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www.berliner-sparkasse.de/content/dam/myif/berliner-sk/work/dokumente/pdf/vertragsbedingungen/AGB.pdf
DMS Allgemeine Geschäftsbedingungen · 17.08.26, 22:15
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Dokumentstand September 2021 ohne erkennbare Aktualisierung zum Prüfzeitpunkt 2026 — externe Rechtslage prüfen
Der AGB-Text wird ausdrücklich als 'Fassung September 2021' (Version v15.0) geführt und auf Seite 1 heißt es 'Die rechtliche Fassung der AGB ist seit September 2021 unverändert'. Da das Prüfdatum (2026-08-18) mehr als vier Jahre danach liegt, ist nicht belegbar, dass die enthaltenen normativen Verweise (u. a. EinSiG §§ 2/6/8, BGB-Schwellen 75.000 EUR und Stichtag 21.03.2016, ZAG/PSD2-Kündigungsfristen, Verbraucherdarlehens-/Schlichtungsrecht) noch der aktuell geltenden Rechtslage entsprechen. Aus dem Dokument selbst ist kein Fehler belegbar, aber die Aktualität kann nur extern verifiziert werden.
„Hinweis: Die rechtliche Fassung der AGB ist seit September 2021 unverändert. In dieser Version (v15.0) wurden redaktionelle Anpassungen an den Hinweisen zur Schlichtungsstelle vorgenommen. / 182 104.000 D1 (Fassung Sep. 2021) - v15.0"
Finding depends on current external legal, regulatory, currency, or public-fact status. It must be verified against current official web sources before it can be published.
Aktualität der Schlichtungsstellen-Angaben (DSGV-Adresse, Portal, BaFin-Link) extern verifizieren
Der Hinweis auf die Schlichtungsstelle nennt die Adresse 'Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V., Schlichtungsstelle, Charlottenstraße 47, 10117 Berlin' sowie die Portale https://www.s-schlichtungsstelle.de und einen BaFin-Beschwerde-Link. Ob diese Adresse, das Online-Portal und der BaFin-Pfad zum Prüfzeitpunkt 2026 noch korrekt und gültig sind, ist aus dem Dokument nicht belegbar und muss gegen aktuelle offizielle Quellen geprüft werden.
„Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. Schlichtungsstelle Charlottenstraße 47 10117 Berlin"
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Nr. 8 Abs. 2: möglicherweise fehlendes Verb 'machen' nach 'rückgängig'
Der Satz 'Bei Widerspruch des Kunden wird die Sparkasse die Korrekturbuchung rückgängig und ihren Anspruch anderweitig geltend machen.' ist ohne das Verb 'machen' bei 'rückgängig' grammatisch unvollständig; die naheliegende korrekte Lesart lautet '...die Korrekturbuchung rückgängig machen und ihren Anspruch anderweitig geltend machen.' Es könnte sich um ein fehlendes Wort (Extraktions-/Redaktionsfehler) handeln; eine Ellipse ist möglich, aber stilistisch auffällig.
„Bei Widerspruch des Kunden wird die Sparkasse die Korrekturbuchung rückgängig und ihren Anspruch anderweitig geltend machen."
The sentence '...Korrekturbuchung rückgängig und ihren Anspruch anderweitig geltend machen.' appears cleanly in the text layer with no soft-hyphen, control characters, or line-wrap artifacts at the critical point. The verb 'machen' genuinely appears to be missing after 'rückgängig' in the source document itself. The neighboring lines show the same document uses 'rückgängig machen' correctly elsewhere, supporting that this is a genuine editorial defect rather than an extraction artefact.
Nr. 27: möglicher Deiktions-/Wortfehler 'in dem Abwicklungsverhältnis entsprechenden Umfange'
In Nr. 27 heißt es '...gelten für die Abwicklung und in dem Abwicklungsverhältnis entsprechenden Umfange die Allgemeinen Geschäftsbedingungen weiter.' Die Wendung legt nahe, dass ein zweites 'dem' fehlt ('in dem dem Abwicklungsverhältnis entsprechenden Umfange') bzw. 'entsprechendende[m]' zu erwarten wäre. Grammatisch auffällig, inhaltlich prüfbedeutsam für die automatische Weiterverarbeitung, aber vermutlich dem Quelltext entsprechend.
„Auch nach Auflösung der gesamten Geschäftsbeziehung oder einzelner Geschäftszweige gelten für die Abwicklung und in dem Abwicklungsverhältnis entsprechenden Umfange die Allgemeinen Geschäftsbedingungen weiter."
The phrase 'in dem Abwicklungsverhältnis entsprechenden Umfange' appears in the text layer without extraction artifacts at the critical point (only a normal end-of-line hyphenation of 'Abwicklungsverhältnis' across lines, which preserves the full word). The missing 'dem' ('in dem dem Abwicklungsverhältnis entsprechenden Umfange') most likely reflects what is actually printed in the document. This is a grammatical defect in a legal sentence. Confidence is moderate because it is a subtle construction and final visual confirmation is advisable, but the text evidence points to a genuine document-level issue rather than an extraction artefact.
Terminologische Inkonsistenz 'Geschäftstag' (Nr. 24) vs. definierter 'Bankarbeitstag' (Fußnote 1)
In Nr. 24 wird mit 'dritten Geschäftstag' bzw. 'vierten Geschäftstag' gearbeitet, während Fußnote 1 auf Seite 7 allein den Begriff 'Bankarbeitstage' definiert ('alle Werktage, außer Sonnabende und 24. und 31. Dezember'). Beide Begriffe sind nicht zwingend deckungsgleich; eine Klarstellung, ob hier einheitlich 'Bankarbeitstag' gemeint ist, fehlt und erschwert die automatisierte Weiterverarbeitung.
„nicht spätestens am dritten Geschäftstag, Schecks auf auswärtige Bankplätze nicht spätestens am vierten Geschäftstag ..."
This is a terminological consistency question ('Geschäftstag' in Nr. 24 vs. defined 'Bankarbeitstag' in footnote 1). Both terms are legitimate with potentially different legal meanings, so there is no strong evidence of an actual document defect. Whether the differing usage is intentional or erroneous cannot be reliably adjudicated from the text alone — the terms may legally differ (Geschäftstag vs. Bankarbeitstag). This is a low-value style/consistency concern without a strong evidentiary basis and is not a sellable defect.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Grundlagen der Geschäftsbeziehung zwischen Kunde und Sparkasse
Berliner Sparkasse
Fassung September 2021 Alexanderplatz 2, 10178 Berlin
Inhaltsverzeichnis nebst Hinweis auf die Schlichtungsstelle
Allgemeines
Nr. 1 Grundlagen der Geschäftsbeziehung
Nr. 2 Änderungen
Nr. 3 Bankauskünfte
Nr. 4 Vertretungs- und Verfügungsbefugnisse
Nr. 5 Legitimationsurkunden
Nr. 6 Rechtswahl, Gerichtsstand, Erfüllungsort
Kontokorrentkonten und andere Geschäfte
Nr. 7 Kontokorrent, Rechnungsabschluss
Nr. 8 Korrektur fehlerhafter Gutschriften
Nr. 9 Gutschriften und Einlösung von Einzugspapieren
Nr. 10 Auftragsbestätigung vor Ausführung
Nr. 11 Aufrechnung durch den Kunden
Nr. 12 Konten in ausländischer Währung
Nr. 13 Leistungsbefreiung bei Geschäften in ausländischer Währung
Nr. 14 Geldeingang in ausländischer Währung
Nr. 15 Wechselkurs
Nr. 16 Einlagengeschäft
Entgelte und Aufwendungen
Nr. 17 Zinsen und Entgelte
Nr. 18 Ersatz von Aufwendungen
Pflichten und Haftung von Sparkasse und Kunde
Nr. 19 Haftung der Sparkasse
Nr. 20 Mitwirkungs- und Sorgfaltspflichten des Kunden
AGB-Pfandrecht, Nachsicherung, Sicherheitenfreigabe
Nr. 21 Pfandrecht, Sicherungsabtretung
Nr. 22 Nachsicherung und Freigabe
Einzugspapiere
Nr. 23 Inkasso im Einzugsgeschäft
Nr. 24 Vorlegungsfrist, Eilmittel
Nr. 25 Sicherungsrechte im Einzugsgeschäft
Auflösung der Geschäftsbeziehung
Nr. 26 Kündigungsrecht
Nr. 27 Weitergeltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Nr. 28 Schutz der Einlagen durch anerkanntes Einlagensicherungssystem
Allgemeines
Nr. 1 Grundlagen der Geschäftsbeziehung
(1) Geschäftsbeziehung als Vertrauensverhältnis
Die Geschäftsbeziehung zwischen dem Kunden und der Sparkasse ist durch die Besonderheiten des Bankgeschäfts und ein besonderes Ver-
trauensverhältnis geprägt. Der Kunde kann sich darauf verlassen, dass die Sparkasse seine Aufträge mit der Sorgfalt eines ordentlichen
Kaufmanns ausführt und das Bankgeheimnis wahrt.
(2) Allgemeine und besondere Geschäftsbedingungen
Für die Geschäftsbeziehung gelten ergänzend zu den einzelvertraglichen Vereinbarungen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
Für einzelne Geschäftszweige gelten ergänzend oder abweichend besondere Bedingungen, z. B. für die Bereiche des Zahlungsverkehrs, des
Sparverkehrs und der Wertpapiergeschäfte; diese werden beim Vertragsabschluss (etwa bei der Kontoeröffnung) oder bei der Erteilung von
Aufträgen mit dem Kunden vereinbart.
182 104.000 D1 (Fassung Sep. 2021) - v15.0
Nr. 2 Änderungen
© S-Management Services • DSV Gruppe
(1) Änderungsangebot
Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der besonderen Bedingungen werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor
dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten. Hat der Kunde mit der Sparkasse im Rahmen der Geschäfts-
beziehung einen elektronischen Kommunikationsweg vereinbart (z. B. das Elektronische Postfach), können die Änderungen auch auf diesem
Wege angeboten werden.
(2) Annahme durch den Kunden
Die von der Sparkasse angebotenen Änderungen werden nur wirksam, wenn der Kunde diese annimmt, gegebenenfalls im Wege der nach-
folgend geregelten Zustimmungsfiktion.
Hinweis: Die rechtliche Fassung der AGB ist seit September 2021 unverändert. In dieser Version (v15.0) wurden redaktionelle Anpassungen an den Hinweisen zur Schlichtungsstelle
vorgenommen.
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
(3) Annahme durch den Kunden im Wege der Zustimmungsfiktion
Das Schweigen des Kunden gilt nur dann als Annahme des Änderungsangebotes (Zustimmungsfiktion), wenn
a) das Änderungsangebot der Sparkasse erfolgt, um die Übereinstimmung der vertraglichen Bestimmungen mit einer veränderten Rechtslage
wiederherzustellen, weil eine Bestimmung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder der besonderen Bedingungen
– aufgrund einer Änderung von Gesetzen, einschließlich unmittelbar geltender Rechtsvorschriften der Europäischen Union, nicht mehr der
Rechtslage entspricht oder
– durch eine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung, auch durch ein Gericht erster Instanz, unwirksam wird oder nicht mehr verwendet werden
darf oder
– aufgrund einer verbindlichen Verfügung einer für die Sparkasse zuständigen nationalen oder internationalen Behörde (z. B. der Bundesan-
stalt für Finanzdienstleistungsaufsicht oder der Europäischen Zentralbank) nicht mehr mit den aufsichtsrechtlichen Verpflichtungen der Spar-
kasse in Einklang zu bringen ist
und
b) der Kunde das Änderungsangebot der Sparkasse nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen abge-
lehnt hat.
Die Sparkasse wird den Kunden im Änderungsangebot auf die Folgen seines Schweigens hinweisen.
(4) Ausschluss der Zustimmungsfiktion
Die Zustimmungsfiktion findet keine Anwendung
– bei Änderungen der Nummern 2 und 17 Abs. 6 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der entsprechenden Regelungen in den beson-
deren Bedingungen oder
– bei Änderungen, die die Hauptleistungspflichten des Vertrages und die Entgelte für Hauptleistungen betreffen, oder
– bei Änderungen von Entgelten, die auf eine über das vereinbarte Entgelt für die Hauptleistung hinausgehende Zahlung des Verbrauchers
gerichtet sind, oder
– bei Änderungen, die dem Abschluss eines neuen Vertrages gleichkommen, oder
– bei Änderungen, die das bisher vereinbarte Verhältnis von Leistung und Gegenleistung erheblich zugunsten der Sparkasse verschieben
würden.
In diesen Fällen wird die Sparkasse die Zustimmung des Kunden zu den Änderungen auf andere Weise einholen.
(5) Kündigungsrecht des Kunden bei der Zustimmungsfiktion
Macht die Sparkasse von der Zustimmungsfiktion Gebrauch, kann der Kunde den von der Änderung betroffenen Vertrag vor dem vorgeschla-
genen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen auch fristlos und kostenfrei kündigen.
Auf dieses Kündigungsrecht wird die Sparkasse den Kunden in ihrem Änderungsangebot besonders hinweisen.
Nr. 3 Bankauskünfte
(1) Inhalt von Bankauskünften
Bankauskünfte sind allgemein gehaltene Feststellungen und Bemerkungen über die wirtschaftlichen Verhältnisse von Kunden, deren Kredit-
würdigkeit und Zahlungsfähigkeit. Betragsmäßige Angaben über Kontostände, Sparguthaben, Depot- oder sonstige der Sparkasse anver-
traute Vermögenswerte sowie Kreditinanspruchnahmen werden nicht gemacht.
(2) Voraussetzungen für die Auskunftserteilung
Die Sparkasse darf Bankauskünfte über juristische Personen und im Handelsregister eingetragene Kaufleute erteilen, sofern sich die Anfrage
auf deren geschäftliche Tätigkeit bezieht und der Sparkasse keine anders lautende Weisung des Kunden vorliegt. In allen anderen Fällen darf
die Sparkasse Bankauskünfte nur erteilen, wenn der Kunde dem allgemein oder im Einzelfall ausdrücklich zugestimmt hat. Bankauskünfte
erhalten nur eigene Kunden sowie andere Kreditinstitute für deren eigene Zwecke und die ihrer Kunden; sie werden nur erteilt, wenn der
Anfragende ein berechtigtes Interesse an der gewünschten Auskunft glaubhaft darlegt.
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