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Bedingungen für die Nutzung des Kontoweckers
                                            im Firmenkundenportal
                                                                                                                         Kreissparkasse Köln
                                            Fassung März 2021                                                            Neumarkt 18-24, 50667 Köln

                                            1. Leistungsangebot                                                          4.2 Die Sparkasse haftet außerdem bei der schuldhaften Verletzung sog.
                                            1.1 Diese Bedingungen regeln die Nutzung des „Kontoweckers“ der              Kardinalpflichten auf Schadensersatz nach Maßgabe der gesetzlichen
                                            Sparkasse im Firmenkundenportal.                                             Vorschriften. Kardinalpflichten in diesem Sinn sind alle Pflichten, deren
                                                                                                                         Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet sowie alle
                                            1.2 Der Kontowecker kann nur von dem „Teilnehmer am Firmenkunden-
                                                                                                                         Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Konto-
                                            portal“ (im Folgenden „Teilnehmer“ genannt) gemäß der „Rahmenverein-
                                                                                                                         weckers überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung man regel-
                                            barung über die Teilnahme am Firmenkundenportal und am Elektroni-
                                                                                                                         mäßig vertrauen darf. Soweit jedoch die Verletzung einer Kardinalpflicht
                                            schen Postfach“ (im Folgenden „Teilnahmevereinbarung“ genannt)
                                                                                                                         nur leicht fahrlässig geschah und nicht zu einer Verletzung von Leben,
                                            genutzt werden.
                                                                                                                         Körper oder Gesundheit führte, sind die Ansprüche auf Schadensersatz
                                            1.3 Der Kontowecker bietet dem Teilnehmer die Möglichkeit, sich per          der Höhe nach auf den typischen vorhersehbaren Schaden beschränkt.
                                            E-Mail oder Kurznachricht (SMS) über Vorgänge des unternehmerischen
                                            Geschäftsverkehrs im Firmenkundenportal informieren zu lassen. Der           4.3 Im Übrigen sind die Ansprüche auf Schadensersatz gegen die Spar-
                                            Teilnehmer kann sich durch den Kontowecker nur über solche Vorgänge          kasse ausgeschlossen.
                                            benachrichtigen lassen, die er ohnehin im Rahmen seiner Nutzungs-            4.4 Etwaige gesetzliche Haftungsprivilegierungen im Zusammenhang mit
                                            rechte im Firmenkundenportal sieht. Der Kontowecker ist nicht für Konten     unentgeltlichen Verträgen bleiben unberührt.
                                            nutzbar, die über das Multibanking eingebunden worden sind.
                                                                                                                         5. Bestehende Vereinbarungen des Vertragspartners mit der
                                            1.4 Die Sparkasse bietet den Kontowecker in verschiedenen Formen an          Sparkasse
                                            (z. B. Kontostandswecker, Umsatzwecker, Limitwecker und Nutzerverwal-        Bestehende Vereinbarungen des Vertragspartners mit der Sparkasse
                                            tungswecker). Die Sparkasse kann zukünftig weitere Formen anbieten.          werden durch diese Nutzungsbedingungen nicht geändert. Im Falle von
                                            Der Teilnehmer hat die Möglichkeit, einzelne Formen zu aktivieren oder       Widersprüchen zu anderen Vereinbarungen mit der Sparkasse gehen
                                            mehrere Formen zu kombinieren. Aktiviert der Teilnehmer mehrere              diese Nutzungsbedingungen vor.
                                            Formen des Kontoweckers, werden die entsprechenden Mitteilungen
                                            über die einzelnen Vorgänge in jeweils separaten Nachrichten versandt.
                                            1.5 Die Benachrichtigung durch den Kontowecker beruht auf den Vorgän-
                                            gen (z. B. Kontenbewegungen) am Tag der Versendung der Nachricht an
                                            den Teilnehmer. Der Umfang einer SMS ist technisch auf 160 Zeichen
                                            beschränkt.
                                            1.6 Die Leistung der Sparkasse beschränkt sich auf die Versendung von
                                            Nachrichten, die über das Internet oder das deutsche Mobilfunknetz
                                            erfolgt. Die Weiterleitung der Nachricht an den Teilnehmer über das Inter-
                                            net und/oder durch den Mobilfunkbetreiber gehört nicht zum Pflichten-
                                            kreis der Sparkasse Wenn Nachrichten nicht zugestellt werden können,
                                            kann es zur Deaktivierung des Kontoweckers kommen.

                                            1.7 Die Benachrichtigungen durch den Kontowecker stellen einen reinen
                                            Informationsdienst dar. Sie können insbesondere die Überprüfung des
                                            Kontostands und der Kontoauszüge durch den Teilnehmer nicht ersetzen.
                                            Es obliegt dem Teilnehmer, sich vor finanziellen Dispositionen, insbeson-
                                            dere vor Überweisungen oder in Erwartung von Abbuchungen, über den
                                            Kontostand zu informieren.

                                            1.8 Es obliegt dem Teilnehmer, zwischen den verschiedenen Formen des
                                            Kontoweckers zu wählen und die für die Nutzung des Kontoweckers not-
                                            wendigen Einstellungen vorzunehmen. Bei der Vornahme der Einstellun-
                                            gen und der Nutzung hat der Teilnehmer die Gebrauchshinweise der
                                            Sparkasse zu beachten. Die Deaktivierung eines Kontoweckers durch
                                            den Teilnehmer ist jederzeit mit sofortiger Wirkung möglich.

                                            2. Entgelte, Kosten
                                            Die Versendung von E-Mails und SMS im Rahmen des Kontoweckers ist
                                            ggf. entgeltpflichtig. Die Preise ergeben sich aus dem Preis- und Leis-
                                            tungsverzeichnisses der Sparkasse.

                                            3. Hinweis zum Datenschutz
                                            Die Sparkasse erhebt und verarbeitet Daten des Teilnehmers zur Erbrin-
                                            gung der Dienstleistung Kontowecker (Art. 6 Abs.1 S.1 b DS-GVO).
                                            Da E-Mails und SMS unverschlüsselt versendet werden, kann die Spar-
                                            kasse die Sicherheit und Vertraulichkeit der darin enthaltenen Informatio-
                                            nen nicht gewährleisten. Die Nachrichten können personenbezogene
                                            Informationen enthalten. Eine missbräuchliche Nutzung dieser Informatio-
                                            nen kann nicht mit Sicherheit ausgeschlossen werden.
182 450.030 D1 (Fassung März 2021) - v2.0


                                            4. Haftung
                                            4.1 Die Sparkasse haftet jeweils nach Maßgabe der gesetzlichen Vor-
                                            schriften in folgenden Fällen auf Aufwendungs- und Schadensersatz (im
                                            Folgenden in Ziffer 4: „Schadensersatz“): Bei einer Haftung nach dem
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                                            Produkthaftungsgesetz; in Fällen des Vorsatzes oder bei arglistiger Täu-
                                            schung; in Fällen grober Fahrlässigkeit; für die Verletzung des Lebens,
                                            des Körpers oder der Gesundheit; bei Übernahme einer Garantie durch
                                            die Sparkasse; sowie in allen anderen Fällen gesetzlich zwingender
                                            Haftung.


                                                                                                                                                                                      Seite 1 von 1

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