Bedingungen für die Mastercard Business/ Corporate und Visa Business-Card/ Corporate (Kreditkarte) Stadtsparkasse Düsseldorf Fassung September 2022 Berliner Allee 33, 40212 Düsseldorf 1 Ausgabe der Kreditkarte – oder an automatisierten Kassen die kontaktlose Bezahlfunktion mit PIN Die von der Sparkasse/Landesbank ausgegebene Mastercard Business/ zu nutzen, indem die Kreditkarte vor das Empfangsgerät des Vertrags- Corporate und Visa Business-Card/Corporate sind Kreditkarten (nachfol- händlers gehalten wird. Der kontaktlose Einsatz der Kreditkarte an gend: Kreditkarte genannt) und dienen ausschließlich zur Begleichung automatisierten Kassen kann bis maximal 50 Euro pro Bezahlvorgang geschäftlich veranlasster Aufwendungen. Auf der Grundlage eines zwi- ohne Eingabe der PIN erfolgen, soweit an den automatisierten Kassen schen der Sparkasse/Landesbank und der Firma abgeschlossenen Rah- für den jeweiligen kontaktlosen Einsatz nicht die Eingabe der PIN ver- menvertrags gibt die Sparkasse/Landesbank an Mitarbeiter der Firma langt wird. Soweit für die Autorisierung zusätzlich eine PIN oder die (Karteninhaber) Kreditkarten aus. Die Kreditkarten können als physische Unterschrift erforderlich ist, erfolgt die Autorisierung erst mit deren Karte und zusätzlich als digitale Karte zur Speicherung auf Telekommuni- Einsatz. kations-, Digital- oder IT-Geräten (mobile Endgeräte) ausgegeben – oder bei elektronischen Fernzahlungsvorgängen über das Internet werden. Diese Bedingungen gelten für beide Kartenformen gleicherma- gegenüber Vertragsunternehmen die geforderten Kartendaten einzu- ßen, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes geregelt. Die Karten- geben. Soweit dabei besondere Authentifizierungsverfahren gefordert daten der Kreditkarte können bereits vor Erhalt der physischen Karte für werden, sind diese zu nutzen. Weitere Informationen über die von der einen Einsatz bei elektronischen Fernzahlungsvorgängen bereitgestellt Sparkasse/Landesbank unterstützten Authentifizierungsverfahren und- werden, sofern dies von der Sparkasse/Landesbank angeboten wird. Hinweise zum Bezahlen im Internet sind in den Geschäftsräumen der Ergänzende Informationen für die digitale Kreditkarte sind in den Nut- Sparkasse/Landesbank verfügbar sowie auf deren Internetseiten zungshinweisen und -voraussetzungen für die digitale Kreditkarte enthal- abrufbar. ten. Im Übrigen gelten weiterhin die Bedingungen für die digitale Master- – oder gegenüber Vertragsunternehmen ausnahmsweise anstelle der card Business/Corporate und Visa Business-Card/Corporate (Kreditkarte) Unterschrift die geforderten Kartendaten (z. B. am Telefon) anzugeben. mit individualisierten Authentifizierungsverfahren. 5.2 In dieser Autorisierung ist zugleich die ausdrückliche Zustimmung ent- 2 Verwendungsmöglichkeiten und Leistungen halten, dass die Sparkasse/Landesbank die für die Ausführung der Kar- Der Karteninhaber kann die von der Sparkasse/Landesbank ausgegebe- tenzahlung notwendigen personenbezogenen Daten des Karteninhabers nen Kreditkarten, soweit diese und die Akzeptanzstellen entsprechend verarbeitet, übermittelt und speichert. ausgestattet sind, für folgende Zahlungsdienste nutzen: 5.3 Nach Erteilung der Zustimmung kann der Karteninhaber den Zah- Mit der Kreditkarte kann der Karteninhaber im Inland – und als weitere lungsauftrag nicht mehr widerrufen. Dienstleistung auch im Ausland – im Mastercard-Verbund/Visa-Verbund bei Vertragsunternehmen Waren und Dienstleistungen bargeldlos bezah- 6 Ablehnung von Zahlungsaufträgen durch die Sparkasse/ len und zusätzlich im Rahmen des Bargeldservices an Geldautomaten Landesbank Bargeldauszahlungen vornehmen. Die Sparkasse/Landesbank ist berechtigt, den Zahlungsauftrag abzuleh- Die Vertragsunternehmen und die Geldautomaten im Rahmen des Bar- nen, wenn geldservices sind an den Akzeptanzsymbolen zu erkennen, die auf der – der Karteninhaber die Autorisierung des Zahlungsauftrags nicht gemäß Kreditkarte zu sehen sind. Soweit mit der Kreditkarte zusätzliche Leistun- Nummer 5.1 erteilt hat, gen (z. B. Versicherungen) verbunden sind, wird der Karteninhaber hier- – der für den Zahlungsauftrag geltende Verfügungsrahmen, der mit der über gesondert informiert. Firma vereinbarte Gesamtverfügungsrahmen oder die finanzielle Nut- Zusätzlich wird die Sparkasse/Landesbank über Mastercard/Visa teilneh- zungsgrenze nicht eingehalten wurde oder menden Akzeptanzstellen, bei welchen der Karteninhaber zuvor seine – die Kreditkarte gesperrt ist. Kreditkartendaten hinterlegt hat, aktualisierte Kartendaten (die letzten vier Hierüber wird der Karteninhaber während des Bezahlvorgangs bzw. über Ziffern der Kartennummer und das Ablaufdatum) zur Verfügung stellen das Terminal, an dem die Karte eingesetzt wird, unterrichtet. (Aktualisierungsservice), um z. B. Zahlungen für wiederkehrende Dienst- 7 Sperrung eines verfügbaren Geldbetrags leistungen und im Online-Handel auch nach einer Aktualisierung der Kar- Die Sparkasse/Landesbank ist berechtigt, einen im Rahmen der finanziel- tendaten automatisch zu ermöglichen. len Nutzungsgrenze (Nummer 4) verfügbaren Geldbetrag auf dem Kredit- 3 Personalisiertes Sicherheitsmerkmal kartenkonto des Karteninhabers zu sperren, wenn 3.1 Für die Nutzung an Geldautomaten und an automatisierten Kassen – der Zahlungsvorgang vom Zahlungsempfänger ausgelöst worden ist wird dem Karteninhaber für seine Kreditkarte eine persönliche Geheim- und zahl (PIN) als personalisiertes Sicherheitsmerkmal zur Verfügung gestellt. – der Karteninhaber auch der genauen Höhe des zu sperrenden Geldbe- trags zugestimmt hat. 3.2 Die Kreditkarte kann an Geldautomaten sowie an automatisierten Den gesperrten Geldbetrag gibt die Sparkasse/Landesbank unbeschadet Kassen, an denen im Zusammenhang mit der Verwendung der Kredit- sonstiger gesetzlicher oder vertraglicher Rechte unverzüglich frei, nach- karte die PIN eingegeben werden muss, nicht mehr eingesetzt werden, dem ihr der genaue Zahlungsbetrag mitgeteilt worden ist. wenn die persönliche Geheimzahl dreimal hintereinander mit einer oder manuell beiden Kartenformen falsch eingegeben wurde. Der Karteninhaber sollte 8 Zahlungsverpflichtung des Karteninhabers und der Firma sich in diesem Fall mit seiner Sparkasse/Landesbank, möglichst mit der Die Sparkasse/Landesbank wird die bei der Nutzung der Kreditkarte ent- kontoführenden Stelle, in Verbindung setzen. standenen sofort fälligen Forderungen der Vertragsunternehmen gegen den Karteninhaber/die Firma bezahlen. Entsprechendes gilt für im 4 Verfügungsrahmen Rahmen des Bargeldservices entstandene Forderungen. Der Karteninhaber darf seine Kreditkarte nur innerhalb des vereinbarten Auch wenn der Karteninhaber die finanzielle Nutzungsgrenze bei seinen monatlichen Verfügungsrahmens nutzen. Innerhalb dieses Rahmens gilt Zahlungsaufträgen nicht einhält, ist die Sparkasse/Landesbank berech- für den Bargeldservice das vereinbarte tägliche Verfügungslimit. tigt, den Ersatz der Aufwendungen zu verlangen, die aus der Nutzung der Der Karteninhaber kann mit der Sparkasse/Landesbank eine Herabset- Kreditkarte entstehen. zung vereinbaren. Sofern der mit der Firma vereinbarte Gesamtverfü- Der Karteninhaber und die Firma sind gesamtschuldnerisch verpflichtet, gungsrahmen nicht eingehalten wird, kann die Sparkasse/Landesbank der Sparkasse/Landesbank diese Forderungsbeträge zu erstatten. Sofern 128 720.000 D0 (Fassung Sep. 2022) - v11.1 weitere Kartenverfügungen des Karteninhabers unabhängig vom Verfü- für die Abrechnung dieser Forderungen ein Konto der Firma vereinbart © S-Management Services • DSV Gruppe gungsrahmen seiner Kreditkarte ablehnen. wurde, ist nur die Firma zur Erstattung verpflichtet. 5 Autorisierung von Zahlungsaufträgen 9 Kreditkartenabrechnung 5.1 Mit dem Einsatz der Kreditkarte erteilt der Karteninhaber die Zustim- Die Kreditkartenabrechnung über die mit der Kreditkarte ausgelösten mung (Autorisierung) zur Ausführung des Zahlungsauftrages. Zahlungsaufträge, die angefallenen Entgelte sowie die sonstigen Hierzu hat der Karteninhaber entweder Umsätze im Zusammenhang mit der Kreditkarte erfolgt in der mit dem – an Geldautomaten die PIN einzugeben oder kontaktlosen Geldautoma- Karteninhaber/der Firma vereinbarten Weise (z. B. Abrechnung über das teneinsatz mit PIN zu nutzen, indem die Kreditkarte vor das Empfangs- elektronische Postfach, im Online-Banking oder am Kontoauszugsdru- gerät des Geldautomaten gehalten wird. cker) einmal im Monat zum vereinbarten Abrechnungsstichtag. Mit erteil- – oder an automatisierten Kassen bei Vertragsunternehmen die PIN ein- ter Kreditkartenabrechnung wird der darin ausgewiesene Forderungsbe- zugeben oder – soweit erforderlich – bei Vertragsunternehmen die trag sofort fällig. Dieser Betrag wird zum vereinbarten Zeitpunkt dem vom Unterschrift zu leisten. Karteninhaber/der Firma angegebenen Zahlungskonto (Abrechnungs- Seite 1 von 5 Bedingungen für die Mastercard Business/Corporate und Visa Business-Card/Corporate (Kreditkarte) konto) bei der Sparkasse/Landesbank belastet bzw. im Falle eines bei 12 Haftung des Karteninhabers/der Firma für nicht autorisierte einem Drittinstitut geführten Kontos von diesem durch Lastschrift einge- Kartenverfügungen zogen. Wenn das vereinbarte Abrechnungskonto ein Firmenkonto ist, 12.1 Haftung bis zur Sperranzeige erhält auch die Firma eine Kreditkartenabrechnung. Unabhängig davon 12.1.1 Verliert der Karteninhaber seine Kreditkarte oder PIN, werden sie erhält die Firma eine Summenübersicht. ihm gestohlen, kommen sie ihm in sonstiger Weise abhanden oder Wenn der Karteninhaber/die Firma die Abrechnung in der vereinbarten werden diese sonst missbräuchlich verwendet und kommt es dadurch zu Weise nicht innerhalb der vereinbarten Frist abgerufen haben, kann zeit- einer nicht autorisierten Kartenverfügung, z. B. im Rahmen der nah eine papierhafte Abrechnung erfolgen und dem Karteninhaber/der – Bargeldauszahlung an einem Geldautomaten, Firma gegen Portoersatz zugesandt werden. – Verwendung der Kreditkarte an automatisierten Kassen von Vertrags- Der Karteninhaber hat die Kreditkartenabrechnung unverzüglich auf nicht unternehmen, autorisierte oder fehlerhaft ausgeführte Kartenverfügungen zu über- – Nutzung der Kreditkarte bei elektronischen Fernzahlungsvorgängen prüfen. über das Internet, haften der Karteninhaber und die Firma gesamtschuldnerisch für Schä- 10 Sorgfalts- und Mitwirkungspflichten des Karteninhabers den, die bis zum Zeitpunkt der Sperranzeige verursacht werden, in Höhe 10.1 Unterschrift von maximal 50 Euro. Die Haftung nach Nummer 12.1.5 für Vorsatz und Der Karteninhaber hat die physische Kreditkarte nach Erhalt unverzüglich grobe Fahrlässigkeit sowie für Handeln in betrügerischer Absicht bleibt auf dem Unterschriftsfeld zu unterschreiben. unberührt. 10.2 Sorgfältige Aufbewahrung und Sicherung der Kreditkarte 12.1.2 Der Karteninhaber und die Firma haften nicht nach Nummer 12.1.1, 10.2.1 Die Kreditkarte ist mit besonderer Sorgfalt aufzubewahren, um zu wenn verhindern, dass sie abhanden kommt und missbräuchlich verwendet – es dem Karteninhaber nicht möglich gewesen ist, den Verlust, den wird (z. B. um Transaktionen an automatisierten Kassen ohne PIN bis zur Diebstahl, das Abhandenkommen oder eine sonstige missbräuchliche Sperre zu tätigen). Sie darf insbesondere auch nicht unbeaufsichtigt im Verwendung der Kreditkarte vor der nicht autorisierten Kartenverfü- Kraftfahrzeug aufbewahrt werden. gung zu bemerken, oder 10.2.2 Soweit technisch möglich, soll der Karteninhaber den Zugang zu – der Verlust der Kreditkarte durch einen Angestellten, einen Agenten, seinem mobilen Endgerät, auf dem die digitale Kreditkarte gespeichert ist, eine Zweigstelle/Zweigniederlassung der Sparkasse/Landesbank oder mit einer für das mobile Endgerät bestimmten persönlichen Geheimzahl eine sonstige Stelle, an die Tätigkeiten der Sparkasse/Landesbank (Endgeräte-PIN) oder auf andere geeignete Weise (z. B. durch Fingerab- ausgelagert wurden, verursacht worden ist. Die Haftung nach Nummer druck) sichern. 12.1.5 für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Handeln in betrü- gerischer Absicht bleibt unberührt. 10.3 Geheimhaltung der persönlichen Geheimzahl (PIN) 12.1.3 Die Sparkasse/Landesbank verzichtet auf die Schadensbeteiligung Der Karteninhaber hat dafür Sorge zu tragen, dass keine andere Person des Karteninhabers in Höhe von 50 Euro gemäß Nummer 12.1.1 und Kenntnis von seiner PIN erlangt. Die PIN darf insbesondere nicht auf der übernimmt alle Schäden, die durch die nicht autorisierte Kartenverfügung physischen Kreditkarte vermerkt, bei einer digitalen Kreditkarte nicht in bis zum Eingang der Sperranzeige entstanden sind, wenn der Kartenin- dem mobilen Endgerät gespeichert werden, das für die Nutzung der digi- haber seine ihm obliegenden Sorgfalts- und Mitwirkungspflichten gemäß talen Kreditkarte erforderlich ist, oder in anderer Weise zusammen mit Nummern 10.1 bis 10.4 nicht in betrügerischer Absicht, vorsätzlich oder der Kreditkarte aufbewahrt werden. Denn jede Person, die die PIN kennt grob fahrlässig verletzt hat. Eine Übernahme des vom Karteninhaber und und in den Besitz der Kreditkarte bzw. des mobilen Endgeräts, auf dem der Firma zu tragenden Schadens erfolgt nur, wenn der Karteninhaber die digitale Kreditkarte gespeichert ist, kommt, hat die Möglichkeit, die Voraussetzungen der Haftungsentlastung glaubhaft darlegt und zusammen mit der PIN und der Kreditkarte missbräuchliche Verfügungen Anzeige bei der Polizei erstattet. zu tätigen (z. B. Geld am Geldautomaten abzuheben). Sofern der Karteninhaber eine digitale Kreditkarte nutzt und der Zugriff 12.1.4 Der Karteninhaber und die Firma sind nicht zum Ersatz des Scha- auf das mobile Endgerät durch eine vom Karteninhaber wählbare Endge- dens nach Nummer 12.1.1 verpflichtet, wenn die Sperranzeige nicht räte-PIN abgesichert werden kann, darf der Karteninhaber zur Absiche- abgegeben werden konnte, weil die Sparkasse/Landesbank nicht die rung des Zugriffs nicht dieselbe PIN verwenden, die für die Nutzung der Möglichkeit zur Entgegennahme der Sperranzeige sichergestellt hatte Kreditkarte erforderlich ist. und der Schaden dadurch eingetreten ist. 12.1.5 Kommt es vor der Sperranzeige zu einer nicht autorisierten 10.4 Anzeige-, Prüfungs- und Unterrichtungspflichten des Kartenverfügung und hat der Karteninhaber seine Sorgfaltspflichten Karteninhabers nach diesen Bedingungen vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt oder 10.4.1 Stellt der Karteninhaber den Verlust oder Diebstahl seiner Kredit- in betrügerischer Absicht gehandelt, tragen der Karteninhaber und die karte oder des mobilen Endgeräts mit digitaler Kreditkarte, die miss- Firma gesamtschuldnerisch den hierdurch entstandenen Schaden in bräuchliche Verwendung oder eine sonstige nicht autorisierte Nutzung vollem Umfang. Grobe Fahrlässigkeit des Karteninhabers kann der Kreditkarte, Kartendaten oder PIN fest, hat er die Sparkasse/Landes- insbesondere dann vorliegen, wenn er bank unverzüglich zu unterrichten (Sperranzeige). – den Verlust, Diebstahl oder die missbräuchliche Kartenverfügung der Die Sperranzeige kann der Karteninhaber auch jederzeit gegenüber Sparkasse/Landesbank oder dem Zentralen Sperrannahmedienst dem Zentralen Sperrannahmedienst (Telefon: 116 116 aus dem Inland schuldhaft nicht unverzüglich mitgeteilt hat, nachdem er hiervon Kennt- und +49 116 116 aus dem Ausland [ggf. abweichende Ländervorwahl]) nis erlangt hat, abgeben. – die persönliche Geheimzahl auf der physischen Kreditkarte vermerkt Der Karteninhaber hat jeden Diebstahl oder Missbrauch unverzüglich bei oder zusammen mit der physischen Kreditkarte verwahrt hat, der Polizei anzuzeigen. manuell – die persönliche Geheimzahl auf dem mobilen Endgerät gespeichert hat 10.4.2 Durch die Sperre der digitalen Kreditkarte bei der Sparkasse/Lan- oder desbank bzw. gegenüber dem Zentralen Sperrannahmedienst wird nicht – die persönliche Geheimzahl einer anderen Person mitgeteilt hat und der Zugang zum mobilen Endgerät gesperrt. Eine Sperrung der sonstigen der Missbrauch dadurch verursacht worden ist. Funktionen auf dem mobilen Endgerät kann nur gegenüber dem jeweili- Die Haftung für Schäden, die innerhalb des Zeitraums verursacht werden, gen Anbieter dieser Funktionen erfolgen. für den der Verfügungsrahmen gilt, beschränkt sich jeweils auf den für die 10.4.3 Bei Nutzung besonderer Authentifizierungsverfahren gemäß Kreditkarte vereinbarten monatlichen Verfügungsrahmen. Nummer 5.1 hat der Karteninhaber vor der Autorisierung die Übereinstim- Für Schäden im Rahmen des Bargeldservices haften der Karteninhaber mung der zur Authentifizierung übermittelten Transaktionsdaten (z. B. und die Firma gesamtschuldnerisch pro Kalendertag maximal in Höhe Zahlbetrag, Datum) mit den für die Transaktion vorgesehenen Daten des vereinbarten täglichen Verfügungslimits, jedoch begrenzt auf den abzugleichen. Bei Feststellung von Abweichungen ist die Transaktion monatlichen Verfügungsrahmen. 128 720.000 D0 (Fassung Sep. 2022) - v11.1 abzubrechen und der Verdacht auf missbräuchliche Verwendung der 12.1.6 Hat die Sparkasse/Landesbank durch eine Verletzung ihrer Pflich- Sparkasse/Landesbank anzuzeigen. ten zur Entstehung des Schadens beigetragen, haftet die Sparkasse/Lan- desbank für den entstandenen Schaden im Umfang des von ihr zu vertre- 11 Reklamationen und Beanstandungen tenden Mitverschuldens. Der Karteninhaber hat die Sparkasse/Landesbank unverzüglich nach 12.1.7 Hat die Sparkasse/Landesbank beim Einsatz der Kreditkarte eine Feststellung einer nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Karten- starke Kundenauthentifizierung im Sinne des § 1 Absatz 24 Zahlungs- verfügung zu unterrichten. diensteaufsichtsgesetz (ZAG) nicht verlangt oder hat der Zahlungsemp- Reklamationen und Beanstandungen aus dem Vertragsverhältnis zwi- fänger oder sein Zahlungsdienstleister diese nicht akzeptiert, obwohl die schen dem Karteninhaber und dem Vertragsunternehmen sind unmittel- Sparkasse/Landesbank nach § 55 ZAG gesetzlich zur starken Kunden- bar zwischen diesen zu klären; sie berühren nicht die Zahlungsverpflich- authentifizierung verpflichtet ist, bestimmt sich die Haftung des Kartenin- tung der Firma oder des Karteninhabers, sofern er erstattungspflichtig ist. habers/der Firma und der Sparkasse/Landesbank abweichend von den Die Rechte des Karteninhabers/der Firma nach Nummer 15 dieser Bedin- Nummern 12.1.1 bis 12.1.6 nach § 675v Absatz 4 des Bürgerlichen gungen bleiben unberührt. Gesetzbuches. Seite 2 von 5 Bedingungen für die Mastercard Business/Corporate und Visa Business-Card/Corporate (Kreditkarte) 12.2 Haftung ab Sperranzeige Der Lauf der Frist beginnt nur, wenn die Sparkasse/Landesbank den Kar- Sobald der Sparkasse/Landesbank oder dem Zentralen Sperrannahme- teninhaber/die Firma über die aus der Kartenverfügung resultierende dienst der Verlust oder Diebstahl der Kreditkarte bzw. des mobilen End- Belastungsbuchung entsprechend dem für Kontoinformationen vereinbar- geräts mit digitaler Kreditkarte, die missbräuchliche Verwendung oder ten Weg spätestens innerhalb eines Monats nach der Belastungsbuchung eine sonstige nicht autorisierte Nutzung von Kreditkarte oder PIN ange- unterrichtet hat; anderenfalls ist für den Fristbeginn der Tag der Unterrich- zeigt wurde, übernimmt die Sparkasse/Landesbank alle danach durch tung über die Kreditkartenabrechnung maßgeblich. Kartenverfügungen entstehenden Schäden. Ansprüche und Einwendungen nach Nummer 13.1 bis 13.3 kann der Kar- Handelt der Karteninhaber in betrügerischer Absicht, trägt der Kartenin- teninhaber/die Firma auch nach Ablauf der jeweils geltenden Frist geltend haber auch die nach der Sperranzeige entstehenden Schäden. machen, wenn er/sie ohne Verschulden an der Einhaltung dieser Frist verhindert war. 13 Erstattungs-, Berichtigungs- und Schadensersatzansprüche 13.4.2 Ansprüche des Karteninhabers/der Firma gegen die Sparkasse/ des Karteninhabers/der Firma Landesbank sind ausgeschlossen, wenn die einen Anspruch begründen- 13.1 Erstattung bei nicht autorisierter Verfügung den Umstände Im Falle einer nicht autorisierten Kartenverfügung hat die Sparkasse/Lan- – auf einem ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignis beruhen, desbank keinen Anspruch auf Erstattung ihrer Aufwendungen. Die Spar- auf das die Sparkasse/Landesbank keinen Einfluss hat, und dessen kasse/Landesbank ist verpflichtet, den Betrag ungekürzt zu erstatten. Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt von ihr nicht hätten Wurde der Betrag dem Abrechnungskonto belastet, wird die Sparkasse/ vermieden werden können, oder Landesbank dieses wieder auf den Stand bringen, auf dem es sich ohne – von der Sparkasse/Landesbank aufgrund einer gesetzlichen Verpflich- die Belastung durch die nicht autorisierte Kartenverfügung befunden tung herbeigeführt wurden. hätte. Diese Verpflichtung ist unverzüglich, spätestens bis zum Ende des Geschäftstags gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis der Sparkasse/ 14 Sperre und Einziehung der Kreditkarte durch die Sparkasse/ Landesbank zu erfüllen, der auf den Tag folgt, an welchem der Spar- Landesbank kasse/Landesbank angezeigt wurde, dass die Kartenverfügung nicht Die Sparkasse/Landesbank darf die Kreditkarte sperren und den Einzug autorisiert ist, oder die Sparkasse/Landesbank auf andere Weise davon der Kreditkarte (z. B. an Geldautomaten) veranlassen bzw. die Löschung Kenntnis erhalten hat. Hat die Sparkasse/Landesbank einer zuständigen der digitalen Kreditkarte verlangen oder selbst veranlassen, wenn Behörde berechtigte Gründe für den Verdacht, dass ein betrügerisches – sie berechtigt ist, den Kreditkartenvertrag bzw. die Nutzung der digita- Verhalten des Kunden vorliegt, schriftlich mitgeteilt, hat sie ihre Verpflich- len Kreditkarte aus wichtigem Grund zu kündigen, tung aus Satz 2 unverzüglich zu prüfen und zu erfüllen, wenn sich der – sachliche Gründe im Zusammenhang mit der Sicherheit der Kreditkarte Betrugsverdacht nicht bestätigt. dies rechtfertigen oder – der Verdacht einer nicht autorisierten oder betrügerischen Verwendung 13.2 Erstattung bei nicht erfolgter oder fehlerhafter Ausführung der Kreditkarte besteht. einer autorisierten Kartenverfügung Die Sparkasse/Landesbank wird den Karteninhaber und die Firma über 13.2.1 Im Falle einer nicht erfolgten oder fehlerhaften Ausführung einer die Sperre unter Angabe der hierfür maßgeblichen Gründe möglichst vor, autorisierten Kartenverfügung kann der Karteninhaber/die Firma von der spätestens jedoch unverzüglich nach der Sperre oder Löschung unterrich- Sparkasse/Landesbank die unverzügliche und ungekürzte Erstattung des ten. Die Sparkasse/Landesbank wird die Kreditkarte entsperren oder diese Verfügungsbetrages insoweit verlangen, als die Kartenverfügung nicht durch eine neue Kreditkarte ersetzen, wenn die Gründe für die Sperre erfolgte oder fehlerhaft war. Wurde der Betrag dem Abrechnungskonto oder Löschung nicht mehr gegeben sind. Auch hierüber unterrichtet sie belastet, bringt die Sparkasse/Landesbank dieses wieder auf den Stand, den Karteninhaber und die Firma unverzüglich. auf dem es sich ohne die nicht erfolgte oder fehlerhafte Kartenverfügung befunden hätte. 15 Anspruch bei einem von dem Vertragsunternehmen ausgelösten 13.2.2 Der Karteninhaber/die Firma kann über Nummer 13.2.1 hinaus von autorisierten Zahlungsvorgang der Sparkasse/Landesbank die Erstattung der Entgelte und Zinsen inso- Im Falle einer von dem Vertragsunternehmen ausgelösten autorisierten weit verlangen, als diese im Zusammenhang mit der nicht erfolgten oder Kartenverfügung hat der Karteninhaber einen Anspruch auf Erstattung fehlerhaften Ausführung der autorisierten Kartenverfügung in Rechnung des seinem Privatkonto als Abrechnungskonto belasteten Zahlungs- gestellt oder dem Abrechnungskonto belastet wurden. betrags, wenn – bei der Autorisierung der genaue Betrag nicht angegeben wurde und 13.2.3 Wurde eine autorisierte Kartenverfügung nicht oder fehlerhaft – der Zahlungsbetrag den Betrag übersteigt, den der Karteninhaber ent- ausgeführt, wird die Sparkasse/Landesbank die Verfügung auf Verlan- sprechend seinem bisherigen Ausgabeverhalten, den Bedingungen gen des Karteninhabers oder der Firma nachvollziehen und über das des Kreditkartenvertrages und den jeweiligen Umständen des Einzel- Ergebnis unterrichten. falls hätte erwarten können; mit einem etwaigen Währungsumtausch 13.3 Schadensersatzansprüche des Karteninhabers/der Firma zusammenhängende Gründe bleiben außer Betracht, wenn der verein- Im Falle einer nicht autorisierten Kartenverfügung oder im Falle einer barte Referenzwechselkurs zugrunde gelegt wurde. nicht erfolgten oder fehlerhaften Ausführung einer autorisierten Karten- Der Karteninhaber muss gegenüber der Sparkasse/Landesbank die verfügung kann der Karteninhaber/die Firma von der Sparkasse/Landes- Sachumstände darlegen, mit denen er den Anspruch auf Erstattung bank einen Schaden, der nicht bereits von Nummer 13.1 oder 13.2 begründet. Ein Anspruch des Karteninhabers auf Erstattung ist ausge- erfasst ist, ersetzt verlangen. Dies gilt nicht, wenn die Sparkasse/Landes- schlossen, wenn er ihn nicht innerhalb von acht Wochen ab dem Zeitpunkt bank die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Die Sparkasse/Landes- des Ausweises der Belastung des betreffenden Zahlungsbetrags auf der bank hat hierbei ein Verschulden, das einer zwischengeschalteten Stelle Kreditkartenabrechnung gegenüber der Sparkasse/Landesbank geltend zur Last fällt, wie eigenes Verschulden zu vertreten, es sei denn, dass die macht. manuell wesentliche Ursache bei einer zwischengeschalteten Stelle liegt, die der Ist der Zahlungsbetrag einem Firmenkonto als Abrechnungskonto belas- Karteninhaber/die Firma vorgegeben hat. tet worden, besteht weder für den Karteninhaber noch für die Firma ein Hat der Karteninhaber/die Firma durch ein schuldhaftes Verhalten zur Erstattungsanspruch. Entstehung des Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grund- sätzen des Mitverschuldens, in welchem Umfang Sparkasse/Landesbank 16 Rückgabe der Kreditkarte und Karteninhaber/die Firma den Schaden zu tragen haben. Die Haftung Die Kreditkarte bleibt Eigentum der Sparkasse/Landesbank. Sie ist nicht nach Nummer 13.3 ist auf 12.500 Euro je Kartenzahlung begrenzt. Diese übertragbar. Die Kreditkarte ist nur für den auf der physischen Kreditkarte betragsmäßige Haftungsbeschränkung gilt nicht angegebenen Zeitraum gültig. – für nicht autorisierte Kartenverfügungen, Mit Aushändigung der neuen, spätestens aber nach Ablauf der Gültigkeit – bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Sparkasse/Landesbank, der Kreditkarte ist die Sparkasse/Landesbank berechtigt, die alte Kredit- – für Gefahren, die die Sparkasse/Landesbank besonders übernommen karte zurückzuverlangen. bzw. die Löschung der digitalen Kreditkarte zu 128 720.000 D0 (Fassung Sep. 2022) - v11.1 hat, und verlangen oder selbst zu veranlassen. Endet die Nutzungsberechtigung – für den dem Karteninhaber entstandenen Zinsschaden, soweit der Kar- der Kreditkarte in den ausgegebenen Kartenformen früher (z. B. durch teninhaber Verbraucher ist. Kündigung des Kreditkartenvertrages), hat der Karteninhaber/die Firma die Kreditkarte unverzüglich an die Sparkasse/Landesbank zurückzuge- 13.4 Haftungs- und Einwendungsausschluss ben bzw. der Karteninhaber die digitale Kreditkarte zu löschen. 13.4.1 Der Karteninhaber/die Firma kann Ansprüche und Einwendungen nach Nummer 13.1 bis 13.3 nicht mehr geltend machen, wenn diese nicht 17 Fremdwährungsumrechnung spätestens 13 Monate nach dem Tag der Belastungsbuchung auf dem Bei Zahlungsaufträgen in Fremdwährung erfolgt die Umrechnung gemäß Abrechnungskonto gegenüber der Sparkasse/Landesbank angezeigt den im Preis- und Leistungsverzeichnis enthaltenen Regelungen. wurden. Ist das Abrechnungskonto ein Firmenkonto, können diese Ansprüche und Einwendungen nur durch die Firma und innerhalb einer Frist von acht Wochen geltend gemacht werden. Seite 3 von 5 Bedingungen für die Mastercard Business/Corporate und Visa Business-Card/Corporate (Kreditkarte) 18 Entgelte und deren Änderung – bei Änderungen, die das bisher vereinbarte Verhältnis von Leistung 18.1 Die vom Karteninhaber/der Firma gegenüber der Sparkasse/Landes- und Gegenleistung erheblich zugunsten der Sparkasse/Landesbank bank geschuldeten Entgelte ergeben sich aus dem Preis- und Leistungs- verschieben würden. verzeichnis der Sparkasse/Landesbank. In diesen Fällen wird die Sparkasse/Landesbank die Zustimmung des Für den Ersatz einer verlorenen, gestohlenen, missbräuchlich verwende- Karteninhabers und der Firma zu den Änderungen auf andere Weise ten oder sonst nicht autorisiert genutzten Kreditkarte ist die Sparkasse/ einholen. Landesbank berechtigt, im Rahmen des § 675l des Bürgerlichen Gesetz- 19.5 Kündigungsrecht des Karteninhabers und der Firma bei der buches, dem Karteninhaber das im Preis- und Leistungsverzeichnis der Zustimmungsfiktion Sparkasse/Landesbank ausgewiesene Entgelt zu berechnen, das allen- Macht die Sparkasse/Landesbank von der Zustimmungsfiktion Gebrauch, falls die ausschließlich und unmittelbar mit dem Verlust verbundenen kann der Karteninhaber und die Firma diese Geschäftsbeziehung vor Kosten abdeckt, sofern der Karteninhaber die Umstände, die zum Ersatz dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen der Kreditkarte geführt haben, zu vertreten hat und die Sparkasse/Lan- auch fristlos und kostenfrei kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird desbank nicht zur Ausstellung einer Ersatzkarte verpflichtet ist. die Sparkasse/Landesbank in ihrem Angebot besonders hinweisen. Wenn darüber hinaus Entgelte für den Ersatz einer Kreditkarte in anderen Fällen durch die Sparkasse/Landesbank erhoben werden, ergeben sich 20 Kündigung/Rahmenvertragsbeendigung diese aus dem Preis- und Leistungsverzeichnis der Sparkasse/Landes- Sowohl der Kreditkartenvertrag als auch die Nutzung der digitalen Kredit- bank. karte alleine kann sowohl vom Karteninhaber als auch der Firma jeder- zeit, von der Sparkasse/Landesbank mit einer Frist von mindestens zwei 18.2 Änderungen dieser Entgelte werden dem Karteninhaber und der Monaten, jeweils zum Monatsende, gekündigt werden. Firma spätestens zwei Monate vor dem Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens Scheidet der Karteninhaber aus der Firma aus oder wird dem Karteninha- in Textform angeboten. Hat der Karteninhaber und die Firma mit der ber von der Firma die Berechtigung zur Nutzung der Kreditkarte entzo- Sparkasse/Landesbank im Rahmen der Geschäftsbeziehung einen elekt- gen, hat der Karteninhaber (ggf. über die Firma) die Kreditkarte entwertet ronischen Kommunikationsweg (z. B. das Elektronische Postfach) verein- an die Sparkasse/Landesbank zurückzugeben und eine digitale Karte zu bart, können die Änderungen auch auf diesem Wege angeboten werden. löschen. In diesem Fall ist die Sparkasse/Landesbank berechtigt, den Die von der Sparkasse/Landesbank angebotenen Änderungen werden Kreditkartenvertrag fristlos zu kündigen. nur wirksam, wenn der Karteninhaber und die Firma diese annimmt. Eine Die Sparkasse/Landesbank kann den Kreditkartenvertrag fristlos kündi- Vereinbarung über die Änderung eines Entgelts, das auf eine über die gen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, durch den die Fortsetzung des Hauptleistung hinausgehende Zahlung des Karteninhabers und der Firma Kreditkartenvertrages auch unter angemessener Berücksichtigung der gerichtet ist, kann die Sparkasse/Landesbank mit dem Karteninhaber und berechtigten Belange der Firma/des Karteninhabers für die Sparkasse/ der Firma nur ausdrücklich treffen. Landesbank unzumutbar ist. Ein solcher Grund liegt insbesondere vor, 19 Änderung der Bedingungen wenn die Firma unrichtige Angaben über ihre Vermögenslage gemacht hat oder eine wesentliche Verschlechterung ihrer Vermögenslage eintritt 19.1 Änderungsangebot oder einzutreten droht und dadurch die Erfüllung der Verbindlichkeiten Änderungen dieser Bedingungen werden dem Karteninhaber und der aus dem Kreditkartenvertrag gegenüber der Sparkasse/Landesbank Firma spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres wesentlich gefährdet ist. Wirksamwerdens in Textform angeboten. Hat der Karteninhaber und die Firma mit der Sparkasse/Landesbank im Rahmen der Geschäftsbezie- a) Wird der zwischen der Firma und der Sparkasse/Landesbank beste- hung einen elektronischen Kommunikationsweg (z. B. das Elektronische hende Rahmenvertrag gekündigt, endet der Kreditkartenvertrag zum Zeit- Postfach) vereinbart, können die Änderungen auch auf diesem Wege punkt der Beendigung dieses Rahmenvertrages. angeboten werden. b) Die Sparkasse/Landesbank wird den Karteninhaber über die Kündi- gung des Kreditkartenvertrages durch die Firma sowie die Beendigung 19.2 Annahme durch den Karteninhaber und der Firma des Rahmenvertrages informieren. Die von der Sparkasse/Landesbank angebotenen Änderungen werden Mit Wirksamwerden der Kündigung sowie dem Zeitpunkt der Beendigung nur wirksam, wenn der Karteninhaber und die Firma diese annimmt, des Rahmenvertrages darf die Kreditkarte – bzw. bei alleiniger Kündigung gegebenenfalls im Wege der nachfolgend geregelten Zustimmungsfiktion. der Nutzung der digitalen Kreditkarte darf die digitale Kreditkarte – nicht 19.3 Annahme durch den Karteninhaber und der Firma im Wege der mehr benutzt werden. Zustimmungsfiktion Das Schweigen des Karteninhabers und der Firma gilt nur dann als 21 Einschaltung Dritter Annahme des Änderungsangebots (Zustimmungsfiktion), wenn Die Sparkasse/Landesbank ist berechtigt, sich im Rahmen des Kreditkar- (1) das Änderungsangebot der Sparkasse/Landesbank erfolgt, um die tenvertrages zur Bewirkung der von ihr zu erbringenden Leistungen und Übereinstimmung der vertraglichen Bestimmungen mit einer veränderten zur Einforderung der vom Karteninhaber zu erbringenden Leistungen Drit- Rechtslage wiederherzustellen, weil eine Bestimmung dieser ter zu bedienen. Bedingungen 22 Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige – aufgrund einer Änderung von Gesetzen, einschließlich unmittelbar gel- Beschwerdemöglichkeit tender Rechtsvorschriften der Europäischen Union, nicht mehr der Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Sparkasse/Landesbank kann Rechtslage entspricht oder sich der Karteninhaber an die im Preis- und Leistungsverzeichnis näher – durch eine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung, auch durch ein bezeichnete(n) Streitschlichtungsstelle(n) wenden. Gericht erster Instanz, unwirksam wird oder nicht mehr verwendet manuell werden darf oder 23. Picture-Card – aufgrund einer verbindlichen Verfügung einer für die Sparkasse/Lan- Digitale Karten werden mit Standardmotiv ausgegeben. Physische Kredit- desbank zuständigen nationalen oder internationalen Behörde (z. B. karten können auf Wunsch der Firma nach Maßgabe der nachfolgenden der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht oder der Europäi- Bestimmungen anstelle des Standardmotivs auch mit einem Bild aus der schen Zentralbank) nicht mehr mit den aufsichtsrechtlichen Verpflich- angebotenen Motivgalerie oder mit einem individuellen Bildmotiv ausge- tungen der Sparkasse/Landesbank in Einklang zu bringen ist geben werden. und a) Motivgalerie/Individuelles Bild (2) der Karteninhaber und die Firma das Änderungsangebot der Spar- Wird der Sparkasse/Landesbank innerhalb von zwei Wochen nach kasse/Landesbank nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirk- Antragstellung kein Bild aus der angebotenen Motivgalerie oder individu- samwerdens der Änderungen abgelehnt hat. elles Bild übermittelt, ist sie berechtigt, eine Karte mit Standardmotiv Die Sparkasse/Landesbank wird den Karteninhaber und die Firma im auszustellen. 128 720.000 D0 (Fassung Sep. 2022) - v11.1 Änderungsangebot auf die Folgen des Schweigens hinweisen. Der Bildinhalt darf nicht gegen gesetzliche Regelungen verstoßen (z. B. 19.4 Ausschluss der Zustimmungsfiktion Bestimmungen des Strafgesetzbuches, des Datenschutzrechtes, des Die Zustimmungsfiktion findet keine Anwendung Jugendschutzes, des Urheberrechts, des Markenrechts oder des – bei Änderungen dieser Regelungen in Ziff. 19 oder Wettbewerbsrechts). – bei Änderungen, die die Hauptleistungspflichten des Vertrages und die Bei einem Kartenaustausch wird das ausgewählte Motiv oder das indivi- Entgelte für Hauptleistungen betreffen, oder duelle Bild auch für die neue Kreditkarte verwendet. Steht ein aus der Motivgalerie gewähltes Bild zum Zeitpunkt eines Kar- – bei Änderungen von Entgelten, die auf eine über das vereinbarte Ent- tentausches nicht mehr zur Verfügung, ist die Sparkasse/Landesbank gelt für die Hauptleistung hinausgehende Zahlung des Verbrauchers berechtigt, ein anderes Motiv zu verwenden. gerichtet sind, oder – bei Änderungen, die dem Abschluss eines neuen Vertrages gleichkom- men, oder Seite 4 von 5 Bedingungen für die Mastercard Business/Corporate und Visa Business-Card/Corporate (Kreditkarte) b) Technische Voraussetzungen Die technischen Voraussetzungen für die Wahl eines individuellen Bildes (insbesondere zulässige Bildformate, maximale Dateigröße) werden dem Karteninhaber gesondert mitgeteilt. c) Warnhinweise Der Karteninhaber darf nur individuelle Bilder verwenden, an denen ihm die Bildrechte zustehen. Wenn durch das individuelle Bild Rechte Dritter verletzt werden, besteht die Gefahr von Schadenersatzansprüchen. Soll die Picture-Card auch im Ausland eingesetzt werden, hat der Karten- inhaber ferner die jeweils örtlich geltenden Vorschriften einzuhalten. Der Karteninhaber wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese erheb- lich von in Deutschland geltenden Vorschriften abweichen können und auf einen Verstoß gegen derartige örtliche Vorschriften erhebliche, teil- weise empfindliche Sanktionen und Strafen stehen können. Der Kartenin- haber wird ausdrücklich auf die Gefahr eines unverhältnismäßig hohen Schadens bis hin zu der Möglichkeit freiheitsentziehender Maßnahmen hingewiesen. Der Karteninhaber hat sich rechtzeitig und umfassend über etwaige Restriktionen aufgrund derartiger örtlicher Vorschriften zu infor- mieren und ist für deren Einhaltung allein verantwortlich. d) Ablehnung von individuellen Bildern Die Sparkasse/Landesbank ist jederzeit berechtigt, vom Karteninhaber individuell gewählte Bilder abzulehnen, wenn diese nach ihrer Einschät- zung gegen Rechtsvorschriften verstoßen oder die berechtigten Interes- sen der Sparkasse/Landesbank oder Dritter beeinträchtigen können. Von einer Ablehnung wird die Sparkasse/Landesbank den Karteninhaber unverzüglich unterrichten. Das vom Karteninhaber übermittelte Bild und die entsprechenden personenbezogenen Daten werden von der Spar- kasse/Landesbank nach Ablauf von 8 Wochen nach Versand der Ableh- nungsnachricht gelöscht. Im Rahmen des Antragsverhältnisses kann der Karteninhaber ein neues Bild einreichen. Nach zweimaliger Ablehnung eines individuellen Bildes/Motives ist die Sparkasse/Landesbank berech- tigt, die Karte mit einem Standardmotiv zu erstellen. e) Produktionstechnische Einschränkungen Die Sparkasse/Landesbank leistet keine Gewähr für übereinstimmende Farben des individuellen Bildes/Motivs auf der Picture-Card mit den Origi- nalbild-Dateien. Da eine farbgetreue Reproduktion des Originalbildes nicht gewährleistet werden kann, werden farbliche Differenzen als Rekla- mation nicht anerkannt. Weiterhin werden keine Reklamationen aner- kannt, die durch eine mangelhafte Qualität (z. B. Auflösung der Original- bild-Dateien) hervorgerufen werden. Eine identische Reproduktion des Originalbildes hinsichtlich Konturenschärfe, Kontrast und Darstellung von Farbverläufen ist nicht gewährleistet. Aus Qualitäts- und Sicherheitsgrün- den wird auf die Picture-Card eine vollflächige Schutzfolie aufgebracht. In Abhängigkeit vom Bilddesign ist dadurch eine Beeinflussung der visuellen Wirkung des Bildes möglich. manuell 128 720.000 D0 (Fassung Sep. 2022) - v11.1 Seite 5 von 5