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*0000000000000010109260*                         0000000000000010109260
                                                                          Bedingungen für die digitale Sparkassen-Card
                                                                          (Debitkarte) mit individualisierten
                                                                          Authentifizierungsverfahren
                                                                                                                                                   Sparkasse Mainfranken Würzburg
                                                                          Fassung Januar 2025                                                      Hofstraße 7 - 9, 97070 Würzburg

                                                                          1. Anwendungsbereich
                                                                          Die von der Sparkasse ausgegebene digitale Sparkassen-Card ist eine Debitkarte (nachfolgend digitale Debitkarte genannt), die dem Karten-
                                                                          inhaber digital zur Speicherung auf einem mobilen Endgerät (Telekommunikations-, Digital- oder IT-Gerät) zur Nutzung von mobilen Bezahl-
                                                                          verfahren bereitgestellt wird. Eine virtuelle Debitkarte wird zur Speicherung als digitale Debitkarte auf einem mobilen Endgerät ausgegeben.
                                                                          Eine physische Debitkarte kann zusätzlich als digitale Debitkarte auf einem mobilen Endgerät gespeichert werden. Es gelten die „Bedingun-
                                                                          gen für die Sparkassen-Card (Debitkarte)“, sofern in den „Bedingungen für die digitale Sparkassen-Card (Debitkarte) mit individualisierten
                                                                          Authentifizierungsverfahren“ nichts Abweichendes vereinbart ist. Diese Bedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen der kartenaus-
                                                                          gebenden Sparkasse und dem Kontoinhaber. Vertragliche Vereinbarungen zwischen dem Kontoinhaber und Dritten (z. B. Endgeräteherstel-
                                                                          ler, Mobilfunkanbieter oder Anbieter von Bezahlplattformen, in denen digitale Karten hinterlegt werden können) bleiben unberührt. Die vertrag-
                                                                          liche Leistung der Sparkasse betrifft nicht die Funktionsfähigkeit oder den Betrieb des mobilen Endgerätes oder von Bezahlplattformen wie
                                                                          Apps für digitale Geldbörsen (Wallets), in denen die digitale Debitkarte hinterlegt werden kann.
                                                                          2. Nutzung der digitalen Karte mit individualisierten Authentifizierungsverfahren
                                                                          Der Karteninhaber kann die digitale Karte mit individualisierten Authentifizierungsverfahren nur nutzen, wenn er sich gegenüber der Spar-
                                                                          kasse authentifiziert hat. Die Authentifizierung ist das Verfahren, mit deren Hilfe die Sparkasse die Identität des Karteninhabers oder die
                                                                          berechtigte Verwendung der digitalen Debitkarte überprüfen kann.
                                                                          Dafür werden als Authentifizierungselemente die digitale Debitkarte auf dem mobilen Endgerät des Karteninhabers als erster Faktor (Besit-
                                                                          zelement) und biometrische Elemente des Karteninhabers, z. B. Fingerabdruck, Gesichtserkennung bzw. sonstige Entsperrmechanismen des
                                                                          mobilen Endgerätes (z. B. der Entsperrcode), jeweils als zweiter Faktor vereinbart. Die Eingabe der für die digitale Debitkarte geltenden per-
                                                                          sönlichen Geheimzahl (PIN) ist für die Nutzung der Karte mit individualisierten Authentifizierungsverfahren nicht vorgesehen. Jedoch ist bei
                                                                          Bargeldauszahlungen am Geldautomaten zur Autorisierung der Bargeldauszahlung zusätzlich auch die Eingabe der persönlichen Geheimzahl
                                                                          (PIN) des Karteninhabers erforderlich.
                                                                          3. Verwendungsmöglichkeiten
                                                                          Der Karteninhaber kann die digitale Debitkarte, soweit diese und die Terminals, die Geldautomaten bzw. die Bezahlanwendungen im Online-
                                                                          Handel entsprechend ausgestattet sind, für folgende Zahlungsdienste nutzen:
                                                                          a) Zum kontaktlosen Einsatz bei Handels- und Dienstleistungsunternehmen an automatisierten Kassen im Rahmen des deutschen girocard-
                                                                             Systems, die mit dem girocard-Logo gekennzeichnet sind (girocard-Terminals).
                                                                          b) Zum Einsatz bei elektronischen Fernzahlungsvorgängen über das Internet bei Handels- und Dienstleistungsunternehmen (Online-Handel)
                                                                             im Rahmen des deutschen girocard-Systems, die mit dem girocard-Logo gekennzeichnet sind. Sofern der Karteninhaber die digitale Debit-
                                                                             karte einer digitalen Geldbörse (Wallet) hinzugefügt hat, kann die digitale Debitkarte an allen girocard-Terminals und im Online-Handel ein-
                                                                             gesetzt werden, die an dem girocard-Logo und dem Akzeptanzzeichen der jeweiligen Bezahlanwendung zu erkennen sind.
                                                                          c) Zum kontaktlosen Einsatz bei Handels- und Dienstleistungsunternehmen an automatisierten Kassen sowie im Online-Handel im Rahmen
                                                                             eines fremden Systems, soweit die digitale Debitkarte entsprechend ausgestattet ist. Die Akzeptanz der digitalen Debitkarte im Rahmen
                                                                             eines fremden Systems erfolgt unter dem für das fremde System geltenden Akzeptanzlogo.
                                                                          d) Zu Zahlungsdiensten nach Maßgabe der „Bedingungen für die Sparkassen-Card (Debitkarte)“ in Verbindung mit der persönlichen Geheim-
                                                                             zahl (PIN), insbesondere zur Bargeldauszahlung an Geldautomaten, soweit die Debitkarte und der jeweilige Geldautomat entsprechend
                                                                             ausgestattet sind.
                                                                          Ergänzende Informationen erteilt die Sparkasse in den jeweiligen Nutzungshinweisen für die digitale Sparkassen-Card mit individualisierten
                                                                          Authentifizierungsverfahren.
                                                                          4. Autorisierung von Kartenverfügungen (z. B. Kartenzahlungen oder Bargeldauszahlungen) durch den Karteninhaber
                                                                          Mit dem Einsatz der digitalen Debitkarte durch Heranführen des mobilen Endgerätes mit der digitalen Debitkarte an das Kontaktlos-Terminal
                                                                          bzw. im Online-Handel durch Bestätigung der Bezahlanwendung erteilt der Karteninhaber die Zustimmung (Autorisierung) zur Ausführung der
                                                                          Kartenzahlung. Dazu ist zusätzlich die Verwendung der biometrischen Merkmale des Karteninhabers oder Eingabe des Entsperrcodes des
                                                                          Geräts jeweils mit auf dem mobilen Endgerät vorhandenen Funktionen erforderlich. Die Zustimmung wird mit deren Einsatz erteilt.
                                                                          Bei Bargeldauszahlungen am Geldautomaten erteilt der Karteninhaber seine Zustimmung (Autorisierung) zur Bargeldauszahlung mit dem Ein-
                                                                          satz der digitalen Debitkarte durch Heranführen des mobilen Endgerätes mit der digitalen Debitkarte an den Kontaktlosleser des Geldautoma-
                                                                          ten und der Eingabe seiner persönlichen Geheimzahl (PIN) am Geldautomaten. Auch hierbei ist beim Einsatz des mobilen Endgerätes mit der
                                                                          digitalen Debitkarte zusätzlich die Verwendung der biometrischen Merkmale des Karteninhabers oder die Eingabe des Entsperrcodes des
                                                                          Gerätes mit den auf dem mobilen Endgerät vorhandenen Funktionen erforderlich.
                                                                          In der Autorisierung ist zugleich die ausdrückliche Zustimmung enthalten, dass die Sparkasse die für die Ausführung der Kartenzahlung not-
                                                                          wendigen personenbezogenen Daten des Karteninhabers verarbeitet, übermittelt und speichert. Nach Erteilung der Zustimmung kann der
                                                                          Karteninhaber die Kartenzahlung nicht mehr widerrufen.
                                                                          5. Finanzielle Nutzungsgrenze und Verfügungsrahmen
                                                                          a) Der Karteninhaber darf Verfügungen mit seiner digitalen Debitkarte nur im Rahmen des Kontoguthabens oder einer eingeräumten Konto-
                                                                             überziehung vornehmen. Auch wenn der Karteninhaber diese Nutzungsgrenze bei seinen Verfügungen nicht einhält, ist die Sparkasse
     127 151.010 D1 (Fassung Jan. 2025) - v3.0


                                                                             berechtigt, den Ersatz der Aufwendungen zu verlangen, die aus der Nutzung der digitalen Debitkarte entstehen. Die Buchung solcher Ver-
     © S-Management Services • DSV Gruppe


                                                                             fügungen führt zu einer geduldeten Kontoüberziehung.
                                                                          b) Sofern die Nutzungsgrenze nicht vorher erreicht ist, darf der Karteninhaber Verfügungen mit seiner digitalen Debitkarte nur im Rahmen des
                                                                             für die physische oder virtuelle Debitkarte vereinbarten Verfügungsrahmens vornehmen. Bei jeder Nutzung wird geprüft, ob der Verfü-
                                                                             gungsrahmen durch vorangegangene Verfügungen (mit der digitalen oder der zugrunde liegen

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Bedingungen für die digitale Sparkassen-Card (Debitkarte) mit individualisierten · 01.09.26, 22:29