Nutzungsbedingungen Multibanking im Firmenkundenportal Kreissparkasse Köln Stand: Dezember 2020 Neumarkt 18-24, 50667 Köln 1. Leistungsangebot so werden die aktuellen Kontosalden bzw. Depotbestände bei Drittanbie- 1.1 Der Vertragspartner, der die Rahmenvereinbarung über die Teil- tern erst nach erneuter Eingabe der Zugangsdaten angezeigt. nahme am Firmenkundenportal abgeschlossen und die Multibanking- 1.7 Funktion darin ausgewählt hat, kann diese als Service-Funktion im Fir- (a) Der Teilnehmer kann über das Firmenkundenportal der Sparkasse auf menkundenportal der Sparkasse nutzen. Der Vertragspartner sowie die den über die Multibanking-Funktion eingebundenen Konten bei Drittan- für die Nutzung der Multibanking-Funktion freigeschalteten Vertreter oder bietern, die von diesen unterstützten bestandsverändernden Transaktio- Bevollmächtigten werden zusammen im Folgenden als „Teilnehmer“ nen ausführen, sofern er hierzu in den Systemen des Drittanbieters bezeichnet. Die vom Vertragspartner für die Multibanking-Funktion freige- berechtigt ist. Hierzu gehören z. B. Zahlungsvorgänge wie Überweisun- schalteten, einsichtsbefugten Personen können die Multibanking-Funktion gen, Daueraufträge sowie Wertpapierkäufe und -verkäufe, sofern ein ebenfalls nutzen. Die Multibanking-Funktion ermöglicht die Einbindung Depotkonto mit entsprechender Funktionsunterstützung eingebunden ist. von Girokonten, Sparkonten, Depotkonten, Kreditkartenkonten und sons- (b) Um eine bestandsverändernde Transaktion ordnungsgemäß auszulö- tigen Konten (im Folgenden „Konten“ genannt) des Vertragspartners bei sen, ist die Eingabe von Informationen, welche vom Drittanbieter angefor- anderen in Deutschland zugelassenen Sparkassen, Banken bzw. Anbie- dert und in der Multibanking-Funktion abgefragt werden, sowie die Kun- tern von Zahlungsdiensten (zusammen im Folgenden „Drittanbieter“ denkennung des Zahlungsempfängers erforderlich. Für Überweisungen genannt) in das Firmenkundenportal der Sparkasse. Der jeweilige Drittan- im Inland sind dies bspw. der Name des Zahlungsempfängers, IBAN des bieter muss hierzu die Möglichkeit eines Datenaustausches über eine Zahlungsempfängers, Währung sowie Betrag. Hierbei ist eine Absiche- entsprechende Schnittstelle (z. B. FinTS, XS2A auf Basis der PSD 2) rung über das von dem Teilnehmer beim Drittanbieter genutzte und über bereitstellen. die Schnittstelle des Drittanbieters zur Verfügung gestellte Authentifizie- 1.2 Über die Multibanking-Funktion dürfen nur Konten des Vertragspart- rungsverfahren (z. B. PIN/TAN-Verfahren) erforderlich. Im Rahmen des ners bei Drittanbietern in das Firmenkundenportal eingebunden werden, PIN/TAN-Verfahrens erfolgt die Autorisierung durch die Eingabe einer bei denen der Vertragspartner alleiniger Inhaber oder Mitinhaber ist. Ist Transaktionsnummer (TAN) im Firmenkundenportal der Sparkasse. Die der Vertragspartner Mitinhaber, ist für die Einbindung des Kontos über die TAN ist in der Regel unter Zuhilfenahme eines Authentifizierungsele- Multibanking-Funktion die Zustimmung aller weiteren Kontoinhaber erfor- ments (z. B. TAN-Generator und Bankkarte oder App zur Erzeugung von derlich. Die Sparkasse ist berechtigt, vom Vertragspartner hierfür einen TAN des Drittanbieters) zu erzeugen. entsprechenden Nachweis einzufordern. Der Vertragspartner wird alle (c) Nach erfolgter Autorisierung kann eine über die Multibanking-Funktion weiteren Mitinhaber der Konten auf die Datenschutzinformationen der ausgelöste bestandsverändernde Transaktion bei der Sparkasse nicht Sparkasse gem. Art. 13, 14, 21 DS-GVO hinweisen. Diese sind auf der mehr geändert werden. Änderungen können nur über die mit dem Drittan- Webseite der Sparkasse unter „Datenschutz“ eingestellt. bieter gegebenenfalls vereinbarten Widerrufsmöglichkeiten geltend 1.3 Der Vertragspartner darf keine Konten, die überwiegend weder seiner gemacht werden. gewerblichen noch seiner selbstständigen beruflichen Tätigkeit dienen, in (d) Die Sparkasse wird die Daten einer bestandsverändernden Transaktion das Firmenkundenportal der Sparkasse einbinden. Vertreter, Bevollmäch- unverzüglich nach Autorisierung an den betreffenden Drittanbieter übermit- tigte und einsichtsbefugte Personen des Vertragspartners, die eigene teln. Nach Auslösung eines Zahlungsvorgangs bei dem Drittanbieter erhält Konten bei der Sparkasse oder einem Drittanbieter führen oder über der Teilnehmer eine Bestätigung der Sparkasse über die erfolgreiche Aus- fremde Konten verfügungsberechtigt sind, dürfen diese nicht in das Fir- lösung des Zahlungsvorgangs, den Zahlungsbetrag sowie die dem Zahlungs- menkundenportal der Sparkasse einbinden. vorgang zugeordnete Kennung (Verwendungszweck). Die Durchführung des Zahlungsvorgangs oder einer anderen bestandsverän- 1.4 Für eine Einbindung eines Kontos von einem Drittanbieter ist es erfor- dernden Transaktion liegt ausschließlich in der Verantwortung des Drittanbie- derlich, dass der Teilnehmer oder die einsichtsbefugte Person den Dritt- ters. Eine Mitteilung oder Bestätigung über die Durchführung der bestands- anbieter im Firmenkundenportal über dessen Namen, BIC oder Bankleit- verändernden Transaktion erfolgt daher gegebenenfalls durch den Drittanbie- zahl auswählt sowie die persönlichen Zugangsdaten (z. B. Anmeldename ter. Verfügungslimite, die mit dem Drittanbieter festgelegt sind, kann die Spar- und PIN) zum Online-Banking bzw. -Angebot des Drittanbieters eingibt. kasse im Rahmen der Multibanking-Funktion nicht berücksichtigen. Für die Beim Drittanbieter muss der Teilnehmer bzw. die einsichtsbefugte Person Durchführung bestandsverändernder Transaktionen durch den Drittanbieter ebenfalls am Online-Banking mit einem sicheren Authentifizierungsver- gelten die jeweiligen Bedingungen des Drittanbieters (z. B. hinsichtlich des fahren (z. B. bei in Deutschland zugelassenen Sparkassen/Banken das Zugangs des Zahlungsauftrags beim Drittanbieter oder hinsichtlich von PIN/TAN-Verfahren) teilnehmen oder dessen Online-Angebot (mit ver- Bearbeitungsfristen). gleichbaren unterstützten Sicherungsverfahren für sonstige Anbieter von 1.8 Mit welchem Funktionsumfang der Teilnehmer und die einsichtsbe- Zahlungsdiensten) nutzen. Der Vertragspartner ist dafür verantwortlich, fugte Person die hinterlegten Konten von Drittanbietern im Firmenkun- dass er und seine Vertreter, Bevollmächtigten sowie einsichtsbefugten denportal nutzen können, hängt von ihren Nutzungsrechten in den Syste- Personen bei der Nutzung von Multibanking, die Bedingungen des Dritt- men des Drittanbieters ab. anbieters einhalten und alle Anforderungen an die Sicherheit bei der Ein- gabe und Speicherung der Zugangsdaten beachten. Bei einer Änderung 2. Fremdentgelte von Zugangsdaten der eingebundenen Konten ist eine entsprechende Für die Nutzung der Multibanking-Funktion erhebt die Sparkasse kein Anpassung durch den Teilnehmer bzw. die einsichtsbefugte Person in der Entgelt. Entgelte bei den jeweiligen Drittanbietern sind vom Vertragspart- Multibanking-Funktion erforderlich. ner zu tragen. 1.5 Der Teilnehmer bzw. die einsichtsbefugte Person kann über eine opti- 3. Hinweise zur Verarbeitung personenbezogener Daten des onal nutzbare Komfort-Funktion seine persönlichen Zugangsdaten für das Teilnehmers und der einsichtsbefugten Person auch zu Online-Banking bzw. -Angebot des Drittanbieters im Firmenkundenportal Werbezwecken speichern. Hiermit wird die Sparkasse ermächtigt, die Kontostände und Umsätze der Konten des Vertragspartners bei Drittanbietern regelmäßig 3.1 Die Sparkasse verarbeitet fortlaufend und regelmäßig personenbezo- automatisiert abzurufen (d. h. auch wenn der Teilnehmer bzw. die ein- gene Daten des Teilnehmers und der einsichtsbefugten Person (Stamm- sichtsbefugte Person im Firmenkundenportal nicht angemeldet ist). daten, Umsatz- und Kontodaten von im Firmenkundenportal der Spar- 182 450.010 D1 (Fassung Dez. 2020) - v2.0 Sofern für Abrufe gemäß Satz 1 eine regelmäßige Erneuerung der Einwil- kasse hinterlegten Konten bei Drittanbietern) zur Erbringung ihrer Leis- ligung des Teilnehmers bzw. der einsichtsbefugten Person notwendig ist, tungen aus der Multibanking-Funktion (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 b DS-GVO). wird die Sparkasse darauf hinweisen. Die Einwilligung zum Abruf gemäß 3.2 Sofern der Teilnehmer bzw. die einsichtsbefugte Person der Spar- Satz 1 kann der Teilnehmer bzw. die einsichtsbefugte Person in den Ein- kasse eine Einwilligung erteilt hat (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 a DS-GVO), verar- © Deutscher Sparkassenverlag stellungen des Multibankings im Firmenkundenportal jederzeit widerrufen. beitet die Sparkasse die in Absatz 1 genannten personenbezogenen 1.6 Nutzt der Teilnehmer bzw. die einsichtsbefugte Person die Komfort- Daten des Teilnehmers bzw. der einsichtsbefugten Person, um passend Funktion gemäß Nr. 1.5 Satz 1, werden bei nachfolgenden Anmeldungen und zielgenau werbliche Vorschläge für Dienstleistungen und Produkte im Firmenkundenportal automatisch die aktuellen Kontosalden bzw. der Sparkasse und ihrer Verbundpartner (z. B. Landesbausparkasse, Depotbestände bei Drittanbietern angezeigt, ohne dass eine erneute Ein- DekaBank, Deutsche Girozentrale) unterbreiten zu können. gabe der Zugangsdaten erforderlich ist. Nutzt der Teilnehmer bzw. die einsichtsbefugte Person die Komfort-Funktion gemäß Nr. 1.5 Satz 1 nicht, Seite 1 von 2 Nutzungsbedingungen Multibanking im Firmenkundenportal 3.3 Die Sparkasse analysiert im Falle einer Verarbeitung gem. Nr. 3.2 6.3 Der Vertragspartner kann die Vereinbarung über die Nutzung der Mul- keine besonderen Kategorien personenbezogener Daten i. S. v. Art. 9 tibanking-Funktion gegenüber der Sparkasse jederzeit ohne Einhaltung Abs. 1 DS-GVO (z. B. politische Meinungen, Gesundheit). einer Frist ordentlich kündigen. Die Sparkasse kann die Vereinbarung über die Nutzung der Multibanking-Funktion bei Vorliegen eines sachge- 3.4 Der Teilnehmer bzw. die einsichtsbefugte Person kann eine Einwilli- rechten Grundes mit einer Frist von zwei Monaten ordentlich kündigen. gung zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten aus der Multiban- Ergänzend gilt Nr. 26 AGB Sparkassen. king-Funktion gem. Nr. 3.2 durch die Sparkasse in den Einstellungen des Multibankings im Online-Banking der Sparkasse jederzeit widerrufen. 6.4 Die Vereinbarung über die Nutzung der Multibanking-Funktion endet zeitgleich auch mit der Beendigung der Rahmenvereinbarung über die 3.5 Personenbezogene Daten des Teilnehmers bzw. der einsichtsbefug- Teilnahme am Firmenkundenportal. ten Person übermittelt die Sparkasse nur dann an Dritte, wenn hierzu eine gesetzliche Verpflichtung besteht oder der Sparkasse hierzu eine Einwilligung erteilt wurde. 3.6 Die Regelungen dieser Nummer gelten nur für natürliche Personen. 4. Haftung 4.1 Im Falle von nicht durch den Teilnehmer autorisierten, nicht erfolgten oder fehlerhaft ausgeführten Zahlungsvorgängen kann der Vertragspart- ner eine Erstattung ausschließlich von seinem kontoführenden Institut (das Institut, welches das betroffene Konto unterhält) verlangen. Der Ver- tragspartner hat im Falle einer verspäteten Ausführung eines Zahlungs- auftrags nur gegenüber seinem kontoführenden Institut das Recht, so gestellt zu werden, als sei der Zahlungsvorgang ordnungsgemäß ausge- führt worden. Soweit darüber hinaus eine Haftung der Sparkasse wegen nicht erfolgter, fehlerhafter oder verspäteter Ausführung eines Zahlungs- vorgangs in Betracht kommt, wird diese auf 12.500 Euro beschränkt. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, den Zinsschaden und für Gefahren, die die Sparkasse besonders übernommen hat. 4.2 Die Sparkasse haftet jeweils nach Maßgabe der gesetzlichen Vor- schriften in folgenden Fällen auf Aufwendungs- und Schadensersatz (im Folgenden in Ziffer 4: „Schadensersatz“): Bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz; in Fällen des Vorsatzes oder bei arglistiger Täu- schung; in Fällen grober Fahrlässigkeit; für die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit; bei Übernahme einer Garantie durch die Sparkasse; sowie in allen anderen Fällen gesetzlich zwingender Haftung. 4.3 Die Sparkasse haftet außerdem bei der schuldhaften Verletzung sog. Kardinalpflichten auf Schadensersatz nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften. Kardinalpflichten in diesem Sinn sind alle Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet sowie alle Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung der Multi- banking-Funktion überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung man regelmäßig vertrauen darf. Soweit jedoch die Verletzung einer Kardi- nalpflicht nur leicht fahrlässig geschah und nicht zu einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit führte, sind die Ansprüche auf Schadens- ersatz der Höhe nach auf den typischen vorhersehbaren Schaden beschränkt. 4.4 Im Übrigen sind die Ansprüche auf Schadensersatz gegen die Spar- kasse ausgeschlossen. 4.5 Etwaige gesetzliche Haftungsprivilegierungen im Zusammenhang mit unentgeltlichen Verträgen bleiben unberührt. 5. Bestehende Vereinbarungen des Vertragspartners mit der Spar- kasse und Drittanbietern Bestehende Vereinbarungen des Vertragspartners mit der Sparkasse und Drittanbietern werden durch diese Nutzungsbedingungen für die Multi- banking-Funktion nicht geändert. Dies gilt auch für die zwischen dem Ver- tragspartner und der Sparkasse abgeschlossene Rahmenvereinbarung über die Teilnahme am Firmenkundenportal. Im Falle von Widersprüchen zu anderen zwischen dem Vertragspartner und der Sparkasse getroffe- nen Regelungen und den Nutzungsbedingungen für die Multibanking- Funktion gelten Letztere vorrangig. 6. Laufzeit, Beendigung 6.1 Der Vertragspartner schließt die Vereinbarung zur Nutzung der Multi- banking-Funktion durch die Auswahl in der beiderseits unterschriebenen Rahmenvereinbarung zur Teilnahme am Firmenkundenportal ab. Ab diesem Zeitpunkt gelten die Nutzungsbedingungen für das Multibanking 182 450.010 D1 (Fassung Dez. 2020) - v2.0 im Firmenkundenportal. Die Vereinbarung über die Nutzung der Multiban- king-Funktion läuft auf unbestimmte Zeit. 6.2 Der Teilnehmer bzw. die einsichtsbefugte Person kann Konten bei Drittanbietern jederzeit ohne Einhaltung einer Frist in den Einstellungen des Multibankings im Firmenkundenportal der Sparkasse entfernen. Hier- durch werden die gespeicherten Daten der jeweiligen Konten automatisch gelöscht, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entge- genstehen oder diese zur Erfüllung weiterer Leistungspflichten der Spar- kasse gegenüber dem Teilnehmer bzw. der einsichtsbefugten Person benötigt werden. Seite 2 von 2