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*000000000000I081812250*                        000000000000I081812250
                                                                         Allgemeine Geschäftsbedingungen
                                                                         Grundlagen der Geschäftsbeziehung zwischen Kunde und Sparkasse

                                                                                                                                              Sparkasse Westmünsterland
                                                                         Fassung Mai 2025                                                     Overbergplatz 1, 48249 Dülmen


                                                                         Inhaltsverzeichnis nebst Hinweis auf die Schlichtungsstelle
                                                                         Allgemeines
                                                                         Nr. 1 Grundlagen der Geschäftsbeziehung
                                                                         Nr. 2 Änderungen
                                                                         Nr. 3 Bankauskünfte
                                                                         Nr. 4 Vertretungs- und Verfügungsbefugnisse
                                                                         Nr. 5 Legitimationsurkunden
                                                                         Nr. 6 Rechtswahl, Gerichtsstand, Erfüllungsort

                                                                         Kontokorrentkonten und andere Geschäfte
                                                                         Nr. 7 Kontokorrent, Rechnungsabschluss
                                                                         Nr. 8 Korrektur fehlerhafter Gutschriften
                                                                         Nr. 9 Gutschriften und Einlösung von Einzugspapieren
                                                                         Nr. 10 Auftragsbestätigung vor Ausführung
                                                                         Nr. 11 Aufrechnung durch den Kunden
                                                                         Nr. 12 Konten in ausländischer Währung
                                                                         Nr. 13 Leistungsbefreiung bei Geschäften in ausländischer Währung
                                                                         Nr. 14 Geldeingang in ausländischer Währung
                                                                         Nr. 15 Wechselkurs
                                                                         Nr. 16 Einlagengeschäft

                                                                         Entgelte und Aufwendungen
                                                                         Nr. 17 Zinsen und Entgelte
                                                                         Nr. 18 Ersatz von Aufwendungen

                                                                         Pflichten und Haftung von Sparkasse und Kunde
                                                                         Nr. 19 Haftung der Sparkasse
                                                                         Nr. 20 Mitwirkungs- und Sorgfaltspflichten des Kunden

                                                                         AGB-Pfandrecht, Nachsicherung, Sicherheitenfreigabe
                                                                         Nr. 21 Pfandrecht, Sicherungsabtretung
                                                                         Nr. 22 Nachsicherung und Freigabe

                                                                         Einzugspapiere
                                                                         Nr. 23 Inkasso im Einzugsgeschäft
                                                                         Nr. 24 Vorlegungsfrist, Eilmittel
                                                                         Nr. 25 Sicherungsrechte im Einzugsgeschäft

                                                                         Auflösung der Geschäftsbeziehung
                                                                         Nr. 26 Kündigungsrecht
                                                                         Nr. 27 Weitergeltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
                                                                         Nr. 28 Schutz der Einlagen durch anerkanntes Einlagensicherungssystem

                                                                         Allgemeines
                                                                         Nr. 1 Grundlagen der Geschäftsbeziehung
                                                                         (1) Geschäftsbeziehung als Vertrauensverhältnis
                                                                         Die Geschäftsbeziehung zwischen dem Kunden und der Sparkasse ist durch die Besonderheiten des Bankgeschäfts und ein besonderes Ver-
                                                                         trauensverhältnis geprägt. Der Kunde kann sich darauf verlassen, dass die Sparkasse seine Aufträge mit der Sorgfalt eines ordentlichen
                                                                         Kaufmanns ausführt und das Bankgeheimnis wahrt.
                                                manuell


                                                                         (2) Allgemeine und besondere Geschäftsbedingungen
                                                                         Für die Geschäftsbeziehung gelten ergänzend zu den einzelvertraglichen Vereinbarungen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
                                                                         Für einzelne Geschäftszweige gelten ergänzend oder abweichend besondere Bedingungen, z. B. für die Bereiche des Zahlungsverkehrs, des
                                                                         Sparverkehrs und der Wertpapiergeschäfte; diese werden beim Vertragsabschluss (etwa bei der Kontoeröffnung) oder bei der Erteilung von
                                                                         Aufträgen mit dem Kunden vereinbart.

                                                                         Nr. 2 Änderungen
                                                                         (1) Änderungsangebot
                                                                         Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der besonderen Bedingungen werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor
                                                                         dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten. Hat der Kunde mit der Sparkasse im Rahmen der Geschäfts-
    182 104.000 D1 (Fassung Mai 2025) - v16.1


                                                                         beziehung einen elektronischen Kommunikationsweg vereinbart (z. B. das Elektronische Postfach), können die Änderungen auch auf diesem
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                                                                         Wege angeboten werden.
                                                                         (2) Annahme durch den Kunden
                                                                         Die von der Sparkasse angebotenen Änderungen werden nur wirksam, wenn der Kunde diese annimmt, gegebenenfalls im Wege der nach-
                                                                         folgend geregelten Zustimmungsfiktion.
                                                                         (3) Annahme durch den Kunden im Wege der Zustimmungsfiktion
                                                                         Das Schweigen des Kunden gilt nur dann als Annahme des Änderungsangebotes (Zustimmungsfiktion), wenn


                                                                                                                                                                                                    Seite 1 von 9
                                               Allgemeine Geschäftsbedingungen


                                               a) das Änderungsangebot der Sparkasse erfolgt, um die Übereinstimmung der vertraglichen Bestimmungen mit einer veränderten Rechtslage
                                               wiederherzustellen, weil eine Bestimmung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder der besonderen Bedingungen
                                               – aufgrund einer Änderung von Gesetzen, einschließlich unmittelbar geltender Rechtsvorschriften der Europäischen Union, nicht mehr der
                                                 Rechtslage entspricht oder
                                               – durch eine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung, auch durch ein Gericht erster Instanz, unwirksam wird oder nicht mehr verwendet werden
                                                 darf oder
                                               – aufgrund einer verbindlichen Verfügung einer für die Sparkasse zuständigen nationalen oder internationalen Behörde (z. B. der Bundesan-
                                                 stalt für Finanzdienstleistungsaufsicht oder der Europäischen Zentralbank) nicht mehr mit den aufsichtsrechtlichen Verpflichtungen der Spar-
                                                 kasse in Einklang zu bringen ist
                                               und
                                               b) der Kunde das Änderungsangebot der Sparkasse nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen abge-
                                               lehnt hat.
                                               Die Sparkasse wird den Kunden im Änderungsangebot auf die Folgen seines Schweigens hinweisen.
                                               (4) Ausschluss der Zustimmungsfiktion
                                               Die Zustimmungsfiktion findet keine Anwendung
                                               – bei Änderungen der Nummern 2 und 17 Abs. 6 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der entsprechenden Regelungen in den beson-
                                                 deren Bedingungen oder
                                               – bei Änderungen, die die Hauptleistungspflichten des Vertrages und die Entgelte für Hauptleistungen betreffen, oder
                                               – bei Änderungen von Entgelten, die auf eine über das vereinbarte Entgelt für die Hauptleistung hinausgehende Zahlung des Verbrauchers
                                                 gerichtet sind, oder
                                               – bei Änderungen, die dem Abschluss eines neuen Vertrages gleichkommen, oder
                                               – bei Änderungen, die das bisher vereinbarte Verhältnis von Leistung und Gegenleistung erheblich zugunsten der Sparkasse verschieben
                                                 würden.
                                               In diesen Fällen wird die Sparkasse die Zustimmung des Kunden zu den Änderungen auf andere Weise einholen.
                                               (5) Kündigungsrecht des Kunden bei der Zustimmungsfiktion
                                               Macht die Sparkasse von der Zustimmungsfiktion Gebrauch, kann der Kunde den von der Änderung betroffenen Vertrag vor dem vorgeschla-
                                               genen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen auch fristlos und kostenfrei kündigen.
                                               Auf dieses Kündigungsrecht wird die

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DMS Allgemeine Geschäftsbedingungen · 16.10.26, 22:34