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Bedingungen für Zahlungen mittels Lastschrift
                                                im SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren
                                                                                                                              Sparkasse KölnBonn
                                                Fassung Juni 2018                                                             Hahnenstraße 57, 50667 Köln

                                                Für Zahlungen des Kunden, der kein Verbraucher ist, an Zahlungsemp-           etwaige zwischengeschaltete Stellen die für die Ausführung der Last-
                                                fänger mittels SEPA-Firmen-Lastschrift über sein Konto bei der Spar-          schrift notwendigen personenbezogenen Daten des Kunden abrufen, ver-
                                                kasse gelten folgende Bedingungen.                                            arbeiten, übermitteln und speichern.
                                                                                                                              In dem SEPA-Firmenlastschrift-Mandat müssen die folgenden Erklärun-
                                                1 Allgemein
                                                                                                                              gen des Kunden enthalten sein:
                                                1.1 Begriffsbestimmung                                                        – Ermächtigung des Zahlungsempfängers, Zahlungen vom Konto des
                                                Eine Lastschrift ist ein vom Zahlungsempfänger ausgelöster Zahlungsvor-          Kunden mittels SEPA-Firmen-Lastschrift einzuziehen, und
                                                gang zulasten des Kontos des Kunden, bei dem die Höhe des jeweiligen          – Weisung an die Sparkasse, die vom Zahlungsempfänger auf sein
                                                Zahlungsbetrages vom Zahlungsempfänger angegeben wird.                           Konto gezogenen SEPA-Firmen-Lastschriften einzulösen.
                                                                                                                              Das SEPA-Firmenlastschrift-Mandat muss folgende Angaben (Autorisie-
                                                1.2 Entgelte
                                                                                                                              rungsdaten) enthalten:
                                                Bei Entgelten und deren Änderung sind die Regelungen in Nummer 17
                                                                                                                              – Bezeichnung des Zahlungsempfängers,
                                                Absätze 2 bis 6 AGB-Sparkassen maßgeblich.
                                                                                                                              – eine Gläubiger-Identifikationsnummer,
                                                1.3 Meldepflichten nach Außenwirtschaftsrecht                                 – Kennzeichnung einer einmaligen Zahlung oder wiederkehrender Zah-
                                                Der Kunde hat etwaige Meldepflichten nach dem Außenwirtschaftsrecht              lungen,
                                                zu beachten.                                                                  – Name des Kunden und
                                                                                                                              – seine Kundenkennung (siehe Nummer 2.1.2).
                                                1.4 Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige
                                                Beschwerdemöglichkeit                                                         Über die Autorisierungsdaten hinaus kann das Lastschriftmandat zusätzli-
                                                Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Sparkasse kann sich der          che Angaben enthalten.
                                                Kunde an die im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ näher bezeichneten          2.2.2 Bestätigung der Erteilung eines SEPA-Firmenlastschrift-Mandats
                                                Streitschlichtungs- oder Beschwerdestellen wenden.                            Der Kunde hat seiner Sparkasse die Autorisierung nach Nummer 2.2.1
                                                                                                                              unverzüglich zu bestätigen, indem er der Sparkasse folgende Daten in
                                                2 SEPA-Firmen-Lastschrift                                                     der vereinbarten Art und Weise aus dem dem Zahlungsempfänger erteil-
                                                2.1 Allgemein                                                                 ten SEPA-Firmenlastschrift-Mandat übermittelt und diese Mitteilung unter-
                                                2.1.1 Wesentliche Merkmale des SEPA-Firmen-Lastschriftverfahrens              zeichnet oder in der vereinbarten Art und Weise authentifiziert:
                                                Das SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren kann nur von Kunden genutzt              – Bezeichnung des Zahlungsempfängers,
                                                werden, die keine Verbraucher sind.                                           – Gläubiger-Identifikationsnummer des Zahlungsempfängers,
                                                Mit dem SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren kann der Kunde über die              – Mandatsreferenz,
                                                                                                                              – Kennzeichnung einer einmaligen Zahlung oder wiederkehrender Zah-
                                                Sparkasse an einen Zahlungsempfänger Zahlungen in Euro innerhalb
                                                                                                                                 lungen und
                                                des Gebiets des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums („Single Euro
                                                                                                                              – Datum auf dem Mandat.
                                                Payments Area“, SEPA) bewirken. Zur SEPA gehören die in der Anlage
                                                                                                                              Hierzu kann der Kunde der Sparkasse auch eine unterschriebene Kopie
                                                genannten Staaten und Gebiete.
                                                                                                                              des SEPA-Firmenlastschrift-Mandats übermitteln.
                                                Für die Ausführung von Zahlungen mittels SEPA-Firmen-Lastschrift muss
                                                                                                                              Ohne diese Mitteilung an die Sparkasse wird diese keine Zahlungsvor-
                                                – der Zahlungsempfänger und dessen Zahlungsdienstleister das SEPA-
                                                                                                                              gänge aufgrund SEPA-Firmen-Lastschriften des Zahlungsempfängers
                                                   Firmen-Lastschriftverfahren nutzen,
                                                                                                                              einlösen.
                                                – der Kunde vor dem Zahlungsvorgang dem Zahlungsempfänger das
                                                   SEPA-Firmenlastschrift-Mandat erteilen und                                 Über Änderungen oder die Aufhebung des SEPA-Firmenlastschrift-Man-
                                                – der Kunde der Sparkasse die Erteilung des SEPA-Firmenlastschrift-           dats gegenüber dem Zahlungsempfänger hat der Kunde die Sparkasse
                                                   Mandats bestätigen (siehe Nummer 2.2.2).                                   unverzüglich schriftlich zu informieren.
                                                Der Zahlungsempfänger löst den jeweiligen Zahlungsvorgang aus, indem          2.2.3 Widerruf des SEPA-Firmenlastschrift-Mandats
                                                er über seinen Zahlungsdienstleister der Sparkasse die Lastschriften          Das SEPA-Firmenlastschrift-Mandat kann vom Kunden durch Erklärung
                                                vorlegt.                                                                      gegenüber seiner Sparkasse widerrufen werden. Der Widerruf muss der
                                                Der Kunde kann bei einer autorisierten Zahlung aufgrund einer SEPA-           Sparkasse schriftlich oder, wenn im Rahmen der Geschäftsbeziehung der
                                                Firmen-Lastschrift von der Sparkasse keine Erstattung des seinem Konto        elektronische Kommunikationsweg vereinbart wurde (z. B. Online-Ban-
                                                belasteten Lastschriftbetrages verlangen.                                     king), auf diesem Wege zugehen. Der Widerruf wird ab dem auf den Ein-
                                                2.1.2 Kundenkennungen                                                         gang des Widerrufs folgenden Geschäftstag gemäß „Preis- und Leis-
                                                Für das Verfahren hat der Kunde die ihm mitgeteilte IBAN1 und bei grenz-      tungsverzeichnis“ wirksam. Der Widerruf muss zusätzlich auch gegen-
                                                überschreitenden Zahlungen außerhalb des Europäischen Wirtschafts-            über dem Zahlungsempfänger erklärt werden. Der Widerruf des SEPA-
                                                raums2 (EWR) zusätzlich den BIC3 der Sparkasse als seine Kundenken-           Firmenlastschrift-Mandats erfasst bereits dem Konto des Kunden belas-
                                                nung gegenüber dem Zahlungsempfänger zu verwenden, da die Spar-               tete SEPA-Firmen-Lastschriften nicht. Für diese gilt Nummer 2.2.4
                                                kasse berechtigt ist, die Zahlung aufgrund der SEPA-Firmen-Lastschrift        Absätze 2 und 3.
                             manuell


                                                ausschließlich auf der Grundlage der ihr übermittelten Kundenkennung          2.2.4 Zurückweisung einzelner Lastschriften
                                                auszuführen. Die Sparkasse und die weiteren beteiligten Stellen führen        (1) Der Kunde kann der Sparkasse gesondert die Weisung erteilen, Zah-
                                                die Zahlung an den Zahlungsempfänger anhand der im Lastschriftdaten-          lungen aus bestimmten SEPA-Firmen-Lastschriften des Zahlungsempfän-
                                                satz vom Zahlungsempfänger als dessen Kundenkennung angegebenen               gers nicht zu bewirken. Diese Weisung muss der Sparkasse bis spätes-
                                                IBAN und bei grenzüberschreitenden Zahlungen außerhalb des EWR                tens zum Ende des Geschäftstages gemäß „Preis- und Leistungsverzeich-
                                                zusätzlich angegebenen BIC aus.                                               nis“ vor d

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Bedingungen für Zahlungen mittels Lastschrift im SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren · 17.10.26, 22:24