Analyse

Noch kein Schnellscan vorhanden.

Tiefenprüfung

9 Befunde · Modell deepseek/deepseek-v4-flash

Typografie (4)

hinweisveröffentlichbar Seite 1

Inkonsistente Groß-/Kleinschreibung von 'S-pushTAN-App' / 'S-PushTAN-App'

Im Dokument wird das Produkt überwiegend als 'S-pushTAN-App' geschrieben, im Abschnitt 1b) jedoch als 'S-PushTAN-App' (großes P). Diese uneinheitliche Schreibweise desselben Produktnamens ist ein belegbarer Typografie-/Begriffswiderspruch, der bei automatisierter Verarbeitung oder Suche zu Problemen führen kann.

„b) Diese Bedingungen für 3-D Secure mit der S-PushTAN-App für Kartenverfügungen im Online-Handel gelten ergänzend..."

Die Schreibweise 'S-PushTAN-App' (großes P) in Abschnitt 1b) steht sichtbar im Textlayer und ist klar von der überwiegenden Schreibweise 'S-pushTAN-App' abgrenzbar. Dies ist kein Extraktionsartefakt (Soft-Hyphen, Steuerzeichen etc.), sondern ein echter Groß-/Kleinschreibungs-Widerspruch innerhalb desselben Wortes im Fließtext. Da es sich um den verkaufs- und produktrelevanten Markennamen handelt, ist der Befund für Kunden relevant.

hinweisnicht reportfähig Seite 1

Satzzeichensetzung: 'etc., –' und 'beziehungsweise/gegenüber' Zeichensetzung stellenweise uneinheitlich

In Abschnitt 3 und an anderen Stellen finden sich komma-/gedankenstrich-typografische Eigenheiten (z. B. 'weder per E-Mail noch telefonisch etc., – um ihn dazu aufzufordern'). Dies ist eine niedriggradige stilistische Auffälligkeit ohne inhaltliche Wirkung.

„Die Sparkasse wird den Karteninhaber niemals kontaktieren – weder per E-Mail noch telefonisch etc., – um ihn dazu aufzufordern"

Die Zeichensetzung 'etc., –' ist im Textlayer sichtbar und stammt aus dem Original, kein Extraktionsartefakt. Allerdings handelt es sich um eine niedriggradige stilistische Satzzeichen-Eigenheit ohne inhaltliche Wirkung und ohne starken Beleg für einen echten Fehler – reine Stil-/Konsistenzfrage, nicht kundenrelevant verkaufbar.

hinweisnur Extraktion Seite 1

Fußnote 1 verweist auf 'Karte' als Singular im laufenden Fließtext, Definition erst auf Seite 3

Im Fließtext auf Seite 1 wird 'Karte1' als nicht-stillstisch ideal formulierte Fußnotenreferenz gesetzt ('nachfolgend Karte1 genannt'), und die zugehörige Definition befindet sich erst auf Seite 3 in den Fußnoten. Der Verweis ist grundsätzlich konsistent, die Formatierung 'Karte1' weicht jedoch von typografisch sauberen Fußnotenzeichen ab und könnte bei automatischer Extraktion als Teil des Worts gelesen werden.

„einer von der Sparkasse ausgegebenen Debit- oder Kreditkarte (nachfolgend Karte1 genannt)"

Finding contains strong PDF text-layer or extraction artifact signals and should be treated as pipeline quality noise unless visual review proves otherwise.

hinweisnicht reportfähig Seite 1

Fehlende Nummerierung/Gliederung per Buchstabe bei Nr. 6 und 7 – Beginn der aufzählenden Punkte unscharf

In Nr. 6 sind die drei Autorisierungsbedingungen als Aufzählungszeichen ohne zugehörige Buchstaben (a, b, c) gesetzt; bei Nr. 7 sind a) und b) vorhanden. Diese gemischte Gliederung könnte bei Verweisen im Text Unklarheiten erzeugen, ist jedoch nicht eindeutig fehlerhaft.

„Die Zustimmung (Autorisierung) zur Ausführung ... erfordert – die Eingabe der – oder die Nutzung hinterlegter – Kartendaten ... – die Kontrolle der angezeigten Auftragsdaten ... – nach Anforderung die Bestätigung"

Die gemischte Gliederung (Aufzählungszeichen ohne a,b,c in Nr. 6 vs. a)/b) in Nr. 7) ist im Dokument sichtbar. Das Finding räumt jedoch selbst ein, dass dies 'nicht eindeutig fehlerhaft' ist. Es ist eine rein stilistische/Formatierungs-Frage ohne starken Beleg und ohne kundenrelevante inhaltliche Wirkung.

Widerspruch (1)

warnungnicht reportfähig Seite 2

Möglicher inhaltlicher Widerspruch zwischen Nr. 12 (Selbstregistrierung ausgeschlossen) und Nr. 3 (Registrierung/Freischaltung über Registrierungsnachricht)

Nr. 3 beschreibt die erstmalige Freischaltung der S-pushTAN-App über die verschickte Registrierungsnachricht (Registrierungsbrief). Nr. 12 (Deregistrierung) stellt klar, dass nach Deinstallation eine 'erneute Selbstregistrierung ... ausgeschlossen' ist und nur eine 'Neuregistrierung ... direkt bei der Sparkasse' möglich ist. Dies ist nicht zwingend widersprüchlich (Selbstregistrierung vs. Neuregistrierung bei der Sparkasse werden abgegrenzt), aber sprachlich missverständlich; die Abgrenzung zwischen 'Selbstregistrierung' und 'Neuregistrierung' sollte eindeutig sein.

„Eine erneute Selbstregistrierung der Karte ist ausgeschlossen. Eine Neuregistrierung ist nur außerhalb der S-pushTAN-App direkt bei der Sparkasse möglich."

Der vermeintliche Widerspruch zwischen Nr. 12 (Selbstregistrierung ausgeschlossen) und Nr. 3 (Registrierung über Registrierungsnachricht) ist laut eigener Analyse nicht zwingend ein Widerspruch, da Selbstregistrierung und Neuregistrierung klar abgegrenzt werden. Es handelt sich um eine spekulative, rechtlich-redaktionelle Beurteilung ohne belastbaren Dokumentfehler. Nicht kundenrelevant verkaufbar (kein eindeutiger Fehler im Dokumenttext).

Definition (1)

warnungnicht reportfähig Seite 1

Begriff 'bereitete Verwendung' bzw. Terminologie um 'berechtigte Verwendung' konsistent?

Im Dokument wird die Formulierung 'bereitete Verwendung der Karte'/'berechtigte Verwendung' verwendet (z. B. in Nr. 1a und Nr. 5). Die Wiederholung ist grundsätzlich konsistent ('berechtigte Verwendung'), aber es sollte sichergestellt werden, dass die Terminologie ('Karteninhaber oder berechtigte Verwendung') überall identisch verwendet wird und der Begriff nicht mit 'berechtigt verwendet' o. ä. verwechselt wird. Auffällig ist außerdem, dass der Begriff 'PZ-Daten' o. ä. nicht definiert ist – dieser kommt jedoch nicht vor.

„über die Identität des Karteninhabers oder der berechtigten Verwendung der Karte durch eine sog. starke Kundenauthentifizierung"

Das Finding ist selbst unsicher (confidence 0.4), räumt ein, dass 'berechtigte Verwendung' konsistent verwendet wird, und verweist auf einen Begriff 'PZ-Daten', der gar nicht vorkommt. Es ist eine spekulative Terminologie-Prüfung ohne belastbaren Fehler. Nicht verkaufbar.

Metadaten (1)

hinweisnicht reportfähig Seite 1

Fassungskennzeichnung mehrfach und redundant (Kopfzeile 'Fassung August 2025' vs. Fußzeile 'Fassung Aug. 2025' vs. '128 775.500 D1 ... v6.0')

Das Dokument trägt auf Seite 1 die Kopfzeile 'Fassung August 2025' sowie in den Fußzeilen aller Seiten '128 775.500 D1 (Fassung Aug. 2025) - v6.0'. Das Standdatum ist grundsätzlich konsistent (Aug 2025), aber die redundanten und unterschiedlich formatierten Fassungsangaben sind auffällig und sollten im Qualitätsmanagement geprüft werden.

„Fassung August 2025 ... 128 775.500 D1 (Fassung Aug. 2025) - v6.0"

Die unterschiedlichen Fassungsangaben ('Fassung August 2025' vs. '128 775.500 D1 (Fassung Aug. 2025) - v6.0') sind im Dokument sichtbar. Dies ist aber eine reine Format-/Qualitätsmanagement-Frage ohne inhaltliche oder kundenrelevante Wirkung. Die Fassungsdaten sind konsistent (Aug 2025), nur redundant formatiert. Niedriger Kundenwert.

Extraktion (1)

hinweisnur Extraktion Seite 1

Fußnotenzeichen (1,2,3,4,5) im Fließtext ohne Hochstellung extrahiert

Die Fußnoten-Verweise (z. B. 'Karte1', 'Online-Handel2', 'Mastercard3', 'Visa4', 'weiteren besonderen Bedingungen ...5') wurden im extrahierten Text als unmittelbare Zeichen angehängt ('Karte1', 'Online-Handel2'). Bei automatischer Verarbeitung können diese als Teil der Wörter gelesen werden. Inhaltlich ist dies kein Fehler des Originaldokuments, sondern ein Extraktionsartefakt.

„von Mastercard3 oder Visa4 ... („weitere Kartenbedingungen“5)"

Die Fußnotenzeichen (1,2,3,4,5) wurden ohne Hochstellung als unmittelbare Zeichen angehängt ('Karte1', 'Mastercard3'). Dies ist eindeutig ein Extraktionsartefakt der Fußnoten-/Hochstellungsextraktion, kein Fehler des Originaldokuments. Das Finding selbst erkennt dies korrekt.

Rechtlicher Prüffall (1)

warnungnicht reportfähig Seite 2

Kündigungsfrist: 'mindestens zwei Monate' für Sparkasse ohne gesetzliche/vertragliche Fundstelle erläutert

In Nr. 13a) wird geregelt, dass die Sparkasse mit einer Frist von mindestens zwei Monaten kündigen kann. Diese Regelung begegnet in der deutschen Praxis für Zahlungsinstrumente; sie könnte rechtlich zu prüfen sein, da für einzelne Zahlungsinstrument-Verhältnisse ggfs. abweichende gesetzliche Kündigungsregelungen (z. B. gem. Zahlungsdienste-Aufsichtsrecht/PAngV-Kontext) bestehen können. Es wird empfohlen, die Kündigungsfrist mit den relevanten weiteren Kartenbedingungen und AGB-Sparkassen Nr. 26 abzugleichen.

„der Kartenvertragspartner kann ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen, die Sparkasse mit einer Frist von mindestens zwei Monaten."

Source-context review does not substantiate the claimed legal, pricing, or internal contradiction; the cited wording is contextual, permissible, or merely requests further checking and is not reportable.

Text

TXT
*0000000000004221508260*                         0000000000004221508260
                                                                          Bedingungen für 3-D Secure mit der S-pushTAN-App
                                                                          für Kartenverfügungen im Online-Handel
                                                                                                                                                   Berliner Sparkasse
                                                                          Fassung August 2025                                                      Alexanderplatz 2, 10178 Berlin

                                                                          1. Voraussetzungen und Bedingungen für Kartenverfügungen im Online-Handel/mobiles Endgerät mit
                                                                          S-pushTAN-App als Zahlungsinstrument
                                                                          a) Wird beim Einsatz einer von der Sparkasse ausgegebenen Debit- oder Kreditkarte (nachfolgend Karte1 genannt) für die Autorisierung von
                                                                             Kartenverfügungen im Online-Handel2 die Nutzung eines besonderen Authentifizierungsverfahrens gefordert, so erfolgt die Überprüfung
                                                                             der Identität des Karteninhabers oder der berechtigten Verwendung der Karte durch eine sog. starke Kundenauthentifizierung mit den 3-D
                                                                             Secure Verfahren von Mastercard3 oder Visa4 und den nachfolgend in Nr. 5 dieser Bedingungen für 3-D Secure mit der S-pushTAN-App für
                                                                             Kartenverfügungen im Online-Handel vereinbarten Authentifizierungselementen.
                                                                             Der Zugang zu den 3-D Secure-Verfahren von Mastercard oder Visa erfolgt über die auf dem mobilen Endgerät des Karteninhabers zu
                                                                             installierende S-pushTAN-App. Das in Nr. 6 geregelte Verfahren zur Beauftragung und Autorisierung einer Kartenverfügung im Online-
                                                                             Handel mit einer starken Kundenauthentifizierung mittels 3-D Secure-Verfahren von Mastercard oder Visa in Verbindung mit der auf einem
                                                                             mobilen Endgerät des Karteninhabers installierten und für die Karte freigeschalteten S-pushTAN-App, werden als weiteres Zahlungsinstru-
                                                                             ment vereinbart.
                                                                             Eine Karte kann für Kartenverfügungen im Online-Handel eingesetzt werden, wenn sie mit den erforderlichen Kartendaten für den Online-
                                                                             Handel ausgestattet ist, d. h., mit einer 16-stelligen PAN (Primary Account Number), einer Kartenprüfnummer (Card Verification Value
                                                                             (CVV) bzw. Card Validation Code (CVC)) und dem „Gültig-bis“-Datum.
                                                                          b) Diese Bedingungen für 3-D Secure mit der S-PushTAN-App für Kartenverfügungen im Online-Handel gelten ergänzend zu den Regelungen
                                                                             im Kartenantrag und den weiteren besonderen Bedingungen („weitere Kartenbedingungen“5), die ebenfalls Bestandteil des Kartenvertrages
                                                                             sind.
                                                                             Für die Nutzung einer digitalen Karte, die zu einer physischen oder als virtuelle Karte auf einem Telekommunikations-, Digital- oder IT-
                                                                             Gerät (mobiles Endgerät) gespeichert ist, sind diese Bedingungen für 3-D Secure mit der S-pushTAN-App für Kartenverfügungen im
                                                                             Online-Handel nicht anwendbar, sondern die für die Karte einschlägigen Bedingungen für die digitale Karte mit individualisierten
                                                                             Authentifizierungsverfahren.
                                                                          c) Vertragliche Vereinbarungen zwischen dem Vertragspartner des Kartenvertrages (Kartenvertragspartner) oder dem ggf. abweichenden
                                                                             Karteninhaber mit Dritten (z. B. Endgerätehersteller, Mobilfunkanbieter oder Anbieter von Bezahlplattformen, in denen digitale Karten hin-
                                                                             terlegt werden können) bleiben ebenso wie der Betrieb des mobilen Endgeräts und der S-pushTAN-App des Herstellers Star Finanz-Soft-
                                                                             ware Entwicklung und Vertriebs GmbH unberührt. Die Bedingungen der S-pushTAN-App können in der S-pushTAN-App eingesehen
                                                                             werden.

                                                                          2. Installation der S-pushTAN-App für 3-D Secure
                                                                          Ist auf dem mobilen Endgerät die S-pushTAN-App für den Karteninhaber nicht installiert, ist zunächst die App zu installieren. Informationen
                                                                          über Bezugsmöglichkeiten der S-pushTAN-App in App-Stores, deren Installation und Aktivierung sowie Hinweise zum Bezahlen im Internet
                                                                          sind in den Geschäftsräumen der Sparkasse verfügbar sowie auf der Internetseite der Sparkasse abrufbar.

                                                                          3. Freischaltung der S-pushTAN-App
                                                                          Die S-pushTAN-App kann erst nach einer Freischaltung für ein bestimmtes mobiles Endgerät des Karteninhabers genutzt werden. Für die
                                                                          Karte wird das für sie einschlägige 3-D Secure-Verfahren entweder von Mastercard oder von Visa in Verbindung mit der S-pushTAN-App
                                                                          genutzt. Sofern der Karteninhaber das Sicherungsverfahren pushTAN noch nicht nutzt, muss er die S-pushTAN-App auf dem mobilen Endge-
                                                                          rät installieren und mit der dazu verschickten Registrierungsnachricht (Registrierungsbrief) der Sparkasse nach den darin gemachten Vorga-
                                                                          ben und den mitgeteilten Registrierungsdaten freischalten.
                                                                          Die Sparkasse wird den Karteninhaber niemals kontaktieren – weder per E-Mail noch telefonisch etc., – um ihn dazu aufzufordern, die in der
                                                                          Registrierungsnachricht mitgeteilten Registrierungsdaten zur Freischaltung der S-pushTAN-Verbindung (pushTAN-ID, Registrierungscode,
                                                                          Bankleitzahl), persönliche Daten sowie Anmeldenamen, Passwörter, den QR-Code oder die Kartendaten preiszugeben oder auf einer Inter-
                                                                          netseite einzutragen. Die Registrierungsdaten dürfen nur in der vom Karteninhaber selbst zu nutzenden S-pushTAN-App verwendet werden.

                                                                          4. Aktivierung der Karten für 3-D Secure
                                                                          Das 3-D Secure-Verfahren kann für die Karte genutzt werden, sobald die Karte erfolgreich über Mastercard® Identity Check™ bzw. Visa
                                                                          Secure aktiviert wurde. Liegt die Zustimmung des Kartenvertragspartners zu diesen Bedingungen für 3-D Secure mit der S-pushTAN-App für
                                                                          Kartenverfügungen im Online-Handel vor, erfolgt die Aktivierung der Karte grundsätzlich ohne weiteres Zutun automatisiert, es sei denn, die
                                                                          Sparkasse überlässt dem Kartenvertragspartner die Entscheidung, ob und wann die Karte aktiviert wird.

                                                                          5. Authentifizierung über 3-D Secure mit der S-pushTAN-App
                                                                          Der Karteninhaber kann die Karte im Online-Handel grundsätzlich nur nutzen, wenn er sich gegenüber der Sparkasse authentifiziert hat. Die
                                                                          Authentifizierung ist das Verfahren, mit dessen Hilfe die Sparkasse die Identität des Karteninhabers oder die berechtigte Verwendung der
                                                                          Karte überprüfen kann. Dafür werden als Authentifizierungselemente die S-pushTAN-App auf dem mobilen Endgerät des Karteninhabers als
                                                                          erster Faktor (Besitzelement) und biometrische Elemente des Karteninhabers, z. B. Fingerabdruck, Gesichtserkennung bzw. sonstige Ent-
                                                                          sperrmechanismen (z. B. der Entsperrcode) als zweiter Faktor vereinbart.

                                                                          6. Autorisierung von Kartenverfügungen durch den Karteninhaber im Online-Handel
     128 775.500 D1 (Fassung Aug. 2025) - v6.0


                                                                          Die Zustimmung (Autorisierung) zur Ausführung von Kartenverfügungen im Online-Handel erfordert
     © S-Management Services • DSV Gruppe


                                                                          – die Eingabe der – oder die Nutzung hinterlegter – Kartendaten für den Online-Handel (16-stellige PAN [Primary Account Number] als Kun-
                                                                            denkennung, die Kartenprüfnummer [Card Verification Value (CVV)/Card Validation Code (CVC)] und das „Gültig bis“-Datum) in der
                                                                            Bezahlanwendung,
                                                                          – die Kontrolle der angezeigten Auftragsdaten (z. B. zu zahlender Betrag, Währung und Zahlungsempfänger) und
                                                                          – nach Anforderung die Bestätigung der Kartenverfügung durch die S-pushTAN-App mit dem vereinbarten zweiten Authentifizierungselement/
                                                                            Faktor, d. h. durch die Verwendung eines der biometrischen Merkmale des Karteninhabers oder durch die Eingabe des Entsperrcodes des
                                                                            mobilen Endgeräts.


                                                                                                                                           

Root URLs

1 archivierte Vorkommen dieser Datei

bedingungen70%

https://www.berliner-sparkasse.de/

www.berliner-sparkasse.de/content/dam/myif/berliner-sk/work/dokumente/pdf/vertragsbedingungen/Bedingungen_fuer_3-D_Secure_mit_der_S-pushTAN-App_fuer_Kartenverfuegungen_im_Online-Handel.pdf

Bedingungen für 3-D Secure mit der S-pushTAN-App für Kartenverfügungen im Online-Handel · 15.08.26, 22:08