Allgemeine Bedingungen Seite 1/1 zur Nutzung von COINFO – Elektronische Finanzinformationen Allgemeine Bestimmung zur Nutzung von Commerzbank Finanzinformationen Dateien mit Kontoinformationen enthalten Einzel- bzw. Sammelumsätze und Salden entsprechend den papierhaften Kontoauszügen. Die Dateien können sowohl den Inhalt mehrerer Tagesauszüge eines Kontos als auch den Inhalt von Tagesauszügen mehrerer Konten des Kunden enthalten. Der Versand der papierhaften Kontoauszüge an den Kunden erfolgt in der bisherigen – mit dem Kunden vereinbarten – Form und ist dementsprechend zu vergüten. Für die Erstellung der Daten / Dateien nutzt die Bank den / die für das jeweilige Übermittlungssystem zulässigen Zeichensatz / Sonderzeichen. Eine Aufstellung der zulässigen Zeichensätze / Sonderzeichen wird auf Wunsch ausgehändigt. Vor Aufnahme des Datenträgeraustauschs / Dateiabrufs sind zwischen den be- teiligten Stellen Test-Datenträger / -Dateien auszutauschen. Sonderregeln Dateiübermittlung an Dritte: Sollen die genannten Produkte an ein anderes Kreditinstitut / einen Serviceprovider oder an eine vom Kunden genannte Swift-Adresse übermittelt werden, wird die Bank für diesen Zweck vom Bankgeheimnis befreit. Die Bank kann die Daten nur senden, wenn das gewünschte Empfängerterminal empfangsbe- reit ist und die Übertragungsleitungen ununterbrochen in Betrieb und zugänglich sind. Nachdem die Bank die Daten abgesendet hat, hat sie keine Kontrol- le mehr über die Verwendung und die Sicherheit der Daten. Zeitangaben Für sämtliche Zeitangaben in dem Antrag sowie in den Anlagen zu dem Antrag über die Datenbereitstellung bzw. Datenübermittlung gilt die Ortszeit Frank- furt am Main, falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Umsatzsteuer Die Commerzbank Aktiengesellschaft hat die Ust-IdNr. DE114103514. Soweit bei der Abrechnung von Bankdienstleistungen keine Umsatzsteuer ausge- wiesen ist, sind diese nach § 4 Nr. 8 UstG von der Umsatzsteuer befreit. 2440/06/26 – HD0825-01