GRWP-11207 • Version 09 • Stand 10.25 Seite 1 von 17 Stand: 31.10.2025 HINWEIS: GLS ONLINEINVEST WURDE ZU JANUAR 2026 UMBENANNT IN GLS INVEST DIGITAL. I. Unsere Nachhaltigkeitsstrategie Seit 1974 ist die GLS Bank – Gemeinschaft für Leihen und Schenken – die erste sozial-ökologische Bank Deutschlands. Grundlagen unserer Arbeit sind die Achtung der Vielfalt des Lebens und der Natur sowie die Sorge um eine friedliche Koexistenz aller Kulturen, die auf individuelle Freiheit und Verantwortung gegründet sind. Wir nehmen den Menschen in seiner Gesamtheit aus Körper, Seele und Geist ernst. Unser Handeln soll die natürlichen Lebensgrundlagen heutiger und zukünftiger Generationen bewahren sowie ihre Weiterentwicklung fördern. Wir richten uns an Menschen, die ökologische, soziale oder kulturelle Ziele verfolgen und unsere Gesellschaft kreativ mitgestalten wollen. Gemeinsam entwickeln wir neue Formen der Bankarbeit, die von Solidarität und Verantwortung für unsere Mitwelt bestimmt werden. Unser Leitbild definiert diesen Anspruch. Die GLS Bank hat sich dagegen entschieden, eine separate Nachhaltigkeitsstrategie zu verfassen. Denn alles, was wir tun, ist von Nachhaltigkeit durchdrungen. Deshalb sind in unserer Unternehmensstrategie die Nachhaltigkeits-, die Risiko- und die Geschäftsstrategie miteinander verbunden. Die aktuelle Version der integrierten Nachhaltigkeits-, Geschäfts- und Risikostrategie wurde am 27. März 2025 durch Geschäftsleitung und Aufsichtsrat beschlossen. Unser Ziel ist als GLS Gemeinschaft Pionier für eine gesunde, regenerative Wirtschaftsweise zu sein, damit Menschen gesund, lebensfreudig, friedvoll, gleichberechtigt, sozial integriert und im Einklang mit der Natur leben können. Wir orientieren uns an den globalen Nachhaltigkeitszielen (beispielsweise European Green Deal, UN SDGs, Pariser Klimaabkommen, Biodiversitätsrahmen von Kunming-Montreal), die eine gezielte Lenkung von Kapital in nachhaltige Anlagen und Projekte verlangt. Die GLS Bank wird nicht nur die vorgeschriebenen Pflichten zum ESG-Risikomanagement oder nachhaltigkeitsbezogenen Offenlegungspflichten erfüllen, sondern befindet sich auf dem Weg zu einem integrierten Steuerungsansatz zwischen klassischer Banksteuerung und nachhaltigkeitsbezogenen Faktoren. Hierzu integrieren wir laufend Nachhaltigkeitsthemen (Wirkziele, ESG-Risiken, Nachhaltigkeitsberichterstattung, Nachhaltigkeitsziele) in die Ziel-, Steuerungssysteme und Geschäftsprozesse. Wir wollen unserer Verantwortung auch im Wertpapierdienstleistungsgeschäft gerecht werden und haben zu diesem Zweck Strategien zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken für unsere Kunden im Rahmen der Finanzportfolioverwaltung definiert. Diese Strategien legen wir nachfolgend offen, um hiermit gleichzeitig die Anforderungen der Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzsektor (Verordnung (EU) 2019/2088 – kurz „OffenlegungsVO“) zu erfüllen. Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf die Finanzportfolioverwaltung, wie sie in der Offenlegungsverordnung definiert wird. GRWP-11207 • Version 09 • Stand 10.25 Seite 2 von 17 II. Unsere Strategie zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken Nachhaltigkeitsrisiken umschreiben Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung (häufig auch als „ESG-Risiken“ bezeichnet, entsprechend den englischsprachigen Bezeichnungen Environmental, Social, Governance), deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert einer Geldanlage haben könnte. Dabei werden diese Risiken in physische und transitorische Umweltrisiken sowie soziale und governance- bezogene Risiken unterteilt. Physische Umweltrisiken: Akute oder chronische physische Risiken resultieren aus naturbedingten Ereignissen und physischen Gegebenheiten, welche potenziell negative Auswirkungen haben können. So kann ein Windpark z.B. akut durch eine Überschwemmung betroffen sein, die zum Totalverlust einzelner Anlagen führt. Transitorische Umweltrisiken: Diese Risiken ergeben sich aus dem Übergang zu einer emissionsarmen Wirtschaft. So kann z.B. ein Transportunternehmen, welches nicht rechtzeitig auf eine emissionsfreie Flotte umgestellt hat, bei steigendem CO2-Preis vom Wettbewerb verdrängt werden. Es ist wichtig zu betonen, dass Nachhaltigkeitsrisiken nicht als eigenständige Risikoart betrachtet werden, sondern als Treiber, die bestehende Risikoarten (z.B. Marktrisiko, Liquiditätsrisiko, Kontrahentenrisiko und operationelles Risiko) beeinflussen können. Im Rahmen unserer Strategie beziehen wir Nachhaltigkeitsrisiken bei unseren Investitionsentscheidungs- prozessen im Rahmen der Finanzportfolioverwaltung auf verschiedene Weise ein. 1. Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken auf Unternehmensebene a) Produktauswahl Einen zentralen Aspekt der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken durch die GLS Bank bildet die der jeweiligen Portfolioverwaltungstätigkeit vorgelagerte Produktauswahl. Im Rahmen eines etablierten Produktauswahlprozesses wird unter Berücksichtigung konkreter Produkteigenschaften entschieden, welche Produkte in das Anlageuniversum der GLS Bank aufgenommen werden. Auf diese Weise trägt der Produktauswahlprozess maßgeblich dazu bei, dass nur Fonds in das Anlageuniversum aufgenommen werden, die keine unangemessen hohen Nachhaltigkeitsrisiken aufweisen. Die GLS Bank stellt ihren im Wertpapiergeschäft tätigen Mitarbeiter*innen (Portfolioberater*innen, Kund*innenbetreuer*innen, Treasury) ein sozial-ökologisches Anlageuniversum aus Aktien-, und Anleihe- Emittent*innen, einzelnen Anleihen sowie Investmentfonds zur Verfügung. Dazu bedient sie sich eines interdisziplinär zusammengesetzten Nachhaltigkeitsgremiums. Dieses trägt den Namen GLS Anlageausschuss und überprüft auf Basis von sozial-ökologischen Ratings und Reports die Einhaltung der GLS Anlage- und Finanzierungsgrundsätze im Wertpapiergeschäft. Dabei analysieren die Expert*innen die Unternehmen, Organisationen und Länder und erstellen daraus das unter sozialen und ökologischen Gesichtspunkten zusammengesetzte GLS Anlageuniversum. Der GLS Anlageausschuss ist in seinen Entscheidungen autonom. Trotz sorgfältiger Recherche kann nicht ausgeschlossen werden, dass Sachverhalte über Unternehmen nicht bekannt sind. Insofern ist eine gründliche Abwägung im GLS Anlageausschuss entscheidend. Einmal getroffene Entscheidungen werden in regelmäßigen Abständen evaluiert und Ad-hoc-Informationen zeitnah berücksichtigt. Das GLS Anlageuniversum beinhaltet auch die nicht-börsennotierten Wertpapiere und Fonds. Für die Aufnahme von neuen Emittenten bzw. Finanzprodukten wie z.B. die zulässigen Fonds in das Anlageuniversum, die Entfernung von Emittenten aus dem Anlageuniversum sowie für die Änderung von Anlagekriterien der GLS Anlage- und Finanzierungsgrundsätze wird eine Konsensentscheidung angestrebt. Entscheidungen mit einfacher Mehrheit sind ebenfalls möglich. b) Schulungs- und Weiterbildungskonzept Zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken im Rahmen der Finanzportfolioverwaltung der GLS Bank tragen zudem regelmäßige Schulungen und Weiterbildungen der Mitarbeitenden in der Finanzportfolioverwaltung bei. Das umfassende Schulungs- und Weiterbildungskonzept der GLS Bank befähigt diese Mitarbeitenden das Anlageuniversum sowie die jeweiligen Anlagestrategien und -produkte zu verstehen und umfassend beurteilen zu können. GRWP-11207 • Version 09 • Stand 10.25 Seite 3 von 17 c) Kooperation mit Produktlieferanten Die GLS Bank legt großen Wert auf eine nachhaltige Finanzportfolioverwaltung und arbeitet dazu eng mit Produktlieferanten zusammen, insbesondere mit der GLS Investment Management GmbH. Dieser kooperative Ansatz ist ein zentraler Bestandteil des vorgelagerten Produktauswahlprozesses der Bank. Die GLS Investment Management GmbH sowie die Kapitalverwaltungsgesellschaften der Fonds, von denen die Bank ihre Finanzprodukte bezieht, spielen dabei eine entscheidende Rolle. Diese Produktlieferanten integrieren Nachhaltigkeitsrisiken systematisch in ihre Investitionsentscheidungsprozesse. Dabei wird besonderes Augenmerk auf die Identifizierung und Klassifizierung relevanter Nachhaltigkeitsrisiken gelegt, die potenziell das Markt- und Kontrahentenrisiko erhöhen können. Durch diese sorgfältige Prüfung und Bewertung stellen die Lieferanten sicher, dass nur solche Finanzprodukte in das Anlageuniversum der GLS Bank aufgenommen werden, die den hohen Nachhaltigkeitsstandards der Bank entsprechen. Diese Zusammenarbeit ermöglicht es der GLS Bank, ihren Kund*innen Investmentoptionen anzubieten, die nicht nur finanzielle Erträge generieren, sondern auch einen positiven Beitrag zur Nachhaltigkeit leisten. Sie unterstreicht das Engagement der Bank für verantwortungsvolles Investieren und die Integration von ökologischen und sozialen Kriterien in alle Aspekte ihrer Geschäftstätigkeit. Diese strategische Kooperation trägt wesentlich dazu bei, dass die GLS Bank ihre Rolle als führende nachhaltige Bank in Deutschland weiter festigen kann. d) Unsere Anlagestrategien Unsere Anlagestrategien, die bei den Investitionsentscheidungsprozessen der GLS Bank im Rahmen der Finanzportfolioverwaltung zum Tragen kommen, sind darauf ausgelegt, unangemessen hohe Nachhaltigkeitsrisiken zu vermeiden. Soweit im Rahmen der Finanzportfolioverwaltung der GLS Bank Anlagestrategien eingesetzt werden, die ökologische oder soziale Merkmale (oder eine Kombination davon) bewerben und die Erfüllung dieser Merkmale bezwecken (Artikel 8 der Offenlegungsverordnung), berücksichtigt die GLS Bank Nachhaltigkeitsrisiken auch durch die spezifisch sozial-ökologische Ausrichtung der betreffenden Anlagestrategien und deren Umsetzung in den verwalteten Portfolien. e) Unser Auslagerungsmanagement Im Rahmen des Auslagerungsmanagements für GLS Invest Digital sowie GLS Invest Komfort setzt die GLS Bank auf eine enge Zusammenarbeit mit Union Investment und VisualVest, um eine robuste technische Infrastruktur für die Online-Investmentplattform bereitzustellen. Diese strategische Partnerschaft ermöglicht es der GLS Bank, hochentwickelte technologische Lösungen zu nutzen, die eine effiziente und sichere Verwaltung der Kundenportfolios gewährleisten. Dabei bleibt die Kontrolle über das Portfoliomanagement bei der GLS Bank (s.a. II.2.c). Diese Kombination aus externer technischer Expertise und interner Steuerungskompetenz ist entscheidend, um den Anforderungen an ein modernes Portfoliomanagement gerecht zu werden und gleichzeitig die Nachhaltigkeitsziele der Bank konsequent zu verfolgen. Das Auslagerungsmanagement spielt somit eine zentrale Rolle in der Strategie der GLS Bank, sozial-ökologische Finanzdienstleistungen anzubieten, die sowohl innovativ als auch kundenorientiert sind. So wird sichergestellt, dass die Nachhaltigkeitsrisiken systematisch und konsequent in allen Investitionsentscheidungen berücksichtigt werden. f) Überwachung der organisatorischen Vorkehrungen Im Rahmen des Umgangs mit Nachhaltigkeitsrisiken legt die GLS Bank großen Wert auf die Überwachung ihrer organisatorischen Vorkehrungen. Diese Überwachungsmaßnahmen sind entscheidend, um sicherzustellen, dass alle Prozesse und Richtlinien, die zur Einhaltung der Nachhaltigkeitsstandards beitragen, konsequent angewendet und eingehalten werden. Die Überwachung umfasst regelmäßige interne Überprüfungen, die vom Compliance-Beauftragten der VR-Dienstleistungsgenossenschaft eG und der Internen Revision durchgeführt werden. Diese Stellen spielen eine zentrale Rolle in der Überwachungsstruktur der Bank. Sie bewerten kontinuierlich die Effektivität der implementierten Maßnahmen und stellen sicher, dass die Nachhaltigkeitsrisiken angemessen in den operativen und strategischen Entscheidungen der Bank berücksichtigt werden. Neben den internen Überprüfungen setzt die GLS Bank seit Quartal 4 2024 auch auf externe Prüfungen durch unabhängige Dienstleister, um den gesteigerten Anforderungen durch die Offenlegungsverordnung gerecht zu werden und eine objektive Bewertung ihrer Nachhaltigkeitspraktiken und -prozesse zu erhalten. Diese externen Bewertungen werden der Bank dabei helfen, Transparenz gegenüber ihren Stakeholdern zu wahren und das Vertrauen in ihre Nachhaltigkeitsbemühungen noch weiter zu stärken. Diese umfassenden Überwachungsmaßnahmen sind ein integraler Bestandteil der Governance-Struktur der GLS Bank hinsichtlich der Finanzvermögensverwaltung GLS Invest Digital und GLS Invest Komfort. GRWP-11207 • Version 09 • Stand 10.25 Seite 4 von 17 Sie ermöglichen es der Bank, auf Herausforderungen und Risiken proaktiv zu reagieren und ihre Nachhaltigkeitsziele effektiv zu verfolgen. Durch die regelmäßige Bewertung und Anpassung ihrer organisatorischen Vorkehrungen kann die GLS Bank eine hohe Konformität mit den Nachhaltigkeitsstandards sicherstellen und ihre Rolle als führende nachhaltige Bank festigen. 2. Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken auf Produktebene Wir haben uns entschieden, keine Finanzprodukte mit unangemessen hohen Nachhaltigkeitsrisiken in der Finanzportfolioverwaltung anzubieten. a) Anwendung von Ausschlusskriterien Dabei wird sichergestellt, dass nur in das GLS Anlageuniversum investiert werden kann. Für die Aufnahme in das GLS Anlageuniversum wurden Umsatzschwellen für kontroverse Geschäftsfelder definiert. Die Umsatzschwellen liegen für die meisten Kriterien bei 0 Prozent, maximal aber bei 5 Prozent des Umsatzes. Diese Schwelle bedeutet nicht, dass pauschal Umsätze bis 5 Prozent toleriert werden. Es ermöglicht uns jedoch Einzelfallentscheidungen zu treffen, das Unternehmen insgesamt als glaubwürdig nachhaltig zu bewerten. Hierdurch wird erreicht, dass diese Finanzprodukte Tätigkeiten mit nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren nur zu einem geringen Teil (mit-)finanzieren. So werden Nachhaltigkeitsrisiken weiter minimiert. Für die Auswahl von (Dritt-)Fonds für das Portfoliomanagement wird die Einhaltung vergleichbarer Kriterien durch die Fonds- bzw. die Fondsanbieter geprüft. Nur Fonds, die durch den GLS Anlageausschuss positiv bewertet wurden, sind für das Portfoliomanagement verfügbar. Die Liste mit den Ausschlusskriterien ist im Anhang I zu diesem Dokument zu finden. b) Unsere Anlagestrategien Unsere Anlagestrategien, die bei den Investitionsentscheidungsprozessen der GLS Bank im Rahmen der Finanzportfolioverwaltung zum Tragen kommen, sind darauf ausgelegt, unangemessen hohe Nachhaltigkeitsrisiken zu vermeiden. Die GLS Bank ist sich ihrer Verantwortung bewusst und verpflichtet sich zu einer sozial-ökologisch verantwortungsvollen Portfolio-Steuerung. Die Bewertung von Nachhaltigkeitsrisiken ist systematisch in unseren Investitionsprozess integriert. ESG-Risikoanalyse: Mit Hilfe der ESG-Risikoanalyse werden sozial-ökologische Risiken hinsichtlich ihrer Wesentlichkeit beurteilt. Hierbei wird das Prinzip der doppelten Wesentlichkeit angewendet, also sowohl die Auswirkungen auf sozial-ökologische Risiken durch die über die Vermögensverwaltung investierten Unternehmen und Staaten als auch der Einfluss dieser Risiken auf die Investitionen berücksichtigt. • Soziale Risiken umfassen dabei z.B. Themenbereiche wie Gleichberechtigung, Lieferketten, Arbeitnehmerbelange oder Demokratie und Menschenrechte. • Ökologische Risiken werden in transitorische und physische Klima- und Umweltrisiken unterteilt. So beinhalten Themen wie der Klimawandel oder auch der Verlust der Biodiversität transitorische Risiken wie steigende CO2-Bepreisung oder den Wandel im Konsumverhalten – aber auch physische Risiken wie Trockenheit, Überschwemmungen, ansteigender Meeresspiegel, Extremwetter oder Krankheiten und Bodendegration. Hinweis: Prozessual können wir derzeit die physischen Umweltrisiken in der Portfolioverwaltung nicht aktiv managen. Physische Umweltrisiken sind u.a. abhängig vom konkreten Standort. Wir verfolgen daher die Strategie einer breiten Diversifizierung des Portfolios. Integration in Investitionsprozess: Die relevanten und wesentlichen Nachhaltigkeitsrisiken werden für die wesentlichen Risikoarten in den Investitionsprozess integriert. Die im Rahmen der Finanzportfolioverwaltung der GLS Bank eingesetzten Anlagestrategien bewerben ökologische und soziale Merkmale und bezwecken die Erfüllung dieser Merkmale (Artikel 8 der Offenlegungsverordnung). Hierfür berücksichtigt die GLS Bank Nachhaltigkeitsrisiken auch durch die spezifisch sozial-ökologische Ausrichtung der Anlagestrategien und deren Umsetzung in den verwalteten Portfolien. Für Anlagestrategien im Sinne des Artikel 8 der Verordnung (EU) 2019/2088 gilt Folgendes: Der Grundsatz „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ findet nur bei denjenigen der jeweiligen Anlagestrategie zugrunde liegenden Investitionen Anwendung, die die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten berücksichtigen. Die dem verbleibenden Teil der jeweiligen Anlagestrategie zugrunde liegenden Investitionen berücksichtigen nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten. GRWP-11207 • Version 09 • Stand 10.25 Seite 5 von 17 Alle anderen nachhaltigen Investitionen dürfen ökologische oder soziale Ziele ebenfalls nicht erheblich beeinträchtigen. Informationen über die jeweiligen ökologischen oder sozialen Merkmale sind im Anhang II zu diesem Dokument enthalten. c) Unser Auslagerungsmanagement Ebenso wie bei der Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken auf Unternehmensebene setzt die GLS Bank auch im Rahmen des Auslagerungsmanagements für GLS Invest Digital und GLS Invest Komfort Produkte auf eine enge Zusammenarbeit mit Union Investment und VisualVest, um eben jene robuste technische Infrastruktur für die Online-Investmentplattform bereitzustellen. Diese strategische Partnerschaft ermöglicht es der GLS Bank auch auf Produktebene, hochentwickelte technologische Lösungen zu nutzen, die eine effiziente und sichere Verwaltung der Kundenportfolios gewährleisten. Die GLS Bank behält dabei eine maßgeschneiderte Kontrolle über das Portfoliomanagement bei, indem sie eine "bankindividuelle Steuerung" implementiert. Diese individuelle Steuerung ermöglicht es der Bank, die Anlagestrategien genau auf die Bedürfnisse ihrer Kund*innen abzustimmen und gleichzeitig die Einhaltung der nachhaltigkeitsbezogenen Kriterien sicherzustellen. Durch diese individuelle Herangehensweise kann die GLS Bank sicherstellen, dass die Nachhaltigkeitsrisiken systematisch und konsequent in allen Investitionsentscheidungen berücksichtigt werden. Diese Kombination aus externer technischer Expertise und interner Steuerungskompetenz ist essenziell, um den Anforderungen eines modernen Portfoliomanagements gerecht zu werden und gleichzeitig die Nachhaltigkeitsziele der Bank konsequent zu verfolgen. Das Auslagerungsmanagement ist daher ein zentraler Bestandteil der Strategie der GLS Bank, sozial-ökologische Finanzdienstleistungen zu bieten, die sowohl innovativ als auch kundenorientiert sind. d) Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen von Nachhaltigkeitsrisiken auf die Rendite Das Eintreten eines Nachhaltigkeitsrisikos kann wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert einer Investition und damit auch auf die Rendite der Anlagestrategien, die die GLS Bank im Rahmen der Finanzportfolioverwaltung zur Verfügung stellt, haben. Grundsätzlich sind alle Investitionen physischen/sozialen und auch transitorischen Nachhaltigkeitsrisiken unterlegen, die sich negativ auf die Rendite auswirken können. Aufgrund der breiten Diversifizierung in den Portfolien sowie der klaren sozial-ökologischen Ausrichtung schätzen wir die zu erwartenden nachteiligen Auswirkungen von physischen/sozialen Nachhaltigkeitsrisiken auf die Rendite als gering ein. Ein Ausschluss von unvorhersehbaren Nachhaltigkeitsrisiken durch z.B. Überschwemmungen oder Krieg ist dennoch nicht möglich. Insbesondere das Instrument der Ausschlusskriterien mit streng definierten Umsatzschwellen zwischen 0 und 5 Prozent ist nach unserer Einschätzung dazu geeignet, transitorische Nachhaltigkeitsrisiken als gering einzuschätzen. Anleger*innen sollten sich darüber bewusst sein, dass ein Restrisiko besteht. Einzelne Unternehmen im Portfolio können Innovationen verschleppen oder gar unzuverlässige oder betrügerische Informationen veröffentlicht haben. Auf solche Fälle kann das Portfoliomanagement erst nach Bekanntwerden reagieren. Die Diversifikationsmöglichkeiten der Portfolien sind eingeschränkter als Anlagekonzepte, die keine ökologischen und/oder sozialen Merkmale berücksichtigen. Dies ist eine bewusste Entscheidung für mehr Nachhaltigkeit. Wir glauben, dass nicht-nachhaltige Branchen, Wirtschaftszeige, oder Unternehmensführung langfristig auch finanziell nicht funktionieren können. Diese Anlagemöglichkeiten werden daher langfristig großen Kursunsicherheiten unterworfen sein. Wissenschaftliche Studien zeigen keine Nachteile bei der Rendite von Aktienfonds, die nachhaltigkeitsbezogene Kriterien berücksichtigen, gegenüber Fonds, die dies nicht machen. Die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsfaktoren kann langfristig einen positiven Einfluss auf die Wertentwicklung einer Investition haben. Emittenten mit mangelhaften Nachhaltigkeitsstandards können anfälliger für Ereignis-, Reputations-, Regulierungs-, Klage- und Technologierisiken sein. Diese Risiken im Bereich Nachhaltigkeit können unter anderem Auswirkungen auf das operative Geschäft, auf den Marken- bzw. Unternehmenswert und auf das Fortbestehen der Unternehmung oder der Investition haben. Das Eintreten dieser Risiken kann zu einer negativen Bewertung der Investition führen, die wiederum Auswirkungen auf die Rendite des Fonds haben kann. Diese Auswirkungen können ihrerseits die Wertentwicklung eines Portfolios einer Fondsvermögensverwaltung beeinflussen. Zusammenfassend trägt die sorgfältige Bewertung der Auswirkungen von Nachhaltigkeitsrisiken auf die Rendite wesentlich dazu bei, dass die GLS Bank ihre Verpflichtung zu zukunftsorientiertem Wirtschaften erfüllen kann, während sie gleichzeitig attraktive Renditen für ihre Anleger generiert. Dieser Ansatz bestätigt das Engagement der Bank für eine verantwortungsvolle und zukunftsfähige Vermögensverwaltung. GRWP-11207 • Version 09 • Stand 10.25 Seite 6 von 17 III. Information zur Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren gemäß Artikel 7 OffenlegungsVO Nachhaltigkeitsfaktoren umschreiben Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Das Investment in ein Finanzprodukt kann je nach zugrundeliegendem Basiswert (beispielsweise der Beteiligung an oder der Investition in ein Unternehmen über Aktien oder Anleihen) zu nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen führen, etwa wenn dieses Unternehmen Umweltstandards oder Menschenrechte auf schwerwiegende Weise verletzt. Die GLS Bank berücksichtigt negative und positive Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren. Durch unsere Anlage- und Finanzierungsgrundsätze mit ihren strengen Ausschlusskriterien sowie den Positivkriterien werden die nachteiligen Auswirkungen bereits bei der Zusammenstellung der Portfolien beeinflusst. Durch den Ausschluss von kontroversen Geschäftsfeldern (u.a. fossile Energien, Abholzung bzw. Umwandlung von natürlichen Wäldern und Ökosystemen) und kontroversen Geschäftspraktiken gehen wir davon aus, dass die nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen deutlich geringer ausfallen als bei konventionellen Anlagestrategien. Die Unternehmen und Fonds, die in das GLS Anlageuniversum aufgenommen werden, durchlaufen einen Prüfungsprozess, der vom Nachhaltigkeitsresearch-Team der GLS Investments geleitet wird. Das Portfoliomanagement der GLS Bank identifiziert dabei die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen (Principal Adverse Impacts, PAI) von Investitionsentscheidungen auf verschiedene Nachhaltigkeitsfaktoren und berücksichtigt diese systematisch fortlaufend. Dazu gehören die sogenannten ESG-Faktoren, also Umwelt-, soziale und Governance-Faktoren. Umweltfaktoren Hierzu zählen Aspekte wie Treibhausgasemissionen, Wasserverbrauch, Verlust der biologischen Vielfalt sowie negative Auswirkungen auf Ökosysteme. Bei Investitionsentscheidungen wird überprüft, inwiefern die Unternehmen, in die ein Fonds investiert, umweltfreundliche Praktiken einhalten oder umweltschädliche Aktivitäten ausführen. Bei Investitionen in Staaten ist u.a. die Voraussetzung, dass diese das Pariser Klimaabkommen und die Konvention zur biologischen Vielfalt unterzeichnet haben. Nur in Fonds, die mit unseren Werten vereinbar sind, wird investiert. Soziale Faktoren Wir analysieren die Arbeitsbedingungen, Menschenrechte und soziale Verantwortung der Unternehmen, in die wir über Fonds investieren. Unternehmen, die gegen grundlegende Menschenrechte verstoßen oder keine fairen Arbeitsbedingungen bieten, stellen ein hohes nachteiliges Risiko dar. Deswegen investiert die GLS Bank nicht in Fonds, die solche Unternehmen enthalten. Genauso sind Fonds ausgeschlossen, die in Staaten investieren, welche z.B. schwerwiegende Verstöße gegen Demokratie und Menschenrechte aufweisen. Governance-Faktoren Die Unternehmensführung ist ein entscheidender Aspekt für die sozial-ökologische Ausrichtung von Investitionen. Wir berücksichtigen Aspekte wie Korruption, Transparenz, Überwachung und ethische Geschäftspraktiken, um sicherzustellen, dass die Unternehmen unserer Fonds über eine sozial- ökologisch verantwortungsvolle Unternehmensführung verfügen. Dies bedeutet, dass wir unsere Investitionsentscheidungen, sei es direkt über unsere Fonds oder indirekt über unsere Portfoliomanagementprodukte, ganz im Sinne unserer Werte und Normen treffen. Weitere Information zur Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren gemäß Artikel 7 OffenlegungsVO durch die Bank befinden sich in Anhang III. GRWP-11207 • Version 09 • Stand 10.25 Seite 7 von 17 IV. Berücksichtigung in der Vergütungspolitik Zur Vermeidung von Fehlanreizen, gibt es grundsätzlich keine erfolgsabhängige Vergütung bis hin zum Vorstand. Deshalb werden auch Nachhaltigkeitsrisiken nicht in der Vergütung berücksichtigt. GRWP-11207 • Version 09 • Stand 10.25 Seite 8 von 17 Anhang Anhang I: Ausschlusskriterien Ausführliche Erklärungen und Beispiele zu allen Ausschlusskriterien1 sowie den Positivkriterien der GLS Bank sind in den Anlage- und Finanzierungsgrundsätzen zu finden. Unternehmen Die GLS Bank nutzt strenge Nachhaltigkeitskriterien, um zu verhindern, dass durch Investitionen ein anderes Nachhaltigkeitsziel erheblich beeinträchtigt wird (sog. „Do no significant harm-Prinzip“ oder Grundsatz „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“). Diese Kriterien umfassen den Ausschluss von Investitionen in folgende Branchen: • Energie aus fossilen Energieträgern und Atomkraft (0%2, mit Einzelfallprüfung <5%) o Produktion und Handel von Kohle (0%) • Waffen und Rüstungsgüter (0%, mit Einzelfallprüfung <5 %) o Produktion und Handel von geächteten Waffen (0%) • Konventionelle Landwirtschaft (0%) • Genmanipulierte Produkte (0%) • Gefährliche Chemikalien (Einzelfallentscheidungen) • Ausbeutung natürlicher Ressourcen (0% bis <5%, mit Einzelfallprüfung) • Sucht und Pornographie (0% bis <5%, mit Einzelfallprüfung) o Tabakproduktion (0%) • Verletzung des Tierwohls (0% bis <5%, mit Einzelfallprüfung) • Kontroverse Geschäftspraktiken (z.B. Verstoß gegen Menschen- oder Arbeitsrechte oder Umweltschutzgesetze – 0%) • Kontroverse Wirtschaftspraktiken (z.B. Korruption, Greenwashing oder Bodenspekulation – 0%) Staaten Staaten bzw. Länder im Anlageuniversum der GLS Bank zeichnen sich durch möglichst hohe Standards bei sozialer Gerechtigkeit, der Achtung und aktiven Umsetzung der Asyl- und Bürgerrechte sowie der gelebten Verantwortung gegenüber der Umwelt aus. Eine Grundlage für die Bewertung sind die Sustainable Development Goals der Vereinten Nationen. Basis für die Bewertung sind soziale und ökologische Indikatoren. Beispiele hierfür sind u.a. der Ausbau erneuerbarer Energien, die Gleichstellung der Geschlechter oder ein guter Umgang mit geflüchteten Menschen. Grundsätzlich investiert die GLS Bank nicht in Wertpapiere von Ländern, bei denen folgende Verstöße vorliegen: • Vollzug der Todesstrafe und Folter (0%) • Ausbau der Atomenergie (0%) • Hohes Maß an Korruption (anhand der von Transparency International erhobenen Richtwerte – 0%) • Nichtunterzeichnung des Atomwaffensperrvertrags und der Genfer Konvention (0%) • Nichtunterzeichnung des Pariser Klimaabkommens und der Konvention zur biologischen Vielfalt (0%) • Schwerwiegende Verstöße gegen Demokratie und Menschenrechte (anhand des Freedom House Index – 0%) Die Ausschlusskriterien erfüllen die Kriterien der Mindestausschlüsse im Zusammenhang mit den EU- Referenzwerten für den klimabedingten Wandel (Climate Transition Benchmark, kurz: CTB) und den Paris-abgestimmten EU-Referenzwerten (Paris-aligned Benchmark, kurz PaB) gemäß Artikel 12 der Delegierten Verordnung (EU) 2020/1818. 1 Relevant sowohl für Einzelwerte als auch Werte in einem Portfolio/Korb (Aktien/Anleihen). 2 Umsatz aus Herstellung und/oder Vertrieb. GRWP-11207 • Version 09 • Stand 10.25 Seite 9 von 17 Anhang II: Vorvertragliche Informationen Dokument GLS Invest Digital GLS Invest Komfort Vorvertragliche Informationen zu den in Defensive Anlagestrategie Defensive Anlagestrategie Artikel 8 Absätze 1, 2 und 2a der http://www.gls.de/artikel-8-sfdr- www.gls.de/artikel-8-sfdr-invest- Verordnung (EU) 2019/2088 und Artikel invest-digital-defensiv komfort-defensiv 6 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2020/852 genannten Finanzprodukten Ausgewogene Anlagestrategie Ausgewogene Anlagestrategie http://www.gls.de/artikel-8-sfdr- www.gls.de/artikel-8-sfdr-invest- invest-digital-ausgewogen komfort-ausgewogen Offensive Anlagestrategie Offensive Anlagestrategie http://www.gls.de/artikel-8-sfdr- www.gls.de/artikel-8-sfdr-invest- invest-digital-offensiv komfort-offensiv Dynamische Anlagestrategie Dynamische Anlagestrategie http://www.gls.de/artikel-8-sfdr- www.gls.de/artikel-8-sfdr-invest- invest-digital-dynamisch komfort-dynamisch GRWP-11207 • Version 09 • Stand 10.25 Seite 10 von 17 Anhang III: Information über den Umgang mit den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei den GLS Invest Digital-Portfolien defensiv, ausgewogen, offensiv und dynamisch sowie GLS Invest Komfort- Portfolien defensiv, ausgewogen, offensiv und dynamisch gemäß Offenlegungsverordnung Die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionen auf Nachhaltigkeitsfaktoren („Principal Adverse Impact“ oder „PAI“) werden bei den Investitionen in Fonds berücksichtigt. Die Indikatoren für die Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren basieren auf den Indikatoren aus der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1288, Anhang 1, Tabelle 1. • Investitionen in Unternehmen: Indikatoren der Kategorien Treibhausgasemissionen, fossile Energieträger, Energieverbrauch, Biodiversität, Wasser, Abfälle sowie Soziales und Beschäftigung. • Investitionen in Wertpapiere von Staaten: Indikatoren der Kategorien Umwelt und Soziales Nachhaltigkeitsindikator für nachteilige Maßnahmen zur Minimierung der nachteiligen Auswirkungen Auswirkungen 1. Treibhausgasemissionen Ausschluss negativ wirkender Branchen; (THG-Emissionen, in tCO2e) Investitionen in erneuerbare Energien Scope 1 (direkt) Scope 2 (indirekt) Scope 3 (indirekt) Emissionen insgesamt 2. CO2-Fußabdruck (nur Unternehmen, in tCO2e Ausschluss negativ wirkender Branchen; / 1 Mio. EUR Investition) Investitionen in erneuerbare Energien; 3. THG-Emissionsintensität der Unternehmen, in Ausschluss negativ wirkender Branchen; die investiert wird (gewichteter Mittelwert, in Investitionen in erneuerbare Energien; tCO2e / 1 Mio. EUR Umsatz) 4. Anteil der Investitionen in Unternehmen, die Ausschluss negativ wirkender Branchen im Bereich der fossilen Brennstoffe tätig sind (in Prozent) 5. Anteil des Energieverbrauchs und der Ausschluss negativ wirkender Branchen; Energieerzeugung aus nicht erneuerbaren Investitionen in erneuerbare Energien Energiequellen (in Prozent) 6. Intensität des Energieverbrauchs Ausschluss negativ wirkender Branchen (Energieverbrauch in GWh / 1 Mio. EUR Umsatz) 7. Tätigkeiten, die sich nachteilig auf Gebiete mit Ausschluss negativ wirkender Branchen; schutzbedürftiger Biodiversität auswirken Ausschluss von kontroversen Wirtschaftspraktiken; Fokussierung auf Branchen mit sozial-ökologischer Ausrichtung 8. Emissionen in Wasser Ausschluss von kontroversen Wirtschaftspraktiken; (in t / 1 Mio. EUR Investition) Fokussierung auf Branchen mit sozial-ökologischer Ausrichtung 9. Anteil gefährlicher und radioaktiver Abfälle (in Ausschluss negativ wirkender Branchen; t / 1 Mio. EUR Investition) Fokussierung auf Branchen mit sozial-ökologischer Ausrichtung 10. Verstöße gegen die UNGC-Grundsätze und Ausschluss von kontroversen Wirtschaftspraktiken; gegen die Leitsätze der Organisation für Engagement-Prozess via Fondsgesellschaft oder KVG wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für multinationale Unternehmen (in Prozent) GRWP-11207 • Version 09 • Stand 10.25 Seite 11 von 17 Nachhaltigkeitsindikator für nachteilige Maßnahmen zur Minimierung der nachteiligen Auswirkungen Auswirkungen 11. Fehlende Prozesse und Compliance- Ausschluss von kontroversen Wirtschaftspraktiken; Mechanismen zur Überwachung der Einhaltung Engagement-Prozess via Fondsgesellschaft oder KVG der UNGC-Grundsätze und der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen (in Prozent) 12. Unbereinigtes geschlechtsspezifisches Ausschluss von kontroversen Wirtschaftspraktiken; Verdienstgefälle (in Prozent) Positive Berücksichtigung von guter Unternehmensführung im Auswahlprozess; Engagement-Prozess via Fondsgesellschaft oder KVG 13. Geschlechtervielfalt in den Leitungs- und Ausschluss von kontroversen Wirtschaftspraktiken; Kontrollorganen (Anteil Frauen in Positive Berücksichtigung von guter Unternehmensführung im Führungspositionen oder Board, in Prozent) Auswahlprozess; Engagement-Prozess via Fondsgesellschaft oder KVG 14. Engagement in umstrittenen Waffen Ausschluss negativ wirkender Branchen (Antipersonenminen, Streumunition, chemische und biologische Waffen) (in Prozent) 15. THG-Emissionsintensität der Länder, in die Investitionen in Staaten, die das Pariser Klimaabkommen investiert wird (gewichteter Mittelwert, in tCO2e / unterzeichnet haben 1 Mio. EUR BIP) 16. Anzahl der Länder, in die investiert wird, die Ausschluss von Staaten mit schwerwiegenden Verstößen nach Maßgabe internationaler Verträge und gegen Demokratie und Menschenrechte sowie hohem Maß Übereinkommen, der Grundsätze der Vereinten an Korruption Nationen oder, falls anwendbar, nationaler Rechtsvorschriften gegen soziale Bestimmungen verstoßen (absolute Zahl und relative Zahl, geteilt durch alle Länder, in die investiert wird) Zusatz: Anteil der Investitionen in Unternehmen Ausschluss von kontroversen Wirtschaftspraktiken; ohne Initiativen zur Verringerung der CO2- Engagement-Prozess via Fondsgesellschaft oder KVG Emissionen (in Prozent) Zusatz: Emissionen von Luftschadstoffen (in Ausschluss negativ wirkender Branchen; Ausschluss von Tonnen pro investierter 1 Mio. EUR, kontroversen Wirtschaftspraktiken ausgedrückt als gewichteter Durchschnitt) Zusatz: Wasserverbrauch (durchschnittlicher Ausschluss negativ wirkender Branchen; Positive Wasserverbrauch der Unternehmen, in die Berücksichtigung von guter Unternehmensführung im investiert wird, pro 1 Mio. EUR Umsatz; in m³) Auswahlprozess Zusatz: Engagement in Gebieten mit hohem Ausschluss von kontroversen Wirtschaftspraktiken Wasserstress (Anteil der Investitionen in Unternehmen, in die investiert wird, deren Standorte in Gebieten mit hohem Wasserstress liegen und die keine Wasserbewirtschaftungsmaßnahmen umsetzen; in Prozent) Zusatz: Investitionen in Unternehmen, die Ausschluss negativ wirkender Branchen Chemikalien herstellen (Anteil der Investitionen in Unternehmen, in die investiert wird, deren Tätigkeiten unter die Abteilung 20.2 des Anhangs I der Verordnung (EG) Nr. 1893/2006 fallen; in Prozent) Zusatz: Anzahl der gemeldeten Ausschluss von kontroversen Wirtschaftspraktiken; Positive Diskriminierungsfälle in den Unternehmen, in die Berücksichtigung von guter Unternehmensführung im investiert wird (ausgedrückt als gewichteter Auswahlprozess Durchschnitt) GRWP-11207 • Version 09 • Stand 10.25 Seite 12 von 17 Nachhaltigkeitsindikator für nachteilige Maßnahmen zur Minimierung der nachteiligen Auswirkungen Auswirkungen Zusatz: Anzahl der Diskriminierungsfälle, die in Ausschluss von kontroversen Wirtschaftspraktiken; Positive den Unternehmen, in die investiert wird, zu Berücksichtigung von guter Unternehmensführung im Sanktionen führten (ausgedrückt als gewichteter Auswahlprozess Durchschnitt) Zusatz: Anteil der Investitionen in Unternehmen Ausschluss von kontroversen Wirtschaftspraktiken ohne Menschenrechtspolitik (in Prozent) Zusatz: Anzahl der Fälle von schwerwiegenden Ausschluss von kontroversen Wirtschaftspraktiken Menschenrechtsverletzungen und sonstigen Vorfällen (Gewichteter Durchschnitt der Fälle von schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen und sonstigen Vorfällen im Zusammenhang mit Unternehmen, in die investiert wird) Zusatz: Anzahl der Verurteilungen für Verstöße Ausschluss von kontroversen Wirtschaftspraktiken gegen Korruptions- und Bestechungsvorschriften Zusatz: Höhe der Geldstrafen für Verstöße Ausschluss von kontroversen Wirtschaftspraktiken gegen Korruptions- und Bestechungsvorschriften (in EUR) Informationen über die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren sind auch im Jahresbericht zur Vermögensverwaltung im Anhang „Regelmäßige Informationen zu den in Artikel 8 Absätze 1, 2 und 2a der Verordnung (EU) 2019/2088 und Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2020/852 genannten Finanzprodukten“ verfügbar. GRWP-11207 • Version 09 • Stand 10.25 Seite 13 von 17 Änderungshistorie Datum betroffene Abschnitte Erläuterung 31.10.2025 Alle Umbenennung GLS onlineInvest → GLS Invest Digital Einführung GLS Invest Komfort (vier Anlagestrategien: defensiv, ausgewogen, offensiv, dynamisch) I. Unsere Nachhaltigkeitsstrategie Entfernung des Hinweises auf Donut-Ökonomie 2. a) Anwendung von Doppelung wurde entfernt Ausschlusskriterien 2. b) Unsere Anlagestrategien ESG-Risikoinventur → ESG-Risikoanalyse: Methode neu benannt und umformuliert für bessere Verständlichkeit Anhang II: Vorvertragliche Informationen Die Veröffentlichungen werden nun als Link zum Download angeboten Anhang III: Information über den Entfernung des Ersatzindikators „Unternehmen ohne Umgang mit den wichtigsten Biodiversitätsstrategie“ für PAI 7 (Tätigkeiten, die sich nachteiligen Auswirkungen auf nachteilig auf Gebiete mit schutzbedürftiger Nachhaltigkeitsfaktoren bei den GLS Biodiversität auswirken) Invest Digital-Portfolien defensiv, Korrektur der Maßnahmen: Bei PAI 1 ausgewogen, offensiv und dynamisch (Treibhausgasemissionen) sowie 7 (Tätigkeiten, die sowie GLS Invest Komfort-Portfolien sich nachteilig auf Gebiete mit schutzbedürftiger defensiv, ausgewogen, offensiv und Biodiversität auswirken) Verweise auf dynamisch gemäß Ausschlusskriterien für Staaten entfernt, da sich die Offenlegungsverordnung Indikatoren nur auf Unternehmen beziehen. Hinzufügen zusätzlicher optionaler PAI-Indikatoren • Emissionen von Luftschadstoffen • Wasserverbrauch • Engagement in Gebieten mit hohem Wasserstress • Investitionen in Unternehmen, die Chemikalien herstellen • Anzahl der gemeldeten Diskriminierungsfälle in den Unternehmen, in die investiert wird • Anzahl der Diskriminierungsfälle, die in den Unternehmen, in die investiert wird, zu Sanktionen führten • Anzahl der Fälle von schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen und sonstigen Vorfällen • Anzahl der Verurteilungen für Verstöße gegen Korruptions- und Bestechungsvorschriften • Höhe der Geldstrafen für Verstöße gegen Korruptions- und Bestechungsvorschriften 14.05.2025 Alle Links aktualisiert 02.05.2025 Alle Layout angepasst Anpassung der Formulierungen entsprechend der ESMA-Leitlinien zu Fondsnamen, die ESG- oder nachhaltigkeitsbezogene Begriffe verwenden („ESMA- Namensleitlinien“) I. Unsere Nachhaltigkeitsstrategie Datum ergänzt, an dem die Strategie von Geschäftsleitung und Aufsichtsrat beschlossen wurde. GRWP-11207 • Version 09 • Stand 10.25 Seite 14 von 17 Datum betroffene Abschnitte Erläuterung 2. b) Unsere Anlagestrategien Hinweis ergänzt, dass alle anderen nachhaltigen Investitionen ökologische oder soziale Ziele ebenfalls nicht erheblich beeinträchtigen dürfen (Grundsatz zur „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“). III. Information zur Berücksichtigung der Hinweise zu Umwelt- und sozialen Faktoren ergänzt wichtigsten nachteiligen Auswirkungen um Faktoren für die Bewertung von Staatsanleihen. auf Nachhaltigkeitsfaktoren gemäß Artikel 7 OffenlegungsVO Anhang I Ausschlusskriterien bei verbindlichen Elementen der Anlagestrategie neu formatiert für bessere Lesbarkeit Ergänzung des Hinweises, dass die Ausschlusskriterien die Anforderungen an die Mindestausschlüsse für die CTB und PaB gemäß Art. 12 der Delegierten Verordnung 2020/1818 erfüllen. Anhang III Überarbeitung der Tabelle mit den PAI-Indikatoren: Detailliertere Angaben zu den Maßnahmen; Ergänzung der Zusatzindikatoren 16.04.2025 I. Unsere Nachhaltigkeitsstrategie Datum ergänzt, an dem die Geschäftsleitung die Strategie zur Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsrisiken beschlossen hat. 07.02.2025 Alle Hinzufügen einer eindeutigen Formularnummer Anhang III Überarbeitung der Tabelle mit den PAI-Indikatoren: Einheiten angepasst an Delegierte Verordnung (EU) 2022/1288, Anhang 1, Tabelle 1; Ersatzindikator für Biodiversität hervorgehoben; Formulierungen zu Maßnahmen angepasst zur Verbesserung der Lesbarkeit 04.12.2024 I. Unsere Nachhaltigkeitsstrategie Die Erläuterung zum Nachhaltigkeitsverständnis der GLS Bank sowie der Ausrichtung an wissenschaftlichen und politischen Rahmenwerken wurde an die Formulierung im Nachhaltigkeitsbericht der GLS Bank angepasst. Hierfür wurden Auszüge aus der integrierten Geschäfts- und Risikostrategie herangezogen. II. Unsere Strategie zur Einführungstext: Hinweise auf Anlage- und Berücksichtigung von Finanzierungsrundsätze sowie Research-Prozess Nachhaltigkeitsrisiken wurden entfernt wegen Redundanz. 1. b) Schulungs- und Zuvor wurde hier detailliert der Umfang und Zweck Weiterbildungskonzept eines geplanten Schulungs- und Weiterbildungskonzepts für Finanzberatung sowie - portfolioverwaltung beschrieben. Das Schulungs- und Weiterbildungskonzept für die Finanzportfolioverwaltung in Bezug auf Nachhaltigkeitsrisiken, das Nachhaltigkeitsverständnis der GLS Bank sowie Anlage- und Finanzierungsgrundsätze und den Nachhaltigkeitsresearch-Prozess ist nun vorhanden. 1. d) Unsere Anlagestrategien Die Ausführungen wurden auf relevante Informationen reduziert. Eine detaillierte Beschreibung erfolgt in Anhang II. 2. a) Anwendung von Erläuterung der Umsatzschwellen gemäß aktueller Ausschlusskriterien Fassung der Anlage- und Finanzierungsgrundsätze ergänzt 2. b) Unsere Anlagestrategien Inhalt angepasst an die Anforderungen gemäß Artikel 6 Absatz 1 a OffenlegungsVO GRWP-11207 • Version 09 • Stand 10.25 Seite 15 von 17 Datum betroffene Abschnitte Erläuterung 2. d) Bewertung der zu erwartenden Inhalt angepasst an die Anforderungen gemäß Artikel 6 Auswirkungen von Absatz 1 b OffenlegungsVO Nachhaltigkeitsrisiken auf die Rendite III. Information zur Berücksichtigung der Inhalt angepasst an die Anforderungen gemäß Artikel 7 wichtigsten nachteiligen Auswirkungen OffenlegungsVO auf Nachhaltigkeitsfaktoren gemäß Artikel 7 OffenlegungsVO IV. Berücksichtigung in der Formulierung angepasst Vergütungspolitik Anhang II Die vorvertraglichen Informationen sind gemäß OffenlegungsVO im Dokument enthalten. Zuvor waren sie verlinkt. Anhang III Formulierung angepasst 27.08.2024 1 Präambel Wurden entfernt; 4 Unsere Strategie zur Berücksichtigung Inhaltliche Dopplungen bzw. Neustrukturierung der von Nachhaltigkeitsaspekten im Inhalte Investmentprozess 6 Verweise auf internationale Standards 7 Aktionsplan zur Vermeidung von PAIs 8 Engagement Policy Anhang: Allgemeine Nachhaltigkeitsaktivitäten der GLS Bank I. Unsere Nachhaltigkeitsstrategie Überschrift angepasst II. Unsere Strategie zur Vollständig überarbeitet; Berücksichtigung von Neue Struktur ist unterteilt in Unternehmens- und Nachhaltigkeitsrisiken Produktebene III. Information zur Berücksichtigung der Neu hinzugefügt wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren gemäß Artikel 7 OffenlegungsVO IV. Berücksichtigung in der Zuvor: „5 Richtlinien zur Vergütung“ Vergütungspolitik Anhang I: Ausschlusskriterien Neu hinzugefügt; War zuvor in „3.3.1 Einbezug von Nachhaltigkeitsfaktoren bei Investitionsentscheidungen“ enthalten Anhang II: Vorvertragliche Informationen Neu hinzugefügt Anhang III: Information über den Neu hinzugefügt; Umgang mit den wichtigsten War zuvor in „4 Unsere Strategie zur Berücksichtigung nachteiligen Auswirkungen auf von Nachhaltigkeitsaspekten im Investmentprozess“ Nachhaltigkeitsfaktoren bei den enthalten Portfolios defensiv, ausgewogen, offensiv und dynamisch gemäß Offenlegungsverordnung 13.06.2023 Vergleichsindex Wurde entfernt 01.08.2022 Erstveröffentlichung GRWP-11207 • Version 09 • Stand 10.25 Seite 16 von 17 Stand 10.25 Senden Sie uns eine E-Mail an anlage@gls.de Rufen Sie uns an, unser Team berät Sie gerne T +49 234 5797 334 GLS Bank 44774 Bochum Filialen Berlin, Hamburg, Bochum, Frankfurt, Freiburg, München, Stuttgart gls.de Informieren Sie sich bitte vorab über die Service- und Beratungsmöglichkeiten: gls.de/standorte GRWP-11207 • Version 09 • Stand 10.25 Seite 17 von 17