Preis- und Leistungsverzeichnis s gültig ab 20. Juli 2026 i  Abkürzungen / Erläuterungen / Glossar  Kapitel A: Allgemeine Informationen zur Sparkasse/Landesbank  Kapitel B: Girokonto und Zahlungsverkehr  Kapitel C: Sparverkehr und Wertpapiergeschäft  Kapitel D: Kreditgeschäft  Kapitel E: Sonstiges 1 Preis- und Leistungsverzeichnis s gültig ab 20. Juli 2026 Die Sparkasse/Landesbank kann gemäß Nr. 17 Abs. 3 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Sparkassen (AGB-Sparkassen) für Leistungen, die nicht Gegenstand einer Vereinbarung oder im Preis- und Leistungsverzeichnis aufgeführt sind und die, nach den Umständen zu urteilen, nur gegen eine Vergütung zu erwarten sind, ein nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen angemessenes Entgelt verlangen. Ein solches Entgelt kann nur verlangt werden, wenn die Leistungen im Auftrag des Kunden oder in dessen mutmaßlichem Interesse erbracht werden. Die Sparkasse/Landesbank wird nach Nr. 17 Abs. 4 AGB-Sparkassen für Tätigkeiten, zu deren Erbringung sie bereits gesetzlich oder aufgrund einer vertraglichen Nebenpflicht verpflichtet ist oder die sie im eigenen Interesse erbringt, kein Entgelt berechnen, es sei denn, es ist gesetzlich zulässig und wird nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen erhoben. 2 Preis- und Leistungsverzeichnis s gültig ab 20. Juli 2026 Inhaltsverzeichnis Abkürzungen / Erläuterungen / Glossar ..................................................................................................................... 5 A. Allgemeine Informationen zur Sparkasse/Landesbank .......................................................................................... 6 I. Name und Anschrift der Sparkasse/Landesbank ................................................................................................ 6 II. Zuständige Aufsichtsbehörden ......................................................................................................................... 6 III. Eintragung im Handelsregister ......................................................................................................................... 6 IV. Vertragssprache ............................................................................................................................................... 6 V. Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeiten ................................................. 6 VI. Hinweis zur Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß EU-Geldtransferverordnung ........................... 7 VII. Hinweis zur Umsatzsteuer ............................................................................................................................... 7 B. Girokonto und Zahlungsverkehr ............................................................................................................................. 8 I. Girokonten ........................................................................................................................................................... 8 1. Preismodelle für Privatkonten ..................................................................................................................... 8 2. Preismodelle für Geschäftskonten .............................................................................................................. 9 3. Preismodelle für Fremdwährungskonten .................................................................................................... 9 4. Kontoauszug (pro Vorgang) ...................................................................................................................... 10 5. Rechnungsabschluss ................................................................................................................................ 10 6. Geduldete Kontoüberziehung ................................................................................................................... 10 7. Kontowecker ............................................................................................................................................. 11 8. Entgelte für die Belastung von vereinbarten Zahlungen innerhalb des eigenen Hauses......................... 11 9. Bereitstellung der Entgeltaufstellung gemäß Zahlungskontengesetz ...................................................... 11 II. Erbringung von Zahlungsdiensten ................................................................................................................. 12 1. Überweisungen ......................................................................................................................................... 12 1.1. Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere bzw. aus anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) in Euro oder in anderen EWR-Währungen ............................................................... 12 1.1.1. Überweisungsaufträge ...................................................................................................................... 12 1.1.2. Gutschrift einer Überweisung ........................................................................................................... 14 1.2. Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere bzw. aus anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung) sowie alle Überweisungen in und aus Staaten außerhalb des EWR (Drittstaaten) ........................................................... 14 1.2.1. Überweisungsaufträge ...................................................................................................................... 14 1.2.2. Gutschrift einer Überweisung ........................................................................................................... 17 2. Lastschriften .............................................................................................................................................. 17 2.1. Lastschriften innerhalb Deutschlands und aus anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) .............................................................................................................................................................. 17 2.1.1. SEPA-Basis-Lastschrift ..................................................................................................................... 17 2.1.2. SEPA-Firmen-Lastschrift .................................................................................................................. 18 2.2. Lastschriften aus weiteren Staaten ....................................................................................................... 18 2.2.1. SEPA-Basis-Lastschrift ..................................................................................................................... 18 2.2.2. SEPA-Firmen-Lastschrift .................................................................................................................. 19 2.3. Einreichungsfristen für SEPA-Lastschriften .......................................................................................... 19 2.3.1. SEPA-Basis-Lastschriften ................................................................................................................. 19 2.3.2. SEPA-Firmen-Lastschriften: ............................................................................................................. 19 2.4. Lastschrifteinzug ................................................................................................................................... 19 2.4.1. Entgelte im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren .................................................................................. 19 2.4.2. Entgelte im SEPA-Firmenlastschriftverfahren .................................................................................. 19 3. Kartengestützter Zahlungsverkehr............................................................................................................ 20 3.1. Mastercard/Visa Card Kartenprodukte (Kredit- und Debitkarten) ......................................................... 20 3.2. Sparkassen-Card (Debitkarte) .............................................................................................................. 21 3.3. Bargeldauszahlung ............................................................................................................................... 22 3.4. Ausführungsfrist .................................................................................................................................... 24 4. Zahlscheingeschäft und Kassengeschäfte ............................................................................................... 24 4.1. Bargeldeinzahlung ................................................................................................................................ 24 4.2. Bargeldauszahlung ............................................................................................................................... 24 4.3. Preise für Münzrollen ............................................................................................................................ 24 für Kunden mit einem Girokonto bei der Sparkasse Mainfranken Würzburg .................................................... 24 .......................................................................................................................................................... 24 Für Kunden ohne Girokonto bei der Sparkasse Mainfranken Würzburg bzw. fremde Kunden ........................ 24 j .......................................................................................................................................................... 24 5. Online-Banking, Electronic Banking und Wero ......................................................................................... 25 3 Preis- und Leistungsverzeichnis s gültig ab 20. Juli 2026 5.1. Online-Banking (PIN/TAN/FinTS) ......................................................................................................... 25 5.2. Electronic Banking für Unternehmer ..................................................................................................... 25 5.3. Zahlungsdienste über Electronic Banking/FinTS .................................................................................. 26 5.4. Wero ..................................................................................................................................................... 27 5.4.1. Limite ................................................................................................................................................ 27 5.4.2. Entgelte ............................................................................................................................................. 27 5.4.3. Ausführungsfrist ................................................................................................................................ 27 5.4.4. Annahmezeiten ................................................................................................................................. 27 6. Umrechnungskurs bei der Erbringung von Zahlungsdiensten in fremder Währung ................................ 27 6.1. Kartengestützte Zahlungsdienste ......................................................................................................... 27 6.2. Sonstige Zahlungsdienste .................................................................................................................... 27 7. Geschäftstage und Annahmezeiten der Sparkasse/Landesbank ............................................................ 28 III. Scheckverkehr ................................................................................................................................................ 28 1. Allgemein .................................................................................................................................................. 28 2. Grenzüberschreitender Scheckverkehr .................................................................................................... 29 2.1. Scheckzahlungen in das Ausland ......................................................................................................... 29 2.2. Scheckzahlungen aus dem Ausland..................................................................................................... 29 2.3. Umrechnungskurse ............................................................................................................................... 29 C. Sparverkehr und Wertpapiergeschäft .............................................................................................................. 30 I. Sparkonto ........................................................................................................................................................... 30 1. Kennwortvereinbarung .............................................................................................................................. 30 2. Beginn und Ende der Verzinsung (Wertstellung) ..................................................................................... 30 II. Wertpapiere .................................................................................................................................................... 30 1. Depotleistungen ........................................................................................................................................ 30 2. Effektive Stücke ........................................................................................................................................ 30 3. Transaktionsleistungen ............................................................................................................................. 31 4. Ersatz von Aufwendungen ........................................................................................................................ 32 D. Kredite .................................................................................................................................................................. 33 I. Kredite ................................................................................................................................................................ 33 II. Bankbürgschaft (Aval) .................................................................................................................................... 33 E. Sonstiges ............................................................................................................................................................. 34 I. Erträgnisaufstellung im Auftrag des Kunden ..................................................................................................... 34 II. Im Auftrag des Kunden vorgenommene Dienstleistungen............................................................................. 34 III. Duplikaterstellung im Auftrag des Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht und nicht bereits durch die Kapitel B.I.4, B.I.5, B.II.3.1 g, B.II.5.2 oderC.II.1 erfasst) ............................................. 34 IV. Bankauskunft im Auftrag des Kunden ............................................................................................................ 34 V. Entgelt für die Verwahrung von Guthaben ..................................................................................................... 35 1. Verwahrentgelt bei Geschäftskonten ........................................................................................................ 35 4 Preis- und Leistungsverzeichnis s gültig ab 20. Juli 2026 Abkürzungen / Erläuterungen / Glossar In diesem Preis- und Leistungsverzeichnis bedeuten die folgenden Begriffe, Bezeichnungen oder Abkürzungen: Andere EWR-Staaten Alle anderen EWR-Staaten als Deutschland BIC Bank/Business Identifier Code (internationale Bankleitzahl/ Bankidentifikationsnummer) Drittstaaten Alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) Drittstaatenwährung Währung eines Staates außerhalb des EWR, z. B. US-Dollar EBICS Electronic Banking Internet Communication Standard EWR Europäischer Wirtschaftsraum EWR-Währungen Alle Währungen der EWR-Staaten. Dies sind derzeit: Euro, Dänische Krone, Isländische Krone, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken (nur für Liechtenstein), Tschechische Krone, Ungarischer Forint. EWR-Fremdwährung Alle anderen (nationalen) EWR-Währungen, die nicht der Euro sind. Dies sind derzeit: Dänische Krone, Isländische Krone, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken (nur für Liechtenstein), Tschechische Krone, Ungarischer Forint. EWR-Staaten Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums Fremdwährung Jede andere Währung als der Euro IBAN International Bank Account Number (internationale Bankkontonummer) max. maximal mind. mindestens SEPA Single Euro Payments Area (Einheitlicher Euro- Zahlungsverkehrsraum). Meint den einheitlichen Zahlungsverkehrsraum für Euro-Zahlungen innerhalb und zwischen den an SEPA teilnehmenden europäischen Staaten. SEPA-Drittstaaten meint die SEPA-Teilnehmerstaaten und -gebiete außerhalb des EWR. Dies sind derzeit: Albanien, Andorra, Gibraltar, Guernsey, Isle of Man, Jersey, Monaco, Montenegro, Republik Moldau, Republik Nordmazedonien, San Marino, Schweiz, Serbien, St. Pierre und Miquelon, Vatikanstadt, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland. SMS Short Message Service (Kurznachrichtendienst) Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums EWR-Staaten meint alle Staaten, die dem Europäischen Wirtschaftsraum angehören. Dies sind derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion, St. Barthélemy, St. Martin (französischer Teil)), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn sowie Zypern. SWIFT Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication (Gesellschaft für weltweite Interbanken-Finanztelekommunikation) ZD Zahlungsdienstleister ZKG Zahlungskontengesetz zzgl. zuzüglich 5 A. Allgemeine Informationen zur Sparkasse/Landesbank Auf mögliche Änderungen dieser allgemeinen Informationen wird die Sparkasse/Landesbank den Kunden direkt oder per Kontoauszug hinweisen. I. Name und Anschrift der Sparkasse/Landesbank Sparkasse Mainfranken Würzburg Hofstraße 9 97070 Würzburg II. Zuständige Aufsichtsbehörden Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn und Marie-Curie-Str. 24 - 28, 60439 Frankfurt am Main (Internet: www.bafin.de). Europäische Zentralbank, Sonnemannstraße 20, 60314 Frankfurt am Main Postanschrift: Europäische Zentralbank, 60640 Frankfurt am Main (Internet: www.ecb.europa.eu) III. Eintragung im Handelsregister Amtsgericht Würzburg; HRA573 IV. Vertragssprache Maßgebliche Sprache für die Geschäftsbeziehung zum Kunden ist Deutsch. V. Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeiten Bei Streitigkeiten mit der Sparkasse besteht die Möglichkeit, sich an die Schlichtungsstelle des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes zu wenden. Der Schlichtungsantrag kann direkt auf dem gesicherten Online-Portal der Schlichtungsstelle beim DSGV ausgefüllt und elektronisch eingereicht werden unter: https://www.s-schlichtungsstelle.de Das Anliegen kann alternativin Textform an die folgende Adresse gerichtet werden: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. Schlichtungsstelle Charlottenstraße 47 10117 Berlin Näheres regelt die Verfahrensordnung der Schlichtungsstelle beim DSGV, die auf der Webseite https://www.s-schlichtungsstelle.de abrufbar ist und auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Die Sparkasse Mainfranken Würzburg nimmt am Streitbeilegungsverfahren vor dieser anerkannten Verbraucherschlichtungsstelle teil. Es besteht ferner die Möglichkeit, eine zivilrechtliche Klage einzureichen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht stellt unter https://www.bafin.de/DE/Verbraucher/BeschwerdenStreitschlichtung/BeiBaFinbeschweren/BeiBaFinbeschw eren_node.html Wissenswertes zu Beschwerden über beaufsichtigte Unternehmen bereit. 6 A. Allgemeine Informationen zur Sparkasse/Landesbank Bei behaupteten Verstößen gegen - das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz, - die §§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder - Artikel 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch kann darüber hinaus schriftlich, elektronisch oder zur Niederschrift bei der Bundesanstalt unter Angabe des Sachverhalts und des Beschwerdegrunds Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht eingelegt werden. Die Adressen lauten: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Graurheindorfer Str. 108 53117 Bonn und Marie-Curie-Str. 24 – 28 60439 Frankfurt am Main Zudem besteht in diesen Fällen auch die Möglichkeit, eine Beschwerde unmittelbar bei der Sparkasse (Name und Anschrift siehe oben Kapitel A.I.) einzulegen. Die Sparkasse wird Beschwerden in Textform (z. B. mittels Brief oder Telefax) beantworten. VI. Hinweis zur Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß EU- Geldtransferverordnung Die „Verordnung (EU) 2023/1113 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 2023 über die Übermittlung von Angaben bei Geldtransfers und Transfers bestimmter Kryptowerte“ (EU-Geldtransfer- verordnung) dient dem Zweck der Verhinderung, Aufdeckung und Ermittlung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung bei Geldtransfers/ Kryptowertetransfers. Sie verpflichtet die Sparkasse/Landesbank bei der Ausführung von Geldtransfers Angaben zum Zahler und Zahlungsempfänger zu prüfen und zu übermitteln. Diese Angaben bestehen aus Name, Kundenkennung sowie ggf. der Rechtsträgerkennung (Legal Entity Identifier bzw. LEI) oder, in Ermangelung dessen, einer verfügbaren gleichwertigen amtlichen Kennung von Zahler und Zahlungsempfänger und der Adresse des Zahlers. Bei Geldtransfers innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums kann auf die Weiterleitung der Adresse und der LEI verzichtet werden, jedoch können gegebenenfalls diese Angaben vom Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers angefordert werden. Bei der Angabe von Name und gegebenenfalls Adresse, LEI (oder, in Ermangelung dessen, einer verfügbaren gleichwertigen amtlichen Kennung) nutzt die Sparkasse/Landesbank die in ihren Systemen hinterlegten Daten, um den gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen. Mit der Verordnung wird erreicht, dass aus den Zahlungsverkehrsdatensätzen selbst immer eindeutig bestimmbar ist, wer Zahler und Zahlungsempfänger ist. Das heißt auch, dass die Sparkasse/Landesbank Zahlungsdaten überprüfen, Nachfragen anderer Kreditinstitute zur Identität des Zahlers beziehungsweise Zahlungsempfängers beantworten und auf Anfrage diese Daten den zuständigen Behörden zur Verfügung stellen muss. VII. Hinweis zur Umsatzsteuer Die ausgewiesenen Preise verstehen sich im Falle der Option zur Umsatzsteuerpflicht bei Unternehmern im Sinne des Umsatzsteuergesetzes zzgl. Umsatzsteuer. 7 B. Girokonto und Zahlungsverkehr Dienstleistung Preis in EUR I. Girokonten 1. Preismodelle für Privatkonten Hinweis: Für nicht aufgeführte Leistungen werden Entgelte gemäß den Kapiteln B.I.4, 6, 7, 8; B.II.; B.III. und E berechnet. Giro Standard / Giro Standard Giro Premium Giro Komfort Guthaben / Basiskonto Monatlicher Kontoführungspreis (Kontoführung) EUR 15,00 EUR 8,00 EUR 4,00 SparkassenCard 2 Karten inkl.; jede 1 Karte inkl.; jede weitere 1 Karte inkl.; jede weitere (Ausgabe einer Debitkarte) weitere EUR 6,00 p.a. EUR 6,00 p.a. EUR 6,00 p.a. Apple Pay und mobiles Bezahlen mit Android mit digitaler SparkassenCard (Debitkarte) 2 inklusive inklusive inklusive Buchungsposten je Zahlvorgang gemäß gewähltem Kontomodell* MasterCard Gold 1 Karte inkl.; jede weitere je Karte je Karte (Ausgabe einer Kreditkarte) EUR 8,00 p. M.** EUR 8,00 p. M.** EUR 8,00 p. M.** Kreditkarte Standard 1 Karte inkl.; jede weitere je Karte je Karte (Ausgabe einer Kreditkarte) EUR 3,50 p. M.** EUR 3,50 p. M.** EUR 3,50 p. M.** Apple Pay und mobiles Bezahlen mit Android mit digitalen Mastercard und/oder Visa inklusive inklusive inklusive Kartenprodukten (Kredit- oder Debitkarten) 3 Buchungsposten* inklusive inklusive EUR 0,40 Insbesondere für - Überweisung* inklusive inklusive EUR 0,40 - Lastschrifteinlösung (Lastschrift)* inklusive inklusive EUR 0,40 - Dauerauftrag einrichten/ändern inklusive inklusive inklusive - Dauerauftrag ausführen* inklusive inklusive EUR 0,40 - Zahlungseingänge* inklusive inklusive EUR 0,40 (Gutschrift einer Überweisung) - Bargeldeinzahlung Kasse/Schalter* inklusive inklusive EUR 0,40 - Bargeldauszahlung Kasse/Schalter* inklusive inklusive EUR 0,40 - Bargeldeinzahlung mit der Debitkarte am inklusive inklusive inklusive Geldautomaten oder SB-Gerät* - Bargeldauszahlung mit der Debitkarte am inklusive inklusive inklusive Geldautomaten oder SB-Gerät* - Scheckeinreichung/-einlösung* inklusive inklusive EUR 0,40 Kontoauszug im elektr. Postfach inklusive inklusive inklusive Kontoauszug am Kontoauszugsdrucker inklusive inklusive EUR 0,40 je Abruf Kontoauszug bei generell vereinbarten EUR 0,95 je Auszug EUR 0,95 je Auszug EUR 1,35 je Auszug Postversand (inkl. Porto) Giro Young Premium: Giro Premium mit befristetem Rabatt von 50%*** auf den Preis für die Kontoführung des Giro Premium. Giro Young Komfort: Giro Komfort mit befristetem Rabatt von 100%*** auf den Preis für die Kontoführung des Giro Komfort. Giro StartSmart: preisfrei (Mit Volljährigkeit wird das Konto als Giro Young Komfort weitergeführt.) *Wird nur erhoben, wenn die Buchungen vereinbarungsgemäß und im Auftrag des Kunden erfolgen. Für fehlerhafte Buchungen sowie Korrektur- und Stornobuchungen wird kein Entgelt erhoben. **Die Abrechnung des Kartenpreises erfolgt einmal pro Jahr. ***Der befristete Rabatt gilt für Kunden bis 21 Jahre; für Schüler, Studenten und Azubis längstens bis 27 Jahre 8 2. Preismodelle für Geschäftskonten Hinweis: Für nicht aufgeführte Leistungen werden Entgelte gemäß den Kapiteln B.I.4, 6, 7, 8; B.II.; B.III. und E berechnet. Business S Business M Business L Business XL Grundpreis pro Monat (Kontoführung) EUR 12,00 EUR 24,00 EUR 48,00 EUR 78,00 Freiposten pro Monat 10 30 100 300 SparkassenCard 1 Karte inkl.; 1 Karte inkl.; 1 Karte inkl.; 1 Karte inkl.; (Ausgabe einer Debitkarte) jede weitere EUR jede weitere EUR jede weitere EUR jede weitere EUR 6,00 p.a. 6,00 p.a. 6,00 p.a. 6,00 p.a. Apple Pay und mobiles Bezahlen mit Android mit digitaler SparkassenCard (Debitkarte) 4 inklusive inklusive inklusive inklusive Buchungsposten je Zahlvorgang gemäß gewähltem Kontomodell* Buchungsposten* EUR 0,50 EUR 0,40 EUR 0,30 EUR 0,10 Insbesondere für - Überweisung* EUR 0,50 EUR 0,40 EUR 0,30 EUR 0,10 - Lastschrifteinlösung/-einzug (Lastschrift)* EUR 0,50 EUR 0,40 EUR 0,30 EUR 0,10 - Dauerauftrag einrichten/ändern inklusive inklusive inklusive inklusive - Dauerauftrag ausführen* EUR 0,50 EUR 0,40 EUR 0,30 EUR 0,10 - Zahlungseingänge* EUR 0,50 EUR 0,40 EUR 0,30 EUR 0,10 (Gutschrift einer Überweisung) - Bargeldeinzahlung Kasse/Schalter* EUR 0,50 EUR 0,40 EUR 0,30 EUR 0,10 - Bargeldauszahlung Kasse/Schalter* EUR 0,50 EUR 0,40 EUR 0,30 EUR 0,10 - Bargeldeinzahlung mit der Debitkarte am inklusive inklusive inklusive inklusive Geldautomaten oder SB-Gerät* - Bargeldauszahlung mit der Debitkarte am inklusive inklusive inklusive inklusive Geldautomaten oder SB-Gerät* - Scheckeinreichung/-einlösung* EUR 0,50 EUR 0,40 EUR 0,30 EUR 0,10 Gutschrift Girocard-Zahlungen (aus Kartenterminal); keine Anrechnung auf die EUR 0,03 EUR 0,03 EUR 0,03 EUR 0,03 monatlichen Freiposten Kontoauszug im elektr. Postfach inklusive inklusive inklusive inklusive Kontoauszug am Kontoauszugsdrucker EUR 0,50 je Abruf EUR 0,40 je Abruf EUR 0,30 je Abruf EUR 0,10 je Abruf Kontoauszug bei generell vereinbarten EUR 1,45 je Auszug EUR 1,35 je Auszug EUR 1,25 je Auszug EUR 1,05 je Auszug Postversand (inkl. Porto) *Wird nur erhoben, wenn die Buchungen vereinbarungsgemäß und im Auftrag des Kunden erfolgen. Für fehlerhafte Buchungen sowie Korrektur- und Stornobuchungen wird kein Entgelt erhoben. S-Gemeinnützig Monatlicher Kontoführungspreis (Kontoführung) EUR 5,00 SparkassenCard 1 Karte inkl.; (Ausgabe einer Debitkarte) jede weitere EUR 6,00 p.a. Apple Pay und mobiles Bezahlen mit Android mit digitaler SparkassenCard (Debitkarte) 5 inklusive Buchungsposten je Zahlvorgang gemäß gewähltem Kontomodell* Buchungsposten* inklusive Insbesondere für - Überweisung* inklusive - Lastschrifteinlösung/-einzug (Lastschrift)* inklusive - Dauerauftrag einrichten/ändern inklusive - Dauerauftrag ausführen* inklusive - Zahlungseingänge* inklusive (Gutschrift einer Überweisung) - Bargeldeinzahlung Kasse/Schalter* inklusive - Bargeldauszahlung Kasse/Schalter* inklusive - Bargeldeinzahlung mit der Debitkarte am inklusive Geldautomaten oder SB-Gerät* - Bargeldauszahlung mit der Debitkarte am inklusive Geldautomaten oder SB-Gerät* - Scheckeinreichung/-einlösung* inklusive Gutschrift Girocard-Zahlungen (aus Kartenterminal); keine Anrechnung auf die inklusive monatlichen Freiposten Kontoauszug im elektr. Postfach inklusive Kontoauszug am Kontoauszugsdrucker inklusive Kontoauszug bei generell vereinbarten EUR 0,95 je Auszug Postversand (inkl. Porto) *Wird nur erhoben, wenn die Buchungen vereinbarungsgemäß und im Auftrag des Kunden erfolgen. Für fehlerhafte Buchungen sowie Korrektur- und Stornobuchungen wird kein Entgelt erhoben. 3. Preismodelle für Fremdwährungskonten Hinweis: Für nicht aufgeführte Leistungen werden Entgelte gemäß den Kapiteln B.I.4, 6, 7, 8; B.II.;B.III. und E berechnet. Preise auf Anfrage 9 4. Kontoauszug (pro Vorgang) Erstellung und Bereitstellung/Übermittlung in der vereinbarten Form, Privatgirokonto: siehe B.I.1. Geschäftsgirokonto: siehe Häufigkeit und dem vereinbarten Verfahren B.I.2. Bereitstellung/Übermittlung auf Verlangen des Kunden , soweit dies über das Vereinbarte hinausgeht - Tagesauszug - bei Postversand Privatgirokonto: siehe B.I.1. Geschäftsgirokonto: siehe B.I.2. - Wochenauszug - bei Postversand Privatgirokonto: siehe B.I.1. Geschäftsgirokonto: siehe B.I.2. - Monatsauszug - bei Postversand Privatgirokonto: siehe B.I.1. Geschäftsgirokonto: siehe B.I.2. Postversand von Kontoauszügen, die nach 35 Tagen am Kontoauszugsdrucker Portokosten nicht abgerufen wurden Erstellung und Bereitstellung/Übermittlung eines Duplikats von Kontoauszügen auf Verlangen des Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) - bei Postversand je EUR 1,95 inkl. Porto - bei Abholung in der Geschäftsstelle je EUR 1,00 Die Sparkasse/Landesbank unterrichtet den Kunden mindestens einmal monatlich auf dem für die Kontoinformation vereinbarten Weg über die Ausführung von Zahlungsvorgängen . 6 5. Rechnungsabschluss Die Erstellung und Übermittlung von Rechnungsabschlüssen erfolgen stets unentgeltlich. Ausgenommen davon sind die Erstellung und Übermittlung von Duplikaten auf Verlangen des Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht.) 6. Geduldete Kontoüberziehung Für Inanspruchnahme des Kontos, die das Guthaben und ggf. eine eingeräumte Kontoüberziehung überschreiten (geduldete Überziehungen), sind die hierfür vertraglich vereinbarten Überziehungszinsen zu zahlen. Ist im Vertrag eine Vereinbarung nicht getroffen, sind die im Preisaushang aufgeführten Überziehungszinsen zu zahlen. Bei Verbraucherdarlehensverträgen gelten ergänzend die gesetzlichen Vorschriften. 10 7. Kontowecker Wecker für EWR-Währungsumrechnungsentgelt unentgeltlich (Kontowecker „EWR-Währung“) Benachrichtigung für Echtzeitüberweisung (Kontowecker „Echtzeitüberweisung“) an den Zahler per - SMS unentgeltlich - E-Mail unentgeltlich - Push Nachricht (über Mobile-Banking-App) unentgeltlich Hinweis: Mittels des Kontoweckers werden keine gesetzlichen Informationspflichten erfüllt. Die nachstehenden Entgelte werden nur berechnet, soweit für das gewählte Kontomodell nach Kapitel B Nummer I.1 bis I.3 nichts Abweichendes vereinbart wurde. Benachrichtigung für Echtzeitüberweisung (Kontowecker „Echtzeitüberweisung“) an den Zahlungsempfänger und sonstige Ereignisse (ohne Kontowecker „EWR-Währung“) per - SMS (je SMS) EUR 0,10 - E-Mail unentgeltlich - Push-Nachricht (über Mobile-Banking-App) EUR 0,03 Im Giro Premium und Giro Young Premium sind die Benachrichtigungen per SMS und Mobile-Banking-App kostenlos 8. Entgelte für die Belastung von vereinbarten Zahlungen innerhalb des eigenen Hauses Hinweis: Die nachstehenden Entgelte werden nur berechnet, soweit für das gewählte Kontomodell nach Kapitel B Nummer I.1 bis I.3 nichts Abweichendes vereinbart wurde. - fällige Darlehensraten unentgeltlich - fällige Sparraten unentgeltlich - Schließfachmietpreis unentgeltlich 9. Bereitstellung der Entgeltaufstellung gemäß Zahlungskontengesetz Die Entgeltaufstellung gemäß Zahlungskontengesetz stellen wir Verbrauchern jährlich ab dem ersten Geschäftstag eines Jahres für das vorangegangene Kalenderjahr und bei Vertragsbeendigung bereit. Zur Anforderung der Entgeltaufstellung wenden Sie sich bitte an die Sparkasse/Landesbank. 11 II. Erbringung von Zahlungsdiensten Hinweis: Die nachstehenden Entgelte werden nur berechnet, soweit für das gewählte Kontomodell nach Kapitel B Nummer I.1 bis I.3 nichts Abweichendes vereinbart wurde. 1. Überweisungen Betragsgrenzen für Überweisungen Überweisungsaufträge sind im Rahmen des vorhandenen Kontoguthabens und einer eingeräumten Kontoüberziehung ohne Betragsbegrenzung möglich, soweit keine Verfügungslimite (für z.B. Online- Banking, Wero etc.) vereinbart sind. Der Kunde kann - im Rahmen der vereinbarten Verfügungslimite - nach seinem alleinigen Ermessen einen per Echtzeitüberweisung versendbaren Höchstbetrag festlegen. Dieser kann entweder pro Tag oder pro Zahlungsvorgang festgelegt und jederzeit vor Erteilung eines Echtzeitüberweisungsauftrags geändert werden. Er gilt kontobezogen für alle verfügungsberechtigten Personen (Kontoinhaber, Kontobevollmächtigte, Vertreter des Kontoinhabers) gemeinsam. 1.1. Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere bzw. aus anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) in Euro oder in anderen EWR-Währungen 1.1.1. Überweisungsaufträge Die Geschäftstage und Cut-Off-Zeiten der Sparkasse/Landesbank ergeben sich aus Kapitel B Nummer II 7. a) Ausführungsfristen Sofern die Sparkasse/Landesbank zur Ausführung des Überweisungsauftrags verpflichtet ist, stellt sie sicher, dass der Überweisungsbetrag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers innerhalb folgender Fristen eingeht (gerechnet ab Zugang des Überweisungsauftrags bei der Sparkasse/Landesbank): - Überweisungen in Euro Belegloser Überweisungsauftrag max. 1 Geschäftstag 7 Beleghafter Überweisungsauftrag max. 2 Geschäftstage 8 Echtzeitüberweisungsauftrag max. 10 Sekunden 9 Wero-Zahlungsauftrag max.10 Sekunden 10 - Überweisungen in anderen EWR-Währungen Belegloser Überweisungsauftrag max. 4 Geschäftstage 11 Beleghafter Überweisungsauftrag max. 4 Geschäftstage 12 b) Entgelte für die Ausführung von Überweisungen Bei einer Überweisung tragen Zahler und Zahlungsempfänger jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte. 12 aa) Überweisungen in der Kontowährung Der Zahler trägt die folgenden Entgelte : 13 Modalitäten: je Überweisung vom Girokonto per Überweisungsart beleghaft 14 beleglos 15 per Dauerauftrag per Zahlschein Eilüber- weisung gewöhnliche SEPA- Giro Premium/Komfort/ Giro Premium/Komfort/ Giro Premium/Komfort/ S-Gemeinnützig: inklusive S-Gemeinnützig: inklusive S-Gemeinnützig: inklusive Überweisung mit IBAN in Giro Standard: EUR 0,40 Giro Standard: EUR 0,40 Giro Standard: EUR 0,40 unent- Euro innerhalb der Business S: EUR 0,50 Business S: EUR 0,50 Business S: EUR 0,50 entfällt Business M: EUR 0,40 Business M: EUR 0,40 Business M: EUR 0,40 geltlich Sparkasse/Landesbank Business L: EUR 0,30 Business L: EUR 0,30 Business L: EUR 0,30 (Überweisung) Business XL: EUR 0,10 Business XL: EUR 0,10 Business XL: EUR 0,10 gewöhnliche SEPA- Giro Premium/Komfort/ Giro Premium/Komfort/ Giro Premium/Komfort/ S-Gemeinnützig: inklusive S-Gemeinnützig: inklusive S-Gemeinnützig: inklusive Überweisung mit IBAN in Giro Standard: EUR 0,40 Giro Standard: EUR 0,40 Giro Standard: EUR 0,40 Euro an einen anderen Business S: EUR 0,50 Business S: EUR 0,50 Business S: EUR 0,50 EUR 25,00 entfällt Business M: EUR 0,40 Business M: EUR 0,40 Business M: EUR 0,40 Zahlungsdienstleister Business L: EUR 0,30 Business L: EUR 0,30 Business L: EUR 0,30 (Überweisung) Business XL: EUR 0,10 Business XL: EUR 0,10 Business XL: EUR 0,10 Überweisung, die auf eine Provision 1,50 ‰ mind. Provision 1,50 ‰ mind. Provision 1,50 ‰ mind. EUR 10,00 max. EUR EUR 10,00 max. EUR EUR 10,00 max. EUR andere Währung eines 750,00 zzgl. 750,00 zzgl. 750,00 zzgl. EWR-Mitgliedstaates lautet Giro Premium/Komfort/S- Giro Premium/Komfort/S- Giro Premium/Komfort/S- Gemeinnützig: inklusive Gemeinnützig: inklusive Gemeinnützig: inklusive zzgl. entfällt an einen anderen Giro Standard: EUR 0,40 Giro Standard: EUR 0,40 Giro Standard: EUR 0,40 EUR 15,00 Zahlungsdienstleister Business S: EUR 0,50 Business S: EUR 0,50 Business S: EUR 0,50 Business M: EUR 0,40 Business M: EUR 0,40 Business M: EUR 0,40 Business L: EUR 0,30 Business L: EUR 0,30 Business L: EUR 0,30 Business XL: EUR 0,10 Business XL: EUR 0,10 Business XL: EUR 0,10 Echtzeitüberweisung entfällt entfällt Giro Premium/Komfort/S- Giro Premium/Komfort/S- Giro Premium/Komfort/S- Gemeinnützig: inklusive Gemeinnützig: inklusive Gemeinnützig: inklusive (Überweisung) Giro Standard: EUR 0,40 Giro Standard: EUR 0,40 Giro Standard: EUR 0,40 Business S: EUR 0,50 Business S: EUR 0,50 Business S: EUR 0,50 Business M: EUR 0,40 Business M: EUR 0,40 Business M: EUR 0,40 Business L: EUR 0,30 Business L: EUR 0,30 Business L: EUR 0,30 Business XL: EUR 0,10 Business XL: EUR 0,10 Business XL: EUR 0,10 Wero-Zahlungsfunktionen entfällt Giro Premium/Komfort: entfällt entfällt entfällt inklusive „Geld senden“, „auf Giro Standard: EUR 0,40 Geldanforderungen Gemeinnützig: inklusive Giro Standard: EUR 0,40 antworten“, „Geld spenden“, Business S: EUR 0,50 E-Commerce und M- Business M: EUR 0,40 Business L: EUR 0,30 Commerce (Überweisung) Business XL: EUR 0,10 Euro-Expresszahlung online entfällt entfällt entfällt entfällt entfällt (Überweisung) bb) Überweisungen in einer anderen Währung als der Kontowährung Bei einer Überweisung mit Währungsumrechnung trägt der Zahler die folgenden Entgelte: Höhe der SHARE-Entgelte 16 Entgelt (inklusive Courtage) 1,75 ‰ mind. EUR 13,00; max. EUR 750,00 cc) Sonderregelung bei ausdrücklicher abweichender Weisung des Zahlers Bei ausdrücklicher Weisung des Zahlers trägt der Zahler alle Entgelte der Überweisung („DEBT“ bzw. „OUR“). Höhe der Entgelte 17 Entgelt (inklusive Courtage) ohne Währungsumrechnung 1,50 ‰ (mind. EUR 10,00; max. EUR 750,00) + EUR 25,00 mit Währungsumrechnung 1,75 ‰ (mind. EUR 13,00; max. EUR 750,00) + EUR 25,00 Ist eine solche Weisung nicht ausführbar, tragen Zahler und Zahlungsempfänger jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte („SHAR“ bzw. „SHARE“). c) Sonstige Entgelte Preis in EUR Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Ablauf der Widerrufsfrist - innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe 5,00 - bei sonstigen Zahlungsdienstleistern 5,00 Bemühen um die Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden 13 - innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe unentgeltlich - bei sonstigen Zahlungsdienstleistern 60,00 je Stunde; mind. EUR 50,00 Hinweis: Das Institut des Zahlungsempfängers kann weitere Entgelte berechnen. Dauerauftrag: Einrichtung/Änderung im Auftrag des Kunden unentgeltlich Eilüberweisung zur Bargeldauszahlung 25,00 Hinweis: Bei der auszahlenden Stelle können weitere Entgelte anfallen. 1.1.2. Gutschrift einer Überweisung Der Überweisungsbetrag wird unverzüglich verfügbar gemacht, nachdem der Betrag auf dem Konto der Sparkasse eingegangen ist, im Falle des Eingangs einer Echtzeitüberweisung innerhalb von 10 Sekunden nach Eingang des Zahlungsauftrags beim Zahlungsdienstleister des Zahlers. Bei einem Überweisungseingang werden von der Sparkasse/Landesbank folgende Entgelte berechnet : 18 Gutschrift einer Überweisung Entgelt in Euro gewöhnliche SEPA-Überweisung mit IBAN in Euro innerhalb der Giro Business S: EUR 0,50 Premium/Komfort/ Business M: EUR 0,40 Sparkasse/Landesbank S-Gemeinnützig: Business L: EUR 0,30 inklusive Business XL: EUR 0,10 Giro Standard: EUR 0,40 Überweisung ohne Angabe von IBAN in Euro von einem Provision 1,50 ‰ mind. EUR 10,00 max. EUR 750,00 zzgl. Zahlungsdienstleister innerhalb des EWR Giro Business S: EUR 0,50 Premium/Komfort/ Business M: EUR 0,40 S-Gemeinnützig: Business L: EUR 0,30 inklusive Business XL: EUR 0,10 Giro Standard: EUR 0,40 gewöhnliche SEPA-Überweisung mit IBAN in Euro von einem anderen Giro Business S: EUR 0,50 Premium/Komfort/ Business M: EUR 0,40 Zahlungsdienstleister S-Gemeinnützig: Business L: EUR 0,30 inklusive Business XL: EUR 0,10 Giro Standard: EUR 0,40 Echtzeitüberweisung mit IBAN in EURO Giro Business S: EUR 0,50 Premium/Komfort/ Business M: EUR 0,40 (Überweisung) S-Gemeinnützig: Business L: EUR 0,30 inklusive Business XL: EUR 0,10 Giro Standard: EUR 0,40 Wero-Zahlungsfunktionen Giro Premium/Komfort: „Geld empfangen“ zugunsten Privatkonten inklusive Giro Standard: EUR 0,40 Wero Zahlungsfunktionen Business S: EUR 0,50 Business M: EUR 0,40 „Geld empfangen“ zugunsten Geschäftskonten Business L: EUR 0,30 Business XL: EUR 0,10 Überweisung, die auf eine andere Währung eines EWR-Mitgliedstaates Provision 1,50 ‰ mind. EUR 10,00 max. EUR 750,00 zzgl. lautet von einem anderen Zahlungsdienstleister Giro Business S: EUR 0,50 Premium/Komfort/ Business M: EUR 0,40 S-Gemeinnützig: Business L: EUR 0,30 inklusive Business XL: EUR 0,10 Giro Standard: EUR 0,40 Eilüberweisung, die auf eine andere Währung eines EWR- Provision 1,50 ‰ mind. EUR 10,00 max. EUR 750,00 zzgl. Mitgliedstaates lautet Giro Business S: EUR 0,50 Premium/Komfort/ Business M: EUR 0,40 S-Gemeinnützig: Business L: EUR 0,30 inklusive Business XL: EUR 0,10 Giro Standard: EUR 0,40 Hinweis: Für Überweisungseingänge in einer anderen Kontowährung wird zusätzlich zu den o.g. Entgelten folgendes Entgelt (inklusive Courtage) erhoben: Courtage für Fremdwährung 0,25 ‰, mind. EUR 3,00 Keine Berechnung erfolgt, wenn der Überweisende die anfallenden Entgelte für die Überweisung trägt. 1.2. Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere bzw. aus anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung) sowie alle Überweisungen in und aus Staaten außerhalb des EWR (Drittstaaten) 1.2.1. Überweisungsaufträge a) Ausführungsfrist Überweisungen werden baldmöglichst bewirkt. Bei Echtzeitüberweisungen in Euro in SEPA-Teilnehmerstaaten und -gebiete außerhalb des EWR (SEPA- Drittstaaten) beträgt die maximale Ausführungsfrist 10 Sekunden 19 14 b) Entgelte für die Ausführung von Überweisungen aa) Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung) Bei einer Überweisung tragen Zahler und Zahlungsempfänger jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte. aaa) Bei einer Überweisung in der Kontowährung trägt der Zahler die folgenden Entgelte: Höhe der SHARE-Entgelte 20 Entgelt 1,50 ‰ (mind. EUR 10,00; max. EUR 750,00) bbb) Bei einer Überweisung mit Währungsumrechnung trägt der Zahler die folgenden Entgelte Höhe der Entgelte 21 Entgelt (inklusive Courtage) 1,75 ‰ (mind. EUR 13,00; max. EUR 750,00) ccc) Sonderregelung bei ausdrücklicher abweichender Weisung des Zahlers Bei ausdrücklicher Weisung des Zahlers trägt der Zahler alle Entgelte der Überweisung („DEBT“ bzw. „OUR“). Höhe der Entgelte 22 Entgelt (inklusive Courtage) ohne Währungsumrechnung 1,50 ‰ (mind. EUR 10,00; max. EUR 750,00) + EUR 25,00 mit Währungsumrechnung 1,75 ‰ (mind. EUR 13,00; max. EUR 750,00) + EUR 25,00 Ist eine solche Weisung nicht ausführbar, tragen Zahler und Zahlungsempfänger jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte („SHAR“ bzw. „SHARE“). bb) Überweisungen in Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (Drittstaaten) aaa) Entgeltpflichtige Der Zahler kann zwischen folgenden Entgeltregelungen wählen:  0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte („SHAR“ bzw. „SHARE“)  1: Zahler trägt alle Entgelte („DEBT“ bzw. „OUR“)  2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte („CRED“ bzw. „BEN“) Hinweise: - Bei der Entgeltregelung „0“ können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. - Bei der Entgeltregelung „2“ können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. bbb) Entgelte 23 Zielland (Produkt) Entgeltregelung 0 („SHAR“ bzw. 1 („DEBT“ bzw. „OUR“) „SHARE“) SEPA-Drittstaaten in Euro mit IBAN/BIC Auf Anfrage - (gewöhnliche SEPA-Überweisung, Echtzeitüberweisung, Kwitt-Überweisung) übrige Länder (sonstige Zahlungen) Auf Anfrage Auf Anfrage 15 Aufschlag/Zusatzentgelt für eilige Ausführung (bei Entgeltregelung 0 oder 1) EUR 15,00 außer Echtzeitüberweisungen Zusätzliches Entgelt für die Ausführung in einer anderen Währung als Kontowährung Entgeltregelung Entgelt (inklusive Courtage) 0 („SHAR“ bzw. „SHARE“) 0,25 ‰, mind. EUR 3,00 1 („DEBT“ bzw. „OUR“) 0,25 ‰, mind. EUR 3,00 zzgl. EUR 25,00 Fremdkosten Preis in EUR c) Sonstige Entgelte Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Ablauf der Widerrufsfrist - innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe 5,00 - bei sonstigen Zahlungsdienstleistern 5,00 Bemühen um Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden - innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe unentgeltlich - bei sonstigen Zahlungsdienstleistern 60,00 je Stunde; mind. EUR 50,00 Hinweis: Das Institut des Zahlungsempfängers kann weitere Entgelte berechnen Dauerauftrag: Einrichtung/Änderung im Auftrag des Kunden Auf Anfrage 16 1.2.2. Gutschrift einer Überweisung Der Überweisungsbetrag wird unverzüglich verfügbar gemacht, nachdem der Betrag auf dem Konto der Sparkasse eingegangen ist, im Falle des Eingangs einer Echtzeitüberweisung innerhalb von 10 Sekunden nach Eingang des Zahlungsauftrags beim Zahlungsdienstleister des Zahlers. a) Entgeltpflichtiger Wer für die Ausführung der Überweisung die anfallenden Entgelte zu tragen hat, bestimmt sich danach, welche Entgeltregelung zwischen dem Überweisenden und dessen Kreditinstitut getroffen wurde. Folgende Entgeltregelungen sind möglich: • 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte („SHAR“ bzw. „SHARE“) • 1: Zahler trägt alle Entgelte („DEBT“ bzw. „OUR“) • 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte („CRED“ bzw. „BEN“) Hinweis: - Bei der Entgeltregelung „0“ („SHAR“ bzw. „SHARE“) können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. - Bei der Entgeltregelung „2“ („CRED“ bzw. „BEN“) können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. b) Entgelte 24 Bei einer Entgeltregelung „0“ oder „2“ („SHAR“ bzw. „SHARE“ oder „CRED“ bzw. „BEN“) werden von der Sparkasse/Landesbank folgende Entgelte für die Gutschrift der Überweisung berechnet die vom Überweisungsbetrag abgezogen werden: die separat belastet werden: Absenderland/Währung Entgelt in Euro SEPA-Drittstaaten in Euro mit IBAN/BIC (gewöhnliche Auf Anfrage SEPA-Überweisung, Echtzeitüberweisung) übrige Länder Auf Anfrage Aufschlag/Zusatzentgelt für eilige Ausführung (bei Entgeltregelung 0 oder 2) 15,00 Außer Echtzeitüberweisung Zusätzliches Entgelt für die Ausführung in einer anderen Währung als Kontowährung Länder/ Entgeltregelung Entgelt Produkte (incl. Courtage) 0 („SHAR“ bzw. „SHARE“) 0,25 ‰, mind. EUR 3,00 2 („CRED“ bzw. „BEN“) 0,25 ‰, mind. EUR 3,00 zzgl. EUR 25,00 Fremdkosten 2. Lastschriften 2.1. Lastschriften innerhalb Deutschlands und aus anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) 2.1.1. SEPA-Basis-Lastschrift a) Ausführungsfrist Die Sparkasse/Landesbank stellt sicher, dass der Lastschriftbetrag am Fälligkeitstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. 17 b) Entgelte bei Lastschrifteinlösungen 25 Lastschrifteinlösung aus Einreichungen von Entgelt in Euro SEPA-Lastschrift innerhalb der Sparkasse/Landesbank Giro Premium/Komfort/S-Gemeinnützig: inklusive Giro Standard: EUR 0,40 SEPA-Lastschrift von einem anderen Zahlungsdienstleister Business S: EUR 0,50 Business M: EUR 0,40 Business L: EUR 0,30 Business XL: EUR 0,10 c) Sonstige Entgelte Bearbeitung eines am Tag der Belastungsbuchung erfolgten unentgeltlich Mandats-Widerrufs Anforderung des Lastschriftmandates beim Zahlungsempfänger EUR 10,00 2.1.2. SEPA-Firmen-Lastschrift a) Ausführungsfrist Die Sparkasse/Landesbank stellt sicher, dass der Lastschriftbetrag am Fälligkeitstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. b) Entgelte bei Lastschrifteinlösungen 26 Lastschrifteinlösung bei Einreichungen von Entgelt in Euro SEPA-Lastschrift innerhalb der Sparkasse/Landesbank Business S: EUR 0,50 Business M: EUR 0,40 SEPA-Lastschrift von einem anderen Zahlungsdienstleister Business L: EUR 0,30 Business XL: EUR 0,10 S-Gemeinnützig: inklusive c) Sonstige Entgelte Bearbeitung eines am Tag der Belastungsbuchung erfolgten unentgeltlich Mandats-Widerrufs Entgegennahme von Bestätigungen über die Ausstellung/Änderung eines EUR 7,50 SEPA-Firmenlastschrift-Mandates 2.2. Lastschriften aus weiteren Staaten Ausführungsfrist Lastschriften werden baldmöglichst bewirkt. 2.2.1. SEPA-Basis-Lastschrift a) Entgelte bei Lastschrifteinlösungen 27 Lastschrifteinlösung bei Einreichungen aus Entgelt in Euro SEPA-Drittstaaten Giro Premium/Komfort/S-Gemeinnützig: inklusive Giro Standard: EUR 0,40 Business S: EUR 0,50 Business M: EUR 0,40 Business L: EUR 0,30 Business XL: EUR 0,10 b) Sonstige Entgelte Bearbeitung eines am Tag der Belastungsbuchung erfolgten unentgeltlich Mandats-Widerrufs Anforderung des Lastschriftmandates beim Zahlungsempfänger EUR 10,00 18 2.2.2. SEPA-Firmen-Lastschrift a) Entgelte bei Lastschrifteinlösungen 28 Lastschrifteinlösung bei Einreichungen aus Entgelt in Euro SEPA-Drittstaaten 29 Business S: EUR 0,50 Business M: EUR 0,40 Business L: EUR 0,30 Business XL: EUR 0,10 S-Gemeinnützig: inklusive b) Sonstige Entgelte Bearbeitung eines am Tag der Belastungsbuchung erfolgten unentgeltlich Mandats-Widerrufs Entgegennahme von Bestätigungen über die Ausstellung/Änderung EUR 7,50 eines SEPA-Firmenlastschrift Mandates 2.3. Einreichungsfristen für SEPA-Lastschriften 2.3.1. SEPA-Basis-Lastschriften bei Einmal- und frühestens 14 Kalendertage und wiederkehrenden Lastschriften spätestens 2 Geschäftstage bis 14:30 Uhr vor Fälligkeit der SEPA-Basis- Lastschrift 2.3.2. SEPA-Firmen-Lastschriften: bei Einmal- und frühestens 14 Kalendertage und wiederkehrenden Lastschriften spätestens 2 Geschäftstage bis 14:30 Uhr vor Fälligkeit der SEPA- Firmen-Lastschrift Preis in EUR 2.4. Lastschrifteinzug 30 2.4.1. Entgelte im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren a) Einzelauftrag Einzug Lastschrift Business S: EUR 0,50 Business M: EUR 0,40 Business L: EUR 0,30 Business XL: EUR 0,10 S-Gemeinnützig: inklusive b) Sammelauftrag - je darin enthaltener Lastschrift Business S: EUR 0,50 Business M: EUR 0,40 Business L: EUR 0,30 Business XL: EUR 0,10 S-Gemeinnützig: inklusive 2.4.2. Entgelte im SEPA-Firmenlastschriftverfahren a) Einzelauftrag Einzug Lastschrift Business S: EUR 0,50 Business M: EUR 0,40 Business L: EUR 0,30 Business XL: EUR 0,10 S-Gemeinnützig: inklusive b) Sammelauftrag - zuzüglich je darin enthaltener Lastschrift Business S: EUR 0,50 Business M: EUR 0,40 Business L: EUR 0,30 Business XL: EUR 0,10 S-Gemeinnützig: inklusive 19 3. Kartengestützter Zahlungsverkehr 3.1. Mastercard/Visa Card Kartenprodukte (Kredit- und Debitkarten) 31 a) Ausgabe einer Mastercard/Visa Card (Kreditkarte) Mastercard Standard / Visa Standard - zu den Giro Komfort, Giro Standard, Giro Young Komfort und jährli EUR 42,00 Business S/M/L/XL ch - zu Giro Premium und Giro Young Premium jährli 1 Karte inklusive ch Jede weitere EUR 42,00 Mastercard Gold - zu Girokonto Giro Komfort, Giro Standard, Giro Young Komfort und jährli EUR 96,00 Business S/M/L/XL ch - zu den Giro Premium und Giro Young Premium jährli 1 Karte inklusive ch Jede weitere EUR 96,00 Mastercard Platinum - Hauptkarte jährli EUR 220,00 ch - Zusatzkarte jährli EUR 70,00 ch Apple Pay und mobiles Bezahlen mit Android mit digitalen inklusive Mastercard/Visa Kartenprodukten (Kredit- oder Debitkarten) 32 Mastercard Business Standard/Visa Card-Business Standard jährli EUR 30,00 ch Mastercard Business Gold/Visa Business-Card Gold jährli EUR 84,00 ch b) Ausgabe einer Mastercard Basis / jährli EUR 42,00 Visa Basis (Debitkarte) ch c) Ausstattung von Mastercard/Visa Card Kartenprodukten (Kredit- oder Debitkarte) mit Motiv als Picture Card - je Motivwechsel während der Kartenlaufzeit EUR 5,00 - je Motivwechsel zum Ablaufdatum der Karte unentgeltlich d) Postversand nicht abgeholter Kreditkartenabrechnungen für eine Mastercard/Visa Card (Kredit- und Debitkarte) 33 Portokosten e) Erstellung und Bereitstellung/Übermittlung eines Duplikats der Kreditkartenabrechnung für eine Mastercard/Visa Card (Kredit- und Debitkarte) auf Verlangen des Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) pro Abrechnung - per Postversand EUR 2,50 zzgl. Porto - per elektronischem Postfach entfällt f) Sperren einer Mastercard/Visa Card (Kredit- und Debitkarte) auf Veranlassung und im Interesse des Kunden Die Sperranzeige gemäß den Kreditkarten- und Debitkartenbedingungen und eine unentgeltlich daraufhin erfolgte Sperre sind unentgeltlich. g) Einsatz der Mastercard/Visa Card (Kredit- und Debitkarte) zum unentgeltlich Bezahlen in Euro im EWR 34 h) Einsatz der Mastercard/Visa Card (Kredit- und Debitkarte) zum Bezahlen in Fremdwährung im EWR 35 in EWR-Fremdwährung – Währungsumrechnungsentgelt 2,00 % des Umsatzes 36 37 in Drittstaatenwährung 2,00 % des Umsatzes 38 20 i) Einsatz der Mastercard/Visa Card (Kredit- und Debitkarte) zum 2,00 % des Umsatzes Bezahlen in Fremdwährung außerhalb des EWR 39 40 j) Bargeldauszahlung mit der Mastercard /Visa Card (Kredit- und Debitkarte): siehe Kapitel B Nummer II. 3.4 k) Vereinbarungsgemäße Zurverfügungstellung einer Aktivierungs-PIN unentgeltlich für eine nicht gesperrte Mastercard/Visa Card (Kredit- und Debitkarte) aufgrund eines Auftrags des Kunden, soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht (z. B. Vergessen der PIN) 41 Hinweis: Die Festlegung einer neuen Wunsch-PIN durch den Kunden an Automaten der Sparkassen/Landesbanken ist unentgeltlich. 3.2. Sparkassen-Card (Debitkarte) a) Ausgabe einer Sparkassen-Card (Debitkarte) – Bestellungen bis 18.6.2023 zu Giro Komfort, Giro Standard, Giro Standard-Guthaben, jährlich EUR 6,00 Basiskonto, Giro Young Komfort, Giro StartSmart, S-Gemeinnützig und Business S/M/L/XL ab der 2. Karte Giro Premium und Giro Young Premium ab der 3. Karte jährlich EUR 6,00 Ausgabe einer Sparkassen-Card Visa Debit (Debitkarte) – Bestellungen ab 19.6.2023 zu Giro Komfort, Giro Standard, Giro Standard-Guthaben, jährlich EUR 6,00 Basiskonto, Giro Young Komfort, Giro StartSmart, ab der 2. Karte Giro Premium und Giro Young Premium ab der 3. Karte jährlich EUR 6,00 Ausgabe einer Sparkassen-Card girocard (Debitkarte) – Bestellungen ab 19.6.2023 S-Gemeinnützig und Business S/M/L/XL ab der 2. Karte jährlich EUR 6,00 S-Aktivsparkarte ab 3. Karte jährlich EUR 5,00 Apple Pay und mobiles Bezahlen mit Android mit digitaler inklusive SparkassenCard (Debitkarte) 42 b) Täglicher Verfügungsrahmen der Sparkassen-Card (Debitkarte) 43 Der tägliche Verfügungsrahmen für die Sparkassen-Card (Debitkarte) beträgt je nach Einsatz : 44 - Bargeldauszahlung an Geldautomaten 45 - an eigenen Geldautomaten der Sparkasse bis zu EUR 1.000,00 - an fremden Geldautomaten im Inland bis zu EUR 1.000,00 - an fremden Geldautomaten im Ausland bis zu EUR 1.000,00 - Einsatz an automatisierten Kassen bei Händlern und Dienstleistungsunternehmen sowie Einsatz bei elektronischen 46 Fernzahlungsvorgängen über das Internet bei Handels- und Dienstleistungsunternehmen (Online-Handel) Mit girocard/electronic cash und Geheimzahl bis zu EUR 10.000,00 Im In- und Ausland mit Maestro/VPAY mit Geheimzahl bis zu EUR 2.200,00 Im In- und Ausland im Visa Debit-System EUR 2.200,00 - Eingabe von Überweisungen an Selbstbedienungsterminals der Max. EUR 15.000 pro Auftrag Sparkassen Max. EUR 50.000 pro Tag 47 c) Sperren einer Sparkassen-Card (Debitkarte) auf Veranlassung und im unentgeltlich Interesse des Kunden. (Die Sperranzeige gemäß den Bedingungen für die Sparkassen-Card (Debitkarte) und eine daraufhin erfolgende Sperre sind unentgeltlich) d) Einsatz der Sparkassen-Card (Debitkarte) zum Bezahlen in Euro unentgeltlich im EWR 48 21 e) Einsatz der Sparkassen-Card (Debitkarte) zum Bezahlen in Fremdwährung im EWR in EWR-Fremdwährung - Währungsumrechnungsentgelt 2,00 % des Umsatzes 49 in Drittstaatenwährung 2,00 % des Umsatzes f) Einsatz der Sparkassen-Card (Debitkarte) zum Bezahlen in 2,00 % des Umsatzes Fremdwährung außerhalb des EWR 50 g) Bargeldauszahlung mit der Sparkassen-Card (Debitkarte): siehe Kapitel B Nummer II. 3.4 h) vereinbarungsgemäße Zurverfügungstellung einer Aktivierungs-PIN für unentgeltlich eine nicht gesperrte Sparkassen-Card (Debitkarte) aufgrund eines Auftrags des Kunden, soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht (z. B. Vergessen der PIN) 51 Hinweis: Die Festlegung einer neuen Wunsch-PIN durch den Kunden an Automaten der Sparkasse/Landesbanken ist unentgeltlich. 3.3. Bargeldauszahlung 52 a) Bargeldauszahlung an eigene am Schalter am Geldautomaten Kunden - mit unserer Sparkassen-Card unentgeltlich Giro Premium/Komfort/S-Gemeinnützig: inklusive Giro Standard: EUR 0,40 (Debitkarte) Business S: EUR 0,50 Business M: EUR 0,40 Business L: EUR 0,30 Business XL: EUR 0,10 - mit unserer Mastercard entfällt 3 % des Umsatzes (Kreditkarte) mind. EUR 6,00 - mit unserer Visa Card entfällt 3 % des Umsatzes (Kreditkarte) mind. EUR 6,00 - - mit unserer Mastercard Basis/Visa entfällt 3 % des Umsatzes Basis (Debitkarte) mind. EUR 6,00 22 b) Bargeldauszahlung mit der Sparkassen-Card am Schalter am Geldautomaten (Debitkarte) bei fremden Zahlungsdienstleistern (ZD) an eigene Kunden (im und außerhalb des EWR) - bei Sparkassen und Landesbanken, die am entfällt unentgeltlich Heimatsparkassenmodell teilnehmen - bei ZD im EWR, die ein direktes Kundenentgelt erheben: 53 - Verfügungen im girocard-System in Euro entfällt unentgeltlich - Verfügungen im Maestro-System in Euro entfällt unentgeltlich - Verfügungen im Visa Debit-System entfällt unentgeltlich - Verfügungen in V PAY - System in Euro entfällt unentgeltlich - bei ZD im EWR, die kein direktes Kundenentgelt erheben: 54 - Verfügungen in den Zahlungssystemen entfällt 1 % des Maestro- oder V PAY-System in Euro Abhebungsbetrages mind. EUR 5,50 - Verfügung im Visa Debit-System entfällt 1 % des Abhebungsbetrages Mind. EUR 5,50 - bei ZD im EWR im Maestro-, V PAY- oder Visa Debit-System in Fremdwährung in EWR-Fremdwährung entfällt 1 % des Abhebungsbetrages zzgl. Währungsumrechnungsentgelt mind. EUR 5,50 55 zzgl. 2,00 % des Umsatzes in Drittstaatenwährung entfällt 1 % des Abhebungsbetrages zzgl. Währungsumrechnungsentgelt mind. EUR 5,50 56 zzgl. 2,00 % des Umsatzes - bei ZD außerhalb des EWR in Fremdwährung entfällt 1 % des im Maestro-, V PAY oder Visa Debit-System Abhebungsbetrages zzgl. Währungsumrechnungsentgelt mind. EUR 5,50 57 zzgl. 2,00 % des Umsatzes c) Bargeldauszahlung mit Mastercard/ Visa Card Kartenprodukten (Kredit- und Debitkarte) bei fremden ZD an eigene Kunden im und außerhalb des EWR mit unserer Mastercard Gold (Kreditkarte) und Mastercard Platinum (Kreditkarte) - im Ausland (im EWR und außerhalb des EWR) 3 % des Umsatzes unentgeltlich* in Euro mind. EUR 5,00 - im Ausland (im EWR und außerhalb des EWR) 3 % des Umsatzes unentgeltlich* in EWR-Fremdwährung oder mind. EUR 5,00 Drittstaatenwährung zzgl. zzgl. 2,00 % des Währungsumrechnungsentgelt Umsatzes 58 mit unserer Mastercard Gold (Kreditkarte) und Mastercard Platinum (Kreditkarte) im Inland - im Inland in Euro 3 % des Umsatzes 3 % des Umsatzes mind. EUR 5,00 mind. EUR 6,00* - im Inland in EWR-Fremdwährung oder 3 % des Umsatzes 3 % des Umsatzes Drittstaatenwährung zzgl. mind. EUR 5,00 mind. EUR 6,00* Währungsumrechnungsentgelt zzgl. 2,00 % des zzgl. 2,00 % des Umsatzes 59 Umsatzes 23 mit unserer Mastercard/Visa Card (Kreditkarte) - im Ausland (im EWR und außerhalb des EWR) 3 % des Umsatzes 6 Freiposten p.a. in Euro mind. EUR 5,00 3 % des Umsatzes mind. EUR 6,00* - im Ausland in EWR-Fremdwährung oder 3 % des Umsatzes 6 Freiposten p.a. Drittstaatenwährung zzgl. mind. EUR 5,00 3 % des Umsatzes Währungsumrechnungsentgelt zzgl. 2,00 % des mind. EUR 6,00* 60 Umsatzes zzgl. 2,00 % des Umsatzes - im Inland in Euro 3 % des Umsatzes 3 % des Umsatzes mind. EUR 5,00 mind. EUR 6,00* - im Inland in EWR-Fremdwährung oder 3 % des Umsatzes 3 % des Umsatzes Drittstaatenwährung zzgl. mind. EUR 5,00 mind. EUR 6,00* Währungsumrechnungsentgelt zzgl. 2,00 % des zzgl. 2,00 % des Umsatzes 61 Umsatzes - mit unserer Mastercard Basis/Visa Basis (Debitkarte) - im In- und Ausland (im EWR und außerhalb 3 % des Umsatzes 3 % des Umsatzes des EWR) in Euro mind. EUR 5,00 mind. EUR 6,00* - im In- und Ausland (im EWR und außerhalb 3 % des Umsatzes 3 % des Umsatzes des EWR) in EWR-Fremdwährung oder mind. EUR 5,00 mind. EUR 6,00* 62 Drittstaatenwährung zzgl. zzgl. 2,00 % des zzgl. 2,00 % des Umsatzes 63 Währungsumrechnungsentgelt Umsatzes 64 *Gegebenenfalls werden Sie durch den Geldautomatenbetreiber mit einem Entgelt belastet. 3.4. Ausführungsfrist Der Kartenzahlungsbetrag (Debit- und Kreditkarten) wird beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingehen: Kartenzahlungen im EWR in Euro max. 1 Geschäftstag Kartenzahlungen im EWR in einer anderen EWR-Währung als max. 4 Geschäftstage 65 Euro Kartenzahlungen außerhalb des EWR unabhängig von der Währung Die Kartenzahlung wird baldmöglichst bewirkt. Die Geschäftstage der Sparkasse/Landesbank ergeben sich aus Kapitel B Nummer II. 7. 4. Zahlscheingeschäft und Kassengeschäfte 66 4.1. Bargeldeinzahlung Kasse SB-Gerät Bargeldeinzahlung auf eigenes Geschäftskonto unentgeltlich Business S: EUR 0,50 Business M: EUR 0,40 Business L: EUR 0,30 Business XL: EUR 0,10 Giro Premium/Komfort/S- Bargeldeinzahlung auf eigenes Privatkonto Gemeinnützig: inklusive unentgeltlich Giro Standard: EUR 0,40 Bargeldeinzahlung eigener Kunden zugunsten Dritter auf Konten bei uns entfällt auf Konten bei anderen Sparkassen/Landesbanken entfällt auf Konten bei anderen Zahlungsdienstleistern entfällt Bei Bargeldeinzahlungen zugunsten Dritter bei anderen Zahlungsdienstleistern gelten die unter Kapitel B Nummer II. 1.1.1. a) und Kapitel B Nummer II. 1.2.1 a) dieses Preis- und Leistungsverzeichnisses geregelten Ausführungsfristen. 4.2. Bargeldauszahlung Von Konten bei uns (die nicht von Kapitel B Nummer II.3.4 erfasst ist) 4.3. Preise für Münzrollen für Kunden mit einem Girokonto bei der Sparkasse Mainfranken Würzburg je Rolle EUR 0,50 Für Kunden ohne Girokonto bei der Sparkasse Mainfranken Würzburg bzw. je Rolle EUR 2,00 fremde Kunden 24 5. Online-Banking, Electronic Banking und Wero 5.1. Online-Banking (PIN/TAN/FinTS) - Bereitstellung einer kontounabhängigen Banking-Card zur p.a. EUR 6,00 Verwendung im Online-Banking - Bereitstellung von pushTAN 67 - je pushTAN unentgeltlich - Bereitstellung von smsTAN 68 - je smsTAN EUR 0,10 - Bereitstellung chipTAN-Generator Bestellung über Sparkassenshop zzgl. Versandkosten 5.2. Electronic Banking für Unternehmer Zugangsverwaltung für EBICS - Datenfernübertragung mit EBICS – je EBICS-Kunden-ID mtl. EUR 9,00 Zzgl. Nutzungsabhängiges Entgelt 1 bis 3 Konten mtl. EUR 0,00 4 bis 10 Konten mtl. EUR 5,00 11 bis 100 Konten mtl. EUR 10,00 ab 100 Konten mtl. EUR 20,00 - Datenfernübertragung über ein Servicerechenzentrum– je mtl. EUR 9,00 Kunde - Übermittlung von Zahlungen über ein Servicerechenzentrum – je EUR 7,50 beleghafte Freigabe - Übermittlung von Zahlungen über ein Servicerechenzentrum – je EUR 7,50 nachträgliche Änderung in der Zahlungsverkehrsdatei Zusätzliche Bereitstellung von Kontoinformationen auf Verlangen des Kunden 69 - Elektronische Avise (camt.052) pro Konto und je Übertragungs-/Sicherungsverfahren mtl. unentgeltlich - Elektronischer Kontoauszug im ISO20022-Format camt.053 a) pro Konto mtl. unentgeltlich und/oder b) pro bereitgestelltem Umsatz unentgeltlich - Umsatzinformation in elektronischen Sammlern a) pro Konto mtl. unentgeltlich und/oder b) - pro bereitgestellter Datei unentgeltlich - pro bereitgestelltem Umsatz unentgeltlich - Elektronischer Kontoauszug im ISO20022-Format camt.053 pro Kontonummer und je Übertragungs-/Sicherungsverfahren, z. B. für die DATEV - pro bereitgestelltem Umsatz unentgeltlich - je Bereitstellung Haben-Avis für Echtzeitüberweisungen (STM/DE/SCI/camt.054/ZIP bzw. C5N) via EBICS-Server unentgeltlich - Echtzeit-Benachrichtigung mit Bereitstellung Haben-Avis für Echtzeitüberweisung (STM/DE/SCI/camt.054/ZIP bzw. C5N), pro Girokonto mtl. unentgeltlich 25 5.3. Zahlungsdienste über Electronic Banking/FinTS 70 Preis in EUR - Einzelüberweisung - im SEPA-Überweisungsverfahren für Überweisungen Business S: EUR 0,50 Business M: EUR 0,40 (inkl. Echtzeitüberweisung) in Euro innerhalb EWR-Staaten und in Business L: EUR 0,30 Business XL: EUR 0,10 SEPA-Drittstaaten S-Gemeinnützig: inklusive - Eilüberweisung (Euro-Express) EUR 5,00 - Sammelüberweisung - im SEPA-Überweisungsverfahren für Überweisungen (inkl. Echtzeit-Sammelüberweisung) in Euro innerhalb EWR-Staaten und in SEPA-Drittstaaten Business S: EUR 0,50 Business M: EUR 0,40 - je in der Sammelbuchung enthaltenen Einzelauftrag Business L: EUR 0,30 Business XL: EUR 0,10 S-Gemeinnützig: inklusive - Entgelt für den Elektronischen Statusreport bezüglich des Bearbeitungsstand von Echtzeit-Sammelüberweisungen kostenfrei (je bereitgestellte Status-Report-Nachricht) - Eilüberweisung (Euro-Express) - je in der Sammelbuchung enthaltenen Einzelauftrag EUR 5,00 - Lastschrifteinzug - im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren für Lastschriften innerhalb EWR- Staaten und in SEPA-Drittstaaten Business S: EUR 0,50 - je Einzelauftrag Business M: EUR 0,40 Business L: EUR 0,30 - je in der Sammelbuchung enthaltenen Einzelauftrag Business XL: EUR 0,10 S-Gemeinnützig: inklusive - im SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren für Lastschriften innerhalb EWR- Staaten und in SEPA-Drittstaaten Business S: EUR 0,50 - je Einzelauftrag Business M: EUR 0,40 Business L: EUR 0,30 - je in der Sammelbuchung enthaltenen Einzelauftrag Business XL: EUR 0,10 S-Gemeinnützig: inklusive - Zahlungen aus elektronischen Zahlungssystemen Business S: EUR 0,50 - je Einzelauftrag Business M: EUR 0,40 Business L: EUR 0,30 - je in der Sammelbuchung enthaltenen Einzelauftrag Business XL: EUR 0,10 S-Gemeinnützig: inklusive 26 5.4. Wero 5.4.1. Limite a) Für die Wero Zahlungsfunktionen „Geld senden“, „auf Geldanforderung antworten“ und „Geld spenden“ (Überweisung) bestehen pro teilnehmendem Zahlungskonto für jede verfügungsberechtigte Person (Kontoinhaber, Kontobevollmächtigte, Vertreter des Kontoinhabers) ein Wero-Tageslimit in Höhe von 2.000 EUR b) Für die Wero Zahlungsfunktion „E-Commerce und M-Commerce“ (Überweisung) besteht pro teilnehmendem Zahlungskonto für jede verfügungsberechtigte Person (Kontoinhaber, Kontobevollmächtigte, Vertreter des Kontoinhabers) ein Wero-Tageslimit in Höhe von 5.000 EUR c) Sofern der Kunde nach seinem alleinigen Ermessen einen per Echtzeitüberweisung versendbaren niedrigeren Höchstbetrag festgelegt hat (vgl. Anmerkung Kapitel B Nummer II.1.), gilt dieser auch für Wero- Zahlungen. 5.4.2. Entgelte Die Entgelte für Wero richten sich nach dem vereinbarten Kontopreismodell gemäß Kapitel B Nummer I. und ggf. ergänzend nach Kapitel B Nummer II. 5.4.3. Ausführungsfrist siehe Kapitel B Nummer II. 1.1.1. a) 5.4.4. Annahmezeiten siehe Kapitel B Nummer II. 7. 6. Umrechnungskurs bei der Erbringung von Zahlungsdiensten in fremder Währung 6.1. Kartengestützte Zahlungsdienste Umsätze mit der Mastercard/Visa Card (Kreditkarte), mit der Mastercard Basis/Visa Basis (Debitkarte) und mit der Sparkassen-Card (Debitkarte) innerhalb des EWR in EWR-Fremdwährung werden zum zuletzt 71 72 verfügbaren Euro-Referenzwechselkurs der Europäischen Zentralbank (EZB) umgerechnet. Die Euro- Referenzwechselkurse der EZB sind unter https://www.ecb.europa.eu/stats/policy_and_exchange_rates/euro_reference_exchange_rates/html/index.e n.html abrufbar. Umsätze mit der Mastercard/Visa Card (Kreditkarte) und der Mastercard Basis/Visa Basis (Debitkarte) in Fremdwährung außerhalb des EWR und/oder Drittstaatenwährung werden zum Referenzwechselkurs 73 von Mastercard/Visa umgerechnet. Der von Mastercard/Visa festgelegte Referenzwechselkurs ist hier https://misc.firstdata.eu/CurrencyCalculator/fremdwaehrungskurse/calendar abrufbar. Umsätze mit der Sparkassen-Card (Debitkarte) im Maestro/Cirrus- und V PAY/Plus-System in Fremdwährung außerhalb des EWR und/oder in Drittstaatenwährung werden zu den Maestro/Cirrus- bzw. V PAY/Plus-Wechselkursen umgerechnet. Die Maestro/Cirrus- und V PAY/Plus-Wechselkurse sind unter www.helaba.de/CBD-Kursinformationen veröffentlicht. Änderungen der jeweiligen (Referenz-)Wechselkurse werden unmittelbar und ohne vorherige Benachrichtigung wirksam. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Fremdwährungsumrechnung ist die Einreichung des Umsatzes zur Abrechnung durch das Vertragsunternehmen. Dieser Zeitpunkt muss nicht dem Zeitpunkt des Einsatzes der Karte entsprechen. 6.2. Sonstige Zahlungsdienste Umrechnungen von Euro in Fremdwährungen und von Fremdwährungen in Euro erfolgen auf Basis frei gehandelter Marktkurse. Diese sind auf Anfrage erhältlich. 27 7. Geschäftstage und Annahmezeiten der Sparkasse/Landesbank Geschäftstag ist jeder Tag, an dem die an der Ausführung eines Zahlungsvorgangs beteiligten Zahlungsdienstleister den für den Zahlungsauslösekanal und die Ausführung von Zahlungsvorgängen 74 erforderlichen Geschäftsbetrieb unterhalten. Die Sparkasse/Landesbank unterhält den für die Zahlungsauslösekanäle und die Ausführung von Zahlungen erforderlichen Geschäftsbetrieb grundsätzlich an allen Werktagen, mit Ausnahme von - Sonnabenden, - 24. und 31. Dezember, - 15. August (regionaler Feiertag) - alle bundesweiten und bayerischen Feiertage Abweichend davon ist für:  die Ausführung von Echtzeitüberweisungsaufträgen (einschließlich Wero-Zahlungsaufträgen) jeder Kalendertag ein Geschäftstag; und für  Bargeldein- und -auszahlungen an eigenen Geldautomaten jeder Tag, an dem der Geldautomat betrieben wird, ein Geschäftstag. Während der Dauer der Wartungsfenster für elektronische Zahlungsauslösekanäle findet kein Geschäftsbetrieb statt. Wartungsfenster werden im vereinbarten Zugangsweg mitgeteilt. Zeitpunkt, ab dem eingehende Zahlungsaufträge als am nächsten Geschäftstag zugegangen gelten (Cut-Off-Zeit): (sofern nicht an der konkreten Annahmevorrichtung abweichende Cut-Off-Zeiten angegeben sind oder eine Echtzeitüberweisung autorisiert wird) Geschäftsstelle: werktags bis 15:30 Uhr (bzw. Ende der Öffnungszeit der jeweiligen Geschäftsstelle, sofern dies zeitlich vor 15:30 Uhr liegt) SB-Terminal, Online- werktags bis 15:30 Uhr Banking/FinTS: Datenfernübertragung: werktags bis 15:30 Uhr Telefon-Banking: werktags bis 15:30 Uhr Echtzeitüberweisungen über die Es gibt keine Annahmefristen oder Cut-Off-Zeiten. Geschäftstag ist vereinbarten Zahlungs- jeder Kalendertag eines Jahres rund um die Uhr. auslösekanäle (einschließlich Wero-Zahlungsaufträge): III. Scheckverkehr Hinweis: Die nachstehenden Entgelte werden nur berechnet, soweit für das gewählte Kontomodell nach Kapitel B Nummer I.1 bis I.3 nichts Abweichendes vereinbart wurde. 1. Allgemein Scheckeinlösung Privatkonto unentgeltlich Scheckeinlösung Privatkonto (Giro Standard, Giro Standard-Guthaben, Basiskonto) je EUR 0,40 Scheck Business S: EUR 0,50 Business M: EUR 0,40 Scheckeinlösung Geschäftsgirokonto je Scheck Business L: EUR 0,30 Business XL: EUR 0,10 S-Gemeinnützig: inklusive Scheckeinzug (Inland) Privatkonto unentgeltlich Scheckeinzug Privatkonto (Giro Standard, Giro Standard-Guthaben, Basiskonto) je Scheck EUR 0,40 Business S: EUR 0,50 Business M: EUR 0,40 Scheckeinzug Geschäftsgirokonto je Scheck Business L: EUR 0,30 Business XL: EUR 0,10 S-Gemeinnützig: Inklusive Scheckvordrucke Auf Anfrage Zusendung von Scheckvordrucken im Auftrag des Kunden Auf Anfrage Bereitstellung eines bestätigten Bundesbank-Schecks EUR 50,00 Bereitstellung eines unbestätigten Bundesbank-Schecks EUR 35,00 28 Wertstellung - Scheckeinreichungen - eigenes Kreditinstitut Buchungstag - andere Kreditinstitute - Eingang vorbehalten 2 Geschäftstage nach Buchungstag nach Geldeingang bei Sparkasse - Inkasso - Scheckeinlösung Buchungstag 2. Grenzüberschreitender Scheckverkehr 2.1. Scheckzahlungen in das Ausland 75 1,50 ‰ des Scheckbetrages, mind. EUR 10,00, max. EUR 750,00 zzgl. per Scheck in EUR Giro Premium/Komfort/S-Gemeinnützig: inklusive / Giro Standard / Giro Standard-Guthaben / Basiskonto: EUR 0,40 Business S: EUR 0,50 / Business M: EUR 0,40 / Business L: EUR 0,30 /Business XL: EUR 0,10 1,50 ‰ des Scheckbetrages, mind. EUR 10,00, max. EUR 750,00 per Scheck in Fremdwährung zzgl. Courtage 0,25 ‰, mind. EUR 3,00 zzgl. Giro Premium/Komfort/S-Gemeinnützig: inklusive / Giro Standard / Giro Standard-Guthaben / Basiskonto: EUR 0,40 Business S: EUR 0,50 / Business M: EUR 0,40 / Business L: EUR 0,30 /Business XL: EUR 0,10 2.2. Scheckzahlungen aus dem Ausland 1,50 ‰ des Scheckbetrages, mind. EUR 10,00, max. EUR 750,00 zzgl. per Scheck in EUR Giro Premium/Komfort/S-Gemeinnützig: inklusive / Giro Standard / Giro Standard-Guthaben / Basiskonto: EUR 0,40 Business S: EUR 0,50 / Business M: EUR 0,40 / Business L: EUR 0,30 /Business XL: EUR 0,10 per Scheck in EUR 1,50 ‰ des Scheckbetrages, mind. EUR 40,00, max. EUR 750,00 zzgl. Giro Premium/Komfort/S-Gemeinnützig: inklusive / Giro Standard / Giro Standard-Guthaben / Basiskonto: EUR 0,40 (Scheckinkassi) Business S: EUR 0,50 / Business M: EUR 0,40 / Business L: EUR 0,30 /Business XL: EUR 0,10 1,50 ‰ des Scheckbetrages, mind. EUR 10,00, max. EUR 750,00 per Scheck in Fremdwährung zzgl. Courtage 0,25 ‰, mind. EUR 3,00 zzgl. Giro Premium/Komfort/S-Gemeinnützig: inklusive / Giro Standard / Giro Standard-Guthaben / Basiskonto: EUR 0,40 Business S: EUR 0,50 / Business M: EUR 0,40 / Business L: EUR 0,30 /Business XL: EUR 0,10 1,50 ‰ des Scheckbetrages, mind. EUR 40,00, max. EUR 750,00 per Scheck in Fremdwährung zzgl. Courtage 0,25 ‰, mind. EUR 3,00 zzgl. (Scheckinkassi) Giro Premium/Komfort/S-Gemeinnützig: inklusive / Giro Standard / Giro Standard-Guthaben / Basiskonto: EUR 0,40 Business S: EUR 0,50 / Business M: EUR 0,40 / Business L: EUR 0,30 /Business XL: EUR 0,10 2.3. Umrechnungskurse Umrechnungen von Euro in Fremdwährungen und von Fremdwährungen in Euro erfolgen auf Basis frei gehandelter Marktkurse. Dies sind auf Anfrage erhältlich. 29 C. Sparverkehr und Wertpapiergeschäft Dienstleistung Preis in EUR I. Sparkonto 1. Kennwortvereinbarung unentgeltlich 2. Beginn und Ende der Verzinsung (Wertstellung) - Erster Tag der Verzinsung Einzahlungstag - Letzter Tag der Verzinsung Tag vor dem Auszahlungstag II. Wertpapiere 1. Depotleistungen - Depotentgelt S-Classic Depot - Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren Abrechnung und Belastung (jährlich) auf Basis des Bestands am 31.12. - Girosammelverwahrung 0,167 % vom Kurswert; mind. EUR 5,95 je Depotposten - Sonderverwahrung 0,167 % vom Kurswert; mind. EUR 5,95 je Depotposten - Wertpapierrechnung 0,333 % vom Kurswert; mind. EUR 5,95 je Depotposten - Mindestbetrag EUR 23,80 S-Neo – Neuabschlüsse ab 20.07.2026 möglich Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren Abrechnung und Belastung quartalsweise nachträglich Depotvolumen bis 25.000 Euro kostenfrei Depotvolumen > 25.000 Euro 0,15 % vom Kurswert (inkl. Mwst.) - Sonderleistungen im Auftrag des Kunden - Duplikaterstellung einer Jahressteuerbescheinigung EUR 10,00. (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) - unterjährige Depotaufstellung unentgeltlich - Erträgnisaufstellung EUR 5,10 - Bearbeitung der Sperren von Belegschaftsaktien lt. EStG EUR 10,25 pro Meldung - Vorlage NV-Bescheinigung/Freistellungsauftrag nach EUR 10,25 Steuerabzug zur Neuabrechnung Wertpapierauftrages - Depotübertragung nur fremde Kosten - Antrag auf Quellensteuerrückerstattung – je Antragsverfahren EUR 45,00 Zzgl. EUR 3,50 pro Position 2. Effektive Stücke - Einlieferung EUR 65,00 zzgl. fremder Kosten - Erneuerung Bogen (sofern Institut nicht Umtauschstelle ist) je ISIN EUR 17,85 - Einlösung von fälligen Wertpapieren je ISIN EUR 65,00 (sofern Institut nicht Zahlstelle ist) - Einlösung von fälligen Zins- und Dividendenscheinen EUR 5,00 je Schein (sofern Institut nicht Zahlstelle ist) zzgl. Fremdkosten - Beschaffung von Ersatzurkunden (soweit durch vom Kunden zu Auf Anfrage vertretende Umstände verursacht) 30 C. Sparverkehr und Wertpapiergeschäft 3. Transaktionsleistungen - An- und Verkauf von Wertpapieren - Vertriebsweg: Berater Telefon Internet - Aktien, Zertifikate, Optionsscheine, 1 % v. Kurswert 0,7 % v. Kurswert 0,4 % v. Kurswert börsengehandelte offene Investmentvermögen mind. EUR 30,00 mind. EUR 25,00 mind. EUR 20,00 (inländische. Börsenplätze) - Aktien, Zertifikate, Optionsscheine, 1 % v. Kurswert 0,7 % v. Kurswert 0,4 % v. Kurswert börsengehandelte offene Investmentvermögen mind. EUR 35,00 mind. EUR 30,00 mind. EUR 30,00 (ausländische. Börsenplätze) - Festverzinsliche Wertpapiere 0,5 % v. Kurswert 0,4 % v. Kurswert 0,3 % v. Kurswert (inländische Börsenplätze) mind. EUR 25,00 mind. EUR 20,00 mind. EUR 15,00 - Festverzinsliche Wertpapiere 0,5 % v. Kurswert 0,4 % v. Kurswert 0,3 % v. Kurswert (ausländische Börsenplätze) mind. EUR 35,00 mind. EUR 30,00 mind. EUR 30,00 - Investmentfonds zum Ausgabe-/ Rücknahmepreis über Deka - Investmentfonds anderer Anbieter Kauf unentgeltlich außerbörslich Verkauf 0,5 % vom Kurswert mind. EUR 12,50 - Bezugsrechtshandel 1 % v. Kurswert 0,5 % v. Kurswert Nicht möglich (Kauf/Verkauf/Verwertung) mind. EUR 3,50 mind. EUR 3,50 S-Neo – Neuabschlüsse ab 20.07.2026 möglich Auftragserteilung ausschließlich über die App Sparkasse Handel aller vertraglich zugelassenen Finanzinstrumente / Direktabruf Fonds EUR 1,99 je Auftrag - Wertpapier-Sparplan - Investmentfonds (mit/ohne Ausgabeaufschlag) unentgeltlich - ETF/ETC EUR 3,00 je Ausführung - Aktien EUR 3,00 je Ausführung S-Neo – Neuabschlüsse ab 20.07.2026 möglich - Investmentfonds (mit/ohne Ausgabeaufschlag) EUR 0,99 je Ausführung - ETF/ETC EUR 0,99 je Ausführung - Aktien EUR 0,99 je Ausführung - Limite - Erteilung EUR 5,00 - Änderung EUR 5,00 - Verlängerung EUR 5,00 Im Modell S-Neo – Neuabschlüsse ab 20.07.2026 möglich - Erteilung kostenfrei - Änderung kostenfrei - Verlängerung kostenfrei - Fremdkosten in- und Am jeweiligen Handelsplatz fallen unterschiedliche Gebühren, Kosten oder ausländischer Börsen und Steuern an. Je nach Börse und/oder Wertpapierart können insbesondere beim Handelsplatzentgelt (Maklercourtage) unterschiedliche Bemessungsgrundlagen sonstiger Handelsplätze oder auch Pauschalpreise gelten. Genaue Informationen zur Höhe der Fremdkosten für Ihren individuellen Wertpapierauftrag können Sie gerne bei Ihrem Wertpapierberater erfragen. - Umlagegebühr Sofern der Verkauf in einer anderen Lagerstätte erfolgt als der Kundenbestand verbucht ist, fällt eine Umlagegebühr an. Der Betrag ist lagerstellenabhängig. - Kapitaltransaktionen Ausübung von Bezugsrechten, Umtausch-/Übernahme-/Rückkaufangebot; Auf Anfrage Optionsscheinausübung - Transaktionspreis Auf Anfrage - Mindestbetrag Auf Anfrage 31 C. Sparverkehr und Wertpapiergeschäft 4. Ersatz von Aufwendungen Der Ersatz von Aufwendungen der Sparkasse richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften 32 D. Kredite Dienstleistung Preis in EUR I. Kredite Auf Anfrage II. Bankbürgschaft (Aval) Auf Anfrage 33 E. Sonstiges Hinweis: Die nachstehenden Entgelte werden nur berechnet, soweit für das gewählte Kontomodell nach Kapitel B Nummer I.1 bis I.3 nichts Abweichendes vereinbart wurde. Dienstleistung Preis in EUR 76 I. Erträgnisaufstellung im Auftrag des Kunden - für das letzte vollständige Geschäftsjahr EUR 1,00 p. M. - für frühere Geschäftsjahre mind. EUR 10,00 zzgl. Materialkosten II. Im Auftrag des Kunden vorgenommene Dienstleistungen - Telefonate Fremdkosten - Telefaxe Fremdkosten - Fernschreiben Fremdkosten - Fotokopien EUR 0,15 pro Stück - Nachforschungen - zur vermeintlich nicht ordnungsgemäßen Ausführung von Zahlungsvorgängen unentgeltlich (soweit nicht durch fehlerhafte Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden verursacht) - sonstige Nachforschungen je nach Aufwand EUR 60,00 / Stunde (soweit durch vom Kunden zu vertretende mind. EUR 10,00 Umstände verursacht) III. Duplikaterstellung im Auftrag des Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht und nicht bereits durch die Kapitel B.I.4, B.I.5, B.II.3.1 g, B.II.5.2 oderC.II.1 erfasst) Jahressteuerbescheinigung (soweit durch den Kunden zu vertretende Umstände verursacht) EUR 10,00 IV. Bankauskunft im Auftrag des Kunden Erteilung von Bankauskünften EUR 20,00 Anforderung von Bankauskünften im Kundeninteresse EUR 20,00 34 E. Sonstiges V. Entgelt für die Verwahrung von Guthaben 1. Verwahrentgelt bei Geschäftskonten Verwahrentgelt wird berechnet bei den Kontoarten: - Geschäftsgirokonto - Geldmarktkonto Geschäft Soweit diese Konten Guthaben aufweisen, verwahrt die Sparkasse diese Guthaben im Auftrag des Kontoinhabers. Die Bestimmung des Guthabens erfolgt auf Grundlage des täglich fehlerfrei ermittelten Tagesendsaldos. In den Tagesendsaldo gehen alle bis zum Ende des jeweiligen Tages entsprechend der Regelung zur Wertstellung im Preis- und Leistungsverzeichnis (vgl. Geschäftstage und Annahmezeiten) valutierten Kontobewegungen ein. Ab Überschreiten eines Guthabenbetrages von EUR 500.000 (Freibetrag) verlangt die Sparkasse für die Verwahrung des den Freibetrag übersteigenden Guthabens ein Entgelt (Verwahrentgelt) nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen. Für Kontoeröffnungen ab dem 26. Juli 2021 gilt ein Freibetrag in Höhe von EUR 100.000. Diese Freibeträge gelten aber nur sofern und soweit kein anderer Freibetrag individualvertraglich vereinbart ist. Referenzzinssatz ist der Zinssatz des Eurosystems für die geldpolitische Einlagefazilität, angegeben in % p.a.. Die Höhe und Entwicklung dieses Zinssatzes kann jederzeit über die Internetseite der Deutschen Bundesbank unter https://www.bundesbank.de/dynamic/action/de/statistiken/zeitreihen-datenbanken/zeitreihen- datenbank/723452/723452?tsId=BBK01.SU0200 abgefragt werden. Beträgt dieser Zinssatz weniger als 0 %, erhebt die Sparkasse auf das den Freibetrag übersteigende Guthaben ein Verwahrentgelt in Höhe des jeweils aktuellen Satzes der geldpolitischen Einlagefazilitäten multipliziert mit (-1). Die Zahlung des Verwahrentgelts erfolgt durch Belastung des jeweiligen Kontos zum jeweiligen Konto- Rechnungsabschluss. i Die genannte Leistung gilt für die Aktivierung und Nutzung einer oder mehrerer digitaler SparkassenCards (Debitkarte). 2 Die genannte Leistung gilt für die Aktivierung und Nutzung einer oder mehrerer digitaler Mastercard und/oder Visa Kartenprodukte (Kredit- oder 3 Debitkarten). Die genannte Leistung gilt für die Aktivierung und Nutzung einer oder mehrerer digitaler SparkassenCards (Debitkarte). 4 Die genannte Leistung gilt für die Aktivierung und Nutzung einer oder mehrerer digitaler SparkassenCards (Debitkarte). 5 Zahlungsvorgänge sind insbesondere 6 - Bareinzahlungen (auf ein Zahlungskonto) oder - Barauszahlungen von einem Zahlungskonto sowie die - Übermittlung von Geldbeträgen (auf ein anderes Zahlungskonto) durch Ausführung von - Lastschriften, - Überweisungen oder - Zahlungsvorgängen mittels einer Karte oder eines ähnlichen Instruments. Beleglos: Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefon-Banking, Online-Banking oder Datenfernübertragung (DFÜ). 7 Beleghaft: Überweisung per Vordruck, Sammeldatei mit Begleitzettel, inklusive Service mit Rechenzentren (SRZ) durch Unternehmer. 8 Sofern der Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers solche Echtzeitüberweisungen akzeptiert und der Sparkasse/Landesbank fristgemäß 9 bestätigt. Sofern der Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers solche Echtzeitüberweisungen als Wero-Zahlungsaufträge akzeptiert und der 10 Sparkasse/Landesbank fristgemäß bestätigt. 35 Beleglos: Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefon-Banking, Online-Banking oder Datenfernübertragung (DFÜ). 11 Beleghaft: Überweisung per Vordruck, Sammeldatei mit Begleitzettel, inklusive Service mit Rechenzentren (SRZ) durch Unternehmer. 12 Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Überweisung vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und 13 der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat. Beleghaft: Überweisung per Vordruck, Sammeldatei mit Begleitzettel, inklusive Service mit Rechenzentren (SRZ) durch Unternehmer. 14 Beleglos: Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefon-Banking, Online-Banking, Datenfernübertragung (DFÜ) oder Kwitt. 15 Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Überweisung vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und 16 der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat. Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Überweisung vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und 17 der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat. Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Überweisungsgutschrift vereinbarungsgemäß erfolgt und vom 18 Zahlungsdienstleister fehlerfrei durchgeführt wurde. Sofern der Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers solche Echtzeitüberweisungen akzeptiert und der Sparkasse/Landesbank 19 fristgemäß bestätigt. Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Überweisung vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und 20 der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat. Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Überweisung vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und 21 der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat. Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Überweisung vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und 22 der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat. Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn der Zahlungsdienst / die Überweisung vom Zahler ausgelöst und 23 autorisiert wurde und der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat. Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Gutschrift einer Überweisung vereinbarungsgemäß erfolgt und 24 vom Zahlungsdienstleister fehlerfrei durchgeführt wurde. Diese Entgelte werden nur erhoben, falls die Lastschrifteinlösung fehlerfrei ausgeführt und autorisiert wurde. 25 Diese Entgelte werden nur erhoben, falls die Lastschrifteinlösung fehlerfrei ausgeführt und autorisiert wurde. 26 Diese Entgelte werden nur erhoben, falls die Lastschrifteinlösung fehlerfrei ausgeführt und autorisiert wurde. 27 Diese Entgelte werden nur erhoben, falls die Lastschrifteinlösung fehlerfrei ausgeführt und autorisiert wurde. 28 29 Dies sind derzeit: Andorra, Gibraltar, Guernsey, Isle of Man, Jersey, Monaco, San Marino, Schweiz, St. Pierre und Miquelon, Vatikanstadt, Vereinigtes Königreich von Großbritannien, Nordirland Albanien, Montenegro, Republik Moldau, Republik Nord-Mazedonien Entgelte werden nur für die beauftragte und fehlerfreie Ausführung erhoben. 30 Die nachfolgenden Entgelte unter Nr. 3.1 e) bis m) gelten für alle unsere aufgeführten Kartenprodukte von Mastercard und Visa Card, soweit 31 für die jeweilige Karte keine eigenständige Regelung erfolgt. Die genannte Leistung gilt für die Aktivierung und Nutzung einer oder mehrerer digitaler Mastercard und/oder Visa Kartenprodukte (Kredit- oder 32 Debitkarten). Die Übermittlung von Kreditkartenabrechnungen in der vereinbarten Form erfolgt unentgeltlich. Rechnungsabschlüsse werden stets 33 unentgeltlich erstellt und übermittelt. EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, 34 Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion, St. Barthélemy, St. Martin (französischer Teil)), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. EWR-Staaten derzeit: EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich 35 Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion, St. Barthélemy, St. Martin (französischer Teil)), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Britisches Pfund Sterling, Dänische Krone, Isländische Krone, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, 36 Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken (nur für Liechtenstein), Tschechische Krone, Ungarischer Forint. Die Umrechnung von Umsätzen in EWR-Fremdwährung im EWR erfolgt zum letzten verfügbaren Euro-Referenzwechselkurs der Europäischen 37 Zentralbank. Zur Umrechnung und dem hierfür maßgeblichen Zeitpunkt siehe Nr. II.6.11 dieses Kapitels. Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). Zur Umrechnung siehe Nr. II.6.1. dieses Kapitels. 38 Zur Umrechnung siehe Nr. II.6.1. dieses Kapitels. 39 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, 40 Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion, St. Barthélemy, St. Martin (französischer Teil)), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn sowie Zypern. Sofern keine Ersatzkarte gemäß Kapitel B II 3.1 e) auf Kundenwunsch beantragt wurde. 41 Die genannte Leistung gilt für die Aktivierung und Nutzung einer oder mehrerer digitaler SparkassenCards (Debitkarte) 42 Im Rahmen der finanziellen Nutzungsgrenze des Kontos, d.h. im Rahmen des Kontoguthabens oder einer eingeräumten Kontoüberziehung gilt 43 der tägliche Verfügungsrahmen der Karte unabhängig für jede zum Konto ausgegebene Karte. Der Verfügungsrahmen gilt, soweit mit dem Kunden nichts anderes vereinbart wurde. Für Änderungen des Verfügungsrahmens sind die Regelungen in Nr. 2 AGB-Sparkassen maßgeblich. Soweit die Karte und die Terminals bzw. Geldautomaten für den jeweiligen Einsatz ausgestattet sind. 44 Das Verfügungslimit kann bei fremden Geldautomaten, insbesondere im Ausland, geringer sein. 45 Verfügungslimit im Ausland kann geringer sein 46 Nur mit einer physischen Karte möglich. 47 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, 48 Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion, St. Barthélemy, St. Martin (französischer Teil)), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn sowie Zypern. Die Umrechnung von Umsätzen in EWR-Fremdwährung im EWR erfolgt zum letzten verfügbaren Euro-Referenzwechselkurs der Europäischen 49 Zentralbank. Zur Umrechnung und dem hierfür maßgeblichen Zeitpunkt siehe Nr. II.6.11 dieses Kapitels. Zum Umrechnungskurs siehe Nummer II. 6. dieses Kapitels. 50 Sofern keine Ersatzkarte gemäß Kapitel B II 3.2 c) auf Kundenwunsch beantragt wurde. 51 52 Diese Entgelte werden nur erhoben, wenn die Bargeldauszahlung fehlerfrei ausgeführt und autorisiert wurde. Die Höhe des direkten Kundenentgelts vereinbart der automatenbetreibende ZD vor Auszahlung des Verfügungsbetrages mit dem 53 Karteninhaber am Geldautomaten. In diesen Fällen wird uns als Kartenherausgeber regelmäßig ein sog. Interbankenentgelt berechnet. 54 Die Umrechnung von Umsätzen in EWR-Fremdwährung im EWR erfolgt zum letzten verfügbaren Euro-Referenzwechselkurs der Europäischen 55 Zentralbank. Zur Umrechnung und dem hierfür maßgeblichen Zeitpunkt siehe Nr. II.6.11 dieses Kapitels. Die Umrechnung von Umsätzen in EWR-Fremdwährung im EWR erfolgt zum letzten verfügbaren Euro-Referenzwechselkurs der Europäischen 56 Zentralbank. Zur Umrechnung und dem hierfür maßgeblichen Zeitpunkt siehe Nr. II.6.11 dieses Kapitels. Die Umrechnung von Umsätzen in EWR-Fremdwährung im EWR erfolgt zum letzten verfügbaren Euro-Referenzwechselkurs der Europäischen 57 Zentralbank. Zur Umrechnung und dem hierfür maßgeblichen Zeitpunkt siehe Nr. II.6.11 dieses Kapitels. 36 Die Umrechnung von Umsätzen in EWR-Fremdwährung im EWR erfolgt zum letzten verfügbaren Euro-Referenzwechselkurs der Europäischen 58 Zentralbank. Zur Umrechnung und dem hierfür maßgeblichen Zeitpunkt siehe Nr. II.6.11 dieses Kapitels. Die Umrechnung von Umsätzen in EWR-Fremdwährung im EWR erfolgt zum letzten verfügbaren Euro-Referenzwechselkurs der Europäischen 59 Zentralbank. Zur Umrechnung und dem hierfür maßgeblichen Zeitpunkt siehe Nr. II.6.11 dieses Kapitels. 60 Die Umrechnung von Umsätzen in EWR-Fremdwährung im EWR erfolgt zum letzten verfügbaren Euro-Referenzwechselkurs der Europäischen Zentralbank. Zur Umrechnung und dem hierfür maßgeblichen Zeitpunkt siehe Nr. II.6.11 dieses Kapitels. Die Umrechnung von Umsätzen in EWR-Fremdwährung im EWR erfolgt zum letzten verfügbaren Euro-Referenzwechselkurs der Europäischen 61 Zentralbank. Zur Umrechnung und dem hierfür maßgeblichen Zeitpunkt siehe Nr. II.6.11 dieses Kapitels. Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Dänische Krone, Isländische Krone, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, 62 Schwedische Krone, Schweizer Franken (nur für Liechtenstein), Tschechische Krone, Ungarischer Forint. Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). Zur Umrechnung siehe Nr. II.6.1. dieses Kapitels. 63 Die Umrechnung von Umsätzen in EWR-Fremdwährung im EWR erfolgt zum letzten verfügbaren Euro-Referenzwechselkurs der Europäischen 64 Zentralbank. Zur Umrechnung und dem hierfür maßgeblichen Zeitpunkt siehe Nr. II.6.11 dieses Kapitels. Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Dänische Krone, Isländische Krone, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, 65 Schwedische Krone, Schweizer Franken (nur für Liechtenstein), Tschechische Krone, Ungarischer Forint. Diese Entgelte werden nur erhoben, falls das Zahlscheingeschäft bzw. das Kassengeschäft fehlerfrei ausgeführt und autorisiert wurde. 66 Wird nur erhoben, wenn die TAN oder die pushTAN-Nachricht vom Kunden angefordert, der Zahlungsauftrag vom Kunden mit der 67 bereitgestellten TAN oder durch Freigabe in der App erteilt worden ist und dieser der Sparkasse zugegangen ist. Wird nur erhoben, wenn die TAN vom Kunden angefordert, der Zahlungsauftrag vom Kunden mit der bereitgestellten TAN erteilt worden ist und 68 dieser der Sparkasse zugegangen ist. Gegenüber Verbrauchern sowie gegenüber Kunden, welche keine Verbraucher sind und mit denen keine abweichende Vereinbarung getroffen 69 wurde gilt Folgendes: Die Übermittlung von Kontoauszügen in der vereinbarten Form, Häufigkeit und dem vereinbarten Verfahren erfolgt unentgeltlich. Rechnungsabschlüsse werden stets unentgeltlich erstellt und übermittelt. Ausgenommen davon ist die Erstellung und Übermittlung von Duplikaten auf Verlangen des Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht). Für Überweisungen wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Überweisung vom Zahler ausgelöst und 70 autorisiert wurde und der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat. Für Lastschrifteinzüge werden Entgelte nur für die beauftragte und fehlerfreie Ausführung erhoben. EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, 71 Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion, St. Barthélemy, St. Martin (französischer Teil)), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn sowie Zypern. Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Dänische Krone, Isländische Krone, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, 72 Schwedische Krone, Schweizer Franken (nur für Liechtenstein), Tschechische Krone, Ungarischer Forint. Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) 73 74 „Zahlungsauslösekanal“ meint jede Methode, jedes Gerät oder jedes Verfahren, mit dem der Zahler bei der Sparkasse Überweisungen in Auftrag geben kann. Sofern das Entgelt nicht gemäß Auftrag vom ausländischen Empfänger/Auftraggeber zu zahlen ist. 75 Die Erstellung der Jahressteuerbescheinigung erfolgt unentgeltlich. 76 37 Preisaushang Regelsätze im standardisierten Privatkundengeschäft 01.10.2026 Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist 0,25% SPAR-/TAGES- GELDKONTEN Tagesgeld ab EUR 1,00 1,00% Für die vorzeitige Rückzahlung von Spareinlagen sind Vorschusszinsen in Höhe von 1/4 der zu vergütenden Habenzinsen zu entrichten. Für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist für den EUR 2.000 übersteigenden Betrag für max. 90 Tage; bei sonstigen Spareinlagen für den vorzeitig verfügten Betrag für die Dauer der nicht eingehaltenen Kündigungsfrist. Von Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist können - soweit nichts anderes vereinbart ist - ohne Kündigung bis zu EUR 2.000 für jedes Sparkonto innerhalb eines Kalendermonats abgehoben werden. Giro Premium Giro Komfort Giro Standard / Standard-Guthaben*** / Basiskonto*** mtl. Kontoführungspreis (Kontoführung) EUR 15,00 EUR 8,00 EUR 4,00 SparkassenCard (Debitkarte) 2 Karten inkl.; jede weitere EUR 6,00 p.a. 1 Karte inkl.; jede weitere EUR 6,00 p.a. 1 Karte inkl.; jede weitere EUR 6,00 p.a. MasterCard Gold (Kreditkarte) 1 Karte inkl.; jede weitere EUR 8,00 p. M.** je Karte EUR 8,00 p. M.** je Karte EUR 8,00 p. M.** Kreditkarte Standard (Kreditkarte) 1 Karte inkl.; jede weitere EUR 3,50 p. M.** je Karte EUR 3,50 p. M.** je Karte EUR 3,50 p. M.** Buchungsposten* - insbesondere für inklusive inklusive je EUR 0,40 - Überweisung* inklusive inklusive je EUR 0,40 - Lastschrifteinlösung* (Lastschrift) inklusive inklusive je EUR 0,40 - Dauerauftrag ausführen* (Dauerauftrag) inklusive inklusive je EUR 0,40 - Zahlungseingänge* inklusive inklusive je EUR 0,40 (Gutschrift einer Überweisung) Bargeldeinzahlung / Bargeldauszahlung* am Schalter/Kasse: inklusive am Schalter/Kasse: inklusive am Schalter/Kasse: je EUR 0,40 - Bargeldeinzahlung mit der Debitkarte inklusive inklusive inklusive am Geldautomat (oder SB-Gerät)* - Bargeldauszahlung mit der Debitkarte PRIVATGIROKONTEN inklusive inklusive inklusive am Geldautomat (oder SB-Gerät)* - Scheckeinreichung/-einlösung* inklusive inklusive je EUR 0,40 Kontoauszug im elektr. Postfach inklusive inklusive inklusive Kontoauszug am Kontoauszugsdrucker inklusive inklusive EUR 0,40 je Abruf Kontoauszug bei generell EUR 0,95 je Abruf EUR 0,95 je Abruf EUR 1,35 je Abruf vereinbarten Postversand (inkl. Porto) *Wird nur erhoben, wenn die Buchungen vereinbarungsgemäß und im Auftrag des Kunden erfolgen. Für fehlerhafte Buchungen sowie Korrektur- und Stornobuchungen wird kein Entgelt erhoben. ** Die Abrechnung des Kartenpreises erfolgt einmal pro Jahr ***Keine Kreditkarten möglich. Giro Young Premium: = Giro Premium mit einem befristeten Rabatt von 50 %* auf den monatlichen Preis für die Kontoführung des Giro Premium. Giro Young Komfort: = Giro Komfort mit einem befristeten Rabatt von 100 %* auf den monatlichen Preis für die Kontoführung des Giro Komfort. *Der befristete Rabatt gilt für Kunden bis 21 Jahre; für Schüler, Studenten, Azubis und Teilnehmer am Bundesfreiwilligendienst längstens bis 27 Jahre Giro StartSmart preisfrei Guthabenverzinsung (Stufenverzinsung)* bis EUR 1.000 2,50% Mit Volljährigkeit wird das Konto als Giro Young Komfort weitergeführt. *zum angegebenen Zinssatz wird lediglich der zugehörige Staffelbetrag verzinst ab EUR 1.000,01 0,00% Sollzinssatz für eingeräumte Kontoüberziehung 12,63% Die Anpassung der Zinssätze für eingeräumte Kontoüberziehung und geduldete Kontoüberziehung richten sich nach einer Sollzinssatz für geduldete Kontoüberziehung (1) 15,63% Veränderung des folgenden Referenzzinssatzes: "gleitender Zinssatz für 2-jährige Pfandbriefe" - veröffentlicht durch die Deutsche Bundesbank Giro Premium und Giro Young Premium Maßgeblich ist der am 28.02.2026 ermittelte Wert des Referenzzinssatzes. Die Entwicklung des Referenzzinssatzes werden wir Sollzinssatz für eingeräumte Kontoüberziehung 10,88% regelmäßig zum Ultimo der Monate Februar, Mai, August u. November überprüfen. Hat sich zu diesem Zeitpunkt der Sollzinssatz für geduldete Kontoüberziehung (1) 13,88% Referenzzinssatz um mindestens 0,25 Prozentpunkte gegenüber seinem maßgeblichen Wert am 31.08.2025 bzw. bei der letzten Zinsbelastungsperiode jeweils vierteljährlich Anpassung der o.g. Zinssätze verändert, sinken oder steigen diese um ebenso viele Prozentpunkte mit Wirkung zum ersten Kalendertag des Folgequartals. Sie werden mit jedem Rechnungsabschluss über die aktuellen Zinssätze informiert. (1) geduldete Kontoüberziehung ist die vorübergehende Überziehung des laufenden Kontos ohne zugesagte Dispositionslinie oder über die zugesagte Dispositionslinie hinaus Referenzzinssatz per 28.02.2026 2,66% Das Konto wird vierteljährlich, jeweils zum Ultimo März, Juni, September und Dezember jeden Jahres zinsmäßig abgerechnet. Zum Zeitpunkt des Drucks des nächsten Kontoauszuges, welcher diese Abrechnungsbuchung enthält, wird ein Rechnungsabschluss gemäß § 355 HGB erteilt. Die Preise werden monatlich gebucht. (Rechnungsabschlüsse werden kostenlos erstellt) Preis für die Ausgabe von Münzrollen (für Kunden mit einem Girokonto bei der Sparkasse Mainfranken Würzburg) je Rolle EUR 0,50 Preis für die Ausgabe von Münzrollen (für Kunden ohne Girokonto bei der Sparkasse Mainfranken Würzburg bzw. fremde Kunden) je Rolle EUR 2,00 Ausgabe einer SparkassenCard & SparkassenCard Visa Debit (Debitkarte) EUR 6,00 p.a. KARTEN Ausgabe einer Kreditkarte - Hauptkarte/Zusatzkarte Kreditkarte Standard (Kreditkarte) EUR 3,50 p. M.* MasterCard Gold (Kreditkarte) EUR 8,00 p. M.* Basis-Kreditkarte (Debitkarte) EUR 3,50 p. M.* *Die Belastung des Kartenpreises erfolgt einmal pro Jahr. Bargeldauszahlung an eigene Kunden am Schalter am Geldautomaten Bargeldauszahlung mit der SparkassenCard (Debitkarte) bei fremden mit unserer SparkassenCard & Visa Debit (Debitkarte) kostenfrei* kostenfrei Zahlungsdienstleistern (ZD) an eigene Kunden im und außerhalb des EWR (1) mit unserer Mastercard/Visa Card (Kreditkarte) entfällt 3% mind. EUR 6,00 am Schalter entfällt Bargeldauszahlung mit Mastercard/Visa (Kreditkarte) oder Basiskreditkarte am Geldautomaten (Debitkarte) bei fremden ZD an eigene Kunden im und außerhalb des EWR (1) - bei Sparkassen und Landesbanken, die am Heimatsparkassenmodell unentgeltlich in Euro (8) 3 % des Umsatzes 3 % des Umsatzes teilnehmen ALLGEMEINE ZAHLUNGS- VERKEHRSLEISTUNGEN(7) mind. EUR 5,00 mind. EUR 6,00 - bei ZD im EWR, die ein direktes Kundenentgelt (2) erheben - in Euro(6) im unentgeltlich girocard-, Maestro-, V PAY- oder Visa Debit-System in EWR-Fremdwährung (5) oder 3 % des Umsatzes 3 % des Umsatzes - bei ZD im EWR in Euro , die kein direktes Kundenentgelt (3) erheben im (6) 1% mind. Drittstaatenwährung (7) zzgl. mind. EUR 5,00 mind. EUR 6,00 Maestro-, V PAY- oder Visa Debit-System EUR 5,50 Währungsumrechnungsentgelt (4) zzgl. 2% v. Umsatz zzgl. 2 % v. Umsatz - bei ZD im EWR (1) in EWR-Fremdwährung (5) oder Drittstaatenwährung (7) im *Abhängig vom gewählten Kontomodell Maestro-, V PAY- oder Visa Debit-System zzgl. Währungsumrechnungsentgelt 1% mind. (4) Hinweis: Gegebenenfalls werden Sie durch den fremden Geldautomatenbetreiber mit einem Entgelt belastet. - bei ZD außerhalb des EWR in EWR-Fremdwährung (5) oder in EUR 5,50 zzgl. Drittstaatenwährung (7)im Maestro-System,V PAY- oder Visa Debit-System 2% v. Umsatz zzgl. Währungsumrechnungsentgelt (4) (1) EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, (5) Für die Preisberechnung maßgeblich ist die Währung, in der der Zahlungsvorgang den von der Sparkasse eingeschalteten Dienstleister erreicht. Das Martinique, Mayotte, Réunion, St. Barthélemy, St. Martin (französischer Teil)), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, heißt, wird eine Kartenzahlung in Fremdwährung ausgelöst oder in eine Fremdwährung umgerechnet, bevor sie den von der Sparkasse eingeschalteten Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Dienstleister erreicht, wird dieser Zahlungsvorgang als Zahlung in dieser Fremdwährung abgerechnet. Umrechnung s. Preis- und Leistungsverzeichnis, Republik, Ungarn sowie Zypern. B.II.6.1. Zu den EWR-Fremdwährungen gehören derzeit: Dänische Krone, Isländische Krone, Kroatische Kuna, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken (nur für Liechtenstein), Tschechische Krone, Ungarischer Forint (2) Die Höhe des direkten Kundenentgelts vereinbart der automatenbetreibende ZD vor Auszahlung des Verfügungsbetrages mit dem Karteninhaber am Geldautomaten (3) In diesen Fällen wird uns als Kartenherausgeber regelmäßig ein sog. Interbankenentgelt berechnet. (6) Für die Preisberechnung maßgeblich ist die Währung, in der der Zahlungsvorgang den von der Sparkasse eingeschalteten Dienstleister erreicht. Das heißt, wird eine Kartenzahlung in Fremdwährung ausgelöst und dann in Euro umgerechnet, bevor sie den von der Sparkasse eingeschalteten (4) Die Umrechnung von Umsätzen in EWR-Fremdwährung im EWR erfolgt zum letzten verfügbaren Euro-Referenzwechselkurs der EZB. Zur Umrechnung Dienstleister erreicht, wird dieser Zahlungsvorgang als Zahlung in Euro abgerechnet. und dem hierfür maßgeblichen Zeitpunkt siehe Nr. B II.6.11 des Preis- und Leistungsverzeichnisses. (7) Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). Zur Umrechnung siehe Preis- und Leistungsverzeichnis, B.II.6.1. Kreditbeträge EUR 3.000 - EUR 50.000 Beispiel: Kreditbetrag EUR 10.0000 KREDITE PRIVAT- Laufzeiten bis 120 Monate Laufzeit 84 Monate Sollzins von 6,10 % bis 12,90 % Effektiver Jahreszins 8,57 %* Effektiver Jahreszins von 6,28 % bis 13,70 % *bonitätsabhängig Gesamtkosten bei einer Laufzeit von 84 Monaten pro EUR 500 Kreditbetrag: ab EUR 115,50 Hinweis: Informationen über die sich aus verschiedenen Kreditbeträgen und Laufzeiten ergebenden Kosten halten wir am Schalter für Sie zur Einsicht bereit. An- und Verkauf (bei Inlandsbörsen) Girosammel-/Streifbandverwahrung (jährlich) Postenpreis 0,167% v. KW Alle Preise jeweils zzgl. fremde Spesen S-Direkt (PC) S-Direkt (Tel.) S-Classic S-Neo Wertpapierrechnung (jährlich) Postenpreis 0,333% v. KW 0,40% 0,70% 1,00% EUR 1,99 je Auftrag jew. mind. EUR 5,95 je Posten; mind. EUR 23,80 je Depot Aktien 20,00 25,00 30,00 entfällt S-Neo - Depotvolumen bis EUR 25.000,00 kostenfrei WERTPAPIERE mind. EUR Festverzinsl. 0,30% 0,40% 0,50% EUR 1,99 je Auftrag S-Neo - Depotvolumen > EUR 25.000,00 / kein Mindestpreis / quartalsweise nachträglich 0,15 % v. KW (inkl. Mwst.) Wertpapiere mind. EUR 15,00 20,00 25,00 entfällt Effektive Stücke Org.-eig. EUR 0,00 EUR 1,99 je Auftrag Einlösung Zins-/Dividendenschein (eig. inl. Papiere) EUR 0,00 Investment- Org.-fremde Kauf EUR 0,00 EUR 1,99 je Auftrag Einlösung Zins-/Dividendenschein (fremde inl. Papiere) EUR 5,00 je Schein zzgl. Fremdkosten zertifikate Org.-fremde Verkauf 0,50% mind. EUR 12,50 EUR 1,99 je Auftrag Einlösung Zins-/Dividendenschein (fremde ausl. Papiere) EUR 5,00 je Schein zzgl. Fremdkosten Sparplan - Investmentfonds unentgeltlich (mit/ohne Ausgabeaufschlag) EUR 0,99 je Ausführung Einlösung von fälligen Wertpapieren (organisationseigene) EUR 0,00 Sparplan - ETF/ETC EUR 3,00 je Ausführung EUR 0,99 je Ausführung Einlösung von fälligen Wertpapieren (organisationsfremd) EUR 65,00 je ISIN, zzgl. Fremdkosten Sparplan - Aktien EUR 3,00 je Ausführung EUR 0,99 je Ausführung Depotauflösung EUR 0,00 EUR 0,00 Vormerkung eines Limits EUR 5,00 kostenfrei Weitere Regelleistungen: Informationen über Kosten und Sicherheitsleistungen erhalten Sie auf Wunsch am Schalter oder direkt im Internet unter www.sparkasse-mainfranken.de. Die Sparkasse Mainfranken Würzburg gehört dem Sicherungssystem der Deutschen Sparkassen-Finanzgruppe an. Weitere Hinweise erhalten Sie unter Nr. 28 unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder über www.dsgv.de/sicherungssystem. Hinweis: Der Ersatz von Aufwendungen der Sparkasse richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Preise für weitere Dienstleistungen und die Wertstellungsregelungen im normalen Geschäftsverkehr mit Privatkunden entnehmen Sie bitte dem Preis- und Leistungsverzeichnis am Schalter und im Internet.