*0123456789012345678901* 0123456789012345678901 Bedingungen für das „PS-Lotterie-Sparen“ (gültig nach Genehmigung durch die Lotterieaufsichtsbehörden ab 01.01.2016) 1. Vorwort 5.000 Euro und ein Gewinn von 500 Euro sowie die folgenden Grund- Zur Förderung des Spargedankens führen die Sparkassen der Länder nummern ermittelt: Brandenburg, Freistaat Sachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Sach- – eine Grundnummer in Form einer einstelligen Endziffer für den 2,50 sen-Anhalt das "PS-Lotterie-Sparen" durch, an dem jeder teilnehmen Euro-Gewinn kann, der das 18. Lebensjahr vollendet hat. – eine Grundnummer in Form einer vierstelligen Endziffer für den 100 Ein PS-Los setzt sich aus dem Sparbetrag von 4 € und dem Auslosungs- Euro-Gewinn beitrag von 1 € zusammen. – eine Grundnummer in Form einer vierstelligen Endziffer für den 250 Schuldnerin der Sparbeträge ist die Sparkasse, bei der die Sparbeträge Euro-Gewinn. entrichtet werden. Träger des Auslosungsverfahrens und Schuldner aller Für den Losbestand, der keine vollständige Auslosungsgruppe mit 30.000 Gewinnforderungen ist die Lotteriegesellschaft der Ostdeutschen Spar- Losen ergibt, wird eine Schlussgruppe gebildet, die mindestens 27.000 kassen mbH. Lose umfasst. Gegebenenfalls wird der Losbestand der keine vollstän- Die Auslosungsbeiträge nehmen die Sparkassen im Namen und für dige Auslosungsgruppe von 30.000 Losen ergibt mit einer 30.000er-Aus- Rechnung der Lotteriegesellschaft der Ostdeutschen Sparkassen mbH losungsgruppe zu einer Schlussgruppe zusammengefasst. Innerhalb der entgegen. Schlussgruppe ergibt sich die Anzahl der Einzelgewinne von 5.000 Euro und 500 Euro aus der nach Abzug der vorgenannten Grundnummernge- 2. Erwerb von PS-Losen winne für die Schlussgruppe zur Verfügung stehenden Gewinnsumme. Der PS-Sparer kann der Sparkasse einen Dauerauftrag erteilen, aufgrund dessen Sparbeträge und Auslosungsbeiträge laufend vom Konto abzubu- 5.2 Sonderauslosungen chen sind. Die Art der Sondergewinne ist drei Monate vor der Auslosung im Kassen- Die Erteilung des Dauerauftrages ist dem PS-Sparer schriftlich zu bestäti- raum der Sparkasse bekannt zu geben. gen. Die Bestätigung muss die Losnummer enthalten. Es finden jährlich folgende Sonderauslosungen statt: Ist aufgrund fehlender Deckung des Kontos des PS-Sparers die monatli- – Sonderauslosung im März: che Abbuchung von 5 € je PS-Los bis zum Tag der Abbuchung (5. des Geld- und Sachpreise im Gesamtwert von mindestens 1.000.000 Euro Monats oder, wenn dieser Tag auf ein Wochenende oder Feiertag fällt, – Sonderauslosung im Juli: am folgenden Werktag) nicht gesichert, kommt der Spar-Spielvertrag für Sachpreise im Gesamtwert von mindestens 500.000 Euro den folgenden Teilnahmezeitraum nicht zustande und der bisherige Ver- – Sonderauslosung im November: trag endet. Der PS-Sparer wird darüber von der zuständigen Sparkasse Sachpreise im Gesamtwert von mindestens 750.000 Euro schriftlich informiert. PS-Sparer nehmen an den jeweiligen Sonderauslosungen mit der Los- 6. Veröffentlichung der Auslosungsergebnisse nummer der Monatsauslosung teil, wenn diese im Monat der Sonderaus- Die ausgelosten Gewinne werden innerhalb von 10 Tagen nach der Aus- losung zur Teilnahme an der Monatsauslosung berechtigt sind. losung durch Aushang in den Kassenräumen der Sparkassen bekannt 3. PS-Gewinnfonds gegeben. Der PS-Gewinnfonds wird aus den Auslosungsbeiträgen (Ziff. 1) gebildet und nach Abzug eines gemäß einer Auflage der Lotterieaufsichtsbehör- 7. Verfügung über die Gewinne den zu verwendenden Zweckertrages, der zu zahlenden Steuern und der Die Auszahlung von Gewinnen erfolgt durch automatische Gutschrift auf Kosten nach Maßgabe des Auslosungsplanes (Ziff. 5) an die PS-Sparer dem angegebenen Konto. ausgeschüttet. 4. Auslosungen 8. Rückzahlung der Sparbeträge Der PS-Sparer nimmt mit seiner Losnummer an den Auslosungen teil. Die im Laufe des Jahres angesammelten Sparbeträge werden Ende Novem- In jedem Monat findet am 10. eine Monatsauslosung statt. Die Sonder- ber/Anfang Dezember dem angegebenen Konto gutgeschrieben und vom auslosungen werden jedes Jahr am 10. März, 10. Juli und 10. November Zeitpunkt der Gutschrift an zu den jeweils geltenden Zinssätzen verzinst. durchgeführt. Die Lotteriegesellschaft der Ostdeutschen Sparkassen mbH kann Abwei- 9. Abtretung und Verpfändung der Ansprüche chungen bis zu 15 Tagen nach den vorgesehenen Terminen aus techni- Eine Abtretung oder Verpfändung der Forderungen des PS-Sparers ist in schen Gründen zulassen. seinem eigenen Interesse bis zum Zeitpunkt der Gutschrift auf ein Konto ausgeschlossen. 5. Auslosungsplan Die Anzahl der auszulosenden Gewinne und die Gesamtgewinnsumme ist von der Zahl der an der Auslosung teilnehmenden Lose abhängig. 10. Schlussbestimmungen Eine Änderung der Bedingungen bleibt vorbehalten. Sie wird für die PS- 5.1 Monatsauslosung Sparer verbindlich, sobald sie durch Aushang im Kassenraum der Spar- Es werden Auslosungsgruppen mit jeweils 30.000 Losen gebildet. Inner- kasse bekannt gemacht ist. halb einer Auslosungsgruppe mit 30.000 Losen werden ein Gewinn von 157 361.000 D0 OSV (Fassung Jan. 2016) - v2.3.1 © Deutscher Sparkassenverlag Seite 1 von 3 Auslosungsbestimmungen für das PS-Lotterie-Sparen (gültig nach Genehmigung durch die Lotterieaufsichtsbehörden ab 01.01.2016) Die Sparkassen der Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern bb) Variante II (teilweise manuelles Auslosungsverfahren) Sachsen und Sachsen-Anhalt führen die Auslosungen grundsätzlich Mit der Auslosungssoftware erfolgt die laut Gewinnstruktur vorgese- gemeinsam durch. hene Ziehung der Einzelgewinne für die 30.000er-Gruppe und die Für die nach Ziff. 4 ff. der „Bedingungen für das PS-Lotterie-Sparen“ (Bed.) Ziehung der Einzelgewinne für die Schlussgruppe, wobei in der durchzuführenden Auslosungen wird eine geprüfte und genehmigte Auslo- 30.000er-Gruppe der 5.000 € Gewinn vorerst als 500 € Gewinn gezo- sungssoftware benutzt bzw. werden Teile des Auslosungsverfahrens gen wird. manuell durchgeführt. Die Ermittlung des Hauptgewinns der Monatsauslosung kann auch mit zwei gleichfarbigen Briefumschlägen, Kugeln o. ä. erfolgen. Diese I. Allgemeines enthalten jeweils die Speichernummer der vorab gezogenen 500 € Gewinne und die entsprechenden Losnummern und Namen der Die Ziehungen erfolgen öffentlich unter notarieller, behördlicher oder Gewinner, die zur Auslosungsveranstaltung eingeladen wurden. behördlich genehmigter Aufsicht. Nach vorherigem Mischen wird durch eine neutrale Person ein Brief- Der in Ziff. 5.1. Bed. enthaltene Gewinnplan der Monatsauslosung ist auf umschlag, eine Kugel o. ä. gezogen. Das Gezogene repräsentiert 30.000 Lose abgestellt. Bei der Monatsauslosung sind jedoch Mehr- oder den 5.000 Euro Gewinn, das heißt, alle Losnummern mit der im Mindergewinne bei abweichenden Loszahlen vorgesehen. Daher ist es gezogenen Briefumschlag bzw. in der gezogenen Kugel o. ä. enthal- notwendig, vor Eintritt in die Auslosungshandlung den endgültigen Auslo- tenen Speichernummer haben 5.000 Euro gewonnen. Die Losnum- sungsplan für die Ziehung aufzustellen. mern der Kunden von der Sparkasse, bei der die Auslosungsveran- staltung durchgeführt wird, können laut verlesen werden. Die Nut- II. Auslosungsverfahren zung der Briefumschläge, Kugeln o. ä. ist im Ziehungsprotokoll zu 1. Erfassung der Lose und Kontrolle vermerken. Die Monatsauslosung erfolgt in nachstehend beschriebener Form: 2.2 Gewinne bei den Sonderauslosungen a) Die Sparkassen melden die Losnummern der verkauften Lose in Num- Die von den Sparkassen durch Nummernverzeichnisse oder sonstige mernverzeichnissen oder geben die beteiligten Losnummern direkt in Datenträger für die Monatsauslosung im März, Juli bzw. November jeden einen Datenspeicher ein. Jahres gemeldeten Lose werden jeweils in einer Gruppe für die Sonder- auslosung zusammengefasst. Jede Losnummer erhält programmseitig b) Die ergebende Gesamtzahl der eingegebenen Losnummern wird in eine Speichernummer. Gruppen á 30.000 Lose eingeteilt. Jede Losnummer erhält eine Spei- chernummer, die zwischen den Zahlen 1 bis 30.000 liegen kann. Der Ziehungsvorgang ist wie folgt festgelegt: c) Es wird eine Datei über die Gruppeneinteilung erstellt. Die Aufsichts- a) Entsprechend der Anzahl der Gewinne werden Untergruppen gebildet, person überzeugt sich stichprobenartig von der Speicherung und die nahezu die gleiche Anzahl von Losen enthalten. Zuordnung der Speichernummer durch Auswahl einer beliebigen Zahl b) Je Gewinn wird auf der Grundlage der für die Monatsauslosung einge- von Losnummern; die Auswahl wird aus den angelieferten Nummern- setzten PC-Software eine Nummer ermittelt, die innerhalb des Rah- verzeichnissen der Sparkassen vorgenommen. mens der Losanzahl der jeweiligen Untergruppe liegt. Diese Nummer Mit dieser Stichprobe bestätigt die Aufsichtsperson die Beteiligung der bestimmt auf der Grundlage des Nummernverzeichnisses die abgesetzten Losnummern an der Auslosung und deren Speiche- Gewinnlosnummer. rung. Die Stichprobe wird dem Protokoll über die Auslosungshandlung c) Die Zuordnung der Art des Gewinnes zur Gewinnlosnummer kann als Anlage beigefügt und ist Bestandteil des Protokolls. manuell erfolgen. Die Aufsichtsperson prüft die Vollständigkeit der teilnehmenden Lose 2. Auslosung der Gewinne anhand von Stichproben. Die im Rahmen des PS-Lotterie-Sparens anfallenden Gewinnermittlun- gen werden grundsätzlich über eine Software auf einem Personalcompu- 3. Eingabe der gezogenen Gewinne zur Auswertung ter abgewickelt. Die von einem Sachverständigen begutachtete Software Die Grund- und Speichernummern der Monatslosung werden in ein DV- arbeitet mit einem Zufallszahlengenerator. Das Programm ist auf einer Programm zur Ermittlung der dazugehörigen Losnummern eingegeben. CD-ROM gespeichert, die zwischen den Auslosungsterminen von der Die Aufsichtsperson wählt stichprobenartig Gewinn-Losnummern lt. Grup- Aufsichtsperson in Verwahrung genommen wird. Die Gewinnermittlung penverzeichnis aus und lässt sich dazugehörige Speichernummern aus- erfolgt durch Starten des Programms. Werden davon abweichend Teile drucken. Durch Vergleich mit dem Auslosungsbogen, in dem die Gewinn- der Auslosungshandlung manuell durchgeführt, wird im Folgenden darauf speichernummern vermerkt sind, stellt sie die ordnungsgemäße Zuord- ausdrücklich hingewiesen. nung von Gewinn-Speichernummern und Gewinn-Losnummern und Gewinnbetrag fest. 2.1 Grundnummern und Einzelgewinne bei der Monatsauslosung Zur Kontrolle werden Protokolle über das Gesamtergebnis der ermittelten Die Gewinne werden wie folgt ermittelt: Gewinne ausgedruckt, die mit dem jeweiligen Gewinnplan übereinstim- Die für die Auslosung lt. Auslosungsplan gültige Gewinnstruktur wird ein- men müssen. Nach der Freigabe sind keine Änderungen mehr möglich. gegeben und anschließend ausgedruckt. In den 30.000er-Gruppen ist Die ermittelten Losnummern werden in numerisch aufsteigender Folge jede Losnummer mit einer Speichernummer von 1 bis 30.000 versehen. sortiert in einer Liste ausgedruckt. Diese erstellte Liste ist die offizielle In der Schlussgruppe richtet sich die Zahl der Speichernummern nach der Ziehungsliste mit den Gewinn-Losnummern der Grund- und Einzelge- Anzahl der tatsächlich gespielten Losnummern in der Schlussgruppe. Die winne zur jeweiligen Monats- bzw. Sonderauslosung. möglichen Speichernummern werden für die Schlussgruppe bei der Ein- III. Dokumentation gabe der Gewinnstruktur hinterlegt. Für die Schlussgruppe werden die Losnummern, auf die Gewinne entfallen, durch einmalige Ziehung der Über den Verlauf der Auslosung ist unter Nennung der Mitwirkenden, der 157 361.000 D0 OSV (Fassung Jan. 2016) - v2.3.1 notwendigen Zahl (Speichernummer) und nachträglicher Zuordnung der Ziehungszeit und des Ziehungsortes ein von der Aufsichtsperson zu Merkmale Speichernummer/Losnummer ermittelt. unterzeichnendes Protokoll zu fertigen. Über alle vorgenommenen Hand- lungen und Ziehungen erfolgt ein Ausdruck bzw. eine Dokumentation, die Der Programmlauf ist wie folgt festgelegt: Bestandteil des Ziehungsprotokolls sind. Die Richtigkeit wird von der Auf- a) Ziehung der Grundnummern für die 2,50 €, 100 € und 250 € Gewinne sichtsperson geprüft und durch Abzeichnung bzw. Siegelung bestätigt. durch Verwendung der Auslosungssoftware Alle an der Auslosung beteiligten Datenträger werden gesichert und 6 b) Ziehung der Einzelgewinne © Deutscher Sparkassenverlag Jahre lang als Beweismaterial aufbewahrt. Die Stammprogramme werden ba) Variante I (ausschließliche Verwendung der Auslosungssoftware) in einer geschützten Bibliothek aufbewahrt. Es folgt die lt. Gewinnstruktur vorgesehene Ziehung der Einzelge- winne für die 30.000er-Gruppe. Die Einzelgewinne werden in abstei- IV. Schlussbestimmungen gender Reihenfolge gezogen. Für die Schlussgruppe werden die Eine Änderung dieser Auslosungsbestimmungen bleibt vorbehalten. Sie Gewinne nach den in der Gewinnstruktur hinterlegten Einzelgewin- wird für die PS-Sparer verbindlich, sobald sie durch Aushang im Kassen- nen in absteigender Reihenfolge ermittelt. raum der Sparkasse bekannt gemacht ist. Seite 2 von 3 PS-LOTTERIE-SPAREN Hinweise zur Spielsuchtgefährdung Sehr geehrte Damen und Herren, der Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland enthält die Verpflichtung, Informationen über Spielsucht, Präventionen und Behandlungsmög- lichkeiten bereit zu halten. Beim PS-LOTTERIE-SPAREN steht der Spargedanke im Vordergrund(4 Euro je Los). Durch das Sparlos (1,-Euro Losbeitrag) gibt es daneben aber auch eine Glückspielkomponente. Diese soll primär den Sparanreiz fördern, bietet aber auch Anreize zum Spiel. Übertreibung und exzessives Spiel können zur Abhängigkeit und letztlich auch zur Sucht führen. Erhalten Sie sich den Spaß am Spiel, nehmen Sie es nicht zu ernst, vor allem hüten Sie sich davor, mit aller Macht Geld gewinnen zu wollen. Anhaltspunkte für eine Glücksspielabhängigkeit oder Spielsuchtgefährdung können z. B. folgende Verhaltensweisen sein: – Sie verspielen dauerhaft mehr Geld als geplant. – Sie leihen sich Geld, um zu spielen – oder verspielen Geld, das Ihnen nicht gehört. – Sie haben nach dem Spielen ein schlechtes Gewissen. – Sie verheimlichen Ihren Angehörigen und Freunden das tatsächliche Ausmaß Ihrer Spieleinsätze bzw. Verluste oder das Spielen überhaupt. – Sie vernachlässigen wegen des Spielens Ihre sozialen Kontakte. – Ihre Arbeit leidet durch das Spiel. – Sie erkennen, dass Sie sich selbst – und anderen – Schaden zufügen und spielen trotzdem weiter. Wenn Sie feststellen, dass eine oder mehrere der geschilderten Situationen bei Ihnen zutreffen, ist Vorsicht geboten. Wir empfehlen Ihnen, sich in diesem Fall vertrauensvoll an Fachleute zu wenden, die Ihnen Hilfe anbieten, z. B.: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung Maarweg 149 – 161 50825 Köln Telefon: 0800/137 27 00 (kostenfrei und anonym) 157 361.000 D0 OSV (Fassung Jan. 2016) - v2.3.1 Seite 3 von 3