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Metadaten (2)

hinweisnicht reportfähig Seite 1

Dokumentalter: AGB-Fassung stammt aus September 2021

Das Dokument ist auf Fassung September 2021 datiert (v15.0). Zum aktuellen Prüfdatum (2026-08-17) ist die Fassung rund fünf Jahre alt. Die Berliner Sparkasse veröffentlicht regelmäßig aktualisierte AGB-Fassungen; eine Prüfung, ob die 2021er-Fassung noch die aktuell gültige ist, ist angezeigt, da zwischenzeitlich gesetzliche Änderungen (z.B. im Zahlungsverkehrsrecht, Verbraucherkreditrecht) eingetreten sein können.

„Fassung September 2021 ... Die rechtliche Fassung der AGB ist seit September 2021 unverändert. In dieser Version (v15.0) wurden redaktionelle Anpassungen an den Hinweisen zur Schlichtungsstelle vorgenommen."

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hinweisnicht reportfähig Seite 7

Einlagensicherungsumfang: 'Schuldverschreibungen' als geschützte Einlage

Nr. 28 Abs. 1 zählt zu den über die Institutssicherung geschützten Einlagen 'im Wesentlichen Spareinlagen, Sparkassenbriefe, Termineinlagen, Sichteinlagen und Schuldverschreibungen'. Abs. 2 stellt dagegen klar, dass 'Inhaberschuldverschreibungen der Sparkasse' nach § 6 EinSiG nicht entschädigungsfähig sind. Diese Wechselwirkung (institutssicherungstypisch vs. gesetzlich nicht entschädigungsfähig) ist fachlich komplex und für Verbraucher möglicherweise missverständlich, aber formell nicht zwingend widersprüchlich.

„Hierzu zählen im Wesentlichen Spareinlagen, Sparkassenbriefe, Termineinlagen, Sichteinlagen und Schuldverschreibungen."

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Extraktion (3)

hinweisnicht reportfähig Seite 1

Möglicherweise unvollständiger Abschnitt im Inhaltsverzeichnis

Das Inhaltsverzeichnis endet mit 'Nr. 28 Schutz der Einlagen durch anerkanntes Einlagensicherungssystem' und führt anschließend unter 'Allgemeines' die Nummern 1 bis 6 auf. Auffällig ist, dass zwischen dem Inhaltsverzeichnis (mit 'Nr. 2 Änderungen' bis 'Nr. 28') und dem tatsächlichen Dokument ohne ersichtliche Lücke direkt auf 'Nr. 2 Änderungen' (Kapitelanfang) übergegangen wird; Kapitel 'Nr. 1' des Inhalts wird als separate Überschrift 'Allgemeines/Nr. 1' wiederholt. Dies entspricht üblichen AGB-Aufbauten, sollte aber in der Original-PDF verifiziert werden, um Seiten-/Formatierungsverluste bei der Extraktion auszuschließen.

„Nr. 1 Grundlagen der Geschäftsbeziehung ... (2) Allgemeine und besondere Geschäftsbedingungen"

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hinweisnur Extraktion Seite 8

Zellenumbruch in URL 'https://www.s-/schlichtungsstelle.de'

Auf Seite 8 wird das Online-Portal der Schlichtungsstelle über den Zeilenumbruch 'https://www.s-schlichtungsstelle.de' mit zusätzlichem Trennstrich ('s-schlichtungsstelle') dargestellt. Beim (extrahierbaren) URL kann durch dieses Trennungsartefakt die tatsächliche Internetadresse unklar werden.

„die auf der Webseite https://www.s- schlichtungsstelle.de abrufbar ist"

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hinweisnicht reportfähig Seite 8

Auf Seite 8 fehlende Fußnotenstelle der Wikipedia-URL

Auf Seite 8 ist die BaFin-URL 'https://www.bafin.de/DE/Verbraucher/BeschwerdenStreitschlichtung/BeiBaFinbeschweren/BeiBaFinbeschweren_node.html' über mehrere Zeilen gebrochen und im Fließtext ohne erkennbaren Abschluss dargestellt; die URL-Empfinde im Original-PDF sollte technisch geprüft werden.

„Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht stellt unter https://www.bafin.de/...Wissenswertes zu Beschwerden über beaufsichtigte Unternehmen bereit."

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Typografie (1)

hinweisnur Extraktion Seite 5

Bindestrich statt korrektem Trenn-/Verbindungsstrich bei 'Schuld-verschreibung'

In Nr. 21 Abs. 2 steht 'nachrangig haftende Inhaberschuld-verschreibung'. Das Zeilenumbruchs-Trennwort 'Schuld-verschreibung' ist durch den Extraktionszeilenumbruch entstanden (Buchstabenfolge innerhalb eines Wortes an Zeilenende getrennt). Da die Textzeile im Datenbestand zusammengesetzt vorliegt, ist dies formal unkritisch, könnte aber bei automatischer Textweiterversarbeitung als Doppelwortartefakt stören.

„z. B. nachrangig haftende Inhaberschuld-verschreibung"

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PAngV (2)

warnungnicht reportfähig Seite 4

Querverweis auf Preisaushang/Preis- und Leistungsverzeichnis ohne konkrete Datenangabe

Nr. 17 Abs. 1 und 2 verweisen für Zins- und Entgeltfestlegung auf 'Preisaushang' und 'Preis- und Leistungsverzeichnis' bzw. deren 'zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme geltende Fassung'. Es fehlt im AGB-Dokument selbst ein konkreter Fassungs-/Standvermerk (z.B. 'Stand: ...') für diese verknüpften Unterlagen. Für Verbraucher kann dadurch unklar bleiben, welche konkrete Fassung des Preis- und Leistungsverzeichnisses verbindlich ist, insbesondere bei Änderungsankündigungen nach Nr. 17 Abs. 6.

„ergibt sich aus dem Preisaushang und ergänzend aus dem Preis- und Leistungsverzeichnis ... das Preis- und Leistungsverzeichnis in der zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme geltenden Fassung."

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hinweisnicht reportfähig Seite 2

Vereinzelte Verweise ohne direkt belegbare ergänzende Unterlagen

Nr. 2 Abs. 4 schließt 'Änderungen der Nummern 2 und 17 Abs. 6' von der Zustimmungsfiktion aus. Die Fußnoten und redaktionellen Anmerkungen verweisen auf externe Veröffentlichungen (Preisaushang, Preis- und Leistungsverzeichnis, Zahlungsdiensterahmenvertrag, EinSiG), die im AGB-Dokument selbst nicht mit Fassungsdaten hinterlegt sind. Für die Vertragstransparenz ist es sinnvoll, die im Dokument verlinkten Unterlagen mit aktuellen Fassungsständen zu versehen.

„bei Änderungen der Nummern 2 und 17 Abs. 6 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen"

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Stil (1)

hinweisnicht reportfähig Seite 3

Doppelte Nennung 'Einwendungen gegen den Rechnungsabschluss' in Nr. 7 und Nr. 20

Einwendungen gegen Rechnungsabschlüsse werden sowohl in Nr. 7 Abs. 3 (Frist von sechs Wochen) als auch in Nr. 20 Abs. 1 g (unverzügliche Reklamation) geregelt. Die Regelungen verweisen aufeinander ('unverzüglich zu erheben (Nr. 20 Absatz 1 Buchst. g)'), was formell korrekt ist, aber für den Kunden zwei parallele Pflichten (unverzüglich AND sechs Wochen) erzeugt. Dies ist rechtlich gängige Praxis, aber für Laien potenziell missverständlich.

„Unbeschadet der Verpflichtung, Einwendungen gegen Rechnungsabschlüsse unverzüglich zu erheben (Nr. 20 Absatz 1 Buchst. g), gelten diese als genehmigt, wenn ihnen nicht vor Ablauf von sechs Wochen nach Zugang des Rechnungsabschlusses widersprochen wird."

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Text

TXT
Allgemeine Geschäftsbedingungen
                                             Grundlagen der Geschäftsbeziehung zwischen Kunde und Sparkasse

                                                                                                                                          Berliner Sparkasse
                                             Fassung September 2021                                                                       Alexanderplatz 2, 10178 Berlin


                                             Inhaltsverzeichnis nebst Hinweis auf die Schlichtungsstelle
                                             Allgemeines
                                             Nr. 1 Grundlagen der Geschäftsbeziehung
                                             Nr. 2 Änderungen
                                             Nr. 3 Bankauskünfte
                                             Nr. 4 Vertretungs- und Verfügungsbefugnisse
                                             Nr. 5 Legitimationsurkunden
                                             Nr. 6 Rechtswahl, Gerichtsstand, Erfüllungsort

                                             Kontokorrentkonten und andere Geschäfte
                                             Nr. 7 Kontokorrent, Rechnungsabschluss
                                             Nr. 8 Korrektur fehlerhafter Gutschriften
                                             Nr. 9 Gutschriften und Einlösung von Einzugspapieren
                                             Nr. 10 Auftragsbestätigung vor Ausführung
                                             Nr. 11 Aufrechnung durch den Kunden
                                             Nr. 12 Konten in ausländischer Währung
                                             Nr. 13 Leistungsbefreiung bei Geschäften in ausländischer Währung
                                             Nr. 14 Geldeingang in ausländischer Währung
                                             Nr. 15 Wechselkurs
                                             Nr. 16 Einlagengeschäft

                                             Entgelte und Aufwendungen
                                             Nr. 17 Zinsen und Entgelte
                                             Nr. 18 Ersatz von Aufwendungen

                                             Pflichten und Haftung von Sparkasse und Kunde
                                             Nr. 19 Haftung der Sparkasse
                                             Nr. 20 Mitwirkungs- und Sorgfaltspflichten des Kunden

                                             AGB-Pfandrecht, Nachsicherung, Sicherheitenfreigabe
                                             Nr. 21 Pfandrecht, Sicherungsabtretung
                                             Nr. 22 Nachsicherung und Freigabe

                                             Einzugspapiere
                                             Nr. 23 Inkasso im Einzugsgeschäft
                                             Nr. 24 Vorlegungsfrist, Eilmittel
                                             Nr. 25 Sicherungsrechte im Einzugsgeschäft

                                             Auflösung der Geschäftsbeziehung
                                             Nr. 26 Kündigungsrecht
                                             Nr. 27 Weitergeltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
                                             Nr. 28 Schutz der Einlagen durch anerkanntes Einlagensicherungssystem


                                             Allgemeines
                                             Nr. 1 Grundlagen der Geschäftsbeziehung
                                             (1) Geschäftsbeziehung als Vertrauensverhältnis
                                             Die Geschäftsbeziehung zwischen dem Kunden und der Sparkasse ist durch die Besonderheiten des Bankgeschäfts und ein besonderes Ver-
                                             trauensverhältnis geprägt. Der Kunde kann sich darauf verlassen, dass die Sparkasse seine Aufträge mit der Sorgfalt eines ordentlichen
                                             Kaufmanns ausführt und das Bankgeheimnis wahrt.
                                             (2) Allgemeine und besondere Geschäftsbedingungen
                                             Für die Geschäftsbeziehung gelten ergänzend zu den einzelvertraglichen Vereinbarungen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
                                             Für einzelne Geschäftszweige gelten ergänzend oder abweichend besondere Bedingungen, z. B. für die Bereiche des Zahlungsverkehrs, des
                                             Sparverkehrs und der Wertpapiergeschäfte; diese werden beim Vertragsabschluss (etwa bei der Kontoeröffnung) oder bei der Erteilung von
                                             Aufträgen mit dem Kunden vereinbart.
182 104.000 D1 (Fassung Sep. 2021) - v15.0


                                             Nr. 2 Änderungen
© S-Management Services • DSV Gruppe


                                             (1) Änderungsangebot
                                             Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der besonderen Bedingungen werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor
                                             dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten. Hat der Kunde mit der Sparkasse im Rahmen der Geschäfts-
                                             beziehung einen elektronischen Kommunikationsweg vereinbart (z. B. das Elektronische Postfach), können die Änderungen auch auf diesem
                                             Wege angeboten werden.
                                             (2) Annahme durch den Kunden
                                             Die von der Sparkasse angebotenen Änderungen werden nur wirksam, wenn der Kunde diese annimmt, gegebenenfalls im Wege der nach-
                                             folgend geregelten Zustimmungsfiktion.

                                             Hinweis: Die rechtliche Fassung der AGB ist seit September 2021 unverändert. In dieser Version (v15.0) wurden redaktionelle Anpassungen an den Hinweisen zur Schlichtungsstelle
                                             vorgenommen.


                                                                                                                                                                                                                     Seite 1 von 8
                                             Allgemeine Geschäftsbedingungen


                                             (3) Annahme durch den Kunden im Wege der Zustimmungsfiktion
                                             Das Schweigen des Kunden gilt nur dann als Annahme des Änderungsangebotes (Zustimmungsfiktion), wenn
                                             a) das Änderungsangebot der Sparkasse erfolgt, um die Übereinstimmung der vertraglichen Bestimmungen mit einer veränderten Rechtslage
                                             wiederherzustellen, weil eine Bestimmung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder der besonderen Bedingungen
                                             – aufgrund einer Änderung von Gesetzen, einschließlich unmittelbar geltender Rechtsvorschriften der Europäischen Union, nicht mehr der
                                               Rechtslage entspricht oder
                                             – durch eine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung, auch durch ein Gericht erster Instanz, unwirksam wird oder nicht mehr verwendet werden
                                               darf oder
                                             – aufgrund einer verbindlichen Verfügung einer für die Sparkasse zuständigen nationalen oder internationalen Behörde (z. B. der Bundesan-
                                               stalt für Finanzdienstleistungsaufsicht oder der Europäischen Zentralbank) nicht mehr mit den aufsichtsrechtlichen Verpflichtungen der Spar-
                                               kasse in Einklang zu bringen ist
                                             und
                                             b) der Kunde das Änderungsangebot der Sparkasse nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen abge-
                                             lehnt hat.
                                             Die Sparkasse wird den Kunden im Änderungsangebot auf die Folgen seines Schweigens hinweisen.
                                             (4) Ausschluss der Zustimmungsfiktion
                                             Die Zustimmungsfiktion findet keine Anwendung
                                             – bei Änderungen der Nummern 2 und 17 Abs. 6 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der entsprechenden Regelungen in den beson-
                                               deren Bedingungen oder
                                             – bei Änderungen, die die Hauptleistungspflichten des Vertrages und die Entgelte für Hauptleistungen betreffen, oder
                                             – bei Änderungen von Entgelten, die auf eine über das vereinbarte Entgelt für die Hauptleistung hinausgehende Zahlung des Verbrauchers
                                               gerichtet sind, oder
                                             – bei Änderungen, die dem Abschluss eines neuen Vertrages gleichkommen, oder
                                             – bei Änderungen, die das bisher vereinbarte Verhältnis von Leistung und Gegenleistung erheblich zugunsten der Sparkasse verschieben
                                               würden.
                                             In diesen Fällen wird die Sparkasse die Zustimmung des Kunden zu den Änderungen auf andere Weise einholen.
                                             (5) Kündigungsrecht des Kunden bei der Zustimmungsfiktion
                                             Macht die Sparkasse von der Zustimmungsfiktion Gebrauch, kann der Kunde den von der Änderung betroffenen Vertrag vor dem vorgeschla-
                                             genen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen auch fristlos und kostenfrei kündigen.
                                             Auf dieses Kündigungsrecht wird die Sparkasse den Kunden in ihrem Änderungsangebot besonders hinweisen.

                                             Nr. 3 Bankauskünfte
                                             (1) Inhalt von Bankauskünften
                                             Bankauskünfte sind allgemein gehaltene Feststellungen und Bemerkungen über die wirtschaftlichen Verhältnisse von Kunden, deren Kredit-
                                             würdigkeit und Zahlungsfähigkeit. Betragsmäßige Angaben über Kontostände, Sparguthaben, Depot- oder sonstige der Sparkasse anver-
                                             traute Vermögenswerte sowie Kreditinanspruchnahmen werden nicht gemacht.
                                             (2) Voraussetzungen für die Auskunftserteilung
                                             Die Sparkasse darf Bankauskünfte über juristische Personen und im Handelsregister eingetragene Kaufleute erteilen, sofern sich die Anfrage
                                             auf deren geschäftliche Tätigkeit bezieht und der Sparkasse keine anders lautende Weisung des Kunden vorliegt. In allen anderen Fällen darf
                                             die Sparkasse Bankauskünfte nur erteilen, wenn der Kunde dem allgemein oder im Einzelfall ausdrücklich zugestimmt hat. Bankauskünfte
                                             erhalten nur eigene Kunden sowie andere Kreditinstitute für deren eigene Zwecke und die ihrer Kunden; sie werden nur erteilt, wenn der
                                             Anfragende ein berechtigtes Interesse an der gewünschten Auskunft glaubhaft darlegt.
    

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DMS Allgemeine Geschäftsbedingungen · 13.08.26, 09:11