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Glossar zu mit einem Zahlungskonto · 04.10.26, 22:31
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Glossar zu mit einem Zahlungskonto
verbundenen Diensten
Allgemeine mit dem Konto verbundene Dienste
Kontoführung Der Kontoanbieter führt das Konto, das durch
den Kunden genutzt wird.
Zahlungen (ohne Karten)
Überweisung Der Kontoanbieter führt auf Anweisung des
Kunden Geldüberweisungen von dem Konto des
Kunden auf ein anderes Konto durch.
Ein maßgeblicher Zahlungskontendienst im
Sinne des § 2 Abs. 6 ZKG liegt vor, wenn eine
Überweisung in Euro innerhalb der EWR-
Staaten erfolgt.
Gutschrift einer Überweisung Der Kunde erhält den Betrag einer Überweisung
aus den EWR-Staaten auf seinem
Zahlungskonto in Euro gutgeschrieben.
Dauerauftrag Der Kontoanbieter überweist auf Anweisung des
Kunden regelmäßig einen festen Geldbetrag
vom Konto des Kunden auf ein anderes Konto.
Ein maßgeblicher Zahlungskontendienst im
Sinne des § 2 Abs. 6 ZKG liegt vor, wenn die
Überweisung in Euro innerhalb der EWR-
Staaten erfolgt.
Lastschrift Der Kunde ermächtigt eine andere Person
(Empfänger), den Kontoanbieter anzuweisen,
Geld vom Konto des Kunden auf das Konto des
Empfängers zu übertragen. Der Kontoanbieter
überträgt dann zu einem oder mehreren von
Kunde und Empfänger vereinbarten Termin(en)
Geld von dem Konto des Kunden auf das Konto
des Empfängers. Der Betrag kann
unterschiedlich hoch sein.
Ein maßgeblicher Zahlungskontendienst im
Sinne des § 2 Abs. 6 ZKG liegt vor, wenn der
Lastschrifteinzug in Euro aus EWR-Staaten
erfolgt.
Berechtigte Ablehnung der Einlösung einer Das Entgelt fällt an, wenn der
Lastschrift Zahlungsdienstleister eine Lastschrift in Euro
aus EWR-Staaten berechtigterweise nicht
einlöst.
101 540.000 D1 (Fassung Okt. 2018) - v1.2
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Berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Das Entgelt fällt an, wenn der
Überweisungsauftrags Zahlungsdienstleister einen
Überweisungsauftrag in Euro in EWR-Staaten
berechtigterweise nicht ausführt.
1
Karten und Bargeld
Ausgabe einer Debitkarte Der Kontoanbieter stellt eine Zahlungskarte
bereit, die mit dem Konto des Kunden
verbunden ist. Der Betrag jeder Transaktion
durch die Verwendung der Zahlungskarte wird
direkt und in voller Höhe von dem Konto des
Kunden abgebucht.
Ausgabe einer Kreditkarte Der Kontoanbieter stellt eine Zahlungskarte
bereit, die mit dem Konto des Kunden
verbunden ist. Der Gesamtbetrag der
Transaktionen durch die Verwendung der
Zahlungskarte innerhalb eines vereinbarten
Zeitraums wird zu einem bestimmten Termin in
voller Höhe oder teilweise von dem Konto des
Kunden abgebucht. In einer Kreditvereinbarung
zwischen dem Anbieter und dem Kunden wird
festgelegt, ob dem Kunden für die
Inanspruchnahme des Kredits Zinsen berechnet
werden.
Bargeldeinzahlung Der Kunde zahlt am Schalter oder am
Automaten seines Zahlungsdienstleisters
Bargeld in Euro auf sein Konto ein.
Bargeldauszahlung Der Kunde hebt Bargeld von seinem Konto ab.
Ein maßgeblicher Zahlungskontendienst im
Sinne des § 2 Abs. 6 ZKG liegt vor, wenn die
Bargeldauszahlung am Schalter in Euro erfolgt.
Bargeldauszahlung mit der Der Kunde hebt Bargeld in Euro von seinem
Debitkarte am Geldautomaten Konto mit der Debitkarte an einem
Geldautomaten innerhalb der EWR-Staaten ab.
Bargeldauszahlung mit der Der Kunde hebt Bargeld von seinem Konto mit
Debitkarte an fremden Geldautomaten in seiner Debitkarte in Fremdwährung (nicht in
Fremdwährung Euro) an fremden Geldautomaten ab.
Bargeldauszahlung mit der Kreditkarte am Der Kunde hebt Bargeld in Euro mit der
Geldautomaten Kreditkarte an einem Geldautomaten innerhalb
der EWR-Staaten ab.
Bargeldauszahlung mit der Kreditkarte an Der Kunde hebt Bargeld mit seiner Kreditkarte
fremden Geldautomaten in Fremdwährung an fremden Geldautomaten in Fremdwährung
(nicht in Euro) ab.
Einsatz der Debitkarte zum Bezahlen in Der Kunde bezahlt mit der Debitkarte an
Fremdwährung Terminals Waren oder Dienstleistungen in
Fremdwährung (nicht in Euro).
Einsatz der Kreditkarte zum Bezahlen in Der Kunde bezahlt mit seiner Kreditkarte Waren
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Fremdwährung oder Dienstleistungen in Fremdwährung (nicht in
Euro).
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Überziehungen und damit verbundene Dienste
Eingeräumte Kontoüberziehung Der Kontoanbieter und der Kunde vereinbaren
im Voraus, dass der Kunde sein Konto belasten
kann, auch wenn kein Geld mehr auf dem Konto
vorhanden ist. In der Vereinbarung wird
festgelegt, bis zu welcher Höhe das Konto in
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