Allgemeine Versicherungsbedingungen AvD Visa-Karte 6. Rechte und Pflichten im Schaden-/Leistungsfall Inhaltsübersicht Der Versicherte hat ein eigenes Recht, Ansprüche aus dem Vertrag oh- Versicherungsleistungen im Überblick ne Zustimmung des Versicherungsnehmers gegen den Versicherer gel- Versicherungsbestätigung tend zu machen. Kundeninformationsblatt und grundlegende Hinweise Leistungsfälle, die unter die aufgeführten Versicherungen fallen und vo- A. Versicherungsbedingungen für die Verkehrsmittel- raussichtlich eine Entschädigung zur Folge haben, sind unverzüglich zu Unfallversicherung und die Auslandsreise- melden. Privathaftpflichtversicherung Im Schaden-/Leistungsfall melden Sie sich bitte unter den nachfolgend aufgeführten Kontaktmöglichkeiten unseres Assistance-Dienstleisters: Versicherungsleistungen1 im Überblick ▪ Verkehrsmittel-Unfallversicherung und Auslandsreise- Tel. +49 (0) 2103 34 6415 Privathaftpflichtversicherung E-Mail: santander@lifestyle-protection.com – abhängig vom Einsatz der Santander Visa Classic Karte – Schadenmeldeportal: https://schaden.oneunderwriting.de/santander-kreditkarten Versicherungsbestätigung Originalrechnungen (oder Zweitschriften mit Erstattungsvermerk eines Diese Versicherungsbedingungen sind kein Versicherungsvertrag. Sie anderen Kostenträgers) können Sie bequem im Schadenmeldeportal beinhalten vielmehr eine Beschreibung der Versicherungsleistungen, die hochladen. Sollte dies Ihnen nicht möglich sein, können Sie die Unterla- durch den Gruppenversicherungsvertrag zwischen der Openbank Deutsch- gen postalisch an folgende Anschrift senden: land AG (nachfolgend Versicherungsnehmerin genannt), und der Lifestyle Protection AG (nachfolgend Versicherer genannt) für die Inhaber einer One Underwriting Agency GmbH Santander Kreditkarte zur Verfügung stehen. Luxemburger Allee 4 Die Openbank Deutschland AG ist Versicherungsnehmerin des Gruppenver- 45481 Mülheim an der Ruhr sicherungsvertrages mit dem Versicherer. Beauftragt mit der Abwicklung der Assistance und Versicherungsleistungen sind: Bitte geben Sie Ihre Kreditkartennummer wie folgt an: Die ersten 6 Ziffern und die letzten 4 Ziffern und teilen uns auch mit, auf Als Inhaber der Santander AvD Visa Karte treten Sie dem zugrundeliegen- welches Konto Sie die Überweisung der Versicherungsleistungen wün- den Gruppenversicherungsvertrag bei. schen. Für die in der Santander AvD Visa Karte inkludierten Versicherungs- Für evtl. Rückfragen bitten wir außerdem um Angabe Ihrer Anschrift und leistungen fallen keine separaten Versicherungsprämien an. Telefonnummer. Kundeninformationsblatt und grundlegende Hinweise 7. Höchstleistungen 1. Angaben zum Versicherer Sämtliche in diesen Versicherungsbedingungen aufgeführte Versiche- rungssummen stellen die Höchstleistung für jede einzelne versicherte Person dar, unabhängig davon, ob Versicherungsschutz über eine oder Lifestyle Protection AG mehrere Kreditkarten der Openbank Deutschland AG besteht. Proactiv-Platz 1, 40721 Hilden HRB 63310, Amtsgericht Düsseldorf USt-ID DE 815 366 149 8. Obliegenheiten Lifestyle Protection AG führt die Versicherungsteuer unter der Versiche- Grundsätzlich besteht die Verpflichtung (Obliegenheit) rungsteuernummer 810/V90810034700 an das Bundeszentralamt für - nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderung des Schadens Steuern ab. zu sorgen; - die Lifestyle Protection AG unverzüglich unter Angabe aller Einzel- 2. Hauptgeschäftstätigkeit des Versicherers heiten von einem Umstand, der eine Leistungspflicht des Versiche- rers zur Folge haben könnte, vollständig und wahrheitsgemäß zu Die Hauptgeschäftstätigkeit der Lifestyle Protection AG liegt im Betrieb unterrichten; der Schaden- und Unfallversicherung in allen Arten und allen damit zu- - dem Versicherer jede zumutbare Untersuchung über Ursache und sammenhängenden Geschäften. Höhe ihrer Leistungspflicht zu gestatten; - Weisungen des Versicherers zu beachten; 3. Zuständige Aufsichtsbehörde - dem Versicherer die zum Nachweis des Schadens angeforderten Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Unterlagen, und sonstige für die Ermittlung der Leistung maßgebli- –Bereich Versicherungen–, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn che Informationen zur Verfügung zu stellen bzw. darauf hinzuwir- ken, dass diese erstellt werden; - Dritte (z.B. Ärzte) im Bedarfsfall zu ermächtigen, die erforderlichen 4. Beginn und Ende der Versicherung Auskünfte zu erteilen; Die Versicherung beginnt mit dem Beitritt zum Gruppenversicherungs- - einen Unfalltod innerhalb von 48 Stunden zu melden; vertrag. - Schäden durch strafbare Handlungen unverzüglich bei der zustän- Die Versicherung endet mit dem Ablauf der Gültigkeit der Kreditkarte, digen Polizeidienststelle anzuzeigen und sich die Anzeige beschei- jedoch nicht vor dem Zeitpunkt, für den der Beitrag für das laufende nigen zu lassen und diese Bescheinigung dem Versicherer einzu- Versicherungsjahr gezahlt wurde. reichen. Die Versicherung endet ebenfalls durch Kündigung des Gruppenversi- cherungsvertrages durch uns oder die Versicherungsnehmerin. Darüber hinaus gelten die in den jeweiligen Teilen der Allgemeinen Ver- sicherungsbedingungen der jeweiligen Deckungen zusätzlich aufgeführ- 5. Kontaktdaten für die Abwicklung von Assistance- und Versiche- ten Obliegenheiten. rungsleistungen 9. Folgen der Nichtbeachtung von Obliegenheiten Beauftragt mit der Abwicklung der Assistance und Versicherungsleis- Wird eine Obliegenheit im Leistungsfall vorsätzlich verletzt, verlieren Sie tungen ist: Ihren Versicherungsschutz. Bei grob fahrlässiger Verletzung einer Ob- liegenheit ist der Versicherer berechtigt, ihre Leistung in einem der One Underwriting Agency GmbH Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Luxemburger Allee 4 Beides gilt nur, wenn Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform auf 45481 Mülheim an der Ruhr diese Rechtsfolgen hingewiesen wurden. Weisen Sie nach, dass Sie die Obliegenheit nicht grob fahrlässig ver- Tel. +49 (0) 2103 34 6415 letzt haben, bleibt der Versicherungsschutz bestehen. E-Mail: santander@lifestyle-protection.com Der Versicherungsschutz bleibt auch bestehen, wenn Sie nachweisen, Schadenmeldeportal: dass die Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt oder die https://schaden.oneunderwriting.de/santander-kreditkarten Feststellung des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang der Leistung ursächlich war. Das gilt nicht, wenn Sie die Oblie- genheit arglistig verletzt haben. Darüber hinaus gelten die in den jeweiligen Teilen der Allgemeinen Ver- sicherungsbedingungen der jeweiligen Deckungen zusätzlich aufgeführ- ten Folgen der Nichtbeachtung von Obliegenheiten. 1 Maßgeblich sind die jeweiligen Versicherungsbedingungen des Vertrages zwischen der Openbank Deutschland AG und den Versicherern. SANVB 1102 05.2026 Seite 1 von 4 10. Kenntnis und Verhalten der versicherten Person Die Kenntnis und das Verhalten der versicherten Person kann berück- A. Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Verkehrs- sichtigt werden, sofern nach den Versicherungsbedingungen und den mittel-Unfallversicherung und Auslandsreise- gesetzlichen Vorschriften die Kenntnis und das Verhalten des Versiche- Privathaftpflichtversicherung rungsnehmers von rechtlicher Bedeutung ist (§ 47 VVG). Versicherte Personen 11. Beschwerdeverfahren Versichert sind – ohne Namensangabe alle Personen, Der Karteninhaber oder die versicherte Person steht stets im Mittelpunkt - die Inhaber einer von der Versicherungsnehmerin ausgegebenen und der Bemühungen des Versicherers. Sollte der Karteninhaber oder die gültigen AvD Visa-Karte mit Versicherungsschutz sind; versicherte Person dennoch unzufrieden sein, kann er sich an den Ver- - deren mitreisende Ehepartner bzw. in häuslicher und eheähnlicher sicherer wenden: Gemeinschaft lebende Lebensgefährten - mitreisende unterhaltsberechtigte Kinder des Karteninhabers bis zur Lifestyle Protection AG Vollendung des 25. Lebensjahres. Proactiv-Platz 1 40721 Hilden Oder per E-Mail an santander@lifestyle-protection.com 1. Verkehrsmittelunfall-Versicherung bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel Sie können sich mit einer Beschwerde auch an folgende Beschwerde- stellen wenden: 1.1 Voraussetzung für den Versicherungsschutz Die Lifestyle Protection AG ist Mitglied im Verein Versicherungsom- Voraussetzung für den nachstehend beschriebenen Versicherungs- budsmann e. V. Sie können somit das kostenlose außergerichtliche schutz ist, dass der Karteninhaber die Kosten für die Beförderung in ei- Streitschlichtungsverfahren in Anspruch nehmen. Der Versiche- nem öffentlichen Verkehrsmittel oder eine Dienst- und/oder Privatreise rungsombudsmann ist zu erreichen unter (auch Pauschalreise), in der nachweislich die Benutzung eines öffentli- chen Verkehrsmittels im Reisepreis enthalten ist, mittels einer AvD Visa- Versicherungsombudsmann e. V. Karte bezahlt und das Kartenkonto in Deutschland mit diesen Kosten Postfach 080632 belastet wird. 10006 Berlin Telefon: 0800 369 6000; Fax: 0800 369 9000 E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de 1.2 Versicherungsumfang / Beginn und Ende des Versicherungsschut- Internet: www.versicherungsombudsmann.de zes Der Versicherung liegen die Allgemeinen Unfallversicherungs- Alternativ können Sie sich an unsere Aufsichtsbehörde wenden: Bedingungen (AUB 2008*) zugrunde. In Abänderung der AUB 2008 be- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) steht Versicherungsschutz ausschließlich für Unfälle, die den versicher- Sektor Versicherungsaufsicht ten Personen während der Benutzung von folgenden öffentlichen Ver- Graurheindorfer Str. 108 kehrsmitteln zustoßen: 53117 Bonn, Deutschland - Flugzeuge, Schiffe, Bahnen, Busse, Taxis. Unfälle beim Ein- und Verbrauchertelefon: 0800 2100 500 Aussteigen sind mitversichert. Bei Flugreisen erstreckt sich der E-Mail: poststelle@bafin.de Versicherungsschutz auch auf Unfälle während einer vom Luft- Internet: www.bafin.de fahrtunternehmen durchgeführten Ersatzbeförderung. Ferner er streckt sich der Versicherungsschutz auf jeden Aufenthalt auf ei- Bitte beachten Sie, dass die BaFin keine Schiedsstelle ist und einzelne nem Flughafen während einer Reise bei Zwischenlandungen. So- Streitfälle nicht verbindlich entscheiden kann. fern der Versicherungsschutz für eine Flugreise besteht, erstreckt sich der Versicherungsschutz auch auf die Benutzung öffentlicher Wenn Sie eine Beschwerde beim Versicherungsombudsmann oder bei Verkehrsmittel auf der direkten Fahrt zum Flughafen unmittelbar vor einer der Aufsichtsbehörden einlegen, beeinträchtigt das nicht Ihr Recht, dem vorgesehenen Abflug bzw. auf der direkten Fahrt vom Flugha- Ihre Ansprüche durch eine Klage vor dem zuständigen Gericht zu ver- fen, unmittelbar nach Ankunft des Flugzeuges. Dies gilt unabhängig folgen. davon, ob diese Kosten für die Beförderung mit einer AvD Visa- Karte bezahlt werden. 12. Datenschutz Der Karteninhaber genießt als versicherte Person Versicherungsschutz 1.3 Versicherungssummen im Rahmen eines Gruppenversicherungsvertrages, den die Openbank Deutschland AG als Versicherungsnehmerin mit Lifestyle Protection AG, Die Versicherungssummen betragen als Versicherer abgeschlossen hat. Im Hinblick auf die Durchführung EUR 390.000,– für den Todesfall als Fluggast dieses Gruppenversicherungsvertrages ist die Lifestyle Protection AG, EUR 260.000,– für den Todesfall in sonstigen öffentlichen Verkehrs- der datenschutzrechtlich Verantwortliche im Sinne von Artikel 24 der mitteln Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). EUR 6.000,– für den Todesfall bei Kindern, die das 14. Lebensjahr Der Karteninhaber erhält zusammen mit diesen Versicherungsunterla- noch nicht vollendet haben gen ein Merkblatt, in dem die Lifestyle Protection AG, die gemäß Artikel EUR 260.000,– für den Invaliditätsfall 13 DSGVO vorgesehenen Informationen über den Umgang mit den EUR 520.000,– bei Vollinvalidität (100%) personenbezogenen Daten informiert. EUR 55.000,– Bergungskosten EUR 11.000,– kosmetische Operationen EUR 110,– Unfallkrankenhaustagegeld ohne Genesungsgeld 13. Recht, Gerichtsstand, und Vertragssprache Das Unfallkrankenhaustagesgeld wird abweichend von Ziffer 2.4 AUB (1) Es findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung, auch 2008 nur bei Unfällen im Ausland gewährt. während der Vertragsanbahnung. Werden durch ein Unfallereignis mehrere versicherte Personen getötet (2) Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versicherer oder verletzt, so ist die Höchstleistung des Versicherers auf EUR können bei dem für den Geschäftssitz Hilden örtlich zuständigen Gericht 5.200.000,– für den Todes- und Invaliditätsfall begrenzt. Wird dieser Be- geltend gemacht werden. Sie können eine Klage aber auch an dem für trag überschritten, so werden die Versicherungsleistungen aller an dem Ihren Wohnsitz bzw. - wenn Sie über keinen festen Wohnsitz verfügen - Unfallereignis beteiligter Personen im entsprechenden Verhältnis ge- an dem für Ihren gewöhnlichen Aufenthalt zuständigen Gericht einrei- kürzt. chen. Dies gilt nicht, wenn Sie nach Vertragsschluss Ihren Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegen. Wir können An- 1.4 Ausschlüsse sprüche aus dem Versicherungsvertrag bei dem für Ihren Wohnsitz zu- ständigen Gericht geltend machen. Verlegen Sie nach Vertragsschluss Die Benutzung folgender Verkehrsmittel bleibt vom Versicherungs- Ihren Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland oder ist die- schutz ausgeschlossen: ser im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt, so ist das Gericht zu- - Schienenfahrzeuge in Vergnügungsparks oder ähnlichen Anlagen; ständig, in dessen Bezirk Sie Ihren letzten Wohnsitz bzw. gewöhnlichen - Busse, die im Rahmen von Rundfahrten (Abfahrtsort ist gleich An- Aufenthalt im Inland hatten. kunftsort) verkehren; (3) Für Klagen aus dem Versicherungsverhältnis gegen die Versicherungs- - Verkehrsmittel, die überwiegend zu Wohnzwecken genutzt werden, nehmerin ist das Gericht des Ortes zuständig, an dem die Versiche- z.B. Kreuzfahrtschiffe und Hausboote rungsnehmerin ihren Sitz hat. (4) Die Vertragssprache ist deutsch. * Einzusehen im Internet des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft – GDV – www.gdv.de unter „Versicherungsbedingungen“ SANVB 1102 05.2026 Seite 2 von 4 2. Insassen-Tankunfall-Versicherung bei der Benutzung privater Pkw, Versicherungsschutz besteht subsidiär zu anderweitig bestehenden Firmen- oder Selbstfahrervermietfahrzeugen im In- und Ausland Haftpflichtversicherungen; sofern also Versicherungsschutz für dieselbe Gefahr noch bei einem anderen Haftpflichtversicherer besteht, geht der anderweitige Vertrag diesem Vertrag vor. Meldet der Karteninhaber den 2.1 Voraussetzungen für den Versicherungsschutz Schadenfall der Lifestyle Protection AG, so wird diese insoweit auch in Voraussetzung für den nachstehend beschriebenen Versicherungs- Vorleistung treten. schutz ist, dass der Karteninhaber oder eine versicherte Person das Fahrzeug im Zeitpunkt des Unfalles gelenkt hat und die letzte Tank- rechnung vor dem Unfall mit einer AvD Visa-Karte beglichen wurde. 4.3 Deckungssummen EUR 1.050.000,– pauschal für Personen- und/oder Sachschäden. Diese Gesamtleistung für alle Schadenereignisse eines Versicherungs- 2.2 Versicherungsumfang jahres ist je Karteninhaber einer AvD Visa-Karte auf EUR 2.100.000,– Der Versicherung liegen die Allgemeinen Unfallversicherungs- pauschal für Personen- und/oder Sachschäden begrenzt. Bedingungen (AUB 2008*) zugrunde. In Abänderung der AUB 2008 be- steht Versicherungsschutz ausschließlich für Unfälle, die den versicher- Sämtliche vorgenannten Versicherungssummen stellen die ten Personen als Lenker bzw. Insasse eines privaten PKWs, Firmen- Höchstleistung für jede einzelne versicherte Person dar, unabhän- PKWs oder Selbstfahrervermietfahrzeuges zustoßen. gig davon, ob Versicherungsschutz über eine oder mehrere Kredit- Der Versicherungsschutz beginnt ab dem Zeitpunkt der Betankung und karten der Openbank Deutschland AG besteht. gilt für jeweils eine Woche. Bei monatlicher Abrechnung mit der AvD Vi- sa-Karte wird ebenfalls auf den jeweiligen Einzeltankvorgang abgestellt, je doch besteht Versicherungsschutz frühestens nach Begleichung der Besondere Bedingungen für die Mitversicherung von Ber- ersten Monatsrechnung mit einer AvD Visa-Karte. gungskosten in der Allgemeinen Unfallversicherung Bei der Benutzung von Selbstfahrervermietfahrzeugen besteht Versi- 1. Hat der Versicherte einen unter den Versicherungsvertrag fallenden cherungsschutz für den Zeitraum, für den die Bezahlung durch eine AvD Unfall erlitten, ersetzt der Versicherer bis zur Höhe des im Versiche- Visa-Karte nachweislich vereinbart wurde. rungsschein festgelegten Betrages die entstandenen notwendigen Kos- ten für: 2.3 Pauschal-Versicherungssummen je Fahrzeug a) Such-, Rettungs- oder Bergungseinsätze von öffentlichrechtlich oder privatrechtlich organisierten Rettungsdiensten, soweit hier- EUR 52.000,– für den Todesfall für üblicherweise Gebühren berechnet werden, EUR 52.000,– für den Invaliditätsfall b) Transport des Verletzten in das nächste Krankenhaus oder zu Im Leistungsfall wird die Versicherungssumme für den Todesfall und für einer Spezialklinik, soweit medizinisch notwendig und ärztlich den Invaliditätsfall, jeweils durch die Anzahl der verunfallten versicher- angeordnet, ten Personen geteilt. Jede Person ist mit dem entsprechenden Teilbe- c) Mehraufwand bei der Rückkehr des Verletzten zu seinem ständi- trag der jeweiligen Versicherungssumme versichert. gen Wohnsitz, soweit die Mehrkosten auf ärztliche Anordnungen zurückgehen oder nach der Verletzungsart unvermeidbar waren, 2.4 Ausschlüsse d) Überführung zum letzten ständigen Wohnsitz im Todesfalle. 2. Hat der Versicherte für die Kosten nach 1. a) einzustehen, obwohl er Die Benutzung folgender Verkehrsmittel bleibt vom Versicherungs- keinen Unfall erlitten hatte, ein solcher aber unmittelbar drohte oder schutz ausgeschlossen: nach den konkreten Umständen zu vermuten war, ist der Versicherer - Verkehrsmittel, die überwiegend zu Wohnzwecken genutzt werden, ebenfalls ersatzpflichtig. z.B. Wohnmobile und Wohnwagen 3. Soweit ein anderer Ersatzpflichtiger eintritt, kann der Erstattungsan- - Motorräder und Trikes spruch gegen den Versicherer nur wegen der restlichen Kosten geltend gemacht werden. Bestreitet ein anderer Ersatzpflichtiger seine Leis- 3. Gliedertaxe / Leistung bei Invalidität tungspflicht, kann sich der Versicherungsnehmer unmittelbar an den Im Rahmen der versicherten Leistungen gemäß Ziffer 1 und Ziffer 2 leis- Versicherer halten. tet der Versicherer die Invaliditätsentschädigung in Abänderung von Zif- 4. Bestehen für den Versicherten bei dem Versicherer mehrere Unfallver- fer 2.1.2 der AUB 2008 ausschließlich für den vollständigen Verlust oder sicherungen, können mitversicherte Bergungskosten nur aus einem die- die vollständige Gebrauchsunfähigkeit folgender Körperteile oder Sin- ser Verträge verlangt werden. nesorgane wie folgt: 5. Sind für den Versicherten bei dem Versicherer im selben oder einem Arm 70% anderen Vertrag die unter Punkt 1 genannten Kosten auch durch ande- Hand 50% re Versicherungsbedingungen (z.B. für Flugrückholkosten, Auslandsrei- Daumen und Zeigefinger zusammen 50% sekrankenversicherung) versichert, können sie nur aus einer dieser ver- Bein 70% sicherten Leistungen verlangt werden. Die Versicherungssummen ad- Fuß 50% dieren sich nicht. Sehkraft beider Augen 100% Gehör 100% Sprache 100% Besondere Bedingungen für die Mitversicherung der Kosten Die Ziffern 2.1.2.2.1 und 2.1.2.2.2 der AUB 2008 sind gestrichen, d.h., für kosmetische Operationen bei Teilverlust oder teilweiser Funktionsbeeinträchtigung erfolgt keine 1. Wird durch einen Unfall die Körperoberfläche der versicherten Person Leistung. derart beschädigt oder verformt, dass nach Abschluss der Heilbehand- Bei vollständigem Verlust bzw. vollständiger Gebrauchsunfähigkeit von lung das äußere Erscheinungsbild der versicherten Person hierdurch mehreren der vorgenannten Körperteile oder Sinnesorgane werden die dauernd beeinträchtigt ist und entschließt sich die versicherte Person, jeweils in Betracht kommenden Invaliditätsgrade zusammengerechnet. sich einer kosmetischen Operation zum Zwecke der Beseitigung des Mehr als 100% werden jedoch nicht berücksichtigt. Mangels zu unterziehen, so übernimmt der Versicherer die mit der Ope- ration und der klinischen Behandlung in Zusammenhang stehenden 4. Auslandsreise-Privathaftpflichtversicherung Kosten für Arzthonorare, Medikamente, Verbandszeug und sonstige ärztlich verordnete Heilmittel sowie die Kosten für die Unterbringung und Verpflegung in der Klinik bis zur Höhe der vereinbarten Versiche- 4.1 Voraussetzung für den Versicherungsschutz rungssumme. Der Versicherungsschutz ist vom Einsatz der Karte unabhängig. 2. Die Operation und die klinische Behandlung der versicherten Person müssen bis zum Ablauf des dritten Jahres nach dem Unfall erfolgt sein. 4.2 Versicherungsumfang Hat die versicherte Person bei Eintritt des Unfalles das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet, erfolgt ein Ersatz der Kosten auch dann, wenn die Der Versicherung liegen die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für Operation und die klinische Behandlung nicht innerhalb dieser Frist, die Haftpflichtversicherung (AHB 2008*) sowie die Allgemeinen Bestim- aber vor Vollendung des 21. Lebensjahres der versicherten Person mungen für die Privathaftpflichtversicherung (Risikobeschreibungen, Er- durchgeführt werden. läuterungen und Besondere Bedingungen) zugrunde. 3. Ausgeschlossen vom Ersatz sind Kosten für Nahrungs- und Genussmit- In Abänderung dieser Bedingungen besteht Versicherungsschutz aus- tel, für Bade- und Erholungsreisen sowie für Krankenpflege, soweit nicht schließlich für den Fall, dass die versicherte Person wegen eines wäh- die Zuziehung von beruflichem Pflegepersonal ärztlich angeordnet wird. rend der Wirksamkeit der Versicherung eingetretenen Schadenereignis- 4. Bestehen für den Versicherten bei dem Versicherer mehrere Unfallver- ses (Versicherungsfall), das einen Personen-, oder Sachschaden zur sicherungen, können mitversicherte Kosten für kosmetische Operatio- Folge hatte, aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrecht- nen nur aus einem dieser Verträge verlangt werden. lichen Inhalts von einem Dritten im Ausland auf Schadensersatz in An- 5. Sind für den Versicherten bei dem Versicherer im selben oder einem spruch genommen wird. anderen Vertrag die unter Punkt 1 genannten Kosten auch durch ande- re Versicherungsbedingungen (z.B. für Flugrückholkosten, Auslandsrei- sekrankenversicherung) versichert, können sie nur aus einer dieser ver- sicherten Leistungen verlangt werden. Die Versicherungssummen ad- * Einzusehen im Internet des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft dieren sich nicht. – GDV – www.gdv.de unter „Versicherungsbedingungen“ SANVB 1102 05.2026 Seite 3 von 4 Stand: Dezember 2025 SANVB 1102 05.2026 Seite 4 von 4