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ING Geschäftsbedingungen für Direkt-Depot und Extra-Konto · 16.10.26, 22:41
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22 Befunde · Modell deepseek/deepseek-v4-flash
Hauptgeschäftstätigkeit unterschiedlich beschrieben
Auf Seite 3 (Wesentliche Informationen zum Direkt-Depot) wird die Hauptgeschäftstätigkeit der ING-DiBa AG als 'der Betrieb aller Bankgeschäfte sowie der damit zusammenhängenden Handelsgeschäfte' beschrieben. Auf Seite 11 (Allgemeine Informationen zum Extra-Konto, Hauptgeschäftstätigkeit) hingegen lautet der Text 'mit der Ausnahme von Investmentgeschäften'. Diese beiden Formulierungen sind inhaltlich nicht deckungsgleich und könnten widersprüchlich wirken.
„dessen Hauptgeschäftstätigkeit der Betrieb aller Bankgeschäfte sowie der damit zusammenhängenden Handelsgeschäfte ist"
Rejected after full-document review. The phrases occur in different mandated disclosures for the securities firm and the Extra-Konto; the contextual wording does not establish a reportable contradiction.
Widerspruch zwischen allgemeiner Zinsangabe und steuerlicher Regulierung: 'Sofern kein ausreichender Freistellungsauftrag vorliegt'
In Abschnitt 'Allgemeine Informationen zum Extra-Konto' (Seite 12, Punkt 10) wird formuliert: 'Sofern kein ausreichender Freistellungsauftrag vorliegt, führt die ING die Steuer für den Verbraucher ab.' An anderer Stelle (Vereinbarungen zum Extra-Konto, Seite 13, Punkt 5 'Steuern') heißt es: 'Sofern der Kontoinhaber keinen Freistellungsauftrag erteilt hat oder der Sparer-Pauschbetrag ausgeschöpft ist, führt die ING die Kapitalertragsteuer für ihn ab.' Die beiden Formulierungen sind unterschiedlich und die erste wirkt sprachlich unklar (die Bank 'führt die Steuer ab' ist unpräzise; gemeint ist der Steuerabzug). Zusätzlich unterscheiden sich die Voraussetzungen ('kein ausreichender Freistellungsauftrag' vs 'kein Freistellungsauftrag oder Sparer-Pauschbetrag ausgeschöpft').
„Sofern kein ausreichender Freistellungsauftrag vorliegt, führt die ING die Steuer für den Verbraucher ab."
Die beiden zitierten Formulierungen sind in den jeweiligen Textstellen sichtbar und tatsächlich unterschiedlich (Seite 12 'kein ausreichender Freistellungsauftrag', Seite 13 'keinen Freistellungsauftrag erteilt hat oder der Sparer-Pauschbetrag ausgeschöpft ist'). Es handelt sich allerdings um zwei getrennte, unterschiedliche Dokumentkontexte (Fernabsatz-Info vs. Konto-Vereinbarungen) mit unterschiedlichem Zweck; die Formulierungen sind im Kern inhaltlich konsistent (kein ausreichender Freistellungsauftrag ≈ kein Freistellungsauftrag oder Pauschbetrag erschöpft). Der Hinweis auf sprachliche Unklarheit ('führt die ING die Steuer ab') ist eine Stilfrage ohne starken Beleg eines echten Fehlers. Zudem betrifft der Befund die steuerliche Regulierung (Kapitalertragsteuer/Freistellungsauftrag), die von externer Rechtslage abhängt — daher needs_visual_review und nicht publizierbar.
Uneinheitliche Adressierung der Kundenbeschwerdestelle (E-Mail)
Im 'Allgemeine Informationen zum Extra-Konto' (Seite 12, Punkt 17) wird für Beschwerden beim Bundesverband deutscher Banken (Ombudsmann) die E-Mail-Adresse 'schlichtung@bdb.de' bzw. 'ombudsmann@bdb.de' angegeben. Auf Seite 5 wird für Zahlungsdienste-Beschwerden 'ombudsmann@bdb.de' verwendet. Im selben Dokument (vgl. Seite 12) steht bezüglich des Ombudsmann der privaten Banken 'www.bankenombudsmann.de'. Es ist nicht belegt, ob 'schlichtung@bdb.de' und 'ombudsmann@bdb.de' dieselbe Stelle adressieren; eine Abweichung könnte bei Kunden zu Missverständnissen führen. Zudem muss geprüft werden, ob es sich um veraltete oder korrekte Kontaktdaten handelt.
„E-Mail: schlichtung@bdb.de, zu richten."
Rejected after manual review of the source context for 'Uneinheitliche Adressierung der Kundenbeschwerdestelle (E-Mail)'. The item requests external verification but the current official source review did not establish a false, contradictory, or legally defective statement.
Abweichende Angaben zur automatischen Wiederanlage bei fonds und ETFs
In den 'Vereinbarungen für sparplanfähige Wertpapiere' (Seite 9) wird in Abschnitt 2 beschrieben, dass für Direkt-Depots, die nach dem 20.11.2021 eröffnet wurden, keine automatische Wiederanlage für wiederanlagefähige Fonds, ETFs und Aktien erfolgt, diese aber jederzeit im Internetbanking beauftragt werden kann. Kurz zuvor wird die automatische Wiederanlage für den Regelfall beschrieben. Es ist nicht unmittelbar klar, welcher Grundsatz für bestehende (vor dem 20.11.2021 eröffnete) Depots gilt und wie die beiden Sätze zusammenzulesen sind. Es handelt sich eher um eine sprachliche/redaktionelle Unebenheit, die eine präzisere Formulierung nahelegt.
„Für nach dem 20.11.2021 eröffnete Direkt-Depots erfolgt keine automatische Wiederanlage von Erträgen aus wiederanlagefähigen Fonds, ETFs und Aktien."
Die beschriebene 'Unebenheit' (Regelfall der automatischen Wiederanlage vs. Sonderregel für Depots nach 20.11.2021) betrifft zwei aufeinanderfolgende Absätze im selben Fließtext, die durch Zeilenumbrüche/Spaltenlayout getrennt erscheinen. Der angebliche Widerspruch entsteht wesentlich durch die Anordnung im Zwei-Spalten-Layout des PDFs (Textlayer-Reihenfolge), die den Lesefluss stört. Der eigentliche Text ist inhaltlich klar (Regelfall + Sonderregel für Neukunden). Dies ist eher ein Layout-/Extraktionsartefakt als ein echter Dokumentfehler.
Unklarer Querverweis „Unterabsatz (a) Sätzen 2 und 3“ bei 8,75 %-Eigenmittel-Kappung
In Ziffer 20.3(a)(ii) und 20.3(b)(ii) wird die Obergrenze von „8,75 % der Eigenmittel im Sinne von Unterabsatz (a) Sätzen 2 und 3“ zitiert. Unterabsatz (a) enthält aber nur Aufzählungsziffern (i) und (ii), keine ersichtlichen „Sätze 2 und 3“; auch wird die Bezugsgröße „Eigenmittel“ im ausgewiesenen Text nicht definiert. Der Verweis ist damit in sich nicht nachvollziehbar und referenziert offensichtlich eine nicht reproduzierte Stelle des Fund-Statuts (§ 6 Statut Einlagensicherungsfonds).
„In jedem Fall werden Einlagen bis maximal 8,75 % der Eigenmittel im Sinne von Unterabsatz (a) Sätzen 2 und 3 geschützt."
Rejected after full-page review. 'Unterabsatz (a) Sätzen 2 und 3' refers to the immediately preceding subparagraph structure and is not an unresolved or broken cross-reference.
Einlagensicherungsgrenzen: Begrenzung 'maximal 8,75 % der Eigenmittel' in § 6 Absatz 3
Im Abschnitt 18.3 (Einlagensicherungsfonds) wird bei der Sicherungsgrenze (a) und (b) jeweils auf '§ 6 Absatz 3 des Statuts des Einlagensicherungsfonds' verwiesen. In der Formulierung wird die Grenze für nichtfinanzielle Unternehmen etc. mit 'In jedem Fall werden Einlagen bis maximal 8,75 % der Eigenmittel im Sinne von Unterabsatz (a) Sätzen 2 und 3 geschützt.' beschrieben. Die Exaktheit und Herkunft dieser Prozentangabe (8,75 % der Eigenmittel) und der Verweis auf 'Unterabsatz (a) Sätzen 2 und 3' sind prüfbedürftig, da das Statut des Einlagensicherungsfonds der privaten Banken (BdB) regelmäßig angepasst wird und die Angabe zeitabhängig ist.
„In jedem Fall werden Einlagen bis maximal 8,75 % der Eigenmittel im Sinne von Unterabsatz (a) Sätzen 2 und 3 geschützt."
Rejected after visual and official-source review. The 8.75% cap is presented as part of the current voluntary deposit-protection limits and no contradictory or incorrect figure was established.
Widersprüchliche Formulierungen zu Einlagensicherung: Freibetrag offener Immobilienfonds und Sicherungsgrenze
Auf Seite 11 wird für Altanteile offener Immobilienfonds (vor 22.07.2013 erworben) ein 'Freibetrag von 30.000 Euro je Kalenderhalbjahr und je Immobilien Sondervermögen (WKN)' beschrieben. Im Abschnitt 18.3 (Einlagensicherung) wird demgegenüber für gesetzliche Einlagensicherung 100.000 € (bzw. 500.000 € bei Immobilientransaktionen) genannt. Es handelt sich um unterschiedliche Sicherungs-/Rückgaberegime, jedoch können die beiden Beträge (30.000 € je Halbjahr und 30.000 € je WKN) für Kunden verwirrend sein; eine eindeutige Verknüpfung oder Abgrenzung der beiden Klauseln fehlt im Text.
„Diese können bis zu einem Freibetrag von 30.000 Euro je Kalenderhalbjahr und je Immobilien Sondervermögen (WKN) über die Fondsgesellschaft zurückgegeben werden"
Rejected after page review. The 30,000-euro open-ended property-fund redemption allowance and deposit-protection limits regulate different products and are not juxtaposed as equivalent or contradictory.
Sicherungsgrenzen des Einlagensicherungsfonds (3/30 Mio. € bis 2029, 1/10 Mio. € ab 2030) verifizieren
Ziffer 20.3 gibt für den Einlagensicherungsfonds Sicherungsgrenzen von 3 Mio. € (natürliche Personen) und 30 Mio. € (Unternehmen, Verbände) bis 31.12.2029 sowie 1 Mio. € und 10 Mio. € ab 01.01.2030 an. Diese Schwellenwerte sind zeitabhängig und an den jeweils gültigen § 6 des Statuts gebunden; eine Änderung würde die in den AGB garantierten Sicherungsgrenzen berühren. Die Zahlen sind gegen die aktuelle (2026) Statutsfassung zu verifizieren; im Ausweis selbst ist keine Inkonsistenz erkennbar.
„Bis 31. Dezember 2029: i) 3 Mio. € für natürliche Personen und rechtsfähige Stiftungen … ii) 30 Mio. € für nichtfinanzielle Unternehmen … Ab dem 1. Januar 2030: i) 1 Mio. € … ii) 10 Mio. €"
Rejected after official-source and visual review. The staged 3/30 million euro limits through 2029 and 1/10 million euro limits from 2030 are consistently stated; no contrary official evidence was found.
Extraktionsartefakte durch Soft-Hyphen/Silbentrennung
Der extrahierte Text enthält mehrfach eingeschobene weiche Trennzeichen bzw. Silbentrennungs-Artefakte (z. B. 'Bundesanstalt' aufgeteilt als 'Bundesanstalt', 'Wertpapiergeschäft' als 'Wertpapiergeschäft', 'Handelspartner' als 'Handelspartner', 'wesentlichen' als 'wesentlichen', 'Geschäftsbedingungen'). Diese gefährden die automatische Weiterverarbeitung und Volltextsuche des Dokuments.
„erteilt von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht"
Finding contains strong PDF text-layer or extraction artifact signals and should be treated as pipeline quality noise unless visual review proves otherwise.
Aberrierende Seitenzahlen/Kapitelnummerierung in Fußnoten
Auf Seite 9 enthält die Fußnote zur Definition 'Bankarbeitstage' eine eigenständige Zahlungs-, aber auch Formatierungsauffälligkeit. Die Fußnote wurde als '1 Bankarbeitstage sind alle Werktage außer Sonnabende, 24. und 31. Dezember und gesetzliche Feiertage des Bundeslandes Hessen.' erfasst. Die Fußnotenreferenz wird mehrfach verwendet, jedoch ist die Zuordnung der Fußnote zu den im Text enthaltenen hochgestellten '1'-Referenzen im extrahierten Text nicht sicher erhalten – dies kann die automatische Verarbeitung beeinträchtigen.
„1 Bankarbeitstage sind alle Werktage außer Sonnabende, 24. und 31. Dezember und gesetzliche Feiertage des Bundeslandes Hessen."
Finding contains strong PDF text-layer or extraction artifact signals and should be treated as pipeline quality noise unless visual review proves otherwise.
Extraktionsartefakt in Überschrift 12.4: „E rhöhung“
In der Überschrift von Ziffer 12.4 steht „Kündigungsrecht des Kunden bei E rhöhung“. Der Begriff ist offensichtlich „Erhöhung“ – das Wort wurde durch einen Zeilenumbruch/Soft-Hyphen in „Erhöhung“ zerlegt und beim Export ohne Bindestrich widergegeben. Für die automatische Weiterverarbeitung (Volltextsuche, Vergleiche) ist dies störend.
„12.4 Änderung von Zinsen; Kündigungsrecht des Kunden bei E rhöhung"
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Extraktionsartefakt: „ontoguthaben“ (fehlendes K) in Ziffer 14.1
In Ziffer 14.1 (Einigung über das Pfandrecht) steht „(z. B. ontoguthaben)“ – dem Wort fehlt der Anfangsbuchstabe „K“. Gemeint ist „Kontoguthaben“. In der PDF-Vorlage war der Begriff nach dem „K“ über eine Zeile/Soft-Hyphen gebrochen („Kontoguthaben“), der nachgelagerte Text wurde ohne das „K“ übernommen. Das ist ein reines Extraktionsartefakt und beeinträchtigt maschinelle Klauselvergleiche.
„die dem Kunden gegen die ING aus der bankmäßigen Geschäftsverbindung zustehen oder künftig zustehen werden (z. B. ontoguthaben)"
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Widersprüchlicher Bankarbeits-Tag bestimmungskontext: Hessen-bezogene Feiertage
Die Fußnote auf Seite 9 definiert 'Bankarbeitstage' als alle Werktage außer Sonnabenden, 24./31. Dezember und gesetzlichen Feiertagen des Bundeslandes Hessen. Dies ist bankspezifisch (Sitz der ING in Frankfurt/Hessen) plausibel, allerdings könnte für Kunden außerhalb Hessens eine missverständliche Regelung sein; dies ist aber eher ein Produktmerkmal als ein Fehler. Geringes Risiko, nur zur Kenntnisnahme.
„Bankarbeitstage sind alle Werktage außer Sonnabende, 24. und 31. Dezember und gesetzliche Feiertage des Bundeslandes Hessen."
Der Befund ist korrekt als Produktmerkmal erkannt (Hessen-bezogene Bankarbeitstage wegen Sitz in Frankfurt). Die Fußnote ist im Dokument sichtbar, aber der Finding selbst bestätigt, dass es sich um kein Problem handelt ('Keine Korrektur nötig', 'eher ein Produktmerkmal als ein Fehler'). Daher zwar visible_in_document, aber nicht publikationswürdig — kein echter verkaufbarer Fehler.
Fehlende einheitliche Bezeichnung 'Extra-Konto Vertrag' vs 'Extra-Konto-Vertrag'
Im Dokument wechseln die Schreibweisen 'Extra-Konto Vertrag' (z. B. Seite 12/13 'Der Extra-Konto Vertrag unterliegt keiner Mindestlaufzeit') und 'Extra‑Konto Vertrag' sowie 'Extra-Konto-Vertrag' mit Bindestrich (z. B. 'Entgelte für die im Rahmen des Extra-Konto Vertrags erbrachten Leistungen'). Uneinheitliche Bindestrich-/Trennschreibweisen können die automatische Textsuche und Verarbeitung beeinträchtigen und sind formal inkonsistent.
„Der Extra-Konto Vertrag unterliegt keiner Mindestlaufzeit."
Die uneinheitliche Schreibweise 'Extra-Konto Vertrag' vs 'Extra-Konto-Vertrag' ist in den zitierten Textstellen tatsächlich sichtbar. Auf Seite 14 erscheint mehrfach 'Der Extra-Konto Vertrag' und 'den Extra-Konto Vertrag' sowie auf Seite 12 'der Extra-Konto Vertrag', während an anderer Stelle 'Extra-Konto-Vertrag' bzw. 'Extra-Konto Vertrag' mit Bindestrich genutzt wird. Bei zusammengesetzten Substantiven (Extra-Konto + Vertrag) gehört ein Bindestrich als Zusammensetzungs-Bindestrich. Die Inkonsistenz ist ein echter, im Dokument sichtbarer formaler Redaktionsfehler. Allerdings handelt es sich um eine Stil-/Konsistenzfrage; die Relevanz für Kunden ist moderat (Begriffsstimmigkeit in AGB). Ich werte den deutlichen Schreibweisenwechsel (typografische Inkonsistenz an markierter Stelle, nicht Textlayereffekt) als sichtbar und publikationswürdig, da eine einheitliche Terminologie in Rechtsdokumenten relevant ist.
Graduelle Formatierung: Zugangshörigkeit der Sparplanratensposition
Kleiner Layout-Hinweis: Der einleitende Satz im Abschnitt 'Wertpapier-Sparpläne' (Seite 9, Punkt 1) beginnt mit 'Im Rahmen eines Wertpapier-Sparplans kann der Kunde die ING als Kommissionärin mit dem regelmäßigen Erwerb bestimmter Wertpapiere beauftragen.' und im Abschnitt 'Vereinbarungen für sparplanfähige Wertpapiere' (Seite 9, Punkt 1) wird die ING gebeten, 'Anteile an Wertpapieren zu regelmäßigen Zeitpunkten und zu festgelegten Sparraten zu erwerben'. Beide Abschnitte tragen ähnliche, aber nicht identische Beschreibungen. Dies hat keinen Rechtsfolgen, lediglich redaktioneller Hinweis.
„Im Rahmen eines Wertpapier-Sparplans kann der Kunde die ING als Kommissionärin mit dem regelmäßigen Erwerb bestimmter Wertpapiere beauftragen."
Finding contains strong PDF text-layer or extraction artifact signals and should be treated as pipeline quality noise unless visual review proves otherwise.
Grammatikfehler: „als Träger der gesetzliche Einlagensicherung“
In Ziffer 20.2 heißt es „als Träger der gesetzliche Einlagensicherung der privaten Banken zugeordnet“. Nach der Präpositional-/Dativstruktur („als Träger der …“) muss es „der gesetzlichen Einlagensicherung“ lauten (Flektionsendung -en fehlt). Reiner Grammatik-/Tippfehler.
„Die ING ist der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH als Träger der gesetzliche Einlagensicherung der privaten Banken zugeordnet."
Die Formulierung 'als Träger der gesetzliche Einlagensicherung' (müsste 'der gesetzlichen' heißen) ist ein klarer, im Text tatsächlich sichtbarer Grammatik-/Flexionsfehler im Dokumenttext (Seite 20, sichtbar im Textlayer in Fließtextform, kein Soft-Hyphen/Zeilenumbruch-Artefakt). Der Text besteht nicht über einen Umbruch hinweg; die Endung fehlt eindeutig. Echter Tippfehler → visible_in_document und publikationswürdig in einem Rechtsdokument (Formulierungsqualität).
Überflüssiges Komma nach „sowie“ in Ziffer 2(2) Internetbanking-Vereinbarungen
In den Vereinbarungen zum Internetbanking, Ziffer 2 Absatz 2, steht „sowie, die Art und Weise der Nutzung …“. Das Komma nach „sowie“ ist grammatikalisch fehlerhaft (keine Aufzählungskonjunktion vor „die Art und Weise“). Sinnvoll wäre „sowie die Art und Weise der Nutzung des Internet- und Telebanking“.
„den Umfang der über das Internet- und Telebanking abwickelbaren Geschäftsvorgänge sowie, die Art und Weise der Nutzung des Internet- und Telebanking unter Berücksichtigung der berechtigten Belange des Kunden jederzeit zu verändern"
Das überflüssige Komma nach 'sowie' ('sowie, die Art und Weise') ist im Textlayer der zitierten Stelle (Seite 21) tatsächlich unmittelbar sichtbar und stellt einen klaren grammatikalischen Fehler im fortlaufenden Fließtext dar (kein Umbruch-/Soft-Hyphen-Effekt). Dies ist ein echter, sichtbarer typografischer/grammatischer Fehler in einem Rechtsdokument und daher publikationswürdig.
Kleinkram in Layout/Hyphenierung (Messenger-Dienst, „E rhöhung“, halbhohe Zahlen)
Neben den bereits einzeln gemeldeten Artefakten finden sich kleinere Layout-Unregelmäßigkeiten (uneinheitliche Schreibweise „Messenger Dienst“ statt „Messenger-Dienst“, fehlende angenäherte Worttrenner). Diese sind für den Vertragsinhalt unkritisch, aber für eine konsistente digitale AGB-Fassung zu bereinigen.
„nicht außerhalb des Internet- und Telebanking in Textform (z. B. per E-Mail, Messenger Dienst) weitergegeben werden"
Finding contains strong PDF text-layer or extraction artifact signals and should be treated as pipeline quality noise unless visual review proves otherwise.
Widerrufsbelehrung: Formulierung zur Auflösung des Widerrufsrechts bei vollständiger Erfüllung potentiell unvollständig
In beiden Widerrufsbelehrungen (Seite 5 und 14) heißt es: 'Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.' Nach den gesetzlichen Vorgaben (§ 356 Abs. 5 BGB) ist ein solches Erlöschen bei Fernabsatzverträgen über Finanzdienstleistungen nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig (mehrfache, klare Information über das Erlöschen auf dauerhaftem Datenträger sowie Bestätigung durch den Verbraucher). Die Formulierung im Dokument enthält diese Zusatzvoraussetzungen nicht explizit. Eine konkrete rechtliche Bewertung erfordert externe Prüfung.
„Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben."
Rejected after manual review of the source context for 'Widerrufsbelehrung: Formulierung zur Auflösung des Widerrufsrechts bei vollständiger Erfüllung potentiell unvollständig'. The item requests external verification but the current official source review did not establish a false, contradictory, or legally defective statement.
Definition „Einlagen“: pruffbedürftige Paragrafenangabe „§ 2 Absatz 3 EinSiG“
In Ziffer 20.1 wird für die Definition von „Einlagen“ auf „§ 2 Absatz 3 des Einlagensicherungsgesetzes (EinSiG) bzw. § 6 Absatz 1 des Statuts“ verwiesen. Es ist zu verifizieren, ob die Einlagen-Definition im EinSiG tatsächlich in § 2 Absatz 3 zu finden ist (in Frage kommen auch Absatz 1/2) und ob § 6 Absatz 1 des Statuts richtig zitiert ist.
„Maßgeblich sind die Definitionen in § 2 Absatz 3 des Einlagensicherungsgesetzes (EinSiG) bzw. § 6 Absatz 1 des Statuts des innerhalb des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. bestehenden Einlagensicherungsfonds deutscher Banken"
Rejected after legal-source review. Section 2(3) EinSiG is the applicable deposit definition; the finding only requested verification and did not establish an error.
ZAG-Paragrafenverweise (§ 1 Abs. 24/26/33/34) auf aktuelle Fassung verifizieren
Die AGB verweisen mehrfach auf Absätze des § 1 ZAG: Absatz 24 (starke Kundenauthentifizierung, S.24), Absatz 26 Sätze 1 und 2 (sensible Zahlungsdaten, S.21), Absatz 33 (Zahlungsauslösedienst, S.21) und Absatz 34 (Kontoinformationsdienst, S.21). Die Absatzzählung des ZAG ist mit den Novellen (u.a. zur PSD2-Umsetzung) mehrfach verschoben worden. Die Belegstellen sind gegen die aktuelle Fassung des ZAG zu prüfen.
„eine starke Kundenauthentifizierung nach § 1 Absatz 24 ZAG … sensible Zahlungsdaten im Sinne des § 1 Absatz 26 Satz 1 ZAG … einen Zahlungsauslösedienst gem. § 1 Absatz 33 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz … einen Kontoinformationsdienst gem. § 1 Absatz 34 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz"
Rejected after manual review of the source context for 'ZAG-Paragrafenverweise (§ 1 Abs. 24/26/33/34) auf aktuelle Fassung verifizieren'. The item requests external verification but the current official source review did not establish a false, contradictory, or legally defective statement.
Datum '2026-06-19' als Stand, Seite 1 bestätigt, aktuelles Prüfdatum später
Der auf Seite 1 angegebene Stand '19.06.2026' liegt vor dem aktuellen Prüfdatum 17.08.2026. Dies an sich ist unproblematisch, da der Stand jünger-datierte Sonderbedingungen referenzieren kann. Es wird lediglich angemerkt, dass der Stand kein Freigabedatum ersetzt und im Rahmen von Archiv-/Weiterverarbeitungsschritten ggf. der Quell-URL (ing.de) nachzuziehen ist, um sicherzustellen, dass die verlinkte Fassung der aktuell gültigen Version entspricht.
„Stand: 19.06.2026"
Rejected after manual review of the source context for 'Datum '2026-06-19' als Stand, Seite 1 bestätigt, aktuelles Prüfdatum später'. The item requests external verification but the current official source review did not establish a false, contradictory, or legally defective statement.
Stand: 19.06.2026
Direkt-Depot und
Extra-Konto
Geschäftsbedingungen
Alle Angaben gelten bis auf Weiteres.
Inhaltsverzeichnis
Wesentliche Informationen zum
Direkt-Depot 3
Vereinbarungen zum Direkt-Depot 6
Vereinbarungen für sparplanfähige
Wertpapiere 8
Vereinbarungen für Wertpapier-Sparpläne 9
Vereinbarungen für den Direkthandel 9
Vereinbarungen über die Auftrags
ausführung (Ausführungsgrundsätze) 10
Allgemeine Informationen zum Extra-Konto 11
Vereinbarungen zum Extra-Konto 13
Allgemeine Geschäftsbedingungen 15
Vereinbarungen zum Internetbanking
inklusive Post-Box und Telebanking 21
Grundsätze für den Umgang mit
Interessenkonflikten 25
Wesentliche Informationen • Durch Zeichnung: Soweit im Rahmen einer Emission von der ING
angeboten, kann der Kunde neue Aktien oder sonstige zur Ausgabe
zum Direkt-Depot angebotene Wertpapiere bei der ING zeichnen.
Die Einzelheiten zum Kauf und Verkauf von Wertpapieren über die ING
1. Angaben zur Wertpapierfirma werden in den „Vereinbarungen zum Direkt-Depot“, Nr. 1–9 geregelt.
Das Depot wird bei der ING‑DiBa AG (im Folgenden ING genannt)
geführt. Die ING-DiBa AG, vertreten durch die Mitglieder des 3. Zahlung und Erfüllung des Vertrags
Vorstands Lars Stoy (Vorsitzender), Michael Clijdesdale, Eddy Henning, 3.1 Verwahrung
Nikolaus Maximilian Linaric, Dr. Ralph Müller, Nurten Spitzer-Erdogan, Die ING erfüllt ihre Verpflichtungen aus dem Depotvertrag durch Bereit
Theodor-Heuss-Allee 2, 60486 Frankfurt am Main, eingetragen unter stellung und Führung des Depots.
HRB 7727 im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main,
Umsatzsteueridentifikationsnummer DE114103475, ist ein deutsches 3.2 Wertpapiergeschäfte
Kreditinstitut mit Vollbanklizenz, erteilt von der B
undesanstalt für Einzelne Wertpapiergeschäfte werden wie folgt erfüllt und bezahlt:
Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn,
• Kommissionsgeschäfte: Innerhalb der für den jeweiligen (Börsenplatz)
und Marie-Curie-Str. 24-28, 60439 Frankfurt am Main (www.bafin.de),
Markt geltenden Erfüllungsfristen, sobald ein Ausführungsgeschäft
d
essen Hauptgeschäftstätigkeit der Betrieb aller Bankgeschäfte sowie
zustande gekommen ist. Die gehandelten Wertpapiere werden dann
der damit zusammenhängenden Handelsgeschäfte ist. Die ING-DiBa AG
dem Depot gutgeschrieben (Kauf) bzw. belastet (Verkauf); entspre-
wird bei der BaFin unter BAKNR 100088 geführt und von dieser sowie
chend wird der zu zahlende Betrag dem Verrechnungskonto belastet
der Europäischen Zentralbank, Sonnemannstr. 20, 60314 Frankfurt am
oder gutgeschrieben.
Main beaufsichtigt.
• Zeichnung: Bei erfolgter Zuteilung werden die Wertpapiere dem Depot
gutgeschrieben und der zu zahlende Betrag wird dem Verrechnungs-
2. Leistungsbeschreibung Direkt-Depot konto belastet.
Die ING stellt dem Depotinhaber ein Direkt-Depot zur Verwahrung und
Die Einzelheiten der Erfüllung von Kommissionsgeschäften werden in
Verwaltung seiner Wertpapiere zur Verfügung. Die Depotführung erfolgt
den „Vereinbarungen zum Direkt-Depot“, Nr. 10–12 geregelt.
per Internetbanking inkl. Post-Box. Das Angebot der ING richtet sich
ausschließlich an Privatkunden mit Wohnsitz in Deutschland. Direkt-Depots
werden nur für natürliche Personen und auch nur für deren eigene 4. Hinweis auf Risiken und Preisschwankungen
Rechnung eröffnet. (Hinweis: Die ING eröffnet nur Konten und Depots
für Personen, die im eigenen wirtschaftlichen Interesse und nicht
im Wertpapiergeschäft
auf fremde Veranlassung (insbesondere nicht als Treuhänder) handeln.) Wertpapiergeschäfte sind wegen ihrer spezifischen Merkmale oder der
Die ING führt Direkt-Depots nicht für Personen mit US-Bezug. Die ING durchzuführenden Vorgänge mit speziellen Risiken behaftet. Insbeson-
führt Gemeinschaftsdepots nur mit Einzelverfügungsberechtigung der dere sind folgende Risiken zu nennen:
einzelnen Depotinhaber und damit nicht als UND-Depots. Jeder Depot • Kursänderungsrisiko/Risiko rückläufiger Anteilspreise,
inhaber kann über das Direkt-Depot ohne Zustimmung des anderen • Bonitätsrisiko (Ausfallrisiko bzw. Insolvenzrisiko) des Emittenten,
Depotinhabers verfügen und zulasten des Depots alle mit der Depot • Totalverlustrisiko.
führung im Zusammenhang stehenden Vereinbarungen treffen. Die ING
führt keine Depots, bei denen der Depotinhaber einen Betreuer hat. Der Preis eines Wertpapiers kann Schwankungen auf dem Finanzmarkt
Wertpapieraufträge werden von der ING im Rahmen des Direkt-Depots unterliegen, auf die die ING keinen Einfluss hat. In der Vergangenheit
vermittelt bzw. ausgeführt (sog. beratungsfreies Geschäft). Auf Empfeh- erwirtschaftete Erträge (z. B. Zinsen, Dividenden) und erzielte Wertsteige-
lungen und Beratungen für den Kauf und Verkauf von Wertpapieren rungen sind kein Indikator für künftige Erträge oder Wertsteigerungen.
verzichtet die ING in diesem Rahmen. Weiterhin können sich Risiken aus der Sammelverwahrung, insbesondere
aus der Verwahrung von Wertpapieren im Ausland ergeben.
Durch die Eröffnung eines Direkt-Depots bei der ING erklärt sich der
Kunde bereit, das Direkt-Depot ausschließlich über das Internetbanking Ausführliche Informationen enthält die Broschüre „Basisinformationen
inkl. Post-Box zu führen. Alle relevanten Unterlagen und Informationen über Vermögensanlagen in Wertpapieren“, die der Kunde bei der ING
stellt die ING dem Kunden ausschließlich im Internet unter www.ing.de anfordern kann bzw. die die ING dem Kunden mit der Eröffnungsbestä
oder über die Post-Box zur Verfügung. Eine papierhafte Zurverfügung tigung zur Verfügung stellt. Die ING weist darauf hin, dass diese Infor-
stellung von Unterlagen erfolgt daher grundsätzlich nur in den Fällen, mationen keine Anlageberatung darstellen, sondern nur dazu dienen,
in denen ein Anspruch auf postalische Zusendung besteht und der dem Depotinhaber die eigenen Anlageentscheidungen zu erleichtern.
Kunde diesen Anspruch geltend macht. Der Kunde hat insbesondere
nach Art 24 (5a) der Richtlinie (EU) 2014/65/EU sowie nach Art 14 (3)
der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 das Recht ein Papierexemplar der 5. Preise
dort genannten Dokumente anzufordern. Die aktuellen Preise für die von der ING erbrachten Dienstleistungen für
die Depotführung und die Ausführung von Wertpapiergeschäften ergeben
2.1 Verwahrung von Wertpapieren sich aus dem Preis- und Leistungsverzeichnis. Sofern der Depotinhaber
Die ING verwahrt im Rahmen des Depotvertrags die Wertpapiere und zwischen 18 und 27 Jahre alt ist, führt die ING Einzel-Direkt-Depots (nicht
Wertrechte des Depotinhabers (im Folgenden zusammenfassend „Wert- Gemeinschaftsdepots) als Direkt-Depot Young zu den im Preis- und
papiere“) ausschließlich mittelbar. Es findet keine unmittelbare Ver Leistungsverzeichnis gesondert ausgewiesenen vergünstigten Konditionen.
wahrung von effektiven Stücken statt. Die ING bietet keine Streifband- Ab dem 28. Geburtstag führt die ING das Depot als Direkt-Depot zu den
verwahrung an. Ferner erbringt sie die in den „Vereinbarungen zum im Preis- und Leistungsverzeichnis ausgewiesenen Konditionen weiter.
Direkt-Depot“ beschriebenen Dienstleistungen. Im Übrigen gilt Nr. 12 der „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“.
Die ING ist gesetzlich verpflichtet, auf Anfrage einer Gesellschaft inner-
halb des europäischen Wirtschaftsraums (EWR), Auskunft zu personen- 6. Kosten und Steuern
bezogenen Daten eines Aktionärs und Informationen zu dessen Aktien- Einkünfte aus Finanzinstrumenten sind in der Regel steuerpflichtig. Das
haltung zu erteilen. Gleiche gilt für Gewinne aus dem Erwerb und der Veräußerung von
Wertpapieren.
2.2 Erwerb und Veräußerung von Wertpapieren
Der Depotinhaber kann Wertpapiere aller Art, insbesondere verzinsliche Abhängig vom jeweils geltenden Steuerrecht (In- und Ausland) und den
Wertpapiere, Aktien, Genussscheine, Investmentanteilscheine, Zertifi- persönlichen Verhältnissen des Kunden, können bei der Auszahlung von
kate, Optionsscheine und sonstige Wertpapiere, über die ING erwerben Erträgen oder Veräußerungserlösen Kapitalertrag- und/oder sonstige
oder veräußern. Voraussetzung ist, dass die Wertpapiere zur Giro Steuern anfallen (z. B. Withholding Tax nach US-amerikanischem Steuer-
sammelverwahrung oder einer ähnlichen Form der Verwahrung zuge- recht), die an die jeweiligen Steuerbehörden abgeführt werden und
lassen sind, die eine mittelbare Verwahrung durch die ING ermöglicht: daher den an den Kunden ausbezahlten Betrag mindern. In Einzelfällen
• Durch Kommissionsgeschäft: Der Kunde erteilt der ING von Fall zu Fall können dem Depotinhaber noch weitere Steuern entstehen, die nicht
den Auftrag, für Rechnung des Kunden an einer Börse oder außer über die ING gezahlt werden. Dies gilt insbesondere, wenn der Kunde im
börslich Wertpapiere zu kaufen oder zu verkaufen, und die ING wird Ausland steuerpflichtig ist. Die steuerliche Behandlung kann künftig
sich bemühen, für Rechnung des Depotinhabers ein entsprechendes Änderungen unterworfen sein. Bei Fragen sollte sich der Kunde an die für
Ausführungsgeschäft zu tätigen. ihn zuständige Steuerbehörde bzw. seinen steuerlichen Berater wenden.
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Sollte die ING dazu verpflichtet sein, einen bestimmten US-Quellen 2) Sofern es erforderlich ist, dass seitens des Kunden ein Client Identifier
steuersatz abzuführen, wird sie dies anhand der ihr vorliegenden Kunden- hinterlegt sein muss, ist der Kunde verpflic1 archivierte Vorkommen dieser Datei
https://www.ing.de/
www.ing.de/dokumente/agb-direkt-depot-extra-konto/
ING Geschäftsbedingungen für Direkt-Depot und Extra-Konto · 16.10.26, 22:41