Analyse

Noch kein Schnellscan vorhanden.

Tiefenprüfung

6 Befunde · Modell deepseek/deepseek-v4-flash

Extraktion (1)

hinweisnur Extraktion Seite 1

Extraktionsartefakte durch Nummerierung/Barcode im Seitenkopf

Der Seitenanfang enthält beidseitig eine lange Ziffernfolge ('*0000000000004221308260*' und '0000000000004221308260'), bei der es sich um den OCR-Zusatz eines Barcodes/Streifencodes handelt. Solche Artefakte können die automatische Weiterverarbeitung (Parsing, Vergleich, Duplikaterkennung) stören und sind bei einer sauberen Textextraktion zu entfernen.

„*0000000000004221308260* 0000000000004221308260"

Die lange Ziffernfolge mit Sternchen ist ein OCR-/Textlayer-Artefakt eines Barcodes im Seitenkopf. Sie ist nicht Teil des eigentlichen Vertragstextes, sondern ein Extraktionsartefakt der Seitenkopf-Zusatzinformation. Kein echter Dokumentfehler, nur Extraktionsrauschen.

Definition (1)

warnungnicht reportfähig Seite 1

Undefinierter Begriff 'Abrechnungsstichtag'

Der zentrale Begriff 'Abrechnungsstichtag' wird in Punkt 2.3 (Abruffrist von 20 Kalendertagen) und Punkt 3 (Kündigung zum nächsten Abrechnungsstichtag) verwendet, aber im Dokument nicht definiert. Für den Teilnehmer bleibt unklar, welcher genaue Tag als Abrechnungsstichtag gilt (z.B. der Kartensaldo-Erstelltag bzw. Kartensaldo-Stichtag).

„Sofern der Teilnehmer die Kreditkartenabrechnung nicht innerhalb einer Frist von 20 Kalendertagen ab Abrechnungsstichtag abruft"

Source-context review does not substantiate the claimed legal, pricing, or internal contradiction; the cited wording is contextual, permissible, or merely requests further checking and is not reportable.

Widerspruch (1)

warnungnicht reportfähig Seite 1

Zuordnung der Pflicht zum Abrufen/Überprüfen und Portoersatz wirkt für neuen Teilnehmer ab Freischaltung belastend

In Punkt 2.2 wird ausgeführt, dass der Teilnehmer 'bereits am nächsten Arbeitstag' nach Freischaltung die künftigen Kreditkarteninformationen online nutzen kann, während in Punkt 2.3 eine Pflicht zum unverzüglichen Abruf und eine Abruffrist von 20 Kalendertagen ab Abrechnungsstichtag (sonst Zusendung per Post gegen Portoersatz) besteht. Die kurze Aktivierungszeit kombiniert mit der Abruffrist kann dazu führen, dass neue Teilnehmer ungewollt Portoersatz schulden; die Informationspflicht hierzu sollte klargestellt werden.

„Nach der Freischaltung ... kann der Teilnehmer bereits am nächsten Arbeitstag die künftigen Kreditkarteninformationen online nutzen. ... Sofern der Teilnehmer ... nicht innerhalb einer Frist von 20 Kalendertagen ab Abrechnungsstichtag abruft, ist die Sparkasse/Landesbank berechtigt, ihm die Abrechnung per Post gegen Portoersatz zuzusenden."

Source-context review does not substantiate the claimed legal, pricing, or internal contradiction; the cited wording is contextual, permissible, or merely requests further checking and is not reportable.

Preis/Entgelt (1)

hinweisnicht reportfähig Seite 1

Entgeltregelung nur pauschal per Verweis auf AGB Nummer 17

Punkt 2.5 regelt Entgelte und deren Änderung ausschließlich durch Verweis auf 'Nummer 17 Allgemeine Geschäftsbedingungen' ohne Angabe konkreter Beträge. Bei einem Dienst, bei dem für die Nichtabrufung von Abrechnungen Portoersatz anfallen kann, ist der Verweis auf die AGB zwar üblich, dieser Kostenfall (Portoersatz) wird aber an keiner Stelle konkret beziffert.

„Bei den vom Teilnehmer gegenüber der Sparkasse/Landesbank geschuldeten Entgelten und deren Änderung sind die Regelungen in Nummer 17 Allgemeine Geschäftsbedingungen maßgeblich."

Source-context review does not substantiate the claimed legal, pricing, or internal contradiction; the cited wording is contextual, permissible, or merely requests further checking and is not reportable.

Metadaten (1)

hinweisnur Extraktion Seite 1

Unlizenzierter Urhebervermerk '© S-Management Services • DSV Gruppe'

Die Fußzeile enthält '© S-Management Services • DSV Gruppe' sowie '128 730.000 (Fassung März 2025)'. Dies ist ein vom Hersteller des Formulars stammender Vermerk und stellt keinen inhaltlichen Fehler dar, sollte aber bei der automatischen Metadatenauswertung vom Dokumentinhalt getrennt erkannt werden.

„© S-Management Services • DSV Gruppe 128 730.000 (Fassung März 2025) - v6.0"

Der Copyright-/Herstellungsvermerk '© S-Management Services • DSV Gruppe' ist ein Formular-Hersteller- bzw. Dokument-Metadatum aus der Fußzeile, kein inhaltlicher Dokumentfehler und für Kunden irrelevant. Es ist ein Fußzeilen-/Metadatenfragment, nicht als Vertragsinhalt verkaufbar.

Stil (1)

hinweisnicht reportfähig Seite 1

Auffälliger Stellenwert: Nur Verweis auf AGB-Regeln statt eigenständiger Klauseltexte

Für Entgelte (Punkt 2.5) und für Änderungen (Punkt 2.6) wird nur auf Nummern der Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwiesen ('Nummer 17 AGB' bzw. 'Nummer 2 AGB'), ohne dass die referenzierten AGB-Texte beigefügt oder zitiert werden. Da das Dokument als eigenständige Bedingungen angeboten wird, könnte dies für den Leser eine fehlende Selbstständigkeit darstellen, ist aber bei Sparkassen-Dokumenten üblich.

„Für Änderungen dieser Bedingungen sind die Regelungen in Nummer 2 Allgemeine Geschäftsbedingungen maßgeblich."

Manual evidence review found this to be low-value metadata/style noise or an unsubstantiated concern rather than a concrete customer-facing defect.

Text

TXT
*0000000000004221308260*                      0000000000004221308260
                                                                       Bedingungen für die Nutzung der elektronischen
                                                                       Kreditkarteninformationen (Kreditkarte online)
                                                                                                                                              Berliner Sparkasse
                                                                       Fassung März 2025                                                      Alexanderplatz 2, 10178 Berlin

                                                                       1. Gegenstand der Bedingungen
                                                                       Der Karteninhaber kann als Teilnehmer im Rahmen seines Online-Banking-Zugangs Kreditkarteninformationen abrufen. Kreditkarteninformati-
                                                                       onen sind die Kreditkartenabrechnung, Informationen über den Kreditkartensaldo und ggf. sonstige Leistungen (z. B. Einzelumsatzanzeigen
                                                                       gemäß Nummer 2.4).

                                                                       2. Leistungsangebot
                                                                       2.1 Allgemein
                                                                       Die Kreditkarteninformationen werden elektronisch über den für das Online-Banking mit der Sparkasse/Landesbank bereits vereinbarten
                                                                       Zugang zur Verfügung gestellt.
                                                                       2.2 Freischaltung
                                                                       Nach der Freischaltung für diesen Service durch die Sparkasse/Landesbank kann der Teilnehmer bereits am nächsten Arbeitstag die künfti-
                                                                       gen Kreditkarteninformationen online nutzen.
                                                                       Nach Freischaltung des Teilnehmers für die elektronischen Kreditkarteninformationen werden Kreditkartenabrechnungen im Rahmen des
                                                                       Online-Banking bereitgestellt.
                                                                       2.3 Bereitstellung der Abrechnungen und Abrufintervalle für den Teilnehmer
                                                                       Die Bereitstellung der Abrechnungen erfolgt derzeit im Format Portable Document Format (PDF). Über wesentliche Änderungen des Dateifor-
                                                                       mats wird die Sparkasse/Landesbank den Teilnehmer rechtzeitig informieren.
                                                                       Die Abrechnungen stehen mindestens 6 Monate lang online zur Verfügung. Über diesen Zeitraum hinausgehende Abrechnungen können
                                                                       über die Sparkasse/Landesbank nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen angefordert werden.
                                                                       Der Teilnehmer verpflichtet sich, die ihm zur Verfügung gestellten Abrechnungen unverzüglich nach deren Bereitstellung durch die Spar-
                                                                       kasse/Landesbank abzurufen und zu überprüfen.
                                                                       Sofern der Teilnehmer die Kreditkartenabrechnung nicht innerhalb einer Frist von 20 Kalendertagen ab Abrechnungsstichtag abruft, ist die
                                                                       Sparkasse/Landesbank berechtigt, ihm die Abrechnung per Post gegen Portoersatz zuzusenden.
                                                                       2.4 Einzelumsatzanzeige
                                                                       Die Sparkasse/Landesbank kann dem Teilnehmer darüber hinaus als zusätzliche Leistung eine Auflistung der Umsätze, die bereits zur Abrech-
                                                                       nung vorliegen aber noch nicht abgerechnet wurden, zur Verfügung stellen.
                                                                       2.5 Entgelte und deren Änderung
                                                                       Bei den vom Teilnehmer gegenüber der Sparkasse/Landesbank geschuldeten Entgelten und deren Änderung sind die Regelungen in
                                                                       Nummer 17 Allgemeine Geschäftsbedingungen maßgeblich.
                                                                       2.6 Änderung der Bedingungen
                                                                       Für Änderungen dieser Bedingungen sind die Regelungen in Nummer 2 Allgemeine Geschäftsbedingungen maßgeblich.
                                                                       2.7 Steuerrechtliche Anerkennung
                                                                       Die steuerliche Anerkennung der elektronisch bereitgestellten Abrechnungen durch die Steuer- und Finanzbehörden kann derzeit nicht
                                                                       gewährleistet werden.

                                                                       3. Kündigung
                                                                       Der Teilnehmer kann diese Vereinbarung jederzeit mit Wirkung zum nächsten Abrechnungsstichtag in Textform kündigen. Die Sparkasse/
                                                                       Landesbank ist berechtigt, unter Einhaltung einer Frist von 2 Monaten diese Vereinbarung schriftlich zu kündigen.
                                                                       Nach Wirksamkeit der Kündigung hat die Sparkasse/Landesbank das Recht, dem Teilnehmer die Kreditkartenabrechnungen entsprechend
                                                                       den zuvor getroffenen Vereinbarungen entweder per Postversand oder per Kontoauszugsdrucker zur Verfügung zu stellen.
     © S-Management Services • DSV Gruppe
     128 730.000 (Fassung März 2025) - v6.0


                                                                                                                                                                                                      Seite 1 von 1

Root URLs

1 archivierte Vorkommen dieser Datei

bedingungen70%

https://www.berliner-sparkasse.de/

www.berliner-sparkasse.de/content/dam/myif/berliner-sk/work/dokumente/pdf/vertragsbedingungen/bedingungen-fuer-die-nutzung-der-elektronischen-kreditkarteninformationen.pdf

Bedingungen für die Nutzung der elektronischen · 13.08.26, 09:11