Anlage 1 Bedingungen für den Überweisungsverkehr Für die Ausführung von Überweisungsaufträgen von Kunden gelten die folgenden Bedingungen. 1 Allgemein mung enthalten, dass die Bank die für die Ausführung der Uberweisung notwendigen personenbezogenen Daten des 4A Wesentliche Merkmale der Uberweisung Kunden abruft (aus ihrem Datenbestand), verarbeitet, tiber- einschließlich des Dauerauftrags 3 aie Speier den teilt die Bank vor Austiih | Der Kunde kann die Bank beauftragen, durch eine Uberweisung Geld- (8) einzelnen Überweisungsauffrags die maximale Ausführungs, beträge bargeldlos zugunsten eines Zahlungsempfängers an den Zah- frist für diesen Zahlungsvorgang sowie die in Rechnung zu lungsdienstleister des Zahlungsempfängers zu übermitteln. Der Kunde stellenden Entgelte und gegebenenfalls deren Aufschlüsse- kann die Bank auch beauftragen, jeweils zu einem bestimmten wieder- lung mit kehrenden Termin einen gleichbleibenden Geldbetrag an das gleiche Ba FRE . . . Konto des Zahlungsempfangers zu Uberweisen (Dauerauftrag). (4) Der Kunde ist berechtigt, für die Erteilung des Überweisungs- _ Bei einer SEPA-Überweisung oder SEPA-Echtzeitüberweisung erfolgt gemäß § 1 Absatz 55 Zahlungsdionetoaufsichisgesets zu nut. die Zahlung in Euro innerhalb des Gebiets des einheitlichen Euro- zen, es sei denn, das Zahlungskonto des Kunden ist für ihn Zahlungsverkehrsraums („Single Euro Payments Area“, SEPA, siehe nicht online zu an lich Anlage 1). Eine SEPA-Echtzeitüberweisung kann an jedem Kalender- ganglıch. tag rund um die Uhr beauftragt werden und wird sofort ausgeführt. 1.4 Zugang des Überweisungsauftrags bei der Bank 12 Kundenkennungen (1) Der Uberweisungsauftrag wird wirksam, wenn er der Bank “ zugeht. Das gilt auch, wenn der Überweisungsauftrag über var das verfahren hat der Kunde folgende Kundenkennung des Zah- einen Zahlungsauslésedienstleister erteilt wird. Der Zugang ungsemprangers zu verwenden: erfolgt durch den Eingang des Auftrags in den dafür vorge- " A sehenen Empfangsvorrichtungen der Bank (zum Beispiel Zielgebiet warnen | Kundenkennung des mit Abgabe in den Geschäftsräumen oder Eingang auf dem g prang Online-Banking-Server der Bank). Jinand sf Euro = IBAN' (2) Fällt der Zeitpunkt des Eingangs des Überweisungsauftrags Grenzüberschreitend | Euro = IBAN nach Absatz 1 Satz 3 nicht auf einen Geschäftstag der Bank innerhalb des gemäß „Preis- und Leistungsverzeichnis“, so gilt der Uber- Europäischen weisungsauftrag erst am darauf folgenden Geschäftstag als Wirtschaftsraums? zugegangen. Inland oder Andere — IBAN und BIC3 (3) Geht der Uberweisungsauftrag nach dem an der Empfangs- innerhalb des Wahrung oder vorrichtung der Bank oder im „Preis- und Leistungsver- Europäischen als Euro — Kontonummer und BIC zeichnis“ angegebenen Annahmezeitpunkt ein, so gilt der Wirtschaftsraums Überweisungsauftrag im Hinblick auf die Bestimmung der Außerhalb des Euro — IBAN und BIC Ausführungsfrist (siehe Nummer 2.2.2) erst als am darauf fol- Europäischen oder andere oder genden Geschäftstag zugegangen. Wirtschaftsraums Währung — Kontonummer und BIC (4) Bei einer SEPA-Echtzeitüberweisung gilt abweichend von _ u , - 5 Absatzen 2 und 3: Die für die Ausfahng der „berweisung srorderlichen Angaben - Einelektronisch erteilter Auftrag kann an jedem Kalender- estimmen sich nach Nummern 2.1, 3.1.1 und 3.2.1. zig mn am eis Whar agate 13 Erteilung des Überweisungsauftrags und - Einnicht elektronisch erteilter Auftrag ist zu dem Zeitpunkt Autorisierung zugegangen, an dem die Bank die Daten in ihr internes “ System eingegeben hat. Diese Eingabe beginnt so bald (1) Der Kunde erteilt der Bank einen Überweisungsauftrag mittels aie möglich, en der Auftrag BE den cn vorgese- — eines von der Bank zugelassenen Formulars oder in dermitder henen Empfangsvorrichtungen der Bank eingegangen ist. Bank anderweitig vereinbarten Art und Weise (zum Beispiel per Online Banking) mit den erforderlichen Angaben gemäß Num- 4,5 Widerruf des Überweisungsauftrags mer 2.1 beziehungsweise Nummern 3.1.1 und 3.2.1. . . - . Der Kunde hat auf Leserlichkeit, Vollständigkeit und Rich- (1) Bis zum Zugang des Uberweisungsauftrags bei der Bank tigkeit der Angaben zu achten. Unleserliche, unvollständige (siehe Nummer 1.4 Absätze 1, 2 und 4) kann der Kunde die- oder fehlerhafte Angaben können zu Verzögerungen und zu sen durch Erklärung gegenüber der Bank widerrufen. Nach Fehlleitungen von Überweisungen führen; daraus können dem Zugang des Überweisungsauftrags ist vorbehaltlich der Schäden für den Kunden entstehen. Bei unleserlichen, unvoll- Absätze 2 und 3 ein Widerruf nicht mehr möglich. Nutzt der ständigen oder fehlerhaften Angaben kann die Bank die Aus- Kunde für die Erteilung seines Überweisungsauftrags einen führung ablehnen (siehe auch Nummer 1.7). Hält der Kunde Zahlungsauslösedienstleister, so kann er den Überweisungs- bei der Ausführung der Überweisung besondere Eile für nötig, auftrag abweichend von Satz 1 nicht mehr gegenüber der hat er dies der Bank gesondert mitzuteilen. Bei formularma- Bank widerrufen, nachdem er dem Zablungsauslösedienstet Rig erteilten Überweisungen muss dies außerhalb des Formu- ster die Zustimmung zur Auslösung der Überweisung erteilt 5 lars erfolgen, falls das Formular selbst keine entsprechende hat. S ‚Angabe vorsieht. (2) Haben Bank und Kunde einen bestimmten Termin für die Aus- 3 (2) Der Kunde autorisiert den Überweisungsauftrag durch Unter- führung der Überweisung vereinbarl (siehe Nummer 2.2.2 3 schrift oder in der anderweitig mit der Bank vereinbarten Art Absatz 2), kann der Kunde die Überweisung beziehungs- I und Weise (zum Beispiel per Online-Banking-PIN/TAN). In weise den Dauerauftrag (siehe Nummer 1.1) bis zum Ende 2 dieser Autorisierung ist zugleich die ausdrückliche Zustim- des vor dem vereinbarten Tag liegenden Geschäftstags der 2 2 = "International Bank Account Number (Internationale Bankkontonummer). & ?Zum Europäischen Wirtschaftsraum siehe Anlage 1. © _°bank Identifier Code (Bank-Identifizierungscode). 1 Bank widerrufen. Die Geschäftstage der Bank ergeben sich Verantwortung mit dem Nachrichtenübermittlungssystem Society for aus dem „Preis- und Leistungsverzeichnis“. Nach dem recht- Worldwide Interbank Financial Telecommunication (SWIFT) mit Sitz zeitigen Zugang des Widerrufs eines Dauerauftrags bei der in Belgien verarbeitet und an den Zahlungsdienstleister des Zah- Bank werden keine weiteren Überweisungen mehr aufgrund lungsempfängers weitergeleitet werden. Aus Gründen der Systemsi- des bisherigen Dauerauftrags ausgeführt. cherheit speichert SWIFT die Überweisungsdaten vorübergehend in (3) Nach den in Absätzen 1 und 2 genannten Zeitpunkten kann seinen Rechenzentren in der Europäischen Union, in der Schweiz und der Überweisungsauftrag nur widerrufen werden, wenn in den USA. Weitere Informationen und die wesentlichen Inhalte des Kunde und Bank dies vereinbart haben. Die Vereinbarung Vertrags über die gemeinsame Verantwortung mit SWIFT können den wird wirksam, wenn es der Bank gelingt, die Ausführung zu Datenschutzhinweisen zum SWIFT-Transaktionsverarbeitungsdienst verhindern oder den Überweisungsbetrag zurückzuerlangen. auf der Internetseite der Bank (santander.de/privatkunden/service- Nutzt der Kunde für die Erteilung seines Überweisungsauf- kontakt/downloads) entnommen werden. trags einen Zahlungsauslösedienstleister, bedarf es ergän- zend der Zustimmung des Zahlungsauslésedienstleisters und 41,9 Anzeige nicht autorisierter oder fehlerhaft des Zahlungsempfängers. Für die Bearbeitung eines solchen m Ü I Widerrufs des Kunden berechnet die Bank das im „Preis- und ausgeführter Überweisungen . . Leistungsverzeichnis‘ ausgewiesene Entgelt. Der Kunde hat die Bank unverzüglich nach Feststellung eines nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Überweisungsauftrags zu 1.6 Ausführung des Überweisungsauftrags unterrichten. Dies gilt auch im Fall der Beteiligung eines Zahlungsaus- (1) Die Bank führt den Überweisungsauftrag des Kunden aus, : wenn die zur Ausführung erforderlichen Angaben (siehe Num- Ä mern 2.1, 3.1.1 und 3.2.1) in der vereinbarten Art und Weise 1.10 Entgelte und deren Anderung (siehe Nummer 1.3 Absatz 1) vorliegen, dieser vom Kunden 1.10.1 Entgelte für Verbraucher autorisiert ist (siehe Nummer 1.3 Absatz 2) und ein zur Aus- Die Entgelte im Uberweisungsverkehr ergeben sich aus dem „Preis- führung der Überweisung ausreichendes Guthaben in der und Leistungsverzeichnis“ Auftragswährung vorhanden oder ein ausreichender Kredit A ar} . eingeräumt ist (Ausführungsbedingungen). Bei einer SEPA- nderungen der Entgelte im Überweisungsverkehr werden dem Kun- Echtzeitüberweisung sind zusätzliche Ausführungsbedingun- gen spatestens zwei Monate vor dem Zeitpunkt Ihres Wirksamwer- gen, dass das vom Kunden festgelegte Betragslimit (siehe ens In Textform angeboten. Hat der Kunde mit der Bank im Rahmen Nummer 2.1.2) eingehalten ist und der Zahlungsdienstleister der Geschäftsbeziehung einen elektronischen Kommunikationsweg des Zahlungsempfängers das SEPA-Echtzeitüberweisungs- vereinbart, können die Änderungen auch auf diesem Wege angebo- — verfahren unterstützt. ten werden. Die von der Bank angebotenen Änderungen werden nur . wirksam, wenn der Kunde diese annimmt. Eine Vereinbarung über die (2) Die Bank und die weiteren an der Ausführung der Überwei- Änderung eines Entgelts, das auf eine über die Hauptleistung hinaus- sung beteiligten Zahlungsdienstleister sind berechtigt, die gehende Zahlung des Kunden gerichtet ist, kann die Bank mit dem Überweisung ausschließlich anhand der vom Kunden ange- Kunden nur ausdrücklich treffen. gebenen yess des Zahlungsempfängers (siehe Die Änderung von Entgelten für den Zahlungsdiensterahmenvertrag “ . (Girovertrag) richtet sich nach Nummer 12 Absatz 5 der Allgemeinen (3) Die Bank unterrichtet den Kunden mindestens einmal monat- Geschäftsbedingungen. lich über die Ausführung von Überweisungen auf dem für Kontoinformationen vereinbarten Weg. Mit Kunden, die keine 1.10.2 Entgelte für Kunden, die keine Verbraucher sind Verbraucher sind, kann die Art und Weise sowie die zeitliche Bei Entgelten und deren Änderung für Überweisungen von Kunden, Folge der Unterrichtung gesondert vereinbart werden. Weiter- die keine Verbraucher sind, verbleibt es bei den Regelungen in Num- gehende gesetzliche Regelungen bleiben unberührt. mer 12 Absätze 2 bis 6 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. 1.7. Ablehnung der Ausführung 1.11 Wechselkurs (1) Sind die Ausführungsbedingungen (siehe Nummer 1.6 Erteilt der Kunde einen Überweisungsauftrag in einer anderen Wäh- Absatz 1) nicht erfüllt, kann die Bank die Ausführung des rung als der Kontowährung, wird das Konto gleichwohl in der Kon- Überweisungsauftrags ablehnen. Ist bei einer SEPA-Echt- jowährung belastet. Die Bestimmung des Wechselkurses bei solchen zeitüberweisung das vom Kunden festgelegte Betragslimit Überweisungen ergibt sich aus der Umrechnungsregelung im „Preis- (siehe Nummer 2.1.2) ‚nicht eingehalten, wird die Bank die und Leistungsverzeichnis“. sstüihggjenläinengüber die Ablehnung wird die Bank den Eine Änderung des in der Umrechnungsregelung genannten Refe- Kunden unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb der in h ke ird ittelb: bi hes os B hrich Nummer 2.2.1 beziehungsweise 3.1.2 und 3.2.2 vereinbarten towce eK inden Wwitk an De Re fey onne hee Thus. ind vo 2 ” Frist, unterrichten. Dies kann auch auf dem für Kontoinforma- be K es lich ae wir ht od Ata © nt aus ein "öffentlich von ii, tionen vereinbarten Weg geschehen. Dabei wird die Bank, her Aalen ich gemacht oder stammt aus einer öffentlich zugangli- soweit möglich, die Gründe der Ablehnung sowie die Möglich- chen Quelle. een werden konnen die zur Ablehnung geführt haben, 1.12 Meldepflichten nach Außenwirtschaftsrecht (2) Ist eine vom Kunden angegebene Kundenkennung für die Bank Der Kunde hat die Meldepflichten nach dem Außenwirtschaftsrecht erkennbar keinem Zahlungsempfänger, keinem Zahlungskonto U beachten. oder keinem Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers zuzuordnen, wird die Bank dem Kunden hierüber unverzüglich 2 Überweisungen innerhalb — eine Information zur Verfügung stellen und ihm gegebenenfalls . den Überweisungsbetrag wieder herausgeben. Deutschlands und in andere Staaten (3) Für die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines autori- des Europäischen Wirtschaftsraums* sierten Überweisungsauftrags berechnet die Bank das im . + „Preis- und Leistungsverzeichnis“ ausgewiesene Entgelt. (EWR) in Euro oder in anderen WS 5 1.8 Übermittlung der Uberweisungsdaten EWR Währungen Im Rahmen der Ausführung der Überweisung übermittelt die Bank die 2,1 Erforderliche Angaben in der Überweisung enthaltenen Daten (Überweisungsdaten) unmit- telbar oder unter Beteiligung zwischengeschalteter Stellen an den 2.1.1 Regelangaben Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers. Im Zusammenhang Der Kunde muss im Überweisungsauftrag folgende Angaben machen: mit der Übermittlung können eingeschaltete Dienstleister zur Auftrags- _ a durchführung auch erforderliche Prüfungen der Uberweisungsdaten Name des Zahlungsempfängers, 1 . vornehmen (insbesondere zur Identifikation und Verhinderung von — Kundenkennung des Zahlungsempfangers (siehe Nummer Zahlungsverkehrsbetrug). Der Zahlungsdienstleister des Zahlungs- 1.2); ist bei Überweisungen in anderen EWR-Währungen empfängers kann dem Zahlungsempfänger die Überweisungsdaten, als Euro der BIC unbekannt, ist stattdessen der vollständige zu denen auch die IBAN des Zahlers gehört, ganz oder teilweise zur Name und die Adresse des Zahlungsdienstleisters des Zah- Verfügung stellen. lungsempfangers anzugeben, Bei grenzüberschreitenden Überweisungen und bei Eilüberweisun- — Währung (gegebenenfalls in Kurzform gemäß Anlage 2), _ gen im Inland können die Uberweisungsdaten auch in gemeinsamer - Betrag, 8 - Name des Kunden, = ‘Zum Europäischen Wirtschaftsraum siehe Anlage 1. © *Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schwei- a zer Franken, Ischechische Krone, Ungarischer Forint. 2 - IBAN des Kunden, spätestens bis zum Ende des Geschäftstags gemäß „Preis- und Leis- - und bei grenzüberschreitenden Überweisungen die Entgelt- Aungsverzeichnis" id erfüllen, der auf den Tag roidt, ato welchem der i iluna“ zwi - ank angezeigt wurde, dass die Überweisung nicht autorisiert ist oder länger „Entgeltteilung” zwischen Kunde und Zahlungsemp die Bank auf andere Weise davon Kenntnis erhalten hat. Hat die Bank einer zuständigen Behörde berechtigte Gründe für den Verdacht, dass 2.1.2 Besondere Bestimmungen für SEPA-Echtzeitüberweisun- ein betrügerisches Verhalten des Kunden vorliegt, schriftlich mitge- gen teilt, hat die Bank ihre Verpflichtung aus Satz 2 unverzüglich zu prüfen Für SEPA-Echtzeitüberweisungen ermöglicht die Bank, dass der und zu erfüllen, wenn sich der Betrugsverdacht nicht bestätigt. Wurde Kunde ein Betragslimit festlegen kann, das entweder für jeden ein- die Überweisung über einen Zahlungsauslösedienstleister ausgelöst, zelnen Überweisungsauftrag oder die Betragssumme aller SEPA- So treffen die Pflichten aus den Sätzen 2 bis 4 die Bank. Echtzeitüberweisungsaufträge, die am selben Kalendertag ausgefüht 935 Ansprüche bei nicht erfolgter, fehlerhafter oder verspäte- werden sollen, gilt. Das Limit kann jederzeit geändert werden. ter Ausführung einer autorisierten Überweisung 2.1.3 Empfängerüberprüfung (1) Im Fall einer nicht erfolgten oder fehlerhaften Ausführung Bevor der Kunde einen Auftrag für eine SEPA-Überweisung oder einer autorisierten Überweisung kann der Kunde von der SEPA-Echtzeitüberweisung autorisiert (siehe Nummer 1.3 Absatz 2), Bank die unverzügliche und ungekürzte Erstattung des Über- wird der Name des Zahlungsempfängers mit der IBAN des Zah- weisungsbetrages insoweit verlangen, als die Zahlung nicht lungsempfangers abgeglichen (Empfängerüberprüfung), wenn der erfolgt oder fehlerhaft war. Wurde der Betrag dem Konto Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers zur Empfängerüber- des Kunden belastet, bringt die Bank dieses wieder auf den prüfung gesetzlich verpflichtet ist. Die Empfängerüberprüfung wird der Stand, auf dem es sich ohne den nicht erfolgten oder feh- Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers aufgrund der Anga- lerhaft ausgeführten Zahlungsvorgang befunden hätte. Wird ben des Kunden nach Nummer 2.1.1 durchführen. Die Bank unter- eine Überweisung vom Kunden über einen Zahlungsauslöse- richtet den Kunden über das Ergebnis der Empfängerüberprüfung. dienstleister ausgelöst, so treffen die Pflichten aus den Sätzen Ergibt diese, dass die Daten nicht oder nahezu übereinstimmen, teilt 1 und 2 die Bank. Soweit vom Überweisungsbetrag von der dic Bank mit, welche Folge cine Autorisicrung des Auftrages haben Bank oder zwischengeschalteten Stellen Entgelte abgezogen könnte. Bei einem beleghaften Auftrag unterbleibt die Empfängerüber- worden sein sollten, übermittelt die Bank zugunsten des Zah- prüfung, wenn der Kunde zum Zeitpunkt des Zugangs des Auftrags lungsempfangers unverzüglich den abgezogenen Betrag. nicht in den Geschäftsräumen der Bank anwesend ist. (2) Der Kunde kann über den Absatz 1 hinaus von der Bank die Werden Name und IBAN des Zahlungsempfängers von einem Zah- Erstattung derjenigen Entgelte und Zinsen insoweit verlan- lungsauslösedienstleister und nicht vom Zahler angegeben, so ist gen, als ihm diese im Zusammenhang mit der nicht erfolgten — gesetzlich geregelt, dass dieser Zahlungsauslösedienstleister sicher- oder fehlerhaften Ausführung der Überweisung in Rechnung zustellen hat, dass die Angaben zum Zahlungsempfänger korrekt sind. gestellt oder auf seinem Konto belastet wurden. (3) Im Fall einer verspäteten Ausführung einer autorisierten Über- 2.2 Maximale Ausführungsfrist weisung kann der Kunde von der Bank fordern, dass die Bank ame vom Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers verlangt, 2.2.1 Fristlänge . die Gutschrift des Zahlungsbetrags auf dem Zahlungskonto Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Überweisungsbe- des Zahlungsempfängers so vorzunehmen, als sei die Über- trag spätestens innerhalb der im „Preis- und Leistungsverzeichnis* weisung ordnungsgemäß ausgeführt worden. Die Pflicht aus angegebenen Ausführungsfrist beim Zahlungsdienstleister des Zah- Satz 1 gilt auch, wenn die Überweisung vom Kunden über lungsempfangers eingeht. Abweichend davon beträgt die maximale einen Zahlungsauslösedienstleister ausgelöst wird. Weist die Ausführungsfrist für eine SEPA-Echtzeitüberweisung 10 Sekunden. Bank nach, dass der Zahlungsbetrag rechtzeitig beim Zah- . . A lungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingegangen ist, 2.2.2 Beginn der Ausführungsfrist entfällt diese Pflicht. Die Pflicht nach Satz 1 gilt nicht, wenn (1) Die Ausführungsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt des Zugangs der Kunde kein Verbraucher ist. des Überweisungsauftrags des Kunden bei der Bank (siehe (4) Wurde eine Überweisung nicht oder fehlerhaft ausgeführt, Nummer 1.4). wird die Bank auf Verlangen des Kunden den Zahlungsvor- (2) Vereinbaren die Bank und der Kunde, dass die Ausführung der gang nachvollziehen und den Kunden über das Ergebnis Überweisung an einem bestimmten Tag oder am Ende eines unterrichten. bestimmten Zeitraums oder an dem Tag, an dem der Kunde u . . . . der Bank den zur Ausführung erforderlichen Geldbetragin der 2-3-3 Ansprüche im Zusammenhang mit der Empfängerüber- Auftragswährung zur Verfügung gestellt hat, beginnen soll, prüfung so ist der im Auftrag angegebene oder anderweitig verein- (1) Autorisiert der Kunde den Auftrag, obwohl ihm die Bank bei barte Termin für den Beginn der Ausführungsfrist maßgeblich. der Empfängerüberprüfung gemäß Nummer 2.1.3 mitgeteilt Fällt der vereinbarte Termin nicht auf einen Geschäftstag der hat, dass die Daten nicht oder nahezu übereinstimmen, haftet Bank, so beginnt die Ausführungsfrist am darauf folgenden die Bank nicht für die Folgen dieser fehlenden Übereinstim- Geschäftstag. Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus mung, wenn sie die Überweisung ausschließlich anhand der dem „Preis- und Leistungsverzeichnis“. vom Kunden angegebenen Kundenkennung des Zahlungs- (3) Bei Überweisungsaufträgen in einer vom Konto des Kunden empfängers (siehe Nummer 1.2) ausführt. Dies gilt auch, abweichenden Währung beginnt die Ausführungsfrist erst an wenn der Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers die dem Tag, an dem der Überweisungsbetrag in der Auftrags- Empfängerüberprüfung nicht durchgeführt hat und die Bank währung vorliegt. den Kunden darüber vor der Autorisierung des Auftrags infor- —_ (4) Vereinbaren die Bank und der Kunde, dass die Ausführung nit ints . . . . einer SEPA-Echtzeitüberweisung an einem bestimmten Tag, (2) Wurde die Empfängerüberprüfung fehlerhaft durchgeführt und einem Zeitpunkt eines bestimmten Tags oder am Ende eines führt dies zu einer fehlerhaften Ausführung der Überweisung, bestimmten Zeitraums oder an dem Tag, an dem der Kunde so erstattet die Bank dem Kunden auf dessen Verlangen der Bank den zur Ausführung erforderlichen Geldbetrag in der unverzüglich den überwiesenen Betrag und bringt gegebe- Auftragswahrung zur Verfügung gestellt hat, beginnen soll, so nenfalls das belastete Zahlungskonto des Kunden wieder auf ist der im Auftrag angegebene oder anderweitig vereinbarte den Stand, auf dem es sich ohne die Überweisung befunden Termin für den Beginn der Ausführungsfrist maßgeblich. hätte. Gleiches gilt, wenn der Zahlungsauslösedienstleister 6) Bal CEP MEnasiiiercieumgecwiage vn Einem mie des Kunden die Empfängerüberprüfung fehlerhaft durchführt. auf Euro lautenden Konto des Kunden beginnt die Ausfiih- 2.3.4 Schadensersatz wegen Pflichtverletzung rungsfrist erst mit dem Zeitpunkt, an dem der Überweisungs- (4) Bei nicht erfolgter, fehlerhafter oder verspäteter Ausführung betrag in Euro vorliegt. Diese Währungsumrechnung erfolgt einer autorisierten Überweisung oder bei einer nicht auto- unmittelbar nachdem der Auftrag erteilt wurde. risierten Überweisung kann der Kunde von der Bank einen . + Schaden, der nicht bereits von Nummern 2.3.1, 2.3.2 und 2.3 Erstattungs-, Berichtigungs- und Schadensersatz- 2.3.3 erfasst ist, ersetzt verlangen. Dies gilt nicht, wenn die ansprüche des Kunden Bank die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Die Bank 2.3.1 Erstattung bei einer nicht autorisierten Überweisung hat hierbei ein Verschulden, das einer zwischengeschalteten . . . 2 . . Stelle zur Last fällt, wie eigenes Verschulden zu vertreten, es Im Fall einer nicht autorisierten Überweisung (siehe Nummer 1.3 sei denn, dass die wesentliche Ursache bei einer zwischenge- Absatz 2) hat die Bank gegen den Kunden keinen Anspruch auf schalteten Stelle liegt, die der Kunde vorgegeben hat. Hat der Erstattung ihrer Aufwendungen. Sie ist verpflichtet, dem Kunden Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zu der Entstehung @ den Uberweisungsbetrag zu erstatten und, sofern der Betrag einem eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grund- Ss Konto des Kunden belastet worden ist, dieses Konto wieder auf den sätzen des Mitverschuldens, in welchem Umfang Bank und 3 Stand zu bringen, auf dem es sich ohne die Belastung mit der nicht Kunde den Schaden zu tragen haben. 2 autorisierten Überweisung befunden hätte. Diese Verpflichtung ist 3 g (2) Die Haftung nach Absatz 1 ist auf 12.500 Euro begrenzt. dessen Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt Diese betragsmäßige Haftungsgrenze gilt nicht nicht hätten vermieden werden können, oder - für nicht autorisierte Überweisungen, - von der Bank aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung - ftir fehlerhafte Empfängerüberprüfungen, herbeigeführt wurden. - bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Bank, a. . . - fiir Gefahren, die die Bank besonders übernommen hat, 3 Überweisungen innerhalb und = ; Deutschlands und in andere Staaten für den Zinsschaden, wenn der Kunde Verbraucher ist. des Europäischen Wi rtschaftsraums 2.3.5 Ansprüche von Kunden, die keine Verbraucher sind (EWR)® in Währungen eines Abweichend von den Ansprüchen in Nummer 2.3.2 und in Nummer 2.3.4 haben Kunden, die keine Verbraucher sind, bei einer nicht erfolg- Staates außerhalb des EWR ten, fehlerhaft oder verspätet ausgeführten autorisierten Überweisung (Drittstaatenwährung)’ sowie oder bei einer nicht autorisierten Überweisung neben etwaigen Her- hen 7 . ausgabeansprüchen nach § 667 BGB und 88 812 ff. BGB lediglich Überweisungen in Staaten außerhalb Schadensersatzansprüche nach Maßgabe folgender Regelungen: des EWR (Drittstaaten)® - Die Bank haftet für eigenes Verschulden. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zu der Entstehung eines 3,4 Überweisungen innerhalb Deutschlands und in d y 9 raums (EWR) in Währungen eines Staates außer- en Schaden zu tragen haben. halb des EWR (Drittstaatenwährung) - Für das Verschulden der von der Bank zwischengeschalteten Stellen haftet die Bank nicht. In diesen Fällen beschränktsich 3.1.1 Erforderliche Angaben die Haftung der Bank auf die sorgfältige Auswahl und Unter- Der Kunde muss für die Ausführung der Überweisung folgende Anga- weisung der ersten zwischengeschalteten Stelle (weitergelei- pen machen: teter Auftrag). 7 . . . - Name des Zahlungsempfängers, - Ein Schadensersatzspruch des Kunden ist der Höhe nach auf 7 . den Überweisungsbetrag zuzüglich der von der Bankin Rech- Kundenkennung des Zahlungsempfängers . (siehe Nummer —_— nung gestellten Entgelte und Zinsen begrenzt. Soweit es sich 1.2); ist bei grenzüberschreitenden Überweisungen der BIC hierbei um die Geltendmachung von Folgeschäden handelt, unbekannt, ist stattdessen der vollständige Name und die ist der Anspruch auf höchstens 12.500 Euro je Überweisung Adresse des Zahlungsdienstleisters des Zahlungsempfän- begrenzt. Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht für gers anzugeben, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Bank und für Gefah- - Zielland (gegebenenfalls in Kurzform gemäß Anlage 2), ren, die die Bank besonders übernommen hat, sowie fürnicht _ Währung (gegebenenfalls in Kurzform gemäß Anlage 2), autorisierte Überweisungen. - Betrag, 2.3.6 Haftungs- und Einwendungsausschluss - Name des Kunden, (1) Eine Haftung der Bank nach Nummern 2.3.2, 2.3.4 und 23.5 _ Kontonummer und Bankleitzahl oder IBAN des Kunden. ist in folgenden Fällen ausgeschlossen: . . - Die Bank weist gegenüber dem Kunden nach, dass der 3.1.2 Ausführungsfrist Überweisungsbetrag rechtzeitig und ungekürzt beim Zah- Die Überweisungen werden baldmöglichst bewirkt. Iungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingegangen 3.1.3 Erstattungs-, Berichtigungs- und Schadensersatzansprü- un " che des Kunden - Die Überweisung wurde in Übereinstimmung mit der vom a . u . . Kunden angegebenen fehlerhaften Kundenkennung des 3.1.3.1 Erstattung bei einer nicht autorisierten Überweisung Zahlungsempfängers (siehe Nummer 1.2) ausgeführt. Im Fall einer nicht autorisierten Überweisung (siehe Nummer 1.3 In diesem Fall kann der Kunde von der Bank jedoch Absatz 2) hat die Bank gegen den Kunden keinen Anspruch auf verlangen, dass sie sich im Rahmen ihrer Möglichkei- Erstattung ihrer Aufwendungen. Sie ist verpflichtet, dem Kunden den ten darum bemüht, den Zahlungsbetrag wiederzuerlan- Zahlungsbetrag zu erstatten und, sofern der Betrag einem Konto des gen. Ist die Wiedererlangung des Uberweisungsbetrags Kunden belastet worden ist, dieses Konto wieder auf den Stand zu nicht möglich, so ist die Bank verpflichtet, dem Kunden bringen, auf dem es sich ohne die Belastung durch die nicht autori- auf schriftlichen Antrag alle verfügbaren Informationen sierte Überweisung befunden hätte. mitzuteilen, damit der Kunde gegen den tatsächlichen Diese Verpflichtung ist spätestens bis zum Ende des Geschäftstags Empfänger der Überweisung einen Anspruch auf Erstat- gemäß „Preis- und Leistungsverzeichnis“ zu erfüllen, der auf den Tag tung des, Pberweisungsbetrags geltend machen kann. folgt, an welchem der Bank angezeigt wurde, dass die Uberweisung ür die Tätigkeiten der Ban nach den atzen und cle nicht autorisiert ist oder die Bank auf andere Weise davon Kenntnis ses Unterpunkts berechnet die Bank das im „Preis- und erhalten hat. Hat die Bank einer zuständigen Behörde berechtigte Leistungsverzeichnis“ ausgewiesene Entgelt. Gründe für den Verdacht, dass ein betrügerisches Verhalten des (2) Ansprüche des Kunden nach Nummern 2.3.1, 2.3.2 und 2.34 Kunden vorliegt, schriftlich mitgeteilt, hat die Bank ihre Verpflichtung — und Einwendungen des Kunden gegen die Bank aufgrund aus Satz 2 unverzüglich zu prüfen und zu erfüllen, wenn sich der nicht oder fehlerhaft ausgeführter Überweisungen oder auf- Betrugsverdacht nicht bestätigt. Wurde die Überweisung über einen grund nicht autorisierter Überweisungen sind ausgeschlos- Zahlungsauslösedienstleister ausgelöst, so treffen die Pflichten aus sen, wenn der Kunde die Bank nicht spätestens 13 Monate den Sätzen 2 bis 4 die Bank. nach dem Tag der Belastung mit einer nicht autorisierten oder u u . fehlerhaft ausgeführten Überweisung hiervon unterrichtethat. 31.3.2 Ansprüche bei nicht erfolgter, fehlerhafter oder verspäte- Der Lauf der Frist beginnt nur, wenn die Bank den Kunden ter Ausführung einer autorisierten Überweisung über die Belastungsbuchung der Überweisung entsprechend (1) Im Fall einer nicht erfolgten oder fehlerhaften Ausführung dem für Kontoinformationen vereinbarten Weg spätestens einer autorisierten Überweisung kann der Kunde von der innerhalb eines Monats nach der Belastungsbuchung unter- Bank die unverzügliche und ungekürzte Erstattung des Über- richtet hat; anderenfalls ist für den Fristbeginn der Tag der weisungsbetrags insoweit verlangen, als die Zahlung nicht Unterrichtung maßgeblich. Schadensersatzansprüche nach erfolgt oder fehlerhaft war. Wurde der Betrag dem Konto Nummer 2.3.4 kann der Kunde auch nach Ablauf der Frist in des Kunden belastet, bringt die Bank dieses wieder auf den Satz 1 geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Stand, auf dem es sich ohne den nicht erfolgten oder feh- Einhaltung dieser Frist verhindert war. Die Sätze 1 bis 3 gel- lerhaft ausgeführten Zahlungsvorgang befunden hätte. Wird ten auch dann, wenn der Kunde die Überweisung über einen eine Überweisung vom Kunden über einen Zahlungsauslöse- Zahlungsauslösedienstleister auslöst. dienstleister ausgelöst, so treffen die Pflichten aus den Sätzen (3) Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, wenn die einen 1 und 2 die Bank. Soweit vom Überweisungsbetrag von der Anspruch begründenden Umstände Bank oder zwischengeschalteten Stellen Entgelte abgezogen - auf einem ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereig- worden sein sollten, übermittelt die Bank zugunsten des Zah- _ nis beruhen, auf das die Bank keinen Einfluss hat und lungsempfangers unverzüglich den abgezogenen Betrag. N Ss = ® Zum Europäischen Wirtschaftsraum siehe Anlage 1. 8 7Z.B. US-Dollar g *Drittstaaten sind alle Staaten aulserhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (zum Europäischen Wirtschaftsraum siehe Anlage 1). 4 (2) Der Kunde kann über den Absatz 1 hinaus von der Bank die die Haftung der Bank auf die sorgfältige Auswahl und Unter- Erstattung derjenigen Entgelte und Zinsen insoweit verlan- weisung der ersten zwischengeschalteten Stelle (weitergelei- gen, als ihm diese im Zusammenhang mit der nicht erfolgten teter Auftrag). oder fehlerhaften Ausführung der Überweisung in Rechnung _ Ein Schadensersatzanspruch des Kunden ist der Höhe nach gestellt oder auf seinem Konto belastet wurden. . auf den Überweisungsbetrag zuzüglich der von der Bank in (3) Im Fall einer verspäteten Ausführung einer autorisierten Über- Rechnung gestellten Entgelte und Zinsen begrenzt. Soweit es weisung kann der Kunde von der Bank fordern, dass die Bank sich hierbei um die Geltendmachung von Folgeschäden han- vom Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers verlangt, delt, ist der Anspruch auf höchstens 12.500 Euro je Überwei- die Gutschrift des Zahlungsbetrags auf dem Zahlungskonto sung begrenzt. Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht des Zahlungsempfängers so vorzunehmen, als sei die Über- für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Bank und für Gefah- weisung ordnungsgemäß ausgeführt worden. Die Pflicht aus ren, die die Bank besonders übernommen hat, sowie für nicht Satz 1 gilt auch, wenn die Überweisung vom Kunden über autorisierte Überweisungen. einen Zahlungsauslösedienstleister ausgelöst wird. Weist die . Bank nach, dass der Zahlungsbetrag rechtzeitig beim Zah- 3.1.3.6 Haftungs- und Einwendungsausschluss lungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingegangen ist, (1) Eine Haftung der Bank nach Nummern 3.1.3.2 bis 3.1.3.5 ist entfällt diese Pflicht. Die Pflicht nach Satz 1 gilt nicht, wenn in folgenden Fällen ausgeschlossen: der Kunde kein Verbraucher ist. — Die Bank weist gegenüber dem Kunden nach, dass der (4) Wurde eine Überweisung nicht oder fehlerhaft ausgeführt, Überweisungsbetrag ordnungsgemäß beim Zahlungs- wird die Bank auf Verlangen des Kunden den Zahlungsvor- dienstleister des Zahlungsempfängers eingegangen ist. gang nachvollziehen und den Kunden über das Ergebnis - Die Überweisung wurde in Übereinstimmung mit der vom unterrichten. Kunden angegebenen fehlerhaften Kundenkennung des A Zahlungsempfängers (siehe Nummer 1.2) ausgeführt. In 3.1.3.3 Schadensersatz wegen Pflichtverletzung . diesem Fall kann der Kunde von der Bank jedoch verlan- (1) Bei nicht erfolgter, fehlerhafter oder verspäteter Ausführung gen, dass sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten darum einer autorisierten Überweisung oder bei einer nicht auto- bemüht, den Zahlungsbetrag wiederzuerlangen. Ist die risierten Überweisung kann der Kunde von der Bank einen Wicdererlangung des Uberwcisungsbetrags nach Satz 2 Schaden, der nicht bereits von Nummern 3.1.3.1 und 3.1.3.2 nicht méglich, so ist die Bank verpflichtet, dem Kunden erfasst ist, ersetzt verlangen. Dies gilt nicht, wenn die Bank auf schriftlichen Antrag alle verfügbaren Informationen die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Die Bank hat hier- mitzuteilen, damit der Kunde gegen den tatsächlichen bei ein Verschulden, das einer zwischengeschalteten Stelle Empfänger der Überweisung einen Anspruch auf Erstat- — zur Last fällt, wie eigenes Verschulden zu vertreten, es sei tung des Überweisungsbetrags geltend machen kann. denn, dass die wesentliche Ursache bei einer zwischenge- Für die Tätigkeiten nach den Sätzen 2 bis 3 dieses Unter- schalteten Stelle liegt, die der Kunde vorgegeben hat. Hat der punkts berechnet die Bank das im „Preis- und Leistungs- Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zu der Entstehung verzeichnis“ ausgewiesene Entgelt. eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grund- . . sätzen des Mitverschuldens, in welchem Umfang Bank und (2) Ansprüche des Kunden nach Nummern 3.1.3.1 bis 3.1.3.5 und Einwendungen des Kunden gegen die Bank aufgrund Kunde den Schaden zu tragen haben. . mn z . . nicht oder fehlerhaft ausgeführter Überweisungen oder auf- (2) Die Haftung nach Absatz 1 ist auf 12.500 Euro begrenzt. grund nicht autorisierter Überweisungen sind ausgeschlos- Diese betragsmäßige Haftungsgrenze gilt nicht sen, wenn der Kunde die Bank nicht spätestens 13 Monate - für nicht autorisierte Überweisungen, nach dem Tag der Belastung mit einer nicht autorisierten oder - bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Bank, fehlerhaft ausgeführten Überweisung hiervon unterrichtet hat. a . g . 9 a Der Lauf der Frist beginnt nur, wenn die Bank den Kunden = für Gefahren, die die Bank besonders übernommen hat, über die Belastungsbuchung der Überweisung entsprechend und dem für Kontoinformationen vereinbarten Weg spätestens - für den Zinsschaden, wenn der Kunde Verbraucher ist. innerhalb eines Monats nach der Belastungsbuchung unter- FRE sae richtet hat; anderenfalls ist flir den Fristbeginn der Tag der 3.1.3.4 gonderregelung an die außerhalb des EWR getätigten Unterrichtung maßgeblich. Schadensersatzansprüche nach estandteile der Überweisung . Nummer 3.1.3.3 kann der Kunde auch nach Ablauf der Frist Für die außerhalb des EWR getätigten Bestandteile der Überweisung in Satz 1 geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der bestehen abweichend von den Ansprüchen in Nummern 3.1.3.2 und Einhaltung dieser Frist verhindert war. Die Sätze 1 bis 3 gel- 3.1.3.3 bei einer nicht erfolgten, fehlerhaft oder verspätet ausgeführten ten auch dann, wenn der Kunde die Überweisung über einen autorisierten Überweisung neben etwaigen Herausgabeansprüchen Zahlungsauslösedienstleister auslöst. nach $ Ser BB und $8 an Masta lediglich Schadensersatzansprü- (3) Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, wenn die einen che nach Malsgabe Tolgender Regelungen: Anspruch begründenden Umstände - Die Bank haftet fiir eigenes Verschulden. Hat der Kunde _ A ähnli in. durch ein schuldhaftes Verhalten zu der Entstehung eines auf einem ungewöhnliche mund unvorhersehbaren E Br Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen dessen Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt des Mitverschuldens, in welchem Umfang Bank und Kunde nicht hätten vermieden werden können. oder den Schaden zu tragen haben. der Bank auf dei ‘eli ‘h Verpflicht - Für das Verschulden der von der Bank zwischengeschalteten ~ horbelaeftinet a einer gesetzlichen Verpflichtung Stellen haftet die Bank nicht. In diesen Fällen beschränkt sich 9 . _ die Haftung der Bank auf die sorgfältige Auswahl und Unter- 3.2 Überweisungen in Staaten außerhalb des EWR weisung der ersten zwischengeschalteten Stelle (weitergelei- Drittstaaten)? teter Auftrag). (Drittstaaten) - Die Haftung der Bank ist auf höchstens 12.500 Euro je Uber- 3.2.1 Erforderliche Angaben weisung begrenzt. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht flr Der Kunde muss für die Ausführung der Überweisung folgende Anga- Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Bank und für Gefahren, pen machen: die die Bank besonders übernommen hat. " - Name des Zahlungsempfangers, 3.1.3.5 Anspriiche von Kunden, die keine Verbraucher sind - Kundenkennung des Zahlungsempfängers (siehe Nummer Abweichend von den Ansprüchen in Nummern 3.1.3.2 und 3.1.3.3 1.2); ist bei grenzüberschreitenden Überweisungen der BIC haben Kunden, die keine Verbraucher sind, bei einer nicht erfolgten, unbekannt, ist stattdessen der vollständige Name und die fehlerhaft oder verspätet ausgeführten autorisierten Überweisung Adresse des Zahlungsdienstleisters des Zahlungsempfän- oder bei einer nicht autorisierten Überweisung neben etwaigen Her- gers anzugeben, ausgabeansprüchen nach $ 667 BGB und §§ 812 ff. BGB lediglich _ Zielland (gegebenenfalls in Kurzform gemäß Anlage 2), Schadensersatzansprüche nach Maßgabe folgender Regelungen: r A " - Währung (gegebenenfalls in Kurzform gemäß Anlage 2), - Die Bank haftet für eigenes Verschulden. Hat der Kunde _ Bet durch ein schuldhaftes Verhalten zu der Entstehung eines eirag, Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen = — Name des Kunden, des Mitverschuldens, in welchem Umfang Bank und Kunde _ Kontonummer und Bankleitzahl oder IBAN des Kunden. den Schaden zu tragen haben. . . eo - Für das Verschulden der von der Bank zwischengeschalteten 32.2 Ausführungsfrist un | Ss Stellen haftet die Bank nicht. In diesen Fällen beschränkt sich (1) Die Überweisungen werden baldmöglichst bewirkt. 8 g ® Drittstaaten sind alle Staaten aulserhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (zum Europäischen Wirtschaftsraum siehe Anlage 1). 5 (2) Bei einer SEPA-Echtzeitüberweisung in einen Drittstaat der - Für das Verschulden zwischengeschalteter Stellen haftet die SEPA (siehe Anlage 1) wird die Bank den Eingang des Über- Bank nicht. In diesen Fällen beschränkt sich die Haftung der weisungsbetrags beim Zahlungsdienstleister des Zahlungs- Bank auf die sorgfältige Auswahl und Unterweisung der ersten empfängers innerhalb von 10 Sekunden bewirken. Diese zwischengeschalteten Stelle (weitergeleiteter Auftrag). Ausführungsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt des Zugangs _ Die Haftung der Bank ist auf höchstens 12.500 Euro je Über- des Überweisungsauftrags des Kunden bei der Bank (siehe weisung begrenzt. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Nummer 1.4). Vereinbaren die Bank und der Kunde, dass Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Bank und für Gefahren, die Ausführung einer SEPA-Echtzeitüberweisung an einem die die Bank besonders übernommen hat. bestimmten Tag, einem Zeitpunkt eines bestimmten Tags oder am Ende eines bestimmten Zeitraums oder an dem Tag, an 3.2.3.3 Haftungs- und Einwendungsausschluss dem der Kunde der Bank den zur Ausführung erforderlichen (4) Eine Haftung der Bank nach Nummer 3.2.3.2 ist in folgenden Geldbetrag in der Auftragswährung zur Verfügung gestellt hat, Fällen ausgeschlossen: beginnen soll, so ist der im Auftrag angegebene oder ander- _ Die Bank weist gegenüber dem Kunden nach, dass der weitig vereinbarte Termin für den Beginn der Ausführungsfrist Üb . bi M ig d äß bei 2 hi maßgeblich. Bei Aufträgen von einem nicht auf Euro lauten- dienatleister des Zahlunc Mh einedan a den Konto des Kunden beginnt die Ausführungsfrist erst mit ~ I . Plangs gegangı 7 dem Zeitpunkt, an dem der Uberweisungsbetrag in Euro vor- - Die Überweisung wurde in Übereinstimmung mit der vom liegt. Diese Wahrungsumrechnung erfolgt unmittelbar, nach- Kunden angegebenen fehlerhaften Kundenkennung des dem der Auftrag erteilt wurde. Zahlungsempfängers (siehe Nummer 1.2) ausgeführt. In " diesem Fall kann der Kunde von der Bank jedoch verlan- 3.2.3 Erstattungs- und Schadensersatzansprüche des Kunden gen, dass sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten darum 3.2.3.1 Erstatt bei ei icht autorisierten Ub A bemüht, den Zahlungsbetrag wiederzuerlangen. Für die rst ung ei einer nie . au orisie en! erweisung Tätigkeiten der Bank nach Satz 2 dieses Unterpunkts (1) Im Fall einer nicht autorisierten Überweisung (siehe oben berechnet die Bank das im „Preis- und Leistungsverzeich- Nummer 1.3 Absatz 2) hat die Bank gegen den Kunden kei- nis‘ ausgewiesene Entgelt. nen Anspruch auf Erstattung ihrer Aufwendungen. Sie ist ver- 2 A liche des Kund hN 32341 und 3232 sofern der Betrag einem Konto des Kunden belastet worden ee on . ist, dieses Konto wieder auf den Stand zu bringen, auf dem es oder fehlerhaft ausgeführter Überweisungen oder aufgrund sich ohne die Belastung durch die nicht autorisierte Überwei- flor Kunde aio Bank nicht epatestens ausgeschlossen, wenn — ud gefunden hans a Peels ae eines: Tag der Belastung mit einer nicht autorisierten oder fehlerhaft Bank angezeigt wurde, dass Je Überweisung nicht autoriiert Belastungsbuchung der Überweisung entsprechend dem für ist oder die Bank auf andere Weise davon Kenntnis erhalten . : . Ri A hat. Hat die Bank einer zuständigen Behörde berechtigte Kontoinformationen vereinbarten Weg spätestens innerhalb Gründe für den Verdacht, dass ein betrügerisches Verhalten eines Monats nach der Belastungsbuchung unterrichtet hat, des Kunden vorliegt, schriftlich mitgeteilt, hat die Bank ihre anderenfalls ist für den Fristbeginn der Tag der Unterrichtung Verpflichtung aus Satz 2 unverzüglich zu prüfen und zu erfül- maßgeblich. Schadensersatzansprüche kann der Kunde auch len, wenn sich der Betrugsverdacht nicht bestätigt. Wurde die gach Ablauf der Fristin wa 1 geltend machen, wenn er ome Überweisung über einen Zahlungsauslösedienstleister ausge- erschulden an der Einhaltung dieser Frist verniny ober le löst, so treffen die Pflichten aus den Sätzen 2 bis 4 die Bank. Sätze 1 bis 3 gelten auch dann, wenn der Kunde die Überwei- . . 7 . . . . . sung über einen Zahlungsauslösedienstleister auslöst. (2) Bei sonstigen Schäden, die aus einer nicht autorisierten Über- . . FB weisung resultieren, haftet die Bank für eigenes Verschulden. (3) Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, wenn die einen Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zu der Ent- Anspruch begründenden Umstände stehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den - auf einem ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereig- Grundsätzen des Mitverschuldens, in welchem Umfang Bank nis beruhen, auf das die Bank keinen Einfluss hat und und Kunde den Schaden zu tragen haben. dessen Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt Loe . nicht hätten vermieden werden können, oder 3.2.3.2 Haftung bei nicht erfolgter, fehlerhafter oder verspäteter der Bank auf dei tzlichen Verpflicht Ausführung einer autorisierten Überweisung ~ herbeigeftinrt Warden. einer gesetzlichen Verpflichtung Bei einer nicht erfolgten, fehlerhaft oder verspätet ausgeführten 9 , autorisierten Uberweisung hat der Kunde neben etwaigen Heraus- gabeansprüchen nach § 667 BGB und §§ 812 ff. BGB Schadenser- satzansprüche nach Maßgabe folgender Regelungen: - Die Bank haftet für eigenes Verschulden. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zu der Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitver- schuldens, in welchem Umfang Bank und Kunde den Schaden zu tragen haben. g Ss 8 g 6 Anlage 1: Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum („Single Euro Payments Area“, SEPA) Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) Mitgliedstaaten der Europäischen Union: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Reunion), Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern. Weitere Staaten: Island, Liechtenstein, Norwegen. Sonstige Staaten und Gebiete (Drittstaaten der SEPA) Älandinseln, Albanien, Andorra, Gibraltar, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Guernsey, Jersey, Insel Man, Moldau, Monaco, Montenegro, Nordmazedonien, San Marino, St. Barthélemy, St. Martin (französischer Teil), St. Pierre und Miquelon, Schweiz, Vatikanstadt Anlage 2: Verzeichnis der Kurzformen für Zielland und Währung Zielland Kurzform Währung Kurzform a EUR ee BG — — — — Bugaischrlew BEN Dek DK —— — — — PDäinischKrnee —DKK == == EEE — = — == — = EUR a u EUR — Frankreich FR Euro EUR ee EUR EUR Island IS Isländische Krone ISK u EUR Japan JP Japanischer Yen JPY Ka CAR — Kanadischer Dollar DL CAD Kroatien HR Euro EUR Lettland LV Euro EUR a u EUR Luxemburg LU Euro EUR ee. N EUR Niederlande EUR Norwegen NO Norwegische Krone NOK Sic = = EUR Polen PL Polnischer Zloty PLN Portugal PT Euro EUR Rumänien RO Rumänischer Leu RON Russische Föderation RU Russischer Rubel RUB See... = BEE — — — — — SchedischKonee— SEK Si... CH — Schweizer Franken CHF ee EUR Slowenien Ei Euro EUR Spanien ES Euro EUR — Tschechische Republik CZ Tschechische Krone CZK Türkei TR Türkische Lira TRY Ina... HH ÜnrscherFrint2——LN HUF a VA m — — USD Vereinigtes Königreich von Großbritannien GB Britische Pfund Sterling GBP und Nordirland Zypem CY Euro EUR "Schweizer Franken als gesetzliches Zahlungsmittel in Liechtenstein g s S 7