Bedingungen für den Sparverkehr Sparkasse Hannover Fassung Juli 2018 Raschplatz 4, 30161 Hannover 1. Spareinlagen Stimmt die Sparkasse gleichwohl ausnahmsweise einer vorzeitigen Spareinlagen sind Einlagen, die die Sparkasse als solche annimmt und Rückzahlung zu, hat sie das Recht, für diese vorzeitige Rückzahlung ein durch Ausfertigung einer Urkunde, insbesondere eines Sparkassenbuchs, Vorfälligkeitsentgelt oder Vorschusszinsen zu verlangen. Die Höhe des als Spareinlage kennzeichnet. Vorfälligkeitsentgelts oder der jeweilige Vorschusszinssatz wird durch Aus- Spareinlagen dienen der Ansammlung oder Anlage von Vermögen, nicht hang/Auslage im Geschäftsraum bekannt gegeben. aber dem Geschäftsbetrieb oder dem Zahlungsverkehr. 5. Kennwort, Sperrvermerk Geldbeträge, die von vornherein befristet angenommen werden, gelten 5.1 Kennwort nicht als Spareinlagen; ausgenommen sind Geldbeträge, die aufgrund von Um zu verhindern, dass Unbefugte über Spareinlagen verfügen, kann der Vermögensbildungsgesetzen geleistet werden. Sparer bestimmen, dass die Spareinlage nur gegen Vorlage eines beson- 2. Sparurkunde deren Ausweises oder unter Bekanntgabe eines vereinbarten Kennwortes 2.1 Ausstellung ausgezahlt werden darf. Das Bestehen einer Kennwortvereinbarung ver- Die Sparkasse erstellt bei der ersten Einlage ein Sparkassenbuch und merkt die Sparkasse im Sparkassenbuch. händigt es dem Sparer aus. Anstelle des Sparkassenbuchs kann die Spar- 5.2 Sperrvermerk kasse auch andere Sparurkunden ausstellen. Auf Antrag des Sparers kann die Sparkasse eine Spareinlage sperren. Inhalt und Wirkung der Sperre richten sich nach der Vereinbarung. 2.2 Ein- und Auszahlungen, Buchvorlage Die Sparkasse vermerkt im Sparkassenbuch mit Angabe des Tages Ein- 6. Verlust, Einbehaltung zahlungen, Auszahlungen, sonstige Gutschriften und Belastungen sowie 6.1 Verlustanzeige den jeweiligen Kontostand. Die Rückzahlung von Spareinlagen und die Der Verlust (Abhandenkommen, Vernichtung) eines Sparkassenbuchs ist Auszahlung von Zinsen können nur gegen Vorlage des Sparkassenbuchs der Sparkasse unverzüglich anzuzeigen. Die Sparkasse veranlasst unver- verlangt werden. Für Einzahlungen, sonstige Gutschriften und Belastun- züglich eine Sperre. Bis zur Durchführung der Sperre leistet sie vorbehalt- gen kann die Sparkasse die Vorlage des Sparkassenbuchs verlangen. Die lich Nr. 2.5 befreiend an den Vorleger. Vorlage kann die Sparkasse auch sonst bei berechtigtem Interesse verlan- 6.2 Neues Sparkassenbuch gen. Ohne Buchvorlage geleistete Einzahlungen sowie sonstige Gutschrif- Im Falle eines Verlustes des Sparkassenbuchs kann die Sparkasse ein ten und Belastungen trägt die Sparkasse bei der nächsten Vorlage des neues Sparkassenbuch ausstellen oder die Ausstellung des neuen Spar- Sparkasenbuchs nach. kassenbuchs von der Durchführung eines Aufgebotsverfahrens abhängig 2.3 Loseblatt-Sparkassenbuch machen. Die Sparkasse kann das Sparkassenbuch auch in der Form eines Lose- 6.3 Einbehaltung eines Sparkassenbuchs blatt-Sparkassenbuchs mit Sparkassenbuchumschlag und Sparkontoblät- Wird ein als abhanden gekommen oder vernichtet gemeldetes Sparkas- tern ausgeben. Das Loseblatt-Sparkassenbuch ist nur gültig, wenn es aus senbuch vorgelegt oder besteht der Verdacht, dass unbefugte Änderun- dem Sparkassenbuchumschlag mit Kontonummer und den Sparkonto- gen des Sparkassenbuchs erfolgt sind, so kann die Sparkasse gegen blättern des laufenden Jahres besteht. Abweichend von Nr. 2.2 genügt es, Empfangsbescheinigung das Sparkassenbuch bis zur Klärung der Sach- wenn das Sparkontoblatt sämtliche Buchungen des Zeitabschnittes, für und Rechtslage einbehalten. Nur nach Maßgabe dieser Klärung dürfen den es erstellt ist, und den Kontostand enthält. auf solche Sparkonten Ein- und Auszahlungen oder sonstige Verfügungen 2.4 Sorgfaltspflichten zugelassen werden. Der Sparer ist zur sorgfältigen Aufbewahrung der Sparurkunde verpflich- 7. Nutzung von Selbstbedienungstechniken tet. Er hat Eintragungen in das Sparkassenbuch sofort nach dessen Erhalt Der Sparer kann mit der Sparkasse für Sparkonten, die für diese Verwen- auf ihre Richtigkeit zu prüfen und ist verpflichtet, Einwendungen unverzüg- dungsart freigegeben sind, die Möglichkeit zu Verfügungen über die Spar- lich zu erheben. einlage im Selbstbedienungsverfahren mittels Sparkassen-Card (Debit- 2.5 Legitimationswirkung des Sparkassenbuchs karte) besonders vereinbaren (SB-Sparverkehr). Die Bedingungen für den Die Sparkasse ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, an jeden Vorleger des Sparverkehr finden auch bei Nutzung der Selbstbedienungstechniken – Sparkassenbuchs fällige Zahlungen zu leisten und ihn als zur Kündigung mit Ausnahme der Regelung in Nr. 2.5 und Nr. 6.1 Satz 3 sowie der berechtigt anzusehen, es sei denn, ihr ist die fehlende Berechtigung des Bestimmung zur Kennwortvereinbarung in Nr. 5.1 – Anwendung. Vorlegers bekannt oder infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt. Im SB-Sparverkehr kann der Sparer Nachtragsbuchungen auf dem über die Spareinlage geführten Konto sowie Einzahlungen durch Umbuchung 3. Verzinsung vom Girokonto bzw. einem anderen Konto bei der Sparkasse auf die Spar- 3.1 Zinshöhe einlage oder in bar an entsprechend ausgestatteten Geldautomaten vor- Soweit nichts anderes vereinbart ist, vergütet die Sparkasse dem Kunden nehmen. Ferner sind Auszahlungen vom Sparkonto durch Umbuchung auf den von ihr jeweils durch Aushang im Geschäftsraum bekannt gegebenen ein Girokonto bzw. ein anderes Konto des Sparers bei der Sparkasse oder Zinssatz. Für bestehende Spareinlagen tritt eine Änderung des Zinssat- in bar am Geldautomaten möglich. Der Verfügungsumfang ist bei Auszah- zes, unabhängig von einer Kündigungsfrist, mit der Änderung des Aus- lungen im SB-Sparverkehr auf die versprochene Leistung (€ 2.000,00 pro hangs in Kraft, sofern nichts anderes vereinbart ist. Kalendermonat bei Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist, 3.2 Zinslauf gekündigte und fällige Beträge, kapitalisierte Zinsen innerhalb von 2 Die Verzinsung beginnt mit dem Tage der Einzahlung und endet mit dem Monaten nach Gutschrift) beschränkt. Maximal gilt ein täglicher Verfü- der Rückzahlung vorhergehenden Kalendertag. Der Monat wird zu 30 gungsrahmen von € 4000,00 über alle mit einer Karte verknüpften Konten. Tagen, das Jahr zu 360 Tagen gerechnet. Für das Verfahren sind die „Bedingungen für die Sparkassen-Card (Debit- 3.3 Zinskapitalisierung karte)“ maßgeblich. Soweit nichts anderes vereinbart ist, werden die aufgelaufenen Zinsen zum Schluss des Geschäftsjahres gutgeschrieben, dem Kapital hinzuge- rechnet und mit diesem vom Beginn des neuen Geschäftsjahres an ver- zinst. Wird über die gutgeschriebenen Zinsen nicht innerhalb von zwei Monaten nach Gutschrift verfügt, unterliegen sie der im Übrigen vereinbar- ten Kündigungsregelung. Bei Auflösen des Sparkontos werden die Zinsen F+B sofort gutgeschrieben. 4. Kündigung 07.2018 Die Kündigungsfrist beträgt mindestens drei Monate. Von Spareinlagen mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten können – soweit nichts ande- res vereinbart wird – ohne Kündigung bis zu 2.000,-- EUR für jedes Spar- konto innerhalb eines Kalendermonats zurückgefordert werden. Eine (07.18) Auszahlung von Zinsen innerhalb zweier Monate nach Gutschrift gem. Nr. 3.3 wird hierauf nicht angerechnet. Ein Anspruch auf vorzeitige Rückzahlung besteht darüber hinaus nicht. 150 000 Seite 1 von 1