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Bezugnahme auf Art. 5c SEPA-Verordnung hinsichtlich Umfang und Anwendbarkeit prüfbedürftig
In Abschnitt II.2 wird ausgeführt, die Sparkasse führe für 'gewöhnliche SEPA-Überweisungen und Echtzeitüberweisungen' eine Empfängerüberprüfung 'gemäß Art. 5c SEPA-Verordnung*' durch, mit Fußnote zur durch Verordnung (EU) 2024/886 geänderten Verordnung (EU) Nr. 260/2012. Anwendungsbereich und zeitlicher Geltungsbeginn der Pflicht zur Verifizierung des Zahlungsempfängers gemäß Art. 5c für nicht sofortige SEPA-Überweisungen gegenüber dem Fassungsdatum Juli 2025 sowie die genaue Normstelle hängen von der aktuellen offiziellen Rechtslage ab. Eine belastbare Beurteilung ist ohne externe Verifikation nicht möglich.
„führt die Sparkasse für gewöhnliche SEPA-Überweisungen und Echtzeitüberweisungen eine Empfängerüberprüfung gemäß Art. 5c SEPA-Verordnung* ... durch"
Evidence review did not establish a concrete false statement from the current official or source-document context. The finding is time-dependent, speculative, or already resolved by that context and is not reportable.