Bedingungen für Zahlungen mittels Lastschrift im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren Sparkasse KölnBonn Fassung Juni 2018 Hahnenstraße 57, 50667 Köln Für Zahlungen des Kunden an Zahlungsempfänger mittels SEPA-Basis- IBAN und bei grenzüberschreitenden Zahlungen außerhalb des EWR Lastschrift über sein Konto bei der Sparkasse gelten folgende zusätzlich angegebenen BIC aus. Bedingungen. 2.1.3 Übermittlung von Lastschriftdaten 1 Allgemein Bei SEPA-Basis-Lastschriften können die Lastschriftdaten auch über das Nachrichtenübermittlungssystem der Society for Worldwide Interbank 1.1 Begriffsbestimmung Financial Telecommunication (SWIFT) mit Sitz in Belgien und Rechen- Eine Lastschrift ist ein vom Zahlungsempfänger ausgelöster Zahlungsvor- zentren in der Europäischen Union, in der Schweiz und in den USA wei- gang zulasten des Kontos des Kunden, bei dem die Höhe des jeweiligen tergeleitet werden. Zahlungsbetrages vom Zahlungsempfänger angegeben wird. 2.2 SEPA-Lastschriftmandat 1.2 Entgelte und deren Änderung 2.2.1 Erteilung des SEPA-Lastschriftmandats (SEPA Direct Debit 1.2.1 Entgelte für Verbraucher Mandate) Die Entgelte im Lastschriftverkehr ergeben sich aus dem „Preis- und Der Kunde erteilt dem Zahlungsempfänger ein SEPA-Lastschriftmandat. Leistungsverzeichnis“. Damit autorisiert er gegenüber seiner Sparkasse die Einlösung von Änderungen der Entgelte im Lastschriftverkehr werden dem Kunden spä- SEPA-Basis-Lastschriften des Zahlungsempfängers. Das Mandat ist testens zwei Monate vor dem Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Text- schriftlich oder in der mit seiner Sparkasse vereinbarten Art und Weise zu form angeboten. Hat der Kunde mit der Sparkasse im Rahmen der erteilen. Geschäftsbeziehung einen elektronischen Kommunikationsweg verein- In dieser Autorisierung ist zugleich die ausdrückliche Zustimmung enthal- bart, können die Änderungen auch auf diesem Wege angeboten werden. ten, dass die am Lastschrifteinzug beteiligten Zahlungsdienstleister und Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung etwaige zwischengeschaltete Stellen die für die Ausführung der Last- nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der schrift notwendigen personenbezogenen Daten des Kunden abrufen, ver- Änderungen angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird ihn die arbeiten, übermitteln und speichern. Sparkasse in ihrem Angebot besonders hinweisen. In dem SEPA-Lastschriftmandat müssen die folgenden Erklärungen des Werden dem Kunden Änderungen der Entgelte angeboten, kann er diese Kunden enthalten sein: Geschäftsbeziehung vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksam- – Ermächtigung des Zahlungsempfängers, Zahlungen vom Konto des werdens der Änderungen auch fristlos und kostenfrei kündigen. Auf Kunden mittels SEPA-Basis-Lastschrift einzuziehen, und dieses Kündigungsrecht wird ihn die Sparkasse in ihrem Angebot beson- – Weisung an die Sparkasse, die vom Zahlungsempfänger auf sein ders hinweisen. Konto gezogenen SEPA-Basis-Lastschriften einzulösen. Die Änderung von Entgelten für den Zahlungsdiensterahmenvertrag Das SEPA-Lastschriftmandat muss folgende Angaben (Autorisierungsda- (Girovertrag) richtet sich nach Nummer 17 Absatz 6 AGB-Sparkassen. ten) enthalten: 1.2.2 Entgelte für Kunden, die keine Verbraucher sind – Bezeichnung des Zahlungsempfängers, Für Entgelte und deren Änderung für Zahlungen von Kunden, die keine – eine Gläubiger-Identifikationsnummer, Verbraucher sind, verbleibt es bei den Regelungen in Nummer 17 – Kennzeichnung als einmalige oder wiederkehrende Zahlung, Absätze 2 bis 6 AGB-Sparkassen. – Name des Kunden (sofern verfügbar) und – seine Kundenkennung (siehe Nummer 2.1.2). 1.3 Meldepflichten nach Außenwirtschaftsrecht Über die Autorisierungsdaten hinaus kann das Lastschriftmandat zusätzli- Der Kunde hat etwaige Meldepflichten nach dem Außenwirtschaftsrecht che Angaben enthalten. zu beachten. Mit dem Einzug der letzten Lastschrift teilt der Zahlungsempfänger der 1.4 Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Sparkasse des Kunden die Erledigung des SEPA-Lastschriftmandates mit. Beschwerdemöglichkeit 2.2.2 Einzugsermächtigung als SEPA-Lastschriftmandat Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Sparkasse kann sich der Hat der Kunde dem Zahlungsempfänger eine Einzugsermächtigung Kunde an die im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ näher bezeichneten erteilt, mit der er den Zahlungsempfänger ermächtigt, Zahlungen von Streitschlichtungs- oder Beschwerdestellen wenden. seinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen, weist er zugleich damit die Sparkasse an, die vom Zahlungsempfänger auf sein Konto gezogenen 2 SEPA-Basis-Lastschrift Lastschriften einzulösen. Mit der Einzugsermächtigung autorisiert der 2.1 Allgemein Kunde gegenüber seiner Sparkasse die Einlösung von Lastschriften des 2.1.1 Wesentliche Merkmale des SEPA-Basis-Lastschriftverfahrens Zahlungsempfängers. Diese Einzugsermächtigung gilt als SEPA-Last- Mit dem SEPA-Basis-Lastschriftverfahren kann der Kunde über die Spar- schriftmandat. Sätze 1 bis 3 gelten auch für vom Kunden vor dem Inkraft- kasse an den Zahlungsempfänger Zahlungen in Euro innerhalb des treten dieser Bedingungen erteilte Einzugsermächtigungen. Gebiets des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums („Single Euro Die Einzugsermächtigung muss folgende Autorisierungsdaten enthalten: Payments Area“, SEPA) bewirken. Zur SEPA gehören die in der Anlage – Bezeichnung des Zahlungsempfängers, manuell genannten Staaten und Gebiete. – Name des Kunden, Für die Ausführung von Zahlungen mittels SEPA-Basis-Lastschriften – Kundenkennung nach Nummer 2.1.2 oder Kontonummer und Bankleit- muss zahl des Kunden. – der Zahlungsempfänger und dessen Zahlungsdienstleister das SEPA- Über die Autorisierungsdaten hinaus kann die Einzugsermächtigung Basis-Lastschriftverfahren nutzen und zusätzliche Angaben enthalten. – der Kunde vor dem Zahlungsvorgang dem Zahlungsempfänger das 2.2.3 Widerruf des SEPA-Lastschriftmandats SEPA-Lastschriftmandat erteilen. Das SEPA-Lastschriftmandat kann vom Kunden durch Erklärung gegen- Der Zahlungsempfänger löst den jeweiligen Zahlungsvorgang aus, indem über dem Zahlungsempfänger oder seiner Sparkasse – möglichst schrift- er über seinen Zahlungsdienstleister der Sparkasse die Lastschriften lich – mit der Folge widerrufen werden, dass nachfolgende Zahlungsvor- vorlegt. gänge nicht mehr autorisiert sind. Erfolgt der Widerruf gegenüber der 114 248.000 D1 (Fassung Juni 2018) - v5.1 - o Der Kunde kann bei einer autorisierten Zahlung aufgrund einer SEPA- Sparkasse, wird er ab dem auf den Eingang des Widerrufs folgenden Basis-Lastschrift binnen einer Frist von acht Wochen ab dem Zeitpunkt Geschäftstag gemäß „Preis- und Leistungsverzeichnis“ wirksam. Zusätz- der Belastungsbuchung auf seinem Konto von der Sparkasse die Erstat- lich sollte der Widerruf auch gegenüber dem Zahlungsempfänger erklärt tung des belasteten Lastschriftbetrages verlangen. werden, damit dieser keine weiteren Lastschriften einzieht. 2.1.2 Kundenkennungen 2.2.4 Begrenzung und Nichtzulassung von SEPA-Basis-Lastschriften © Deutscher Sparkassenverlag Für das Verfahren hat der Kunde die ihm mitgeteilte IBAN1 und bei grenz- Der Kunde kann der Sparkasse gesondert die Weisung erteilen, Zahlun- überschreitenden Zahlungen außerhalb des Europäischen Wirtschafts- gen aus SEPA-Basis-Lastschriften zu begrenzen oder nicht zuzulassen. raums2 (EWR) zusätzlich den BIC3 der Sparkasse als seine Kundenken- Diese Weisung muss der Sparkasse bis spätestens zum Ende des nung gegenüber dem Zahlungsempfänger zu verwenden, da die Spar- Geschäftstages gemäß „Preis- und Leistungsverzeichnis“ vor dem im kasse berechtigt ist, die Zahlung aufgrund der SEPA-Basis-Lastschrift Datensatz der Lastschrift angegebenen Fälligkeitstag möglichst schriftlich ausschließlich auf der Grundlage der ihr übermittelten Kundenkennung oder, wenn im Rahmen der Geschäftsbeziehung der elektronische Kom- auszuführen. Die Sparkasse und die weiteren beteiligten Stellen führen munikationsweg vereinbart wurde (z. B. Online-Banking), auf diesem die Zahlung an den Zahlungsempfänger anhand der im Lastschriftdaten- Wege zugehen. Diese Weisung sollte zusätzlich auch gegenüber dem satz vom Zahlungsempfänger als dessen Kundenkennung angegebenen Zahlungsempfänger erklärt werden. Seite 1 von 3 Bedingungen für Zahlungen mittels Lastschrift im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren 2.3 Einzug der SEPA-Basis-Lastschrift auf Grundlage des SEPA- der Belastungsbuchung auf seinem Konto von der Sparkasse ohne Lastschriftmandats durch den Zahlungsempfänger Angabe von Gründen die Erstattung des belasteten Lastschriftbetrages (1) Das vom Kunden erteilte SEPA-Lastschriftmandat verbleibt beim Zah- verlangen. Dabei bringt die Sparkasse das Konto wieder auf den Stand, lungsempfänger. Dieser übernimmt die Autorisierungsdaten und setzt auf dem es sich ohne die Belastung durch die Zahlung befunden hätte. etwaige zusätzliche Angaben in den Datensatz zur Einziehung von Etwaige Zahlungsansprüche des Zahlungsempfängers gegen den Kunden SEPA-Basis-Lastschriften. Der jeweilige Lastschriftbetrag wird vom Zah- bleiben hiervon unberührt. lungsempfänger angegeben. (2) Der Erstattungsanspruch nach Absatz 1 ist ausgeschlossen, sobald (2) Der Zahlungsempfänger übermittelt elektronisch den Datensatz zur der jeweilige Betrag der Lastschriftbelastungsbuchung durch eine aus- Einziehung der SEPA-Basis-Lastschrift unter Einschaltung seines Zah- drückliche Genehmigung des Kunden unmittelbar gegenüber der Spar- lungsdienstleisters an die Sparkasse als Zahlstelle. Dieser Datensatz ver- kasse autorisiert worden ist. körpert auch die im SEPA-Lastschriftmandat enthaltene Weisung des (3) Erstattungsansprüche des Kunden bei einer nicht erfolgten oder feh- Kunden an die Sparkasse zur Einlösung der jeweiligen SEPA-Basis-Last- lerhaft ausgeführten autorisierten Zahlung richten sich nach Nummer schrift (siehe Nummer 2.2.1 Satz 2 und Satz 4 bzw. Nummer 2.2.2 Satz 2.6.2. 2). Für den Zugang dieser Weisung verzichtet die Sparkasse auf die für 2.6 Erstattungs-, Berichtigungs- und Schadensersatzansprüche des die Erteilung des Mandats vereinbarte Form (siehe Nummer 2.2.1 Satz 3). Kunden 2.4 Zahlungsvorgang aufgrund der SEPA-Basis-Lastschrift 2.6.1 Erstattung bei einer nicht autorisierten Zahlung 2.4.1 Belastung des Kontos des Kunden mit dem Lastschriftbetrag Im Falle einer vom Kunden nicht autorisierten Zahlung hat die Sparkasse (1) Eingehende SEPA-Basis-Lastschriften des Zahlungsempfängers gegen den Kunden keinen Anspruch auf Erstattung ihrer Aufwendungen. werden am im Datensatz angegebenen Fälligkeitstag mit dem vom Zah- Sie ist verpflichtet, dem Kunden den von seinem Konto abgebuchten lungsempfänger angegebenen Lastschriftbetrag dem Konto des Kunden Lastschriftbetrag zu erstatten. Dabei bringt sie das Konto wieder auf den belastet. Fällt der Fälligkeitstag nicht auf einen im „Preis- und Leistungs- Stand, auf dem es sich ohne die Belastung durch die nicht autorisierte verzeichnis“ ausgewiesenen Geschäftstag der Sparkasse, erfolgt die Zahlung befunden hätte. Diese Verpflichtung ist spätestens bis zum Ende Kontobelastung am nächsten Geschäftstag. des Geschäftstags gemäß „Preis- und Leistungsverzeichnis“ zu erfüllen, (2) Eine Kontobelastung erfolgt nicht oder wird spätestens am zweiten der auf den Tag folgt, an welchem der Sparkasse angezeigt wurde, dass Geschäftstag gemäß „Preis- und Leistungsverzeichnis“ nach ihrer Vor- die Zahlung nicht autorisiert ist, oder die Sparkasse auf andere Weise nahme rückgängig gemacht, wenn davon Kenntnis erhalten hat. Hat die Sparkasse einer zuständigen – der Sparkasse ein Widerruf des SEPA-Lastschriftmandats gemäß Behörde berechtigte Gründe für den Verdacht, dass ein betrügerisches Nummer 2.2.3 zugegangen ist, Verhalten des Kunden vorliegt, schriftlich mitgeteilt, hat die Sparkasse – der Kunde über kein für die Einlösung der Lastschrift ausreichendes ihre Verpflichtung aus Satz 2 unverzüglich zu prüfen und zu erfüllen, Guthaben auf seinem Konto oder über keinen ausreichenden Kredit wenn sich der Betrugsverdacht nicht bestätigt. verfügt (fehlende Kontodeckung); Teileinlösungen nimmt die Spar- kasse nicht vor, 2.6.2 Ansprüche bei nicht erfolgter, fehlerhafter oder verspäteter Ausfüh- – die im Lastschriftdatensatz angegebene IBAN des Zahlungspflichtigen rung von autorisierten Zahlungen keinem Konto des Kunden bei der Sparkasse zuzuordnen ist oder (1) Im Falle einer nicht erfolgten oder fehlerhaften Ausführung einer auto- – die Lastschrift nicht von der Sparkasse verarbeitbar ist, da im risierten Zahlung kann der Kunde von der Sparkasse die unverzügliche Lastschriftdatensatz und ungekürzte Erstattung des Lastschriftbetrages insoweit verlangen, • eine Gläubiger-Identifikationsnummer fehlt oder für die Sparkasse als die Zahlung nicht erfolgt oder fehlerhaft war. Wurde der Betrag dem erkennbar fehlerhaft ist, Konto des Kunden belastet, bringt die Sparkasse dieses wieder auf den • eine Mandatsreferenz fehlt, Stand, auf dem es sich ohne den nicht erfolgten oder fehlerhaft ausge- • ein Ausstellungsdatum des Mandats fehlt oder führten Zahlungsvorgang befunden hätte. • kein Fälligkeitstag angegeben ist. (2) Der Kunde kann über den Anspruch nach Absatz 1 hinaus von der (3) Darüber hinaus erfolgt eine Kontobelastung nicht oder wird spätestens Sparkasse die Erstattung derjenigen Entgelte und Zinsen verlangen, die am zweiten Geschäftstag nach ihrer Vornahme rückgängig gemacht die Sparkasse ihm im Zusammenhang mit der nicht erfolgten oder fehler- (siehe Nummer 2.4.2), wenn dieser SEPA-Basis-Lastschrift eine geson- haften Ausführung der Zahlung in Rechnung gestellt oder mit denen sie derte Weisung des Kunden gemäß Nummer 2.2.4 entgegensteht. das Konto des Kunden belastet hat. (3) Geht der Lastschriftbetrag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungs- 2.4.2 Einlösung von SEPA-Basis-Lastschriften empfängers erst nach Ablauf der Ausführungsfrist in Nummer 2.4.4 SEPA-Basis-Lastschriften sind eingelöst, wenn die Belastungsbuchung Absatz 2 ein (Verspätung), kann der Zahlungsempfänger von seinem auf dem Konto des Kunden nicht spätestens gemäß Nummer 2.4.1 Zahlungsdienstleister verlangen, dass dieser die Gutschrift des Last- Absatz 2 rückgängig gemacht wird. schriftbetrags auf dem Konto des Zahlungsempfängers so vornimmt, als 2.4.3 Unterrichtung über die Nichtausführung oder Rückgängigmachung sei die Zahlung ordnungsgemäß ausgeführt worden. der Belastungsbuchung oder Ablehnung der Einlösung (4) Wurde ein Zahlungsvorgang nicht oder fehlerhaft ausgeführt, wird die Über die Nichtausführung oder Rückgängigmachung der Belastungsbu- Sparkasse auf Verlangen des Kunden den Zahlungsvorgang nachvollzie- chung (siehe Nummer 2.4.1 Absatz 2) oder die Ablehnung der Einlösung hen und den Kunden über das Ergebnis unterrichten. einer SEPA-Basis-Lastschrift (siehe Nummer 2.4.2) wird die Sparkasse 2.6.3 Schadensersatz wegen Pflichtverletzung den Kunden unverzüglich, spätestens bis zu der gemäß Nummer 2.4.4 (1) Bei nicht erfolgter, fehlerhafter oder verspäteter Ausführung einer vereinbarten Frist, unterrichten. Dies kann auch auf dem für Kontoinfor- autorisierten Zahlung oder bei einer nicht autorisierten Zahlung kann der mationen vereinbarten Weg geschehen. Dabei wird die Sparkasse, Kunde von der Sparkasse einen Schaden, der nicht bereits von den Num- manuell soweit möglich, die Gründe sowie die Möglichkeiten angeben, wie Fehler, mern 2.6.1 und 2.6.2 erfasst ist, ersetzt verlangen. Dies gilt nicht, wenn die zur Nichtausführung, Rückgängigmachung oder Ablehnung geführt die Sparkasse die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Die Sparkasse haben, berichtigt werden können. hat hierbei ein Verschulden, das einer von ihr zwischengeschalteten Für die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer autorisierten SEPA- Stelle zur Last fällt, wie eigenes Verschulden zu vertreten. Hat der Kunde Basis-Lastschrift wegen fehlender Kontodeckung (siehe Nummer 2.4.1 durch ein schuldhaftes Verhalten zu der Entstehung eines Schadens bei- Absatz 2, zweiter Spiegelstrich) berechnet die Sparkasse das im „Preis- getragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitverschuldens, in und Leistungsverzeichnis“ ausgewiesene Entgelt. welchem Umfang Sparkasse und Kunde den Schaden zu tragen haben. 2.4.4 Ausführung der Zahlung (2) Die Haftung nach Absatz 1 ist auf 12.500 Euro je Zahlung begrenzt. (1) Die Sparkasse ist verpflichtet sicherzustellen, dass der von ihr dem Diese betragsmäßige Haftungsgrenze gilt nicht Konto des Kunden aufgrund der SEPA-Basis-Lastschrift des Zahlungs- – für nicht autorisierte Zahlungen, 114 248.000 D1 (Fassung Juni 2018) - v5.1 - o empfängers belastete Lastschriftbetrag spätestens innerhalb der im – bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Sparkasse, „Preis- und Leistungsverzeichnis“ angegebenen Ausführungsfrist beim – für Gefahren, die die Sparkasse besonders übernommen hat, und Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. – für den dem Kunden entstandenen Zinsschaden, wenn der Kunde Ver- (2) Die Ausführungsfrist beginnt an dem im Lastschriftdatensatz angege- braucher ist. benen Fälligkeitstag. Fällt dieser Tag nicht auf einen Geschäftstag gemäß 2.6.4 Ansprüche von Kunden, die keine Verbraucher sind „Preis- und Leistungsverzeichnis“ der Sparkasse, so beginnt die Ausfüh- Abweichend von den Ansprüchen in Nummer 2.6.2 und in Nummer 2.6.3 rungsfrist am darauffolgenden Geschäftstag. haben Kunden, die keine Verbraucher sind, bei einer nicht erfolgten, feh- (3) Die Sparkasse unterrichtet den Kunden über die Ausführung der Zah- lerhaft oder verspätet ausgeführten autorisierten Zahlung oder bei einer lung auf dem für Kontoinformationen vereinbarten Weg und in der verein- nicht autorisierten Zahlung neben etwaigen Ansprüchen aus Auftrags- barten Häufigkeit. recht nach § 667 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) und ungerechtfertigter 2.5 Erstattungsanspruch des Kunden bei einer autorisierten Zahlung Bereicherung nach §§ 812 ff. BGB lediglich Schadensersatzansprüche (1) Der Kunde kann bei einer autorisierten Zahlung aufgrund einer SEPA- nach Maßgabe folgender Regelungen: Basis-Lastschrift binnen einer Frist von acht Wochen ab dem Zeitpunkt Seite 2 von 3 Bedingungen für Zahlungen mittels Lastschrift im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren – Die Sparkasse haftet für eigenes Verschulden. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zu der Entstehung eines Schadens beige- tragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitverschuldens, in welchem Umfang Sparkasse und Kunde den Schaden zu tragen haben. – Für das Verschulden der von der Sparkasse zwischengeschalteten Stellen haftet die Sparkasse nicht. In diesen Fällen beschränkt sich die Haftung der Sparkasse auf die sorgfältige Auswahl und Unterweisung der ersten zwischengeschalteten Stelle. – Ein Schadensersatzanspruch des Kunden ist der Höhe nach auf den Lastschriftbetrag zuzüglich der von der Sparkasse in Rechnung gestellten Entgelte und Zinsen begrenzt. Soweit es sich hierbei um die Geltendmachung von Folgeschäden handelt, ist der Anspruch auf höchstens 12.500 Euro je Zahlung begrenzt. Diese Haftungsbeschrän- kungen gelten nicht für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Spar- kasse und für Gefahren, die die Sparkasse besonders übernommen hat, sowie für nicht autorisierte Zahlungen. 2.6.5 Haftungs- und Einwendungsausschluss (1) Eine Haftung der Sparkasse nach den Nummern 2.6.2 bis 2.6.4 ist in folgenden Fällen ausgeschlossen: – Die Sparkasse weist gegenüber dem Kunden nach, dass der Last- schriftbetrag rechtzeitig und ungekürzt beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingegangen ist. – Die Zahlung wurde in Übereinstimmung mit der vom Zahlungsempfän- ger angegebenen fehlerhaften Kundenkennung des Zahlungsempfän- gers ausgeführt. In diesem Fall kann der Kunde von der Sparkasse jedoch verlangen, dass sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten darum bemüht, den Lastschriftbetrag wiederzuerlangen. Ist die Wiedererlan- gung des Lastschriftbetrags nach Satz 2 dieses Unterpunkts nicht möglich, so ist die Sparkasse verpflichtet, dem Kunden auf schriftlichen Antrag alle verfügbaren Informationen mitzuteilen, damit der Kunde einen Anspruch auf Erstattung des Lastschriftbetrags geltend machen kann. Für die Tätigkeiten nach den Sätzen 2 und 3 dieses Unterpunkts berechnet die Sparkasse das im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ ausgewiesene Entgelt. (2) Ansprüche des Kunden nach den Nummern 2.6.1 bis 2.6.4 und Ein- wendungen des Kunden gegen die Sparkasse aufgrund nicht oder fehler- haft ausgeführter Zahlungen oder aufgrund nicht autorisierter Zahlungen sind ausgeschlossen, wenn der Kunde die Sparkasse nicht spätestens 13 Monate nach dem Tag der Belastung mit einer nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Zahlung hiervon unterrichtet hat. Der Lauf der Frist beginnt nur, wenn die Sparkasse den Kunden über die Belastungs- buchung der Zahlung entsprechend dem für Kontoinformationen verein- barten Weg spätestens innerhalb eines Monats nach der Belastungsbu- chung unterrichtet hat; anderenfalls ist für den Fristbeginn der Tag der Unterrichtung maßgeblich. Schadensersatzansprüche nach Nummer 2.6.3 kann der Kunde auch nach Ablauf der Frist in Satz 1 geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung dieser Frist verhin- dert war. (3) Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, wenn die einen Anspruch begründenden Umstände – auf einem ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignis beruhen, auf das die Sparkasse keinen Einfluss hat, und dessen Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können, oder – von der Sparkasse aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung herbeige- führt wurden. manuell Anlage: Liste der zu SEPA gehörenden Staaten und Gebiete 1 Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) 1.1 Mitgliedstaaten der Europäischen Union Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frank- reich (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion), Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordir- 114 248.000 D1 (Fassung Juni 2018) - v5.1 - o land sowie Zypern. 1.2 Weitere Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen. 2 Sonstige Staaten und Gebiete Monaco, San Marino, Schweiz, Saint-Pierre und Miquelon, Jersey und Guernsey, Isle of Man. 1 International Bank Account Number (Internationale Bankkontonummer). 2 Für die Mitgliedstaaten des EWR siehe Nummer 1 der Anlage. 3 Business Identifier Code (Internationale Bankleitzahl). 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