*0000000000004222509260* 0000000000004222509260 Bedingungen für 3-D Secure mit der S-pushTAN-App für Kartenverfügungen im Online-Handel Berliner Sparkasse Fassung August 2025 Alexanderplatz 2, 10178 Berlin 1. Voraussetzungen und Bedingungen für Kartenverfügungen im Online-Handel/mobiles Endgerät mit S-pushTAN-App als Zahlungsinstrument a) Wird beim Einsatz einer von der Sparkasse ausgegebenen Debit- oder Kreditkarte (nachfolgend Karte1 genannt) für die Autorisierung von Kartenverfügungen im Online-Handel2 die Nutzung eines besonderen Authentifizierungsverfahrens gefordert, so erfolgt die Überprüfung der Identität des Karteninhabers oder der berechtigten Verwendung der Karte durch eine sog. starke Kundenauthentifizierung mit den 3-D Secure Verfahren von Mastercard3 oder Visa4 und den nachfolgend in Nr. 5 dieser Bedingungen für 3-D Secure mit der S-pushTAN-App für Kartenverfügungen im Online-Handel vereinbarten Authentifizierungselementen. Der Zugang zu den 3-D Secure-Verfahren von Mastercard oder Visa erfolgt über die auf dem mobilen Endgerät des Karteninhabers zu installierende S-pushTAN-App. Das in Nr. 6 geregelte Verfahren zur Beauftragung und Autorisierung einer Kartenverfügung im Online- Handel mit einer starken Kundenauthentifizierung mittels 3-D Secure-Verfahren von Mastercard oder Visa in Verbindung mit der auf einem mobilen Endgerät des Karteninhabers installierten und für die Karte freigeschalteten S-pushTAN-App, werden als weiteres Zahlungsinstru- ment vereinbart. Eine Karte kann für Kartenverfügungen im Online-Handel eingesetzt werden, wenn sie mit den erforderlichen Kartendaten für den Online- Handel ausgestattet ist, d. h., mit einer 16-stelligen PAN (Primary Account Number), einer Kartenprüfnummer (Card Verification Value (CVV) bzw. Card Validation Code (CVC)) und dem „Gültig-bis“-Datum. b) Diese Bedingungen für 3-D Secure mit der S-PushTAN-App für Kartenverfügungen im Online-Handel gelten ergänzend zu den Regelungen im Kartenantrag und den weiteren besonderen Bedingungen („weitere Kartenbedingungen“5), die ebenfalls Bestandteil des Kartenvertrages sind. Für die Nutzung einer digitalen Karte, die zu einer physischen oder als virtuelle Karte auf einem Telekommunikations-, Digital- oder IT- Gerät (mobiles Endgerät) gespeichert ist, sind diese Bedingungen für 3-D Secure mit der S-pushTAN-App für Kartenverfügungen im Online-Handel nicht anwendbar, sondern die für die Karte einschlägigen Bedingungen für die digitale Karte mit individualisierten Authentifizierungsverfahren. c) Vertragliche Vereinbarungen zwischen dem Vertragspartner des Kartenvertrages (Kartenvertragspartner) oder dem ggf. abweichenden Karteninhaber mit Dritten (z. B. Endgerätehersteller, Mobilfunkanbieter oder Anbieter von Bezahlplattformen, in denen digitale Karten hin- terlegt werden können) bleiben ebenso wie der Betrieb des mobilen Endgeräts und der S-pushTAN-App des Herstellers Star Finanz-Soft- ware Entwicklung und Vertriebs GmbH unberührt. Die Bedingungen der S-pushTAN-App können in der S-pushTAN-App eingesehen werden. 2. Installation der S-pushTAN-App für 3-D Secure Ist auf dem mobilen Endgerät die S-pushTAN-App für den Karteninhaber nicht installiert, ist zunächst die App zu installieren. Informationen über Bezugsmöglichkeiten der S-pushTAN-App in App-Stores, deren Installation und Aktivierung sowie Hinweise zum Bezahlen im Internet sind in den Geschäftsräumen der Sparkasse verfügbar sowie auf der Internetseite der Sparkasse abrufbar. 3. Freischaltung der S-pushTAN-App Die S-pushTAN-App kann erst nach einer Freischaltung für ein bestimmtes mobiles Endgerät des Karteninhabers genutzt werden. Für die Karte wird das für sie einschlägige 3-D Secure-Verfahren entweder von Mastercard oder von Visa in Verbindung mit der S-pushTAN-App genutzt. Sofern der Karteninhaber das Sicherungsverfahren pushTAN noch nicht nutzt, muss er die S-pushTAN-App auf dem mobilen Endge- rät installieren und mit der dazu verschickten Registrierungsnachricht (Registrierungsbrief) der Sparkasse nach den darin gemachten Vorga- ben und den mitgeteilten Registrierungsdaten freischalten. Die Sparkasse wird den Karteninhaber niemals kontaktieren – weder per E-Mail noch telefonisch etc., – um ihn dazu aufzufordern, die in der Registrierungsnachricht mitgeteilten Registrierungsdaten zur Freischaltung der S-pushTAN-Verbindung (pushTAN-ID, Registrierungscode, Bankleitzahl), persönliche Daten sowie Anmeldenamen, Passwörter, den QR-Code oder die Kartendaten preiszugeben oder auf einer Inter- netseite einzutragen. Die Registrierungsdaten dürfen nur in der vom Karteninhaber selbst zu nutzenden S-pushTAN-App verwendet werden. 4. Aktivierung der Karten für 3-D Secure Das 3-D Secure-Verfahren kann für die Karte genutzt werden, sobald die Karte erfolgreich über Mastercard® Identity Check™ bzw. Visa Secure aktiviert wurde. Liegt die Zustimmung des Kartenvertragspartners zu diesen Bedingungen für 3-D Secure mit der S-pushTAN-App für Kartenverfügungen im Online-Handel vor, erfolgt die Aktivierung der Karte grundsätzlich ohne weiteres Zutun automatisiert, es sei denn, die Sparkasse überlässt dem Kartenvertragspartner die Entscheidung, ob und wann die Karte aktiviert wird. 5. Authentifizierung über 3-D Secure mit der S-pushTAN-App Der Karteninhaber kann die Karte im Online-Handel grundsätzlich nur nutzen, wenn er sich gegenüber der Sparkasse authentifiziert hat. Die Authentifizierung ist das Verfahren, mit dessen Hilfe die Sparkasse die Identität des Karteninhabers oder die berechtigte Verwendung der Karte überprüfen kann. Dafür werden als Authentifizierungselemente die S-pushTAN-App auf dem mobilen Endgerät des Karteninhabers als erster Faktor (Besitzelement) und biometrische Elemente des Karteninhabers, z. B. Fingerabdruck, Gesichtserkennung bzw. sonstige Ent- sperrmechanismen (z. B. der Entsperrcode) als zweiter Faktor vereinbart. 6. Autorisierung von Kartenverfügungen durch den Karteninhaber im Online-Handel 128 775.500 D1 (Fassung Aug. 2025) - v6.0 Die Zustimmung (Autorisierung) zur Ausführung von Kartenverfügungen im Online-Handel erfordert © S-Management Services • DSV Gruppe – die Eingabe der – oder die Nutzung hinterlegter – Kartendaten für den Online-Handel (16-stellige PAN [Primary Account Number] als Kun- denkennung, die Kartenprüfnummer [Card Verification Value (CVV)/Card Validation Code (CVC)] und das „Gültig bis“-Datum) in der Bezahlanwendung, – die Kontrolle der angezeigten Auftragsdaten (z. B. zu zahlender Betrag, Währung und Zahlungsempfänger) und – nach Anforderung die Bestätigung der Kartenverfügung durch die S-pushTAN-App mit dem vereinbarten zweiten Authentifizierungselement/ Faktor, d. h. durch die Verwendung eines der biometrischen Merkmale des Karteninhabers oder durch die Eingabe des Entsperrcodes des mobilen Endgeräts. Seite 1 von 3 Bedingungen für 3-D Secure mit der S-pushTAN-App für Kartenverfügungen im Online-Handel 7. Finanzielle Nutzungsgrenze und Verfügungsrahmen für den Online-Handel und Abgrenzung zum Online-Banking a) Der Karteninhaber darf Kartenverfügungen im Online-Handel mit seiner Karte in Verbindung mit der S-pushTAN-App nur im Rahmen der für die jeweilige Karte vereinbarten finanziellen Nutzungsgrenze und ihres Verfügungsrahmens vornehmen. Bei jeder Kartenverfügung im Rahmen der finanziellen Nutzungsgrenze wird geprüft, ob der Verfügungsrahmen durch vorangegangene Verfügungen mit der Karte bereits ausgeschöpft ist. b) Wird die S-pushTAN-App auch für die Autorisierung von Online-Banking Geschäftsvorfällen genutzt, werden Kartenverfügungen nicht auf das Online-Banking-Limit bzw. ZV-Tageslimit angerechnet und Online-Banking Transaktionen nicht auf das Karten-Verfügungslimit. 8. Sperre der Karte oder der S-pushTAN-App Die Sperre der Karte oder der S-pushTAN-App richtet sich nach den allgemeinen Bestimmungen in den weiteren Kartenbedingungen. 9. Sorgfalts- und Mitwirkungspflichten des Karteninhabers 9.1 Schutz der individualisierten Authentifizierungselemente Der Karteninhaber hat alle zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um seine für die Nutzung der S-pushTAN-App verwendeten biometrischen Merkmale (z. B. Fingerabdruck), das mobile Endgerät mit der S-pushTAN-App und den Entsperrcode des mobilen Endgerätes vor unbefug- tem Zugriff zu schützen. Ansonsten besteht die Gefahr, dass die Karte missbräuchlich verwendet oder in sonstiger Weise nicht autorisiert genutzt wird. Wird die S-pushTAN-App auch für Online-Banking genutzt, können zusätzlich auch Schäden dort entstehen. Dazu hat er Folgendes zu beachten: a) Der Entsperrcode für das mobile Endgerät ist geheim zu halten. Er darf insbesondere – nicht mündlich (z. B. per Telefon) oder in Textform (z. B. per E-Mail, Messenger-Dienst) weitergegeben werden, – nicht ungesichert elektronisch gespeichert werden (z. B. Speicherung im Klartext im Computer oder im mobilen Endgerät) und – nicht auf einem Gerät notiert oder als Abschrift zusammen mit einem Gerät aufbewahrt werden, in dem die S-pushTAN-App gespeichert ist. b) Das mobile Endgerät mit der S-pushTAN-App ist vor Missbrauch zu schützen, insbesondere – ist sicherzustellen, dass unberechtigte Personen auf das mobile Endgerät des Karteninhabers (z. B. Mobiltelefon) nicht zugreifen können, – ist dafür Sorge zu tragen, dass andere Personen die auf dem mobilen Endgerät gespeicherte S-pushTAN-App nicht nutzen können, – ist die S-pushTAN-App auf dem mobilen Endgerät zu löschen, bevor der Karteninhaber den Besitz an diesem mobilen Endgerät aufgibt (z. B. durch Verkauf, Entsorgung), – muss der Karteninhaber die ihm vom Betriebssystemhersteller oder Hersteller des mobilen Endgerätes mit der S-pushTAN-App jeweils angebotenen sicherheitsrelevanten Software-Updates installieren, – muss der Karteninhaber, seine Registrierungsdaten, insbesondere seinen Registrierungscode zur Freischaltung der S-pushTAN-App, geheim halten, sicher verwahren und vor dem unbefugten Zugriff und vor einer Kenntnisnahme durch andere Personen schützen. c) Biometrische Merkmale, wie z. B. der Fingerabdruck des Karteninhabers, dürfen auf einem mobilen Endgerät des Karteninhabers mit der S-pushTAN-App nur dann zur Autorisierung von Kartenverfügungen verwendet werden, wenn auf dem mobilen Endgerät keine biometri- schen Merkmale anderer Personen gespeichert sind. Etwaige bereits auf dem mobilen Endgerät vorhandene biometrische Merkmale ande- rer Personen sind vor der Speicherung der S-pushTAN-App auf dem mobilen Endgerät zu entfernen. 9.2 Unterrichtungs- und Anzeigepflichten a) Stellt der Karteninhaber den Verlust oder Diebstahl des mobilen Endgerätes mit der S-pushTAN-App oder deren missbräuchliche Verwen- dung oder eine sonstige nicht autorisierte Nutzung fest, so ist die Sparkasse unverzüglich zu benachrichtigen (Sperranzeige). Die Sperran- zeige kann der Karteninhaber auch jederzeit gegenüber dem Zentralen Sperrannahmedienst (Telefon: 116 116 aus dem Inland und +49 116 116 aus dem Ausland [ggf. abweichende Ländervorwahl]) abgeben. Durch die Sperre der Karte oder der S-pushTAN-App bei der Sparkasse beziehungsweise gegenüber dem Zentralen Sperrannahmedienst wird nicht der Zugang zum mobilen Endgerät gesperrt. Eine Sperrung der sonstigen Funktionen auf dem mobilen Endgerät kann nur gegenüber dem jeweiligen Anbieter dieser Funktionen erfolgen. b) Die weiteren Details der Sperre sowie die Pflicht zur unverzüglichen Anzeige nach Feststellung einer nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Kartenverfügung richtet sich nach den weiteren Kartenbedingungen. 10. Ablehnung der Ausführung des Kartenverfügungsauftrags ohne erfolgreiche Nutzung des 3-D Secure- Verfahrens Erteilt der Karteninhaber trotz Aufforderung nicht fristgerecht seine Zustimmung und authentifiziert er sich nicht, so ist die Sparkasse berech- tigt, die Ausführung der Kartenverfügung im Online-Handel abzulehnen. 11. Erstattungs-, Berichtigungs- und Schadensersatzansprüche des Karteninhabers sowie dessen Haftung für nicht autorisierte Kartenverfügungen im Online-Handel Es gelten die in den weiteren Kartenbedingungen geregelten Bestimmungen für nicht autorisierte Kartenverfügungen. 12. Deregistrierung von 3-D Secure mit der S-pushTAN-App Die Möglichkeit zur Authentifizierung des Karteninhabers bei Kartenverfügungen im Online-Handel über die S-pushTAN-App kann vom Kar- teninhaber jederzeit einseitig durch die Deinstallation der App auf dem mobilen Endgerät beseitigt werden (Deregistrierung). Eine erneute Selbstregistrierung der Karte ist ausgeschlossen. Eine Neuregistrierung ist nur außerhalb der S-pushTAN-App direkt bei der Sparkasse möglich. 13. Kündigung a) Sowohl die Sparkasse als auch der Kartenvertragspartner sind berechtigt, das mit diesen Bedingungen für 3-D Secure mit der S-pushTAN- 128 775.500 D1 (Fassung Aug. 2025) - v6.0 App für Kartenverfügungen im Online-Handel vereinbarte Zahlungsinstrument zur Autorisierung von Kartenverfügungen im Online-Handel jederzeit isoliert zu kündigen. Der Kartenvertragspartner kann ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen, die Sparkasse mit einer Frist von mindestens zwei Monaten. Diese isolierte Kündigung nur des Zahlungsinstrumentes lässt den Kartenvertrag im Übrigen unberührt. b) Daneben bestehen für die Kündigung des gesamten Kartenvertrages die allgemeinen Kündigungsrechte der Vertragsparteien nach Maßgabe von Nr. 26 Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB-Sparkassen). Seite 2 von 3 Bedingungen für 3-D Secure mit der S-pushTAN-App für Kartenverfügungen im Online-Handel 1 Karte im Sinne dieser Bedingungen für 3-D Secure mit der S-pushTAN-App für Kartenverfügungen im Online-Handel ist – unabhängig von ihrer Kartenform (physisch, virtuell oder digitalisiert) – jede von der Sparkasse ausgegebene Sparkassen-Card (Debitkarte) und jede von der Sparkasse ausgegebene Debitkarte oder Kreditkarte von Mastercard oder Visa (z. B. Mastercard/Visa Card (Kreditkarte), Mastercard Basis/ Visa Basis (Debitkarte) etc.). 2 Elektronische Fernzahlungsvorgänge über das Internet bei Handels- und Dienstleistungsunternehmen (Online-Handel) 3 Mastercard® Identity Check™ 4 Visa Secure 5 Die weiteren Kartenbedingungen sind: (a) bei einer Sparkassen-Card (Debitkarte): die Bedingungen für die Sparkassen-Card (Debitkarte) und die Bedingungen für die digitale Sparkassen-Card (Debitkarte) mit individualisierten Authentifizierungsverfahren; (b) bei einer Debitkarte von Mastercard/Visa: die Bedingungen für die Mastercard Basis/Visa Basis (Debitkarte) und die Bedingungen für die digitale Mastercard Basis/Visa Basis (Debitkarte) mit individualisierten Authentifizierungsverfahren; (c) bei Kreditkarten von Mastercard/Visa – je nach ausgegebener Kartenproduktvariante –: die Bedingungen für die Mastercard/Visa Card (Kreditkarte) bzw. die Bedingungen für die Mastercard/Visa Card (Kreditkarte) mit täglicher Abrechnung bzw. die Bedingungen für die Mastercard Business/Corporate und Visa Business-Card/Corporate (Kreditkarte) bzw. die Bedingungen für die Mastercard Business-Card One und Visa Business-Card One (Kreditkarte) und die Bedingungen für die digitale Mastercard/Visa Card (Kreditkarte) mit individualisierten Authentifizierungsverfahren bzw. die Bedingungen für die digitale Mastercard Business/Corporate und Visa Business-Card/Corporate (Kreditkarte) mit individualisierten Authentifizierungsverfahren, bzw. die Bedingungen für die digitale Mastercard Business Card One und Visa Business-Card One (Kreditkarte) mit individualisierten Authentifizierungsverfahren. 128 775.500 D1 (Fassung Aug. 2025) - v6.0 Seite 3 von 3