Anhang II Vorvertragliche Informationen zu den in Artikel 8 Absätze 1, 2 und 2a der Verordnung (EU) 2019/2088 und Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2020/852 genannten Finanzprodukten HINWEIS: GLS ONLINEINVEST WURDE ZU JANUAR 2026 UMBENANNT IN GLS INVEST DIGITAL. Name des Produkts: Unternehmenskennung (LEI-Code): Eine nachhaltige GLS Invest Digital offensives Portfolio 52990026HQOTT4AJP655 Investition ist eine Investition in eine ÖKOLOGISCHE UND /ODER SOZIALE MERKMALE Wirtschaftstätigkeit, die zur Erreichung eines Umweltziels oder sozialen Ziels beiträgt, Werden mit diesem Finanzprodukt nachhaltige Investitionen angestrebt? vorausgesetzt, dass diese Investition keine ☐ Ja ☒ Nein Umweltziele oder sozialen Ziele erheblich ☐ Es wird damit ein Mindestanteil an ☒ Es werden damit ökologische/ beeinträchtigt und die nachhaltigen Investitionen mit einem soziale Merkmale beworben und Unternehmen, in die Umweltziel getätigt: % obwohl keine nachhaltigen Investitionen investiert wird, angestrebt werden, enthält es einen ☐ in Wirtschaftstätigkeiten, die Mindestanteil von 15 % an nachhaltigen Verfahrensweisen einer nach der EU-Taxonomie als Investitionen1 guten Unternehmens- ökologisch nachhaltig führung anwenden. einzustufen sind ☒ mit einem Umweltziel in Wirtschaftstätigkeiten, die nach ☐ in Wirtschaftstätigkeiten, die der EU-Taxonomie als nach der EU-Taxonomie nicht ökologisch nachhaltig Die EU-Taxonomie ist als ökologisch nachhaltig einzustufen sind (mind. 1 %) ein Klassifikations- einzustufen sind ☒ mit einem Umweltziel system, das in der in Wirtschaftstätigkeiten, die Verordnung (EU) nach der EU-Taxonomie nicht 2020/852 festgelegt ist ☐ Es wird damit ein Mindestanteil an als ökologisch nachhaltig und ein Verzeichnis von nachhaltigen Investitionen mit einem einzustufen sind sozialen Ziel getätigt: % ökologisch nach- haltigen Wirtschafts- ☒ mit einem sozialen Ziel tätigkeiten enthält. Diese Verordnung umfasst kein ☐ Es werden damit ökologische/soziale Verzeichnis der sozial Merkmale beworben, aber keine nachhaltigen Investitionen getätigt. nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten. Nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel könnten taxonomiekonform sein oder nicht. 1 Der Anteil nachhaltiger Investitionen gemäß Artikel 2 (17) der Verordnung (EU) 2019/2088 bezieht sich auf den tatsächlich generierten Umsatz mit Wirtschaftstätigkeiten, die zur Erreichung der Sustainable Development Goals (SDGs) beitragen. GRWP-11211 • Version 15 • Stand 10.25 Welche ökologischen und/oder sozialen Merkmale werden mit diesem Finanzprodukt beworben? Es wurde kein Referenzwert bestimmt, um festzustellen, dass die mit dem Finanzprodukt beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale erreicht werden. Das Portfoliomanagement ist an das sozial-ökologische Anlageuniversum der GLS Bank gebunden. Es wird ausschließlich in Fonds der GLS Investments bzw. Drittfonds investiert, die durch den GLS Anlageausschuss als positiv bewertet wurden. • Einzeltitel in den Fonds der GLS Investments werden fortlaufend auf die Einhaltung der Ausschluss- und Positivkriterien sowie Bewertungskriterien laut Anlage- und Finanzierungsgrundsätzen überprüft. • Für Drittfonds findet eine Überprüfung der Kriterien durch den GLS Anlageausschuss statt. Umweltfaktoren Hierzu zählen Aspekte wie Treibhausgasemissionen, Wasserverbrauch, Verlust der biologischen Vielfalt sowie negative Auswirkungen auf Ökosysteme. Bei Investitionsentscheidungen wird überprüft, inwiefern die Unternehmen, in die ein Fonds investiert, umweltfreundliche Praktiken einhalten oder umweltschädliche Aktivitäten ausführen. Bei Investitionen in Staaten ist u.a. die Voraussetzung, dass diese das Pariser Klimaabkommen und die Konvention zur biologischen Vielfalt unterzeichnet haben. Nur in Fonds, die mit unseren Werten vereinbar sind, wird investiert. Soziale Faktoren Wir analysieren die Arbeitsbedingungen, Menschenrechte und soziale Verantwortung der Unternehmen, in die wir über Fonds investieren. Unternehmen, die gegen grundlegende Menschenrechte verstoßen oder keine fairen Arbeitsbedingungen bieten, stellen ein hohes nachteiliges Risiko dar. Deswegen investiert die GLS Bank nicht in Fonds, die solche Unternehmen enthalten. Genauso sind Fonds ausgeschlossen, die in Staaten investieren, welche z.B. schwerwiegende Verstöße gegen Demokratie und Menschenrechte aufweisen. Das Erreichen der ökologischen und sozialen Merkmale wird somit einerseits gesteuert durch die Positivkriterien, andererseits werden Investitionen in nicht-nachhaltige Wirtschaftspraktiken, Geschäftsfelder sowie Staaten mit schwerwiegenden Verstößen gegen Demokratie und Menschenrechte vermieden. Zusätzlich werden die Ausschlusskriterien und nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren anhand der standardisierten Indikatoren für nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (PAI-Indikatoren) durch das Portfoliomanagement von GLS Invest Digital überwacht. Ein Mindestanteil von 15 % an nachhaltigen Investitionen wird garantiert. Welche Nachhaltigkeitsindikatoren werden zur Messung der Erreichung der Mit Nachhaltigkeits- einzelnen ökologischen oder sozialen Merkmale, die durch dieses indikatoren wird Finanzprodukt beworben werden, herangezogen? gemessen, inwieweit Die Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale wird anhand von die mit dem sogenannten Nachhaltigkeitsindikatoren gemessen. Dabei werden immer auch Finanzprodukt Aspekte der guten Unternehmens- und Staatsführung berücksichtigt. Die beworbenen Nachhaltigkeitsindikatoren für dieses Portfolio sind: ökologischen oder Anteil der Investitionen in Fonds aus dem GLS Anlageuniversum sozialen Merkmale erreicht werden. Es soll ausschließlich in Fonds der GLS Investments bzw. Drittfonds investiert werden, die durch den GLS Anlageausschuss als positiv bewertet wurden. Somit wird sichergestellt, dass die sozialen und ökologischen Werte der GLS Bank – wie sie in den Anlage- und Finanzierungsgrundsätzen festgeschrieben sind – bei allen Investitionsentscheidungen berücksichtigt werden. Ausschlusskriterien Die Ausschlusskriterien definieren klare Kriterien (inkl. Grenzwerten) für Investitionen im Rahmen des Portfoliomanagements. Sie sind definiert im Abschnitt „Worin bestehen die verbindlichen Elemente der Anlagestrategie, die für die Auswahl der Investitionen zur Erfüllung der beworbenen ökologischen oder sozialen Ziele verwendet werden?“. GRWP-11211 • Version 15 • Stand 10.25 Nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren Die nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren werden für die investierten Unternehmen und Staaten durch das Portfoliomanagement von GLS Invest Digital überwacht. Hierfür werden die standardisierten Indikatoren für nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (PAI-Indikatoren) verwendet, wie sie in der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1288 im Anhang I definiert sind. Anteil der nachhaltigen Investitionen Es werden 15 % nachhaltige Investitionen, davon 1 % taxonomiekonforme Investitionen, garantiert. Für die Ermittlung der nachhaltigen Investitionen gemäß Artikel 2 (17) Verordnung (EU) 2019/2088 („OffVO“) wird der activity-based Ansatz gewählt. Das heißt, der Anteil nachhaltiger Investitionen bezieht sich auf den tatsächlich generierten Umsatz mit Wirtschaftstätigkeiten, die zur Erreichung der Sustainable Development Goals (SDGs) beitragen. Welches sind die Ziele der nachhaltigen Investitionen, die mit dem Finanzprodukt teilweise getätigt werden sollen, und wie trägt die nachhaltige Investition zu diesen Zielen bei? Als „nachhaltige Investition“ werden Investitionen in wirtschaftliche Tätigkeiten bezeichnet, die zur Erreichung eines sozialen oder ökologischen Ziels beitragen. Vorausgesetzt, dass diese Investitionen keines dieser Ziele erheblich beeinträchtigen und die Unternehmen, in die investiert wird, Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung anwenden. Nachhaltige Investitionen gemäß Artikel 2 (17) OffVO werden im Rahmen des Portfoliomanagements definiert als Investitionen in Wirtschaftstätigkeiten, die zur Erfüllung der Sustainable Development Goals beitragen. Ökologische Ziele (EU-taxonomiekonform) Im Rahmen der Anlagestrategie werden Investitionen in ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten im Sinne des Artikel 3 der Verordnung (EU) 2020/852 (Taxonomie-Verordnung) zur Erreichung der Umweltziele gemäß Artikel 9 Taxonomie-Verordnung garantiert. Ökologische Ziele (nicht-taxonomiekonform) Investitionen in Wirtschaftstätigkeiten, die zur Erfüllung der Sustainable Development Goals mit Umweltbezug beitragen. Dies sind zum Beispiel: SDG 06 „Clean Water and Sanitation“, SDG 07 „Affordable and Clean Energy“, SDG 11 “Sustainable Cities and Communities”, SDG 12 “Responsible Consumption and Production”, SDG 13 “Climate Action”, SDG 14 “Life Below Water” oder SDG 15 “Life On Land”. Es wird jedoch nur der aggregierte Anteil an nachhaltigen Investitionen mit einem Umweltziel ausgewiesen. Somit findet keine Aufteilung nach Kategorien statt. Soziale Ziele Investitionen in Wirtschaftstätigkeiten, die zur Erfüllung der Sustainable Development Goals mit Sozialbezug beitragen. Dies sind zum Beispiel: SDG 01 “No Poverty”, SDG 02 “Zero Hunger”, SDG 03 „Good health and well-being“, SDG 04 „Quality Education“ oder SDG 08 „Decent Work and Economic Growth“. Es wird jedoch nur der aggregierte Anteil an nachhaltigen Investitionen mit einem sozialen Ziel ausgewiesen. Somit findet keine Aufteilung nach Kategorien statt. Nachhaltige Investitionen können sowohl ökologische als auch soziale Ziele verfolgen. Wenn eine Investition auf mehr als ein Ziel einzahlt, wird die Investition dennoch nur einmal für die Ermittlung des Anteils an nachhaltigen Investitionen gewertet. GRWP-11211 • Version 15 • Stand 10.25 Inwiefern haben die nachhaltigen Investitionen, die mit dem Finanzprodukt teilweise getätigt werden sollen, ökologisch oder sozial nachhaltigen Anlagezielen nicht erheblich geschadet? Nachhaltige Investitionen dürfen dem Grundsatz „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen" („Do no significant harm“ – kurz „DNSH“) entsprechend, ökologische und soziale Ziele nicht erheblich beeinträchtigen. Bei taxonomiekonformen Investitionen ist dies über die technischen Bewertungskriterien der Taxonomie-Verordnung sichergestellt. Für alle anderen sozial und ökologisch nachhaltigen Investitionen im Rahmen der Anlagestrategie gilt: Investitionen werden nicht als Beitrag zu den SDGs gewertet, wenn ein Verstoß gegen die Ausschlusskriterien bzw. schwerwiegende Kontroversen vorliegen. Wie wurden die Indikatoren für nachteilige Auswirkungen auf Bei den wichtigsten Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt? nachteiligen Die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionen auf Auswirkungen handelt Nachhaltigkeitsfaktoren („Principal Adverse Impact“ oder „PAI“) werden bei den es sich um die Investitionen in Fonds berücksichtigt. Die Indikatoren für die Berücksichtigung bedeutendsten nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren basieren auf den nachteiligen Indikatoren aus der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1288, Anhang 1, Auswirkungen von Tabelle 1. Investitions- Besondere Berücksichtigung (direkter Verstoß gegen DNSH) finden hierbei entscheidungen auf folgende verbindliche PAI: Nachhaltigkeitsfaktoren • 4. Engagement in Unternehmen, die im Bereich der fossilen Brennstoffe in den Bereichen tätig sind Umwelt, Soziales und Beschäftigung, Achtung • 7. Tätigkeiten, die sich nachteilig auf Gebiete mit schutzbedürftiger der Menschenrechte Biodiversität auswirken und Bekämpfung von • 10. Verstöße gegen die UNGC-Grundsätze und gegen die Leitsätze der Korruption und Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) Bestechung. für multinationale Unternehmen • 11. Fehlende Prozesse und Compliance-Mechanismen zur Überwachung der Einhaltung der UNGC-Grundsätze und der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen • 14. Engagement in umstrittenen Waffen (Antipersonenminen, Streumunition, chemische und biologische Waffen) Zudem wird ein Verstoß gegen DNSH gewertet, wenn das investierte Unternehmen innerhalb des Gesamtdatensatzes vom Datenanbieter Clarity AI bei drei PAI im untersten 5. Perzentil abschneidet bei den verbindlichen PAI- Indikatoren gemäß Anhang I, Tabelle 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1288. Die Indikatoren für nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren werden gesondert detailliert im Abschnitt "Werden bei diesem Finanzprodukt die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt?" erläutert. Wie stehen die nachhaltigen Investitionen mit den OECD- Leitsätzen für multinationale Unternehmen und den Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte in Einklang? Nähere Angaben: Im Rahmen der Überprüfung der „Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung“ (Good Governance) werden folgende Kriterien qualitativ berücksichtigt: • Managementstrukturen: Geschäftsleitung, Unabhängigkeit, Missmanagement, sonstiges Fehlverhalten gegenüber Aktionären/Anteilseignern; Unlauterer Wettbewerb • Arbeiter*innen: Gehälter & Arbeitsbedingungen; Diversität; Exzessive Managementvergütung • Steuern: Ordnungsgemäße Buchführung; Steuerbetrug/-vermeidung & Geldwäsche GRWP-11211 • Version 15 • Stand 10.25 In der EU-Taxonomie ist der Grundsatz „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen" festgelegt, nach dem taxonomiekonforme Investitionen die Ziele der EU -Taxonomie nicht erheblich beeinträchtigen dürfen, und es sind spezifische EU -Kriterien beigefügt. Der Grundsatz „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen" findet nur bei denjenigen dem Finanzprodukt zugrunde liegenden Investitionen Anwendung, die die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten berücksichtigen. Die dem verbleibenden Teil dieses Finanzprodukts zugrunde liegenden Investitionen berücksichtigen nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten. Alle anderen nachhaltigen Investitionen dürfen ökologische oder soziale Ziele ebenfalls nicht erheblich beeinträchtigen. Werden bei diesem Finanzprodukt die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt? ☒ Ja, im Rahmen der nachhaltigen Anlagestrategie werden bei der Auswahl der Fonds und der Zusammenstellung der Portfolien, die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt. Die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionen auf Nachhaltigkeitsfaktoren („Principal Adverse Impact“ oder „PAI“) werden bei den Investitionen in Fonds berücksichtigt. Die Indikatoren für die Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren basieren auf den Indikatoren aus der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1288, Anhang 1, Tabelle 1. • Investitionen in Unternehmen: Indikatoren der Kategorien Treibhausgasemissionen, fossile Energieträger, Energieverbrauch, Biodiversität, Wasser, Abfälle sowie Soziales und Beschäftigung. • Investitionen in Wertpapiere von Staaten: Indikatoren der Kategorien Umwelt und Soziales Nachhaltigkeitsindikator für Maßnahmen zur Minimierung der nachteiligen nachteilige Auswirkungen Auswirkungen 1. Treibhausgasemissionen Ausschluss negativ wirkender Branchen; (THG-Emissionen, in tCO2e) Investitionen in erneuerbare Energien Scope 1 (direkt) Scope 2 (indirekt) Scope 3 (indirekt) Emissionen insgesamt 2. CO2-Fußabdruck (nur Unternehmen, in Ausschluss negativ wirkender Branchen; tCO2e / 1 Mio. EUR Investition) Investitionen in erneuerbare Energien; 3. THG-Emissionsintensität der Ausschluss negativ wirkender Branchen; Unternehmen, in die investiert wird Investitionen in erneuerbare Energien; (gewichteter Mittelwert, in tCO2e / 1 Mio. EUR Umsatz) 4. Anteil der Investitionen in Ausschluss negativ wirkender Branchen Unternehmen, die im Bereich der fossilen Brennstoffe tätig sind (in Prozent) 5. Anteil des Energieverbrauchs und der Ausschluss negativ wirkender Branchen; Energieerzeugung aus nicht Investitionen in erneuerbare Energien erneuerbaren Energiequellen (in Prozent) 6. Intensität des Energieverbrauchs Ausschluss negativ wirkender Branchen (Energieverbrauch in GWh / 1 Mio. EUR Umsatz) GRWP-11211 • Version 15 • Stand 10.25 Nachhaltigkeitsindikator für Maßnahmen zur Minimierung der nachteiligen nachteilige Auswirkungen Auswirkungen 7. Tätigkeiten, die sich nachteilig auf Ausschluss negativ wirkender Branchen; Gebiete mit schutzbedürftiger Ausschluss von kontroversen Biodiversität auswirken Wirtschaftspraktiken; Fokussierung auf Branchen mit sozial- ökologischer Ausrichtung 8. Emissionen in Wasser Ausschluss von kontroversen (in t / 1 Mio. EUR Investition) Wirtschaftspraktiken; Fokussierung auf Branchen mit sozial- ökologischer Ausrichtung 9. Anteil gefährlicher und radioaktiver Ausschluss negativ wirkender Branchen; Abfälle (in t / 1 Mio. EUR Investition) Fokussierung auf Branchen mit sozial- ökologischer Ausrichtung 10. Verstöße gegen die UNGC- Ausschluss von kontroversen Grundsätze und gegen die Leitsätze der Wirtschaftspraktiken; Organisation für wirtschaftliche Engagement-Prozess via Fondsgesellschaft oder Zusammenarbeit und Entwicklung KVG (OECD) für multinationale Unternehmen (in Prozent) 11. Fehlende Prozesse und Compliance- Ausschluss von kontroversen Mechanismen zur Überwachung der Wirtschaftspraktiken; Einhaltung der UNGC-Grundsätze und Engagement-Prozess via Fondsgesellschaft oder der OECD-Leitsätze für multinationale KVG Unternehmen (in Prozent) 12. Unbereinigtes Ausschluss von kontroversen geschlechtsspezifisches Verdienstgefälle Wirtschaftspraktiken; (in Prozent) Positive Berücksichtigung von guter Unternehmensführung im Auswahlprozess; Engagement-Prozess via Fondsgesellschaft oder KVG 13. Geschlechtervielfalt in den Leitungs- Ausschluss von kontroversen und Kontrollorganen (Anteil Frauen in Wirtschaftspraktiken; Führungspositionen oder Board, in Positive Berücksichtigung von guter Prozent) Unternehmensführung im Auswahlprozess; Engagement-Prozess via Fondsgesellschaft oder KVG 14. Engagement in umstrittenen Waffen Ausschluss negativ wirkender Branchen (Antipersonenminen, Streumunition, chemische und biologische Waffen) (in Prozent) 15. THG-Emissionsintensität der Länder, Investitionen in Staaten, die das Pariser in die investiert wird (gewichteter Klimaabkommen unterzeichnet haben Mittelwert, in tCO2e / 1 Mio. EUR BIP) 16. Anzahl der Länder, in die investiert Ausschluss von Staaten mit schwerwiegenden wird, die nach Maßgabe internationaler Verstößen gegen Demokratie und Verträge und Übereinkommen, der Menschenrechte sowie hohem Maß an Korruption Grundsätze der Vereinten Nationen oder, falls anwendbar, nationaler Rechtsvorschriften gegen soziale Bestimmungen verstoßen (absolute Zahl und relative Zahl, geteilt durch alle Länder, in die investiert wird) Zusatz: Anteil der Investitionen in Ausschluss von kontroversen Unternehmen ohne Initiativen zur Wirtschaftspraktiken; Verringerung der CO2-Emissionen (in Engagement-Prozess via Fondsgesellschaft oder Prozent) KVG GRWP-11211 • Version 15 • Stand 10.25 Nachhaltigkeitsindikator für Maßnahmen zur Minimierung der nachteiligen nachteilige Auswirkungen Auswirkungen Zusatz: Emissionen von Luftschadstoffen Ausschluss negativ wirkender Branchen; (in Tonnen pro investierter 1 Mio. EUR, Ausschluss von kontroversen ausgedrückt als gewichteter Durchschnitt) Wirtschaftspraktiken Zusatz: Wasserverbrauch Ausschluss negativ wirkender Branchen; Positive (durchschnittlicher Wasserverbrauch der Berücksichtigung von guter Unternehmen, in die investiert wird, pro 1 Unternehmensführung im Auswahlprozess Mio. EUR Umsatz; in m³) Zusatz: Engagement in Gebieten mit Ausschluss von kontroversen hohem Wasserstress (Anteil der Wirtschaftspraktiken Investitionen in Unternehmen, in die investiert wird, deren Standorte in Gebieten mit hohem Wasserstress liegen und die keine Wasserbewirtschaftungsmaßnahmen umsetzen; in Prozent) Zusatz: Investitionen in Unternehmen, die Ausschluss negativ wirkender Branchen Chemikalien herstellen (Anteil der Investitionen in Unternehmen, in die investiert wird, deren Tätigkeiten unter die Abteilung 20.2 des Anhangs I der Verordnung (EG) Nr. 1893/2006 fallen; in Prozent) Zusatz: Anzahl der gemeldeten Ausschluss von kontroversen Diskriminierungsfälle in den Wirtschaftspraktiken; Positive Berücksichtigung Unternehmen, in die investiert wird von guter Unternehmensführung im (ausgedrückt als gewichteter Auswahlprozess Durchschnitt) Zusatz: Anzahl der Diskriminierungsfälle, Ausschluss von kontroversen die in den Unternehmen, in die investiert Wirtschaftspraktiken; Positive Berücksichtigung wird, zu Sanktionen führten (ausgedrückt von guter Unternehmensführung im als gewichteter Durchschnitt) Auswahlprozess Zusatz: Anteil der Investitionen in Ausschluss von kontroversen Unternehmen ohne Wirtschaftspraktiken Menschenrechtspolitik (in Prozent) Zusatz: Anzahl der Fälle von Ausschluss von kontroversen schwerwiegenden Wirtschaftspraktiken Menschenrechtsverletzungen und sonstigen Vorfällen (Gewichteter Durchschnitt der Fälle von schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen und sonstigen Vorfällen im Zusammenhang mit Unternehmen, in die investiert wird) Zusatz: Anzahl der Verurteilungen für Ausschluss von kontroversen Verstöße gegen Korruptions- und Wirtschaftspraktiken Bestechungsvorschriften Zusatz: Höhe der Geldstrafen für Ausschluss von kontroversen Verstöße gegen Korruptions- und Wirtschaftspraktiken Bestechungsvorschriften (in EUR) Informationen über die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren sind auch im Jahresbericht zur Vermögensverwaltung im Anhang „Regelmäßige Informationen zu den in Artikel 8 Absätze 1, 2 und 2a der Verordnung (EU) 2019/2088 und Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2020/852 genannten Finanzprodukten“ verfügbar. ☐ Nein GRWP-11211 • Version 15 • Stand 10.25 Welche Anlagestrategie wird mit diesem Finanzprodukt verfolgt? Die offensive Anlagestrategie zielt darauf ab, durch eine Mischung aus Misch- und Aktienfonds mit sozial-ökologischen Merkmalen Wachstumschancen zu bieten, während erhöhte Kurs- und Wertschwankungen in Kauf genommen werden. Der maximale Aktienanteil beträgt 70 Prozent. Die langfristige Anlagedauer ermöglicht es, von den Die Anlagestrategie Vorteilen von Investitionen mit sozial-ökologischen Merkmalen und Wachstumschancen dient als Richtschnur für zu profitieren. Investitions- Dabei wird sichergestellt, dass nur in das GLS Anlageuniversum investiert werden kann. entscheidungen, wobei Für die Aufnahme in das GLS Anlageuniversum wurden Umsatzschwellen für bestimmte Kriterien wie kontroverse Geschäftsfelder definiert. Die Umsatzschwellen liegen für die meisten beispielsweise Kriterien bei 0 Prozent, maximal aber bei 5 Prozent des Umsatzes. Diese Schwelle Investitionsziele oder bedeutet nicht, dass pauschal Umsätze bis 5 Prozent toleriert werden. Es ermöglicht uns Risikotoleranz jedoch Einzelfallentscheidungen zu treffen, das Unternehmen insgesamt als berücksichtigt werden. glaubwürdig nachhaltig zu bewerten. Hierdurch wird erreicht, dass diese Finanzprodukte Tätigkeiten mit nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren nur zu einem geringen Teil (mit-)finanzieren. So werden Nachhaltigkeitsrisiken weiter minimiert. Für die Auswahl von (Dritt-)Fonds für das Portfoliomanagement der GLS Bank wird die Einhaltung vergleichbarer Kriterien durch die Fonds- bzw. Fondsanbieter*innen geprüft. Nur Fonds, die durch den GLS Anlageausschuss positiv bewertet wurden, sind für das Portfoliomanagement verfügbar. Im Rahmen des Portfoliomanagements wird ausschließlich in aktiv gemanagte Fonds investiert. Somit handelt es sich um indirekte Investitionen. Worin bestehen die verbindlichen Elemente der Anlagestrategie, die für die Auswahl der Investitionen zur Erfüllung der beworbenen ökologischen oder sozialen Ziele verwendet werden? Verbindliche Elemente der Anlagestrategie, die zur Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale herangezogen werden, sind • Ausschließlich Investitionen in Fonds aus dem GLS Anlageuniversum o Berücksichtigung der Ausschluss- und Positivkriterien sowie Bewertungskriterien gemäß den Anlage- und Finanzierungsgrundsätzen bei allen Investitionen o Dies beinhaltet die folgenden Ausschlusskriterien bei allen Investitionen in Unternehmen ▪ Energie aus fossilen Energieträgern und Atomkraft (0%, mit Einzelfallprüfung <5%) • Produktion und Handel von Kohle (0%) ▪ Waffen und Rüstungsgüter (0%, mit Einzelfallprüfung <15 %) • Produktion und Handel von geächteten Waffen (0%) ▪ Konventionelle Landwirtschaft (0%) ▪ Genmanipulierte Produkte (0%) ▪ Gefährliche Chemikalien (Einzelfallentscheidungen) ▪ Ausbeutung natürlicher Ressourcen (0% bis <5%, mit Einzelfallprüfung) ▪ Sucht und Pornographie (0% bis <5%, mit Einzelfallprüfung) • Tabakproduktion (0%) ▪ Verletzung des Tierwohls (0% bis <5%, mit Einzelfallprüfung) ▪ Kontroverse Geschäftspraktiken (z.B. Verstoß gegen Menschen- oder Arbeitsrechte oder Umweltschutzgesetze – 0%) ▪ Kontroverse Wirtschaftspraktiken (z.B. Korruption, Greenwashing oder Bodenspekulation – 0%) o Dies beinhaltet die folgenden Ausschlusskriterien bei allen Investitionen in Staaten ▪ Vollzug der Todesstrafe und Folter (0%) ▪ Ausbau der Atomenergie (0%) ▪ Hohes Maß an Korruption (anhand der von Transparency International erhobenen Richtwerte – 0%) ▪ Nichtunterzeichnung des Atomwaffensperrvertrags und der Genfer Konvention (0%) ▪ Nichtunterzeichnung des Pariser Klimaabkommens und der Konvention zur biologischen Vielfalt (0%) ▪ Schwerwiegende Verstöße gegen Demokratie und Menschenrechte (anhand des Freedom House Index – 0%) o Die Ausschlusskriterien erfüllen die Kriterien der Mindestausschlüsse im Zusammenhang mit den EU-Referenzwerten für den klimabedingten Wandel (Climate Transition Benchmark, kurz: CTB) und den Paris-abgestimmten EU-Referenzwerten (Paris-aligned GRWP-11211 • Version 15 • Stand 10.25 Benchmark, kurz PaB) gemäß Artikel 12 der Delegierten Verordnung (EU) 2020/1818 • Ausschließlich Investitionen in Fonds, die mindestens nach Artikel 8 der Verordnung (EU) 2019/2088 nachhaltigkeitsbezogene Informationen offenlegen • Berücksichtigung der nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (PAI) bei allen Investitionen • Einhaltung des sozialen Mindeststandards (Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung) o OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen o Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte o Zehn Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation o Internationale Charta der Menschenrechte • Mindestanteil nachhaltiger Investitionen Um welchen Mindestsatz wird der Umfang, der vor der Anwendung dieser Anlagestrategie in Betracht gezogenen Investitionen reduziert? Der Umfang der betrachteten Investitionen wird vor Anwendung dieser sozial- ökologischen Anlagestrategie nicht um einen Mindestsatz reduziert. Wie werden die Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung der Die Verfahrensweisen Unternehmen, in die investiert wird, bewertet? einer guten Für Investitionen in Unternehmen werden die Verfahrensweisen einer guten Unternehmens- Unternehmensführung vorausgesetzt. Verfahrensweisen einer guten führung umfassen Unternehmensführung sind Teil der Anlage- und Finanzierungsgrundsätze: solide Management- strukturen, die Ausschlusskriterien (verbindlich): Beziehungen zu den • Verstöße gegen die Einhaltung des sozialen Mindeststandards Arbeitnehmern, die (Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung – 0%) Vergütung von o OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen Mitarbeitern sowie die o Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Einhaltung der Menschenrechte o Zehn Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation Steuervorschriften. o Internationale Charta der Menschenrechte • Kontroverse Geschäftspraktiken (z.B. Verstoß gegen Menschen- oder Arbeitsrechte oder Umweltschutzgesetze – 0%) • Kontroverse Wirtschaftspraktiken (z.B. Korruption, Greenwashing oder Bodenspekulation – 0%) Positiv bewertet werden durch den GLS Anlageausschuss Vorreiter, die ein überdurchschnittliches Engagement bei der Integration sozialer und ökologischer Nachhaltigkeit in den Unternehmensalltag zeigen, insofern keine Verletzung von Ausschlusskriterien vorliegt. • Kernelemente der guten Unternehmensführung: Trennung von Vorstandsvorsitz und Aufsichtsratsvorsitz, unabhängiger Aufsichtsrat, Offenlegung der Vorstandsvergütung, unabhängiges Auditkomitee. • Leitbild: Integration sozialer, ökologischer und ethischer Standards in Leitbildstrategie, Kommunikation, Management und Arbeitsweise des Unternehmens; dazu gehören beispielsweise die Verankerung von Umweltmanagementsystemen und systematische Maßnahmen gegen Korruption und Bestechung, auch durch die Umsetzung staatlicher Regelungen, wie die vierte EU-Geldwäscherichtlinie. • Nachhaltige Beschaffung: Berücksichtigung sozialer und ökologischer Standards bei der Beschaffung und der Auswahl von Dienstleistungspartnern für mehr Nachhaltigkeit; insbesondere die Einhaltung der Arbeits- und Menschenrechte. • Transparenz: regelmäßige Berichterstattung zu sozialen und ökologischen Themen, gemäß anerkannter Standards, entsprechend der Unternehmensgröße und den Umständen angemessen. Für Investitionen in Fonds der GLS Investments wird die Einhaltung der Anlage- und Finanzierungsgrundsätze direkt über die GLS Investments sichergestellt. Für Fonds von Drittanbietern findet eine Überprüfung durch den GLS Anlageausschuss statt. Zudem erfolgt ein Kontroversenscreening im Rahmen des Portfoliomanagements. GRWP-11211 • Version 15 • Stand 10.25 Welche Vermögensallokation ist für dieses Finanzprodukt geplant? Im Rahmen der verbindlichen Anlagestrategie wurden Mindestanteile für Investitionen festgelegt, die zur Erfüllung der • mit dem Portfolio beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale (#1) sowie Die Vermögens- • Verpflichtung zu nachhaltigen Investitionen (#1A) allokation gibt den jeweiligen Anteil der verwendet werden. Die Mindestanteile für diese Anlageklassen im Portfolio „GLS Invest Investitionen in Digital offensiv“ betragen: bestimmte Vermögens- Anlageklasse Mindestanteil werte an. #1 Ausgerichtet auf ökologische oder soziale Merkmale 80 % davon: #1A Nachhaltige Investitionen 15 % davon: Taxonomiekonforme Umweltziele 1% Im Rahmen der sozial-ökologischen Anlagestrategie wird auch in #2 Andere Taxonomiekonforme Investitionen investiert. Dies umfasst Tätigkeiten, • Vermögensstände zu Absicherungszwecken, die nicht zu ökologischen oder ausgedrückt durch den sozialen Merkmalen beitragen sowie Anteil der: • Investitionen, für die keine Daten zur Bewertung gemäß der - Umsatzerlöse, die Offenlegungsverordnung vorliegen. den Anteil der Des Weiteren werden innerhalb der Fonds, in die das Finanzprodukt investiert, Barmittel Einnahmen aus zu Liquiditätszwecken gehalten. umweltfreundliehen Aktivitäten der Auch für diese Investitionen findet eine Überprüfung gemäß den Anlage- und Finanzierungsgrundsätzen statt. Außerdem erfolgt eine differenzierte Bewertung von Unternehmen, in die Kontroversen. So ist ein ökologischer und sozialer Mindestschutz gewährleistet. investiert wird, widerspiegeln Taxonomie- - Investitions- konforme ausgaben (CapEx), die Umweltziele die umweltfreundlichen mind. 1 % Investitionen der #1A Nachhaltige Unternehmen, in die Investitionen investiert wird, #1 Ausgerichtet auf ökologische mind. 15 % Andere aufzeigen, z. B. für den oder soziale Umweltziele Übergang zu einer Merkmale grünen Wirtschaft Investitionen mind. 80 % #1B Andere ökologische/ Soziale Ziele - Betriebsausgaben soziale Merkmale (OpEx), die die umweltfreundlichen #2 Andere betrieblichen Aktivitäten Investitionen der Unternehmen, in die investiert wird, #1 Ausgerichtet auf ökologische oder soziale Merkmale umfasst Investitionen des widerspiegeln Finanzprodukts, die zur Erreichung der beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale getätigt wurden. #2 Andere Investitionen umfasst die übrigen Investitionen des Finanzprodukts, die weder auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind noch als nachhaltige Investitionen eingestuft werden. Die Kategorie #1 Ausgerichtet auf ökologische oder soziale Merkmale umfasst folgende Unterkategorien: Die Unterkategorie #1A Nachhaltige Investitionen umfasst nachhaltige Investitionen mit ökologischen oder sozialen Zielen. Die Unterkategorie #1B Andere ökologische oder soziale Merkmale umfasst Investitionen, die auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind, aber nicht als nachhaltige Investitionen eingestuft werden. Inwiefern werden durch den Einsatz von Derivaten, die mit dem Finanzprodukt beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale erreicht? Die ökologischen und sozialen Merkmale der Anlagestrategie werden nicht durch den Einsatz von Derivaten erreicht. GRWP-11211 • Version 15 • Stand 10.25 In welchem Mindestmaß sind nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel mit der EU-Taxonomie konform? Im Rahmen der Anlagestrategie werden Investitionen in ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten im Sinne des Artikel 3 der Verordnung (EU) 2020/852 (Taxonomie-Verordnung) zur Erreichung der Umweltziele gemäß Artikel 9 Taxonomie-Verordnung von mind. 1 % garantiert. Wird mit dem Finanzprodukt in EU-taxonomiekonforme Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas und/oder Kernenergie2 investiert? ☐ Ja: ☐ In fossiles Gas ☐ In Kernenergie ☒ Nein Die beiden nachstehenden Grafiken zeigen den Mindestprozentsatz der EU - taxonomiekonformen Investitionen in grüner Farbe. Da es keine geeignete Methode zur Bestimmung der Taxonomiekonformität von Staatsanleihen* gibt, zeigt die erste Grafik die Taxonomiekonformität in Bezug auf alle Investitionen des Finanzprodukts einschließlich der Staatsanleihen, während die zweite Grafik die Taxonomiekonformität nur in Bezug auf die Investitionen des Finanzprodukts zeigt, die keine Staatsanleihen umfassen. 1. Taxonomiekonformität der 2. Taxonomiekonformität der Investitionen einschließlich Investitionen ohne Staatsanleihen* Staatsanleihen* 1% 1% 99% 99% Taxonomiekonform (ohne fossiles Taxonomiekonform (ohne fossiles Gas und Kernenergie) Gas und Kernenergie) Nicht taxonomiekonform Nicht taxonomiekonform *Für die Zwecke dieser Grafiken umfasst der Begriff „Staatsanleihen" alle Risikopositionen gegenüber Staaten. 2 Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas und/oder Kernenergie sind nur dann EU-taxonomiekonform, wenn sie zur Eindämmung des Klimawandels („Klimaschutz") beitragen und kein Ziel der EU- Taxonomie erheblich beeinträchtigen - siehe Erläuterung am linken Rand. Die vollständigen Kriterien für EU-taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten im Bereich fossiles Gas und Kernenergie sind in der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1214 der Kommission festgelegt. GRWP-11211 • Version 15 • Stand 10.25 Wie hoch ist der Mindestanteil der Investitionen in Übergangstätigkeiten und ermöglichende Tätigkeiten? Der Mindestanteil der Investitionen in Übergangstätigkeiten und ermöglichende Tätigkeiten beträgt 0 %. Wie hoch ist der Mindestanteil nachhaltiger Investitionen mit einem Umweltziel, die nicht mit der EU-Taxonomie konform sind? sind nachhaltige Es besteht kein separater Mindestanteil für nachhaltige Investitionen mit einem Investitionen mit einem Umweltziel, die nicht mit der EU-Taxonomie konform sind. Umweltziel, die die Kriterien für ökologisch nachhaltige Wie hoch ist der Mindestanteil der sozial nachhaltigen Investitionen? Wirtschaftstätigkeiten Es besteht kein separater Mindestanteil für nachhaltige Investitionen mit einem gemäß der EU- Sozialziel. Taxonomie nicht berücksichtigen. Welche Investitionen fallen unter „#2 Andere Investitionen", welcher Anlagezweck wird mit ihnen verfolgt und gibt es einen ökologischen oder sozialen Mindestschutz? Im Rahmen der sozial-ökologischen Anlagestrategie wird auch in #2 Andere Investitionen investiert. Dies umfasst • Vermögensstände zu Absicherungszwecken, die nicht zu ökologischen oder sozialen Merkmalen beitragen sowie • Investitionen, für die keine Daten zur Bewertung gemäß der Offenlegungsverordnung vorliegen. Des Weiteren werden innerhalb der Fonds, in die das Finanzprodukt investiert, Barmittel zu Liquiditätszwecken gehalten. Auch für diese Investitionen findet eine Überprüfung gemäß den Anlage- und Finanzierungsgrundsätzen statt. Außerdem erfolgt eine differenzierte Bewertung von Kontroversen. So ist ein ökologischer und sozialer Mindestschutz gewährleistet. Wurde ein Index als Referenzwert bestimmt, um festzustellen, ob dieses Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und/oder sozialen Merkmale ausgerichtet ist? Es wurde kein Referenzwert bestimmt, um festzustellen, dass die mit dem Finanzprodukt beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale erreicht werden. Wo kann ich im Internet weitere produktspezifische Informationen finden? Weitere produktspezifische Informationen sind abrufbar unter: https://www.gls.de/gls-bank/nachhaltigkeit/nachhaltigkeitsbezogene-offenlegung/ GRWP-11211 • Version 15 • Stand 10.25 Änderungshistorie Datum betroffene Abschnitte Erläuterung 31.10.2025 Alle Umbenennung GLS onlineInvest → GLS Invest Digital Einführung Mindestanteil an EU-taxonomiekonformen Investitionen in Höhe von 1 % Welche ökologischen und/oder sozialen Hinweis auf Vision zu Investitionen im Rahmen des Donut-Modells Merkmale werden mit diesem entfernt. Finanzprodukt beworben? Welches sind die Ziele der nachhaltigen Hinweis ergänzt, dass nachhaltige Investitionen, die auf mehr als Investitionen, die mit dem Finanzprodukt ein Ziel einzahlen, nur einmalig gewertet werden. teilweise getätigt werden sollen, und wie trägt die nachhaltige Investition zu diesen Zielen bei? Inwiefern haben die nachhaltigen Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf Investitionen, die mit dem Finanzprodukt Nachhaltigkeitsfaktoren: Verweis auf besondere Berücksichtigung teilweise getätigt werden sollen, ökologisch (direkter Verstoß gegen DNSH) ausgewählter PAI bzw. durch oder sozial nachhaltigen Anlagezielen Performance im untersten 5. Perzentil verbindlicher PAI laut nicht erheblich geschadet? Datenanbieter Clarity AI. Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung: Kriterienkatalog angepasst Werden bei diesem Finanzprodukt die Entfernung des Ersatzindikators „Unternehmen ohne wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Biodiversitätsstrategie“ für PAI 7 (Tätigkeiten, die sich nachteilig auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt? Gebiete mit schutzbedürftiger Biodiversität auswirken) Korrektur der Maßnahmen: Bei PAI 1 (Treibhausgasemissionen) sowie 7 (Tätigkeiten, die sich nachteilig auf Gebiete mit schutzbedürftiger Biodiversität auswirken) Verweise auf Ausschlusskriterien für Staaten entfernt, da sich die Indikatoren nur auf Unternehmen beziehen. Hinzufügen zusätzlicher optionaler PAI-Indikatoren • Emissionen von Luftschadstoffen • Wasserverbrauch • Engagement in Gebieten mit hohem Wasserstress • Investitionen in Unternehmen, die Chemikalien herstellen • Anzahl der gemeldeten Diskriminierungsfälle in den Unternehmen, in die investiert wird • Anzahl der Diskriminierungsfälle, die in den Unternehmen, in die investiert wird, zu Sanktionen führten • Anzahl der Fälle von schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen und sonstigen Vorfällen • Anzahl der Verurteilungen für Verstöße gegen Korruptions- und Bestechungsvorschriften • Höhe der Geldstrafen für Verstöße gegen Korruptions- und Bestechungsvorschriften Worin bestehen die verbindlichen Klarstellung, dass Offenlegung gemäß Artikel 8 OffVO ein Elemente der Anlagestrategie, die für die Offenlegungsstandard, aber kein Qualitätsmerkmal ist. Auswahl der Investitionen zur Erfüllung der beworbenen ökologischen oder sozialen Ziele verwendet werden? 14.05.2025 Alle Links aktualisiert GRWP-11211 • Version 15 • Stand 10.25 Datum betroffene Abschnitte Erläuterung 02.05.2025 Alle Anpassung der Formulierungen entsprechend der ESMA-Leitlinien zu Fondsnamen, die ESG- oder nachhaltigkeitsbezogene Begriffe verwenden („ESMA-Namensleitlinien“) Verweise auf separate Veröffentlichung zu GLS Bewertungskriterien entfernt. Seit Februar 2025 sind die Bewertungskriterien in die Veröffentlichung zu den GLS Anlage- und Finanzierungsgrundsätzen integriert. Welches sind die Ziele der nachhaltigen Anpassung der Beschreibungen zu ökologischen und sozialen Investitionen, die mit dem Finanzprodukt Zielen. teilweise getätigt werden sollen, und wie Ökologische und soziale Ziele werden nur noch aggregiert und trägt die nachhaltige Investition zu diesen nicht mehr nach Teilzielen der SDGs ausgewiesen. Zielen bei? Werden bei diesem Finanzprodukt die Überarbeitung der Tabelle mit den PAI-Indikatoren: Detailliertere wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Angaben zu den Maßnahmen; Ergänzung der Zusatzindikatoren Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt? Welche Anlagestrategie wird mit diesem Redaktionelle Anpassungen: Ausschlusskriterien bei verbindlichen Finanzprodukt verfolgt? Elementen der Anlagestrategie neu formatiert für bessere Lesbarkeit Ergänzung des Hinweises, dass die Ausschlusskriterien die Anforderungen an die Mindestausschlüsse für die CTB und PaB gemäß Art. 12 der Delegierten Verordnung 2020/1818 erfüllen. Welche Vermögensallokation ist für dieses Mindestanteil für „#1 Ausgerichtet auf ökologische oder soziale Finanzprodukt geplant? Merkmale“ auf 80 % erhöht, zur Synchronisation mit den Anforderungen der ESMA-Namensleitlinie 16.04.2025 Wie wurden die Indikatoren für nachteilige Verweis auf detaillierte Ausführungen zu PAI-Indikatoren im Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren Abschnitt „Werden bei diesem Finanzprodukt die wichtigsten berücksichtigt? nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt?“ Wie hoch ist der Mindestanteil nachhaltiger Redaktionelle Anpassungen: Abschnitt reduziert auf Beantwortung Investitionen mit einem Umweltziel, die der Frage: Es wird kein separater Mindestanteil nachhaltiger nicht mit der EU-Taxonomie konform sind? Investitionen mit einem Umweltziel, die nicht mit der EU-Taxonomie konform sind, angestrebt. Wie hoch ist der Mindestanteil der sozial Redaktionelle Anpassungen: Abschnitt reduziert auf Beantwortung nachhaltigen Investitionen? der Frage: Es wird kein separater Mindestanteil sozial nachhaltiger Investitionen angestrebt. 07.02.2025 Welche ökologischen und/oder sozialen Redaktionelle Anpassungen: Verbesserung der Lesbarkeit und Merkmale werden mit diesem Verständlichkeit Finanzprodukt beworben? Ergänzung der ökologischen und sozialen Ziele der nachhaltigen Investitionen Auflistung der PAI-Indikatoren nach Unternehmen/Staaten Werden bei diesem Finanzprodukt die Überarbeitung der Tabelle mit den PAI-Indikatoren: Einheiten wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf angepasst an Delegierte Verordnung (EU) 2022/1288, Anhang 1, Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt? Tabelle 1; Ersatzindikator für Biodiversität hervorgehoben; Formulierungen zu Maßnahmen angepasst zur Verbesserung der Lesbarkeit Welche Anlagestrategie wird mit diesem Konkrete Anlagestrategie ergänzt Finanzprodukt verfolgt? Ausschlusskriterien bei verbindlichen Elementen der Anlagestrategie ergänzt Konkretisierung zur Berücksichtigung der Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung Redaktionelle Anpassungen: Verbesserung der Lesbarkeit und Verständlichkeit GRWP-11211 • Version 15 • Stand 10.25 Datum betroffene Abschnitte Erläuterung Welche Vermögensallokation ist für dieses Redaktionelle Anpassungen: Verbesserung der Lesbarkeit und Finanzprodukt geplant? Verständlichkeit Hinweis auf SDGs zur Ermittlung der nachhaltigen Investitionen ergänzt Wurde ein Index als Referenzwert Redaktionelle Anpassungen: Verbesserung der Lesbarkeit und bestimmt, um festzustellen, ob dieses Verständlichkeit Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und/oder sozialen Merkmale ausgerichtet ist? 04.12.2024 Alle Anpassung des Layouts (Farben, Schriftart & -größe) an das GLS Corporate Design Inhaltliche Überarbeitung aller Abschnitte 01.07.2024 Alle Komplette Umstellung des Dokuments auf das vom Gesetzgeber vorgegebene Layout gemäß Artikel 8 der Verordnung (EU) 2019/2088 („Offenlegungsverordnung“), wie vorgegeben in der Delegierten Verordnung (EU) 2023/363 Löschung der vorangestellten allgemeinen Informationen zur Nachhaltigkeit in der GLS Bank Ergänzung erklärender Fußnoten Wurde ein Index als Referenzwert Löschung der Teilfragen zum Abschnitt, da nicht relevant für GLS bestimmt, um festzustellen, ob dieses onlineInvest Finanzprodukt auf die beworbenen ökologischen und/oder sozialen Merkmale ausgerichtet ist? 11.06.2024 Alle Link zu den Anlage- und Finanzierungsgrundsätzen aktualisiert Wie hoch ist der Mindestanteil nachhaltiger Änderung der prozentualen Angaben Investitionen mit einem Umweltziel, die nicht mit der EU-Taxonomie konform sind? Welche Investitionen fallen unter „#2 Konkretisierung bzgl. wie die Bank den ökologischen und sozialen Andere Investitionen“, welcher Mindestschutz einhält Anlagezweck wird mit ihnen verfolgt und gibt es einen ökologischen oder sozialen Mindestschutz? 07.06.2024 Alle Dateiname angepasst Links zur Homepage aktualisiert 15.05.2024 Alle Entfernen der Angaben zu anderen Anlagestrategien/Portfolien 22.01.2024 Änderungsverzeichnis Änderungsverzeichnis wurde hinzugefügt 30.12.2022 Alle Komplette Umstellung des Dokuments auf das vom Gesetzgeber vorgegebene Layout gemäß Artikel 8 der Verordnung (EU) 2019/2088 („Offenlegungsverordnung“), wie vorgegeben in der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1288 30.08.2022 Alle Optische Anpassungen (Schriftgrößen, Formatierung, Layout) 01.07.2022 Alle Optische Anpassungen (Schriftgrößen, Formatierung) Unsere Nachhaltigkeitsstrategie Ergänzungen Produktauswahl unter Anwendung von Ergänzungen Ausschlusskriterien Anlagestrategien GLS onlineInvest Hinzunahme der neuen Anlagestrategie „dynamisch“ Bewertung der zu erwartenden Ergänzungen Auswirkung von Nachhaltigkeitsrisiken GRWP-11211 • Version 15 • Stand 10.25 Datum betroffene Abschnitte Erläuterung Berücksichtigung der Principle Adverse Abschnitt wurde hinzugefügt Impacts 01.08.2021 Erstveröffentlichung GRWP-11211 • Version 15 • Stand 10.25