*0000201021002082101250* 0000201021002082101250 Bedingungen für den Überweisungsverkehr Sparkasse Hannover Fassung September 2024 Raschplatz 4, 30161 Hannover Für die Ausführung von Überweisungsaufträgen des Kunden und die Gut- 1.3 Erteilung des Überweisungsauftrags / Autorisierung und Zustim- schrift von Überweisungen gelten die folgenden Bedingungen. mung zur Datenverarbeitung Überweisungsaufträge in Euro innerhalb des Einheitlichen Euro-Zah- (1) Der Kunde erteilt der Sparkasse einen Überweisungsauftrag unter lungsverkehrsraums (Single Euro Payments Area (SEPA), siehe Länder- Angabe der erforderlichen Angaben gemäß Nummern 2.1 oder 3.1.1 oder liste der SEPA-Teilnehmerstaaten und -gebiete gemäß Preis- und Leis- 3.2.1 entweder mittels eines von der Sparkasse zugelassenen Formulars tungsverzeichnis) werden, sofern vom Kunden nicht ausdrücklich anders (beleghafter Überweisungsauftrag) oder in der mit der Sparkasse für gewünscht, nach den für SEPA geltenden Interbankenabkommen (SEPA- sonstige Zahlungsauslösekanäle, über die ihr ein Überweisungsauftrag Rulebooks) als SEPA-Überweisung ausgeführt. erteilt werden kann (z. B. Online-Banking oder Mobile-Banking-Anwen- dung), anderweitig vereinbarten Art und Weise. Sofern von der Sparkasse angeboten, kann der Kunde die Sparkasse Der Kunde hat auf Leserlichkeit, Vollständigkeit und Richtigkeit der Anga- durch besondere Weisung beauftragen, eine Überweisung in einer ande- ben zu achten. Unleserliche, unvollständige oder fehlerhafte Angaben ren Währung als dem Euro oder in Euro nach anderen Überweisungsver- können zu Verzögerungen oder Fehlleitungen von Überweisungen fahren oder nicht zu Lasten seines Zahlungskontos, z. B. auf Basis einer führen, woraus für den Kunden und den Zahlungsempfänger Schäden Bargeldeinzahlung, auszuführen. Andere Überweisungen als SEPA-Über- entstehen können. Bei unleserlichen, unvollständigen oder fehlerhaften weisungen werden nach Maßgabe der jeweiligen von der Sparkasse erforderlichen Angaben kann die Sparkasse die Ausführung der Überwei- akzeptierten Interbankenabkommen ausgeführt. sung ablehnen (siehe Nummer 1.7). Die Begriffe „Überweisung“ oder „Überweisungsauftrag“ erfassen grund- Hält der Kunde bei der Ausführung der Überweisung besondere Eile für sätzlich alle Arten der Überweisung. nötig, hat er dies der Sparkasse gesondert, d.h. außerhalb des Formulars oder der elektronisch (z. B. per Online-Banking) übermittelten Auftragsda- 1 Allgemein ten mitzuteilen. [gültig ab 05.10.2025: Ein beleghafter Echtzeitüberwei- sungsauftrag ist grundsätzlich in einem Umschlag mit der Aufschrift 1.1 Wesentliche Merkmale der Überweisung „Echtzeitüberweisung“ einzureichen, es sei denn, die Sparkasse bietet Der Kunde kann die Sparkasse beauftragen, einen Geldbetrag (Überwei- andere Möglichkeiten an.] sungsbetrag) zulasten seines Zahlungskontos bei der Sparkasse durch eine Überweisung bargeldlos zugunsten eines Zahlungsempfängers zur (2) Der Kunde autorisiert den Überweisungsauftrag durch seine der Spar- Gutschrift auf dessen Zahlungskonto an den Zahlungsdienstleister des kasse mittels Unterschriftsprobe bekannte Unterschrift oder in der ander- Zahlungsempfängers zu übermitteln (Überweisungsauftrag). weitig mit der Sparkasse vereinbarten Art und Weise (z. B. PIN/TAN, Der Kunde kann die Sparkasse auch beauftragen, regelmäßig, jeweils zu Freigabe in der Mobile-Banking-Anwendung). In der Autorisierung ist einem bestimmten wiederkehrenden Termin, einen festen Geldbetrag auf zugleich die ausdrückliche Zustimmung enthalten, dass die Sparkasse dasselbe Zahlungskonto zu überweisen (Dauerauftrag). Der erste Aus- die für die Ausführung der Überweisung notwendigen personenbezoge- führungstag muss dem Geschäftstag der Erteilung bzw. Änderung des nen Daten des Kunden abruft (aus ihrem Datenbestand), verarbeitet, Dauerauftrags nachfolgen. Möglich ist auch, einen Überweisungsauftrag übermittelt und speichert. zur Ausführung an einem späteren Tag als dem Tag des Zugangs des (3) Auf Verlangen des Kunden teilt die Sparkasse vor Ausführung eines Auftrags zur einmaligen Ausführung als terminierten Überweisungsauf- einzelnen Überweisungsauftrags die maximale Ausführungsfrist für trag zu erteilen. diesen Zahlungsvorgang sowie die in Rechnung zu stellenden Entgelte Eine Echtzeitüberweisung ist eine Überweisung in Euro, die an jedem und gegebenenfalls deren Aufschlüsselung mit. Kalendertag rund um die Uhr sofort ausgeführt wird. (4) Der Kunde ist berechtigt, für die Erteilung des Überweisungsauftrages Sofern zwischen Kunde und Sparkasse vereinbart, können mehrere an die Sparkasse auch einen Zahlungsauslösedienst gemäß § 1 Absatz 33 Überweisungsaufträge in einer Datei gebündelt über einen elektronischen Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz zu nutzen, es sei denn, das Zahlungs- Zahlungsauslösekanal (z. B. Online-Banking oder EBICS) erteilt werden konto des Kunden ist für diesen nicht online zugänglich. (Sammel-Überweisung). 1.4 Wirksamwerden / Zugang des Überweisungsauftrags bei der 1.2 Kundenkennungen Sparkasse Für das Überweisungsverfahren hat der Kunde, je nach Zielgebiet und (1) Der Überweisungsauftrag wird wirksam, wenn er der Sparkasse Währung des Überweisungsbetrags, bestimmte Kundenkennungen zur zugeht. Das gilt auch, wenn ihr der Überweisungsauftrag über einen Zah- Bezeichnung und zweifelsfreien Ermittlung des Zahlungsempfängers oder lungsauslösedienstleister erteilt wird. Der Zugang erfolgt durch den Ein- dessen Kontos zu verwenden. gang des Überweisungsauftrags in den dafür vorgesehenen Empfangs- vorrichtungen der Sparkasse (z. B. mit Abgabe in den Geschäftsräumen Zielgebiet Währung Kundenkennung des oder Eingang auf dem Online-Banking-Server der Sparkasse). Zahlungsempfängers (2) Fällt der Zeitpunkt des Zugangs des Überweisungsauftrags nach Inland Euro IBAN1 Absatz 1 nicht auf einen Geschäftstag der Sparkasse gemäß „Preis- und Grenzüberschreitend inner- Euro IBAN1 Leistungsverzeichnis“, so gilt der Überweisungsauftrag als am darauffol- halb des Europäischen Wirt- genden Geschäftstag zugegangen. schaftsraums2 (EWR) (3) Geht der Überweisungsauftrag nach dem an der Empfangsvorrichtung Inland oder innerhalb des Andere – IBAN1 und BIC3 oder der Sparkasse oder dem im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ angegebe- Europäischen Wirtschafts- Währung – Kontonummer und BIC3 nen Annahmezeitpunkt ein, so gilt der Überweisungsauftrag im Hinblick raums als Euro auf die Bestimmung der Ausführungsfrist (siehe Nummer 2.2.2) erst als am darauffolgenden Geschäftstag zugegangen. Außerhalb des Europäischen Euro oder – IBAN1 und BIC3 oder [gültig ab 05.10.2025: 111 946.000 D1 (Fassung Sep. 2024) - v12.0 Wirtschaftsraums andere – Kontonummer und BIC3 (Drittstaaten4) Währung (4) Besonderer Zugangszeitpunkt des Echtzeitüberweisungsauftrags © S-Management Services • DSV Gruppe (a) Bei einem nicht elektronischen Echtzeitüberweisungsauftrag gilt der Die für die Ausführung des Überweisungsauftrags erforderlichen Anga- Zeitpunkt als Zugangszeitpunkt, zu dem die Sparkasse die Angaben zum ben ergeben sich je nach Zielgebiet und Währung des Überweisungsbe- Zahlungsauftrag in ihr internes System eingegeben hat, was so bald wie trages aus den Nummern 2.1 oder 3.1.1 oder 3.2.1. möglich erfolgt, nachdem der Kunde seinen nicht elektronischen Echtzeit- überweisungsauftrag erteilt hat. Seite 1 von 9 Bedingungen für den Überweisungsverkehr (b) Sofern abweichend zu Nummer 12 Allgemeine Geschäftsbedingungen – die Prüfung der wirksamen Autorisierung – was bei der Autorisierung (AGB-Sparkassen) ein Echtzeitüberweisungsauftrag zu Lasten eines mittels Unterschrift voraussetzt, dass der Sparkasse diese durch eine Zahlungskontos, dessen Kontowährung auf eine andere Währung als Unterschriftprobe bekannt ist - und der Einhaltung der Vorgaben des Euro lautet (Fremdwährungskonto), zugelassen wird, gilt als Zugangszeit- Geldwäschegesetzes fristgemäß abschließend möglich ist, und punkt des Echtzeitüberweisungsauftrags der Zeitpunkt, zu dem der Über- – der Kunde in Kenntnis, dass eine Empfängerüberprüfung (siehe „Hin- weisungsbetrag in Euro umgewandelt wurde. Diese Währungsumrech- weis: Überprüfung des Zahlungsempfängers nach Art. 5c Verordnung nung erfolgt unmittelbar nach Erteilung des Echtzeitüberweisungsauftrags (EU) 260/2012“) eine Abweichung des vom Kunden angegebenen an die Sparkasse. Namens bzw. der Firma des Zahlungsempfängers vom Namen des (c) Werden Echtzeitüberweisungsaufträge als Sammel-Überweisung ein- Kontoinhabers des Empfängerkontos ergeben hat, dennoch die Spar- gereicht, gilt als Zugangszeitpunkt der Zeitpunkt, zu dem der daraus her- kasse rechtzeitig zur Ausführung beauftragt. vorgehende Überweisungsvorgang von der Sparkasse herausgelöst (3) Zusätzliche Ausführungsbedingungen für Echtzeitüberweisungen sind, wurde. Die Sparkasse beginnt mit der Umwandlung des Sammelauftrags dass unverzüglich nach der Auftragserteilung des Kunden an die Sparkasse – der Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers solche Zahlungen und schließt die Umwandlung so bald wie möglich ab.] in Euro auf der Basis des SEPA-Interbankenabkommens “SEPA IN- STANT CREDIT TRANSFER (SCT INST)” annimmt, und 1.5 Widerruf des Überweisungsauftrags – der Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers über das von (1) Bis zum Zugang des Überweisungsauftrags bei der Sparkasse (siehe der Sparkasse genutzte Zahlungssystem erreichbar ist, [gültig ab Nummer 1.4 Absätze 1 und 2) kann der Kunde diesen durch Erklärung 05.10.2025: und gegenüber der Sparkasse widerrufen. Nach dem Zugang des Überwei- – der gegebenenfalls vom Kontoinhaber individuell festgelegte Höchst- sungsauftrags ist vorbehaltlich der Absätze 2 und 3 ein Widerruf nicht betrag für Echtzeitüberweisungen eingehalten ist.] mehr möglich. Nutzt der Kunde für die Erteilung seines Überweisungsauf- trags einen Zahlungsauslösedienstleister, so kann er den Überweisungs- Der Kunde kann die Erreichbarkeit eines Zahlungsdienstleisters für Echt- auftrag abweichend von Satz 1 nicht mehr gegenüber der Sparkasse zeitüberweisungen vorab anhand einer in der Internetfiliale der Sparkasse widerrufen, nachdem er dem Zahlungsauslösedienstleister die Zustim- veröffentlichten Auflistung der teilnehmenden Institute ermitteln. mung zur Auslösung der Überweisung erteilt hat. [gültig ab 05.10.2025: Die Sparkasse bietet dem Kunden auf Verlangen die Möglichkeit, einen per Echtzeitüberweisung versendbaren Höchstbe- (2) Haben Sparkasse und Kunde einen bestimmten Termin für die Ausfüh- trag festzulegen. Dieser Höchstbetrag kann – im Rahmen der zwischen rung der Überweisung vereinbart (siehe Nummer 2.2.2 Absatz 2), kann Kunde und Sparkasse vereinbarten allgemeinen Verfügungslimite für der Kunde den terminierten Überweisungsauftrag bzw. den Dauerauftrag Überweisungen – nach dem alleinigen Ermessen des Kunden entweder (siehe Nummer 1.1) bis zum Ende des vor dem vereinbarten Tag liegen- pro Tag oder pro Zahlungsvorgang festgelegt und jederzeit vor Erteilung den Geschäftstags der Sparkasse widerrufen. Der Widerruf muss der eines Echtzeitüberweisungsauftrags geändert werden. Er gilt kontobezo- Sparkasse in Textform oder, wenn im Rahmen der Geschäftsbeziehung gen für alle verfügungsberechtigten Personen (Kontoinhaber, Kontobe- der elektronische Kommunikationsweg vereinbart wurde (z. B. Online- vollmächtigte, Vertreter des Kontoinhabers) gemeinsam. Banking), auf diesem Wege zugehen. Die Geschäftstage der Sparkasse ergeben sich aus dem „Preis- und Leistungsverzeichnis“. Auch der Wider- Die erstmalige Einrichtung des Echtzeitüberweisungsbetragslimits ist bei ruf einer Echtzeitüberweisung muss der Sparkasse bis zum Ende ihres der Sparkasse zu beantragen. Bietet die Sparkasse eine Antragstrecke allgemeinen Geschäftstages an einem Werktag (grds. Montag bis Freitag im Online-Banking an, kann der Antrag über diesen Weg erfolgen.] ohne Samstag) vor dem Ausführungstag während der Geschäftszeiten (4) Die Sparkasse und die weiteren an der Ausführung der Überweisung zugehen. Nach dem rechtzeitigen Zugang des Widerrufs eines Dauerauf- beteiligten Zahlungsdienstleister sind berechtigt, die Überweisung aus- trags bei der Sparkasse werden keine weiteren Überweisungen mehr auf- schließlich anhand der vom Kunden angegebenen Kundenkennung des grund dieses Dauerauftrags ausgeführt. Zahlungsempfängers (siehe Nummer 1.2) auszuführen. (3) Nach den in den Absätzen 1 und 2 genannten Zeitpunkten kann der (5) Die Sparkasse unterrichtet den Kunden mindestens einmal monatlich Überweisungsauftrag nur widerrufen werden, wenn Kunde und Spar- über die Ausführung und Gutschrift von Überweisungen auf dem für Kon- kasse dies vereinbart haben. Den verspäteten Widerruf einer terminierten toinformationen vereinbarten Weg in der vereinbarten Form (z. B. Konto- Echtzeitüberweisung oder Dauerauftrag-Echtzeitüberweisung wird die auszug). Über die Ausführung einer Echtzeitüberweisung stellt die Spar- Sparkasse nur zur Bearbeitung annehmen, wenn die Widerrufserklärung kasse zusätzlich innerhalb der Ausführungsfrist (siehe Nummer 2.2.1. per Online-Banking unter Nutzung der hierfür vorgesehenen Funktion i.V.m. „Preis- und Leistungsverzeichnis“) Informationen auch über das rechtzeitig vor dem Ausführungstermin erklärt wird. Die Vereinbarung Elektronische Postfach der Sparkasse oder in der über das Online-Ban- wird wirksam, wenn es der Sparkasse gelingt, die Ausführung zu verhin- king abrufbaren Umsatzliste oder über einen anderen vereinbarten elekt- dern oder den Überweisungsbetrag zurückzuerlangen. Nutzt der Kunde ronischen Weg (z. B. App Sparkasse, Kontowecker) zur Verfügung. Mit für die Erteilung seines Überweisungsauftrags einen Zahlungsauslöse- Kunden, die keine Verbraucher sind, kann die Art und Weise sowie die dienstleister, bedarf es ergänzend der Zustimmung des Zahlungsauslöse- zeitliche Folge der Unterrichtung gesondert vereinbart werden. Hat der dienstleisters und des Zahlungsempfängers. Für die Bearbeitung eines Kunde einen Zahlungsauslösedienstleister genutzt, wird auch diesem die solchen Widerrufs des Kunden berechnet die Sparkasse das im „Preis- Information zur Verfügung gestellt. und Leistungsverzeichnis“ ausgewiesene Entgelt. [gültig ab 05.10.2025: 1.6 Ausführungsbedingungen / Ausführung des Überweisungsauf- (6) Hat die Sparkasse eine Echtzeitüberweisung für den Kunden ausge- trags / Kontostandsberichtigung führt, aber vom Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers nicht frist- (1) Die Sparkasse führt den Überweisungsauftrag an ihren Geschäftsta- gemäß eine Ausführungsbestätigung erhalten, dass der Überweisungsbe- gen gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis innerhalb der für die Über- trag auf dem Konto des Zahlungsempfängers verfügbar gemacht wurde, weisung geltenden Ausführungsfristen aus, wenn die Ausführungsbedin- so bringt die Sparkasse, unbeschadet anderweitiger Ansprüche des gungen für die Überweisung fristgemäß erfüllt sind. Kunden, das Konto des Kunden, zu dessen Lasten er den Echtzeitüber- weisungsauftrag erteilt hat, unverzüglich wieder auf den Stand, auf dem Wird die Überweisung ausgeführt, so belastet die Sparkasse den Über- es sich ohne den Echtzeitüberweisungsvorgang befunden hätte. weisungsbetrag dem Konto des Kunden. (7) Der Kunde hat mit der Sparkasse einen Kommunikationsweg zu ver- (2) Die Ausführungsbedingungen für eine Überweisung sind, dass einbaren, den die Sparkasse für die Erfüllung ihrer ihm gegenüber beste- – die zur Ausführung erforderlichen Angaben (je nach Zielgebiet und henden gesetzlichen Mitteilungs- und Informationspflichten im Zusam- Währung des Überweisungsauftrages siehe Nummer 2.1 bzw. 3.1.1 menhang mit Echtzeitüberweisungen nutzen soll.] bzw. 3.2.1) in der vereinbarten Art und Weise (siehe Nummer 1.3 111 946.000 D1 (Fassung Sep. 2024) - v12.0 Absatz 1) vorliegen, und 1.7 Ablehnung der Ausführung des Überweisungsauftrags / Unter- – der Überweisungsauftrag vom Kunden autorisiert ist (siehe Num- richtung über die Ablehnung / Entgelt für die berechtigte Ablehnung mer 1.3 Absatz 2), und (1) Sind die Ausführungsbedingungen (siehe Nummer 1.6 Absätze 2 und – ein zur Ausführung der Überweisung ausreichendes Guthaben in der 3) nicht erfüllt, ist die Sparkasse berechtigt, die Ausführung des Überwei- Auftragswährung vorhanden ist oder ein dafür ausreichender Kredit sungsauftrags abzulehnen. Unabhängig davon ist die Sparkasse berech- eingeräumt ist (Eingeräumte Kontoüberziehung), und tigt, die Ausführung einer Sammel-Überweisung abzulehnen, wenn der – etwaige, zwischen Sparkasse und Kunde für bestimmte Zahlungsaus- Sammelauftrag entgegen Nummer 1.1. nur eine SEPA-Überweisung bzw. lösekanäle oder Überweisungsarten vereinbarte Verfügungslimite für Echtzeitüberweisung enthält und der Kunde auf die Empfängerüberprü- Überweisungen (z. B. für Online-Banking oder Mobile-Banking-Anwen- fung verzichtet hat. [gültig ab 05.10.2025: Einen Echtzeitüberweisungsauf- dung) eingehalten sind, und trag, der den vom Kunden festgelegten Höchstbetrag für Echtzeitüberwei- sungsaufträge überschreitet oder zu einer Überschreitung des Höchstbe- trages führt, muss die Sparkasse ablehnen und wird ihn nicht ausführen.] Seite 2 von 9 Bedingungen für den Überweisungsverkehr (2) Lehnt die Sparkasse die Ausführung der Überweisung ab, wird sie 1.13 Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerde- den Kunden hierüber unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb der in möglichkeit Nummer 2.2.1 bzw. 3.1.2 bzw. 3.2.2 vereinbarten geregelten Fristen, Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Sparkasse kann sich der unterrichten. Dies kann auch auf dem für Kontoinformationen vereinbar- Kunde an die im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ näher bezeichneten ten Weg geschehen. Dabei wird die Sparkasse, soweit möglich, die Streitschlichtungs- oder Beschwerdestellen wenden. Gründe der Ablehnung sowie die Möglichkeiten angeben, wie Fehler, die zur Ablehnung geführt haben, berichtigt werden können. Hat der Kunde einen Zahlungsauslösedienstleister genutzt, wird auch diesem die Infor- 2 Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des mation zur Verfügung gestellt. Europäischen Wirtschaftsraums2 (EWR) in Euro oder in anderen EWR-Währungen5 (3) Ist eine vom Kunden angegebene Kundenkennung für die Sparkasse 2.1 Erforderliche Angaben erkennbar keinem Zahlungsempfänger oder keinem Konto zuzuordnen, Der Kunde muss im Überweisungsauftrag folgende Angaben machen: ist diese verpflichtet, den Kunden unverzüglich hierüber zu unterrichten – Name des Zahlungsempfängers, und ihm gegebenenfalls den Zahlungsbetrag wieder herausgeben. (Als Name des Zahlungsempfängers sind bei einer natürlichen Person (4) Für die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines autorisierten deren Vorname(n) und Nachname(n) anzugeben und bei einer juristi- Überweisungsauftrags berechnet die Sparkasse das im „Preis- und Leis- schen Person deren Firma oder deren Name.), tungsverzeichnis“ ausgewiesene Entgelt. – Kundenkennung des Zahlungsempfängers (siehe Nummer 1.2), – Währung (gegebenenfalls in Kurzform gemäß „Anlage Verzeichnis der 1.8 Übermittlung der Überweisungsdaten Kurzformen für Zielland und Währung“), Im Rahmen der Ausführung des Überweisungsauftrags übermittelt die – Überweisungsbetrag, Sparkasse die darin enthaltenen Daten (Überweisungsdaten) unmittelbar – Name des Kunden, oder unter Beteiligung zwischengeschalteter Stellen an den Zahlungs- – IBAN des Kunden. dienstleister des Zahlungsempfängers. Der Zahlungsdienstleister des [gültig ab 05.10.2025: Zahlungsempfängers kann dem Zahlungsempfänger die Überweisungs- Sofern die Sparkasse für Zahlungsempfänger, die juristische Personen daten, zu denen auch die IBAN des Kunden (Zahlers) gehört, ganz oder sind, einen Zahlungsauslösekanal anbietet, der es ermöglicht, einen teilweise zur Verfügung stellen. Überweisungsauftrag zu erteilen, indem die Kundenkennung des Zah- Bei grenzüberschreitenden Überweisungen [gültig bis 04.10.2025: und lungsempfängers zusammen mit anderen Datenelementen als dem bei Eilüberweisungen im Inland] können die Überweisungsdaten auch Namen des Zahlungsempfängers angegeben werden, die den Zahlungs- über das Nachrichtenübermittlungssystem Society for Worldwide Inter- empfänger eindeutig identifizieren (z. B. eine Steuernummer, einen euro- bank Financial Telecommunication (SWIFT) mit Sitz in Belgien an den päischen Kundenidentifikator gemäß Art. 16 Abs. 1, Unterabsatz 2 der Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers weitergeleitet werden. Richtlinie (EU) 2017/1132 oder einen LEI (Legal Entity Identifier)- Code), Aus Gründen der Systemsicherheit speichert SWIFT die Überweisungs- können auch diese Datenelemente im Überweisungsauftrag angegeben daten vorübergehend in seinen Rechenzentren in der Europäischen werden.] Union, in der Schweiz und in den USA. 2.2 Maximale Ausführungsfrist 1.9 Anzeige nicht autorisierter oder fehlerhaft ausgeführter Überweisungsaufträge 2.2.1 Fristlänge Der Kunde hat die Sparkasse unverzüglich nach Feststellung eines nicht (1) Die Sparkasse ist verpflichtet, sicherzustellen, dass der Überwei- autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Überweisungsauftrags zu sungsbetrag innerhalb der im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ angege- unterrichten. Dies gilt auch im Fall der Beteiligung eines Zahlungsaus- benen Ausführungsfristen beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsemp- lösedienstleisters. fängers eingeht. (2) Die Sparkasse macht einen bei ihr zur Gutschrift auf dem Konto des 1.10 Entgelte und deren Änderung Kunden eingegangenen Überweisungsbetrag unverzüglich gemäß der im 1.10.1 Entgelte für Kunden, die Verbraucher sind Preis- und Leistungsverzeichnis angegebenen Fristen verfügbar. Muss (1) Die Entgelte im Überweisungsverkehr ergeben sich aus dem „Preis- die Sparkasse eine Währungsumrechnung vornehmen, entweder zwi- und Leistungsverzeichnis“. schen dem Euro und einer anderen Währung, als einer solchen eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschafts- (2) Änderungen der Entgelte im Überweisungsverkehr werden dem raum oder zwischen Währungen zweier Staaten, die nicht Vertragsstaa- Kunden spätestens zwei Monate vor dem Zeitpunkt ihres Wirksamwer- ten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sind, wird dens in Textform angeboten. Hat der Kunde mit der Sparkasse im sie den Überweisungsbetrag dem Kunden unverzüglich nach der dazu Rahmen der Geschäftsbeziehung einen elektronischen Kommunikations- erforderlichen Währungsumrechnung verfügbar machen. Die Gutschrift weg vereinbart, können die Änderungen auch auf diesem Wege angebo- einer Überweisung in Euro, einschließlich einer Echtzeitüberweisung in ten werden. Euro, auf einem Fremdwährungskonto ist nur möglich, wenn die Parteien Die von der Sparkasse angebotenen Änderungen werden nur wirksam, eine von Nr. 12 Allgemeine Geschäftsbedingungen abweichende Rege- wenn der Kunde diese annimmt. Eine Vereinbarung über die Änderung lung im Kontovertrag vereinbart haben. eines Entgelts, das auf eine über die Hauptleistung hinausgehende Zah- lung des Kunden gerichtet ist, kann die Sparkasse mit dem Kunden nur 2.2.2 Beginn der Ausführungsfrist ausdrücklich treffen. (1) Die Ausführungsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt des Zugangs des (3) Die Änderung von Entgelten für den Zahlungsdiensterahmenvertrag Überweisungsauftrags bei der Sparkasse (siehe Nummer 1.4). (Girovertrag) richtet sich nach Nummer 17 Absatz 6 AGB-Sparkassen. (2) Vereinbaren die Sparkasse und der Kunde, dass die Ausführung der Überweisung nicht am Tag des Zugangs des Auftrags beginnen soll, son- 1.10.2 Entgelte für Kunden, die keine Verbraucher sind dern später an einem bestimmten Tag oder am Ende eines bestimmten Bei Entgelten und deren Änderung für Überweisungen von Kunden, die Zeitraums oder an dem Tag, an dem der Kunde der Sparkasse den zur keine Verbraucher sind, verbleibt es bei den Regelungen in Nummer 17 Ausführung des Überweisungsauftrags erforderlichen Geldbetrag in der Absätze 2 bis 6 AGB-Sparkassen. Auftragswährung zur Verfügung gestellt hat, so ist der im Überweisungs- auftrag angegebene oder anderweitig vereinbarte Termin für den Beginn 1.11 Wechselkurs der Ausführungsfrist maßgeblich. Vereinbaren die Sparkasse und der Erteilt der Kunde einen Überweisungsauftrag in einer anderen Währung Kunde die Ausführung einer Echtzeitüberweisung zu den Bedingungen als der Kontowährung, wird das Konto gleichwohl in der Kontowährung 111 946.000 D1 (Fassung Sep. 2024) - v12.0 gemäß Satz 1, kann zusätzlich optional eine Uhrzeit vereinbart werden. belastet. Die Bestimmung des Wechselkurses bei solchen Überweisun- Fällt der vereinbarte Termin nicht auf einen Geschäftstag der Sparkasse, gen ergibt sich aus der Umrechnungsregelung im „Preis- und so beginnt am darauffolgenden Geschäftstag die Ausführungsfrist. Die Leistungsverzeichnis“. Geschäftstage der Sparkasse ergeben sich aus dem „Preis- und Eine Änderung des in der Umrechnungsregelung genannten Referenz- Leistungsverzeichnis“. wechselkurses wird unmittelbar und ohne vorherige Benachrichtigung des Kunden wirksam. Der Referenzwechselkurs wird von der Sparkasse (3) Bei Überweisungsaufträgen in einer von der Kontowährung des Kun- zugänglich gemacht oder stammt aus einer öffentlich zugänglichen denkontos abweichenden Währung beginnt die Ausführungsfrist erst an Quelle. dem Tag, an dem der Überweisungsbetrag in der Auftragswährung vor- liegt [gültig ab 05.10.2025: , bzw. bei einer Echtzeitüberweisung zu dem 1.12 Meldepflichten nach Außenwirtschaftsrecht Zeitpunkt, zu dem der Überweisungsbetrag in Euro umgewandelt wurde]. Der Kunde hat etwaige Meldepflichten nach dem Außenwirtschaftsrecht zu beachten. Seite 3 von 9 Bedingungen für den Überweisungsverkehr 2.3 Erstattungs-, Berichtigungs- und Schadensersatzansprüche gemeinen Anspruchsgrundlagen ersetzt verlangen. Die Sparkasse hat des Kunden hierbei ein Verschulden, das einer zwischengeschalteten Stelle zur Last 2.3.1 Erstattung eines nicht autorisierten Überweisungsauftrags fällt, wie eigenes Verschulden zu vertreten, es sei denn, dass die wesent- liche Ursache bei einer zwischengeschalteten Stelle liegt, die der Kunde Im Falle einer nicht autorisierten Überweisung (siehe Nummer 1.3 vorgegeben hat. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zur Ent- Absatz 2) hat die Sparkasse gegen den Kunden keinen Anspruch auf stehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsät- Erstattung ihrer Aufwendungen. Sie ist verpflichtet, dem Kunden den zen des Mitverschuldens (§ 254 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch)), in wel- Überweisungsbetrag zu erstatten und, sofern der Betrag einem Konto des chem Umfang Sparkasse und Kunde den Schaden zu tragen haben. Kunden belastet worden ist, dieses Konto wieder auf den Stand zu brin- gen, auf dem es sich ohne die Belastung durch die nicht autorisierte (2) Die Haftung der Sparkasse nach Absatz 1 ist auf 12.500 Euro je Über- Überweisung befunden hätte. Diese Verpflichtung ist unverzüglich, spä- weisung begrenzt. Diese betragsmäßige Haftungsgrenze gilt nicht testens bis zum Ende des Geschäftstags gemäß „Preis- und Leistungs- – für nicht autorisierte Überweisungen, verzeichnis“ zu erfüllen, der auf den Tag folgt, an welchem der Sparkasse – bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Sparkasse, angezeigt wurde, dass die Überweisung nicht autorisiert ist, oder die – für Gefahren, die die Sparkasse besonders übernommen hat, und Sparkasse auf andere Weise davon Kenntnis erhalten hat. Hat die Spar- – für den Zinsschaden, wenn der Kunde Verbraucher ist. kasse einer zuständigen Behörde berechtigte Gründe für den Verdacht, dass ein betrügerisches Verhalten des Kunden vorliegt, schriftlich mitge- 2.3.4 Ansprüche von Kunden, die keine Verbraucher sind teilt, hat die Sparkasse ihre Verpflichtung aus Satz 2 unverzüglich zu Abweichend von den Ansprüchen in Nummer 2.3.2 und in Nummer 2.3.3 prüfen und zu erfüllen, wenn sich der Betrugsverdacht nicht bestätigt. haben Kunden, die keine Verbraucher sind, bei einer nicht erfolgten, feh- Wurde die Überweisung über einen Zahlungsauslösedienstleister ausge- lerhaft oder verspätet ausgeführten autorisierten Überweisung oder bei löst, so treffen die Pflichten aus den Sätzen 2 bis 4 die Sparkasse. einer nicht autorisierten Überweisung neben etwaigen Ansprüchen aus Auftragsrecht nach § 667 BGB und ungerechtfertigter Bereicherung nach 2.3.2 Ansprüche bei nicht erfolgter, fehlerhafter oder verspäteter §§ 812 ff. BGB lediglich Schadensersatzansprüche nach Maßgabe fol- Ausführung einer autorisierten Überweisung gender Regelungen: (1) Im Falle einer nicht erfolgten oder fehlerhaften Ausführung einer auto- – Die Sparkasse haftet für eigenes Verschulden. Hat der Kunde durch risierten Überweisung kann der Kunde von der Sparkasse die unverzügli- ein schuldhaftes Verhalten zu der Entstehung eines Schadens beige- che und ungekürzte Erstattung des Überweisungsbetrages verlangen. tragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitverschuldens Wurde der Betrag dem Konto des Kunden belastet, bringt die Sparkasse (§ 254 BGB), in welchem Umfang Sparkasse und Kunde den Schaden dieses wieder auf den Stand, auf dem es sich ohne den nicht erfolgten zu tragen haben. oder fehlerhaft ausgeführten Zahlungsvorgang befunden hätte. Wird eine – Für das Verschulden der von der Sparkasse zwischengeschalteten Überweisung vom Kunden über einen Zahlungsauslösedienstleister aus- Stellen haftet die Sparkasse nicht. In diesen Fällen beschränkt sich die gelöst, so treffen die Pflichten aus den Sätzen 1 und 2 die Sparkasse. Haftung der Sparkasse auf die sorgfältige Auswahl und Unterweisung Soweit vom Überweisungsbetrag von der Sparkasse oder zwischenge- der ersten zwischengeschalteten Stelle (weitergeleiteter Auftrag). schalteten Stellen Entgelte abgezogen worden sein sollten, übermittelt – Schadensersatzansprüche des Kunden sind der Höhe nach auf den die Sparkasse zugunsten des Zahlungsempfängers unverzüglich den Überweisungsbetrag zuzüglich der von der Sparkasse in Rechnung abgezogenen Betrag. gestellten Entgelte und Zinsen begrenzt. Soweit es sich hierbei um die [gültig ab 05.10.2025: Fehlerhaft ist die Ausführung einer autorisierten Geltendmachung von Folgeschäden handelt, ist der Anspruch auf Überweisung auch dann, wenn bei der Empfängerüberprüfung des Zah- höchstens 12.500 Euro je Überweisung begrenzt. Diese Beschränkun- lungsempfängers die Sparkasse die Anforderungen des Artikels 5c Abs. 1 gen gelten nicht für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Sparkasse Verordnung (EU) Nr. 260/2012 oder der Zahlungsauslösedienstleister des und für Gefahren, die die Sparkasse besonders übernommen hat, Kunden die Anforderungen des Artikels 5c Abs. 2 Verordnung (EU) Nr. sowie für nicht autorisierte Überweisungen. 260/2012 nicht eingehalten haben und deshalb der Überweisungsbetrag 2.3.5 Haftungs- und Einwendungsausschluss auf ein Zahlungskonto überwiesen wurde, dessen Kontoinhaber nicht der vom Kunden angegebene beabsichtigte Zahlungsempfänger ist.] (1) Eine Haftung der Sparkasse nach den Nummern 2.3.2, 2.3.3 und 2.3.4 ist in folgenden Fällen ausgeschlossen: (2) Der Kunde kann über den Absatz 1 hinaus von der Sparkasse die – Die Sparkasse weist gegenüber dem Kunden nach, dass der Überwei- Erstattung derjenigen Entgelte und Zinsen insoweit verlangen, als ihm sungsbetrag rechtzeitig und ungekürzt beim Zahlungsdienstleister des diese im Zusammenhang mit der nicht erfolgten oder fehlerhaften Ausfüh- Zahlungsempfängers eingegangen ist. rung der Überweisung in Rechnung gestellt oder auf seinem Konto belas- – Die Überweisung wurde in Übereinstimmung mit der vom Kunden tet wurden. angegebenen fehlerhaften Kundenkennung des Zahlungsempfängers (3) Im Falle einer verspäteten Ausführung einer autorisierten Überwei- (siehe Nummer 1.2) ausgeführt. In diesem Fall kann der Kunde von sung kann der Kunde von der Sparkasse fordern, dass die Sparkasse der Sparkasse jedoch verlangen, dass sie sich im Rahmen ihrer Mög- vom Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers verlangt, die Gut- lichkeiten darum bemüht, den Überweisungsbetrag wiederzuerlangen. schrift des Überweisungsbetrags auf dem Zahlungskonto des Zahlungs- Ist die Wiedererlangung des Überweisungsbetrags nicht möglich, so ist empfängers so vorzunehmen, als sei die Überweisung ordnungsgemäß die Sparkasse verpflichtet, dem Kunden auf schriftlichen Antrag alle ausgeführt worden. Die Pflicht aus Satz 1 gilt auch, wenn die Überwei- verfügbaren Informationen mitzuteilen, damit der Kunde gegen den tat- sung vom Kunden über einen Zahlungsauslösedienstleister ausgelöst sächlichen Empfänger der Überweisung einen Anspruch auf Erstattung wird. Weist die Sparkasse nach, dass der Überweisungsbetrag rechtzeitig des Überweisungsbetrags geltend machen kann. Für die Tätigkeiten beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingegangen ist, der Sparkasse nach den Sätzen 2 und 3 dieses Unterpunkts berechnet entfällt diese Pflicht. Die Pflicht nach Satz 1 gilt nicht, wenn der Kunde die Sparkasse das im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ ausgewiesene kein Verbraucher ist. Entgelt. (4) Ist bei einer Echtzeitüberweisung der Überweisungsbetrag dem Zah- (2) Ansprüche des Kunden nach den Nummern 2.3.1 bis 2.3.4 und Ein- lungsempfänger verfügbar gemacht worden, der Überweisungsauftrag wendungen des Kunden gegen die Sparkasse aufgrund nicht oder fehler- aber wegen der Nichteinhaltung einer Frist gegenüber dem Kunden haft ausgeführter Überweisungen oder aufgrund nicht autorisierter Über- gemäß Nummer 1.6 Absatz 6 storniert worden, so ist der Kunde auf Ver- weisungen sind ausgeschlossen, wenn der Kunde die Sparkasse nicht langen der Sparkasse verpflichtet, unverzüglich Auskunft über den Zah- spätestens 13 Monate nach dem Tag der Belastung mit einer nicht autori- lungsempfänger und dessen Bereicherung zu erteilen, d.h. dessen Name, sierten oder fehlerhaft ausgeführten Überweisung hiervon unterrichtet Anschrift und die für den Zahlungsempfänger eindeutige Bezeichnung der hat. Der Lauf der Frist beginnt nur, wenn die Sparkasse den Kunden über Forderung mitzuteilen sowie ob der Kunde eine Gegenleistung für den die Belastungsbuchung der Überweisung entsprechend dem für Kontoin- 111 946.000 D1 (Fassung Sep. 2024) - v12.0 stornierten Überweisungsauftrag vom Zahlungsempfänger erhalten hat. formationen vereinbarten Weg spätestens innerhalb eines Monats nach der Belastungsbuchung unterrichtet hat; anderenfalls ist für den Fristbe- (5) Wurde ein Überweisungsauftrag nicht oder fehlerhaft ausgeführt, wird ginn der Tag der Unterrichtung maßgeblich. Schadensersatzansprüche die Sparkasse auf Verlangen des Kunden den Zahlungsvorgang nachvoll- nach Nummer 2.3.3 kann der Kunde auch nach Ablauf der Frist in Satz 1 ziehen und den Kunden über das Ergebnis unterrichten. geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung dieser Frist verhindert war. Die Sätze 1 bis 3 gelten auch dann, wenn der Kunde 2.3.3 Sonstige Ansprüche wegen Pflichtverletzungen der Spar- die Überweisung über einen Zahlungsauslösedienstleister auslöst. kasse / Haftungsbegrenzung (1) Bei nicht erfolgter, fehlerhafter oder verspäteter Ausführung eines autorisierten Überweisungsauftrags oder bei einer nicht autorisierten Überweisung kann der Kunde von der Sparkasse einen Schaden, der nicht bereits von den Nummern 2.3.1 und 2.3.2 erfasst ist – z. B. einen Folgeschaden –, nur unter den Voraussetzungen der dafür geltenden all- Seite 4 von 9 Bedingungen für den Überweisungsverkehr (3) Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, wenn die einen (2) Der Kunde kann über den Absatz 1 hinaus von der Sparkasse die Anspruch begründenden Umstände Erstattung derjenigen Entgelte und Zinsen insoweit verlangen, als ihm – auf einem ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignis beruhen, diese im Zusammenhang mit der nicht erfolgten oder fehlerhaften Ausfüh- auf das die Sparkasse keinen Einfluss hat, und dessen Folgen trotz rung der Überweisung in Rechnung gestellt oder auf seinem Konto belas- Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden tet wurden. können oder (3) Im Falle einer verspäteten Ausführung einer autorisierten Überwei- – von der Sparkasse aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung herbeige- sung kann der Kunde von der Sparkasse fordern, dass die Sparkasse führt wurden. vom Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers verlangt, die Gut- schrift des Überweisungsbetrags auf dem Zahlungskonto des Zahlungs- 3 Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des empfängers so vorzunehmen, als sei die Überweisung ordnungsgemäß Europäischen Wirtschaftsraums2 (EWR) in Währungen eines Staates ausgeführt worden. Die Pflicht aus Satz 1 gilt auch, wenn die Überwei- außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung6) sowie Überweisungen in sung vom Kunden über einen Zahlungsauslösedienstleister ausgelöst Staaten außerhalb des EWR (Drittstaaten4) wird. Weist die Sparkasse nach, dass der Überweisungsbetrag rechtzeitig beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingegangen ist, 3.1 Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten entfällt diese Pflicht. Die Pflicht nach Satz 1 gilt nicht, wenn der Kunde des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) in Währungen eines kein Verbraucher ist. Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung6) 3.1.1 Erforderliche Angaben (4) Wurde eine Überweisung nicht oder fehlerhaft ausgeführt, wird die Der Kunde muss im Überweisungsauftrag folgende Angaben machen: Sparkasse auf Verlangen des Kunden den Zahlungsvorgang nachvollzie- – Name und gegebenenfalls Adresse des Zahlungsempfängers, hen und den Kunden über das Ergebnis unterrichten. (Als Name des Zahlungsempfängers sind bei einer natürlichen Person 3.1.3.3 Sonstige Ansprüche wegen Pflichtverletzungen der Spar- deren Vorname(n) und Nachname(n) anzugeben und bei kasse / Haftungsbegrenzung einer juristischen Person deren Firma oder deren Name.), – Kundenkennung des Zahlungsempfängers (siehe Nummer 1.2); ist bei (1) Bei nicht erfolgter, fehlerhafter oder verspäteter Ausführung eines grenzüberschreitenden Überweisungen der BIC unbekannt, ist statt- autorisierten Überweisungsauftrags oder bei einer nicht autorisierten dessen der vollständige Name und die Adresse des Zahlungsdienst- Überweisung kann der Kunde von der Sparkasse einen Schaden, der leisters des Zahlungsempfängers anzugeben, nicht bereits von Nummer 3.1.3.1 oder 3.1.3.2 erfasst ist – z. B. einen – Zielland (gegebenenfalls in Kurzform gemäß „Anlage: Verzeichnis der Folgeschaden –, nur unter den Voraussetzungen der dafür geltenden all- Kurzformen für Zielland und Währung“), gemeinen Anspruchsgrundlagen ersetzt verlangen. Die Sparkasse hat – Währung (gegebenenfalls in Kurzform gemäß „Anlage: Verzeichnis der hierbei ein Verschulden, das einer zwischengeschalteten Stelle zur Last Kurzformen für Zielland und Währung“), fällt, wie eigenes Verschulden zu vertreten, es sei denn, dass die wesent- – Überweisungsbetrag, liche Ursache bei einer zwischengeschalteten Stelle liegt, die der Kunde – Name des Kunden, vorgegeben hat. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zu der – Kontonummer und Bankleitzahl oder IBAN des Kunden. Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grund- sätzen des Mitverschuldens (§ 254 BGB), in welchem Umfang Sparkasse 3.1.2 Ausführungsfrist und Kunde den Schaden zu tragen haben. (1) Die Überweisungen werden baldmöglichst bewirkt. (2) Die Haftung nach Absatz 1 ist auf 12.500 Euro je Überweisung (2) Die Sparkasse macht einen bei ihr zu Gunsten des Kunden eingegan- begrenzt. Diese betragsmäßige Haftungsgrenze gilt nicht genen Überweisungsbetrag gemäß Nummer 2.2.1 Abs. 2 verfügbar. – für nicht autorisierte Überweisungen, 3.1.3 Erstattungs-, Berichtigungs- und Schadensersatzansprüche – bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Sparkasse, des Kunden – für Gefahren, die die Sparkasse besonders übernommen hat, und – für den Zinsschaden, wenn der Kunde Verbraucher ist. 3.1.3.1 Erstattung bei einer nicht autorisierten Überweisung Im Falle einer nicht autorisierten Überweisung (siehe Nummer 1.3 3.1.3.4 Sonderregelung für die außerhalb des EWR getätigten Absatz 2) hat die Sparkasse gegen den Kunden keinen Anspruch auf Bestandteile der Überweisung Erstattung ihrer Aufwendungen. Sie ist verpflichtet, dem Kunden den Für die außerhalb des EWR getätigten Bestandteile der Überweisung Überweisungsbetrag zu erstatten und, sofern der Betrag einem Konto des bestehen abweichend von den Ansprüchen in den Nummern 3.1.3.2 und Kunden belastet worden ist, dieses Konto wieder auf den Stand zu brin- 3.1.3.3 bei einer nicht erfolgten, fehlerhaft oder verspätet ausgeführten gen, auf dem es sich ohne die Belastung durch die nicht autorisierte autorisierten Überweisung neben etwaigen Ansprüchen aus Auftragsrecht Überweisung befunden hätte. Diese Verpflichtung ist spätestens bis zum nach § 667 BGB und ungerechtfertigter Bereicherung nach §§ 812 ff. BGB Ende des Geschäftstags gemäß „Preis- und Leistungsverzeichnis“ zu lediglich Schadensersatzansprüche nach Maßgabe folgender Regelungen: erfüllen, der auf den Tag folgt, an welchem der Sparkasse angezeigt – Die Sparkasse haftet für eigenes Verschulden. Hat der Kunde durch wurde, dass die Überweisung nicht autorisiert ist, oder die Sparkasse auf ein schuldhaftes Verhalten zu der Entstehung eines Schadens beige- andere Weise davon Kenntnis erhalten hat. Hat die Sparkasse einer tragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitverschuldens zuständigen Behörde berechtigte Gründe für den Verdacht, dass ein (§ 254 BGB), in welchem Umfang Sparkasse und Kunde den Schaden betrügerisches Verhalten des Kunden vorliegt, schriftlich mitgeteilt, hat zu tragen haben. die Sparkasse ihre Verpflichtung aus Satz 2 unverzüglich zu prüfen und – Für das Verschulden der von der Sparkasse zwischengeschalteten zu erfüllen, wenn sich der Betrugsverdacht nicht bestätigt. Wurde die Stellen haftet die Sparkasse nicht. In diesen Fällen beschränkt sich die Überweisung über einen Zahlungsauslösedienstleister ausgelöst, so tref- Haftung der Sparkasse auf die sorgfältige Auswahl und Unterweisung fen die Pflichten aus den Sätzen 2 bis 4 die Sparkasse. der ersten zwischengeschalteten Stelle (weitergeleiteter Auftrag). 3.1.3.2 Ansprüche bei nicht erfolgter, fehlerhafter oder verspäteter – Die Haftung der Sparkasse ist auf höchstens 12.500 Euro je Überwei- Ausführung einer autorisierten Überweisung sung begrenzt. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Sparkasse und für Gefahren, die die Spar- (1) Im Falle einer nicht erfolgten oder fehlerhaften Ausführung einer auto- kasse besonders übernommen hat. risierten Überweisung kann der Kunde von der Sparkasse die unverzügli- che und ungekürzte Erstattung des Überweisungsbetrages insoweit ver- 3.1.3.5 Ansprüche von Kunden, die keine Verbraucher sind langen, als die Zahlung nicht erfolgt oder fehlerhaft war. Wurde der Abweichend von den Ansprüchen in den Nummern 3.1.3.2 und 3.1.3.3 Betrag dem Konto des Kunden belastet, bringt die Sparkasse dieses haben Kunden, die keine Verbraucher sind, bei einer nicht erfolgten, feh- 111 946.000 D1 (Fassung Sep. 2024) - v12.0 wieder auf den Stand, auf dem es sich ohne den nicht erfolgten oder feh- lerhaft oder verspätet ausgeführten autorisierten Überweisung oder bei lerhaft ausgeführten Zahlungsvorgang befunden hätte. Wird eine Über- einer nicht autorisierten Überweisung neben etwaigen Ansprüchen aus weisung vom Kunden über einen Zahlungsauslösedienstleister ausgelöst, Auftragsrecht nach § 667 BGB und ungerechtfertigter Bereicherung nach so treffen die Pflichten aus den Sätzen 1 und 2 die Sparkasse. Soweit §§ 812 ff. BGB lediglich Schadensersatzansprüche nach Maßgabe fol- vom Überweisungsbetrag von der Sparkasse oder zwischengeschalteten gender Regelungen: Stellen Entgelte abgezogen worden sein sollten, übermittelt die Spar- – Die Sparkasse haftet für eigenes Verschulden. Hat der Kunde durch kasse zugunsten des Zahlungsempfängers unverzüglich den abgezoge- ein schuldhaftes Verhalten zu der Entstehung eines Schadens beige- nen Betrag. tragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitverschuldens (§ 254 BGB), in welchem Umfang Sparkasse und Kunde den Schaden zu tragen haben. Seite 5 von 9 Bedingungen für den Überweisungsverkehr – Für das Verschulden der von der Sparkasse zwischengeschalteten 3.2.3 Erstattungs- und Schadensersatzansprüche des Kunden Stellen haftet die Sparkasse nicht. In diesen Fällen beschränkt sich die 3.2.3.1 Erstattung bei einer nicht autorisierten Überweisung Haftung der Sparkasse auf die sorgfältige Auswahl und Unterweisung (1) Im Falle einer nicht autorisierten Überweisung (siehe Nummer 1.3 der ersten zwischengeschalteten Stelle (weitergeleiteter Auftrag). Absatz 2) hat die Sparkasse gegen den Kunden keinen Anspruch auf – Ein Schadensersatzspruch des Kunden ist der Höhe nach auf den Erstattung ihrer Aufwendungen. Sie ist verpflichtet, dem Kunden den Überweisungsbetrag zuzüglich der von der Sparkasse in Rechnung Überweisungsbetrag zu erstatten und, sofern der Betrag einem Konto des gestellten Entgelte und Zinsen begrenzt. Soweit es sich hierbei um die Kunden belastet worden ist, dieses Konto wieder auf den Stand zu brin- Geltendmachung von Folgeschäden handelt, ist der Anspruch auf gen, auf dem es sich ohne die Belastung durch die nicht autorisierte höchstens 12.500 Euro je Überweisung begrenzt. Diese Haftungsbe- Überweisung befunden hätte. Diese Verpflichtung ist spätestens bis zum schränkungen gelten nicht für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Ende des Geschäftstags gemäß „Preis- und Leistungsverzeichnis“ zu Sparkasse und für Gefahren, die die Sparkasse besonders übernom- erfüllen, der auf den Tag folgt, an welchem der Sparkasse angezeigt men hat, sowie für nicht autorisierte Überweisungen. wurde, dass die Überweisung nicht autorisiert ist, oder die Sparkasse auf 3.1.3.6 Haftungs- und Einwendungsausschluss andere Weise davon Kenntnis erhalten hat. Hat die Sparkasse einer (1) Eine Haftung der Sparkasse nach Nummer 3.1.3.2 bis 3.1.3.5 ist in zuständigen Behörde berechtigte Gründe für den Verdacht, dass ein folgenden Fällen ausgeschlossen: betrügerisches Verhalten des Kunden vorliegt, schriftlich mitgeteilt, hat die Sparkasse ihre Verpflichtung aus Satz 2 unverzüglich zu prüfen und – Die Sparkasse weist gegenüber dem Kunden nach, dass der Überwei- zu erfüllen, wenn sich der Betrugsverdacht nicht bestätigt. Wurde die sungsbetrag ordnungsgemäß beim Zahlungsdienstleister des Zah- Überweisung über einen Zahlungsauslösedienstleister ausgelöst, so tref- lungsempfängers eingegangen ist. fen die Pflichten aus den Sätzen 2 bis 4 die Sparkasse. – Die Überweisung wurde in Übereinstimmung mit der vom Kunden angegebenen fehlerhaften Kundenkennung des Zahlungsempfängers (2) Bei sonstigen Schäden, die aus einer nicht autorisierten Überweisung (siehe Nummer 1.2) ausgeführt. In diesem Fall kann der Kunde von resultieren, haftet die Sparkasse für eigenes Verschulden. Hat der Kunde der Sparkasse jedoch verlangen, dass sie sich im Rahmen ihrer Mög- durch ein schuldhaftes Verhalten zu der Entstehung eines Schadens bei- lichkeiten darum bemüht, den Überweisungsbetrag wiederzuerlangen. getragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitverschuldens Ist die Wiedererlangung des Überweisungsbetrags nach Satz 2 nicht (§ 254 BGB), in welchem Umfang Sparkasse und Kunde den Schaden möglich, so ist die Sparkasse verpflichtet, dem Kunden auf schriftlichen zu tragen haben. Antrag alle verfügbaren Informationen mitzuteilen, damit der Kunde gegen den tatsächlichen Empfänger der Überweisung einen Anspruch 3.2.3.2 Haftung bei nicht erfolgter, fehlerhafter oder verspäteter Aus- auf Erstattung des Überweisungsbetrags geltend machen kann. Für führung einer autorisierten Überweisung die Tätigkeiten nach den Sätzen 2 bis 3 dieses Unterpunkts berechnet Bei nicht erfolgten, fehlerhaft oder verspätet ausgeführten autorisierten die Sparkasse das im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ ausgewiesene Überweisungen hat der Kunde neben etwaigen Ansprüchen aus Auf- Entgelt. tragsrecht nach § 667 BGB und ungerechtfertigter Bereicherung nach §§ 812 ff. BGB Schadensersatzansprüche nach Maßgabe der folgenden (2) Ansprüche des Kunden nach Nummer 3.1.3.1 bis 3.1.3.5 und Einwen- Regelungen: dungen des Kunden gegen die Sparkasse aufgrund nicht oder fehlerhaft – Die Sparkasse haftet für eigenes Verschulden. Hat der Kunde durch ausgeführter Überweisungen oder aufgrund nicht autorisierter Überwei- ein schuldhaftes Verhalten zu der Entstehung eines Schadens beige- sungen sind ausgeschlossen, wenn der Kunde die Sparkasse nicht spä- tragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitverschuldens testens 13 Monate nach dem Tag der Belastung mit einer nicht autorisier- (§ 254 BGB), in welchem Umfang Sparkasse und Kunde den Schaden ten oder fehlerhaft ausgeführten Überweisung hiervon unterrichtet hat. zu tragen haben. Der Lauf der Frist beginnt nur, wenn die Sparkasse den Kunden über die – Für das Verschulden zwischengeschalteter Stellen haftet die Spar- Belastungsbuchung der Überweisung entsprechend dem für Kontoinfor- kasse nicht. In diesen Fällen beschränkt sich die Haftung der Spar- mationen vereinbarten Weg spätestens innerhalb eines Monats nach der kasse auf die sorgfältige Auswahl und Unterweisung der ersten zwi- Belastungsbuchung unterrichtet hat; anderenfalls ist für den Fristbeginn schengeschalteten Stelle (weitergeleiteter Auftrag). der Tag der Unterrichtung maßgeblich. Schadensersatzansprüche nach – Die Haftung der Sparkasse ist auf höchstens 12.500 Euro je Überwei- Nummer 3.1.3.3 kann der Kunde auch nach Ablauf der Frist in Satz 1 gel- sung begrenzt. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Vorsatz oder tend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung dieser Frist grobe Fahrlässigkeit der Sparkasse und für Gefahren, die die Spar- verhindert war. Die Sätze 1 bis 3 gelten auch dann, wenn der Kunde die kasse besonders übernommen hat. Überweisung über einen Zahlungsauslösedienstleister auslöst. (3) Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, wenn die einen 3.2.3.3 Haftungs- und Einwendungsausschluss Anspruch begründenden Umstände (1) Eine Haftung der Sparkasse nach den Nummern 3.2.3.2 ist in folgen- – auf einem ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignis beruhen, den Fällen ausgeschlossen: auf das die Sparkasse keinen Einfluss hat, und dessen Folgen trotz – Die Sparkasse weist gegenüber dem Kunden nach, dass der Überwei- Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden sungsbetrag ordnungsgemäß beim Zahlungsdienstleister des Zah- können, oder lungsempfängers eingegangen ist. – von der Sparkasse aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung herbeige- – Die Überweisung wurde in Übereinstimmung mit der vom Kunden führt wurden. angegebenen fehlerhaften Kundenkennung des Zahlungsempfängers (siehe Nummer 1.2) ausgeführt. In diesem Fall kann der Kunde von 3.2 Überweisungen in Staaten außerhalb des EWR (Drittstaaten4) der Sparkasse jedoch verlangen, dass sie sich im Rahmen ihrer Mög- 3.2.1 Erforderliche Angaben lichkeiten darum bemüht, den Überweisungsbetrag wiederzuerlangen. Der Kunde muss im Überweisungsauftrag folgende Angaben machen: Für die Tätigkeiten der Sparkasse nach Satz 2 dieses Unterpunkts – Name des Zahlungsempfängers, berechnet die Sparkasse das im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ (Als Name des Zahlungsempfängers sind bei einer natürlichen Person ausgewiesene Entgelt. deren Vorname(n) und Nachname(n) anzugeben und bei (2) Ansprüche des Kunden nach den Nummern 3.2.3.1 und 3.2.3.2 und einer juristischen Person deren Firma oder deren Name.), Einwendungen des Kunden gegen die Sparkasse aufgrund nicht oder feh- – Kundenkennung des Zahlungsempfängers (siehe Nummer 1.2); ist bei lerhaft ausgeführter Überweisungen oder aufgrund nicht autorisierter grenzüberschreitenden Überweisungen der BIC unbekannt, ist statt- Überweisungen sind ausgeschlossen, wenn der Kunde die Sparkasse dessen der vollständige Name und die Adresse des Zahlungsdienst- nicht spätestens 13 Monate nach dem Tag der Belastung mit einer nicht leisters des Zahlungsempfängers anzugeben, autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Überweisung hiervon in Text- 111 946.000 D1 (Fassung Sep. 2024) - v12.0 – Zielland (gegebenenfalls in Kurzform gemäß „Anlage: Verzeichnis der form unterrichtet hat. Der Lauf der Frist beginnt nur, wenn die Sparkasse Kurzformen für Zielland und Währung“), den Kunden über die Belastungsbuchung der Überweisung entsprechend – Währung (gegebenenfalls in Kurzform gemäß „Anlage: Verzeichnis der dem für Kontoinformationen vereinbarten Weg spätestens innerhalb eines Kurzformen für Zielland und Währung“), Monats nach der Belastungsbuchung unterrichtet hat; anderenfalls ist – Überweisungsbetrag, für den Fristbeginn der Tag der Unterrichtung maßgeblich. Schadenser- – Name des Kunden, satzansprüche kann der Kunde auch nach Ablauf der Frist in Satz 1 gel- – Kontonummer und Bankleitzahl oder IBAN des Kunden. tend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung dieser Frist verhindert war. Die Sätze 1 bis 3 gelten auch dann, wenn der Kunde die 3.2.2 Ausführungsfrist Überweisung über einen Zahlungsauslösedienstleister auslöst. (1) Die Überweisungen werden baldmöglichst bewirkt. (2) Die Sparkasse macht einen bei ihr zu Gunsten des Kunden eingegan- genen Überweisungsbetrag gemäß Nummer 2.2.1 Abs. 2 verfügbar. Seite 6 von 9 Bedingungen für den Überweisungsverkehr (3) Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, wenn die einen (4) Liegen die Ausführungsbedingungen vor, werden die im Sammelauf- Anspruch begründenden Umstände trag enthaltenen Überweisungen in der vom Kunden gewählten Überwei- – auf einem ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignis beruhen, sungsart ausgeführt. auf das die Sparkasse keinen Einfluss hat, und dessen Folgen trotz (5) Ergibt die Empfängerüberprüfung bei mindestens einer SEPA-Über- Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden weisung oder einer Echtzeitüberweisung eine Namensabweichung beim können oder Kontoinhaber des Empfängerkontos, wird der Kunde hierüber informiert – von der Sparkasse aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung herbeige- und muss entscheiden, ob er den Sammelauftrag insgesamt, d.h. ein- führt wurden. schließlich dieser Überweisungen mit Namensabweichungen, entweder autorisiert oder ob dieser nicht ausgeführt werden soll. Soweit die Spar- 3.2.4. Auskunftsanspruch der Sparkasse kasse dazu bereit ist, kann Abweichendes vereinbart werden, z. B., dass Ist bei einer Echtzeitüberweisung der Überweisungsbetrag dem Zah- alle in einem autorisierten Sammelauftrag enthaltenen SEPA-Überwei- lungsempfänger verfügbar gemacht worden, der Überweisungsauftrag sungen oder Echtzeitüberweisungen mit fehlender Übereinstimmung des aber wegen der Nichteinhaltung einer Frist gegenüber dem Kunden Empfängernamens oder/und alle mit nahezu übereinstimmendem Emp- gemäß Nummer 1.6 Absatz 6 storniert worden, so ist der Kunde auf Ver- fängernamen nicht ausgeführt werden sollen. Änderungen einzelner langen der Sparkasse verpflichtet, unverzüglich Auskunft über den Zah- Empfängernamen sind nur durch Rückruf der gesamten Sammelauftrags- lungsempfänger und dessen Bereicherung zu erteilen, d.h. dessen Name, datei und die erneute Einlieferung mit den korrigierten Angaben möglich. Anschrift und die für den Zahlungsempfänger eindeutige Bezeichnung der Forderung mitzuteilen sowie ob der Kunde eine Gegenleistung für den 4.2. Elektronischer Statusreport über die Ausführung stornierten Überweisungsauftrag vom Zahlungsempfänger erhalten hat. Über das Ausführungsergebnis einer jeden in einem Sammelauftrag ent- haltenen Überweisung informiert die Sparkasse über den elektronischen 4 Besondere Bestimmungen für Sammel-Überweisungen Statusreport, der nach Abschluss der Verarbeitung erstellt wird. Für Sammel-Überweisungen gemäß Nummer 1.1 gelten die folgenden 4.3. Darstellung der Sammel-Überweisungen im Kontoauszug besonderen Bestimmungen. Alle in einem Sammelauftrag enthaltenen Sammel-Überweisungen 4.1. Prüfungszeitraum bis zur Ausführung einer Sammel-Überwei- werden unabhängig vom Termin ihrer Ausführung in einer Summe dem sung / Terminierter Sammelauftrag Zahlungskonto des Kunden belastet. Aus dem Statusreport (siehe Nummer 4.2) ergeben sich die Einzelheiten zu den ausgeführten (1) Die in einem Sammelauftrag gebündelt eingereichten Überweisungen Überweisungen. müssen in einzeln ausführbare Zahlungsvorgänge umgewandelt werden. Die Umwandlung beginnt nach dem Zugang des Sammelauftrags gemäß 4.4. Kündigung der Vereinbarung zur Erteilung von Nummer 1.4 und wird so bald als möglich abgeschlossen. Sammelaufträgen (2) [gültig bis 04.10.2025: Die Prüfung der Ausführungsbedingungen Die Kündigung der Vereinbarung zur Erteilung von Sammelaufträgen ist (siehe Nummer 1.6) für die im Sammelauftrag enthaltenen Echtzeitüber- sowohl vom Kunden als auch nach Maßgabe von Nummer 26 AGB-Spar- weisungen wird die Sparkasse binnen maximal vier Stunden nach Ein- kassen von der Sparkasse jederzeit mit einer Kündigungsfrist von einem gang des Sammelauftrags durchführen. Die Sparkasse strebt an, an Monat möglich. Die Kündigungsfrist beträgt für die Sparkasse zwei Tagen ohne hohe Transaktionszahlen die Ausführungsbedingungen der Monate, wenn ein Verbraucher an dieser Vereinbarung beteiligt ist. Sammel-Echtzeitüberweisungen binnen einer Stunde nach dem Zugang des Sammelauftrags zu prüfen.] Echtzeitüberweisungsaufträge, die schneller geprüft und ausgeführt werden sollen, sind der Sparkasse nicht per Sammelauftrag, sondern als Einzelauftrag zu erteilen. (3) Reicht der Kunde einen terminierten Sammelauftrag, d. h. einen Sam- melauftrag mit einem vom Einreichertag abweichenden zukünftigen Aus- führungsdatum als Fälligkeitstag, ein, so erfolgt die Prüfung der Ausfüh- rungsbedingungen erst an diesem Fälligkeitstag. Ist bei einem Samme- lauftrag für Echtzeitüberweisungen das Fälligkeitsdatum zusätzlich mit einer bestimmten Uhrzeit kombiniert, so beginnt die Prüfung der Ausfüh- rungsbedingungen erst ab dieser Uhrzeit. [gültig ab 05.10.2025: Hinweis: Überprüfung des Zahlungsempfängers nach Art. 5c Verordnung (EU) 260/2012 Die Sparkasse überprüft den Zahlungsempfänger, an den der Kunde eine SEPA-Überweisung oder Echtzeitüberweisung in Euro innerhalb des einheit- lichen europäischen Euro-Zahlungsverkehrsraums (Single Euro Payments Area (SEPA) beauftragen will. Diese Empfängerüberprüfung wird unmittelbar, nachdem der Kunde die relevanten Informationen zum Zahlungsempfänger übermittelt hat und bevor dem Kunden die Möglichkeit zur Autorisierung seines Überweisungsauftrages gegeben wird, durchgeführt. Im Falle von in Papierform erteilten Über- weisungsaufträgen führt die Sparkasse die Empfängerüberprüfung zum Zeitpunkt des Eingangs des Überweisungsauftrags durch, es sei denn, der Kunde ist zum Zeitpunkt des Eingangs nicht anwesend. Hat der Kunde die Kundenkennung des Zahlungskontos des Zahlungsempfängers und den Namen des Zahlungsempfängers im Überweisungsauftrag angegeben, wird überprüft und abgeglichen, ob die angegebene Kundenkennung und der vom Kunden angegebene Name des Zahlungsempfängers übereinstimmen. Kunden, die keine Verbraucher sind, können, wenn sie mehrere Überweisungsaufträge als Bündel einreichen, auf die Empfängerüberprüfung verzich- ten. Haben sie bis auf Weiteres auf die Empfängerprüfung verzichtet, sind sie jederzeit berechtigt, diese Dienstleistung wieder in Anspruch zu nehmen. Wenn der Kunde auf die Empfängerüberprüfung für die Einreichung von Überweisungsaufträgen als Bündel verzichtet, teilt die Sparkasse dem Kunden mit, dass die Autorisierung eines gebündelten Überweisungsauftrags dazu führen könnte, dass der Überweisungsbetrag auf ein Zahlungskonto über- 111 946.000 D1 (Fassung Sep. 2024) - v12.0 wiesen wird, dessen Inhaber nicht der vom Kunden angegebene Zahlungsempfänger ist. Bei fehlender Übereinstimmung der angegebenen Kundenkennung mit dem Namen des Zahlungsempfängers unterrichtet die Sparkasse den Kunden auf der Grundlage der vom kontoführenden Zahlungsdienstleister des Empfängerzahlungskontos übermittelten Informationen hierüber und teilt ihm jedes Mal gleichzeitig mit, dass die Autorisierung des Überweisungsauftrags dazu führen könnte, dass der Überweisungsbetrag auf ein Zahlungskonto überwiesen wird, dessen Inhaber nicht der vom Kunden namentlich angegebene Zahlungsempfänger ist. Stimmen der vom Kunden angegebene Name des Zahlungsempfängers und die Kundenkennung nahezu überein, so gibt die Sparkasse dem Kunden den Namen des Zahlungsempfängers an, der mit der vom Kunden angegebenen Kundenkennung des Zahlungskontos verbunden ist. Wird ein Zahlungskonto, das über die vom Kunden angegebene Kundenkennung identifiziert wird, im Namen mehrerer Zahlungsempfänger geführt, benachrichtigt die Sparkasse den Kunden, wenn der vom Kunden angegebene Zahlungsempfänger nicht zu den verschiedenen Zahlungsempfängern gehört, in deren Namen das Zahlungskonto geführt oder gehalten wird.] Seite 7 von 9 Bedingungen für den Überweisungsverkehr 1 International Bank Account Number (Internationale Bankkontonummer). 2 Zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gehören derzeit: Belgien, Bulgarien, Däne- mark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion, St. Barthélemy, St. Martin [französischer Teil]), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern. 3 Business Identifier Code (Internationale Bankleitzahl). 4 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes. 5 Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Islän- dische Krone, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken (nur grenzüberschreitende Zahlungen mit Liechtenstein), Tschechische Krone, Ungarischer Forint. 6 Z. B. US-Dollar. 111 946.000 D1 (Fassung Sep. 2024) - v12.0 Seite 8 von 9 Bedingungen für den Überweisungsverkehr Anlage: Verzeichnis der Kurzformen für Zielland und Währung Zielland Kurzform Währung Kurzform Belgien BE Euro EUR Bulgarien BG Bulgarischer Lew BGN Dänemark DK Dänische Krone DKK Deutschland DE Euro EUR Estland EE Euro EUR Finnland FI Euro EUR Frankreich FR Euro EUR Griechenland GR Euro EUR Irland IE Euro EUR Island IS Isländische Krone ISK Italien IT Euro EUR Japan JP Japanischer Yen JPY Kanada CA Kanadischer Dollar CAD Kroatien HR Euro EUR Lettland LV Euro EUR Liechtenstein LI Schweizer Franken* CHF Litauen LT Euro EUR Luxemburg LU Euro EUR Malta MT Euro EUR Niederlande NL Euro EUR Norwegen NO Norwegische Krone NOK Österreich AT Euro EUR Polen PL Polnischer Zloty PLN Portugal PT Euro EUR Rumänien RO Rumänischer Leu RON Russische Föderation RU Russischer Rubel RUB Schweden SE Schwedische Krone SEK Schweiz CH Schweizer Franken CHF Slowakei SK Euro EUR Slowenien SI Euro EUR Spanien ES Euro EUR Tschechische Republik CZ Tschechische Krone CZK Türkei TR Türkische Lira TRY Ungarn HU Ungarischer Forint HUF USA US US-Dollar USD Vereinigtes Königreich GB Britisches Pfund Sterling GBP von Großbritannien und Nordirland Zypern CY Euro EUR * Schweizer Franken als gesetzliches Zahlungsmittel in Liechtenstein. 111 946.000 D1 (Fassung Sep. 2024) - v12.0 Seite 9 von 9