Bedingungen für Einlagekonten der Openbank Deutschland AG (im Folgenden „Bank“ genannt) I. Produktbedingungen A. für Tagesgeldkonten 1. Die Konten können grundsätzlich ohne Kündigungsfrist für alle weiteren Geldanlagen bei der Bank genutzt werden. Eine Mindestlaufzeit besteht nicht. Die Angabe eines Referenzkontos für Verfügungen ist unbedingt erforderlich. Online Banking und die Nutzung der PostBox ist für Minderjährige nicht möglich. 2. Der Zinssatz ist variabel. Das Guthaben wird mit dem jeweiligen Zinssatz, den die Bank für Einlagen dieser Art (d.h. Tagesgeld) zahlt, verzinst; dieser Zinssatz ist dem jeweils aktuellen Preis- und Leistungsverzeichnis zu entnehmen. Die anfallenden Zinsen werden monatlich ermittelt und dem Konto zum Monatsende gutgeschrieben. Bei der Zins- berechnung wird der Monat mit jeweils 30 Tagen gerechnet. 3. Einzahlungen auf das Konto sind durch Überweisung und per Dauerauftrag zulässig. Für die Verzinsung kommt es, auch wenn der Zahlungsauftrag per Online Banking erteilt wird, jeweils auf den Zeitpunkt des Geldeingangs auf dem Konto an. 4. Verfügungen über Guthaben sind durch Überträge per Online Banking und schriftliche Auftragserteilung möglich. Schriftlich, telefonisch oder per Online Banking erteilte Aufträge werden ausschließlich zu Gunsten des persönlichen Referenzkontos oder als Überträge auf eigene Konten des Kontoinhabers bei der Bank ausgeführt. Weist das Tages- geldkonto nicht das geforderte Guthaben auf, wird die Verfügung nicht ausgeführt. 5. Tagesgeldkonten dienen nicht dem Zahlungsverkehr; Überweisungen an Dritte, Lastschriften, Scheckziehungen, etc. werden nicht zugelassen. 6. Die der Bank erteilten Kundenaufträge werden im Rahmen des banküblichen Arbeitsablaufes in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet. 7. Der Inhaber des Tagesgeldkontos wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die vom Konto überwiesenen Beträge nach Eingang auf dem Referenzkonto dem Zugriff eventueller Kontobevollmächtigter unterliegen. Soll dieser Zugriff ausgeschlossen werden, muss dem Kreditinstitut, bei dem das Empfängerkonto geführt wird, Weisung erteilt werden. 8. Der Kontoinhaber wird mindestens einmal jährlich über seinen Kontostand durch Zurverfügungstellung eines Kontoauszuges informiert. Auszüge und Rechnungsabschlüsse werden, soweit nichts Abweichendes vereinbart, in die PostBox eingestellt. Auszüge und Rechnungsabschlüsse zu Konten, die durch Minderjährige geführt werden, werden dem Kunden per Post kostenfrei zur Verfügung gestellt. B. für Festgelder 1. Das Festgeld ist eine Spareinlage mit einer einmaligen Einzahlung und wird als Festgeld-Konto geführt. Die Mindest­ einlage beträgt € 2.500,–. Der Gläubiger beantragt bei der Bank die Eröffnung eines Festgeld-Kontos und legt verbindlich eine Laufzeit fest. Änderungen der vereinbarten Laufzeit sowie Zuzahlungen auf und Auszahlungen aus bestehenden Festgeld-Konten sind während der Laufzeit ausgeschlossen. Die Auflösung eines Festgeld-Kontos vor Ablauf der Laufzeitvereinbarung ist nicht möglich. Das Festgeld-Konto dient ausschließlich der Geldanlage und wird durch die Bank gebührenfrei geführt. Zur Eröffnung eines Festgeldes ist das Führen eines Openbank Tagesgeldkontos als Referenzkonto notwendig. 2. Die Eröffnung des Festgeld-Kontos, die Höhe der einmaligen Einzahlung, die Höhe des Zinssatzes und die vereinbarte Laufzeit werden dem Gläubiger schriftlich bestätigt. 3. Das Festgeld wird mit dem vereinbarten Zinssatz für die gesamte vereinbarte Laufzeit verzinst. Die Zinsen werden – wie vom Gläubiger festgelegt – jährlich oder am Ende der Laufzeit dem bei Kontoeröffnung angegebenen Tagesgeldkonto gutgeschrieben. Bei einer Gutschrift der Zinsen am Ende der Vertragslaufzeit erfolgt die Gutschrift der Zinsen gemeinsam mit der Rückzahlung des Anlagebetrages. Sind Kapitalertragssteuern abzuführen, verringern sich die gutgeschriebenen Zinsbeträge. 4. Eine Abtretung, Verpfändung oder Übertragung der Rechte aus dem Festgeld bedarf der schriftlichen Zustimmung der Seite 1 von 4 Bank, welche die Bank nicht unbillig verweigern wird. II. Weitere Bedingungen und Informationen Stand: 06.2026 A. Allgemeine Bedingungen und Informationen betreffend Fernabsatzverträge Für den Fall, dass der Vertrag über Einlagekonten ein Fernabsatzvertrag ist, gelten zusätzlich die folgenden Bestimmungen und hat der Kunde das nachstehende Widerrufsrecht. Ein Fernabsatzvertrag liegt nach § 312c Abs. 1 BGB vor, wenn der Unternehmer oder eine in seinem Namen oder Auftrag handelnde Person und der Verbraucher für die Vertragsverhandlun- gen und den Vertragsschluss ausschließlich Fernkommunikationsmittel verwenden, es sei denn, dass der Vertragsschluss Bedingungen für Einlagekonten nicht im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems erfolgt. Name und ladungsfähige Anschrift der Bank lauten: Openbank Deutschland AG, Santander-Platz 1, 41061 Mönchengladbach (Amtsgericht Mönchengladbach, HRB 1747), Telefon: 02161 – 90 60 819, E-Mail: email-service@santander.de Die Anschrift der für den Kunden zuständigen Filiale der Bank wird dem Kunden mit Bestätigung der Annahme des Antrages durch die Bank mitgeteilt. Das zuständige Aufsichtsamt ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn, und Marie-Curie-Straße 24-28, 60439 Frankfurt am Main, https://www.bafin.de, poststelle@bafin.de sowie die Europäische Zentralbank, Sonnemannstraße 20, 60314 Frankfurt am Main, https://www.ecb.europa.eu, +49 69 1344 0 Umsatzsteuerliche Angaben: Die USt-IdNr. der Openbank Deutschland AG 260283 lautet DE120492390. Soweit nicht anders angegeben, sind Entgelte aus Finanzdienstleistungen umsatzsteuerfrei. Der Gegenstand des Unternehmens ist die Ausführung von Bankgeschäften aller Art, mit Ausnahme der Bankgeschäfte im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 a und Nr. 12 des Kreditwesengesetzes. Der Vertrag kommt durch Angebot des Kunden und durch Annahme der Bank zu Stande. Die Vertragsanbahnung sowie der Vertragsabschluss unterliegen deutschem Recht. Maßgebliche Sprache für dieses Vertragsverhältnis und die Kommunikation zwischen dem Kunden und der Bank während der Laufzeit des Vertrags ist Deutsch. Die Vertrags- und Geschäftsbedingungen stehen ausschließlich in deutscher Sprache zur Verfügung. Der Kunde kann sich mit einer Beschwerde an die im Preis- und Leistungsverzeichnis genannte Kontaktstelle der Bank wenden. Die Bank wird Beschwerden in geeigneter Weise beantworten. Die Bank nimmt am Streitbeilegungsverfahren der Verbraucherschlichtungsstelle „Ombudsmann der privaten Banken“ (www.bankenombudsmann.de) teil. Dort hat der Verbraucher die Möglichkeit, zur Beilegung einer Streitigkeit mit der Bank den Ombudsmann der privaten Banken anzurufen. Ferner besteht für den Kunden die Möglichkeit, sich jederzeit mit einer Beschwerde an die Bundesanstalt für Finanzdienst- leistungsaufsicht zu wenden. Wegen weiterer Details jener Verfahren wird auf die Regelung in Nr. 21 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwiesen. Die Bank ist dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. angeschlossen. Der Kunde kann seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen wie folgt widerrufen: Widerrufsbelehrung Abschnitt 1 Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen mittels einer eindeutigen Erklärung widerrufen. Die Frist beginnt nach Abschluss des Vertrags und nachdem Sie die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie alle nachstehend unter Abschnitt 2 aufgeführten Informa- tionen auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. Brief, Telefax, E-Mail) erhalten haben. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs, wenn die Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger erfolgt. Der Widerruf ist zu richten an: Openbank Deutschland AG, Santander-Platz 1, 41061 Mönchengladbach Sie können Ihr Widerrufsrecht auch online unter santander.de/widerruf ausüben. Wenn Sie diese Online-Funktion nutzen, übermitteln wir Ihnen auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. durch eine E-Mail) unverzüglich eine Eingangsbestätigung mit Informationen zum Inhalt der Widerrufserklärung sowie dem Datum und der Uhrzeit ihres Eingangs. Bei Nichtausübung eines Ihnen zustehenden Widerrufsrechts bleiben Sie an den Vertrag gebunden. Abschnitt 2 Für den Beginn der Widerrufsfrist erforderliche Informationen Die Informationen im Sinne des Abschnitts 1 Satz 2 umfassen folgende Angaben: 1. die Identität und die Hauptgeschäftstätigkeit des Unternehmers; 2. die Anschrift des Ortes, an dem der Unternehmer niedergelassen ist, sowie seine Telefonnummer und E-Mail-Adresse oder Angaben zu anderen Kommunikationsmitteln, die der Unternehmer anbietet; 3. einschlägige Kontaktangaben, die es dem Verbraucher ermöglichen, Beschwerden an den Unternehmer zu richten; 4. wenn der Unternehmer in ein Handelsregister oder ein vergleichbares öffentliches Register eingetragen ist, das Register, in das er eingetragen ist, und die Registernummer oder eine gleichwertige in diesem Register verwendete Kennung; Seite 2 von 4 5. den Namen, die Anschrift, die Website und etwaige andere Kontaktangaben der zuständigen Aufsichtsbehörde; 6. eine Beschreibung der wesentlichen Merkmale der Finanzdienstleistung; 7. den Gesamtpreis, den der Verbraucher dem Unternehmer für die Finanzdienstleistung schuldet, einschließlich aller damit verbundenen Provisionen, Gebühren und Abgaben sowie aller über den Unternehmer abgeführten Steuern, oder, wenn kein Stand: 06.2026 genauer Preis angegeben werden kann, die Grundlage für seine Berechnung, die dem Verbraucher eine Überprüfung des Preises ermöglicht; 8. einen Hinweis auf mögliche weitere Steuern oder Kosten, die nicht über den Unternehmer abgeführt oder von ihm in Rechnung gestellt werden; 9. Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung und der Erfüllung; Bedingungen für Einlagekonten 10. das Bestehen oder Nichtbestehen eines Widerrufsrechts und für den Fall, dass ein Widerrufsrecht besteht, Angaben zur Widerrufsfrist und zu den Modalitäten für die Ausübung des Widerrufsrechts, einschließlich des Betrags, den der Verbraucher gegebenenfalls zu entrichten hat, sowie die Folgen der Nichtausübung dieses Rechts; 11. Angaben zum Recht der Parteien, den Fernabsatzvertrag vorzeitig oder einseitig aufgrund der Vertragsbedingungen zu kündigen, einschließlich aller Vertragsstrafen, die in einem solchen Fall auferlegt werden; 12. praktische Hinweise und Verfahren zur Ausübung des Widerrufsrechts nach § 355 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, darunter Telefonnummer und E-Mail-Adresse des Unternehmers oder Angaben zu anderen einschlägigen Kommunika­ tionsmitteln für die Übermittlung der Widerrufserklärung, und bei über eine Online-Benutzeroberfläche geschlossenen Finanzdienstleistungsverträgen Informationen über das Bestehen und die Platzierung der Widerrufsfunktion nach § 356a des Bürgerlichen Gesetzbuchs; 260283 13. Vertragsklauseln über das auf den Vertrag anwendbare Recht oder über das zuständige Gericht; 14. in welcher oder in welchen Sprachen die Vertragsbedingungen und die in dieser Widerrufsbelehrung genannten Vor- abinformationen mitgeteilt werden sowie über die Sprache oder die Sprachen, zu deren Benutzung sich der Unterneh- mer mit Zustimmung des Verbrauchers für die Kommunikation während der Laufzeit dieses Vertrags verpflichtet; 15. die Möglichkeit des Zugangs zu einem außergerichtlichen Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren, dem der Unter- nehmer unterworfen ist, und die Voraussetzungen für diesen Zugang; 16. das Bestehen eines Garantiefonds oder anderer Entschädigungsregelungen, die nicht unter die Richtlinie 2014/49/EU in der Fassung vom 16. April 2014 und die Richtlinie 97/9/EG in der Fassung vom 3. März 1997 fallen. Abschnitt 3 Widerrufsfolgen Im Fall eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Sie sind zur Zahlung von Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachte Dienstleistung verpflichtet, wenn Sie vor Abgabe Ihrer Vertragserklärung auf diese Rechtsfolge hingewiesen wurden und ausdrücklich zugestimmt haben, dass vor dem Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Gegenleistung begonnen werden kann. Besteht eine Verpflichtung zur Zahlung von Wertersatz, kann dies dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf dennoch erfüllen müssen. Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrück- lichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Diese Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang. Ende der Widerrufsbelehrung B. Bedingungen beim Vorliegen eines Gemeinschaftskontos mit Einzelverfügungsberechtigung („Oder-Konto“) 1. Jeder Kontoinhaber darf über das Konto ohne Mitwirkung der anderen Kontoinhaber verfügen und zu Lasten des Kontos alle mit der Kontoführung im Zusammenhang stehenden Vereinbarungen treffen, sofern nicht nachstehend etwas anderes geregelt ist. Zum Abschluss und zur Durchführung von Termingeschäften, insbesondere von Finanz- und Devisentermingeschäften zu Lasten der Konten/Depots bedarf es einer gesonderten Vereinbarung mit allen Konto- inhabern. Eine Kontovollmacht kann nur von allen Kontoinhabern gemeinschaftlich erteilt werden; der Widerruf durch einen der Kontoinhaber führt zum Erlöschen der Vollmacht. Über einen Widerruf ist die Bank unverzüglich und in Textform zu unterrichten. Eine Auflösung des Kontos kann nur durch alle Kontoinhaber gemeinschaftlich erfolgen (zur Ausnahme für den Todesfall siehe Ziffer 6.). 2. Jeder Kontoinhaber ist allein berechtigt, zum Zwecke der Geldanlage weitere Einlagenkonten mit Einzelverfügungs- berechtigung für jeden Mitkontoinhaber zu den hier getroffenen Vereinbarungen zu eröffnen. Die Bank wird alle Mit- kontoinhaber hierüber unterrichten. 3. Für die Verbindlichkeiten aus dem Gemeinschaftskonto haften die Kontoinhaber als Gesamtschuldner, d.h. die Bank kann von jedem einzelnen Kontoinhaber die Erfüllung sämtlicher Ansprüche fordern. 4. Gemeinschaftskonten führt die Bank ausschließlich in der Form eines Gemeinschaftskontos mit Einzelverfügungs­ berechtigung für jeden Kontoinhaber – „Oder-Konto“. Die Einzelverfügungsberechtigung für jeden Kontoinhaber kann dementsprechend nicht durch einen der Kontoinhaber mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Ein Gemein- schaftskonto, bei dem alle Kontoinhaber nur gemeinsam über das Konto verfügen können („Und-Konto“), bietet die Bank nicht an. Sollte der Bank dennoch ein Widerruf der Einzelverfügungsberechtigung zugehen, kann die Bank mit den Kontoinhabern Rücksprache halten, ob das Gemeinschaftskonto von beiden Kontoinhabern zusammen gekündigt werden soll. Das Recht der Bank, den Vertrag über Einlagekonten gemäß der vereinbarten Kündigungsfrist zu kündigen, bleibt unberührt. 5. Kontoauszüge werden in der vereinbarten Form übermittelt. Wenn eine unmittelbare Benachrichtigung geboten ist, wird die Bank die Mitteilung stets an die im Antrag genannte(n) Postanschrift(en) richten. 6. Nach dem Tode eines Kontoinhabers bleiben die Befugnisse des/der anderen Kontoinhaber(s) unverändert bestehen. Seite 3 von 4 Jedoch kann/können der/die überlebende(n) Kontoinhaber ohne Mitwirkung der Erben das Konto auflösen. Die Rechte des Verstorbenen werden durch dessen Erben gemeinschaftlich wahrgenommen. C. Allgemeine Geschäftsbedingungen und weitere Bedingungen Stand: 06.2026 Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sowie das Preis- und Leistungsverzeichnis der Bank, die mySantander Nutzungsvereinbarung und die Bedingungen für die Nutzung des Online Banking. Diese Bedingungen liegen in allen Openbank Deutschland AG Filialen zur Einsicht bereit und werden den Kunden zudem jederzeit auf Wunsch übermittelt. Zusätzlich können die Bedingungen auf dem Internetauftritt der Bank eingesehen, abgerufen und gespeichert werden. Bedingungen für Einlagekonten D. Automatisierter Abzug der Kirchensteuer Die Bank ist gesetzlich verpflichtet, anfallende Kirchensteuern direkt an das zuständige Finanzamt abzuführen. Dazu wird regelmäßig eine automatische Abfrage des KISTAM (Kirchensteuerabzugsmerkmal) des Kunden beim Bundes- zentralamt für Steuern durchgeführt. Der Kunde hat die Möglichkeit, der Übermittlung des KISTAM vom Bundeszentralamt für Steuern an Finanzinstitute bis zum 30. Juni eines Jahres direkt beim Bundeszentralamt für Steuern unter http://www. bzst.de zu widersprechen. 260283 Erläuterungen im Sinne des Artikels 246b § 3 EGBGB der Openbank Deutschland AG (im Folgenden „Bank“ genannt) zu dem angebotenen Einlagekonto (Tagesgeldkonto und Festgeldkonto) Diese Erläuterungen sollen Ihnen helfen zu beurteilen, ob der angebotene Vertrag über ein Einlagekonto und die damit ver- bundenen Nebenleistungen Ihren Bedürfnissen und Ihrer finanziellen Situation entsprechen. Sie ergänzen die vorvertraglichen Informationen und erläutern die praktische Bedeutung des Angebots in allgemeinverständlicher Form. A. Hauptmerkmale des Vertrags 1. Gesamtpreis Für das Einlagekonto fällt kein laufendes Kontoführungsentgelt an. Für einzelne zusätzliche Leistungen oder Nebenleistun- gen können jedoch Entgelte nach den hierfür geltenden Bedingungen anfallen. 2. Beschreibung der wichtigsten Merkmale der Finanzdienstleistung Der angebotene Vertrag betrifft ein Einlagekonto. Ein Einlagekonto ist ein Konto zur Geldanlage. Es wird genutzt, um Gut- haben bei der Bank zu halten und dafür Zinsen zu erhalten. Anders als ein Girokonto dient es nicht dazu, den täglichen Zahlungsverkehr abzuwickeln. Ein Einlagekonto kann unterschiedlich ausgestaltet sein: • Tagesgeld eignet sich vor allem dann, wenn Sie Geld anlegen, aber jederzeit verfügbar halten möchten. • Festgeld eignet sich vor allem dann, wenn Sie einen bestimmten Betrag für eine feste Zeit anlegen möchten und in diesem Zeitraum nicht benötigen. Der wesentliche Unterschied zwischen diesen Ausgestaltungen von Einlagekonten liegt deshalb vor allem darin, wie flexi- bel Sie auf Ihr Geld zugreifen können. Hinzu kommt, dass die Verzinsung je nach Produkt unterschiedlich ausgestaltet sein kann: sie kann sich ändern bzw. variabel sein oder für eine bestimmte Laufzeit fest vereinbart sein. 3. Nebenleistungen Mit dem Einlagekonto können Nebenleistungen verbunden sein, insbesondere Online-Banking und die PostBox. Diese Nebenleistungen unterliegen eigenen Bedingungen und Nutzungsvereinbarungen. Sie ermöglichen Ihnen insbesondere den Zugriff auf das Konto, die Erteilung von Aufträgen im vertraglich vorgesehenen Umfang und den Empfang von Mitteilungen der Bank. Soweit eine gesonderte Beendigung einer Nebenleistung möglich ist, können Sie diese unabhängig vom Einlagekonto kündigen. In diesem Fall entfällt nur die betroffene Nebenleistung; das Einlagekonto bleibt grundsätzlich bestehen, kann jedoch gegebenenfalls nicht mehr über den bisherigen Zugangs- oder Kommunikationsweg genutzt werden. Ist eine gesonderte Beendigung nicht möglich, bleibt die Nebenleistung mit dem Einlagekonto verbunden und endet grundsätzlich erst mit der Beendigung des Einlagekontos. B. Besondere Folgen, die sich aus dem angebotenen Vertrag für den Verbraucher ergeben können, einschließlich der Folgen bei Zahlungsausfall und Zahlungsverzug Der Vertrag hat für Sie die praktische Auswirkung, dass Sie Geld bei der Bank anlegen und hierfür Zinsen erhalten. Für Ihre Entscheidung ist dabei vor allem wichtig, wie flexibel Sie über Ihr Guthaben verfügen können und wie die Verzinsung ausgestaltet ist. Je nach Ausgestaltung des Einlagekontos ist Ihr Guthaben unterschiedlich verfügbar. Bei einem Tagesgeldkonto bleibt es jederzeit verfügbar. Bei einem Festgeld ist das Guthaben für die vereinbarte Laufzeit grundsätzlich gebunden. Sie sollten daher vor Vertragsschluss prüfen, ob Sie den angelegten Betrag möglicherweise kurzfristig benötigen oder für einen Seite 4 von 4 bestimmten Zeitraum entbehren können. Die Verzinsung bestimmt den Ertrag Ihrer Anlage. Je nach Produkt kann sich die Verzinsung während der Laufzeit ändern oder für eine bestimmte Laufzeit fest vereinbart sein. Stand: 06.2026 Soweit mit dem Einlagekonto Nebenleistungen wie Online-Banking und die PostBox verbunden sind, sollten Sie die hierfür geltenden Sicherheits- und Sorgfaltspflichten beachten und Mitteilungen der Bank regelmäßig abrufen. Andernfalls kann dies nachteilige Folgen für Ihre Rechtsposition haben, etwa wenn wichtige Informationen oder Unregelmäßigkeiten nicht rechtzeitig bemerkt werden. Bedingungen für Einlagekonten Soweit für einzelne Leistungen oder Nebenleistungen Entgelte anfallen, kann eine nicht rechtzeitige Zahlung weitere Nachteile nach sich ziehen, etwa die Beendigung der betreffenden Leistung nach Maßgabe der hierfür geltenden Bedingungen. Dies kann dazu führen, dass Ihnen bestimmte Zugangs- oder Kommunikationswege künftig nicht mehr zur Verfügung stehen. 260283