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Ergänzende Bedingungen im Sorten- und Edelmetallgeschäft

Fassung 01. Mai 2026

1.Vertragspartner und Vertragsabschluss
Die Sparkasse entscheidet, auf welchen Vertriebswegen sie dem Kunden den Abschluss von
Kaufverträgen über Sorten und Edelmetalle („SE“) ermöglicht (Internetfiliale, S-App; Telefon
und/oder in der Geschäftsstelle). Die Erfassung von Verkaufsaufträgen durch den Kunden
über die Internetfiliale, Telefon und S-App ist nicht möglich.
Die Sparkasse wird ein Angebot des Kunden auf Abschluss eines Kaufvertrages über SE
nicht annehmen, wenn (i) die von dem Kunden übermittelten Daten und Informationen
offensichtlich unvollständig oder fehlerhaft sind oder (ii) die von dem Kunden angegebene
Lieferanschrift für SE außerhalb der Lieferbezirke gemäß Ziffer 4 liegt.
Nimmt die Sparkasse ein Angebot des Kunden auf Abschluss eines Kaufvertrages über SE
an, kommt der Kaufvertrag über SE zwischen Kunde und Sparkasse zustande.

2. Information über das Bestehen oder Nichtbestehen eines Widerrufsrechtes
Für den Kauf von Edelmetallen und Sorten besteht kein Widerrufsrecht.
Die Preise für Sorten sowie für Edelmetalle hängen von Schwankungen auf dem Finanzmarkt
(z. B. dem aktuellen Devisen-, Gold- oder Silberkurs) ab. Auf diese Marktschwankungen hat
die Sparkasse keinen Einfluss. Da sich der Preis innerhalb der gesetzlichen Widerrufsfrist
jederzeit ändern kann, ist ein Widerruf gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 8 BGB gesetzlich
ausgeschlossen.

3. Lieferbedingungen
Die Sparkasse übergibt die SE entweder in der Geschäftsstelle an den Kunden oder liefert
per Transportdienstleister im Falle einer Kundendirektbelieferung.
Die Sparkasse wird ein entsprechendes Angebot in ihrem Ermessen anbieten.

Eine Abholung von SE in einer Geschäftsstelle der Sparkasse muss zu den üblichen
Öffnungszeiten erfolgen. Die Bereitstellung der SE kann in Abhängigkeit der
Geschäftsstellen, Öffnungszeiten und der Lieferwege zwischen 1 und 10 Bankarbeitstagen
variieren.
Im Rahmen der Kundendirektbelieferung beauftragt die Sparkasse die Lieferung von SE an
die vom Kunden benannte Lieferanschrift.

Für die Kundendirektbelieferung gilt:
—   Bestellung an die Privatadresse werden i.d.R. an einem der beiden auf den Bestelltag
    folgenden Werktage an den Kunden ausgeliefert. Es erfolgt keine Auslieferung an
    Samstagen.
—   Die Lieferung an eine Privatadresse erfolgt ausschließlich mit persönlicher Übergabe.
—   Die Übergabe erfolgt an den Rechnungsadressaten oder an andere, in den Räumen des
    Rechnungsadressaten anwesende Personen.
—   Die Transportdienstleister, mit Ausnahme der Fa. Prosegur, führen keine
    Legitimationsprüfung durch.
—   Die Aushändigung erfolgt nur gegen Empfangsbestätigung Unterschrift.
—   Einwürfe in Briefkästen werden nicht vorgenommen.


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—   Ist eine Geschäftsadresse als Lieferanschrift angegeben, so wird der
    Transportdienstleister zu den gewöhnlichen Geschäftszeiten die Lieferung bei der
    Postannahmestelle des Geschäftsbetriebes übergeben.
—   Kann die Zustellung aus vom Kunden zu vertretenen Gründen nicht erfolgen, so hat der
    Kunde alle Kosten der Rückabwicklung zu tragen, die er schuldhaft verursacht hat.


Darüber hinaus bei Belieferung durch DHL Express (DHL):
—   DHL ist berechtigt den Rechnungsempfänger per Kurzmitteilung oder Mail über den
    Versand der Ware zu informieren.
    — Je nach Leistungsumfang der DHL wird dem Empfänger eine alternative Zustellung
        zur Auswahl gestellt. Dieses kann eine Änderung des Liefertages, der Lieferadresse
        oder die Hinterlegung in eine Packstation oder einem Paketshop sein.
— Sendungen, deren Zustellung an der Lieferadresse nicht erfolgt ist, werden für den
   Empfänger innerhalb einer Frist von 7 Werktagen (einschl. Samstage) beginnend mit
   dem Werktag, der auf die versuchte Erstzustellung folgt, zur Abholung in einer
   Filiale/Agentur bereitgehalten. Dies gilt auch, wenn eine Ablieferung aufgrund
   außergewöhnlicher Umstände oder besonderer Gefahren am Bestimmungsort nicht
   zumutbar ist.
— Unzustellbare Sendungen gehen zurück. Weitere Zustellungsversuche werden nicht
   durchgeführt.
— Als unzustellbar gilt:
   — Sendungen, bei denen niemand angetroffen wurde und die Abholfrist fruchtlos
        verstrichen ist
   — Die Annahme durch den Empfänger, verweigert wird oder der Empfänger nicht
        ermittelt werden kann.

Darüber hinaus bei Belieferung durch DG Transporte:
— DG Transporte ist berechtigt den Rechnungsempfänger per Mail über den Versand der
   Ware zu informieren. Für den Fall eines erfolglosen Zustellversuchs wird der Kunde per
   Mail informiert und erhält Kontaktinformationen zur Vereinbarung eines 2.
   Zustellversuchs.
— Sollte keine Mailadresse des Kunden hinterlegt sein, wird im Fall eines erfolglosen
   Zustellversuches ein zweiter kostenloser Zustellversuch durchgeführt.
—   Ist der zweite Zustellversuch erfolglos, geht die Sendung innerhalb von 7 Tagen zurück.


Darüber hinaus bei Belieferung durch GO Logistik:
— Konnte niemand unter der Lieferanschrift angetroffen werden, so wird der
   Transportdienstleister eine Mitteilung zur Terminabstimmung für eine Anlieferung am
   folgenden Werktag hinterlassen.
— Meldet sich der Kunde für eine Anlieferung am folgenden Werktag des
   Erstzustellungsversuchs, erfolgt eine zusätzliche, kostenfreie Zustellung an dieselbe
   Adresse.
— Sendungen sind unzustellbar, wenn beim Erstzustellungs- oder nachfolgendem weiteren
   Zustellungsversuch keine empfangsberechtigte Person im vorher beschriebenen Sinne
   angetroffen wird, die Annahme durch den Empfänger, oder Ersatzempfänger verweigert
   wird oder der Empfänger nicht ermittelt werden kann.
—   Unzustellbare Sendungen gehen zurück. Weitere Zustellungsversuche werden nicht
    durchgeführt.


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Darüber hinaus bei Belieferung durch Prosegur:
—   Vor der Auslieferung erfolgt eine Kontaktaufnahme mit dem Kunden, um den Zeitrahmen
    der Zustellung abzustimmen
—   Um die Zustellung am Auslieferungstag sicherzustellen, erfolgt erneut eine
    Kontaktaufnahme beim Kunden. Sofern der Kunde telefonisch nicht erreichbar ist, wird
    kein Zustellungsversuch unternommen. Es erfolgt eine erneute Kontaktaufnahme mit
    dem Kunden, um den Zeitrahmen der zweiten Zustellungsanfahrt abzustimmen.
—   Die Zustellung der Wertsendungen ist vom Kunden zu quittieren. Bei der Übergabe der
    Wertsendung hat sich die empfangsberechtigte Person per Ausweisdokument zu
    identifizieren. Die Nummer des Ausweisdokumentes ist auf der Quittung zu notieren.
—   Als empfangsberechtigte Person gilt zum einen der im Auftrag genannte
    Rechnungsadressat oder Empfangsbevollmächtigte.


4. Lieferorte und ausgeschlossene Lieferbezirke für die Kunden-Direktbelieferung
Die Auslieferung der SE ist auf Anschriften in Deutschland (Festland) beschränkt.
Für folgende Postleitzahlengebiete wird eine Lieferung nicht angeboten.
 Postleitzahl            Ort
 18520 – 18609           Insel Rügen
 25846 – 25849           Insel Pellworm
 25859                   Hallig Hooge
 25863                   Hallig Langeneß
 25869                   Hallig Oland
 25929 – 25999           Inseln Föhr, Amrum, Sylt
 26453 – 26486           Inseln Langeoog, Spiekeroog, Wangerooge
 26533 – 26548           Insel Norderney
 26557 – 26579           Inseln Juist, Baltrum
 26737 – 26757           Insel Borkum
 27483 – 27499           Helgoland
 30521                   Hannover Messe
 78266                   Büsingen
 82475                   Schneefernerhaus


5. Anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.


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Ergänzende Bedingungen im Sorten- und Edelmetallgeschäft · 17.10.26, 22:24