preis leistung94%
https://www.santander.de/
www.santander.de/content/dam/santander-aem/Dokumente/preis-und-leistungsverzeichnisse/preisverzeichnis.pdf
Preis- und Leistungsverzeichnis 260312 | PLV | Stand 01.07.2026 | Seite 1 von · 26.09.26, 22:17
Noch kein Schnellscan vorhanden.
Preis- und Leistungsverzeichnis
Stand 01.07.2026
260312 | PLV | Stand 01.07.2026 | Seite 1 von 16
Preis- und Leistungsverzeichnis
Inhalt
1. Girokonten 3
2. Zahlungsverkehr 3
3. Kreditgeschäft 6
4. Karten 6
5. Einlagengeschäft 8
6. Baufinanzierung 9
7. Wertpapiergeschäft 10
8. Sonstige Dienstleistungen 15
9. Allgemeine Informationen zur Bank 16
260312 | PLV | Stand 01.07.2026 | Seite 2 von 16
Preis- und Leistungsverzeichnis
1. Girokonten
1.1 Privatkonten
Sollzinsatz p. a. (veränderlich) im Rahmen Sollzinsatz p. a. (veränderlich)
Kontoführungs-
der eingeräumten Kontoüberziehung. für die geduldete Kontoüberziehung.
entgelt
Die Zinssätze gelten jeweils für den Die Zinssätze gelten jeweils für den
(monatlich)
gesamten Betrag der Inanspruchnahme. gesamten Betrag der Inanspruchnahme.
10,45 % bis 500,00 € 10,45 % bis 500,00 €
BestGiro 0,00 € 11,45 % ab 500,01 € bis 1.000,00 € 11,45 % ab 500,01 € bis 1.000,00 €
13,70 % ab 1.000,01 € 13,70 % ab 1.000,01 €
Basiskonto 3,95 € Keine Kontoüberziehung möglich
1.2 Sonstige Entgelte für Privatgirokonten
Kontoauszüge
Monatlicher Kontoauszug per Postbox im MySantander Online Banking 0,00 €
Kontoauszug am Kontoauszugsdrucker (KAD) 0,00 €
Bereitstellung und ggf. Versand des Kontoauszuges über die vereinbarte Art oder Häufigkeit hinaus: je Auszug 1,65 €
Tages-, Wochenauszug (auf Kundenwunsch) zzgl. Porto
Inlandszahlungsverkehr
Entgelt für eine vom Kunden autorisierte beleglose Einreichung einer SEPA-Überweisung (auch SEPA-Echtzeit-
0,00 €
Überweisung), sowie einrichten und ändern eines Dauerauftrages per MySantander (Online-Banking, Banking-App)1
Entgelt für vom Kunden autorisierte (SEPA-)Überweisungen oder einrichten und ändern eines Dauerauftrages
2,50 €
telefonisch (sofern angeboten), postalisch oder in der Filiale jeweils pro Einzelfall (d.h. pro Vorgang)
1.3 Referenzzinssatz
Der für Zinsanpassungen relevante Vergleichszinssatz beträgt: 2,65 % (= SRF-Zinssatz 2 am 01.07.2026)
1.4 Guthabenzinsen
Habenzinssatz p.a. bis 100.000,00 € Habenzinssatz p.a. ab 100.000,01 €
BestGiro 0,00 % 0,00 %
(Antragsstellung vor dem 02.06.2026)
BestGiro 0,20 % (für die ersten 12 Monate ab Eröffnungsdatum) 0,00 %
(Antragsstellung ab dem 02.06.2026)
Basiskonto 0,00 % 0,00 %
2. Zahlungsverkehr
2.1 Allgemeine Bedingungen
Zu Zahlungsvorgängen gehören Überweisungen, Zahlungen aus Lastschriften an den Zahlungsempfänger
Zahlungsvorgang
sowie Zahlungen der Bank aus Zahlungskartenverfügungen des Kunden an den Zahlungsempfänger.
Geschäftstag ist jeder Tag, an dem die an der Ausführung eines Zahlungsvorgangs beteiligten Zahlungs-
dienstleister den für die Ausführung von Zahlungsvorgängen erforderlichen Geschäftsbetrieb unterhalten.
Die Bank unterhält den für die Ausführung von Zahlungsvorgängen erforderlichen Geschäftsbetrieb an
allen Werktagen, mit Ausnahme von:
Geschäftstage
- Sonnabenden
der Bank
- Heiligabend (24. Dezember)
- Silvester (31. Dezember)
Abweichend davon ist für die Ausführung von SEPA-Echtzeitüberweisungen jeder Kalendertag ein Geschäftstag.
Hinweis: Für beleghafte Zahlungsaufträge gelten zudem die unter Ziffer 2.2 genannten Besonderheiten.
Bargeldauszahlungen am
Jeder Tag
Geldautomaten der Bank
1
Überweisungsbeträge abhängig von ihrem persönlichen MySantander Überweisungslimit.
2
Zeitreihe BBK01.SU0201: Zinssatz der EZB für die Spitzenrefinanzierungsfazilität (Stand am Monatsende), veröffentlicht z.B. auf der Internetseite der Deutschen Bundesbank (www.bundesbank.de).
Portokosten gemäß Preisverzeichnis der Deutschen Post.
260312 | PLV | Stand 01.07.2026 | Seite 3 von 16
Preis- und Leistungsverzeichnis
2.2 Überweisungen
Annahmefristen
Überweisungsaufträge im Online Banking Jederzeit an jedem Kalendertag
bis 15:00 Uhr an Geschäftstagen der Bank, spätestens jedoch
Beleghafte Überweisungsaufträge (Filiale)
zwei Stunden vor Schalterschluss der jeweiligen Filiale1
Ausführungsfristen
Die Ausführungsfrist beginnt mit Zugang des Überweisungsauftrags bei der Bank (bzw. bei einer beleghaften SEPA-Echtzeitüberweisung
mit Eingabe im internen System), und bezieht sich auf den Zeitpunkt, zu dem der Überweisungsbetrag beim Zahlungsdienstleister des
Zahlungsempfängers spätestens eingeht. Fällt der Zeitpunkt des Zugangs eines beleghaften Überweisungsauftrags nicht auf einen
Geschäftstag der Bank, gilt der Überweisungsauftrag als am darauf folgenden Geschäftstag zugegangen. Gleiches gilt für beleghafte
Überweisungsaufträge, die der Bank nach den unter Annahmefristen genannten Zeiten zugehen. Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen,
dass der Überweisungsbetrag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers wie folgt eingeht:
Spätestens am auf den Zugang des
SEPA-Überweisungsaufträge SEPA-Standardüberweisung
Überweisungsauftrags folgenden Geschäftstag
im Online Banking
SEPA-Echtzeitüberweisung Innerhalb von 10 Sekunden2
Spätestens am zweiten auf den Zugang
SEPA-Standardüberweisung
Beleghafte des Überweisungsauftrags folgenden Geschäftstag
SEPA-Überweisungsaufträge (Filiale)
SEPA-Echtzeitüberweisung Innerhalb von 10 Sekunden nach Eingabe im internen System
Voraussetzungen: - Der Überweisende hat die IBAN3 sowie den Zahlungsempfänger anzugeben.
- Das Kreditinstitut des Zahlungsempfängers nimmt am SEPA-Überweisungsverfahren teil.
Spätestens am vierten auf den Zugang
Überweisungsaufträge in anderen EWR-Währungen4
des Zahlungsauftrags folgenden Geschäftstag
Überweisungsaufträge innerhalb des EWR 5 in Drittstaatenwährung6 Überweisungen werden baldmöglichst bewirkt
Überweisungsaufträge in Drittstaaten7 in EWR-Währung4 Überweisungen werden baldmöglichst bewirkt
2.2.1. Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen
Wirtschaftsraums 5 (EWR) in Euro oder in anderen EWR-Währungen4
Entgelte für die Ausführung von Überweisungsaufträgen in EURO
Es ist nur die Entgeltregelung SHARE zulässig, d.h. Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihren
Entgeltregelung
Zahlungsdienstleistern erhobenen Entgelte.
Entgelte für die Ausführung von Überweisungsaufträgen in anderen EWR-Währungen
Der Zahler kann zwischen folgenden Entgeltregelungen wählen: Zahler und Zahlungsempfänger tragen
Entgeltregelung jeweils die von ihren Zahlungsdienstleistern erhobenen Entgelte (SHARE); der Zahler trägt alle Entgelte (OUR).
Hinweis: Bei einer SHARE-Überweisung können durch ein zwischengeschaltetes Kreditinstitut und das Kreditinstitut des Begünstigten vom
Überweisungsbetrag ggf. Entgelte abgezogen werden.
bis 100,00 € 6,00 €
SHARE
ab 100,01 € 1,50 ‰, mind. 12,00 €
Überweisung mit Entgelte SHARE-Überweisung zzgl. anfallender Fremdbankentgelte. Die von Drittbanken in
Entgeltregelung OUR
Rechnung gestellten OUR-Entgelte werden dem Auftraggeber betragsgenau nachbelastet.
jeweils zzgl. 0,25 ‰ Courtage, mind. 2,50 €
Hinweis: Sofern das Zahlungskonto nicht in € geführt wird, erfolgt die Entgeltbelastung in Kontowährung.
Entgelte bei eingehenden Überweisungen
Wer für die Ausführung der Ü1 archivierte Vorkommen dieser Datei
https://www.santander.de/
www.santander.de/content/dam/santander-aem/Dokumente/preis-und-leistungsverzeichnisse/preisverzeichnis.pdf
Preis- und Leistungsverzeichnis 260312 | PLV | Stand 01.07.2026 | Seite 1 von · 26.09.26, 22:17