*0000000000100411408260* 0000000000100411408260 Bedingungen für das PS-Sparen und Gewinnen der rheinischen Sparkassen und der Berliner Sparkasse für das Jahr 2026 Berliner Sparkasse Alexanderplatz 2, 10178 Berlin Zur Pflege des Spargedankens führen die rheinischen Sparkassen und die BSK 1818 AG / Berliner Sparkasse (im Folgenden Berliner Spar- kasse genannt) das „PS-Sparen und Gewinnen“ durch. Dabei wird das Sparen und Gewinnen mit der Teilnahme an einer Lotterie verbunden. Die zur Teilnahme erforderlichen PS-Lose können bei allen rheinischen Sparkassen und der Berliner Sparkasse erworben werden. 1. PS-Los Das einzelne PS-Los lautet über einen Gesamtbetrag von 5,– €, der sich aus dem Sparanteil in Höhe von 4,– € und dem Lotterieeinsatz (Losanteil) in Höhe von 1,– € zusammensetzt. Träger des Auslosungsverfahrens ist der Rheinische Sparkassen- und Giroverband, Düssel- dorf, an den die Lotterieeinsätze weitergeleitet werden und der Schuldner aller Gewinnforderungen ist. 2. Teilnahme Die Teilnahme für Minderjährige ist ausgeschlossen. Die Teilnahme am PS-Sparen und Gewinnen erfolgt im Rahmen des Dauerauftragsver- fahrens (Ziffer 3). 3. Dauerauftragsverfahren 3.1 Für die Teilnahme erteilt der PS-Sparer seiner Sparkasse einen Dauerauftrag, aufgrund dessen Sparanteil und Losanteil monatlich von einem bei der Sparkasse geführten Konto abgebucht werden. Die Sparkasse teilt dem PS-Sparer seine Losnummer spätestens bis zur ersten Auslosung mit. Die mitgeteilte Losnummer nimmt bis zur Kündigung des Dauerauftrags auch an den künftigen Auslosungen teil. 3.2 Die Belastung des Sparanteils und des Losanteils erfolgt monatlich einen Geschäftstag vor dem Auslosungstermin. 3.3 Die Gutschrift des Sparanteils erfolgt monatlich einen Geschäftstag vor dem Auslosungstermin auf dem vom PS-Sparer angegebenen Konto. Die Gutschrift des Sparanteils kann auch zu Gunsten eines Fonds-Sparplans erfolgen, sofern die Sparkasse diese Möglichkeit anbietet. In diesem Fall obliegt die Entscheidung darüber, in welcher Form der Sparanteil gespart wird, dem PS-Sparer. 3.4 Nach jeder Auslosung ermittelt der Rheinische Sparkassen- und Giroverband, welche Gewinne auf die unter Ziffer 3.1 bezeichneten Los- nummern entfallen sind, und schreibt diese Gewinne dem vom PS-Sparer benannten Konto gut. Die Gutschrift der Gewinne auf das vom PS- Sparer angegebene Konto erfolgt am zweiten Geschäftstag nach dem Auslosungstermin. 3.5 Ein Dauerauftrag kann bis 2 Geschäftstage vor dem Auslosungstermin gekündigt werden. 3.6 Der PS-Sparer kann auch im Internetauftritt seiner Sparkasse einen Auftrag zur Eröffnung eines Dauerauftrages erteilen, aufgrund dessen Sparanteil und Losanteil monatlich von einem bei der Sparkasse geführten Konto abgebucht werden. Die Identifizierung erfolgt durch die Ein- gabe von PIN und TAN. Bei Erteilung eines Dauerauftrages über das Internet ist die Losanzahl auf maximal 500 Lose begrenzt. Vor der Eröff- nung des Dauerauftrages im Internet wird eine Volljährigkeitsprüfung vorgenommen sowie eine Überprüfung auf Grundlage der Bedingungen und des Sozialkonzeptes. Diese Überprüfung erfolgt systemseitig direkt am Kundenkonto. Nur bei erfolgreicher Überprüfung wird der Dauer- auftrag eingerichtet und der PS-Sparer nimmt an der nächsten Auslosung teil. Ziffern 3.1–3.5 gelten entsprechend. 4. Auslosung 4.1 Auslosungsfonds Der Auslosungsfonds wird aus den Lotterieeinsätzen (Ziffer 1) gebildet und nach Abzug eines gemäß einer Auflage der Lotteriegenehmi- gungsbehörde für wohlfahrts-pflegerische und kulturelle Zwecke zu verwendenden Zweckertrages, der zu zahlenden Lotteriesteuer und von Kosten nach Maßgabe des Auslosungsplanes (Ziffer 4.3) an die PS-Sparer ausgeschüttet. 4.2 monatliche Auslosungen Für jeden Monat findet zwischen dem 10. des Sparmonats und dem 1. des darauf folgenden Monats eine Auslosung statt. Teilnahmeberech- tigt sind alle PS-Dauerauftragslose (Ziffer 3), für die der entsprechende Sparanteil und der Losanteil abgebucht wurde. Näheres über den technischen Ablauf der Auslosung regeln die „Auslosungsbestimmungen“, die Teil dieser „Bedingungen“ sind. 4.3 Auslosungsplan Die Höhe der Gewinne kann dem unten stehenden Auslosungsplan entnommen werden. Der Auslosungsplan für die Monatsauslosung ist auf manuell 10 Millionen Lose abgestellt. Gewinnbetrag Anzahl der Gewinne Gewinnsumme 2,50 EURO 1.000.000 2.500.000,– EURO 5,–– EURO 100.000 500.000,– EURO 25,–– EURO 20.000 500.000,– EURO 157 354.000 D0 RSGV (Fassung Okt. 2025) - v16.0 500,–– EURO 1.000 500.000,– EURO 5.000,–– EURO 100 500.000,– EURO 50.000,–– EURO 10 500.000,– EURO © S-Management Services • DSV Gruppe 250.000,–– EURO 1 250.000,– EURO Rückstellung* 250.000,– EURO 1.121.111 5.500.000,– EURO * Zum Ausgleich möglicher Mehrgewinne. Nicht verbrauchte Rückstellung kommt in der Februar-Auslosung des Folgejahres zur Ausschüttung. Seite 1 von 2 Bedingungen für das PS-Sparen und Gewinnen der rheinischen Sparkassen und der Berliner Sparkasse für das Jahr 2026 Die genaue Anzahl der auszuschüttenden Gewinne ist von der Zahl der an der Auslosung teilnehmenden PS-Lose und deren Losnummern abhängig. Bei mehr oder weniger als 10 Millionen PS-Losen erhöhen bzw. verringern sich sowohl die Anzahl der Gewinne als auch die Höhe des gesamten Auslosungsfonds. Durch nicht verkaufte PS-Lose oder wegen unterbrochener Nummernfolge kann es in Monatsauslosungen zu geringeren oder höheren Aus- schüttungen kommen. Diese werden verrechnet und die nicht ausgeschütteten Gewinne und die nicht verbrauchten Rückstellungen werden grundsätzlich in der Februar-Auslosung des Folgejahres ausgeschüttet. Somit beträgt die Ausschüttungsquote 55%. Alle Gewinne werden durch Ziehung von Gewinnzahlen ermittelt. Die Monatsauslosung beginnt mit der Ziehung des Gewinnes zu 2,50 €. Danach erfolgt die Auslosung der übrigen Gewinne in der Reihenfolge des Auslosungsplanes, d. h. mit dem höchsten Betrag endend. 4.4 Veröffentlichung der Auslosungsergebnisse Die ausgelosten Gewinnzahlen werden spätestens innerhalb von 10 Tagen nach der Auslosung durch Aushang in den Kassenräumen der Sparkassen oder durch Auslegung von Gewinnlisten und im Internet unter www.ps-lose.de bekannt gegeben. 5. Kundenaufklärung zur Suchtgefährdung „Informationen zur Spielsucht, Prävention und Behandlung erhalten Sie bei allen beteiligten Sparkassen oder unter www.landesfachstelle-gluecksspielsucht-nrw.de und am kostenlosen und anonymen Beratungstelefon des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) (Tel. 0800/1372700)“. 6. Schlussbestimmungen Erfüllungsort für die Verpflichtungen aus der Teilnahme an der Lotterie ist für beide Teile der Sitz des Trägers des Auslosungsverfahrens und für die sonstigen vertraglichen Verpflichtungen aus dem Dauerauftrag der Sitz seiner Sparkasse. Eine Änderung der „Bedingungen“ bleibt vorbehalten. Sie wird für die PS- Sparer verbindlich nach Genehmigung durch die Lotteriegenehmi- gungsbehörde und Bekanntmachung durch Aushang oder Auslegung in den Kassenräumen der rheinischen Sparkassen und der Berliner Sparkasse. Rheinischer Sparkassen- und Giroverband Genehmigt durch das Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen 21-38.07.09-00000 vom 20. November 2024. manuell 157 354.000 D0 RSGV (Fassung Okt. 2025) - v16.0 Seite 2 von 2 Auslosungsbestimmungen zu den Bedingungen für das PS-Sparen und Gewinnen der rheinischen Sparkassen und der Berliner Sparkasse für das Jahr 2026 Berliner Sparkasse Alexanderplatz 2, 10178 Berlin Für die nach Ziffer 4 der „Bedingungen für das PS-Sparen und Gewinnen“ („Bedingungen“) durchzuführenden Auslosungen gelten folgende Bestimmungen: 1. Teilnahme an den Ziehungen Die Gewinnzahlen werden öffentlich unter notarieller oder behördlicher Aufsicht sowie unter Mitwirkung von mindestens zwei Angehörigen der Sparkassen-Finanzgruppe ermittelt. 2. Auslosungsplan Der in Ziffer 4.3 der „Bedingungen für das PS-Sparen und Gewinnen“ enthaltene Auslosungsplan ist auf zunächst 10 Millionen Lose abge- stellt. Die Zahl der tatsächlich teilnehmenden Lose ergibt sich aus den Meldungen der beteiligten Sparkassen. Die Ermittlung der Gewinne unter den teilnahmeberechtigten Losen wird über die Datenverarbeitung abgewickelt. Zum Ausgleich evtl. anfallender Mehrgewinne enthält der Auslosungsplan eine Rückstellung. Sollte nach Abschluss des Abrechnungszeit- raums (Sparjahr) dennoch eine Unterdeckung bestehen, wird eine Verrechnung mit verfallenen Gewinnen vorgenommen. Beträge, die wegen evtl. Mindergewinne oder als nicht verbrauchte Rückstellungen ganz oder zum Teil übrig bleiben, werden grundsätzlich in der Februar-Auslosung im Folgejahr zusätzlich ausgelost. 3. Ziehungsgerät Die Auslosung erfolgt durch ein Ziehungsgerät, das durch einen Elektromotor automatisch gedreht wird. Der Motor wird durch ein externes Schaltpult zum Mischen und Ziehen gesteuert. Das Ziehungsgerät besteht aus 7 getrennten Trommeln mit je 10 Kugeln, die die Ziffern 0-9 tragen. Das Ziehungsgerät ermöglicht die Ziehung von wahlweise ein- bis siebenstelligen Zahlen. Die Vollzähligkeit der Kugeln wird vor jeder Auslosung von der Urkundsperson geprüft und festgestellt. 4. Monatsauslosung 4.1 Reihenfolge der Ziehung in der Monatsauslosung Die Ziehung erfolgt in der Weise, dass zunächst die Gewinnzahl für die Gewinne zu 2,50 €, anschließend lt. Auslosungsplan (Ziffer 4.3 der „Bedingungen“) die Gewinnzahlen für die Gewinne zu 5,– €, 25,– € usw. bis 250.000,– € gezogen werden. 4.2 Ziehung der Gewinne zu 2,50 € Die Gewinne zu 2,50 € werden durch das Ziehen einer einstelligen Gewinnzahl ermittelt. Die letzte der sieben Ziehungstrommeln wird zum Mischen durch Einschalten eines Elektromotors in Bewegung gesetzt. Der Motor wird durch ein externes Schaltpult gesteuert. Dabei wird eine der 10 Kugeln gegriffen und im Ballfänger festgehalten. Die gezogene Zahl wird verlesen und unter Aufsicht der Urkundsperson in ein Proto- koll eingetragen. Auf alle verkauften Lose mit der Gewinnzahl entfällt ein Gewinn zu 2,50 €. 4.3 Ziehung der Gewinne zu 5,– € Da die Gewinne zu 5,– € durch eine zweistellige Gewinnzahl ermittelt werden, werden die letzten zwei Trommeln aktiviert. Es wiederholt sich der Mischvorgang, und nach dem Ziehungsvorgang enthalten beide Ballfänger je eine Kugel. Diese Kugeln stellen eine zweistellige Gewinn- zahl dar, auf die die Gewinne zu 5,– € entfallen. Auf alle verkauften Lose, bei denen die beiden Endziffern mit der Gewinnzahl übereinstim- men, entfällt ein Gewinn zu 5,– €. 4.4 Ziehung der übrigen Gewinne Die übrigen Gewinne werden in der gleichen Weise ermittelt. Je nach erforderlicher Stellenzahl wird die entsprechende Anzahl Trommeln akti- viert. Nach jeder Ziehung erfolgt die Eintragung ins Protokoll. Im Einzelnen werden für die Gewinne zu 25,– € zwei dreistellige Gewinnzahlen, Gewinne zu 500,– € eine vierstellige Gewinnzahl, Gewinne zu 5.000,– € eine fünfstellige Gewinnzahl, Gewinne zu 50.000,– € eine sechsstellige Gewinnzahl, Gewinne zu 250.000,– € eine siebenstellige Gewinnzahl ermittelt. Insgesamt ergeben sich 8 Gewinnzahlen. Danach ist der Ziehungsvorgang in der Monatsauslosung beendet. manuell 5. Mehrfachgewinne Da bei dieser Lotterie keine Einzelziehung erfolgt, sondern Gewinnzahlen ermittelt werden, kann jedes Los mehrfach gewinnen. Dies ist in fol- genden Fällen möglich: – wenn eine Gewinnzahl innerhalb einer Auslosung bei gleichen oder verschiedenen Gewinnbeträgen mehrfach gezogen wurde, – wenn die in einer gezogenen Gewinnzahl enthaltene Endziffer bzw. enthaltenen Endziffern innerhalb einer Auslosung als vollständige Gewinnzahl für einen anderen Gewinnbetrag ebenfalls ermittelt wurde(n). 6. Protokoll 157 354.000 D0 RSGV (Fassung Okt. 2025) - v16.0 Über den Verlauf der Auslosung ist unter Nennung der Mitwirkenden, der Ziehungszeit und des Ziehungsortes ein von der zu Ziffer 1 bestell- ten Urkundsperson beglaubigtes oder ein notariell beglaubigtes Protokoll aufzusetzen. Das Protokoll gilt als Beweismaterial, das zwei Jahre aufzubewahren ist. © S-Management Services • DSV Gruppe 7. Änderungen Eine Änderung dieser „Auslosungsbestimmungen“ bleibt vorbehalten. Rheinischer Sparkassen- und Giroverband Seite 1 von 1 Hinweise zur Spielsuchtgefährdung Lotterie PS-Sparen und Gewinnen der rheinischen Sparkassen und der Berliner Sparkasse Berliner Sparkasse Alexanderplatz 2, 10178 Berlin Beim PS-Sparen und Gewinnen steht der Spargedanke im Vordergrund. Der Lospreis in Höhe von 5 Euro setzt sich zusammen aus 4 Euro Sparanteil und 1 Euro Lotterieeinsatz. Auch wenn das PS-Sparen und Gewinnen nur ein geringeres Potential zur Spielsuchtgefährdung beinhaltet, verpflichtet uns der Staatsvertrag zum Glückspielwesen in Deutschland dazu, Informationen über Spielsucht, Prävention und Behandlungsmöglichkeiten bereit zu halten. Anhaltspunkte für eine Glücksspielabhängigkeit oder Spielsuchtgefährdung können z. B. folgende Verhaltensweisen sein: – Sie verspielen dauerhaft mehr Geld als geplant. – Sie leihen sich Geld, um zu spielen – oder verspielen Geld, das Ihnen nicht gehört. – Sie haben nach dem Spielen ein schlechtes Gewissen. – Sie verheimlichen Ihren Angehörigen und Freunden das tatsächliche Ausmaß Ihrer Spieleinsätze bzw. Verluste oder das Spielen überhaupt. – Sie vernachlässigen wegen des Spielens Ihre sozialen Kontakte. – Ihre Arbeit leidet durch das Spiel. – Sie erkennen, dass Sie sich selbst – und anderen – Schaden zufügen und spielen trotzdem weiter. Wenn Sie feststellen, dass eine oder mehrere der geschilderten Situationen bei Ihnen zutreffen, ist Vorsicht geboten. Wir empfehlen Ihnen, sich in diesem Fall vertrauensvoll an Fachleute zu wenden, die Ihnen Hilfe anbieten. Möglichkeit zur Information, Beratung und Therapie erhalten Sie im Internet bei der Landesfachstelle Glücksspielsucht NRW www.landesfachstelle-gluecksspielsucht-nrw.de oder telefonisch bei der Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) Maarweg 149-161 50825 Köln Telefon: 0800 / 1 37 27 00 (kostenfrei und anonym) manuell 157 354.000 D0 RSGV (Fassung Okt. 2025) - v16.0 © S-Management Services • DSV Gruppe Seite 1 von 1