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Tiefenprüfung

3 Befunde · Modell deepseek/deepseek-v4-flash

Rechtlicher Prüffall (1)

hinweisnicht reportfähig Seite 1

Falsche bzw. veraltete ZKG-Paragraphenreferenz (Überprüfung der Rechtslage nötig)

Das Dokument bezieht sich durchgängig auf '§ 30 ZKG'. Das Zahlungskontengesetz (ZKG) regelte das Basiskonto ursprünglich in § 38 ff. ZKG (in der Fassung vor der Änderung durch das Zahlungskontenrechtsumsetzungsgesetz). Aufgrund mehrerer Gesetzesänderungen ist zu prüfen, welche Paragraphennummerierung zum Zeitpunkt der Fassung Jan. 2025 und zum heutigen Stand korrekt ist. Bei Inkrafttreten des ZKG am 11.04.2016 stand die Basiskonto-Regelung in § 38 ZKG; der Wortlaut '§ 30 ZKG' ist auffällig und bedarf einer gesetzlichen Verifikation.

„Basiskonto nach § 30 ZKG für Verbraucher"

Evidence review did not establish a concrete false statement from the current official or source-document context. The finding is time-dependent, speculative, or already resolved by that context and is not reportable.

Metadaten (1)

hinweisnur Extraktion Seite 1

Fassungs-/Validitätsdatum nur als 'Fassung Jan. 2025' ohne Tag

Die Fassung ist nur mit 'Jan. 2025' (ohne genauen Tag) angegeben. Zudem kann ein älterer Stand (Fassung 2025) gegenüber dem aktuellen Prüfdatum (2026-08) zwischenzeitlich überholt sein. Das Dokument trägt keine ausdrückliche 'Stand'- oder Freigabekennzeichnung, sondern nur die Fußzeilenangabe.

„182 195.600 D1 (Fassung Jan. 2025) - v4.0"

Version-/Fassungsdatum (Fassung Jan. 2025, v4.0) steht in der Dokumentfußzeile. 'Jan. 2025' ohne Tag ist tatsächlich im Dokument sichtbar. Die eigentliche Befundaussage hängt jedoch von externer Rechtslage / Aktualität ab (ob es eine neuere Fassung gibt), d.h. der Befund ist nur durch web research belastbar. Gemäß Leitlinie: Befunde, die von aktueller externer Fassung/Stand/Validität abhängen, müssen needs_visual_review mit publishable=false sein. Ich setze daher needs_visual_review + publishable=false.

Widerspruch (1)

hinweisnicht reportfähig Seite 1

Kontingentierung von Bargeldauszahlungen an Fremdautomaten im EWR nicht spezifiziert

Das Dokument nennt 'Bargeldauszahlungen ... an Geldautomaten innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums' als Leistung, ohne ein mögliches kostenloses Monatskontingent oder Einschränkungen zu erwähnen. Ob und ggf. welche Grenzen gelten, bleibt allein dem Preis- und Leistungsverzeichnis vorbehalten. Dies ist keine falsche Aussage, aber die Leistungsbeschreibung ist insoweit unvollständig und könnte zu Missverständnissen führen.

„– Bargeldauszahlungen vom Basiskonto in unseren Geschäftsstellen, an unseren Geldautomaten und inländischen Geldautomaten der Sparkassen-Finanzgruppe, sowie an Geldautomaten innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums."

Source-context review does not substantiate the claimed legal, pricing, or internal contradiction; the cited wording is contextual, permissible, or merely requests further checking and is not reportable.

Text

TXT
Berliner Sparkasse
                                                                                                                Alexanderplatz 2
                                                                                                                10178 Berlin
                                            Allgemeine Informationen zum                                        Ust-IdNr. DE 136634107
                                            Basiskonto nach § 30 ZKG für
                                            Verbraucher

                                            Leistungsumfang
                                            Das Basiskonto ist
                                            – ein Zahlungskonto (Girokonto)
                                            – für Verbraucher
                                            – in Euro
                                            – auf Guthabenbasis
                                            – mit grundlegenden Funktionen.
                                            Im Einzelnen können Sie das in Euro geführte Basiskonto für die folgenden Zahlungsdienste ohne Kreditgeschäft nutzen:
                                            – Bargeldeinzahlungen auf das Basiskonto in unseren Geschäftsstellen.
                                            – Bargeldauszahlungen vom Basiskonto in unseren Geschäftsstellen, an unseren Geldautomaten und inländischen Geldautomaten
                                              der Sparkassen-Finanzgruppe, sowie an Geldautomaten innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums.
                                            – Ausführung von Zahlungsvorgängen einschließlich der Übermittlung von Geldbeträgen auf Ihr bei uns geführtes Konto oder bei einem
                                              anderen Zahlungsdienstleister (innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums) durch
                                              – die Ausführung von Lastschriften (wiederkehrend/einmalig),
                                              – die Ausführung von Überweisungen (einschließlich Terminüberweisungen und Daueraufträgen),
                                              – die Ausführung von Zahlungsvorgängen mittels der Sparkassen-Card (Debitkarte).
                                            – Online-Banking/Telefon-Banking, sofern die Sparkasse dies anderen Verbrauchern gegenüber allgemein anbietet.
                                            Das Basiskonto kann auf Ihren Antrag hin auch als Pfändungsschutzkonto (§ 850k der Zivilprozessordnung) geführt werden.

                                            Entgelte und Kosten
                                            Die Entgelte und Kosten der mit dem Basiskonto verbundenen Dienstleistungen sind in unserem „Preis- und Leistungsverzeichnis“
                                            beschrieben. Dieses können Sie bei uns in den Geschäftsstellen einsehen. Wir händigen Ihnen dieses auf Nachfrage auch aus.

                                            Nutzungsbedingungen
                                            Im Rahmen der Kontoeröffnung werden die maßgeblichen vertraglichen Regeln mit dem Kontoeröffnungsformular vereinbart. Diese
                                            nehmen auch Bezug auf unsere Regelungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB Sparkassen) und den Bedingungen für
                                            Überweisungen, Lastschriften und die Sparkassen-Card. Diese können Sie bei uns in den Geschäftsstellen einsehen. Wir händigen Ihnen
                                            diese auf Nachfrage auch aus.

                                            Hinweis
                                            Die Eröffnung eines Basiskontos ist wie auch dessen Nutzung bei uns nicht von der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Berufsgruppe
                                            oder der Vereinbarung zusätzlicher Dienstleistungen (z. B. eingeräumte Kontoüberziehung) abhängig.
182 195.600 D1 (Fassung Jan. 2025) - v4.0
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                                                                                                                                                                       Seite 1 von 1

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Allgemeine Informationen zum Basiskonto nach § 30 ZKG für Verbraucher · 14.08.26, 09:11