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Informationen zur Einwilligung in die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten

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Nutzungsbedingungen Finanzplaner
                                                                                                                                Kreissparkasse Ludwigsburg
                                                Stand: März 2025                                                                Schillerplatz 6, 71638 Ludwigsburg


                                                  Informationen zur Einwilligung in die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten
                                                  Die Sparkasse verarbeitet zum Zwecke der Durchführung des Finanzplaners auch personenbezogene Daten, die zu den besonderen Kategorien
                                                  personenbezogener Daten gem. Art. 9 Abs. 1 DS-GVO zählen (z. B. Mitgliedsbeiträge für Parteien oder Gewerkschaften, Zahlungen an Gesund-
                                                  heitsdienstleister). Dies ist für den Finanzplaner erforderlich, damit auch diese Kontoumsätze einer passenden Kategorie zugeordnet werden und
                                                  dem Kontoinhaber hierauf basierende Übersichten (z. B. Gesamtsicht, Ansicht einzelner Kategorien) angezeigt werden können. Der Kontoinhaber
                                                  kann seine Einwilligung zur Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten aus dem Finanzplaner in den Einstellungen des Finanzplaners im
                                                  Online-Banking der Sparkasse jederzeit widerrufen. Wird die Einwilligung nicht erteilt oder vom Kontoinhaber widerrufen, kann der Finanzplaner
                                                  nicht genutzt werden.


                                                1. Leistungsangebot                                                             4.3 Personenbezogene Daten des/der Kontoinhaber(s) übermittelt die
                                                1.1 Der Finanzplaner ist eine optional nutzbare Service-Funktion für            Sparkasse nur dann an Dritte, wenn hierzu eine gesetzliche Verpflichtung
                                                Online-Banking-Kunden (im Folgenden „Teilnehmer“) der Sparkasse. Die            besteht oder der/die Kontoinhaber der Sparkasse hierzu seine Einwilli-
                                                Funktionen des Finanzplaners basieren auf den durch die Sparkasse ver-          gung erteilt hat.
                                                arbeiteten Daten der für den Finanzplaner freigeschalteten Konten des           5. Haftung
                                                Teilnehmers.
                                                                                                                                Die Sparkasse haftet für entstehende Schäden lediglich, soweit diese auf
                                                Der Finanzplaner dient der strukturierten Unterstützung des Teilnehmers
                                                                                                                                einer Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder auf ihrem vor-
                                                bei seiner Finanzplanung.
                                                                                                                                sätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten, das ihrer gesetzlichen Ver-
                                                1.2 Der Finanzplaner analysiert dafür die Daten über Zahlungsein- und           treter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Eine wesentliche Vertragspflicht
                                                -ausgänge auf den vom Teilnehmer für den Finanzplaner freigeschalteten          ist bei Verpflichtungen gegeben, deren Erfüllung die ordnungsgemäße
                                                Konten und bildet diese anschaulich ab. Die Transaktionen auf den frei-         Durchführung des Vertrages erst möglich macht oder auf deren Einhal-
                                                geschalteten Konten werden dazu durch eine algorithmische Datenana-             tung der Kunde vertraut hat und vertrauen durfte. Eine darüberhinausge-
                                                lyse automatisch gruppiert und definierten Kategorien zugeordnet. Der           hende Haftung auf Schadenersatz ist ausgeschlossen. Die Haftung
                                                Teilnehmer kann die Zuordnung von Umsätzen zu Kategorien manuell                wegen schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit nach
                                                ändern sowie die Kategorisierung bestimmter Umsätze unterdrücken.               den gesetzlichen Bestimmungen bleibt unberührt.
                                                1.3 Zur erstmaligen Aktivierung des Finanzplaners muss der Teilnehmer           6. Bestehende Vereinbarungen des Teilnehmers mit der Sparkasse
                                                die „Nutzungsbedingungen Finanzplaner“ akzeptieren und die Konten bei
                                                                                                                                Bestehende Vereinbarungen des Teilnehmers mit der Sparkasse werden
                                                der Sparkasse sowie im Falle einer Nutzung der Multibanking-Funktion
                                                                                                                                durch die Nutzungsbedingungen Finanzplaner nicht geändert. Dies gilt
                                                auch im Online-Banking der Sparkasse hinterlegte Konten bei Drittanbie-
                                                                                                                                auch für die zwischen dem Teilnehmer und der Sparkasse abgeschlos-
                                                tern (andere Kreditinstitute und Zahlungsdienstleister als die Sparkasse)
                                                                                                                                sene Rahmenvereinbarung über die Teilnahme am Online-Banking. Im
                                                freischalten, die beim Finanzplaner berücksichtigt werden sollen.
                                                                                                                                Falle von Widersprüchen zu anderen zwischen dem Teilnehmer und der
                                                1.4 Für den Finanzplaner dürfen vom Teilnehmer nur solche Konten bei            Sparkasse getroffenen Regelungen und den Nutzungsbedingungen
                                                der Sparkasse sowie im Falle einer Nutzung der Multibanking-Funktion            Finanzplaner gelten letztere vorrangig.
                                                auch im Online-Banking der Sparkasse hinterlegte Konten bei Drittanbie-
                                                tern freigeschaltet werden, bei denen der Teilnehmer alleiniger Inhaber         7. Laufzeit, Beendigung
                                                oder Mitinhaber ist. Ist der Teilnehmer Mitinhaber, ist für die Freischaltung   7.1 Die Nutzungsbedingungen Finanzplaner gelten, sobald der Teilneh-
                                                des Kontos für den Finanzplaner die Zustimmung aller weiteren Kontoin-          mer diese akzeptiert und eine erstmalige Freischaltung eines oder mehre-
                                                haber erforderlich. Die Sparkasse ist berechtigt, vom Teilnehmer hierfür        rer Konten für den Finanzplaner vorgenommen hat. Die Vereinbarung zur
                                                einen entsprechenden Nachweis einzufordern. Der Teilnehmer wird alle            Nutzung des Finanzplaners läuft auf unbestimmte Zeit.
                                                weiteren Mitinhaber der Konten auf die Datenschutzinformationen der             7.2 Der Teilnehmer kann einzelne oder alle Konten jederzeit ohne Einhal-
                                                Sparkasse gem. Art. 13, 14, 21 DS-GVO hinweisen. Diese sind auf der             tung einer Frist in den Einstellungen des Finanzplaners im Online-Ban-
                                                Webseite der Sparkasse unter „Datenschutz“ eingestellt.                         king der Sparkasse für den Finanzplaner deaktivieren.
                                                1.5 Nach der erstmaligen Aktivierung des Finanzplaners kann der Teil-           7.3 Bei Beendigung der Rahmenvereinbarung über die Teilnahme am
                                                nehmer in den Einstellungen des Finanzplaners im Online-Banking der             Online-Banking endet die Vereinbarung über die Nutzung des Finanzpla-
                                                Sparkasse für den Finanzplaner freigeschaltete Konten deaktivieren oder         ners zeitgleich mit der Online-Banking-Rahmenvereinbarung.
                                                bisher nicht ausgewählte Konten freischalten.
                                                                                                                                7.4 Der Teilnehmer kann die Vereinbarung über die Nutzung des Finanz-
                                                2. Entgelte, Kosten                                                             planers gegenüber der Sparkasse jederzeit ohne Einhaltung einer Frist
                                                Für die Nutzung der Grundfunktionen (Analyse der Daten über Zahlungs-           ordentlich kündigen. Die Sparkasse kann die Vereinbarung über die Nut-
                                                ein- und -ausgänge, Zuordnung der Zahlungsvorgänge zu Kategorien,               zung des Finanzplaners bei Vorliegen eines sachgerechten Grundes mit
                                                Ergebnisdarstellung für den Teilnehmer) des Finanzplaners erhebt die            einer Frist von 2 Monaten ordentlich kündigen.
                                                Sparkasse vom Teilnehmer kein Entgelt. Die Sparkasse kann für die               7.5 Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus
                                                zukünftige Bereitstellung von zusätzlichen, für den Teilnehmer optional         wichtigem Grund bleibt unberührt.
                                                nutzbaren, Funktionen vom Teilnehmer ein Entgelt verlangen.
                                                                                                                                7.6 Ergänzend gilt Nr. 26 Allgemeine Geschäftsbedingungen.
                                                3. Änderungen der Bedingungen
                                                                                                                                8. Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige
                                                Für Änderungen der Bedingungen sind die Regelungen in Nr. 2 Allge-              Beschwerdemöglichkeit
                                                meine Geschäftsbedingungen entsprechend anwendbar.
                                                                                                                                Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Sparkasse kann sich der Teil-
182 418.000 D1 OSV (Fassung März 2025) - v7.0


                                                4. Hinweise zur Verarbeitung personenbezogener Kontoinhaber-                    nehmer an die im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ der Sparkasse näher
                                                daten                                                                           bezeichneten Streitschlichtungs- und Beschwerdestellen wenden.
               

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