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Pfändungsschutzkonto-Verweis auf § 850k ZPO ohne Rechtsklarheit zur gewählten ZPO-Fassung
Das Dokument verweist mit 'Pfändungsschutzkonto (§ 850k der Zivilprozessordnung)' auf die gesetzliche Grundlage für Pfändungsschutzkonten. Der Verweis ist fachlich korrekt, aber da das Dokument keine Standangabe zur Rechtslage enthält, wird nicht klargestellt, auf welche Gesetzesfassung Bezug genommen wird (insbesondere können nachfolgende Änderungen der ZPO relevant sein).
„Das Basiskonto kann auf Ihren Antrag hin auch als Pfändungsschutzkonto (§ 850k der Zivilprozessordnung) geführt werden."
Evidence review did not establish a concrete false statement from the current official or source-document context. The finding is time-dependent, speculative, or already resolved by that context and is not reportable.