Bedingungen für Zahlungen mittels Lastschrift
im SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren
Sparkasse KölnBonn
Fassung Juni 2018 Hahnenstraße 57, 50667 Köln
Für Zahlungen des Kunden, der kein Verbraucher ist, an Zahlungsemp- etwaige zwischengeschaltete Stellen die für die Ausführung der Last-
fänger mittels SEPA-Firmen-Lastschrift über sein Konto bei der Spar- schrift notwendigen personenbezogenen Daten des Kunden abrufen, ver-
kasse gelten folgende Bedingungen. arbeiten, übermitteln und speichern.
In dem SEPA-Firmenlastschrift-Mandat müssen die folgenden Erklärun-
1 Allgemein
gen des Kunden enthalten sein:
1.1 Begriffsbestimmung – Ermächtigung des Zahlungsempfängers, Zahlungen vom Konto des
Eine Lastschrift ist ein vom Zahlungsempfänger ausgelöster Zahlungsvor- Kunden mittels SEPA-Firmen-Lastschrift einzuziehen, und
gang zulasten des Kontos des Kunden, bei dem die Höhe des jeweiligen – Weisung an die Sparkasse, die vom Zahlungsempfänger auf sein
Zahlungsbetrages vom Zahlungsempfänger angegeben wird. Konto gezogenen SEPA-Firmen-Lastschriften einzulösen.
Das SEPA-Firmenlastschrift-Mandat muss folgende Angaben (Autorisie-
1.2 Entgelte
rungsdaten) enthalten:
Bei Entgelten und deren Änderung sind die Regelungen in Nummer 17
– Bezeichnung des Zahlungsempfängers,
Absätze 2 bis 6 AGB-Sparkassen maßgeblich.
– eine Gläubiger-Identifikationsnummer,
1.3 Meldepflichten nach Außenwirtschaftsrecht – Kennzeichnung einer einmaligen Zahlung oder wiederkehrender Zah-
Der Kunde hat etwaige Meldepflichten nach dem Außenwirtschaftsrecht lungen,
zu beachten. – Name des Kunden und
– seine Kundenkennung (siehe Nummer 2.1.2).
1.4 Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige
Beschwerdemöglichkeit Über die Autorisierungsdaten hinaus kann das Lastschriftmandat zusätzli-
Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Sparkasse kann sich der che Angaben enthalten.
Kunde an die im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ näher bezeichneten 2.2.2 Bestätigung der Erteilung eines SEPA-Firmenlastschrift-Mandats
Streitschlichtungs- oder Beschwerdestellen wenden. Der Kunde hat seiner Sparkasse die Autorisierung nach Nummer 2.2.1
unverzüglich zu bestätigen, indem er der Sparkasse folgende Daten in
2 SEPA-Firmen-Lastschrift der vereinbarten Art und Weise aus dem dem Zahlungsempfänger erteil-
2.1 Allgemein ten SEPA-Firmenlastschrift-Mandat übermittelt und diese Mitteilung unter-
2.1.1 Wesentliche Merkmale des SEPA-Firmen-Lastschriftverfahrens zeichnet oder in der vereinbarten Art und Weise authentifiziert:
Das SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren kann nur von Kunden genutzt – Bezeichnung des Zahlungsempfängers,
werden, die keine Verbraucher sind. – Gläubiger-Identifikationsnummer des Zahlungsempfängers,
Mit dem SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren kann der Kunde über die – Mandatsreferenz,
– Kennzeichnung einer einmaligen Zahlung oder wiederkehrender Zah-
Sparkasse an einen Zahlungsempfänger Zahlungen in Euro innerhalb
lungen und
des Gebiets des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums („Single Euro
– Datum auf dem Mandat.
Payments Area“, SEPA) bewirken. Zur SEPA gehören die in der Anlage
Hierzu kann der Kunde der Sparkasse auch eine unterschriebene Kopie
genannten Staaten und Gebiete.
des SEPA-Firmenlastschrift-Mandats übermitteln.
Für die Ausführung von Zahlungen mittels SEPA-Firmen-Lastschrift muss
Ohne diese Mitteilung an die Sparkasse wird diese keine Zahlungsvor-
– der Zahlungsempfänger und dessen Zahlungsdienstleister das SEPA-
gänge aufgrund SEPA-Firmen-Lastschriften des Zahlungsempfängers
Firmen-Lastschriftverfahren nutzen,
einlösen.
– der Kunde vor dem Zahlungsvorgang dem Zahlungsempfänger das
SEPA-Firmenlastschrift-Mandat erteilen und Über Änderungen oder die Aufhebung des SEPA-Firmenlastschrift-Man-
– der Kunde der Sparkasse die Erteilung des SEPA-Firmenlastschrift- dats gegenüber dem Zahlungsempfänger hat der Kunde die Sparkasse
Mandats bestätigen (siehe Nummer 2.2.2). unverzüglich schriftlich zu informieren.
Der Zahlungsempfänger löst den jeweiligen Zahlungsvorgang aus, indem 2.2.3 Widerruf des SEPA-Firmenlastschrift-Mandats
er über seinen Zahlungsdienstleister der Sparkasse die Lastschriften Das SEPA-Firmenlastschrift-Mandat kann vom Kunden durch Erklärung
vorlegt. gegenüber seiner Sparkasse widerrufen werden. Der Widerruf muss der
Der Kunde kann bei einer autorisierten Zahlung aufgrund einer SEPA- Sparkasse schriftlich oder, wenn im Rahmen der Geschäftsbeziehung der
Firmen-Lastschrift von der Sparkasse keine Erstattung des seinem Konto elektronische Kommunikationsweg vereinbart wurde (z. B. Online-Ban-
belasteten Lastschriftbetrages verlangen. king), auf diesem Wege zugehen. Der Widerruf wird ab dem auf den Ein-
2.1.2 Kundenkennungen gang des Widerrufs folgenden Geschäftstag gemäß „Preis- und Leis-
Für das Verfahren hat der Kunde die ihm mitgeteilte IBAN1 und bei grenz- tungsverzeichnis“ wirksam. Der Widerruf muss zusätzlich auch gegen-
überschreitenden Zahlungen außerhalb des Europäischen Wirtschafts- über dem Zahlungsempfänger erklärt werden. Der Widerruf des SEPA-
raums2 (EWR) zusätzlich den BIC3 der Sparkasse als seine Kundenken- Firmenlastschrift-Mandats erfasst bereits dem Konto des Kunden belas-
nung gegenüber dem Zahlungsempfänger zu verwenden, da die Spar- tete SEPA-Firmen-Lastschriften nicht. Für diese gilt Nummer 2.2.4
kasse berechtigt ist, die Zahlung aufgrund der SEPA-Firmen-Lastschrift Absätze 2 und 3.
manuell
ausschließlich auf der Grundlage der ihr übermittelten Kundenkennung 2.2.4 Zurückweisung einzelner Lastschriften
auszuführen. Die Sparkasse und die weiteren beteiligten Stellen führen (1) Der Kunde kann der Sparkasse gesondert die Weisung erteilen, Zah-
die Zahlung an den Zahlungsempfänger anhand der im Lastschriftdaten- lungen aus bestimmten SEPA-Firmen-Lastschriften des Zahlungsempfän-
satz vom Zahlungsempfänger als dessen Kundenkennung angegebenen gers nicht zu bewirken. Diese Weisung muss der Sparkasse bis spätes-
IBAN und bei grenzüberschreitenden Zahlungen außerhalb des EWR tens zum Ende des Geschäftstages gemäß „Preis- und Leistungsverzeich-
zusätzlich angegebenen BIC aus. nis“ vor d