören derzeit: Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken (nur für Liechtenstein), Tschechische Krone, Ungarischer Forint. 75 Die Umrechnung von Umsätzen in EWR-Fremdwährung im EWR erfolgt zum letzten verfügbaren Euro-Referenzwechselkurs der Europäischen Zentralbank. Zur Umrechnung und dem hierfür maßgeblichen Zeitpunkt siehe Nr. II.6.1. dieses Kapitels. 76 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). Zur Umrechnung siehe Nr. II.6.1. dieses Kapitels. 77 Für die Preisberechnung maßgeblich ist die Währung, in der der Zahlungsvorgang den von der Sparkasse eingeschalteten Dienstleister erreicht. Das heißt, wird eine Kartenzahlung in Fremdwährung ausgelöst oder in eine Fremdwährung umgerechnet, bevor sie den von der Sparkasse eingeschalteten Dienstleister erreicht, wird dieser Zahlungsvorgang als Zahlung in dieser Fremdwährung abgerechnet. Zur Umrechnung siehe Nr. II.6.1. dieses Kapitels. 31 c) Bargeldauszahlung mit Mastercard/Visa Card Kartenprodukten (Kredit- und Debitkarte) bei fremden ZD an eigene Kunden (im und außerhalb des EWR78) - mit unserer Mastercard (Kreditkarte) - in Euro79 entfällt 2 % des Umsatzes mind. 5,11 € - im EWR in EWR- entfällt 2 % des Umsatzes Fremdwährung80 mind. 5,11 € (zzgl.) Währungs- entfällt Entfällt umrechnungs- entgelt81 - in entfällt 2 % des Umsatzes Drittstaatenwährung82 mind. 5,11 € - außerhalb des EWR entfällt 2 % des Umsatzes in Fremdwährung83 mind. 5,11 € - mit unserer Visa Card (Kreditkarte) - in Euro84 entfällt 2 % des Umsatzes mind. 5,11 € - im EWR in EWR- entfällt 2 % des Umsatzes Fremdwährung85 mind. 5,11 € (zzgl.) Währungs- entfällt entfällt umrechnungs- entgelt 86 - in entfällt 2 % des Umsatzes Drittstaatenwährung87 mind. 5,11 € - außerhalb des EWR entfällt 2 % des Umsatzes in Fremdwährung88 mind. 5,11 € - mit unserer Mastercard Basis (Debitkarte) - in Euro89 entfällt 2 % des Umsatzes mind. 5,11 € 78 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion, St. Barthélemy, St. Martin (französischer Teil)), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn sowie Zypern. 79 Für die Preisberechnung maßgeblich ist die Währung, in der der Zahlungsvorgang den von der Sparkasse eingeschalteten Dienstleister erreicht. Das heißt, wird eine Kartenzahlung in Fremdwährung ausgelöst und dann in Euro umgerechnet, bevor sie den von der Sparkasse eingeschalteten Dienstleister erreicht, wird dieser Zahlungsvorgang als Zahlung in Euro abgerechnet. 80 Zu den EWR-Fremdwährungen gehören derzeit: Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken (nur für Liechtenstein), Tschechische Krone, Ungarischer Forint. Für die Preisberechnung maßgeblich ist die Währung, in der der Zahlungsvorgang den von der Sparkasse eingeschalteten Dienstleister erreicht. Das heißt, wird eine Kartenzahlung in Fremdwährung ausgelöst oder in eine Fremdwährung umgerechnet, bevor sie den von der Sparkasse eingeschalteten Dienstleister erreicht, wird dieser Zahlungsvorgang als Zahlung in dieser Fremdwährung abgerechnet. Zur Umrechnung siehe Nr. II.6.1. dieses Kapitels. 81 Die Umrechnung von Umsätzen in EWR-Fremdwährung im EWR erfolgt zum letzten verfügbaren Euro-Referenzwechselkurs der Europäischen Zentralbank. Zur Umrechnung und dem hierfür maßgeblichen Zeitpunkt siehe Nr. II.6.1. dieses Kapitels. 82 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). Zur Umrechnung siehe Nr. II.6.1. dieses Kapitels. 83 Für die Preisberechnung maßgeblich ist die Währung, in der der Zahlungsvorgang den von der Sparkasse eingeschalteten Dienstleister erreicht. Das heißt, wird eine Kartenzahlung in Fremdwährung ausgelöst oder in eine Fremdwährung umgerechnet, bevor sie den von der Sparkasse eingeschalteten Dienstleister erreicht, wird dieser Zahlungsvorgang als Zahlung in dieser Fremdwährung abgerechnet. Zur Umrechnung siehe Nr. II.6.1. dieses Kapitels. 84 Für die Preisberechnung maßgeblich ist die Währung, in der der Zahlungsvorgang den von der Sparkasse eingeschalteten Dienstleister erreicht. Das heißt, wird eine Kartenzahlung in Fremdwährung ausgelöst und dann in Euro umgerechnet, bevor sie den von der Sparkasse eingeschalteten Dienstleister erreicht, wird dieser Zahlungsvorgang als Zahlung in Euro abgerechnet. 85 Zu den EWR-Fremdwährungen gehören derzeit: Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken (nur für Liechtenstein), Tschechische Krone, Ungarischer Forint. Für die Preisberechnung maßgeblich ist die Währung, in der der Zahlungsvorgang den von der Sparkasse eingeschalteten Dienstleister erreicht. Das heißt, wird eine Kartenzahlung in Fremdwährung ausgelöst oder in eine Fremdwährung umgerechnet, bevor sie den von der Sparkasse eingeschalteten Dienstleister erreicht, wird dieser Zahlungsvorgang als Zahlung in dieser Fremdwährung abgerechnet. Zur Umrechnung siehe Nr. II.6.1. dieses Kapitels. 86 Die Umrechnung von Umsätzen in EWR-Fremdwährung im EWR erfolgt zum letzten verfügbaren Euro-Referenzwechselkurs der Europäischen Zentralbank. Zur Umrechnung und dem hierfür maßgeblichen Zeitpunkt siehe Nr. II.6.1. dieses Kapitels. 87 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). Zur Umrechnung siehe Nr. II.6.1. dieses Kapitels. 88 Für die Preisberechnung maßgeblich ist die Währung, in der der Zahlungsvorgang den von der Sparkasse eingeschalteten Dienstleister erreicht. Das heißt, wird eine Kartenzahlung in Fremdwährung ausgelöst oder in eine Fremdwährung umgerechnet, bevor sie den von der Sparkasse eingeschalteten Dienstleister erreicht, wird dieser Zahlungsvorgang als Zahlung in dieser Fremdwährung abgerechnet. Zur Umrechnung siehe Nr. II.6.1. dieses Kapitels. 89 Für die Preisberechnung maßgeblich ist die Währung, in der der Zahlungsvorgang den von der Sparkasse eingeschalteten Dienstleister erreicht. Das heißt, wird eine Kartenzahlung in Fremdwährung ausgelöst und dann in Euro umgerechnet, bevor sie den von der Sparkasse eingeschalteten Dienstleister erreicht, wird dieser Zahlungsvorgang als Zahlung in Euro abgerechnet. 32 - im EWR in EWR- entfällt 2 % des Umsatzes Fremdwährung90 mind. 5,11 € (zzgl.) Währungs- entfällt Entfällt umrechnungs- entgelt 91 - in entfällt 2 % des Umsatzes Drittstaatenwährung92 mind. 5,11 € - außerhalb des EWR entfällt 2 % des Umsatzes in Fremdwährung93 mind. 5,11 € Gegebenenfalls werden Sie durch den Geldautomatenbetreiber mit einem Entgelt belastet. 3.4. Ausführungsfrist Der Kartenzahlungsbetrag (Debit- und Kreditkarten) wird beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingehen: Kartenzahlungen im EWR in max. 1 Geschäftstag Euro Kartenzahlungen im EWR in max. 4 Geschäftstage einer anderen EWR-Währung94 als Euro Kartenzahlungen außerhalb des Die Kartenzahlung wird baldmöglichst bewirkt. EWR unabhängig von der Währung Die Geschäftstage der Sparkasse/Landesbank ergeben sich aus Kapitel B Nummer II. 7. 4. Zahlscheingeschäft und Kassengeschäfte95 4.1. Bargeldeinzahlung Bargeldeinzahlung auf eigenes gem. Kontomodell (siehe B.I.1. und B.I.2.) Geschäftskonto Bargeldeinzahlung auf eigenes Privatkonto gem. Kontomodell (siehe B.I.1. und B.I.2.) Bargeldeinzahlung eigener Kunden zugunsten Dritter Bargeldeinzahlung eigener Kunden ohne Girokonto zu Gunsten Dritter bis 950,00 EUR 15,00 € Spendenzahlungen eigener Kunden ohne Girokonto bis 950,00 EUR an humanitäre, kirchliche oder mildtätige Organisationen 0,00 € Bei Bargeldeinzahlungen zugunsten Dritter bei anderen Zahlungsdienstleistern gelten die unter Kapitel B Nummer II. 1.1.1. a) und Kapitel B Nummer II. 1.2.1 a) dieses Preis- und Leistungsverzeichnisses geregelten Ausführungsfristen. 4.2 Annahme von Münzgeld Entgegennahme von Münzgeld im Safebag zur Kontogutschrift zugunsten Geschäftsgirokonten, je Safebag96 6,00 € Ausnahmen: 0,00 € 0,00 € 90 Zu den EWR-Fremdwährungen gehören derzeit: Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken (nur für Liechtenstein), Tschechische Krone, Ungarischer Forint. Für die Preisberechnung maßgeblich ist die Währung, in der der Zahlungsvorgang den von der Sparkasse eingeschalteten Dienstleister erreicht. Das heißt, wird eine Kartenzahlung in Fremdwährung ausgelöst oder in eine Fremdwährung umgerechnet, bevor sie den von der Sparkasse eingeschalteten Dienstleister erreicht, wird dieser Zahlungsvorgang als Zahlung in dieser Fremdwährung abgerechnet. Zur Umrechnung siehe Nr. II.6.1. dieses Kapitels. 91 Die Umrechnung von Umsätzen in EWR-Fremdwährung im EWR erfolgt zum letzten verfügbaren Euro-Referenzwechselkurs der Europäischen Zentralbank. Zur Umrechnung und dem hierfür maßgeblichen Zeitpunkt siehe Nr. II.6.1. dieses Kapitels. 92 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). Zur Umrechnung siehe Nr. II.6.1. dieses Kapitels. 93 Für die Preisberechnung maßgeblich ist die Währung, in der der Zahlungsvorgang den von der Sparkasse eingeschalteten Dienstleister erreicht. Das heißt, wird eine Kartenzahlung in Fremdwährung ausgelöst oder in eine Fremdwährung umgerechnet, bevor sie den von der Sparkasse eingeschalteten Dienstleister erreicht, wird dieser Zahlungsvorgang als Zahlung in dieser Fremdwährung abgerechnet. Zur Umrechnung siehe Nr. II.6.1. dieses Kapitels. 94 Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken (nur für Liechtenstein), Tschechische Krone, Ungarischer Forint. 95 Diese Entgelte werden nur erhoben, falls das Zahlscheingeschäft bzw. das Kassengeschäft fehlerfrei ausgeführt und autorisiert wurde. 96 Zuzüglich eines Entgelts für eine Bargeldeinzahlung an der Kasse/Schalter, soweit ein solches nach dem jeweiligen Giropreismodell vereinbart ist, siehe Kapital B „1.2 Geschäftsgirokonten“. 33 - Geschäftsgirokonten von Verbrauchern, Kirchen und Vereinen, je Safebag97 0,00 € - Münzgeldeinzahlungen bis einschließlich 50 Münzen98 - - zu Gunsten Privatgirokonten, je Safebag99 4.3 Ausgabe von Münzgeld Ausgabe von gerolltem Münzgeld an der Kasse Geschäftsgirokonten: direkte Kontobelastung100 oder Tausch- geschäft, je Rolle 0,50 € Ausnahmen: - Geschäftsgirokonten von Verbrauchern, Kirchen und Vereinen, je Rolle101 0,00 € - Privatgirokonten: direkte Kontobelastung102 oder Tauschgeschäft, je Rolle 0,00 € - Keine Ausgabe von gerolltem Münzgeld an Nichtkunden oder Kunden ohne Girokonto 4.4 Sorten An- und Verkauf - An- und Verkauf von Sorten bis einschl. 249,99 EUR 2,00 € - An- und Verkauf von Sorten ab 250,00 EUR bei Abrechnung über ein Girokonto bei der Kreissparkasse Köln 0,00 € - An- und Verkauf gegen Bargeld bis zu einer Höchstgrenze im Gegenwert von 999,99 EUR zusätzlich 15,00 € - Lieferung der Online-Bestellung an Filiale 0,00 € - Lieferung der Online-Bestellung an Wunschadresse zusätzlich 8,93 € 5. Online-Banking und Electronic Banking 5.1. Online-Banking (PIN/TAN/FinTS)  Bereitstellung des Online-Banking Zuganges mtl. unentgeltlich  Bereitstellung einer kontounabhängigen Banking-Card 7,50 € zur Verwendung im Online-Banking  Bereitstellung von pushTAN103 je pushTAN 0,00 €  Bereitstellung einer elektronischen Unterschrift unentgeltlich 5.2. Electronic Banking für Unternehmer Zugangsverwaltung für EBICS  Einrichtung: Kunden ID unentgeltlich  Einrichtung: zusätzliche Kunden ID unentgeltlich  Einrichtung: Kontonummer für die Kunden ID der unentgeltlich DATEV  Einrichtung: Teilnehmer ID unentgeltlich  Einrichtung: Konto unentgeltlich  Einrichtung/Änderungen von Auftragstypen unentgeltlich 97 Zuzüglich eines Entgelts für eine Bargeldeinzahlung an der Kasse/Schalter, soweit ein solches nach dem jeweiligen Giropreismodell vereinbart ist, siehe Kapital B „1.2 Geschäftsgirokonten“. 98 Zuzüglich eines Entgelts für eine Bargeldeinzahlung an der Kasse/Schalter, soweit ein solches nach dem jeweiligen Giropreismodell vereinbart ist, siehe Kapital B „1.2 Geschäftsgirokonten“. 99 Zuzüglich eines Entgelts für eine Bargeldeinzahlung an der Kasse/Schalter, soweit ein solches nach dem jeweiligen Giropreismodell vereinbart ist, siehe Kapitel B „1.1 Privatgirokonten“. 100 Bei direkter Kontobelastung je Ausgabevorgang zuzüglich eines Entgelts für eine Bargeldauszahlung an der Kasse / Schalter, soweit ein solches nach dem jeweiligen Giropreismodell vereinbart ist, siehe Kapitel B „1.2 Geschäftsgirokonten“. 101 Bei direkter Kontobelastung je Ausgabevorgang zuzüglich eines Entgelts für eine Bargeldauszahlung an der Kasse / Schalter, soweit ein solches nach dem jeweiligen Giropreismodell vereinbart ist, siehe Kapitel B „1.2 Geschäftsgirokonten“. 102 Bei direkter Kontobelastung je Ausgabevorgang zuzüglich eines Entgelts für eine Bargeldauszahlung an der Kasse / Schalter, soweit ein solches nach dem vereinbart ist, siehe Kapitel B „1.1 Privatgirokonten. 103 Wird nur erhoben, wenn die TAN oder die pushTAN-Nachricht vom Kunden angefordert, der Zahlungsauftrag vom Kunden mit der bereitgestellten TAN oder durch Freigabe in der App erteilt worden ist und dieser der Sparkasse zugegangen ist. 34 Zusätzliche Bereitstellung von Kontoinformationen auf Verlangen des Kunden104  Elektronische Avise (MT 942) pro Konto und je Übertragungs-/Sicherungsverfahren mtl. 0,05 €  Elektronischer Kontoauszug im SWIFT-Format MT 940 oder Camt-Format a) pro Konto mtl. 3,50 € und b) pro bereitgestelltem Umsatz 0,05 €  Elektronischer Kontoauszug im SWIFT-Format MT 940 oder Camt-Format - pro Kontonummer und je Übertragungs- / Sicherungsverfahren, z. B. für die DATEV mtl. 3,50 € - pro bereitgestelltem Umsatz 0,05 €  je Bereitstellung Haben-Avis für Echtzeitüberweisung Entfällt  (C5N) via EBICS-Server  Echtzeitbenachrichtigung mit Bereitstellung Haben-Avis mtl. Entfällt für Echtzeitüberweisungen (C5N), pro Girokonto 104 Gegenüber Verbrauchern sowie gegenüber Kunden, welche keine Verbraucher sind und mit denen keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde gilt Folgendes: Die Übermittlung von Kontoauszügen in der vereinbarten Form, Häufigkeit und dem vereinbarten Verfahren erfolgt unentgeltlich. Rechnungsabschlüsse werden stets unentgeltlich erstellt und übermittelt. Ausgenommen davon ist die Erstellung und Übermittlung von Duplikaten auf Verlangen des Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht). 35 Preis in EUR 5.3. Zahlungsdienste über Electronic Banking/FinTS105  Beauftragung mittels FinTS: - Einzelüberweisung SEPA-Überweisung in Euro innerhalb EWR-Staaten106 gem. Kontomodell (siehe B.I.1. und B.I.2.) - Echtzeitüberweisung in Euro innerhalb EWR-Staaten107 gem. Kontomodell (siehe B.I.1. und B.I.2.) - SEPA-Überweisung in Euro in SEPA-Drittstaaten108 gem. Kontomodell (siehe B.I.1. und B.I.2.) - Echtzeitüberweisung in Euro in SEPA-Drittstaaten109 gem. Kontomodell (siehe B.I.1. und B.I.2.) - Eilüberweisung (Euro-Express) 5,00 € - Sammelüberweisung - SEPA-Überweisung in Euro innerhalb EWR-Staaten110 - je Sammelbuchung ./. - je Einzelauftrag gem. Kontomodell (siehe B.I.1. und B.I.2.) - SEPA-Überweisung in Euro in SEPA-Drittstaaten111 - je Sammelbuchung ./. - je Einzelauftrag gem. Kontomodell (siehe B.I.1. und B.I.2.) - Echtzeitüberweisung in Euro innerhalb EWR-Staaten112 - je Sammelbuchung ./. - je Einzelauftrag ./. - Echtzeitüberweisung in Euro in SEPA-Drittstaaten113 - je Sammelbuchung 0,00 € - je Einzelauftrag 0,00 € - Entgelt für den elektronischen Statusreport bezüglich des Bearbeitungsstandes von Echtzeitsammelüberweisungen - je für den Kunden bereit gestellte Status-Report-Nachricht 0,00 € - Eilüberweisung (Euro-Express) - je Sammelbuchung ./. - je Einzelauftrag 5,00 € - Lastschrifteinzug 105 Für Überweisungen wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Überweisung vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat. Für Lastschrifteinzüge werden Entgelte nur für die beauftragte und fehlerfreie Ausführung erhoben. 106 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion, St. Barthélemy, St. Martin (französischer Teil)), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn sowie Zypern. 107 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion, St. Barthélemy, St. Martin (französischer Teil)), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn sowie Zypern. 108 Dies sind derzeit Albanien, Andorra, Gibraltar, Guernsey, Isle of Man, Jersey, Monaco, Montenegro, Republik Moldau, Republik Nord- Mazedonien, San Marino, Schweiz, Serbien, St. Pierre und Miquelon, Vatikanstadt, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland. 109 Dies sind derzeit Albanien, Andorra, Gibraltar, Guernsey, Isle of Man, Jersey, Monaco, Montenegro, Republik Moldau, Republik Nord- Mazedonien, San Marino, Schweiz, Serbien, St. Pierre und Miquelon, Vatikanstadt, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland. 110 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion, St. Barthélemy, St. Martin (französischer Teil), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn sowie Zypern. 111 Dies sind derzeit Albanien, Andorra, Gibraltar, Guernsey, Isle of Man, Jersey, Monaco, Montenegro, Republik Moldau, Republik Nord- Mazedonien, San Marino, Schweiz, Serbien, St. Pierre und Miquelon, Vatikanstadt, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland. 112 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion, St. Barthélemy, St. Martin (französischer Teil)), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn sowie Zypern. 113 Dies sind derzeit Albanien, Andorra, Gibraltar, Guernsey, Isle of Man, Jersey, Monaco, Montenegro, Republik Moldau, Republik Nord- Mazedonien, San Marino, Schweiz, Serbien, St. Pierre und Miquelon, Vatikanstadt, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland. 36 - im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren für Lastschriften innerhalb EWR-Staaten114 - je Sammelbuchung ./. - je Einzelauftrag gem. Kontomodell (siehe B.I.1. und B.I.2.) - im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren für Lastschriften in SEPA- Drittstaaten115 - je Sammelbuchung entfällt - je Einzelauftrag Entfällt - im SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren für Lastschriften innerhalb EWR-Staaten116 - je Sammelbuchung ./. - je Einzelauftrag gem. Kontomodell (siehe B.I.1. und B.I.2.) - im SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren für Lastschriften in SEPA-Drittstaaten117 - je Sammelbuchung ./. - je Einzelauftrag gem. Kontomodell (siehe B.I.1. und B.I.2.)  Beauftragung mittels EBICS (ELKO): - Datenfernübertragung ohne elektronische Unterschrift je Datei ./. - Datenfernübertragung mit elektronischer Unterschrift je Datei ./. - Überweisungen - SEPA-Überweisung in Euro innerhalb EWR-Staaten118 - je Sammelbuchung ./. - je Einzelauftrag gem. Kontomodell (siehe B.I.1. und B.I.2.) - SEPA-Überweisung in Euro in SEPA-Drittstaaten119 - je Sammelbuchung ./. - je Einzelauftrag gem. Kontomodell (siehe B.I.1. und B.I.2.) - Echtzeitüberweisung in Euro innerhalb EWR-Staaten120 - je Sammelbuchung 0,00 € - je Einzelauftrag 0,00 € - Echtzeitüberweisung in Euro SEPA-Drittstaaten121 - je Sammelbuchung 0,00 € - je Einzelauftrag 0,00 € - Entgelt für den elektronischen Statusreport bezüglich des Bearbeitungsstandes von Echtzeitsammelüberweisungen 114 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion, St. Barthélemy, St. Martin (französischer Teil)), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn sowie Zypern. 115 Dies sind derzeit Andorra, Gibraltar, Guernsey, Isle of Man, Jersey, Monaco, San Marino, Schweiz, St. Pierre und Miquelon, Vatikanstadt, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland. 116 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion, St. Barthélemy, St. Martin (französischer Teil)), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn sowie Zypern. 117 Dies sind derzeit Andorra, Gibraltar, Guernsey, Isle of Man, Jersey, Monaco, San Marino, Schweiz, St. Pierre und Miquelon, Vatikanstadt, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland. 118 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion, St. Barthélemy, St. Martin (französischer Teil)), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn sowie Zypern. 119 Dies sind derzeit Andorra, Gibraltar, Guernsey, Isle of Man, Jersey, Monaco, San Marino, Schweiz, St. Pierre und Miquelon, Vatikanstadt, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland. 120 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion, St. Barthélemy, St. Martin (französischer Teil)), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn sowie Zypern. 121 Dies sind derzeit Albanien, Andorra, Gibraltar, Guernsey, Isle of Man, Jersey, Monaco, Montenegro, Republik Moldau, Republik Nord- Mazedonien, San Marino, Schweiz, Serbien, St. Pierre und Miquelon, Vatikanstadt, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland. 37 - je für den Kunden bereit gestellte Status-Report-Nachricht 0,00 € - Eilüberweisung (Euro-Express) - je Sammelbuchung ./. - je Einzelauftrag 5,00 € - Lastschrifteinzug - im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren für Lastschriften innerhalb EWR-Staaten122 - je Sammelbuchung ./. - je Einzelauftrag gem. Kontomodell (siehe B.I.1. und B.I.2.) - im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren für Lastschriften in SEPA-Drittstaaten123 - je Sammelbuchung ./. - je Einzelauftrag gem. Kontomodell (siehe B.I.1. und B.I.2.) - im SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren für Lastschriften innerhalb EWR-Staaten124 - je Sammelbuchung ./. - je Einzelauftrag gem. Kontomodell (siehe B.I.1. und B.I.2.) - im SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren für Lastschriften in SEPA-Drittstaaten125 - je Sammelbuchung entfällt - je Einzelauftrag entfällt - Zahlungen aus elektronischen Zahlungssystemen - je Sammelbuchung entfällt - je Einzelauftrag gem. Kontomodell (siehe B.I.1. und B.I.2.) 5.4. Wero 5.4.1. Limite a) Für die Wero-Zahlungsfunktionen „Geld senden“, „auf Geldanforderungen antworten“ und „Geld spenden“ (Überweisung) besteht pro teilnehmendem Zahlungskonto für jede verfügungsberechtigte Person (Kontoinhaber, Kontobevollmächtigte, Vertreter des Kontoinhabers) ein Wero- Tageslimit in Höhe von 2.000 EUR. b) Für die Wero Zahlungsfunktion „E-Commerce und M-Commerce“ (Überweisung) besteht pro teilnehmendem Zahlungskonto für jede verfügungsberechtigte Person (Kontoinhaber, Kontobevollmächtigte, Vertreter des Kontoinhabers) ein Wero-Tageslimit in Höhe von 5.000 EUR. c) Sofern der Kunde nach seinem alleinigen Ermessen einen per Echtzeitüberweisung versendbaren niedrigeren Höchstbetrag festgelegt hat (vgl. Anmerkung Teil B II „Erbringung von Zahlungsdiensten: Überweisungen“), gilt dieser auch für Wero-Zahlungen. 5.4.2. Entgelte Die Entgelte für Wero richten sich nach dem vereinbarten Kontopreismodell gemäß Teil B.I. und ggf. ergänzend aus Teil B. II. 5.4.3. Ausführungsfrist siehe Teil B. II. 1.1.1. a) 5.4.4. Annahmezeiten siehe Teil B. II. 7. 122 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion, St. Barthélemy, St. Martin (französischer Teil)), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn sowie Zypern. 123 Dies sind derzeit Albanien, Andorra, Gibraltar, Guernsey, Isle of Man, Jersey, Monaco, Montenegro, Republik Moldau, Republik Nord- Mazedonien, San Marino, Schweiz, Serbien, St. Pierre und Miquelon, Vatikanstadt, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland. 124 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion, St. Barthélemy, St. Martin (französischer Teil)), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn sowie Zypern. 125 Dies sind derzeit Albanien, Andorra, Gibraltar, Guernsey, Isle of Man, Jersey, Monaco, Montenegro, Republik Moldau, Republik Nord- Mazedonien, San Marino, Schweiz, Serbien, St. Pierre und Miquelon, Vatikanstadt, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland. 38 6. Umrechnungskurs bei der Erbringung von Zahlungsdiensten in fremder Währung 6.1. Kartengestützte Zahlungsdienste Umsätze mit der Mastercard/Visa Card (Kreditkarte), mit der Mastercard Basis/Visa Basis (Debitkarte) und mit der Sparkassen-Card (Debitkarte) innerhalb des EWR126 in EWR- Fremdwährung127 werden zum zuletzt verfügbaren Euro-Referenzwechselkurs der Europäischen Zentralbank (EZB) umgerechnet. Die Euro-Referenzwechselkurse der EZB sind unter https://www.ecb.europa.eu/stats/policy_and_exchange_rates/euro_reference_exchange_rates/html/in dex.en.html abrufbar. Umsätze mit der Mastercard/Visa Card (Kreditkarte) und der Mastercard Basis/Visa Basis (Debitkarte) in EWR-Fremdwährung außerhalb des EWR und/oder in Drittstaatenwährung128 werden zum Referenzwechselkurs von Mastercard/Visa umgerechnet. Der von Mastercard/Visa festgelegte Referenzwechselkurs ist auf der Homepage [der Sparkasse/Landesbank] veröffentlicht und/oder auf Anfrage erhältlich. Umsätze mit der Sparkassen-Card (Debitkarte) im Maestro-, Debit Mastercard-, Visa Debit- und V PAY-System in EWR-Fremdwährung außerhalb des EWR und/oder in Drittstaatenwährung werden zu den Maestro-, Debit Mastercard-, Visa Debit- bzw. V PAY-Wechselkursen umgerechnet. Die Maestro-, Debit Mastercard-, Visa Debit- und V PAY-Wechselkurse sind unter www.helaba.de/CBD- Kursinformationen veröffentlicht und/oder auf Anfrage erhältlich. Änderungen der jeweiligen (Referenz-)Wechselkurse werden unmittelbar und ohne vorherige Benachrichtigung wirksam. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Fremdwährungsumrechnung ist die Einreichung des Umsatzes zur Abrechnung durch das Vertragsunternehmen. Dieser Zeitpunkt muss nicht dem Zeitpunkt des Einsatzes der Karte entsprechen. 6.2. Sonstige Zahlungsdienste Umrechnungen von Euro in Fremdwährungen und von Fremdwährungen in Euro erfolgen auf Basis frei gehandelter Marktkurse. Diese sind auf der Homepage der [Sparkasse/Landesbank] veröffentlicht oder auf Anfrage erhältlich. 7. Geschäftstage und Annahmezeiten der Sparkasse/Landesbank Geschäftstag ist jeder Tag, an dem die an der Ausführung eines Zahlungsvorgangs beteiligten Zahlungsdienstleister den für den Zahlungsauslösekanal (meint jede Methode, jedes Gerät oder jedes Verfahren, mit dem der Zahler bei der Sparkasse Überweisungen in Auftrag geben kann) und die Ausführung von Zahlungsvorgängen erforderlichen Geschäftsbetrieb unterhalten. Die Kreissparkasse Köln unterhält die Zahlungsauslösekanäle und den für die Ausführung von Zahlungen erforderlichen Geschäftsbetrieb grundsätzlich an allen Werktagen, mit Ausnahme von - Samstagen - 24. und 31. Dezember, - bundesweiten und NRW-spezifischen Feiertagen - Rosenmontag Abweichend davon ist für Bargeldein- und -auszahlungen an eigenen Geldautomaten jeder Tag, an dem der Geldautomat betrieben wird, ein Geschäftstag. Während der Dauer der Wartungsfenster für elektronische Zugänge findet kein Geschäftsbetrieb statt. Wartungsfenster werden im vereinbarten Zugangsweg mitgeteilt. Zeitpunkt, ab dem eingehende Zahlungsaufträge als am nächsten Geschäftstag zugegangen gelten (Cut-Off-Zeit): (sofern nicht an der konkreten Annahmevorrichtung abweichende Cut-Off-Zeiten angegeben sind oder eine Echtzeitüberweisung autorisiert wird) Geschäftsstelle: 15:30 Uhr SB-Terminal, Online-Banking/FinTS: 15:30 Uhr Telefon-Banking 15:30 Uhr Datenfernübertragung: 15:30 Uhr 126 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion, St. Barthélemy, St. Martin (französischer Teil)), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn sowie Zypern. 127 Zu den EWR-Fremdwährungen gehören derzeit: Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken (nur für Liechtenstein), Tschechische Krone, Ungarischer Forint. 128 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). 39 Echtzeitüberweisungen über die Es gibt keine Annahmefristen oder Cut-Off-Zeiten. vereinbarten Zugangswege (einschließlich Geschäftstag ist jeder Tag eines Jahres rund um die Wero-Zahlungsaufträge): Uhr. III. Scheckverkehr Hinweis: Die nachstehenden Entgelte werden nur berechnet, soweit für das gewählte Kontomodell nach Kapitel B Nummer I.1 bis I.3 nichts Abweichendes vereinbart wurde. 1. Allgemein Scheckeinlösung Postengebühr Scheckeinzug (Inland) Postengebühr Scheckvordrucke 0,00 € Zusendung von Scheckvordrucken im Auftrag des Kunden 0,00 € Bereitstellung eines unbestätigten Bundesbank-Schecks 75,00 €  bei Eilaufträgen zur Abholung zzgl. 50,00 €  bei Bestätigung durch die Bundesbank zzgl. Fremdkosten 158,29 € Wertstellung - Scheckeinreichungen - eigenes Kreditinstitut Buchungstag - andere Kreditinstitute - Eingang vorbehalten +2 Geschäftstage - Inkasso +2 Geschäftstage - Scheckeinlösung Buchungstag 2. Grenzüberschreitender Scheckverkehr 2.1. Scheckzahlungen in das Ausland129 per Scheck 0,15 % des Scheckbetrages, mind. 25,00 € Courtage 0,025 % des Scheckbetrages, mind. 3,00 € 2.2. Scheckzahlungen aus dem Ausland (E.v.Gutschrift) in EUR 0,15 % des Scheckbetrages, mind. 17,50 € in Fremdwährung 0,15 % des Scheckbetrages, mind. 17,50 € Courtage 0,025 % des Scheckbetrages, mind. 3,00 € Gutschrift zum Inkasso 0,15 % des Scheckbetrages, mind. 60,00 € (zzgl. Fremdkosten) Rückschecks 0,15 % des Scheckbetrages, mind. 35,00 € 2.3. Umrechnungskurse Umrechnungen von Euro in Fremdwährungen und von Fremdwährungen in Euro erfolgen auf Basis frei gehandelter Marktkurse. Diese sind auf Anfrage erhältlich. 3. Reiseschecks Auszahlung % des Scheckbetrages, mind. entfällt Rücknahme % des Scheckbetrages, mind. entfällt 129 Sofern das Entgelt nicht gemäß Auftrag vom ausländischen Empfänger/Auftraggeber zu zahlen ist. 40 C. Sparverkehr und Wertpapiergeschäft Dienstleistung Preis in EUR I. Sparkonto 1. Kennwort/Sperrvereinbarung 1.1 Kennwortvereinbarung je Konto Leistung entfällt 1.2 Sperrvereinbarung auf Kundenwunsch je Konto 10,00 € 2. Neuausstellung eines Sparkassenbuchs bei vom Kunden zu vertretenden Umständen, sofern der Ersatz des Sparkassenbuchs von der Sparkasse nicht kostenfrei geschuldet wird 75,00 € 3. Beginn und Ende der Verzinsung (Wertstellung) Erster Tag der Verzinsung Einzahlungstag Letzter Tag der Verzinsung Tag vor dem Auszahlungstag 4. S-Vorsorge Plus (Sparkonto mit Zinsansammlung) Altersvorsorgevertrag nach dem Altersvermögensgesetz - Auszahlung des Altersvorsorge-Eigenheimbetrages (§ 92a EStG i.V.m. § 2a Satz 1 100,00 € Nummer 2b) AltZertG) - Förderunschädliche Beendigung und Übertragung zu einem anderen Anbieter 100,00 € (§ 2a Satz 1 Nummer 2a) AltZertG) 130 - Förderschädliche Beendigung (§ 2a Satz 1 Nummer 2a) AltZertG) 131 100,00 € - Aufgaben im Zusammenhang mit einem Versorgungsausgleich 100,00 € (§ 2a Satz 1 Nummer 2c) AltZertG) - Verwaltungskosten in der Ansparphase (§ 2a Satz 1 Nummer 1a) AltZertG) 0,00 € - Verwaltungskosten eines Auszahlungsplans (§ 2a Satz 1 Nummer 1a) AltZertG) 0,00 € - Nacherstellung von Unterlagen auf Veranlassung des Kunden 10,00 € II. Wertpapiere 1. Depotleistungen - Depotentgelt - Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren Abrechnung und Belastung (jährlich) auf Basis des Bestands per 31.12. Hierbei wird der Kurswert -bei Rentenpapieren mindestens der Nennwert- zugrunde gelegt - Girosammelverwahrung pro Gattung 0,161%* - Sonderverwahrung pro Gattung 0,161%* - Wertpapierrechnung pro Gattung 0,161%* - Mindestbetrag je Depot mind. 8,93 €* - Sonderleistungen im Auftrag des Kunden - Duplikaterstellung (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) 5,00 €* - Depotübertragung nur fremde Kosten 130 Die Kosten sind niedriger anzusetzen, wenn der Kunde nachweist, dass der Sparkasse keine oder wesentlich niedrigere Aufwendungen entstanden sind. 131 Die Kosten sind niedriger anzusetzen, wenn der Kunde nachweist, dass der Sparkasse keine oder wesentlich niedrigere Aufwendungen entstanden sind. 41 2. Effektive Stücke - Einlieferung (zzgl. Versandkosten und Versicherung) 10,00 €* - Auslieferung (zzgl. fremde Gebühren) 10,00 €* * alle Angaben inkl. 19 % Mehrwertsteuer 3. Transaktionsleistungen - Preise für den An- und Verkauf von Wertpapieren - Eigene Kosten - Provision Vertriebsweg: Berater/Telefon - Aktien, Zertifikate, Optionsscheine, Bezugsrechte, 1,00% vom Kurswert börsengehandelte offene Investmentvermögen - Festverzinsliche Wertpapiere 0,50% vom Nennwert - Investmentfonds über Kapitalanlagegesellschaft zum Ausgabe-/Rücknahmepreis - Investmentfonds anderer Anbieter außerbörslich / über 1,00% vom Kurswert Börse - sonstige Wertpapiere 0,50% vom Kurswert - Mindestentgelt pro Transaktion Inland 25,00 € Ausland 37,50 € - Limite - Erteilung 7,50 € - Änderung 7,50 € - Verlängerung 7,50 € - Fremdkosten in- und Am jeweiligen Handelsplatz fallen unterschiedliche Gebühren, Kosten oder ausländischer Börsen und Steuern an. Je nach Börse und/oder Wertpapierart können insbesondere sonstiger Handelsplätze beim Handelsplatzentgelt (Maklercourtage) unterschiedliche Bemessungsgrundlagen oder auch Pauschalpreise gelten. Genaue Informationen zur Höhe der Fremdkosten für Ihren individuellen Wertpapierauftrag können Sie gerne bei Ihrem Wertpapierberater erfragen. - Umlagegebühr Sofern der Verkauf in einer anderen Lagerstätte erfolgt, als der Kundenbestand verbucht ist, fällt eine Umlagegebühr an. Der Betrag ist lagerstellenabhängig. - Kapitaltransaktionen Ausübung von Bezugsrechten, Umtausch-/Übernahme-/Rückkaufangebot; Optionsscheinausübung - Transaktionspreis vom Kurswert des bezogenen Wertpapiers 0,00 % - Mindestbetrag 0,00 € 4. Ersatz von Aufwendungen Der Ersatz von Aufwendungen der Sparkasse richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften 42 D. Kredite Dienstleistung Preis in EUR I. Kredite Kündigung 0,00 € Anforderung von Registerauszügen (z.B. Handelsregister, Gesellschafterliste) im Kundeninteresse 0,00 € Anforderung von Grundbuchauszug und/oder Flurkarte im Kundeninteresse (wenn nicht durch Kunde aktuell selbst beigebracht) je 20,00 € (inkl. Fremdkosten) Bescheinigungen, Bestätigungen im Kundeninteresse - Ersatzzinsbescheinigung, Ersatzjahreskontoauszug (Zweitschrift) je Konto und Jahr 10,00 € (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) - Manuelle Zins- / Saldenbescheinigung je Konto und Jahr 30,00 € (außer Saldenbestätigungen, die die Sparkasse bei beabsichtigter vorzeitiger Rückzahlung von Verbraucherdarlehen im Rahmen der Ablöseauskunft erteilt) - Salden- / Jahresabschlussbestätigung für Firmenkunden je Konto 30,00 € - Bescheinigung über die Annahme von Fremdmitteln zur Vorlage 30,00 € beim Wohnungsamt (pauschal je Bescheinigung) - Sonstige Bescheinigungen (z.B. Aufstellung über Verbindlichkeiten, 40,00 € pro Stunde Sicherheiten, etc.) je nach Aufwand (mind. 40,00 €) - Bestätigung Abtretungsanzeige, Rückgewähranspruch 50,00 € (gegenüber Wfa / NRW.Bank unentgeltlich) - Abgabe einer Einmalvalutierungserklärung 50,00 € (gegenüber Wfa / NRW.Bank unentgeltlich) Schuldhaftentlassung auf Kundenwunsch je Vorgang 300,00 € (als ein Vorgang gilt die gleichzeitige Schuldhaftentlassung bei mehreren Darlehen derselben Schuldnermehrheit) (Entgelt wird nur erhoben, wenn die Entlassung nicht auf einer rechtlichen Verpflichtung der Sparkasse beruht.) Schuldnerwechsel auf Kundenwunsch (Weiterbelassungsentgelt) - Grundpreis für 1. Darlehen 500,00 € - für jedes weitere Darlehen zzgl. 150,00 € Aussetzung132 von Tilgungsleistungen mit einer Laufzeitverlängerung 150,00 € um mehr als 6 Monate Aussetzung133 von Tilgungsleistungen mit einer Laufzeitverlängerung 0,00 € um maximal 6 Monate Stundung134 von Zins- und Tilgungsleistungen 150,00 € Ratensenkung mit einer Laufzeitverlängerung um mehr als 6 Monate 150,00 € Ratensenkung mit einer Laufzeitverlängerung um maximal 6 Monate 0,00 € Änderung des Tilgungsrhythmus 150,00 € 132 Aussetzung: Ausgesetzte Leistungen werden erst nach Ablauf der ursprünglich vereinbarten Laufzeit in Höhe der vereinbarten Rate/Tilgung zu den normalen Rückzahlungsterminen fällig. 133 Aussetzung: Ausgesetzte Leistungen werden erst nach Ablauf der ursprünglich vereinbarten Laufzeit in Höhe der vereinbarten Rate/Tilgung zu den normalen Rückzahlungsterminen fällig. 134 Stundung: Die Fälligkeit der gestundeten Leistungen wird innerhalb einer vereinbarten Laufzeit auf einen späteren Termin verschoben. 43 Sicherheitenfreigabe und -tausch a) Grundpfandrechte – Freigabe135 - Freigabe soweit von der Sparkasse vertraglich oder gesetzlich geschuldet 0,00€ (z. B. Freigabe nach vertragsgemäßer Darlehensrückzahlung durch erstmalige Erteilung einer Löschungsbewilligung oder einer löschungsfähigen Quittung oder durch Abtretung an den Eigentümer/ einen Dritten) - Freigabe Zug-um-Zug im Treuhandweg (notarielle Treuhandaufträge oder Ablösung durch Fremdinstitut im Kundeninteresse) -- gegenüber Verbrauchern 0,00 € -- gegenüber Unternehmen 400,00 € - Ersatzlöschungsbewilligung, Zweitschriften von Urkunden 400,00 € (sofern durch vom Kunden zu vertretende Umstände erforderlich) - Sonstige Erklärungen mit Bezug zum Grundpfandrecht 400,00 € (z.B. Parzellenfreigabe, Löschungsbewilligung, Abtretungs-, Rangrücktritts-, Freigabeerklärung) auf Kundenwunsch, sofern kein Rechtsanspruch des Kunden besteht b) Grundpfandrechte Tausch136 - Tausch gegen ein anderes Grundpfandrecht auf Kundenwunsch, 800,00 € sofern kein Rechtsanspruch des Kunden besteht - Tausch gegen eine andere Sicherheit als ein Grundpfandrecht auf Kundenwunsch, 800,00 € sofern kein Rechtsanspruch des Kunden besteht c) Bürgschaften, Verpfändungen, Sicherungsabtretungen und -übereignungen – Freigabe137 - Freigabe soweit von der Sparkasse vertraglich oder gesetzlich geschuldet 0,00 € (z.B. nach vertragsgemäßer Darlehensrückzahlung) - Freigabe auf Kundenwunsch, sofern kein Rechtsanspruch des Kunden besteht 200,00 € d)Bürgschaften, Verpfändungen, Sicherungsabtretungen und -übereignungen – Tausch138 - Tausch gegen ein Grundpfandrecht oder eine sonstige Sicherheit auf Kundenwunsch, 400,00 € sofern kein Rechtsanspruch des Kunden besteht II. Bankbürgschaft (Aval) 3% p.a. mind. 5,00 € pro Quartal 135 Das Entgelt wird je Sicherheit erhoben. 136 Das Entgelt wird je Vorgang erhoben. 137 Das Entgelt wird je Vorgang erhoben. 138 Das Entgelt wird je Vorgang erhoben. 44 E. Sonstiges Dienstleistung Preis in EUR Hinweis: Die nachstehenden Entgelte werden nur berechnet, soweit für das gewählte Kontomodell nach Kapitel B Nummer I.1 bis I.3 nichts Abweichendes vereinbart wurde. I. Im Auftrag des Kunden vorgenommene Dienstleistungen - Telefonate, pro Einheit 0,15 € - Telefaxe (innerhalb der BRD) 5,00 € - Fernschreiben ./. - Fotokopien 0,50 € - Nachforschungen - zur vermeintlich nicht ordnungsgemäßen Ausführung von Zahlungsvorgängen 0,00 € (soweit nicht durch fehlerhafte Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden verursacht) - sonstige Nachforschungen je nach Aufwand 40,00 € pro Stunde (soweit durch vom Kunden zu vertretende mind. 30,00 € Umstände verursacht) II. Duplikaterstellung im Auftrag des Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht und nicht bereits durch die Kapitel B.I.4, B.I.5, B II.3.1 g, 5,00 €-10,00 € B.II.5.2 oder C.II.1 erfasst) 30,00 € III. Bankauskunft im Auftrag des Kunden IV. Kreditprovision Für die nicht in Anspruch genommene Kreditlinie bei den Kontomodellen Giro Business, 2,00% p.a. Giro Business Komfort und Giro Business Premium. 45