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Zahlungskontengesetz – Rechtliches – Haspa · 12.10.26, 22:19
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Zahlungskontengesetz – Rechtliches – Haspa
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Zahlungskontengesetz (ZKG)
Am 31.10.2018 traten die Regelungen des Zahlungskontengesetzes zur Entgelttransparenz in Kraft. Damit haben alle Verbraucher in Europa die Möglichkeit, Bankleistungen besser zu vergleichen.
Informationen
Dazu stehen Ihnen folgende Informationen zur Verfügung:
Einheitliche Begriffe der Bankleistungen, die mit einem Privatgirokonto (Zahlungskonto) verbunden sind (Unionsterminologie)
Eine jährliche Gesamtaufstellung aller gezahlten Entgelte je Konto, die dem Zahlungskonto belastet wurden (Entgeltaufstellung)
Standardisierte Informationen, die vor Vertragsabschluss (Vorvertragliche Informationen) zur Verfügung gestellt werden (Entgeltinformation)
... im Überblick
Unionsterminologie
Damit Sie einzelne Bankleistungen besser vergleichen können, gelten seit dem 31.10.2018 europaweit einheitliche Begriffe für die einzelnen Leistungen (Dienste) die mit Ihrem Privatgirokonto (Zahlungskonto) verbunden sind.
Diese Begriffe -derzeit acht- werden durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) veröffentlicht und aktualisiert:
Kontoführung (Der Kontoanbieter führt das Konto, das durch den Kunden genutzt wird)
Ausgabe einer Debitkarte (Der Kontoanbieter stellt eine Zahlungskarte bereit, die mit dem Konto des Kunden verbunden ist. Der Betrag jeder Transaktion durch die Verwendung der Zahlungskarte wird direkt und in voller Höhe von dem Konto des Kunden abgebucht.)
Ausgabe einer Kreditkarte (Der Kontoanbieter stellt eine Zahlungskarte bereit, die mit dem Konto des Kunden verbunden ist. Der Gesamtbetrag der Transaktionen durch die Verwendung der Zahlungskarte innerhalb eines vereinbarten Zeitraums wird zu einem bestimmten Termin in voller Höhe oder teilweise von dem Konto des Kunden abgebucht. In einer Kreditvereinbarung zwischen dem Anbieter und dem Kunden wird festgelegt, ob dem Kunden für die Inanspruchnahme des Kredits Zinsen berechnet werden.)
Eingeräumte Kontoüberziehung (Der Kontoanbieter und der Kunde vereinbaren im Voraus, dass der Kunde sein Konto belasten kann, auch wenn kein Geld mehr auf dem Konto vorhanden ist. In der Vereinbarung wird festgelegt, bis zu welcher Höhe das Konto in diesem Fall maximal noch belastet werden kann und ob dem Kunden Entgelte und Zinsen berechnet werden.)
Überweisung (Der Kontoanbieter führt auf Anweisung des Kunden Geldüberweisungen von dem Konto des Kunden auf ein anderes Konto durch.)
Dauerauftrag (Der Kontoanbieter überweist auf Anweisung des Kunden regelmäßig einen festen Geldbetrag vom Konto des Kunden auf ein anderes Konto.)
Lastschrift (Der Kunde ermächtigt eine andere Person (Empfänger) den Kontoanbieter anzuweisen, Geld vom Konto des Kunden auf das Konto des Empfängers zu übertragen. Der Kontoanbieter überträgt dann zu einem oder mehreren von Kunde und Empfänger vereinbarten Termin(en) Geld von dem Konto des Kunden auf das Konto des Empfängers. Der Betrag kann unterschiedlich hoch sein.)
Bargeldauszahlung (Der Kunde hebt Bargeld von seinem Konto ab.)
Entgeltaufstellung
Neben den Leistungen eines Zahlungskontos ist für einen Vergleich unterschiedlicher Angebote auch eine Übersicht der dafür gezahlten Entgelte und Kosten erforderlich. Dies geschieht in Form einer Entgeltaufstellung, die wir Ihnen auf Wunsch einmal im Jahr anbieten. Damit eine Vergleichbarkeit zwischen den Angeboten mehrerer Zahlungsdienstleister möglich ist, enthält diese Aufstellung vereinheitlichte Begriffe gemäß der Unionsterminologie.
So erhalten Sie die Entgeltaufstellung:
Für bestehende Konten erhalten Sie die Aufstellung auf Wunsch ab dem ersten Geschäftstag eines jeden Jahres. Die Aufstellung enthält alle gezahlten Entgelte des Vorjahres. Die Entgeltaufstellung wird dabei für jedes gewünschte Konto einzeln erstellt.
Wenn Sie Ihr Konto im Laufe eines Jahres löschen und eine Entgeltaufstellung wünschen, erhalten Sie diese ab dem ersten Geschäftstag nach der Kontolöschung. Dabei enthält die Aufstellung alle gezahlten Entgelte vom 01.01. des laufenden Jahres bis zum Tag der Kontoschließung.
Die vorstehenden Informationen haben wir für Sie in einem Merkblatt (PDF) zusammengestellt. Wenn Sie eine Entgeltaufstellung wünschen, fordern Sie diese bitte beim Ihrem Berater an.
Entgeltinformation
Die Entgeltinformation erhalten Sie bei der Eröffnung eines neuen Privatgirokontos (Zahlungskontos) ausgehändigt, bevor Sie den Kontovertrag unterzeichnen.
Die Information enthält eine Aufstellung aller maßgeblichen Leistungen (Dienste), die mit dem Zahlungskonto verbunden sind. Diese Entgeltinformation erfolgt auf einem standardisierten Formular, das von allen europäischen Kreditinstituten in gleicher Form genutzt werden muss.
Für bereits bestehende Konten finden Sie hier die für Ihr Konto gültige Entgeltinformation :
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