Bedingungen für die Nutzung des Elektronischen Kontoauszugs Fassung September 2021 1. Gegenstand der Bedingungen 4. Steuerrechtliche Anerkennung Diese Bedingungen regeln die Nutzung des Elektronischen Kontoaus- Für nicht buchführungspflichtige (i. d. R. Verbraucher) und für buchfüh- zugs. Damit kann ein Teilnehmer im Rahmen seines FinTS- bzw. EBICS- rungspflichtige (i. d. R. Unternehmer) Konto-/Depotinhaber ist die steuer- Zugangs Kontoauszüge einschließlich der darin enthaltenen Rechnungs- rechtliche Anerkennung von im Elektronischen Postfach elektronisch zur abschlüsse abrufen. Verfügung gestellten Rechnungen und Kontoauszügen durch die Finanz- verwaltung gewährleistet. Voraussetzung der Anerkennung ist, dass die 2. Leistungsangebot elektronischen Kontoauszüge bei Eingang auf ihre Richtigkeit von dem 2.1 Allgemein Steuerpflichtigen geprüft werden. Diese Prüfung ist von ihm zu dokumen- Auf der Grundlage der mit ihm geschlossenen Rahmenvereinbarung über tieren und protokollieren. In elektronisch übermittelter Form eingegan- die Teilnahme am Online-Banking/Telefon-Banking bzw. der Vereinba- gene Kontoauszüge sind von dem Steuerpflichtigen, der auch einer Buch- rung über die Teilnahme an der Elektronischen Kontoführung (EBICS) führungspflicht unterliegt, in dieser Form aufzubewahren. stellt die Sparkasse dem Teilnehmer elektronische Kontoauszüge zum Abruf über die FinTS- bzw. über die EBICS-Schnittstelle bereit. 2.2 Umstellung auf elektronischen Versand Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, stellt die Spar- kasse nach Freischaltung Kontoauszüge ausschließlich in elektronischer Form zur Verfügung. 2.3 Bereitstellung nach Umstellung Die Bereitstellung des Elektronischen Kontoauszuges erfolgt derzeit im Format „Portable Document Format" (PDF). Der Ausdruck dieses elektro- nischen PDF-Dokuments ist eine Kopie und ist beweis- und steuerrecht- lich einem Original nicht gleichgestellt. 2.4 Abrufpflicht, Zwangsausdruck und Zweitschrift Der Kontoinhaber trägt dafür Sorge, dass die von ihm benannten Teilneh- mer Elektronische Kontoauszüge unverzüglich nach Bereitstellung abru- fen und überprüfen. Der Kontoauszug kann jeweils nur einmal abgerufen werden. Falls der Teilnehmer nicht innerhalb von 35 Tagen nach Bereit- stellung den Kontoauszug abruft, sendet die Sparkasse dem Kontoinha- ber den Kontoauszug per Post gegen Auslagenersatz zu. Änderungsan- gebote der Sparkasse zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Entgelte werden kostenfrei zugesandt. Eine Zweitschrift des Elektronischen Kontoauszuges kann von der Spar- kasse bei Bedarf ggf. kostenpflichtig nacherstellt werden. 2.5 Entgelte und deren Änderung Die von der Sparkasse für die Dienstleistungen des Elektronischen Kon- toauszuges vorgesehenen Entgelte ergeben sich aus dem Preis- und Leistungsverzeichnis der Sparkasse. Änderungen der Entgelte werden dem Teilnehmer spätestens zwei Monate vor dem Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform über den Elektronischen Kontoauszug angeboten. Die von der Sparkasse angebo- tenen Änderungen werden nur wirksam, wenn der Teilnehmer diese annimmt. Eine Änderung eines Entgelts, das auf eine über die Hauptleis- tung hinausgehende Zahlung des Teilnehmers gerichtet ist, kann die Sparkasse mit dem Teilnehmer nur ausdrücklich treffen. Bei Entgelten und deren Änderung für Zahlung von Teilnehmern, die nicht Verbraucher sind, bleibt es bei den Regelungen in Nummer 17 Absätze 2 bis 6 AGB- Sparkassen. Für Änderungen dieser Bedingungen sind die Regelungen in Nr. 2 der Rahmenvereinbarung über die Teilnahme am Online-Banking/Telefon- Banking und die Regelungen in Nr. 2 AGB-Sparkassen maßgeblich. 3. Kündigung Der Kontoinhaber ist berechtigt, die Vereinbarung des Elektronischen Kontoauszugs mit einer Kündigungsfrist von zwei Wochen zum Monats- ende in Textform zu kündigen. Die Sparkasse ist berechtigt, die Vereinbarung des Elektronischen Konto- auszugs bei Vorliegen eines sachgerechten Grundes mit einer Frist von zwei Monaten zu kündigen. Die Kündigung der Nutzung des Elektroni- schen Kontoauszugs stellt keine Kündigung der Rahmenvereinbarung 110 275.000 D1 (Fassung Sep. 2021) - v3.0 über die Teilnahme am Online-Banking/Telefon-Banking dar. Nach Ende der Kündigungsfrist stellt die Sparkasse entweder auf Postversand oder Bereitstellung zur Abholung am Kontoauszugsdrucker um. Ergänzend gilt Nr. 26 Allgemeine Geschäftsbedingungen. © Deutscher Sparkassenverlag Seite 1 von 1