Preis- und Leistungsverzeichnis 1. Oktober 2025  • Kapitel A: Allgemeine Informationen zur Sparkasse/Landesbank • Kapitel B: Girokonto und Zahlungsverkehr • Kapitel C: Sparverkehr und Wertpapiergeschäft • Kapitel D: Kreditgeschäft • Kapitel E: Sonstiges 101 580.000 – v20.1 © S-Management Services • DSV Gruppe 1 Preis- und Leistungsverzeichnis 1. Oktober 2025  Die Sparkasse kann gemäß Nr. 17 Abs. 3 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Sparkasse (AGB- Sparkassen) für Leistungen, die nicht Gegenstand einer Vereinbarung oder im Preis- und Leistungsverzeichnis aufgeführt sind, und die, nach den Umständen zu urteilen, nur gegen eine Vergütung zu erwarten sind, ein nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen angemessenes Entgelt verlangen. Ein solches Entgelt kann nur verlangt werden, wenn die Leistungen im Auftrag des Kunden oder in dessen mutmaßlichem Interesse erbracht werden. Die Sparkasse wird nach Nr. 17 Abs. 4 AGB-Sparkassen für Tätigkeiten, zu deren Erbringung sie bereits gesetzlich oder aufgrund einer vertraglichen Nebenpflicht verpflichtet ist oder die sie im eigenen Interesse erbringt, kein Entgelt berechnen, es sei denn, es ist gesetzlich zulässig und wird nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen erhoben. 101 580.000 – v20.1 © S-Management Services • DSV Gruppe 2 Preis- und Leistungsverzeichnis 1. Oktober 2025  Inhaltsverzeichnis A. Allgemeine Informationen zur Sparkasse 4 I. Name und Anschrift der Sparkasse 4 II. Zuständige Aufsichtsbehörden 4 III. Eintragung im Handelsregister 4 IV. Vertragssprache 4 V. Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeiten 4 VI. Hinweis zur Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß EU-Geldtransferordnung 5 VII. Hinweis zur Umsatzsteuer 5 B. Girokonto und Zahlungsverkehr 6 I. Girokonten 6 1. Preismodelle für Privatkonten 6 2. Preismodelle für Geschäftskonten 7 3. Preismodelle für Fremdwährungskonten 7 4. Kontoauszug 8 5. Rechnungsabschluss 8 6. Geduldete Kontoüberziehungen 8 7. Kontowecker 9 8. Entgelte für die Belastung von vereinbarten Zahlungen innerhalb des eigenen Hauses 9 9. Bereitstellung der Entgeltaufstellung gemäß Zahlungskontengesetz 9 10. Kontoinhaberwechsel 9 II. Erbringung von Zahlungsdiensten 10 1. Überweisungen 10 1.1. Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere bzw. aus anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) in EUR oder in anderen EWR-Währungen 11 1.1.1. Überweisungsaufträge 11 1.1.2. Gutschrift einer Überweisung 16 1.2. Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung) sowie alle Überweisungen in Staaten außerhalb des EWR (Drittstaaten) 17 1.2.1. Überweisungsaufträge 17 1.2.2. Gutschrift einer Überweisung 20 2. Lastschriften 22 2.1. Lastschriften innerhalb Deutschlands und aus anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) 22 2.1.1. SEPA-Basis-Lastschrift 22 2.1.2. SEPA-Firmen-Lastschrift 23 2.2. Lastschriften aus weiteren Staaten 24 2.2.1. SEPA-Basis-Lastschrift 24 2.2.2. SEPA-Firmen-Lastschrift 25 2.3. Einreichungsfristen für SEPA-Lastschriften 25 2.3.1. SEPA-Basis-Lastschriften 25 2.3.2. SEPA-Firmen-Lastschriften 25 2.4. Lastschrifteinzug 26 2.4.1. Entgelte im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren 26 2.4.2. Entgelte im SEPA-Firmenlastschriftverfahren 26 3. Kartengestützter Zahlungsverkehr 27 3.1. Mastercard (Kredit- oder Debitkarte)/Visa Card Kartenprodukte (Kredit- und Debitkarten) 27 3.2. Sparkassen-Card (Debitkarte) 28 3.3. Bargeldauszahlung 31 3.4. Ausführungsfrist 33 4. Zahlscheingeschäft und Kassengeschäfte 34 4.1. Bargeldeinzahlung 34 4.2. Bargeldauszahlung 34 5. Online-Banking, Electronic Banking, Online-Banking Business und Wero 35 5.1. Online-Banking (PIN/TAN/FinTS) 35 5.2. Electronic Banking 35 5.3. Zahlungsdienste über Electronic Banking/FinTS 36 5.4. Cash-Management (Liquiditätsmanagement) 39 5.4.1. S-Zentral 39 5.5. Wero 39 101 580.000 – v20.1 © S-Management Services • DSV Gruppe 3 Preis- und Leistungsverzeichnis 1. Oktober 2025  5.5.1. Limite 39 5.5.2. Entgelte 40 5.5.3. Ausführungsfrist 40 5.5.4. Annahmezeiten 40 6. Umrechnungskurs bei der Erbringung von Zahlungsdiensten in fremder Währung 40 6.1. Kartengestützte Zahlungsdienste 40 6.2. Sonstige Zahlungsdienste 40 7. Geschäftstage und Annahmezeiten der Sparkasse 41 III. Scheckverkehr 42 1. Allgemein 42 2. Grenzüberschreitender Scheckverkehr 42 2.1. Scheckzahlungen in das Ausland 42 2.2. Scheckzahlungen aus dem Ausland 43 2.3. Umrechnungskurse 43 3. Reiseschecks 43 C. Sparverkehr und Wertpapiergeschäft 44 I. Sparkonto 44 1. Kennwortvereinbarung 44 2. Beginn und Ende der Verzinsung (Wertstellung) 44 3. Kontoinhaberwechsel 44 4. Sparkassenbrief 44 5. Mietkautionskonto 44 II. Wertpapiere 45 1. Depotleistungen 45 2. Effektive Stücke 46 3. Transaktionsleistungen 47 4. Depot Premium 48 5. Ersatz von Aufwendungen 48 D. Kreditgeschäft 49 I. Kredite 49 II. Bankbürgschaft (Aval) 49 E. Sonstiges 50 I. Im Auftrag des Kunden vorgenommene Dienstleistungen 50 II. Duplikaterstellung im Auftrag des Kunden 50 III. Bankauskunft im Auftrag des Kunden 50 IV. Vertrag zugunsten Dritter 50 V. Schließfächer 51 101 580.000 – v20.1 © S-Management Services • DSV Gruppe 4 A. Allgemeine Informationen zur Sparkasse 1. Oktober 2025 Auf mögliche Änderungen dieser allgemeinen Informationen wird die Sparkasse den Kunden direkt oder per Kontoauszug hinweisen. I. Name und Anschrift der Sparkasse Kreissparkasse Esslingen-Nürtingen Bahnhofstraße 8 73728 Esslingen am Neckar II. Zuständige Aufsichtsbehörden Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn und Marie-Curie-Str. 24 - 28, 60439 Frankfurt am Main (Internet: www.bafin.de). Europäische Zentralbank, Sonnemannstraße 20, 60314 Frankfurt am Main Postanschrift: Europäische Zentralbank, 60640 Frankfurt am Main (Internet: www.ecb.europa.eu) III. Eintragung im Handelsregister HRA Stuttgart 212120 IV. Vertragssprache Maßgebliche Sprache für die Geschäftsbeziehung zum Kunden ist Deutsch. V. Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeiten Bei Streitigkeiten mit der Sparkasse besteht die Möglichkeit, sich an die Schlichtungsstelle des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes zu wenden. Das Anliegen ist in Textform an die folgende Adresse zu richten: Sparkassen-Schlichtungsstelle Baden-Württemberg Am Hauptbahnhof 2 70173 Stuttgart Internet: https://www.sv-bw.de/verband/schlichtung Näheres regelt die Verfahrensordnung der Sparkassen-Schlichtungsstelle, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Die Kreissparkasse Esslingen-Nürtingen nimmt am Streitbeilegungsverfahren vor dieser anerkannten Verbraucherschlichtungsstelle teil. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht stellt unter https://www.bafin.de/DE/Verbraucher/BeschwerdenStreitschlichtung/BeiBaFinbeschweren/BeiBaFinbeschweren _node.html Wissenswertes zu Beschwerden über beaufsichtigte Unternehmen bereit. 5 A. Allgemeine Informationen zur Sparkasse 1. Oktober 2025 Bei behaupteten Verstößen gegen - das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz, - die §§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder - Artikel 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch kann darüber hinaus schriftlich, elektronisch oder zur Niederschrift bei der Bundesanstalt unter Angabe des Sachverhalts und des Beschwerdegrunds Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht eingelegt werden. Die Adressen lauten: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Graurheindorfer Str. 108 53117 Bonn oder Marie-Curie-Str. 24 – 28 60439 Frankfurt am Main Zudem besteht in diesen Fällen auch die Möglichkeit, eine Beschwerde unmittelbar bei der Sparkasse (Name und Anschrift siehe oben Kapitel A.I.) einzulegen. Die Sparkasse wird Beschwerden in Textform (z. B. mittels Brief oder Telefax) beantworten. VI. Hinweis zur Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß EU- Geldtransferordnung Die „Verordnung (EU) 2023/1113 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 2023 über die Übermittlung von Angaben bei Geldtransfers und Transfers bestimmter Kryptowerte“ (EU-Geldtransfer- verordnung) dient dem Zweck der Verhinderung, Aufdeckung und Ermittlung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung bei Geldtransfers/ Kryptowertetransfers. Sie verpflichtet die Sparkasse bei der Ausführung von Geldtransfers Angaben zum Zahler und Zahlungsempfänger zu prüfen und zu übermitteln. Diese Angaben bestehen aus Name, Kundenkennung sowie ggf. der Rechtsträgerkennung (Legal Entity Identifier bzw. LEI) oder, in Ermangelung dessen, einer verfügbaren gleichwertigen amtlichen Kennung von Zahler und Zahlungsempfänger und der Adresse des Zahlers. Bei Geldtransfers innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums kann auf die Weiterleitung der Adresse und der LEI verzichtet werden, jedoch können gegebenenfalls diese Angaben vom Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers angefordert werden. Bei der Angabe von Name und gegebenenfalls Adresse, LEI (oder, in Ermangelung dessen, einer verfügbaren gleichwertigen amtlichen Kennung) nutzt die Sparkasse die in ihren Systemen hinterlegten Daten, um den gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen. Mit der Verordnung wird erreicht, dass aus den Zahlungsverkehrsdatensätzen selbst immer eindeutig bestimmbar ist, wer Zahler und Zahlungsempfänger ist. Das heißt auch, dass die Sparkasse Zahlungsdaten überprüfen, Nachfragen anderer Kreditinstitute zur Identität des Zahlers beziehungsweise Zahlungsempfängers beantworten und auf Anfrage diese Daten den zuständigen Behörden zur Verfügung stellen muss. VII. Hinweis zur Umsatzsteuer Die ausgewiesenen Preise verstehen sich im Falle der Option zur Umsatzsteuerpflicht bei Unternehmern im Sinne des Umsatzsteuergesetzes zzgl. Umsatzsteuer. 6 B. Girokonto und Zahlungsverkehr 1. Oktober 2025 I. Girokonten Dienstleistung Preis in EUR 1. Preismodelle für Privatkonten Hinweis: Für nicht aufgeführte Leistungen werden Entgelte gemäß den Kapiteln B.I.4, 6, 7, 8; B.II.; B.III. und E berechnet. Giro Flex / Basiskonto Kontoführung pro Monat 4,90 Bargeldaus- und -einzahlungen an unseren Kassen 0,50 Giro Flat Kontoführung pro Monat 10,90 Sparkassen-Card (Debitkarte) und Zusatzkarte inklusive Giro Flat Young für junge Erwachsene bis zum 30. Geburtstag Kontoführung pro Monat (die ersten 2 Jahre sind preisfrei)1 5,90 Sparkassen-Card (Debitkarte) und Zusatzkarte inklusive Giro18Plus (während der Ausbildung, bis maximal 27. Geburtstag) Kontoführung pro Monat unentgeltlich Sparkassen-Card (Debitkarte) inklusive Mastercard/Visa Card (Kreditkarte) Silber inklusive Schulkonto / Mitwachsendes Konto / Mitwachsendes Konto Plus Kontoführung pro Monat unentgeltlich Kundenkarte inklusive Sparkassen-Card (Debitkarte) inklusive 1 Bei einem Mindestgeldeingang in Höhe von 1.000 EUR pro Monat, ansonsten Preis analog Giro Flat. 7 B. Girokonto und Zahlungsverkehr 1. Oktober 2025 2. Preismodelle für Geschäftskonten Preis in EUR Hinweis: Für nicht aufgeführte Leistungen werden Entgelte gemäß den Kapiteln B.I.4, 6, 7, 8; B.II.; B.III. und E berechnet. Sofern es sich nicht um Verbraucher handelt, gilt als vereinbart, dass die Vorschriften zum Zahlungsrecht in § 675d Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 bis 4 (Informationspflicht, insbesondere die Pflicht zur kostenlosen Bereitstellung von Kontoauszügen auf dem mit dem Kunden vereinbarten Weg) und in § 675f Abs. 4 Satz 2 (Entgelte für die Erfüllung von Nebenpflichten) des Bürgerlichen Gesetzbuches nicht gelten. Ggf. gelten die Preise zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Geschäftsgirokonto, Gründerkonto, Geschäftsgirokonto V, WEG-Konto, WEG- Treuhandkonto (kein Abschluss möglich), Anderkonto (für Notare, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Patentanwälte) Kontoführung pro Monat 11,90 Bargeldaus- und -einzahlungen an unseren Geldautomaten 0,38 Bargeldaus- und -einzahlungen an unseren Kassen 3,25 Vereinskonto Kontoführung pro Monat unentgeltlich 3. Preismodelle für Fremdwährungskonten Hinweis: Für nicht aufgeführte Leistungen werden Entgelte gemäß den Kapiteln B.I.4, 6, 7, 8; B.II.; B.III. und E berechnet. Fremdwährungskonto Kontoführung pro Monat 11,90 8 B. Girokonto und Zahlungsverkehr 1. Oktober 2025 4. Kontoauszug Preis in EUR Erstellung und Bereitstellung/Übermittlung in der vereinbarten Form, Häufigkeit und dem keine gesonderte vereinbarten Verfahren Berechnung Bereitstellung/Übermittlung auf Verlangen des Kunden , soweit dies über das Vereinbarte hinausgeht (pro Vorgang): - Tagesauszug, Wochenauszug, Monatsauszug bei Postversand Portokosten - Elektronische Kontoauszüge Elektronisches Postfach und FinTS mit Signatur je Auszug 0,50 Postversand von Kontoauszügen, die nach 35 Tagen am Kontoauszugsdrucker nicht abgerufen wurden. Portokosten Erstellung und Bereitstellung/Übermittlung eines Duplikats von Kontoauszügen auf Verlangen des Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht): - Bei Postversand oder Abholung in der Filiale je 5,00 - Umsatzauskunft am Selbstbedienungsterminal je 1,00 Die Sparkasse unterrichtet den Kunden mindestens einmal monatlich auf dem für die Kontoinformation vereinbarten Weg über die Ausführung von Zahlungsvorgängen 2. Sofern es sich nicht um Verbraucher handelt, gilt als vereinbart, dass die Vorschriften zum Zahlungsrecht in § 675d Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 bis 4 (Informationspflicht, insbesondere die Pflicht zur kostenlosen Bereitstellung von Kontoauszügen auf dem mit dem Kunden vereinbarten Weg) und in § 675f Abs. 4 Satz 2 (Entgelte für die Erfüllung von Nebenpflichten) des Bürgerlichen Gesetzbuches nicht gelten. Ggf. gelten die Preise zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. 5. Rechnungsabschluss Die Erstellung und Übermittlung von Rechnungsabschlüssen erfolgt stets unentgeltlich. Ausgenommen davon ist die Erstellung und Übermittlung von Duplikaten auf Verlangen des Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht). 6. Geduldete Kontoüberziehungen Für Inanspruchnahmen des Kontos, die das Guthaben und ggf. eine eingeräumte Kontoüberziehung überschreiten (geduldete Überziehungen), sind die hierfür vertraglich vereinbarten Überziehungszinsen zu zahlen. Ist im Vertrag eine Vereinbarung nicht getroffen, sind die im Preisaushang aufgeführten Überziehungszinsen zu zahlen; dies gilt auch für Unternehmer. Bei Verbraucherdarlehensverträgen gelten ergänzend die gesetzlichen Vorschriften. 2 Zahlungsvorgänge sind insbesondere - Bargeldeinzahlungen (auf ein Zahlungskonto) oder - Bargeldauszahlungen von einem Zahlungskonto sowie die - Übermittlung von Geldbeträgen (auf ein anderes Zahlungskonto) durch Ausführung von - Lastschriften, - Überweisungen oder - Zahlungsvorgängen mittels einer Karte oder eines ähnlichen Instruments. 9 B. Girokonto und Zahlungsverkehr 1. Oktober 2025 7. Kontowecker Preis in EUR Wecker für EWR-Währungsumrechnungsentgelt (Kontowecker „EWR-Währung“) unentgeltlich [Gültig ab 05.10.2025] Benachrichtigung für Echtzeitüberweisung (Kontowecker „Echtzeitüberweisung“) an den Zahler per - SMS unentgeltlich - E-Mail unentgeltlich - Push Nachricht (über Mobile-Banking-App) unentgeltlich Hinweis: Mittels der nachfolgenden Kontowecker werden keine gesetzlichen Informationspflichten erfüllt. Die nachstehenden Entgelte werden nur berechnet, soweit für das gewählte Kontomodell nach Kapitel B I.1 bis I.3 nichts Abweichendes vereinbart wurde. Benachrichtigung für Echtzeitüberweisungen (Kontowecker „Echtzeitüberweisung“) [gültig ab 05.10.2025: an den Zahlungsempfänger] per - SMS 0,10 - E-Mail unentgeltlich - Push Nachricht (über Mobile-Banking-App) unentgeltlich Benachrichtigung über sonstige Ereignisse (ohne Kontowecker „EWR-Währung“ und „Echtzeitüberweisung“) per - SMS 0,10 - E-Mail unentgeltlich - Push Nachricht (über Mobile-Banking-App) unentgeltlich 8. Entgelte für die Belastung von vereinbarten Zahlungen innerhalb des eigenen Hauses Hinweis: Die nachstehenden Entgelte werden nur berechnet, soweit für das gewählte Kontomodell nach Kapitel B I.1 bis I.3 nichts Abweichendes vereinbart wurde. - fällige Darlehensraten unentgeltlich - fällige Sparraten unentgeltlich - Schließfachmietpreis unentgeltlich 9. Bereitstellung der Entgeltaufstellung gemäß Zahlungskontengesetz Die Entgeltaufstellung gemäß Zahlungskontengesetz stellen wir Verbrauchern jährlich ab dem ersten Geschäftstag eines Jahres für das vorangegangene Kalenderjahr und bei Vertragsbeendigung bereit. Zur Anforderung der Entgeltaufstellung wenden Sie sich bitte an die Sparkasse. 10. Kontoinhaberwechsel Durchführung je Konto 30,00 10 B. Girokonto und Zahlungsverkehr 1. Oktober 2025 VII. Erbringung von Zahlungsdiensten Hinweis: Die nachstehenden Entgelte werden nur berechnet, soweit für das gewählte Kontomodell nach Kapitel B I.1 bis I.3 nichts Abweichendes vereinbart wurde. 1. Überweisungen Gültig bis 04.10.2025: Echtzeitüberweisungen gemäß den Bedingungen für Echtzeitüberweisungen bzw. den Bedingungen für den Überweisungsverkehr sind unabhängig von dem vorhandenen Kontoguthaben oder der eingeräumten Kreditlinie limitiert auf 100.000 EUR pro Überweisung. Der maximale Betrag kann durch vereinbarte Verfügungslimite zusätzlich beschränkt sein. Gültig ab 05.10.2025: Betragsgrenzen für Überweisungen Überweisungsaufträge sind im Rahmen des vorhandenen Kontoguthabens und einer eingeräumten Kontoüberziehung ohne Betragsbegrenzung möglich, soweit keine Verfügungslimite (für z.B. Online-Banking, Wero etc.) vereinbart sind. Der Kunde kann - im Rahmen der vereinbarten Verfügungslimite - nach seinem alleinigen Ermessen einen per Echtzeitüberweisung versendbaren Höchstbetrag festlegen. Dieser kann entweder pro Tag oder pro Zahlungsvorgang festgelegt und jederzeit vor Erteilung eines Echtzeitüberweisungsauftrags geändert werden. Er gilt kontobezogen für alle verfügungsberechtigten Personen (Kontoinhaber, Kontobevollmächtigte, Vertreter des Kontoinhabers) gemeinsam. 11 B. Girokonto und Zahlungsverkehr 1. Oktober 2025 1.1. Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere bzw. aus anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)3 in EUR oder in anderen EWR-Währungen4 1.1.1. Überweisungsaufträge Die Geschäftstage und Cut-Off-Zeiten der Sparkasse ergeben sich aus Kapitel B II. 7. a) Ausführungsfristen Sofern die Sparkasse zur Ausführung des Überweisungsauftrags verpflichtet ist, stellt sie sicher, dass der Überweisungsbetrag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers innerhalb folgender Fristen eingeht (gerechnet ab Zugang des Überweisungsauftrags bei der Sparkasse [Gültig bis 04.10.2025: bzw. ab Feststellung der Ausführbarkeit einer Echtzeitüberweisung]): - Überweisungen in Euro Belegloser Überweisungsauftrag5 max. 1 Geschäftstag Beleghafter Überweisungsauftrag6 max. 2 Geschäftstage Gültig bis 04.10.2025: Echtzeitüberweisungsauftrag max. 20 Sekunden7 Gültig ab 05.10.2025: Echtzeitüberweisungsauftrag max. 10 Sekunden8 Gültig bis 04.10.2025: Wero-Zahlungsauftrag max. 20 Sekunden9 Gültig ab 05.10.2025: Wero-Zahlungsauftrag max. 10 Sekunden10 giropay-Zahlungsauftrag max. 20 Sekunden - Überweisungen in anderen EWR-Währungen Belegloser Überweisungsauftrag11 max. 4 Geschäftstage Beleghafter Überweisungsauftrag12 max. 4 Geschäftstage b) Entgelte für die Ausführung von Überweisungen Bei einer Überweisung tragen Zahler und Zahlungsempfänger jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte. 3 Andere EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte Réunion, St. Barthélemy, St. Martin (französischer Teil)), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn sowie Zypern. 4 Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken (nur für Liechtenstein), Tschechische Krone, Ungarischer Forint. 5 Beleglos: Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefon-Banking, Online-Banking oder Datenfernübertragung (DFÜ). 6 Beleghaft: Überweisung per Vordruck, Sammeldatei mit Begleitzettel, inklusive Service mit Rechenzentren (SRZ) durch Unternehmer. 7 Sofern der Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers solche Echtzeitüberweisungen akzeptiert und der Sparkasse fristgemäß bestätigt. 8 Sofern der Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers solche Echtzeitüberweisungen akzeptiert und der Sparkasse fristgemäß bestätigt. 9 Sofern der Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers solche Echtzeitüberweisungen als Wero-Zahlungsaufträge akzeptiert und der Sparkasse fristgemäß bestätigt. 10 Sofern der Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers solche Echtzeitüberweisungen als Wero-Zahlungsaufträge akzeptiert und der Sparkasse fristgemäß bestätigt. 11 Beleglos: Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefon-Banking, Online-Banking oder Datenfernübertragung (DFÜ). 12 Beleghaft: Überweisung per Vordruck, per Sammeldatei mit Begleitzettel, inklusive Service mit Rechenzentren (SRZ) durch Unternehmer. 12 B. Girokonto und Zahlungsverkehr 1. Oktober 2025 aa) Überweisungen in der Kontowährung Der Zahler trägt die folgenden Entgelte13: Modalitäten je Überweisung vom Girokonto per Überweisungsart Kontomodell / beleghaft14 beleglos15 per je Eilüber- Zahlschein Überweisungsbetrag Dauer- weisung auftrag beleghaft/ beleglos gewöhnliche SEPA- Giro Flat / Giro Flat Young / Überweisung mit IBAN Giro18Plus / Schulkonto / 15,00 EUR/ in EUR innerhalb der Mitwachsendes Konto / 0,00 EUR 0,00 EUR 0,00 EUR entfällt 5,00 EUR Sparkasse Mitwachsendes Konto Plus / (Überweisung) Vereinskonto 15,00 EUR/ Giro Flex / Basiskonto 2,00 EUR 0,50 EUR 0,50 EUR entfällt 5,00 EUR Geschäftsgirokonto / Gründerkonto / Geschäfts- 15,00 EUR/ girokonto V / WEG-Konto / 2,50 EUR 0,38 EUR 0,38 EUR entfällt 5,00 EUR WEG-Treuhandkonto / Anderkonto Gewöhnliche SEPA- Giro Flat / Giro Flat Young / Überweisung mit IBAN Giro18Plus / Schulkonto / 15,00 EUR/ in Euro an einen Mitwachsendes Konto / 0,00 EUR 0,00 EUR 0,00 EUR entfällt 5,00 EUR anderen Mitwachsendes Konto Plus / Zahlungsdienstleister Vereinskonto (Überweisung) 15,00 EUR/ Giro Flex / Basiskonto 2,00 EUR 0,50 EUR 0,50 EUR entfällt 5,00 EUR Geschäftsgirokonto / Gründerkonto / Geschäfts- 15,00 EUR/ girokonto V / WEG-Konto / 2,50 EUR 0,38 EUR 0,38 EUR entfällt 5,00 EUR WEG-Treuhandkonto / Anderkonto Überweisung, die auf eine andere Währung bis EUR 100,00 7,00 EUR 7,00 EUR 7,00 EUR eines EWR- Mitgliedstaates lautet über EUR 100,00 darüber darüber darüber 1,5 ‰, betrags- an einen anderen Zahlungsdienstleister 1,5 ‰, 1,5 ‰, mind. unabhängig mind. 15,00 mind. 12,00 12,00 entfällt zzgl. 30,00 EUR, max. EUR, max. EUR, EUR 500 EUR 500 EUR max. 500 + 2,00 EUR + 2,00 EUR EUR + Spesen Spesen 2,00 EUR Spesen Euro-Expresszahlung entfällt/ online entfällt entfällt entfällt entfällt 5,00 EUR (Überweisung) 13 Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Überweisung vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat. 14 Beleghaft: Überweisung per Vordruck, per Sammeldatei mit Begleitzettel, inklusive Service mit Rechenzentren (SRZ) durch Unternehmer. 15 Beleglos: Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefon-Banking, Online-Banking oder Datenfernübertragung (DFÜ). 13 B. Girokonto und Zahlungsverkehr 1. Oktober 2025 Modalitäten je Überweisung vom Girokonto per Überweisungsart Kontomodell / beleghaft16 beleglos17 per Dauer- je Eilüber- Zahlschein Überweisungsbetrag auftrag weisung beleghaft/ beleglos Echtzeitüberweisung Giro Flat / Giro Flat Young / (Überweisung) Giro18Plus / Schulkonto / [gültig ab [gültig ab Mitwachsendes Konto / 05.10.2025: 0,00 EUR 05.10.2025: entfällt entfällt Mitwachsendes Konto Plus / 0,00 EUR] 0,00 EUR] Vereinskonto [gültig ab [gültig ab Giro Flex / Basiskonto 05.10.2025: 0,50 EUR 05.10.2025: entfällt entfällt 2,00 EUR] 0,50 EUR] Geschäftsgirokonto / Gründerkonto / Geschäfts- [gültig ab [gültig ab girokonto V / WEG-Konto / 05.10.2025: 0,38 EUR 05.10.2025: entfällt entfällt WEG-Treuhandkonto / 2,50 EUR] 0,38 EUR] Anderkonto Wero- Giro Flat / Giro Flat Young / Zahlungsfunktion Giro18Plus / Schulkonto / „Geld senden“, auf Mitwachsendes Konto / entfällt 0,00 EUR entfällt entfällt entfällt „Geldanforderungen Mitwachsendes Konto Plus / antworten“, „Geld Vereinskonto spenden“ Giro Flex / Basiskonto entfällt 0,50 EUR entfällt entfällt entfällt (Überweisung) Geschäftsgirokonto / Gründerkonto / Geschäfts- girokonto V / WEG-Konto / entfällt 0,38 EUR entfällt entfällt entfällt WEG-Treuhandkonto / Anderkonto Wero- Giro Flat / Giro Flat Young / Zahlungsfunktion „E- Giro18Plus / Schulkonto / Commerce und M- Mitwachsendes Konto / entfällt 0,00 EUR entfällt entfällt entfällt Commerce“ Mitwachsendes Konto Plus / (Überweisung) Vereinskonto Giro Flex / Basiskonto entfällt 0,50 EUR entfällt entfällt entfällt Geschäftsgirokonto / Gründerkonto / Geschäfts- girokonto V / WEG-Konto / entfällt 0,38 EUR entfällt entfällt entfällt WEG-Treuhandkonto / Anderkonto 16 Beleghaft: Überweisung per Vordruck, per Sammeldatei mit Begleitzettel, inklusive Service mit Rechenzentren (SRZ) durch Unternehmer. 17 Beleglos: Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefon-Banking, Online-Banking oder Datenfernübertragung (DFÜ). 14 B. Girokonto und Zahlungsverkehr 1. Oktober 2025 bb) Überweisungen in einer anderen Währung als der Kontowährung Bei einer Überweisung mit Währungsumrechnung trägt der Zahler die folgenden Entgelte: Höhe der Entgelte18 Überweisungsbetrag Entgelt (zzgl. Courtage*) bis 100,00 EUR 7,00 EUR über 100,00 EUR 1,5 ‰, mind. 12,00 EUR beleglos, mind. 15,00 EUR beleghaft, max. 500,00 EUR + 2,00 EUR Spesen * zzgl. 0,25 ‰ Courtage des Überweisungsbetrages, mind. 2,00 EUR, max. 500,00 EUR (bei Ausführung in einer anderen Währung als der Kontowährung). cc) Sonderregelung bei ausdrücklicher abweichender Weisung des Zahlers Bei ausdrücklicher Weisung des Zahlers trägt der Zahler alle Entgelte der Überweisung („DEBT“ bzw. „OUR“). Höhe der Entgelte19 Überweisungsbetrag Entgelt (zzgl. Courtage*) bis 100,00 EUR 7,00 EUR über 100,00 EUR 1,5 ‰, mind. 12,00 EUR beleglos, mind. 15,00 EUR beleghaft, max. 500 EUR + 2,00 EUR Spesen zusätzlich zu den eigenen Gebühren bis 100,00 EUR 5,00 EUR über 100,00 EUR 1,5 ‰ mind. 25,00 EUR max. 250,00 EUR * zzgl. 0,25 ‰ Courtage des Überweisungsbetrages, mind. 2,00 EUR, max. 500,00 EUR (bei Ausführung in einer anderen Währung als der Kontowährung). Ist eine solche Weisung nicht ausführbar, tragen Zahler und Zahlungsempfänger jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte („SHAR“ bzw. „SHARE“). 18 Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Überweisung vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat. 19 Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Überweisung vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat. 15 B. Girokonto und Zahlungsverkehr 1. Oktober 2025 c) Sonstige Entgelte Preis in EUR Berechtigte Ablehnung eines Überweisungsauftrags durch die Sparkasse 20 - per Postversand 2,50 - per elektronischem Postfach entfällt - per Kontoauszugsdrucker entfällt Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Ablauf der Widerrufsfrist - innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe 25,00 - bei sonstigen Zahlungsdienstleistern 25,00 - bei grenzüberschreitenden Zahlungen – je nach Aufwand 35,00 - innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe und bei sonstigen 12,50 Zahlungsdienstleistern (bei gewerblichen Konten und medialer Erfassung in der Internet-Filiale sowie bei Erfolg und Misserfolg) Bemühen um die Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden - innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe 25,00 - bei sonstigen Zahlungsdienstleistern 25,00 - bei grenzüberschreitenden Zahlungen – je nach Aufwand mind. 35,00 Hinweis: Das Institut des Zahlungsempfängers kann weitere Entgelte berechnen. Dauerauftrag: Einrichtung/Änderung im Auftrag des Kunden inklusive Eilüberweisung zur Bargeldauszahlung 15,00 Hinweis: Bei der auszahlenden Stelle können weitere Entgelte anfallen. Sofern der Auftraggeber die IBAN (International Bank Account Number) des Begünstigten 30,00 oder den BIC (Bank Identifier Code) des Kreditinstituts des Begünstigten nicht mitteilt, wird ein zusätzliches Entgelt für die bestmögliche Ausführung berechnet. 20 Dieses Entgelt wird nur für die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines autorisierten Überweisungsauftrags erhoben. 16 B. Girokonto und Zahlungsverkehr 1. Oktober 2025 1.1.2. Gutschrift einer Überweisung Der Überweisungsbetrag wird unverzüglich verfügbar gemacht, nachdem der Betrag auf dem Konto der Sparkasse eingegangen ist, im Falle des Eingangs einer Echtzeit-Überweisung innerhalb von 10 Sekunden nach Eingang des Zahlungsauftrags beim Zahlungsdienstleister des Zahlers. Bei einem Überweisungseingang werden von der Sparkasse folgende Entgelte berechnet 21: Gutschrift einer Überweisung Preis in EUR Gewöhnliche SEPA-Überweisung mit Giro Flat / Giro Flat Young / Giro18Plus / IBAN in EUR innerhalb der Sparkasse Schulkonto / Mitwachsendes Konto / 0,00 Mitwachsendes Konto Plus / Vereinskonto Giro Flex / Basiskonto 0,50 Geschäftsgirokonto / Gründerkonto / Geschäftsgirokonto V / WEG-Konto/ WEG- 0,38 Treuhandkonto / Anderkonto Überweisung ohne Angabe von IBAN in Überweisungsbetrag Abwicklungsbetrag EUR von einem Zahlungsdienstleister bis 100,00 EUR 7,00 innerhalb des EWR über 100,00 EUR 1,5 ‰ mind. 12,00 EUR, max. 500 EUR + Spesen 2,00 EUR Gewöhnliche SEPA-Überweisung mit Giro Flat / Giro Flat Young / Giro18Plus / IBAN in EUR von einem anderen Schulkonto / Mitwachsendes Konto / 0,00 Zahlungsdienstleister Mitwachsendes Konto Plus / Vereinskonto Giro Flex / Basiskonto 0,50 Geschäftsgirokonto / Gründerkonto / Geschäftsgirokonto V / WEG-Konto / WEG- 0,38 Treuhandkonto / Anderkonto Echtzeitüberweisung mit IBAN in EUR Giro Flat / Giro Flat Young / Giro18Plus / Schulkonto / Mitwachsendes Konto / 0,00 Mitwachsendes Konto Plus / Vereinskonto Giro Flex / Basiskonto 0,50 Geschäftsgirokonto / Gründerkonto / Geschäftsgirokonto V / WEG-Konto / WEG- 0,38 Treuhandkonto / Anderkonto Wero-Zahlungsfunktion Giro Flat / Giro Flat Young / Giro18Plus / „Geld empfangen“ Schulkonto / Mitwachsendes Konto / 0,00 Mitwachsendes Konto Plus / Vereinskonto Giro Flex / Basiskonto 0,50 Geschäftsgirokonto / Gründerkonto / Geschäftsgirokonto V / WEG-Konto / WEG- 0,38 Treuhandkonto / Anderkonto Überweisung, die auf eine andere Überweisungsbetrag Abwicklungsbetrag Währung eines EWR-Mitgliedsstaates bis 100,00 EUR 7,00 lautet von einem anderen Zahlungsdienstleister 1,5 ‰ über 100,00 EUR mind. 12,00 EUR, max. 500 EUR + Spesen 2,00 EUR 21 Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Gutschrift einer Überweisung vereinbarungsgemäß erfolgt und vom Zahlungsdienstleister fehlerfrei durchgeführt wurde. 17 B. Girokonto und Zahlungsverkehr 1. Oktober 2025 Gutschrift einer Überweisung Preis in EUR Eilüberweisung, die auf eine andere Für Überweisungseingänge wird folgendes Entgelt (zzgl. Courtage)* erhoben: Währung eines EWR-Mitgliedstaates Überweisungsbetrag Abwicklungsbetrag lautet bis 100,00 EUR 7,00 über 100,00 EUR 1,5 ‰ mind. 12,00 EUR, max. 500 EUR + Spesen 2,00 EUR * zzgl. 0,25 ‰ Courtage des Überweisungsbetrages, mind. 2,00 EUR (bei Ausführung in einer anderen Währung als der Kontowährung). Keine Berechnung erfolgt, wenn der Überweisende die anfallenden Entgelte für die Überweisung trägt. 1.2. Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)22 in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung)23 sowie alle Überweisungen in Staaten außerhalb des EWR (Drittstaaten)24 1.2.1. Überweisungsaufträge a) Ausführungsfrist Überweisungen werden baldmöglichst bewirkt. Bei Echtzeitüberweisungen in EUR zu SEPA-Teilnehmerstaaten und -gebiete außerhalb des EWR (SEPA- Drittstaaten)25 beträgt die maximale Ausführungsfrist [Gültig bis 04.10.2025: 20 Sekunden. Gültig ab 05.10.2025: 10 Sekunden.26] b) Entgelte für die Ausführung von Überweisungen aa) Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung) Bei einer Überweisung tragen Zahler und Zahlungsempfänger jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte. aaa) Bei einer Überweisung in der Kontowährung trägt der Zahler die folgenden Entgelte: Höhe der Entgelte27 Überweisungsbetrag Entgelt bis 100,00 EUR 7,00 EUR über 100,00 EUR 1,5 ‰, mind. 12,00 EUR beleglos, mind. 15,00 EUR beleghaft, max. 500 EUR + 2,00 EUR Spesen 22 Andere EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte Réunion, St. Barthélemy, St. Martin (französischer Teil)), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn sowie Zypern. 23 z. B. US-Dollar. 24 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). 25 Dies sind derzeit Andorra, Gibraltar, Guernsey, Jersey, Insel Man, Monaco, San Marino, Schweiz, St. Pierre und Miquelon, Vatikanstadt, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland. Ab 05.10.2025 zusätzlich: Albanien, Montenegro, Republik Moldau, Republik Nord-Mazedonien. 26 Sofern der Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers solche Instant Payments akzeptiert und der Sparkasse fristgemäß bestätigt. 27 Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Überweisung vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat. 18 B. Girokonto und Zahlungsverkehr 1. Oktober 2025 bbb) Bei einer Überweisung mit Währungsumrechnung trägt der Zahler die folgenden Entgelte: Höhe der Entgelte28 Überweisungsbetrag Entgelt (zzgl. Courtage*) bis 100,00 EUR 7,00 EUR über 100,00 EUR 1,5 ‰, mind. 12,00 EUR beleglos, mind. 15,00 EUR beleghaft, max. 500 EUR + 2,00 EUR Spesen *0,25 ‰ Courtage des Überweisungsbetrages, mind. 2,00 EUR, max. 500,00 EUR (bei Ausführung in einer anderen Währung als der Kontowährung). ccc) Sonderregelung bei ausdrücklicher abweichender Weisung des Zahlers. Bei ausdrücklicher Weisung des Zahlers trägt der Zahler alle Entgelte der Überweisung (OUR). Höhe der Entgelte29 Entgeltregelung Überweisungsbetrag Entgelt (zzgl. Courtage*) 1 (OUR) bis 100,00 EUR 7,00 EUR über 100,00 EUR 1,5 ‰, mind. 12,00 EUR beleglos, mind. 15,00 EUR beleghaft, max. 500 EUR + 2,00 EUR Spesen zusätzlich zu den eigenen Gebühren bis 100,00 EUR 5,00 EUR über 100,00 EUR 1,5 ‰, mind. 25,00 EUR, max. 250,00 EUR *zzgl. 0,25 ‰ Courtage des Überweisungsbetrages, mind. 2,00 EUR, max. 500,00 EUR (bei Ausführung in einer anderen Währung als der Kontowährung). Ist eine solche Weisung nicht ausführbar, tragen Zahler und Zahlungsempfänger jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte (SHARE). bb) Überweisungen in Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (Drittstaaten) aaa) Entgeltpflichtige Der Zahler kann zwischen folgenden Entgeltregelungen wählen: - 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte („SHAR“ bzw. „SHARE“) - 1: Zahler trägt alle Entgelte („DEBT“ bzw. „OUR“) - 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte („CRED“ bzw. „BEN“) Hinweise: - Bei der Entgeltregelung „0“ können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. - Bei der Entgeltregelung „2“ können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. 28 Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Überweisung vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat. 29 Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Überweisung vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat. 19 B. Girokonto und Zahlungsverkehr 1. Oktober 2025 bbb) Entgelte30 Preis in EUR Zielland (Produkt) Entgeltregelung Andorra, Gibraltar, Guernsey, Isle of Man, Jersey, Monaco, Die Entgelte entsprechen denen für Inlandsüberweisungen San Marino, Schweiz, St. Pierre und Miquelon, (siehe Seite 10 b aa)) Vatikanstadt, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland. Ab 05.10.2025 zusätzlich: Albanien, Montenegro, Republik Moldau, Republik Nord-Mazedonien. in Euro mit IBAN/BIC (gewöhnliche SEPA-Überweisung) in Euro mit IBAN/BIC (Echtzeitüberweisung) Übrige Länder siehe Entgeltregelung 0, 1, 2 Aufschlag/Zusatzentgelt für eilige Ausführung (bei Entgeltregelung 0 oder 1), außer 20,00 Echtzeitüberweisungen: Zusätzliches Entgelt für die Ausführung in einer anderen Währung als Kontowährung Entgeltregelung Überweisungsbetrag Entgelt (zzgl. Courtage*) 0 (SHARE) bis 100,00 EUR 7,00 EUR über 100,00 EUR 1,5 ‰ mind. 12,00 EUR beleglos, mind. 15,00 EUR beleghaft, max. 500 EUR + 2,00 EUR Spesen 1 (OUR) bis 100,00 EUR 7,00 EUR über 100,00 EUR 1,5 ‰, mind. 12,00 EUR beleglos, mind. 15,00 EUR beleghaft, max. 500 EUR + 2,00 EUR Spesen zusätzlich zu den eigenen Gebühren bis 100,00 EUR 5,00 EUR über 100,00 EUR 1,5 ‰ mind. 25,00 EUR max. 250 EUR 2 (BEN) bis 100,00 EUR 7,00 EUR über 100,00 EUR 1,5 ‰, mind.12,00 EUR, max. 500 EUR + 2,00 EUR Spesen *0,25 ‰ Courtage des Überweisungsbetrages, mind. 2,00 EUR, max. 500,00 EUR (bei Ausführung in einer anderen Währung als der Kontowährung). 30 Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn der Zahlungsdienst / die Überweisung vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat. 20 B. Girokonto und Zahlungsverkehr 1. Oktober 2025 c) Sonstige Entgelte Preis in EUR Berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrags durch die Sparkasse31 - per Postversand 2,50 - per Elektronischem Postfach entfällt - per Kontoauszugsdrucker entfällt Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Ablauf der Widerrufsfrist - innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe mind. 20,00 max. 50,00 - bei sonstigen Zahlungsdienstleistern mind. 25,00 Bemühen um Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden - innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe mind. 20,00 max. 50,00 - bei sonstigen Zahlungsdienstleistern mind. 25,00 Hinweis: Das Institut des Zahlungsempfängers kann weitere Entgelte berechnen Bearbeitung von Zahlungen mit fehlendem/ fehlerhaften BIC zusätzlich 30,00 1.2.2. Gutschrift einer Überweisung Der Überweisungsbetrag wird unverzüglich verfügbar gemacht, nachdem der Betrag auf dem Konto der Sparkasse eingegangen ist, im Falle des Eingangs einer Echtzeitüberweisung innerhalb von 10 Sekunden nach Eingang des Zahlungsauftrags beim Zahlungsdienstleister des Zahlers. a) Entgeltpflichtiger Wer für die Ausführung der Überweisung die anfallenden Entgelte zu tragen hat, bestimmt sich danach, welche Entgeltregelung zwischen dem Überweisenden und dessen Kreditinstitut getroffen wurde. Folgende Entgeltregelungen sind möglich: - 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte („SHAR“ bzw. „SHARE“) - 1: Zahler trägt alle Entgelte („DEBT“ bzw. „OUR“) - 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte („CRED“ bzw. „BEN“) Hinweis: - Bei der Entgeltregelung „0“ können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. - Bei der Entgeltregelung „2“ („CRED“ bzw. „BEN“) können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. 31 Dieses Entgelt wird nur für die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines autorisierten Überweisungsauftrags erhoben. 21 B. Girokonto und Zahlungsverkehr Entgelte in EUR b) Entgelte32 Bei einer Entgeltregelung „0“ oder „2“ werden von der Sparkasse („SHAR“ bzw. „SHARE“ oder „CRED“ bzw. „BEN“) folgende Entgelte für die Gutschrift der Überweisung berechnet die vom Überweisungsbetrag abgezogen werden: die separat belastet werden: Absenderland/Währung Entgeltregelung Andorra, Gibraltar, Guernsey, Isle of Man, Jersey, Monaco, (siehe 1.1.2) San Marino, Schweiz, St. Pierre und Miquelon, Vatikanstadt, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland Ab 05.10.2025 zusätzlich: Albanien, Montenegro, Republik Moldau, Republik Nord-Mazedonien. in Euro mit IBAN/BIC (gewöhnliche SEPA-Überweisung) in Euro mit IBAN/BIC (Echtzeitüberweisung) übrige Länder siehe Entgeltregelung 0 oder 2 Aufschlag/Zusatzentgelt für eilige Ausführung (bei Entgeltregelung 0 oder 2), außer Echtzeitüberweisungen: 20,00 Zusätzliches Entgelt für die Ausführung in einer anderen Währung als Kontowährung Entgeltregelung Überweisungsbetrag Entgelt (zzgl. Courtage*) 0 („SHAR“ bzw. „SHARE“) bis 100,00 EUR 7,00 EUR über 100,00 EUR 1,5 ‰, mind. 12,00 EUR, max. 500,00 EUR + 2,00 EUR Spesen 2 („CRED“ bzw. „BEN“) bis 100,00 EUR 7,00 EUR über 100,00 EUR 1,5 ‰, mind. 12,00 EUR, max. 500,00 EUR + 2,00 EUR Spesen *0,25 ‰ Courtage des Überweisungsbetrages, mind. 2,00 EUR (bei Ausführung in einer anderen Währung als Kontowährung). 32 Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Gutschrift einer Überweisung vereinbarungsgemäß erfolgt und vom Zahlungsdienstleister fehlerfrei durchgeführt wurde. 22 B. Girokonto und Zahlungsverkehr 1. Oktober 2025 2. Lastschriften 2.1. Lastschriften innerhalb Deutschlands und aus anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)33 2.1.1. SEPA-Basis-Lastschrift a) Ausführungsfrist Die Sparkasse stellt sicher, dass der Lastschriftbetrag am Fälligkeitstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. b) Entgelte bei Lastschrifteinlösungen34 Lastschrifteinlösung aus Einreichungen von Preis in EUR SEPA-Lastschrift innerhalb Giro Flat / Giro Flat Young / Giro18Plus / Schulkonto / 0,00 der Sparkasse Mitwachsendes Konto / Mitwachsendes Konto Plus / Vereinskonto Giro Flex / Basiskonto 0,50 Geschäftsgirokonto / Gründerkonto / Geschäftsgirokonto V / 0,38 WEG-Konto / WEG-Treuhandkonto / Anderkonto SEPA-Lastschrift von einem Giro Flat / Giro Flat Young / Giro18Plus / Schulkonto / 0,00 anderen Zahlungsdienstleister Mitwachsendes Konto / Mitwachsendes Konto Plus / Vereinskonto Giro Flex / Basiskonto 0,50 Geschäftsgirokonto / Gründerkonto / Geschäftsgirokonto V / 0,38 WEG-Konto / WEG-Treuhandkonto / Anderkonto 33 Andere EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte Réunion, St. Barthélemy, St. Martin (französischer Teil)), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn sowie Zypern. 34 Diese Entgelte werden nur erhoben, falls die Lastschrifteinlösung fehlerfrei ausgeführt und autorisiert wurde. 23 B. Girokonto und Zahlungsverkehr 1. Oktober 2025 c) Sonstige Entgelte Preis in EUR Berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA-Basis-Lastschrift35 durch die Sparkasse - per Postversand 2,50 - per elektronischem Postfach entfällt - per Kontoauszugsdrucker entfällt Unterrichtung über die Nichteinlösung einer SEPA-Basis-Lastschrift aufgrund einer vom Zahler veranlassten Sperre - per Postversand 2,50 - per elektronischem Postfach entfällt - per Kontoauszugsdrucker entfällt Bearbeitung eines am Tag der Belastungsbuchung erfolgten Mandats- 30,00 Widerrufs 2.1.2. SEPA-Firmen-Lastschrift a) Ausführungsfrist Die Sparkasse stellt sicher, dass der Lastschriftbetrag am Fälligkeitstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. b) Entgelte bei Lastschrifteinlösungen36 Lastschrifteinlösung bei Einreichungen von Preis in EUR SEPA-Lastschrift innerhalb der Sparkasse 0,38 SEPA-Lastschrift von einem anderen Zahlungsdienstleister 0,38 c) Sonstige Entgelte Entgegennahme von Bestätigungen über die Erteilung/Änderung eines SEPA-Firmen-Lastschrift-Mandates 30,00 Berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA-Firmen-Lastschrift durch die Sparkasse - per Postversand 2,50 - per elektronischem Postfach entfällt - per Kontoauszugsdrucker entfällt Bearbeitung eines am Tag der Belastungsbuchung erfolgten Mandats-Widerrufs 30,00 Erteilung eines SEPA-Firmen-Lastschrift-Mandates in der Internet-Filiale bei gewerblichen Konten 15,00 35 Dieses Entgelt wird nur erhoben für die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer autorisierten SEPA-Basis-Lastschrift wegen fehlender Kontodeckung. 36 Diese Entgelte werden nur erhoben, falls die Lastschrifteinlösung fehlerfrei ausgeführt und autorisiert wurde. 24 B. Girokonto und Zahlungsverkehr 1. Oktober 2025 2.2. Lastschriften aus weiteren Staaten Ausführungsfrist: Lastschriften werden baldmöglichst bewirkt. 2.2.1. SEPA-Basis-Lastschrift a) Entgelte bei Lastschrifteinlösungen37 Lastschrifteinlösung bei Einreichungen aus Preis in EUR Andorra, Gibraltar, Guernsey, Isle Giro Flat / Giro Flat Young / Giro18Plus / Schulkonto / 0,00 of Man, Jersey, Monaco, San Mitwachsendes Konto / Mitwachsendes Konto Plus / Marino, Schweiz, St. Pierre und Vereinskonto Miquelon, Vatikanstadt, Giro Flex / Basiskonto 0,50 Vereinigtes Königreich von Geschäftsgirokonto / Gründerkonto / Geschäftsgirokonto V / 0,38 Großbritannien und Nordirland. WEG-Konto / WEG-Treuhandkonto / Anderkonto Ab 05.10.2025 zusätzlich: Albanien, Montenegro, Republik Moldau, Republik Nord-Mazedonien. b) Sonstige Entgelte Preis in EUR Berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA-Basis-Lastschrift durch die Sparkasse38 - per Postversand 2,50 - per elektronischem Postfach entfällt - per Kontoauszugsdrucker entfällt Unterrichtung über die Nichteinlösung einer SEPA-Basis-Lastschrift aufgrund einer vom Zahler veranlassten Sperre - per Postversand 2,50 - per elektronischem Postfach entfällt - per Kontoauszugsdrucker entfällt Bearbeitung eines am Tag der Belastungsbuchung erfolgten Mandats-Widerrufs 30,00 37 Diese Entgelte werden nur erhoben, falls die Lastschrifteinlösung fehlerfrei ausgeführt und autorisiert wurde. 38 Dieses Entgelt wird nur erhoben für die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer autorisierten SEPA-Basis-Lastschrift wegen fehlender Kontodeckung. 25 B. Girokonto und Zahlungsverkehr 1. Oktober 2025 2.2.2 SEPA-Firmen-Lastschrift a) Entgelte bei Lastschrifteinlösungen39 Lastschrifteinlösung bei Einreichungen aus Preis in EUR Andorra, Gibraltar, Guernsey, Isle of Man, Jersey, Monaco, San Marino, Schweiz, St. 0,38 Pierre und Miquelon, Vatikanstadt, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland. Ab 05.10.2025 zusätzlich: Albanien, Montenegro, Republik Moldau, Republik Nord-Mazedonien. b) Sonstige Entgelte Preis in EUR Entgegennahme von Bestätigungen über die Erteilung/Änderung eines SEPA-Firmen- Lastschrift-Mandates 30,00 Berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA-Firmen-Lastschrift durch die Sparkasse - per Postversand 2,50 - per elektronischem Postfach entfällt - per Kontoauszugsdrucker entfällt Bearbeitung eines am Tag der Belastungsbuchung erfolgten Mandats-Widerrufs 30,00 2.3 Einreichungsfristen für SEPA-Lastschriften 2.3.1 SEPA-Basis-Lastschriften bei Einmal- und wiederkehrenden Lastschriften frühestens 30 Kalendertage und spätestens 1 Geschäftstag bis 12:25 Uhr vor Fälligkeit der SEPA-Basis-Lastschrift 2.3.2 SEPA-Firmen-Lastschriften bei Einmal- und wiederkehrenden Lastschriften frühestens 30 Kalendertage und spätestens 1 Geschäftstag bis 10:25 Uhr vor Fälligkeit der SEPA-Firmen-Lastschrift 39 Diese Entgelte werden nur erhoben, falls die Lastschrifteinlösung fehlerfrei ausgeführt und autorisiert wurde. 26 B. Girokonto und Zahlungsverkehr 1. Oktober 2025 2.4 Lastschrifteinzug40 2.4.1 Entgelte im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren Entgelte im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren Preis in EUR a) Einzelauftrag Einzug Lastschrift Giro Flat / Giro Flat Young / Giro18Plus / 0,00 Schulkonto / Mitwachsendes Konto / Mitwachsendes Konto Plus / Vereinskonto Giro Flex / Basiskonto 0,50 Geschäftsgirokonto / Gründerkonto / 0,38 Geschäftsgirokonto V / WEG-Konto / WEG- Treuhandkonto / Anderkonto b) Sammelauftrag unentgeltlich - zuzüglich je darin enthaltener Lastschrift siehe 2.4.1 a) 2.4.2 Entgelte im SEPA-Firmenlastschriftverfahren Preis in EUR a) Einzelauftrag Einzug Lastschrift 0,38 b) Sammelauftrag unentgeltlich - zuzüglich je darin enthaltener Lastschrift 0,38 40 Entgelte werden nur für die beauftragte und fehlerfreie Ausführung erhoben. 27 B. Girokonto und Zahlungsverkehr 1. Oktober 2025 3 Kartengestützter Zahlungsverkehr Preis in EUR 3.1 Mastercard (Kredit- oder Debitkarte)/Visa Card Kartenprodukte (Kredit- und Debitkarten)41 a) Ausgabe einer Mastercard / Visa Card (Kreditkarten) Mastercard/Visa Card jährlich 34,90 - im Preismodell Giro18Plus jährlich inklusive Mastercard Gold/Visa Card Gold jährlich 69,90 - im Preismodell Giro18Plus jährlich 30,00 - im Preismodell Giro Flex jährlich 89,90 Mastercard Platinum jährlich 249,00 Mastercard Business Standard jährlich 30,00 Mastercard Business Gold jährlich 70,00 - Firmenlogo (optional) einmalig 25,00 b) Mastercard Basis (Debitkarte) – nur Bestandsgeschäft - Karteninhaber von 12 bis 17 Jahren jährlich 20,00 Mit Auslandsreisekrankenversicherung jährlich 28,00 - Karteninhaber ab 18 Jahre jährlich 30,00 Mit Auslandsreisekrankenversicherung jährlich 38,00 c) Ausstattung von Mastercard (Kredit- oder Debitkarte)/Visa Card (Kreditkarte) Kartenprodukten mit Motiv als Picture Card: - Motivauswahl bei Erstausgabe unentgeltlich - Motivwechsel während der Kartenlaufzeit 15,00 d) Mehrwertleistungen für Kreditkarten entfällt e) Vereinbarungsgemäße Zurverfügungstellung einer Ersatzkarte für eine Mastercard (Kredit- oder Debitkarte)/Visa Card (Kreditkarte) aufgrund eines Auftrags des Kunden - für eine beschädigte Mastercard/Visa Card soweit durch vom Kunden zu 9,90 vertretende Umstände verursacht - wegen Namensänderung 9,90 - für eine verlorene, gestohlene, missbräuchlich verwendete oder 9,90 sonst nicht autorisiert genutzte Mastercard/Visa Card f) Postversand nicht abgeholter Kartenabrechnungen für eine Portokosten Mastercard (Kredit- oder Debitkarte)/Visa Card (Kreditkarte)42 g) Erstellung und Bereitstellung/Übermittlung eines Duplikats der Kartenabrechnung für eine Mastercard (Kredit- oder Debitkarte)/Visa Card (Kreditkarte) auf Verlangen des Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) pro Abrechnung - per Postversand 5,00 41 Die nachfolgenden Entgelte unter 3.1 e) bis m) gelten für alle unsere aufgeführten Kartenprodukte von Mastercard und Visa Card, soweit für die jeweilige Karte keine eigenständige Regelung erfolgt. 42 Die Übermittlung von Kreditkartenabrechnungen in der vereinbarten Form erfolgt unentgeltlich. Rechnungsabschlüsse werden stets unentgeltlich erstellt und übermittelt. 28 B. Girokonto und Zahlungsverkehr 1. Oktober 2025 Preis in EUR h) Sperren einer Mastercard (Kredit- oder Debitkarte)/Visa Card (Kreditkarte) auf unentgeltlich Veranlassung und im Interesse des Kunden (Die Sperranzeige gemäß den Kredit- und Debitkartenbedingungen und eine daraufhin erfolgte Sperre sind unentgeltlich) i) Einsatz der Mastercard (Kredit- oder Debitkarte)/Visa Card unentgeltlich (Kreditkarte) zum Bezahlen in Euro43 im EWR44 j) Einsatz der Mastercard (Kredit- oder Debitkarte)/Visa Card (Kreditkarte) zum Bezahlen in Fremdwährung45 im EWR46 - in EWR-Fremdwährung47 Währungsumrechnungsentgelt48 1,75 % des Umsatzes - in Drittstaatenwährung49 1,75 % des Umsatzes k) Einsatz der Mastercard (Kredit- oder Debitkarte)/Visa Card 1,75 % des Umsatzes (Kreditkarte) zum Bezahlen in Fremdwährung50 außerhalb des EWR51 l) Bargeldauszahlung mit der Mastercard (Kredit- oder Debitkarte)/Visa Card (Kreditkarte) (siehe Kapitel B II. 3.3) m) Vereinbarungsgemäße Zurverfügungstellung einer Aktivierungs-PIN 3,50 für eine nicht gesperrte Mastercard (Kredit- oder Debitkarte)/Visa Card (Kreditkarte) aufgrund eines Auftrags des Kunden, soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht (z. B. Vergessen der PIN)52 Hinweis: Die Festlegung einer neuen Wunsch-PIN durch den Kunden an Automaten der Sparkasse ist unentgeltlich. 3.2 Sparkassen-Card (Debitkarte) a) Ausgabe einer Sparkassen-Card (Debitkarte) - Sparkassen-Card (Debitkarte) inkl. virtuelle Karte 14,90 - Sparkassen-Card rein virtuell 9,90 43 Für die Preisberechnung maßgeblich ist die Währung, in der der Zahlungsvorgang den von der Sparkasse eingeschalteten Dienstleister erreicht. Das heißt, wird eine Kartenzahlung in Fremdwährung ausgelöst und dann in Euro umgerechnet, bevor sie den von der Sparkasse eingeschalteten Dienstleister erreicht, wird dieser Zahlungsvorgang als Zahlung in Euro abgerechnet. 44 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte Réunion, St. Barthélemy, St. Martin (französischer Teil)), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn sowie Zypern. 45 Für die Preisberechnung maßgeblich ist die Währung, in der der Zahlungsvorgang den von der Sparkasse eingeschalteten Dienstleister erreicht. Das heißt, wird eine Kartenzahlung in Fremdwährung ausgelöst oder in eine Fremdwährung umgerechnet, bevor sie den von der Sparkasse eingeschalteten Dienstleister erreicht, wird dieser Zahlungsvorgang als Zahlung in dieser Fremdwährung abgerechnet. Zur Umrechnung siehe Nr. II.6.1. dieses Kapitels. 46 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte Réunion, St. Barthélemy, St. Martin (französischer Teil)), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn sowie Zypern. 47 Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken (nur für Liechtenstein), Tschechische Krone, Ungarischer Forint. 48 Die Umrechnung von Umsätzen in EWR-Fremdwährung im EWR erfolgt zum letzten verfügbaren Euro-Referenzwechselkurs der Europäischen Zentralbank. Zur Umrechnung und dem hierfür maßgeblichen Zeitpunkt siehe Nr. II.6.1. dieses Kapitels. 49 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). Zur Umrechnung siehe Nr. II.6.1. dieses Kapitels. 50 Für die Preisberechnung maßgeblich ist die Währung, in der der Zahlungsvorgang den von der Sparkasse eingeschalteten Dienstleister erreicht. Das heißt, wird eine Kartenzahlung in Fremdwährung ausgelöst oder in eine Fremdwährung umgerechnet, bevor sie den von der Sparkasse eingeschalteten Dienstleister erreicht, wird dieser Zahlungsvorgang als Zahlung in dieser Fremdwährung abgerechnet. Zur Umrechnung siehe Nr. II.6.1. dieses Kapitels. 51 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte Réunion, St. Barthélemy, St. Martin (französischer Teil)), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn sowie Zypern. 52 Sofern keine Ersatzkarte gemäß Kapitel B II 3.1 e) auf Kundenwunsch beantragt wurde. 29 B. Girokonto und Zahlungsverkehr 1. Oktober 2025 Preis in EUR b) Täglicher Verfügungsrahmen der Sparkassen-Card (Debitkarte)53 Der tägliche Verfügungsrahmen für die Sparkassen-Card (Debitkarte) je nach Einsatz54: - Bargeldauszahlung an Geldautomaten55 - an eigenen Geldautomaten der Sparkasse bis zu 1.000,00 EUR - an fremden Geldautomaten im Inland bis zu 1.000,00 EUR - an fremden Geldautomaten im Ausland bis zu 1.000,00 EUR - Einsatz an automatisierten Kassen bei Händlern und bis zu 5.000,00 EUR Dienstleistungsunternehmen56 sowie Einsatz bei elektronischen Fernzahlungsvorgängen über das Internet bei Handels- und Dienstleistungsunternehmen (Online-Handel) - Eingabe von Überweisungen an Selbstbedienungsterminals der Gemäß vertraglicher Sparkasse57 Vereinbarung c) Vereinbarungsgemäße Zurverfügungstellung einer Ersatzkarte für eine Sparkassen-Card (Debitkarte) aufgrund eines Auftrags des Kunden - für eine beschädigte Sparkassen-Card soweit durch 14,90 vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht. - wegen Namensänderung 14,90 - für eine verlorene, gestohlene, missbräuchlich verwendete oder 14,90 sonst nicht autorisiert genutzte Sparkassen-Card d) Sperren einer Sparkassen-Card (Debitkarte) auf Veranlassung und im unentgeltlich Interesse des Kunden (Die Sperrenanzeige gemäß den Bedingungen für die Sparkassen-Card (Debitkarte) und eine daraufhin erfolgende Sperre sind unentgeltlich) e) Einsatz der Sparkassen-Card (Debitkarte) zum Bezahlen in Euro58 unentgeltlich im EWR59 f) Einsatz der Sparkassen-Card (Debitkarte) zum Bezahlen in Fremdwährung60 im EWR61 - in EWR-Fremdwährung62 1,75 % des Umsatzes - in Drittstaatenwährung63 1,75 % des Umsatzes 53 Im Rahmen der finanziellen Nutzungsgrenze des Kontos, d.h. im Rahmen des Kontoguthabens oder einer eingeräumten Kontoüberziehung gilt der tägliche Verfügungsrahmen der Karte unabhängig für jede zum Konto ausgegebene Karte. Der Verfügungsrahmen gilt, soweit mit dem Kunden nichts anderes vereinbart wurde. Für Änderungen des Verfügungsrahmens sind die Regelungen in Nr. 2 AGB-Sparkassen maßgeblich. 54 Soweit die Karte und die Terminals bzw. Geldautomaten für den jeweiligen Einsatz ausgestattet sind. 55 Das Verfügungslimit kann bei fremden Geldautomaten, insbesondere im Ausland, geringer sein. 56 Das Verfügungslimit im Ausland kann geringer sein. 57 Nur mit einer physischen Karte möglich. 58 Für die Preisberechnung maßgeblich ist die Währung, in der der Zahlungsvorgang den von der Sparkasse eingeschalteten Dienstleister erreicht. Das heißt, wird eine Kartenzahlung in Fremdwährung ausgelöst und dann in Euro umgerechnet, bevor sie den von der Sparkasse eingeschalteten Dienstleister erreicht, wird dieser Zahlungsvorgang als Zahlung in Euro abgerechnet. 59 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte Réunion, St. Barthélemy, St. Martin (französischer Teil)), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn sowie Zypern. 60 Für die Preisberechnung maßgeblich ist die Währung, in der der Zahlungsvorgang den von der Sparkasse eingeschalteten Dienstleister erreicht. Das heißt, wird eine Kartenzahlung in Fremdwährung ausgelöst oder in eine Fremdwährung umgerechnet, bevor sie den von der Sparkasse eingeschalteten Dienstleister erreicht, wird dieser Zahlungsvorgang als Zahlung in dieser Fremdwährung abgerechnet. Zur Umrechnung siehe Nr. II.6.1. dieses Kapitels. 61 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte Réunion, St. Barthélemy, St. Martin (französischer Teil)), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn sowie Zypern. 62 Zu den EWR-Fremdwährungen gehören derzeit: Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken (nur für Liechtenstein), Tschechische Krone, Ungarischer Forint. 63 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). Zur Umrechnung siehe Nr. II.6.1. dieses Kapitels. 30 B. Girokonto und Zahlungsverkehr 1. Oktober 2025 Preis in EUR g) Einsatz der Sparkassen-Card (Debitkarte) zum Bezahlen in 1,75 % des Umsatzes Fremdwährung64 außerhalb des EWR65 h) Bargeldauszahlung mit der Sparkassen-Card (Debitkarte) (siehe Kapitel B II. 3.3) i) Vereinbarungsgemäße Zurverfügungstellung einer Aktivierungs- 3,50 PIN für eine nicht gesperrte Sparkassen-Card (Debitkarte) aufgrund eines Auftrags des Kunden, soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht (z. B. Vergessen der PIN) 66 Hinweis: Die Festlegung einer neuen Wunsch-PIN durch den Kunden an Automaten der Sparkasse ist unentgeltlich. 64 Zur Umrechnung siehe Nr. II.6.1. dieses Kapitels. 65 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique Mayotte Réunion, St. Barthélemy, St. Martin (französischer Teil)), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn sowie Zypern. 66 Sofern keine Ersatzkarte gemäß Kapitel B II 3.2 c) auf Kundenwunsch beantragt wurde. 31 B. Girokonto und Zahlungsverkehr 1. Oktober 2025 3.3 Bargeldauszahlung67 a) Bargeldauszahlung an eigene Kunden am Schalter am Geldautomaten - mit unserer Sparkassen-Card (Debitkarte) entfällt unentgeltlich - mit unserer Mastercard (Kreditkarte und Debitkarte) entfällt 3,00 % des Umsatzes mind. 6,50 EUR - mit unserer Visa Card (Kreditkarte) entfällt 3,00 % des Umsatzes mind. 6,50 EUR b) Bargeldauszahlung mit der Sparkassen-Card (Debitkarte) bei am Schalter am Geldautomaten fremden Zahlungsdienstleistern (ZD) an eigene Kunden (im und außerhalb des EWR68) - bei Sparkassen und Landesbanken, die am entfällt unentgeltlich Heimatsparkassenmodell teilnehmen - bei ZD im EWR, die ein direktes Kundenentgelt69 erheben: Verfügungen in Euro70 - im girocard-System entfällt unentgeltlich - im Preismodell Giro Flex / Basiskonto entfällt 0,50 EUR - im Maestro-/Visa Debit-System entfällt 1,75 % des Umsatzes mind. 6,50 EUR - bei ZD im EWR, die kein direktes Kundenentgelt 71 erheben: Verfügungen in Euro72 - im Maestro-/Visa Debit-System entfällt 1,75 % des Umsatzes mind. 6,50 EUR - bei ZD im EWR im Maestro-/Visa Debit-System in Fremdwährung73 - in EWR-Fremdwährung74 entfällt 1,75 % des Umsatzes mind. 6,50 EUR - in Drittstaatenwährung75 entfällt 1,75 % des Umsatzes mind. 6,50 EUR - bei ZD außerhalb des EWR in Fremdwährung76 im Maestro- entfällt 1,75 % des Umsatzes /Visa Debit-System mind. 6,50 EUR 67 Diese Entgelte werden nur erhoben, wenn die Bargeldauszahlung fehlerfrei ausgeführt und autorisiert wurde. 68 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte Réunion, St. Barthélemy, St. Martin (französischer Teil)), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn sowie Zypern. 69 Die Höhe des direkten Kundenentgelts vereinbart der automatenbetreibende ZD vor Auszahlung des Verfügungsbetrages mit dem Karteninhaber am Geldautomaten. 70 Für die Preisberechnung maßgeblich ist die Währung, in der der Zahlungsvorgang den von der Sparkasse eingeschalteten Dienstleister erreicht. Das heißt, wird eine Kartenzahlung in Fremdwährung ausgelöst und dann in Euro umgerechnet, bevor sie den von der Sparkasse eingeschalteten Dienstleister erreicht, wird dieser Zahlungsvorgang als Zahlung in Euro abgerechnet. 71 In diesen Fällen wird uns als Kartenherausgeber regelmäßig ein sog. Interbankenentgelt berechnet. 72 Für die Preisberechnung maßgeblich ist die Währung, in der der Zahlungsvorgang den von der Sparkasse eingeschalteten Dienstleister erreicht. Das heißt, wird eine Kartenzahlung in Fremdwährung ausgelöst und dann in Euro umgerechnet, bevor sie den von der Sparkasse eingeschalteten Dienstleister erreicht, wird dieser Zahlungsvorgang als Zahlung in Euro abgerechnet. 73 Für die Preisberechnung maßgeblich ist die Währung, in der der Zahlungsvorgang den von der Sparkasse eingeschalteten Dienstleister erreicht. Das heißt, wird eine Kartenzahlung in Fremdwährung ausgelöst oder in eine Fremdwährung umgerechnet, bevor sie den von der Sparkasse eingeschalteten Dienstleister erreicht, wird dieser Zahlungsvorgang als Zahlung in dieser Fremdwährung abgerechnet. Zur Umrechnung siehe Nr. II.6.1. dieses Kapitels. 74 Zu den EWR-Fremdwährungen gehören derzeit: Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken (nur für Liechtenstein), Tschechische Krone, Ungarischer Forint. 75 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). Zur Umrechnung siehe Nr. II.6.1. dieses Kapitels. 76 Für die Preisberechnung maßgeblich ist die Währung, in der der Zahlungsvorgang den von der Sparkasse eingeschalteten Dienstleister erreicht. Das heißt, wird eine Kartenzahlung in Fremdwährung ausgelöst oder in eine Fremdwährung umgerechnet, bevor sie den von der Sparkasse eingeschalteten Dienstleister erreicht, wird dieser Zahlungsvorgang als Zahlung in dieser Fremdwährung abgerechnet. Zur Umrechnung siehe Nr. II.6.1. dieses Kapitels. 32 B. Girokonto und Zahlungsverkehr 1. Oktober 2025 c) Bargeldauszahlung mit Mastercard (Kredit- und am Schalter am Geldautomaten Debitkarte)/ Visa Card Kartenprodukten (Kreditkarte) bei fremden ZD an eigene Kunden (im und außerhalb des EWR77) - mit unserer Mastercard (Kredit- und Debitkarte)/ Visa Card (Kreditkarte), Mastercard Business (Kreditkarte) - in Euro78 3,00 % des Umsatzes 3,00 % des Umsatzes mind. 6,50 EUR mind. 6,50 EUR - im EWR in EWR-Fremdwährung79 3,00 % des Umsatzes 3,00 % des Umsatzes mind. 6,50 EUR mind. 6,50 EUR zzgl. Währungsumrechnungsentgelt 80 1,75 % des Umsatzes 1,75 % des Umsatzes - außerhalb des EWR in Fremdwährung81 3,00 % des Umsatzes 3,00 % des Umsatzes mind. 6,50 EUR mind. 6,50 EUR zzgl. Währungsumrechnungsentgelt 1,75 % des Umsatzes 1,75 % des Umsatzes - mit unserer Mastercard/Visa Card (Kreditkarte) im Preismodell Giro 18Plus - im Inland in Euro 3,00 % des Umsatzes 3,00 % des Umsatzes mind. 6,50 EUR mind. 6,50 EUR - im EWR in Euro 3,00 % des Umsatzes unentgeltlich mind. 6,50 EUR - im EWR in EWR-Fremdwährung82 3,00 % des Umsatzes unentgeltlich mind. 6,50 EUR zzgl. Währungsumrechnungsentgelt 83 1,75 % des Umsatzes 1,75 % des Umsatzes - außerhalb des EWR in Fremdwährung84 3,00 % des Umsatzes unentgeltlich mind. 6,50 EUR zzgl. Währungsumrechnungsentgelt 1,75 % des Umsatzes 1,75 % des Umsatzes 77 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte Réunion, St. Barthélemy, St. Martin (französischer Teil)), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn sowie Zypern. 78 Für die Preisberechnung maßgeblich ist die Währung, in der der Zahlungsvorgang den von der Sparkasse eingeschalteten Dienstleister erreicht. Das heißt, wird eine Kartenzahlung in Fremdwährung ausgelöst und dann in Euro umgerechnet, bevor sie den von der Sparkasse eingeschalteten Dienstleister erreicht, wird dieser Zahlungsvorgang als Zahlung in Euro abgerechnet. 79 Zu den EWR-Fremdwährungen gehören derzeit: Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken (nur für Liechtenstein), Tschechische Krone, Ungarischer Forint. Für die Preisberechnung maßgeblich ist die Währung, in der der Zahlungsvorgang den von der Sparkasse eingeschalteten Dienstleister erreicht. Das heißt, wird eine Kartenzahlung in Fremdwährung ausgelöst oder in eine Fremdwährung umgerechnet, bevor sie den von der Sparkasse eingeschalteten Dienstleister erreicht, wird dieser Zahlungsvorgang als Zahlung in dieser Fremdwährung abgerechnet. Zur Umrechnung siehe Nr. II.6.1. dieses Kapitels. 80 Die Umrechnung von Umsätzen in EWR-Fremdwährung im EWR erfolgt zum letzten verfügbaren Euro-Referenzwechselkurs der Europäischen Zentralbank. Zur Umrechnung und dem hierfür maßgeblichen Zeitpunkt siehe Nr. II.6.1. dieses Kapitels. 81 Für die Preisberechnung maßgeblich ist die Währung, in der der Zahlungsvorgang den von der Sparkasse eingeschalteten Dienstleister erreicht. Das heißt, wird eine Kartenzahlung in Fremdwährung ausgelöst oder in eine Fremdwährung umgerechnet, bevor sie den von der Sparkasse eingeschalteten Dienstleister erreicht, wird dieser Zahlungsvorgang als Zahlung in dieser Fremdwährung abgerechnet. Zur Umrechnung siehe Nr. II.6.1. dieses Kapitels. 82 Zu den EWR-Fremdwährungen gehören derzeit: Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken (nur für Liechtenstein), Tschechische Krone, Ungarischer Forint. Für die Preisberechnung maßgeblich ist die Währung, in der der Zahlungsvorgang den von der Sparkasse eingeschalteten Dienstleister erreicht. Das heißt, wird eine Kartenzahlung in Fremdwährung ausgelöst oder in eine Fremdwährung umgerechnet, bevor sie den von der Sparkasse eingeschalteten Dienstleister erreicht, wird dieser Zahlungsvorgang als Zahlung in dieser Fremdwährung abgerechnet. Zur Umrechnung siehe Nr. II.6.1. dieses Kapitels. 83 Die Umrechnung von Umsätzen in EWR-Fremdwährung im EWR erfolgt zum letzten verfügbaren Euro-Referenzwechselkurs der Europäischen Zentralbank. Zur Umrechnung und dem hierfür maßgeblichen Zeitpunkt siehe Nr. II.6.1. dieses Kapitels. 84 Für die Preisberechnung maßgeblich ist die Währung, in der der Zahlungsvorgang den von der Sparkasse eingeschalteten Dienstleister erreicht. Das heißt, wird eine Kartenzahlung in Fremdwährung ausgelöst oder in eine Fremdwährung umgerechnet, bevor sie den von der Sparkasse eingeschalteten Dienstleister erreicht, wird dieser Zahlungsvorgang als Zahlung in dieser Fremdwährung abgerechnet. Zur Umrechnung siehe Nr. II.6.1. dieses Kapitels. 33 B. Girokonto und Zahlungsverkehr 1. Oktober 2025 am Schalter am Geldautomaten - mit unserer Mastercard/Visa Card Gold, Mastercard Platinum (Kreditkarte) - im Inland in Euro85 3,00 % des Umsatzes 3,00 % des Umsatzes mind. 6,50 EUR mind. 6,50 EUR - im EWR in Euro 3,00 % des Umsatzes unentgeltlich mind. 6,50 EUR - im EWR in EWR-Fremdwährung86 3,00 % des Umsatzes unentgeltlich mind. 6,50 EUR zzgl. Währungsumrechnungsentgelt87 1,75 % des Umsatzes 1,75 % des Umsatzes - außerhalb des EWR in Fremdwährung88 3,00 % des Umsatzes unentgeltlich mind. 6,50 EUR zzgl. Währungsumrechnungsentgelt 1,75 % des Umsatzes 1,75 % des Umsatzes 3.4 Ausführungsfrist Der Kartenzahlungsbetrag (Debit- und Kreditkarten) wird beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingehen: Kartenzahlungen im EWR in EUR max. 1 Geschäftstag Kartenzahlungen im EWR in einer anderen EWR- max. 4 Geschäftstage Währung89 als EUR Kartenzahlungen außerhalb des EWR unabhängig von Die Kartenzahlung wird baldmöglichst bewirkt. der Währung Die Geschäftstage der Sparkasse ergeben sich aus Kapitel B II. 7. 85 Für die Preisberechnung maßgeblich ist die Währung, in der der Zahlungsvorgang den von der Sparkasse eingeschalteten Dienstleister erreicht. Das heißt, wird eine Kartenzahlung in Fremdwährung ausgelöst und dann in Euro umgerechnet, bevor sie den von der Sparkasse eingeschalteten Dienstleister erreicht, wird dieser Zahlungsvorgang als Zahlung in Euro abgerechnet 86 Zu den EWR-Fremdwährungen gehören derzeit: Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken (nur für Liechtenstein), Tschechische Krone, Ungarischer Forint. Für die Preisberechnung maßgeblich ist die Währung, in der der Zahlungsvorgang den von der Sparkasse eingeschalteten Dienstleister erreicht. Das heißt, wird eine Kartenzahlung in Fremdwährung ausgelöst oder in eine Fremdwährung umgerechnet, bevor sie den von der Sparkasse eingeschalteten Dienstleister erreicht, wird dieser Zahlungsvorgang als Zahlung in dieser Fremdwährung abgerechnet. Zur Umrechnung siehe Nr. II.6.1. dieses Kapitels. 87 Die Umrechnung von Umsätzen in EWR-Fremdwährung im EWR erfolgt zum letzten verfügbaren Euro-Referenzwechselkurs der Europäischen Zentralbank. Zur Umrechnung und dem hierfür maßgeblichen Zeitpunkt siehe Nr. II.6.1. dieses Kapitels. 88 Für die Preisberechnung maßgeblich ist die Währung, in der der Zahlungsvorgang den von der Sparkasse eingeschalteten Dienstleister erreicht. Das heißt, wird eine Kartenzahlung in Fremdwährung ausgelöst oder in eine Fremdwährung umgerechnet, bevor sie den von der Sparkasse eingeschalteten Dienstleister erreicht, wird dieser Zahlungsvorgang als Zahlung in dieser Fremdwährung abgerechnet. Zur Umrechnung siehe Nr. II.6.1. dieses Kapitels. 89 Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken (nur für Liechtenstein), Tschechische Krone, Ungarischer Forint. 34 B. Girokonto und Zahlungsverkehr 1. Oktober 2025 4 Zahlscheingeschäft und Kassengeschäfte90 4.1 Bargeldeinzahlung Preis in EUR Bargeldeinzahlungen auf eigenes Konto unentgeltlich Bargeldeinzahlung eigener Kunden zugunsten Dritter - auf Konten bei uns entfällt - auf Konten bei anderen Sparkassen entfällt - auf Konten bei anderen Zahlungsdienstleistern entfällt Bei Bargeldeinzahlungen zugunsten Dritter bei anderen Zahlungsdienstleistern gelten die unter Kapitel B II. 1.1.1. a) und Kapitel B II. 1.2.1. a) dieses Preis- und Leistungsverzeichnisses geregelten Ausführungsfristen. 4.2 Bargeldauszahlung Von Konten bei uns (die nicht von Kapitel B II.3.3 erfasst ist) unentgeltlich 90 Diese Entgelte werden nur erhoben, falls das Zahlscheingeschäft bzw. das Kassengeschäft fehlerfrei ausgeführt und autorisiert wurde. 35 B. Girokonto und Zahlungsverkehr 1. Oktober 2025 5. Online-Banking, Electronic Banking, Online-Banking Business und Wero 5.1 Online-Banking (PIN/TAN/FinTS) Preis in EUR - Bereitstellung einer kontounabhängigen Banking-Card zur Verwendung im Online-Banking unentgeltlich - Bereitstellung von pushTAN91 - je pushTAN unentgeltlich - Bereitstellung von chipTAN - je chipTAN unentgeltlich - Kontowecker pro SMS 0,10 - S-Trust - Volumenvariante Basis unentgeltlich - Volumenvariante Pro monatlich 1,49 - Volumenvariante Silber monatlich 2,99 - Volumenvariante Gold monatlich 7,49 5.2 Electronic Banking Zugangsverwaltung für EBICS - Einrichtung: Kunden ID 40,00 (inklusive Ersteinrichtung Kontonummer & Teilnehmer) - Sonstige Änderung/Einrichtung 15,00 (zusätzliche Kunden ID, Teilnehmer ID, Konto, Auftragstypen) Zusätzliche Bereitstellung von Kontoinformationen auf Verlangen des Kunden 92 - Schnittstellenbepreisung pro Konto (EBICS/SRZ) monatlich 9,90 Hinweis: Gebühren werden auch bei Nichtabruf belastet. - Umsatzinformation in elektronischen Sammlern - pro bereitgestellter Datei 1,00 - Elektronischer Kontoauszug im SWIFT-Format MT 940/camt ins Ausland/aus dem Ausland pro Kontonummer - Einrichtung einmalig 50,00 zzgl. Kurierkosten - Bereitstellung monatlich 15,00 - Löschung (einmalig) 30,00 zzgl. Kurierkosten [gültig bis 04.10.2025] - je Bereitstellung Haben-Avis für Echtzeitüberweisungen (C5N) via unentgeltlich EBICS-Server [gültig bis 04.10.2025] - Echtzeit-Benachrichtigung mit Bereitstellung Haben-Avis für unentgeltlich Echtzeitüberweisungen (C5N), pro Girokonto Banking Software und Finanzmanagement - SFirm monatlich 19,90 - SFirm mit AZV monatlich 29,90 91 Wird nur erhoben, wenn die TAN oder die pushTAN-Nachricht vom Kunden angefordert, der Zahlungsauftrag vom Kunden mit der bereitgestellten TAN oder durch Freigabe in der App erteilt worden ist und dieser der Sparkasse zugegangen ist. 92 Gegenüber Verbrauchern sowie gegenüber Kunden, welche keine Verbraucher sind und mit denen keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde gilt Folgendes: Die Übermittlung von Kontoauszügen in der vereinbarten Form, Häufigkeit und dem vereinbarten Verfahren erfolgt unentgeltlich. Rechnungsabschlüsse werden stets unentgeltlich erstellt und übermittelt. Ausgenommen davon ist die Erstellung und Übermittlung von Duplikaten auf Verlangen des Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht). 36 B. Girokonto und Zahlungsverkehr 1. Oktober 2025 5.3 Zahlungsdienste über Electronic Banking/FinTS93 Giro Flat / Giro Giro Flex / Geschäftsgiro- Flat Young / Basiskonto konto / Giro18Plus / Gründerkonto / Schulkonto / Geschäftsgiro- Beauftragung mittels FinTS: Mitwachsendes konto V / WEG- Konto / Konto / WEG- Mitwachsendes Treuhandkonto / Konto Plus / Anderkonto Vereinskonto Preis in EUR - Einzelüberweisung - Gewöhnliche SEPA-Überweisung in Euro innerhalb EWR- unentgeltlich 0,50 0,38 Staaten94 - Echtzeitüberweisung in Euro innerhalb EWR-Staaten95 unentgeltlich 0,50 0,38 - Gewöhnliche SEPA-Überweisung in Euro in SEPA- unentgeltlich 0,50 0,38 Drittstaaten96 - Echtzeitüberweisung in Euro in SEPA-Drittstaaten97 unentgeltlich 0,50 0,38 - Eilüberweisung (Euro-Express) 5,00 5,00 5,00 - Sammel-Überweisung - Gewöhnliche SEPA-Überweisung in Euro innerhalb EWR- Staaten98 - je Sammelbuchung unentgeltlich unentgeltlich unentgeltlich - je Einzelauftrag unentgeltlich 0,50 0,38 - Gewöhnliche SEPA-Überweisung in Euro in SEPA- Drittstaaten99 - je Sammelbuchung unentgeltlich unengeltlich unentgeltlich - je Einzelauftrag unentgeltlich 0,50 0,38 - Echtzeitüberweisung in Euro innerhalb EWR-Staaten100 [gültig ab [gültig ab [gültig ab - je Sammelbuchung 05.10.2025: 05.10.2025: 05.10.2025: unentgeltlich] unentgeltlich] unentgeltlich] [gültig ab [gültig ab [gültig ab - je Einzelauftrag 05.10.2025: 05.10.2025: 05.10.2025: unentgeltlich] 0,50] 0,38] 93 Für Überweisungen wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Überweisung vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat. Für Lastschrifteinzüge werden Entgelte nur für die beauftragte und fehlerfreie Ausführung erhoben. 94 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte Réunion, St. Barthélemy, St. Martin (französischer Teil)), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn sowie Zypern. 95 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion, St. Barthélemy, St. Martin (französischer Teil)), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn sowie Zypern. 96 Dies sind derzeit: Andorra, Gibraltar, Guernsey, Isle of Man, Jersey, Monaco, San Marino, Schweiz, St. Pierre und Miquelon, Vatikanstadt, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland. Ab 05.10.2025 zusätzlich: Albanien, Montenegro, Republik Moldau, Republik Nord-Mazedonien. 97 Dies sind derzeit Andorra, Gibraltar, Guernsey, Jersey, Insel Man, Monaco, San Marino, Schweiz, St. Pierre und Miquelon, Vatikanstadt, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland. Ab 05.10.2025 zusätzlich: Albanien, Montenegro, Republik Moldau, Republik Nord-Mazedonien. 98 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte Réunion, St. Barthélemy, St. Martin (französischer Teil)), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn sowie Zypern. 99 Dies sind derzeit: Andorra, Gibraltar, Guernsey, Isle of Man, Jersey, Monaco, San Marino, Schweiz, St. Pierre und Miquelon, Vatikanstadt, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland. Ab 05.10.2025 zusätzlich: Albanien, Montenegro, Republik Moldau, Republik Nord-Mazedonien. 100 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion, St. Barthélemy, St. Martin (französischer Teil)), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn sowie Zypern. 37 B. Girokonto und Zahlungsverkehr 1. Oktober 2025 Giro Flat / Giro Giro Flex / Geschäftsgiro- Flat Young / Basiskonto konto / Giro18Plus / Gründerkonto / Schulkonto / Geschäftsgiro- Mitwachsendes konto V / WEG- Konto / Konto / WEG- Mitwachsendes Treuhandkonto / Konto Plus / Anderkonto Vereinskonto Preis in EUR - Echtzeitüberweisung in Euro in SEPA-Drittstaaten101 [gültig ab [gültig ab [gültig ab - je Sammelbuchung 05.10.2025: 05.10.2025: 05.10.2025: unentgeltlich] unentgeltlich] unentgeltlich] [gültig ab [gültig ab [gültig ab - je Einzelauftrag 05.10.2025: 05.10.2025: 05.10.2025: unentgeltlich] 0,50] 0,38] - Überweisungen innerhalb EWR-Staaten102 nicht in Euro und nicht in SEPA-Drittstatten103 werden zu den Entgelten für den Auslandszahlungsverkehr gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis abgerechnet. - Eilüberweisung (Euro-Express) - je Sammelbuchung unentgeltlich unentgeltlich unentgeltlich - je Einzelauftrag 5,00 5,00 5,00 - Lastschrifteinzug - im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren für Lastschriften innerhalb EWR-Staaten104 - je Sammelbuchung unentgeltlich unentgeltlich unentgeltlich - je Einzelauftrag unentgeltlich 0,50 0,38 - im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren für Lastschriften in SEPA-Drittstaaten 105 - je Sammelbuchung unentgeltlich unentgeltlich unentgeltlich - je Einzelauftrag unentgeltlich 0,50 0,38 - im SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren für Lastschriften innerhalb EWR-Staaten 106 - je Sammelbuchung unentgeltlich unentgeltlich unentgeltlich - je Einzelauftrag unentgeltlich 0,50 0,38 - im SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren für Lastschriften in SEPA-Drittstaaten 107 - je Sammelbuchung unentgeltlich unentgeltlich unentgeltlich - je Einzelauftrag unentgeltlich 0,50 0,38 101 Dies sind derzeit: Andorra, Gibraltar, Guernsey, Isle of Man, Jersey, Monaco, San Marino, Schweiz, St. Pierre und Miquelon, Vatikanstadt, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland. Ab 05.10.2025 zusätzlich: Albanien, Montenegro, Republik Moldau, Republik Nord-Mazedonien. 102 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte Réunion, St. Barthélemy, St. Martin (französischer Teil)), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn sowie Zypern. 103 Dies sind derzeit: Andorra, Gibraltar, Guernsey, Isle of Man, Jersey, Monaco, San Marino, Schweiz, St. Pierre und Miquelon, Vatikanstadt, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland. Ab 05.10.2025 zusätzlich: Albanien, Montenegro, Republik Moldau, Republik Nord-Mazedonien. 104 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte Réunion, St. Barthélemy, St. Martin (französischer Teil)), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn sowie Zypern. 105 Dies sind derzeit: Andorra, Gibraltar, Guernsey, Isle of Man, Jersey, Monaco, San Marino, Schweiz, St. Pierre und Miquelon, Vatikanstadt, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland. Ab 05.10.2025 zusätzlich: Albanien, Montenegro, Republik Moldau, Republik Nord-Mazedonien. 106 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte Réunion, St. Barthélemy, St. Martin (französischer Teil)), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn sowie Zypern. 107 Dies sind derzeit: Andorra, Gibraltar, Guernsey, Isle of Man, Jersey, Monaco, San Marino, Schweiz, St. Pierre und Miquelon, Vatikanstadt, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland. Ab 05.10.2025 zusätzlich: Albanien, Montenegro, Republik Moldau, Republik Nord-Mazedonien. 38 B. Girokonto und Zahlungsverkehr 1. Oktober 2025 Giro Flat / Giro Giro Flex / Geschäftsgiro- Flat Young / Basiskonto konto / Giro18Plus / Gründerkonto / Schulkonto / Geschäftsgiro- Mitwachsendes konto V / WEG- Konto / Konto / WEG- Mitwachsendes Treuhandkonto / Konto Plus / Anderkonto Vereinskonto Preis in EUR Beauftragung mittels EBICS (ELKO): - Datenfernübertragung ohne elektronische Unterschrift je entfällt entfällt entfällt Datei - Datenfernübertragung mit elektronischer Unterschrift je Datei unentgeltlich unentgeltlich unentgeltlich - Überweisungen - Gewöhnliche SEPA-Überweisung in Euro innerhalb EWR- Staaten108 - je Sammelbuchung unentgeltlich unentgeltlich unentgeltlich - je Einzelauftrag unentgeltlich 0,50 0,38 - Gewöhnliche SEPA-Überweisung in Euro in SEPA- Drittstaaten109 - je Sammelbuchung unentgeltlich unentgeltlich unentgeltlich - je Einzelauftrag unentgeltlich 0,50 0,38 - Echtzeitüberweisung in Euro innerhalb EWR-Staaten110 - je Sammelbuchung unentgeltlich unentgeltlich unentgeltlich - je Einzelauftrag unentgeltlich 0,50 0,38 - Echtzeitüberweisung in Euro in SEPA-Drittstaaten111 - je Sammelbuchung unentgeltlich unentgeltlich unentgeltlich - je Einzelauftrag unentgeltlich 0,50 0,38 Entgelt für den elektronischen Statusreport bezüglich des Bearbeitungsstandes eines Sammelauftrags mit Echtzeitüberweisungen - je für den Kunden bereitgestellte Status-Report-Nachricht unentgeltlich unentgeltlich unentgeltlich Entgelt für den elektronischen Statusreport bezüglich des Bearbeitungsstandes eines Sammelauftrags mit gewöhnlichen SEPA-Überweisungen - je für den Kunden bereitgestellte Status-Report-Nachricht unentgeltlich unentgeltlich unentgeltlich 108 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte Réunion, St. Barthélemy, St. Martin (französischer Teil)), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn sowie Zypern. 109 Dies sind derzeit: Andorra, Gibraltar, Guernsey, Isle of Man, Jersey, Monaco, San Marino, Schweiz, St. Pierre und Miquelon, Vatikanstadt, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland. Ab 05.10.2025 zusätzlich: Albanien, Montenegro, Republik Moldau, Republik Nord-Mazedonien. 110 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion, St. Barthélemy, St. Martin (französischer Teil)), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn sowie Zypern. 111 Dies sind derzeit: Andorra, Gibraltar, Guernsey, Isle of Man, Jersey, Monaco, San Marino, Schweiz, St. Pierre und Miquelon, Vatikanstadt, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland. Ab 05.10.2025 zusätzlich: Albanien, Montenegro, Republik Moldau, Republik Nord-Mazedonien. 39 B. Girokonto und Zahlungsverkehr 1. Oktober 2025 Giro Flat / Giro Giro Flex / Geschäftsgiro- Flat Young / Basiskonto konto / Giro18Plus / Gründerkonto / Schulkonto / Geschäftsgiro- Mitwachsendes konto V / WEG- Konto / Konto / WEG- Mitwachsendes Treuhandkonto / Konto Plus / Anderkonto Vereinskonto Preis in EUR Überweisungen innerhalb EWR-Staaten112 nicht in Euro, Überweisungen und nicht in SEPA-Drittstatten113 werden zu den Entgelten für den Auslandszahlungsverkehr gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis abgerechnet. - Eilüberweisung (Euro-Express) - je Sammelbuchung unentgeltlich unentgeltlich unentgeltlich - je Einzelauftrag 5,00 5,00 5,00 - Lastschrifteinzug - im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren für Lastschriften innerhalb EWR-Staaten114 - je Sammelbuchung unentgeltlich unentgeltlich unentgeltlich - je Einzelauftrag unentgeltlich 0,50 0,38 - im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren für Lastschriften in SEPA-Drittstaaten115 - je Sammelbuchung unentgeltlich unentgeltlich unentgeltlich - je Einzelauftrag unentgeltlich 0,50 0,38 - im SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren für Lastschriften innerhalb EWR-Staaten116 - je Sammelbuchung unentgeltlich unentgeltlich unentgeltlich - je Einzelauftrag unentgeltlich 0,50 0,38 - im SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren für Lastschriften in SEPA-Drittstaaten117 - je Sammelbuchung unentgeltlich unentgeltlich unentgeltlich - je Einzelauftrag unentgeltlich 0,50 0,38 - Zahlungen aus elektronischen Zahlungssystemen - je Sammelbuchung unentgeltlich unentgeltlich unentgeltlich - je Einzelauftrag unentgeltlich 0,50 0,38 112 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte Réunion, St. Barthélemy, St. Martin (französischer Teil)), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn sowie Zypern. 113 Dies sind derzeit: Andorra, Gibraltar, Guernsey, Isle of Man, Jersey, Monaco, San Marino, Schweiz, St. Pierre und Miquelon, Vatikanstadt, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland. Ab 05.10.2025 zusätzlich: Albanien, Montenegro, Republik Moldau, Republik Nord-Mazedonien 114 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte Réunion, St. Barthélemy, St. Martin (französischer Teil)), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn sowie Zypern. 115 Dies sind derzeit: Andorra, Gibraltar, Guernsey, Isle of Man, Jersey, Monaco, San Marino, Schweiz, St. Pierre und Miquelon, Vatikanstadt, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland. Ab 05.10.2025 zusätzlich: Albanien, Montenegro, Republik Moldau, Republik Nord-Mazedonien 116 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte Réunion, St. Barthélemy, St. Martin (französischer Teil)), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn sowie Zypern. 117 Dies sind derzeit: Andorra, Gibraltar, Guernsey, Isle of Man, Jersey, Monaco, San Marino, Schweiz, St. Pierre und Miquelon, Vatikanstadt, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland. Ab 05.10.2025 zusätzlich: Albanien, Montenegro, Republik Moldau, Republik Nord-Mazedonien 40 5.4 Cash-Management (Liquiditätsmanagement) 5.4.1 S-Zentral - Servicegirostelle eigenes Haus und Zentralgirostelle fremdes Haus monatlich 40,00 EUR - Servicegirostelle eigenes Haus und Zentralgirostelle eigenes Haus unentgeltlich - Servicegirostelle fremdes Haus und Zentralgirostelle eigenes Haus unentgeltlich 5.5. Wero 5.5.1 Limite a) Für die Wero-Zahlungsfunktionen „Geld senden“, „auf Geldanforderungen antworten“ und „Geld spenden“ (Überweisung) besteht pro teilnehmendem Zahlungskonto für jede verfügungsberechtigte Person (Kontoinhaber, Kontobevollmächtigte, Vertreter des Kontoinhabers) ein Wero-Tageslimit in Höhe von 2.000 EUR. b) Für die Wero Zahlungsfunktion „E-Commerce und M-Commerce“ (Überweisung) besteht pro teilnehmendem Zahlungskonto für jede verfügungsberechtigte Person (Kontoinhaber, Kontobevollmächtigte, Vertreter des Kontoinhabers) ein Wero-Tageslimit in Höhe von 5.000 EUR. c) [Gültig ab 05.10.2025: Sofern der Kunde nach seinem alleinigen Ermessen einen per Echtzeitüberweisung versendbaren niedrigeren Höchstbetrag festgelegt hat (vgl. Anmerkung bei Kapitel B II.1.), gilt dieser auch für Wero- Zahlungen.] B. Girokonto und Zahlungsverkehr 1. Oktober 2025 41 5.5.2 Entgelte Die Entgelte für Wero richten sich nach dem vereinbarten Kontopreismodell gemäß Kapitel B.I. und ggf. ergänzend aus Kapitel B.II. 5.5.3 Ausführungsfrist Siehe Kapitel B. II. 1.1.1. a) 5.5.4 Annahmezeiten Siehe Kapitel B. II. 7. 6. Umrechnungskurs bei der Erbringung von Zahlungsdiensten in fremder Währung 6.1. Kartengestützte Zahlungsdienste Umsätze mit der Mastercard/Visa Card (Kreditkarte), mit der Mastercard Basis/Visa Basis (Debitkarte) und mit der Sparkassen-Card (Debitkarte) innerhalb des EWR118 in EWR-Fremdwährung119 werden zum zuletzt verfügbaren Euro-Referenzwechselkurs der Europäischen Zentralbank (EZB) umgerechnet. Die Euro- Referenzwechselkurse der EZB sind unter https://www.ecb.europa.eu/stats/policy_and_exchange_rates/euro_reference_exchange_rates/html/index.en.ht ml abrufbar. Umsätze mit der Mastercard/Visa Card (Kreditkarte) und der Mastercard Basis (Debitkarte) in EWR- Fremdwährung außerhalb des EWR und/oder in Drittstaatenwährung 120 werden zum Referenzwechselkurs von Mastercard/Visa umgerechnet. Der von Mastercard/Visa festgelegte Referenzwechselkurs ist auf Anfrage erhältlich. Umsätze mit der Sparkassen-Card (Debitkarte) im Maestro- und Visa-Debit-System in EWR-Fremdwährung außerhalb des EWR und/oder in Drittstaatenwährung werden zu den Maestro- und Visa-Debit-Wechselkursen umgerechnet. Die Maestro- und Visa-Debit-Wechselkurse sind unter www.helaba.de/CBD-Kursinformationen veröffentlicht und/oder auf Anfrage erhältlich. Änderungen der jeweiligen (Referenz-)Wechselkurse werden unmittelbar und ohne vorherige Benachrichtigung wirksam. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Fremdwährungsumrechnung ist die Einreichung des Umsatzes zur Abrechnung durch das Vertragsunternehmen. Dieser Zeitpunkt muss nicht dem Zeitpunkt des Einsatzes der Karte entsprechen. 6.2. Sonstige Zahlungsdienste Umrechnungen von Euro in Fremdwährungen und von Fremdwährungen in Euro erfolgen auf Basis frei gehandelter Marktkurse. Diese sind auf Anfrage erhältlich. 118 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion, St. Barthélemy, St. Martin (französischer Teil)), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn sowie Zypern. 119 Zu den EWR-Fremdwährungen gehören derzeit: Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken (nur für Liechtenstein), Tschechische Krone, Ungarischer Forint. 120 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). 42 B. Girokonto und Zahlungsverkehr 1. Oktober 2025 7. Geschäftstage und Annahmezeiten der Sparkasse Geschäftstag ist jeder Tag, an dem die an der Ausführung eines Zahlungsvorgangs beteiligten Zahlungsdienstleister den für den Zahlungsauslösekanal121 und die Ausführung von Zahlungsvorgängen erforderlichen Geschäftsbetrieb unterhalten. Die Sparkasse unterhält den für die Zahlungsauslösekanäle und die Ausführung von Zahlungen erforderlichen Geschäftsbetrieb grundsätzlich an allen Werktagen, mit Ausnahme von - Sonnabenden, - 24. und 31. Dezember, - bundesweiten und baden-württembergischen Feiertagen. Abweichend davon ist für: - die Ausführung von Echtzeitüberweisungsaufträgen (einschließlich Wero-Zahlungsaufträgen) jeder Kalendertag ein Geschäftstag; und für - Bargeldein- und -auszahlungen an eigenen Geldautomaten jeder Tag, an dem der Geldautomat betrieben wird, ein Geschäftstag. Während der Dauer der Wartungsfenster für elektronische Zahlungsauslösekanäle findet kein Geschäftsbetrieb statt. Wartungsfenster werden im vereinbarten Zugangsweg mitgeteilt. Zeitpunkt, ab dem eingehende Zahlungsaufträge als am nächsten Geschäftstag zugegangen gelten (Cut-Off-Zeit): (sofern nicht an der konkreten Annahmevorrichtung abweichende Cut-Off-Zeiten angegeben sind oder eine Echtzeitüberweisung autorisiert wird) - Filiale: Ende der Öffnungszeit der Filiale - SB-Terminal, Online-Banking/FinTS: 19 Uhr - Datenfernübertragung: 19 Uhr - Telefon-Banking: 19 Uhr - [Gültig bis 04.10.2025: Echtzeitüberweisungen über die vereinbarten Es gibt keine Annahmefristen. Geschäftstag ist Zugangswege (einschließlich Wero- jeder Tag eines Jahres rund um die Uhr.] Zahlungsaufträge): 121 „Zahlungsauslösekanal“ meint jede Methode, jedes Gerät oder jedes Verfahren, mit dem der Zahler bei der Sparkasse Überweisungen in Auftrag geben kann. 43 B. Girokonto und Zahlungsverkehr 1. Oktober 2025 III. Scheckverkehr Hinweis: Die nachstehenden Entgelte werden nur berechnet, soweit für das gewählte Kontomodell nach Kapitel B I.1 bis I.3 nichts Abweichendes vereinbart wurde. 1. Allgemein Giro Flat / Giro Flat Young / Giro Flex / Geschäftsgirokonto / Giro18Plus / Schulkonto / Basiskonto Gründerkonto / Mitwachsendes Konto / Geschäftsgirokonto V / Mitwachsendes Konto Plus / WEG-Konto / WEG- Vereinskonto Treuhandkonto / Anderkonto Preis in EUR Scheckauszahlung an der Kasse (Barscheck) 0,00 0,50 3,25 Scheckeinlösung 0,00 0,50 0,38 Scheckeinzug 0,00 2,00 2,50 Rückscheck gegenüber Einreicher zzgl. 10,00 10,00 10,00 Fremdkosten Scheckvordrucke 0,00 0,00 0,00 Zusendung von Scheckvordrucken im Auftrag 0,00 0,00 0,00 des Kunden zzgl. Fremdkosten Bereitstellung eines LBBW-Schecks 20,00 20,00 20,00 Wertstellung Scheckeinreichungen - eigenes Kreditinstitut Buchungstag - andere Kreditinstitute Buchungstag plus 1 Geschäftstag Scheckeinlösung Buchungstag 2. Grenzüberschreitender Scheckverkehr 2.1. Scheckzahlungen in das Ausland122 Preis in EUR Bankscheck - In EUR Abwicklungsgebühr bis 100,00 5,00 über 100,00 1,5 ‰ mind. 15,00 Spesen (Bankscheck manuell) 15,00 - In Fremdwährung Abwicklungsgebühr bis 100,00 5,00 über 100,00 1,5 ‰ mind. 15,00 Courtage 0,25 ‰ mind. 2,00 Spesen (Bankscheck manuell) 15,00 122 Sofern das Entgelt nicht gemäß Auftrag vom ausländischen Empfänger/Auftraggeber zu zahlen ist. 44 B. Girokonto und Zahlungsverkehr 1. Oktober 2025 2.2. Scheckzahlungen aus dem Ausland Preis in EUR Gutschrift Eingang vorbehalten - In EUR Abwicklungsgebühr bis 100,00 10,00 über 100,00 1,5 ‰ mind. 15,00 Spesen 5,00 - In Fremdwährung Abwicklungsgebühr bis 100,00 10,00 über 100,00 1,5 ‰ mind. 15,00 Courtage 0,25 ‰ mind. 2,00 Spesen max. 500,00 Gutschriften nach Inkasso - In EUR Abwicklungsgebühr 3,0 ‰ mind. 75,00 Spesen, zzgl. Kurierkosten 10,00 - In Fremdwährung Abwicklungsgebühr 3,0 ‰ mind. 75,00 Courtage 0,25 ‰ mind. 2,00 max. 500,00 Spesen 10,00 Rückscheckgebühr 1,5 ‰ mind. 15,00 zzgl. fremde Spesen 2.3. Umrechnungskurse Umrechnungen von Euro in Fremdwährungen und von Fremdwährungen in Euro erfolgen auf Basis frei gehandelter Marktkurse. Diese sind auf Anfrage erhältlich. 3. Reiseschecks entfällt 45 C. Sparverkehr und Wertpapiergeschäft 1. Oktober 2025 I. Sparkonto Dienstleistung Preis in EUR 1. Kennwortvereinbarung unentgeltlich 2. Beginn und Ende der Verzinsung (Wertstellung) - Erster Tag der Verzinsung Einzahlungstag - Letzter Tag der Verzinsung Tag vor dem Auszahlungstag 3. Kontoinhaberwechsel je Konto 30,00 4. Sparkassenbrief Abtretung an andere Gläubiger pro Person 30,00 5. Mietkautionskonto - für Kunden je Konto 30,00 - für Nicht-Kunden je Konto 60,00 46 C. Sparverkehr und Wertpapiergeschäft 1. Oktober 2025 II. Wertpapiere 1. Depotleistungen* Depot Komfort Depot Aktiv - Depoteröffnung/ -umschreibung/ -ablösung unentgeltlich unentgeltlich - Depotentgelt für Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren Abrechnung und Belastung jährlich auf Basis des Bestands am Jahresende. Postenentgelt pro Wertpapiergattung/ISIN: - Wertpapiere in Girosammelverwahrung (Standard) 0,149 % vom Kurswert 0,175 % vom Kurswert und Sonderverwahrung (Streifband) je ISIN mind. 9,50 EUR mind. 9,50 EUR max. 250,00 EUR max. 250,00 EUR - Wertpapierrechnung (im Ausland verwahrt) 0,450 % vom Kurswert 0,595 % vom Kurswert mind. 9,50 EUR mind. 9,50 EUR max. 250,00 EUR max. 250,00 EUR Depotgrundentgelt (auch für Leerdepots per 24,00 EUR 36,00 EUR Jahresende) Erstattung ab Erstattung ab 100,00 EUR Sparplan 4 Transaktionen jährlich nachträglich od. 100,00 EUR Sparplan nachträglich Starter Depot für junge Erwachsene zwischen 18 und 30 Jahren bis zu einem Depotvolumen von maximal TEUR 50 Postenentgelt: 0 EUR Depotgrundentgelt: 0 EUR Depot Komfort, Depot Aktiv, Depot Premium, Starter Depot - Depotentgelt bei unterjähriger Depotauflösung Werden Wertpapiere an ein Kreditinstitut übertragen, das zur Sparkassen-Organisation gehört, berechnen wir nur fremde Kosten. Werden Wertpapiere an ein Kreditinstitut übertragen, das nicht zur Sparkassen-Organisation gehört, berechnen wir die Depotgrundgebühr sowie die Depotpostengebühr zeitanteilig für volle abgelaufene Monate. Im Erbfall entfällt die Berechnung. - Depotübertragung unentgeltlich nur fremde Kosten * Bei den Entgelten handelt es sich um Bruttopreise inkl. 19 % Mehrwertsteuer. 47 C. Sparverkehr und Wertpapiergeschäft 1. Oktober 2025 Depot Komfort, Depot Aktiv, Depot Premium, Starter Depot - Sonderleistungen im Auftrag des Kunden - Duplikaterstellung 9,50 EUR (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) - unterjährige Depotaufstellung auf Wunsch des Kunden 9,50 EUR - Antrag auf Quellensteuerrückerstattung – je Antragsverfahren 75,00 EUR - Rückzahlung von depotverwahrten Wertpapieren Bei Fälligkeit, Kündigung, Verlosung unentgeltlich - Erträgnisaufstellung unentgeltlich 2. Effektive Stücke* Depot Komfort, Depot Aktiv, Depot Premium, Starter Depot - Einlieferung/Auslieferung je Wertpapiergattung (ISIN) 100,00 EUR zuzüglich fremde Kosten bzw. fremde Spesen - Einlösung von fälligen Wertpapieren 100,00 EUR zuzüglich fremde Kosten bzw. fremde Spesen - Einlösung von fälligen Zins- und Dividendenscheinen 50,00 EUR zuzüglich fremde Kosten bzw. fremde Spesen - Einlösung fälliger eigener Sparkassen-Inhaberschuldverschreibungen unentgeltlich und deren Zinsscheine * Bei den Entgelten handelt es sich um Bruttopreise inkl. 19 % Mehrwertsteuer. 48 C. Sparverkehr und Wertpapiergeschäft 1. Oktober 2025 3. Transaktionsleistungen Depot Komfort Depot Aktiv - Preise für den An- und Verkauf von Wertpapieren Vertriebsweg: Berater / Internet / Telefon Abrechnung auf Basis des Kurswerts in EUR Aktien, Genussscheine, Ordergrundgebühr zzgl. 15,00 EUR zzgl. 12,00 EUR zzgl. aktienähnliche Zertifikate, unter 15.000 EUR Ordergröße 1,00 % vom Kurswert 0,80 % vom Kurswert Optionsscheine sowie Zeichnung von Aktien ab 15.000 EUR Ordergröße 1,00 % vom Kurswert 0,65 % vom Kurswert ab 30.000 EUR Ordergröße 1,00 % vom Kurswert 0,50 % vom Kurswert festverzinsliche Ordergrundgebühr zzgl. 15,00 EUR zzgl. 12,00 EUR zzgl. Wertpapiere, rentenähnliche unter 30.000 EUR Ordergröße 1,00 % vom Kurswert 0,50 % vom Kurswert Zertifikate, Wandel-/ Optionsanleihen sowie ab 30.000 EUR Ordergröße 1,00 % vom Kurswert 0,35 % vom Kurswert Bezug von Wandel- und Optionsanleihen Zeichnung von Zertifikaten (außerbörslich) unentgeltlich Kauf von Emissionen der Sparkasse unentgeltlich Kauf von Wertpapieren aus dem Handelsbestand der unentgeltlich Sparkasse Starter Depot für junge Erwachsene zwischen 18 und 30 50% Rabatt auf die Transaktionskosten des Jahren bis zu einem Depotvolumen von maximal TEUR 50 Depot Aktiv. Ordergrundgebühr entfällt. 49 C. Sparverkehr und Wertpapiergeschäft 1. Oktober 2025 Depot Komfort, Depot Aktiv, Starter Depot - Investmentfonds-Anteile der DekaBank Kauf und Verkauf von Investmentfonds der DekaBank mit und ohne Ausgabeaufschlag unentgeltlich Sparpläne unentgeltlich Kauf und Verkauf von Investmentfonds/ETF (exchange-traded fund) 1% v. Kurswert, mind. 20,45 EUR über die Börse Sparpläne in ETF 2% v. Kurswert - Investmentfonds-Anteile anderer Anbieter als die DekaBank Kauf von Fonds über die Fondsgesellschaft mit Ausgabeaufschlag unentgeltlich Kauf von Fonds über die Fondsgesellschaft ohne Ausgabeaufschlag 1% v. Kurswert, mind. 20,45 EUR Sparpläne unentgeltlich Kauf von Investmentfonds/ETF (exchange-traded fund) über die Börse 1% v. Kurswert, mind. 20,45 EUR Sparpläne in ETF und ETC 2% v. Kurswert Sparpläne in Aktien 2% v. Kurswert Sparpläne in Zertifikaten 2% v. Kurswert Verkauf 1% v. Kurswert, mind. 20,45 EUR - Handel mit Bezugsrechten, Bezug von Aktien und Optionsscheinen 1% v. Kurswert, mind. 6,00 EUR aufgrund einer Kapitalveränderung - Fremdkosten - beim Bezug von Aktien, Wandel- und Optionsanleihen entfällt - beim Handel mit Bezugsrechten Am jeweiligen Handelsplatz fallen unterschiedliche Gebühren, Kosten oder Steuern an. - Fremdkosten in- und Am jeweiligen Handelsplatz fallen unterschiedliche Gebühren, Kosten oder Steuern ausländischer Börsen und an. Je nach Börse und/oder Wertpapierart können insbesondere beim sonstiger Handelsplätze Handelsplatzentgelt (Maklercourtage) unterschiedliche Bemessungsgrundlagen oder auch Pauschalpreise gelten. Genaue Informationen zur Höhe der Fremdkosten für Ihren individuellen Wertpapierauftrag können Sie gerne bei Ihrem Wertpapierberater erfragen. - Fremdkosten Umlagegebühr Sofern der Verkauf in einer anderen Lagerstätte erfolgt als der Kundenbestand verbucht ist, fällt eine Umlagegebühr an. Der Betrag ist lagerstellenabhängig. - Fremdkosten Genussscheine Bei rentenähnlichen Genussscheinen wird mit der Maklergebühr für festverzinsliche Wertpapiere abgerechnet. Bei aktienähnlichen Genussscheinen wird mit der Maklergebühr für Aktien abgerechnet. 4. Depot Premium* Pauschale Gebühr von 1,20% jährlich aus dem Depotbestand (Kurswert) zum Jahresende. Das jährliche Depotentgelt ist mit der pauschalen Gebühr, mindestens aber 950 EUR jährlich abgegolten. Mit der Gebühr sind die Provisionen für maximal 50 Orders pro Jahr abgegolten. Fremde Spesen/Gebühren und Steuern werden belastet. Ab der 51. Order gelten für den Rest des Jahres die Preise für das Depot Aktiv. Beim Vertrieb von Wertpapieren und der Vermittlung von Finanzprodukten erhält die Sparkasse in der Regel Zuwendungen von dritter Seite (z. B. Fondsgesellschaften oder Wertpapieremittenten). Hierzu zählen insbesondere Provisionen aus Ausgabeaufschlägen, die von den Fondsgesellschaften bzw. Emittenten an die Vermittler gezahlt werden. Soweit die Sparkasse Ausgabeaufschläge erhält, wird sie diese bei Erwerb an den Kunden vergüten. Hiervon ausdrücklich ausgenommen sind Bestandsvergütungen. * Bei den Entgelten handelt es sich um Bruttopreise inkl. 19 % Mehrwertsteuer. 5. Ersatz von Aufwendungen* Der Ersatz von Aufwendungen der Sparkasse richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. 50 * Bei den Entgelten handelt es sich um Bruttopreise inkl. 19 % Mehrwertsteuer. 51 D. Kreditgeschäft 1. Oktober 2025 I. Kredite Es gelten die entsprechenden vertraglichen Vereinbarungen. II. Bankbürgschaft (Aval) Es gelten die entsprechenden vertraglichen Vereinbarungen. 52 E. Sonstiges 1. Oktober 2025 Hinweis: Die nachstehenden Entgelte werden nur berechnet, soweit für das gewählte Kontomodell nach Kapitel B I.1 bis I.3 nichts Abweichendes vereinbart wurde. I. Im Auftrag des Kunden vorgenommene Dienstleistungen Preis in EUR - Telefonate nach Vereinbarung - Telefaxe nach Vereinbarung - Fernschreiben nach Vereinbarung - Fotokopien nach Vereinbarung - Nachforschungen - zur vermeintlich nicht ordnungsgemäßen Ausführung von Zahlungsvorgängen unentgeltlich (soweit nicht durch fehlerhafte Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden verursacht) - sonstige Nachforschungen je nach Aufwand 60,00/Stunde (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) II. Duplikaterstellung im Auftrag des Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht und nicht bereits durch die Kapitel B.I.4, B.I.5, B II.3.1 g, B.II.5.2 oder C. II.1. erfasst) 20,00 III. Bankauskunft im Auftrag des Kunden nach Vereinbarung IV. Vertrag zugunsten Dritter Einmalig bei Vertragsabschluss 30,00 53 E. Sonstiges 1. Oktober 2025 V. Schließfächer Schließfachgröße Kunde* Nichtkunde*** (bis Höhe) (Mietpreis** pro Jahr in EUR) (Mietpreis** pro Jahr in EUR) 7,5 cm 70,00 140,00 10 cm 90,00 180,00 22,5 cm 125,00 250,00 30 cm 145,00 290,00 40 cm 170,00 340,00 60 cm 210,00 420,00 Eckfach klein 290,00 580,00 Eckfach groß 385,00 770,00 * Es wird der Kundenpreis berechnet, sofern das Einzugskonto für die Gebühr ein Girokonto der Kreissparkasse Esslingen-Nürtingen ist. ** Bei den Entgelten handelt es sich um Bruttopreise inkl. 19 % Mehrwertsteuer. *** Kein Neuabschluss möglich. 54