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Home Produkte Girokonto Pfändungskonto Überblick Was ist eine Kontopfändung? Eine Kontopfändung ist eine Zwangs­vollstreckungs­maßnahme, mit der ein Gläubiger versucht, ihm zustehendes Geld einzufordern. Dafür hat er beim Amtsgericht einen sogenannten Pfändungs- und Überweisungsbeschluss erwirkt. Dieser ermöglicht es ihm, das betroffene Konto sperren und das Konto­guthaben pfänden zu lassen. Was bedeutet das für Sie? Nach Eingang einer Kontopfändung werden Ihre Konten sowie Ihre Kreditkarten gesperrt. Verfügungen sind nur noch möglich, wenn das Guthaben auf dem Girokonto den gepfändeten Betrag übersteigt. Sobald das Guthaben auf Ihrem Girokonto geringer als der gepfändete Betrag ist, werden PS-Spar-Aufträge gelöscht. Es gibt keinen automatischen Schutz Ihres Existenzminiums. Auch über Sozialleistungen kann nicht verfügt werden. Welche Lösungsalternativen haben Sie? Grundsätzlich haben Sie zwei Handlungs­möglichkeiten: 1. Pfändung bezahlen: Wenn möglich, bezahlen Sie Ihre Pfändung sofort. Dadurch werden alle Konten entsperrt. Pfändung einsehen und bezahlen 2. Pfändungsschutzkonto: Wandeln Sie Ihr bestehendes Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto um. Nur so kann Kontopfändungsschutz erreicht werden. Girokonto in ein P-Konto umwandeln Informieren Sie sich gerne auf dieser Seite über beide Lösungsalternativen und deren konkrete Auswirkungen. Egal, welche Lösung Sie bevorzugen: Leiten Sie die nächsten Schritte direkt online ein. Pfändung bezahlen Bezahlvorgang Voraussetzung für die Bezahlung der Pfändung ist ein Girokonto der Sparkasse Dortmund mit ausreichend Deckung. Nach Auswahl des Links und der Anmeldung im Online-Banking können Sie Ihre vorliegende laufende Pfändung direkt einsehen und in Teilen -oder vollständig- bezahlen. Pfändung einsehen und bezahlen Pfändungsschutzkonto Pfändungsschutzkonto Was ist ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto)? Wird ein P-Konto gepfändet, so erhält der Kontoinhaber automatischen Pfändungsschutz in Höhe eines monatlichen Grundfreibetrages. Über diesen Grundfreibetrag kann der Kontoinhaber ohne Weiteres verfügen (z. B. durch Überweisung, Dauerauftrag und Lastschrift). Auf die Art der Einkünfte (z. B. Arbeitslohn, Sozialleistung, Steuererstattung) und auf den Zeitpunkt des Zahlungseingangs kommt es nicht an. Der Pfändungsfreibetrag gilt jeweils für einen Kalendermonat. P-Konten dürfen nur im Guthaben geführt werden. Die Nutzung von Überziehungsmöglichkeiten ud Kreditkarten ist aufgrund zwingender gesetzlicher Anforderungen nicht möglich. Schützt mich ein Pfändungsschutzkonto vor Pfändungen? Ein P-Konto schützt nicht vor einer Pfändung. Die Sparkasse Dortmund hat auch keine Möglichkeit, die Gründe und Umstände der Pfändung zu prüfen. Weiterführende Informationen können Sie nur bei Ihrem Gläubiger anfordern. Wer darf ein Pfändungsschutzkonto haben? Grundsätzlich hat jeder Kontoinhaber (außer juristische Personen) einen Anspruch darauf, dass sein Girokonto in ein P-Konto umgewandelt wird. Die Umwandlung ist möglich, wenn es sich bei Ihrem Konto um ein Einzelkonto handelt und Sie bisher noch kein P-Konto (auch nicht bei anderen Kreditinstituten) besitzen. Girokonto in ein P-Konto umwandeln Hinweis: Bitte beachten Sie, dass P-Konten nur im Guthaben geführt werden dürfen. Die Nutzung von Überziehungsmöglichkeiten und Kreditkarten ist aufgrund zwingender gesetzlicher Anforderungen nicht möglich. Die Umwandlung in ein P-Konto ist nur einmalig notwendig und muss bei weiteren Pfändungen nicht erneut erfolgen. Sollten Sie bereits einmal einen Antrag gestellt haben, aktiviert sich Ihr Pfändungsschutzkonto bei Zustellung einer neuen Pfändung automatisch. Girokonto in ein P-Konto umwandeln Aufhebung der Vereinbarung "Pfändungsschutzkonto" zum Girovertrag Aufhebung online durchführen Pfändungsschutzkonto Kundeninformation Kundeninfo als PDF herunterladen Informationsblatt zum Thema Kontopfändungen Hier sind die wichtigsten FAQ's rund um die Auswirkungen und Kontaktmöglichkeiten genannt. FAQ's als PDF herunterladen Girokonto in ein P-Konto umwandeln FAQ Wie kommen Kontopfändungen zustande? Eine Kontopfändung ist eine Zwangs­vollstreckungs­maßnahme, mit der ein Gläubiger versucht, ihm zustehendes Geld einzufordern. Dafür hat er beim Amtsgericht einen sogenannten Pfändungs- und Überweisungsbeschluss erwirkt. Dieser ermöglicht es ihm, das betroffene Konto sperren und das Kontoguthaben pfänden zu lassen. Was ist ein Gläubiger? Ein Gläubiger ist jemand (z. B. ein Unternehmen), der gegen Sie eine Geldforderung aus Leistungen oder Käufen hat, die Sie von ihm bezogen haben. Wie bekomme ich ein P-Konto? Grundsätzlich hat jeder Kontoinhaber (außer juristische Personen) einen Anspruch darauf, dass sein Girokonto in ein P-Konto umgewandelt wird. Die Umwandlung ist möglich, wenn es sich bei Ihrem Konto um ein Einzelkonto handelt und Sie bisher noch kein P-Konto (auch nicht bei anderen Kredit­instituten) besitzen. Bitte beachten Sie, dass P-Konten nur im Guthaben geführt werden dürfen. Die Nutzung von Überziehungsmöglichkeiten und Kreditkarten ist aufgrund zwingender gesetzlicher Anforderungen nicht möglich. Die Umwandlung in ein P-Konto ist nur einmalig notwendig und muss bei weiteren Pfändungen nicht erneut erfolgen. Sollten Sie bereits einmal einen Antrag gestellt haben, aktiviert sich Ihr Pfändungsschutzkonto bei Zustellung einer neuen Pfändung automatisch. Girokonto in ein P-Konto umwandeln Wie kann ich die Vereinbarung über die Führung meines Kontos als P-Konto aufheben? Ihre Vereinbarung über die Führung Ihres Kontos als P-Konto können Sie online aufheben. P-Konto-Vereinbarung aufheben Ist die Umwandlung in ein P-Konto auch noch nach Kontopfändung möglich? Die Umwandlung in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) kann auch beantragt werden, wenn für das Girokonto bereits Pfändungen zugestellt wurden. Wird die Umwandlung in ein P-Konto innerhalb von einem Monat ab Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses an die Sparkasse Dortmund vollzogen, gilt die Schutzwirkung des P-Kontos ab Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Sparkasse Dortmund zur Bearbeitung drei Geschäftstage Zeit hat. Bitte beachten Sie, dass die Konto-Umwandlung nur einmalig notwendig ist und bei weiteren Pfändungen nicht erneut erfolgen muss. Sollten Sie bereits einmal einen Antrag gestellt haben, aktiviert sich Ihr Pfändungsschutzkonto bei Zustellung einer neuen Pfändung automatisch. Girokonto in ein P-Konto umwandeln Gibt es Einschränkungen beim P-Konto? P-Konten dürfen nur im Guthaben geführt werden. Die Nutzung von Überziehungsmöglichkeiten und Kreditkarten ist aufgrund zwingender gesetzlicher Anforderungen nicht möglich. Was kostet ein P-Konto? Es gilt der vereinbarte Kontoführungspreis. Zusätzliche Kosten fallen nicht an. Kann das P-Konto auch ein Gemeinschaftskonto sein? Das Gesetz lässt P-Konten nur als Einzelkonten zu. Ein Gemeinschaftskonto darf nicht als P-Konto geführt werden. Wird ein Gemeinschaftskonto gepfändet, so darf die Sparkasse Dortmund erst einen Monat nach Zustellung des Pfändung- und Überweisungsbeschlusses aus dem Kontoguthaben Beträge an den Pfändungsgläubiger auskehren. In diesem Zeitraum kann jeder Kontoinhaber die Sparkasse Dortmund beauftragen, sein anteiliges Guthaben auf ein Einzelkonto bei der Sparkasse Dortmund zu übertragen. Auch weitere Gutschriften innerhalb des Monats nach Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses werden dann anteilig auf das Einzelkonto übertragen. Dabei wird das Guthaben grundsätzlich pro Kopf aufgeteilt, bei zwei Kontoinhabern bekommt also jeder die Hälfte. In besonders gelagerten Fällen können sich die Kontoinhaber und der/die Gläubiger auch auf eine andere Aufteilung einigen. Diese Vereinbarung muss der Sparkasse Dortmund in Textform mitgeteilt werden. Möchte der Pfändungsschuldner im Rahmen seiner Pfändungsfreibeträge über das übertragene Guthaben verfügen, muss er sein Einzelkonto in ein P-Konto umwandeln. Der nicht gepfändete Kontoinhaber benötigt kein P-Konto. Wird das Gemeinschaftskonto trotzdem gesperrt? Das Konto wird auch gesperrt, wenn die Pfändung nur einen der Kontoinhaber eines Gemeinschaftskontos betrifft. Wie hoch ist mein pfändungsfreier Betrag? Über den automatisch bestehenden Grundfreibetrag hinaus kann sich der Pfändungsfreibetrag für das P-Konto je nach Lebenssituation des Kontoinhabers um weitere Freibeträge erhöhen. Informationen dazu finden Sie in der „Kundeninformation zum Pfändungsschutzkonto“. Kundeninformationen zum Pfändungsschutzkonto als PDF herunterladen Können auch Firmenkonten als P-Konto geführt werden? Eine Voraussetzung für die Umwandlung eines Kontos in ein P-Konto ist, dass der Kontoinhaber eine natürliche Person ist. Somit können Einzelkaufleute oder Selbständige ihr Firmenkonto in ein P-Konto umwandeln. Bitte nehmen Sie in diesem Fall Kontakt zu Ihrem Berater auf oder vereinbaren einen Termin. Termin vereinbaren Wie erhalte ich generelle Auskünfte zur Pfändung wie Anschrift, Telefonnummer des Gläubigers oder Höhe der Forderung? Die Informationen erhalten Sie von Ihrem Pfändungsgläubiger. Sofern Sie das Online-Banking nutzen, haben Sie einen Einblick zu den uns vorliegenden Pfändungen und können dort auch eine Bezahlung (komplett oder teilweise) beauftragen. Wir sind für Sie da ... Service und Beratung 0231 183-0 Online-Banking-Hotline 0231 183-20220 24h Karte oder Konto sperren 116 116 WhatsApp-Service 0231 183-0 8 - 18 Uhr Alle Kontaktmöglichkeiten Termin vereinbaren Nachricht schreiben Beraterchat starten Öffnungszeiten Facebook Instagram LinkedIn TiKTok Wir sind für Sie da ... Service und Beratung 0231 183-0 Online-Banking-Hotline 0231 183-20220 24h Karte oder Konto sperren 116 116 WhatsApp-Service 0231 183-0 8 - 18 Uhr Termin vereinbaren Nachricht schreiben Beraterchat starten Öffnungszeiten Facebook Instagram LinkedIn TiKTok Alle Kontaktmöglichkeiten "Das Echte"-Kontowelt Kontofinder Echt Echt stark Echt spitze Echt unser Bestes "Das Echte"-Portal Top-Produkte Online-Banking Tagesgeldkonto Plus Mastercard Gold (Kreditkarte) Sparkassen-Card Plus (Debitkarte) Sparkassen-Privatkredit Online-Produkte Rund ums Banking Sparkassen-App Wero Fotoüberweisung Kontowecker Sicherheit im Internet Anleitungen und Hilfe Ihre Sparkasse Ihre Sparkasse vor Ort Karriere Spendenportal Termine und Events Mediathek Hilfe und Services Newsletter Sparkasse Dortmund DE Deutsch English Français Polski Türkçe Čeština Filialen A-Z Geldautomaten A-Z AGB Cookie-Einstellungen anpassen Datenschutz Impressum Preise und Hinweise Kontakt AML-Overview Barrierefreiheit Barriere melden Vertrag widerrufen Automatische Abmeldung in 20 Sekunden Automatische Abmeldung in 20 Möchten Sie die Sitzung fortsetzen? 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