Preis- und Leistungsverzeichnis  10. Juli 2026 • Abkürzungen / Erläuterungen / Glossar • Kapitel A: Allgemeine Informationen zur Sparkasse/Landesbank • Kapitel B: Girokonto und Zahlungsverkehr • Kapitel C: Sparverkehr und Wertpapiergeschäft • Kapitel D: Kreditgeschäft • Kapitel E: Sonstiges Die Sparkasse/Landesbank kann gemäß Nr. 17 Abs. 3 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Sparkasse (AGB-Sparkassen) für Leistungen, die nicht Gegenstand einer Vereinbarung oder im Preis- und Leistungsverzeichnis aufgeführt sind, und die nach den Umständen zu urteilen nur gegen eine Vergütung zu erwarten sind, ein nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen angemessenes Entgelt verlangen. Ein solches Entgelt kann nur verlangt werden, wenn die Leistungen im Auftrag des Kunden oder in dessen mutmaßlichem Interesse erbracht werden. Die Sparkasse/Landesbank wird nach Nr. 17 Abs. 4 AGB-Sparkassen für Tätigkeiten, zu deren Erbringung sie bereits gesetzlich oder aufgrund einer vertraglichen Nebenpflicht verpflichtet ist oder die sie im eigenen Interesse erbringt, kein Entgelt berechnen, es sei denn, es ist gesetzlich zulässig und wird nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen erhoben. 101 580.000 (Fassung 10.07.2026) – v22.3 © S-Management Services • DSV Gruppe 1 Inhaltsverzeichnis Abkürzungen / Erläuterungen / Glossar ..................................................................................................................... 4 A. Allgemeine Informationen zur Sparkasse/Landesbank .................................................................................... 5 I. Name und Anschrift der Sparkasse/Landesbank ................................................................................................ 5 II. Zuständige Aufsichtsbehörden ............................................................................................................................ 5 III. Eintragung im Handelsregister ............................................................................................................................ 5 IV. Vertragssprache ................................................................................................................................................... 5 V. Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeiten .................................................... 5 VI. Hinweis zur Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß EU- Geldtransferverordnung .............................. 6 VII. Hinweis zur Umsatzsteuer ................................................................................................................................... 6 B. Girokonto und Zahlungsverkehr ......................................................................................................................... 7 I. Girokonten ........................................................................................................................................................... 7 1. Preismodelle für Privatkonten ..................................................................................................................... 7 2. Preise für Geschäftskonten ........................................................................................................................ 8 3. Preise für Fremdwährungskonten ............................................................................................................... 9 4. Kontoauszug (pro Vorgang) ........................................................................................................................ 9 5. Rechnungsabschluss ................................................................................................................................ 10 5.1. Privatkonten ...................................................................................................................................... 10 5.2. Geschäftskonten ............................................................................................................................... 10 6. Geduldete Kontoüberziehungen ............................................................................................................... 10 7. Kontowecker ............................................................................................................................................. 10 8. Entgelte für die Belastung von vereinbarten Zahlungen innerhalb des eigenen Hauses ......................... 10 9. Bereitstellung der Entgeltaufstellung gemäß Zahlungskontengesetz ...................................................... 10 II. Erbringung von Zahlungsdiensten ..................................................................................................................... 11 1. Überweisungen ......................................................................................................................................... 11 1.1. Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere bzw. aus anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)in Euro oder in anderen EWR-Währungen ....................................... 11 1.1.1 Überweisungsaufträge ...................................................................................................................... 11 1.1.2 Gutschrift einer Überweisung ........................................................................................................... 13 1.2. Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere bzw. aus anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung)sowie alle Überweisungen in und aus Staaten außerhalb des EWR (Drittstaaten)...... 14 1.2.1. Überweisungsaufträge ...................................................................................................................... 14 1.2.2 Gutschrift einer Überweisung ........................................................................................................... 15 2. Lastschriften .............................................................................................................................................. 16 2.1. Lastschriften innerhalb Deutschlands und aus anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) ................................................................................................................................. 16 2.1.1 SEPA-Basis-Lastschrift ..................................................................................................................... 16 2.1.2. SEPA-Firmen-Lastschrift .................................................................................................................. 16 2.2 Lastschriften aus weiteren Staaten ................................................................................................... 17 2.2.1. SEPA-Basis-Lastschrift ..................................................................................................................... 17 2.2.2. SEPA-Firmen-Lastschrift .................................................................................................................. 17 2.3. Einreichungsfristen für SEPA-Lastschriften ...................................................................................... 17 2.3.1. SEPA-Basis-Lastschriften ................................................................................................................. 17 2.3.2 SEPA-Firmen-Lastschriften .............................................................................................................. 18 2.4. Lastschrifteinzug ............................................................................................................................... 18 2.4.1 Entgelte im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren .................................................................................. 18 2.4.2. Entgelte im SEPA-Firmenlastschriftverfahren .................................................................................. 18 3. Kartengestützter Zahlungsverkehr ............................................................................................................ 19 3.1. Mastercard/Visa Card Kartenprodukte (Kredit- und Debitkarten) ..................................................... 19 3.2. Sparkassen-Card (Debitkarte) .......................................................................................................... 20 3.3. Bargeldauszahlung ........................................................................................................................... 21 3.4. Ausführungsfrist ................................................................................................................................ 23 4. Kassengeschäfte ...................................................................................................................................... 23 4.1 Bargeldeinzahlung ............................................................................................................................ 23 4.1.1 Privatkonten ...................................................................................................................................... 23 4.1.2 Geschäftskonten ............................................................................................................................... 23 4.2 Bargeldauszahlung ........................................................................................................................... 23 5. Online-Banking, Electronic Banking, Firmenkundenportal und Wero ...................................................... 23 5.1. Online-Banking (PIN/TAN/FinTS) ..................................................................................................... 23 5.2. Electronic Banking für Unternehmer ................................................................................................. 24 5.3 Zahlungsdienste über Electronic Banking/FinTS .............................................................................. 24 101 580.000 (Fassung 10.07.2026) – v22.3 © S-Management Services • DSV Gruppe 2 5.4 Wero ..................................................................................................................................................... 26 5.4.1 Limite .................................................................................................................................................... 26 5.4.2 Entgelte ................................................................................................................................................. 27 5.4.3 Ausführungsfrist .................................................................................................................................... 27 5.4.4 Annahmezeiten ..................................................................................................................................... 27 6. Umrechnungskurs bei der Erbringung von Zahlungsdiensten in fremder Währung ................................ 27 6.1. Kartengestützte Zahlungsdienste ......................................................................................................... 27 6.2. Sonstige Zahlungsdienste .................................................................................................................... 27 7. Geschäftstage und Annahmezeiten der Sparkasse/Landesbank ............................................................ 27 III. Scheckverkehr ................................................................................................................................................... 29 1. Allgemein .................................................................................................................................................. 29 2. Grenzüberschreitender Scheckverkehr .................................................................................................... 29 2.1 Scheckzahlungen aus dem Ausland..................................................................................................... 29 2.2 Umrechnungskurse ............................................................................................................................... 29 C. Sparverkehr und Wertpapiergeschäft .............................................................................................................. 30 I. Sparkonto ........................................................................................................................................................... 30 1. Allgemeines .............................................................................................................................................. 30 2. Beginn und Ende der Verzinsung (Wertstellung) ..................................................................................... 30 II. Wertpapiere ....................................................................................................................................................... 30 1. Sparkassen-Depot .................................................................................................................................... 30 1.1 Depotleistungen (inkl. MwSt.) ............................................................................................................... 30 1.2 Effektive Stücke .................................................................................................................................... 31 1.3 Transaktionsleistungen ......................................................................................................................... 31 1.4 Ersatz von Aufwendungen .................................................................................................................... 32 2. S-Neo Depot ............................................................................................................................................. 32 2.1 Depotleistungen (inkl. MwSt.) ............................................................................................................... 32 2.2 Effektive Stücke .................................................................................................................................... 33 2.3 Transaktionsleistungen ......................................................................................................................... 33 2.4 Ersatz von Aufwendungen .................................................................................................................... 33 D. Kredite.................................................................................................................................................................. 34 I. Kredite/sonstige Kontoüberziehungen ............................................................................................................... 34 II. Bankbürgschaft (Aval)........................................................................................................................................ 34 E. Sonstiges ............................................................................................................................................................. 35 I. Im Auftrag des Kunden vorgenommene Dienstleistungen ................................................................................ 35 II. Duplikaterstellung im Auftrag des Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht und nicht bereits durch die Kapitel B.I.4, B.I.5, B II.3.1 h, B.II.5.2 oder C.II.1. erfasst) .......................................... 35 III. Bankauskunft im Auftrag des Kunden ............................................................................................................... 35 101 580.000 (Fassung 10.07.2026) – v22.3 © S-Management Services • DSV Gruppe 3 Abkürzungen / Erläuterungen / Glossar In diesem Preis- und Leistungsverzeichnis bedeuten die folgenden Begriffe, Bezeichnungen oder Abkürzungen: Andere EWR-Staaten Alle anderen EWR-Staaten als Deutschland BIC Bank/Business Identifier Code (internationale Bankleitzahl/ Bankidentifikationsnummer) Drittstaaten Alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) Drittstaatenwährung Währung eines Staates außerhalb des EWR, z. B. US-Dollar EBICS Electronic Banking Internet Communication Standard EWR Europäischer Wirtschaftsraum EWR-Währungen Alle Währungen der EWR-Staaten. Dies sind derzeit: Euro, Dänische Krone, Isländische Krone, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken (nur für Liechtenstein), Tschechische Krone, Ungarischer Forint. EWR-Fremdwährung Alle anderen (nationalen) EWR-Währungen, die nicht der Euro sind. Dies sind derzeit: Dänische Krone, Isländische Krone, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken (nur für Liechtenstein), Tschechische Krone, Ungarischer Forint. EWR-Staaten Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums Fremdwährung Jede andere Währung als der Euro IBAN International Bank Account Number (internationale Bankkontonummer) max. maximal mind. mindestens SEPA Single Euro Payments Area (Einheitlicher Euro- Zahlungsverkehrsraum). Meint den einheitlichen Zahlungsverkehrsraum für Euro-Zahlungen innerhalb und zwischen den an SEPA teilnehmenden europäischen Staaten. SEPA-Drittstaaten meint die SEPA-Teilnehmerstaaten und -gebiete außerhalb des EWR. Dies sind derzeit: Andorra, Gibraltar, Guernsey, Isle of Man, Jersey, Monaco, San Marino, Schweiz, St. Pierre und Miquelon, Vatikanstadt, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland. SMS Short Message Service (Kurznachrichtendienst) Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums EWR-Staaten meint alle Staaten, die dem Europäischen Wirtschaftsraum angehören. Dies sind derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion, St. Barthélemy, St. Martin (französischer Teil)), Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn sowie Zypern. SWIFT Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication (Gesellschaft für weltweite Interbanken-Finanztelekommunikation) ZD Zahlungsdienstleister ZKG Zahlungskontengesetz zzgl. zuzüglich A. Allgemeine Informationen zur Sparkasse/Landesbank Auf mögliche Änderungen dieser allgemeinen Informationen wird die Sparkasse/Landesbank den Kunden direkt oder per Kontoauszug hinweisen. I. Name und Anschrift der Sparkasse/Landesbank Nassauische Sparkasse Anstalt des öffentlichen Rechts Rheinstraße 42 - 46 65185 Wiesbaden Telefon: 0611/364-0 Telefax: 0611/364-948 39 II. Zuständige Aufsichtsbehörden Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn und Marie-Curie-Str. 24 - 28, 60439 Frankfurt am Main (Internet: www.bafin.de). Europäische Zentralbank, Sonnemannstraße 20, 60314 Frankfurt am Main Postanschrift: Europäische Zentralbank, 60640 Frankfurt am Main (Internet: www.ecb.europa.eu) III. Eintragung im Handelsregister Wiesbaden HRA 4647 IV. Vertragssprache Maßgebliche Sprache für die Geschäftsbeziehung zum Kunden ist deutsch. V. Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeiten Bei Streitigkeiten mit der Sparkasse besteht die Möglichkeit, sich an die Schlichtungsstelle beim Deutschen Sparkassen- und Giroverband e. V. (DSGV) zu wenden. Der Schlichtungsantrag kann direkt auf dem gesicherten Online-Portal der Schlichtungsstelle beim DSGV ausgefüllt und elektronisch eingereicht werden unter: https://www.s-schlichtungsstelle.de Das Anliegen kann alternativ in Textform an die folgende Adresse gerichtet werden: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. Schlichtungsstelle Charlottenstraße 47 10117 Berlin Näheres regelt die Verfahrensordnung der Schlichtungsstelle beim DSGV, die auf der Webseite https://www.s-schlichtungsstelle.de abrufbar ist und auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Die Nassauische Sparkasse nimmt am Streitbeilegungsverfahren vor dieser anerkannten Verbraucherschlichtungsstelle teil. Es besteht ferner die Möglichkeit, eine zivilrechtliche Klage einzureichen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht stellt unter https://www.bafin.de/DE/Verbraucher/BeschwerdenStreitschlichtung/BeiBaFinbeschweren/BeiBaFinbeschw eren_node.html Wissenswertes zu Beschwerden über beaufsichtigte Unternehmen bereit. 101 580.000 (Fassung 10.07.2026) – v22.3 © S-Management Services • DSV Gruppe 5 Bei behaupteten Verstößen gegen - das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz, - die §§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder - Artikel 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche kann darüber hinaus schriftlich, elektronisch oder zur Niederschrift bei der Bundesanstalt unter Angabe des Sachverhalts und des Beschwerdegrunds Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht eingelegt werden. Die Adressen lauten: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Graurheindorfer Str. 108 53117 Bonn oder Marie-Curie-Str. 24 – 28 60439 Frankfurt am Main Zudem besteht in diesen Fällen auch die Möglichkeit, eine Beschwerde unmittelbar bei der Sparkasse (Name und Anschrift siehe oben Kapitel A.I.) einzulegen. Die Sparkasse wird Beschwerden in Textform (z. B. mittels Brief oder Telefax) beantworten. VI. Hinweis zur Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß EU- Geldtransferverordnung Die „Verordnung (EU) 2023/1113 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 2023 über die Übermittlung von Angaben bei Geldtransfers und Transfers bestimmter Kryptowerte“ (EU-Geldtransfer- verordnung) dient dem Zweck der Verhinderung, Aufdeckung und Ermittlung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung bei Geldtransfers/ Kryptowertetransfers. Sie verpflichtet die Sparkasse/Landesbank bei der Ausführung von Geldtransfers Angaben zum Zahler und Zahlungsempfänger zu prüfen und zu übermitteln. Diese Angaben bestehen aus Name, Kundenkennung sowie ggf. der Rechtsträgerkennung (Legal Entity Identifier bzw. LEI) oder, in Ermangelung dessen, einer verfügbaren gleichwertigen amtlichen Kennung von Zahler und Zahlungsempfänger und der Adresse des Zahlers. Bei Geldtransfers innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums kann auf die Weiterleitung der Adresse und der LEI verzichtet werden, jedoch können gegebenenfalls diese Angaben vom Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers angefordert werden. Bei der Angabe von Name und gegebenenfalls Adresse, LEI (oder, in Ermangelung dessen, einer verfügbaren gleichwertigen amtlichen Kennung) nutzt die Sparkasse/Landesbank die in ihren Systemen hinterlegten Daten, um den gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen. Mit der Verordnung wird erreicht, dass aus den Zahlungsverkehrsdatensätzen selbst immer eindeutig bestimmbar ist, wer Zahler und Zahlungsempfänger ist. Das heißt auch, dass die Sparkasse/Landesbank Zahlungsdaten überprüfen, Nachfragen anderer Kreditinstitute zur Identität des Zahlers beziehungsweise Zahlungsempfängers beantworten und auf Anfrage diese Daten den zuständigen Behörden zur Verfügung stellen muss. VII. Hinweis zur Umsatzsteuer Die ausgewiesenen Preise verstehen sich im Falle der Option zur Umsatzsteuerpflicht bei Unternehmen im Sinne des Umsatzsteuergesetzes zzgl. Umsatzsteuer. 101 580.000 (Fassung 10.07.2026) – v22.3 © S-Management Services • DSV Gruppe 6 B. Girokonto und Zahlungsverkehr I. Girokonten 1. Preismodelle für Privatkonten Hinweis: Für nicht aufgeführte Leistungen werden Entgelte gemäß den Kapiteln B.I.4, 6, 7; B.II.; B.III. und E berechnet. - Rechnungsabschluss vierteljährlich (Naspa Giro 18Plus: monatlich) kostenlos - Kontomodell (Preise in EUR) Naspa Giro Naspa Giro Naspa Giro Naspa Giro Naspa Service* Komfort Online 18 Plus Jugendkonto (Schüler, Azubis, (Kinder, Schüler, Studenten bis 30 Azubis, Studenten Jahre) bis 30 Jahre) 7,00 9,00 2,50 (im Bestands- (im Bestands- (unter Kontoführung monatlich geschäft bis geschäft bis 4.500 EUR 3,50 0,00 30.09.2018: 30.09.2018: Geldeingang im 5,00) 7,00) Quartal: 5,00) gewöhnliche SEPA-/Echtzeit- inkl. inkl. inkl. inkl. inkl. überweisungen online Wero-Zahlungsfunktion(en) inkl. inkl. inkl. inkl. inkl. (Überweisung) Lastschriften inkl. inkl. inkl. inkl. inkl. Online-Banking inkl. inkl. inkl. inkl. inkl. Bargeldauszahlungen mit der Sparkassen-Card (Debitkarte) an inkl. inkl. inkl. inkl. inkl. Geldautomaten der Sparkasse und der S-Finanzgruppe beleghafte SEPA-/Echtzeit- überweisungen; Bargeldauszahlungen an der Kasse, die am Geldautomaten inkl. inkl. 2,00 inkl. inkl. möglich sind; Auftrag per Telefon; Einrichtung und Ände- rung von Daueraufträgen am Telefon und im Finanz-Center Einrichtung und Änderung von inkl. inkl. 0,50 inkl. inkl. Daueraufträgen am SB-Terminal Kontoauszüge im inkl. inkl. inkl. inkl. inkl. Elektronischen Postfach Kontoauszüge am SB-Drucker/ 0,50 Überweisungen am SB-Terminal inkl. inkl. (3 Auszüge pro inkl. inkl. Quartal kostenfrei) Ausgabe von zwei Sparkassen- inkl. inkl. je 6,00 p. a. inkl. inkl. Cards (Debitkarten) Vorteilsleistungen (z. B. Reise- Center mit Rückvergütung, --- inkl. --- inkl. --- Ticket-Shop, Cashback-Shop etc.) * auch als Guthabenkonto (Girokonto für Jedermann/Bürgerkonto sowie Basiskonto nach Zahlungskontengesetz) erhältlich. 101 580.000 (Fassung 10.07.2026) – v22.3 © S-Management Services • DSV Gruppe 7 Kontomodell (Preise in EUR) – Altbestand (nicht mehr im Verkauf) Naspa-Privatkonto Komfort Kontoführung monatlich 8,00 gewöhnliche SEPA-/Echtzeit- inkl. überweisungen online Wero-Zahlungsfunktion(en) inkl. (Überweisung) Lastschriften inkl. Online-Banking inkl. Bargeldauszahlungen mit der Sparkassen-Card (Debitkarte) an Geldautomaten der inkl. Sparkasse und der S- Finanzgruppe beleghafte SEPA-/Echtzeit- überweisungen; Bargeldauszahlungen an der Kasse, die am Geldautomaten inkl. möglich sind; Auftrag per Telefon; Einrichtung und Ände- rung von Daueraufträgen am Telefon und im Finanz-Center Einrichtung und Änderung von inkl. Daueraufträgen am SB-Terminal Kontoauszüge im inkl. Elektronischen Postfach Kontoauszüge am SB-Drucker/ inkl. Überweisungen am SB-Terminal Ausgabe von zwei Sparkassen- inkl. Cards (Debitkarten) Hinweis: Für nicht aufgeführte Leistungen werden Entgelte gemäß den Kapiteln B.I.4, 6, 7; B.II.; B.III. und E berechnet. 2. Preise für Geschäftskonten Preis in EUR Giro Business Giro Business Plus Giro Business Pro (GB) (GB Plus) (GB Pro) Grundpreis monatlich 9,95 18,95 39,95 Postalische Bereitstellung/Übermittlung eines Kontoauszuges (tägl./wöchentl./monatl.) 2,00 2,00 2,00 Postenpreise (pro Posten) - beleghafte SEPA-/Echtzeit- 3,00 3,00 3,00 Überweisungen - Scheckeinreichungen 3,00 3,00 3,00 - Bargeldauszahlung Kasse 3,00 3,00 3,00 - Bargeldauszahlung SB-Terminal 0,60 0,45 0,35 - sonstige Buchungen 0,60 0,45 0,35 (Wird nur erhoben, wenn die Buchungen im Auftrag oder im Interesse des Kunden erfolgen. Das Entgelt wird nicht erhoben für die Stornierung einer Fehlbuchung, eine Buchung, die auf der Erfüllung gesetzlicher oder nebenvertraglich begründeter Pflichten der Sparkasse beruht oder eine Buchung, die auf einem fehlerhaft ausgeführten Zahlungsauftrag beruht.) Notaranderkonto/ Insolvenzverwalterkonto Kontoführung monatlich (beinhaltet Grundpreis inkl. SEPA-/Echtzeitüberweisungen beleghaft 20,00 und online, Lastschriften innerhalb des EWR in Euro, Online-Banking, Bargeldaus- und -einzahlungen Kasse und SB-Terminal, Einrichtung und Änderung von Daueraufträgen, Gutschriften aus SEPA-/Echtzeitüberweisungen innerhalb des EWR in Euro, Scheck- einreichungen Inland) 101 580.000 (Fassung 10.07.2026) – v22.3 © S-Management Services • DSV Gruppe 8 Preis in EUR Geschäftskonto für Vereine Kontoführung monatlich (beinhaltet Grundpreis, inkl. SEPA-/Echtzeitüberweisungen online, 2,50 Lastschriften innerhalb des EWR in Euro, Online-Banking, Bargeldaus- und -einzahlungen SB-Terminal, Einrichtung und Änderung von Daueraufträgen, Gutschriften aus SEPA- /Echtzeitüberweisungen innerhalb des EWR in Euro) Hinweis: Für nicht aufgeführte Leistungen werden Entgelte gemäß den Kapiteln B.I.4, 6, 7; B.II.; B.III. und E berechnet. 3. Preise für Fremdwährungskonten Grundpreis monatlich 7,50 Kontoauszug pro Auszugsversand 1,00 Entgelt pro Gutschrift bzw. Lastschrift* 0,50 - für die Abwicklung von Transaktionen im Auslandszahlungsverkehr und Dokumentengeschäft - im Zusammenhang mit der Abwicklung von Devisengeschäften und Umbuchungen gegen Eurokonten - im Zusammenhang mit Wertpapiertransaktionen - Scheckeinreichungen *Wird nur erhoben, wenn die Buchungen im Auftrag oder im Interesse des Kunden erfolgen. Das Entgelt wird nicht erhoben für die Stornierung einer Fehlbuchung, eine Buchung, die auf der Erfüllung gesetzlicher oder nebenvertraglich begründeter Pflichten der Sparkasse beruht oder eine Buchung, die auf einem fehlerhaft ausgeführten Zahlungsauftrag beruht. Hinweis: Für nicht aufgeführte Leistungen werden Entgelte gemäß den Kapiteln B.I.4, 6, 7; B.II.; B.III. und E berechnet. 4. Kontoauszug (pro Vorgang) Erstellung und Bereitstellung/Übermittlung in der vereinbarten Form, keine gesonderte Häufigkeit und dem vereinbarten Verfahren, soweit für das gewählte Berechnung Kontomodell nach Kapitel B I.1 bis I.3 nichts Abweichendes vereinbart wurde. Bereitstellung/Übermittlung auf Verlangen des Kunden , soweit dies über das Vereinbarte hinausgeht - Tagesauszug (bei Postversand) 0,90 - Wochenauszug (bei Postversand) 0,90 - Monatsauszug (bei Postversand) 0,90 Postversand von Kontoauszügen, die nach 180 Tagen am Kontoauszugsdrucker nicht abgerufen wurden - Privatkonten 1,00 - Geschäftskonten 2,00 Postversand von Kontoauszügen, die nach 360 Tagen am Kontoauszugsdrucker nicht abgerufen wurden - Zins&Cash- und Tagesgeldkonten 1,00 Erstellung und Bereitstellung/Übermittlung eines Duplikats von Kontoauszügen auf Verlangen des Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) - bei Postversand je 6,00 - bei Abholung in der Geschäftsstelle je 6,00 - Bereitstellung am SB-Terminal oder ePostfach je 1,00 Die Sparkasse/Landesbank unterrichtet den Kunden mindestens einmal monatlich auf dem für die Kontoinformation vereinbarten Weg über die Ausführung von Zahlungsvorgängen1. 101 580.000 (Fassung 10.07.2026) – v22.3 © S-Management Services • DSV Gruppe 9 5. Rechnungsabschluss 5.1. Privatkonten Die Erstellung und die Übermittlung von Rechnungsabschlüssen erfolgen stets unentgeltlich. Ausgenommen davon sind die Erstellung und Übermittlung von Duplikaten auf Verlangen des Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht). 5.2. Geschäftskonten Die Erstellung und die Übermittlung von Rechnungsabschlüssen erfolgen stets unentgeltlich. Ausgenommen davon sind die Erstellung und Übermittlung von Duplikaten auf Verlangen des Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht). 6. Geduldete Kontoüberziehungen Für Inanspruchnahmen des Kontos, die das Guthaben und ggf. eine eingeräumte Kontoüberziehung überschreiten (geduldete Kontoüberziehungen), sind die hierfür vertraglich vereinbarten Überziehungszinsen zu zahlen. Ist im Vertrag eine Vereinbarung nicht getroffen, sind die im Preisaushang aufgeführten Überziehungszinsen zu zahlen; dies gilt auch für Unternehmer. Bei Verbraucherdarlehensverträgen gelten ergänzend die gesetzlichen Vorschriften. 7. Kontowecker Preis in EUR Wecker für EWR-Währungsumrechnungsentgelt unentgeltlich (Kontowecker „EWR-Währung“) Hinweis: Mittels der nachfolgenden Kontowecker werden keine gesetzlichen Informationspflichten erfüllt. Die nachstehenden Entgelte werden nur berechnet, soweit für das gewählte Kontomodell nach Kapitel B Nummer I.1 bis I.3 nichts Abweichendes vereinbart wurde. Benachrichtigung für Echtzeitüberweisung (Kontowecker „Echtzeitüberweisung“) an den Zahlungsempfänger per - SMS je 0,10 - E-Mail kostenfrei - Push Nachricht (über Mobile-Banking-App) kostenfrei Benachrichtigung über sonstige Ereignisse (ohne Kontowecker „EWR-Währung“ und „Echtzeitüberweisung“) per - SMS je 0,10 - E-Mail kostenfrei - Push Nachricht (über Mobile-Banking-App) kostenfrei 8. Entgelte für die Belastung von vereinbarten Zahlungen innerhalb des eigenen Hauses Hinweis: Die nachstehenden Entgelte werden nur berechnet, soweit für das gewählte Kontomodell nach Kapitel B I.1 bis I.3 nichts Abweichendes vereinbart wurde. - fällige Darlehensraten kostenfrei - fällige Sparraten kostenfrei - Schließfachmietpreis kostenfrei 9. Bereitstellung der Entgeltaufstellung gemäß Zahlungskontengesetz Die Entgeltaufstellung gemäß Zahlungskontengesetz stellen wir Verbrauchern jährlich ab dem ersten Geschäftstag eines Jahres für das vorangegangene Kalenderjahr und bei Vertragsbeendigung bereit. Zur Anforderung der Entgeltaufstellung wenden Sie sich bitte an die Sparkasse/Landesbank. 101 580.000 (Fassung 10.07.2026) – v22.3 © S-Management Services • DSV Gruppe 10 II. Erbringung von Zahlungsdiensten Hinweis: Die nachstehenden Entgelte werden nur berechnet, soweit für das gewählte Kontomodell nach Kapitel B I.1 bis I.3 nichts Abweichendes vereinbart wurde. 1. Überweisungen Betragsgrenzen für Überweisungen Überweisungsaufträge sind im Rahmen des vorhandenen Kontoguthabens und einer eingeräumten Kontoüberziehung ohne Betragsbegrenzung möglich, soweit keine Verfügungslimite (für z.B. Online- Banking, Wero etc.) vereinbart sind. Der Kunde kann - im Rahmen der vereinbarten Verfügungslimite - nach seinem alleinigen Ermessen einen per Echtzeitüberweisung versendbaren Höchstbetrag festlegen. Dieser kann entweder pro Tag oder pro Zahlungsvorgang festgelegt und jederzeit vor Erteilung eines Echtzeitüberweisungsauftrags geändert werden. Er gilt kontobezogen für alle verfügungsberechtigten Personen (Kontoinhaber, Kontobevollmächtigte, Vertreter des Kontoinhabers) gemeinsam. 1.1. Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere bzw. aus anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) in Euro oder in anderen EWR-Währungen 1.1.1 Überweisungsaufträge Die Geschäftstage und Cut-Off-Zeiten der Sparkasse/Landesbank ergeben sich aus Kapitel B II 7. a) Ausführungsfristen Sofern die Sparkasse/Landesbank zur Ausführung des Überweisungsauftrags verpflichtet ist, stellt sie sicher, dass der Überweisungsbetrag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers innerhalb folgerender Fristen eingeht (gerechnet ab Zugang des Überweisungsauftrags bei der Sparkasse/Landesbank: - Überweisungen in Euro Belegloser Überweisungsauftrag2 max. 1 Geschäftstag Beleghafter Überweisungsauftrag3 max. 2 Geschäftstage Echtzeitüberweisungsauftrag max. 10 Sekunden4 Wero-Zahlungsauftrag max. 10 Sekunden5 - Überweisungen in anderen EWR-Währungen Belegloser Überweisungsauftrag6 max. 4 Geschäftstage Beleghafter Überweisungsauftrag7 max. 4 Geschäftstage b) Entgelte für die Ausführung von Überweisungen Bei einer Überweisung tragen Zahler und Zahlungsempfänger jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte. 101 580.000 (Fassung 10.07.2026) – v22.3 © S-Management Services • DSV Gruppe 11 aa) Überweisungen in der Kontowährung Der Zahler trägt die folgenden Entgelte 8: Modalitäten: je Überweisung Überweisungsart beleghaft9 beleglos10 *‘ **‘ *** per Dauerauftrag* per Eilüberweisung gewöhnliche SEPA- Überweisung mit IBAN in GB: 0,35 GB: 0,60 Euro innerhalb der 3,00** GB Plus: 0,25 GB Plus: 0,45 15,00 Sparkasse/Landesbank GB Pro: 0,15 GB Pro: 0,35 (Überweisung) gewöhnliche SEPA- Überweisung mit IBAN in GB: 0,35 GB: 0,60 Euro an einen anderen 3,00** GB Plus: 0,25 GB Plus: 0,45 15,00 Zahlungsdienstleister GB Pro: 0,15 GB Pro: 0,35 (Überweisung) Überweisung, die auf eine bis EUR 250: bis EUR 250: bis EUR 250: andere Währung eines EWR- 10,00 10,00 10,00 Mitgliedstaates lautet an über EUR 250: über EUR 250: über EUR 250: zzgl. 10,00 einen anderen 0,10%, mind. 0,10%, mind. 0,10%, mind. Zahlungsdienstleister 15,00 15,00 15,00 Euro-Expresszahlung online --- 15,00 --- --- (Überweisung) Echtzeitüberweisung GB: 0,35 GB: 0,60 (Überweisung) 3,00** GB Plus: 0,25 GB Plus: 0,45 --- GB Pro: 0,15 GB Pro: 0,35 Wero-Zahlungsfunktion(en) „Geld senden“, „auf GB: 0,35 Geldanforderungen --- GB Plus: 0,25 --- --- antworten“, „Geld spenden“ GB Pro: 0,15 (Überweisung) Wero-Zahlungsfunktion „E- GB: 0,35 Commerce und M- --- GB Plus: 0,25 --- --- Commerce“ (Überweisung) B Pro: 0,15 *: gilt für Geschäftskonten; für Privatkonten kostenfrei **: gilt für Geschäftskonten; für Privatkonten kostenfrei (Ausnahme: Naspa Giro Online: 2,00) ***: gilt für Geschäftskonten, für Privatkonten kostenfrei (Ausnahme: Naspa Giro Online: 0,50) bb) Überweisungen in einer anderen Währung als der Kontowährung Bei einer Überweisung mit Währungsumrechnung trägt der Zahler die folgenden Entgelte: Höhe der Entgelte11 Beschreibung Entgeltregelung Entgelt (inklusive Courtage) Zahler und Zahlungsempfänger tragen SHARE bis EUR 250: EUR 10,00 jeweils die von ihrem Zahlungsdienst- über EUR 250: 0,10%, mind. EUR 15,00 leister erhobenen Entgelte zzgl. Courtage: 0,025 %, mind. EUR 2,50 - per Eilüberweisung zzgl. EUR 10,00 cc) Sonderregelung bei ausdrücklicher abweichender Weisung des Zahlers Bei ausdrücklicher Weisung des Zahlers trägt der Zahler alle Entgelte der Überweisung (OUR). Höhe der Entgelte12 Beschreibung Entgeltregelung Entgelt (inklusive Courtage) Zahler trägt alle Entgelte OUR bis EUR 250: EUR 10,00 über EUR 250: 0,10%, mind. EUR 15,00 zzgl. Pauschale: EUR 25,00 (Nachbelastung fremde Spesen vorbehalten) zzgl. Courtage: 0,025 %, mind. EUR 2,50) Ist eine solche Weisung nicht ausführbar, tragen Zahler und Zahlungsempfänger jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte (SHARE). 101 580.000 (Fassung 10.07.2026) – v22.3 © S-Management Services • DSV Gruppe 12 Preis in EUR c) Sonstige Entgelte Berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrags durch die Sparkasse/Landesbank13 - per Postversand 1,50 - per elektronischem Postfach 1,50 Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Ablauf der Widerrufsfrist - innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe 10,00 - bei sonstigen Zahlungsdienstleistern 10,00 Bemühen um die Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden - innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe 10,00 - bei sonstigen Zahlungsdienstleistern 10,00 Hinweis: Das Institut des Zahlungsempfängers kann weitere Entgelte berechnen. Dauerauftrag: Einrichtung im Auftrag des Kunden - Filiale 3,00 Das genannte Entgelt wird nicht berechnet, wenn und soweit - SB-Terminal 1,00 die Durchführung von Überweisungen bereits mit dem - Online-Banking GB 0,35 Gesamtpreis für ein Kontoführungs-Komplettpaket abgegolten - Online-Banking GB Plus 0,25 ist. - Online-Banking GB Pro 0,15 Eilüberweisung zur Bargeldauszahlung 15,00 - Bargeldauszahlungen sind bis max. EUR 10.000 möglich. - Bei grenzüberschreitender Zahlung kein Angebot! Hinweis: Bei der auszahlenden Stelle können weitere Entgelte anfallen. 1.1.2 Gutschrift einer Überweisung Der Überweisungsbetrag wird unverzüglich verfügbar gemacht, nachdem der Betrag auf dem Konto der Sparkasse eingegangen ist, im Falle des Eingangs einer Echtzeitüberweisung innerhalb von 10 Sekunden nach Eingang des Zahlungsauftrags beim Zahlungsdienstleister des Zahlers. Bei einem Überweisungseingang werden von der Sparkasse/Landesbank folgende Entgelte berechnet 14: Gutschrift einer Überweisung Entgelt in Euro gewöhnliche SEPA-Überweisung mit IBAN in Euro innerhalb der GB: 0,60; GB Plus: 0,45; GB Pro: 0,35 bei Sparkasse/Landesbank (Überweisung) Privatkonten kostenfrei Überweisung ohne Angabe von IBAN in Euro von einem GB: 0,60; GB Plus: 0,45; GB Pro: 0,35 bei Zahlungsdienstleister innerhalb des EWR Privatkonten kostenfrei gewöhnliche SEPA-Überweisung mit IBAN in Euro von einem GB: 0,60; GB Plus: 0,45; GB Pro: 0,35 bei anderen Zahlungsdienstleister (Überweisung) Privatkonten kostenfrei Echtzeitüberweisung mit IBAN in Euro GB: 0,60; GB Plus: 0,45; GB Pro: 0,35 bei Privatkonten kostenfrei Wero-Zahlungsfunktion „Geld empfangen“ zugunsten Privatkonten 0,00 Wero-Zahlungsfunktion „Geld empfangen“ zugunsten GB: 0,60; GB Plus: 0,45; GB Pro: 0,35 Geschäftskonten Überweisung, die auf eine andere Währung eines EWR- bis EUR 250: 10,00 Mitgliedstaates lautet von einem anderen Zahlungsdienstleister über EUR 250: 0,10%, mind. 15,00, max.150,00 Hinweis: Für Überweisungseingänge in einer anderen Kontowährung wird zusätzlich zu den o.g. Entgelten folgendes Entgelt (inklusive Courtage) erhoben: 0,025%, mind. EUR 2,50 Keine Berechnung erfolgt, wenn der Überweisende die anfallenden Entgelte für die Überweisung trägt. 101 580.000 (Fassung 10.07.2026) – v22.3 © S-Management Services • DSV Gruppe 13 1.2. Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere bzw. aus anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung) sowie alle Überweisungen in und aus Staaten außerhalb des EWR (Drittstaaten) 1.2.1. Überweisungsaufträge a) Ausführungsfrist Überweisungen werden baldmöglichst bewirkt. Bei Echtzeitüberweisungen in Euro in SEPA-Teilnehmerstaaten und -gebiete außerhalb des EWR (SEPA- Drittstaaten) beträgt die maximale Ausführungsfrist 10 Sekunden.15 b) Entgelte für die Ausführung von Überweisungen aa) Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung) Bei einer Überweisung tragen Zahler und Zahlungsempfänger jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte. aaa) Bei einer Überweisung in der Kontowährung trägt der Zahler die folgenden Entgelte: Höhe der Entgelte16 Beschreibung Entgelt Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten bis EUR 250: EUR 10,00 des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) in Währungen über EUR 250: 0,10%, mind. EUR 15,00 eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung) - per Eilüberweisung zzgl. 10,00 EUR bbb) Bei einer Überweisung mit Währungsumrechnung trägt der Zahler die folgenden Entgelte Höhe der Entgelte17 Beschreibung Entgelt (inklusive Courtage) Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten bis EUR 250: EUR 10,00 des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) in Währungen über EUR 250: 0,10%, mind. EUR 15,00 eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung) zzgl. Courtage: zzgl. 0,025 %, mind. 2,50 EUR - per Eilüberweisung zzgl. 10,00 EUR Preis in EUR ccc) Sonderregelung bei ausdrücklicher abweichender Weisung des Zahlers Bei ausdrücklicher Weisung des Zahlers trägt der Zahler alle Entgelte der Überweisung (OUR). Höhe der Entgelte18 25,00 (Nachbelastung fremde Spesen vorbehalten) Ist eine solche Weisung nicht ausführbar, tragen Zahler und Zahlungsempfänger jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte (SHARE). bb) Überweisungen in Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (Drittstaaten) aaa) Entgeltpflichtige Der Zahler kann zwischen folgenden Entgeltregelungen wählen: • 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte (SHARE) • 1: Zahler trägt alle Entgelte (OUR) • 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte (BEN) Hinweise: - Bei der Entgeltregelung „0“ können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. - Bei der Entgeltregelung „2“ können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. 101 580.000 (Fassung 10.07.2026) – v22.3 © S-Management Services • DSV Gruppe 14 bbb) Entgelte19 Zielland (Produkt) Entgeltregelung SEPA-Drittstaaten in Euro mit IBAN/BIC (gewöhnliche bis 50.000 EUR 5,00 EUR SEPA-Überweisung) über 50.000 EUR 50,00 EUR - in Euro mit IBAN/BIC (Echtzeitüberweisung) bis 50.000 EUR 5,00 EUR über 50.000 EUR 50,00 EUR übrige Länder (sonstige Zahlungen) beleghafte und beleglose Überweisung bis 250 EUR 10,00 EUR über 250 EUR 0,10 %, mind.15,00 EUR Aufschlag/Zusatzentgelt für eilige Ausführung (bei Entgeltregelung 0 oder 1), 10,00 außer SEPA-/Echtzeitüberweisungen Zusätzliches Entgelt für die Ausführung in einer anderen Währung als Kontowährung Entgeltregelung Entgelt (inklusive Courtage) 0 (SHARE) bis EUR 250: EUR 10,00 über EUR 250: 0,10%, mind. EUR 15,00 zzgl. Courtage: 0,025 %, mind. EUR 2,50 1 (OUR) bis EUR 250: EUR 10,00 über EUR 250: 0,10%, mind. EUR 15,00 zzgl. Pauschale: EUR 25,00 (Nachbelastung fremde Spesen vorbehalten) zzgl. Courtage: 0,025 %, mind. EUR 2,50 0 (SHARE) oder 1 (OUR) Aufschlag/ Zusatzentgelt für eilige Ausführung: EUR 10,00 Preis in EUR c) Sonstige Entgelte Berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrags durch die Sparkasse/Landesbank20 - per Postversand 1,50 - per elektronischem Postfach 1,50 Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Ablauf der Widerrufsfrist - innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe 25,00 - bei sonstigen Zahlungsdienstleistern 25,00 Bemühen um Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden - innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe 25,00 - bei sonstigen Zahlungsdienstleistern 25,00 Hinweis: Das Institut des Zahlungsempfängers kann weitere Entgelte berechnen Dauerauftrag: Einrichtung/Änderung im Auftrag des Kunden kostenfrei 1.2.2 Gutschrift einer Überweisung Der Überweisungsbetrag wird unverzüglich verfügbar gemacht, nachdem der Betrag auf dem Konto der Sparkasse eingegangen ist, im Falle des Eingangs einer Echtzeitüberweisung innerhalb von 10 Sekunden nach Eingang des Zahlungsauftrags beim Zahlungsdienstleister des Zahlers. a) Entgeltpflichtiger Wer für die Ausführung der Überweisung die anfallenden Entgelte zu tragen hat, bestimmt sich danach, welche Entgeltregelung zwischen dem Überweisenden und dessen Kreditinstitut getroffen wurde. Folgende Entgeltregelungen sind möglich: • 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte (SHARE) • 1: Zahler trägt alle Entgelte (OUR) • 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte (BEN) 101 580.000 (Fassung 10.07.2026) – v22.3 © S-Management Services • DSV Gruppe 15 Hinweis: - Bei der Entgeltregelung „0“ können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. - Bei der Entgeltregelung „2“ können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. b) Entgelte21 Bei einer Entgeltregelung „0“ oder „2“ werden von der Sparkasse/Landesbank folgende Entgelte für die Gutschrift der Überweisung berechnet Absenderland/Währung Entgelt in Euro SEPA-Drittstaaten in Euro mit IBAN/BIC* bis 50.000 EUR 5,00 (gewöhnliche SEPA-/Echtzeitüberweisung) über 50.000 EUR 50,00 * Bei den SEPA-Drittstaaten wird das Entgelt über den Rechnungsabschluss vereinnahmt. übrige Länder bis 250 EUR 10,00 über 250 Euro 0,10 %, mind. 15,00, max. 150,00 Zusätzliches Entgelt für die Ausführung in einer anderen Währung als Kontowährung Entgeltregelung Entgelt (incl. Courtage) 0 (SHARE) bis 250 EUR: 10,00 EUR über 250 Euro: 0,10 %, mind. 15,00, max. 150,00 zzgl. Courtage: 0,025%, mind. EUR 2,50 2 (BEN) bis 250 EUR: 10,00 EUR über 250 EUR: 0,10 %, mind. 15,00, max. 150,00 zzgl. Courtage: 0,025%, mind. EUR 2,50 zzgl. fremder Spesen 2. Lastschriften 2.1. Lastschriften innerhalb Deutschlands und aus anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) 2.1.1 SEPA-Basis-Lastschrift a) Ausführungsfrist Die Sparkasse/Landesbank stellt sicher, dass der Lastschriftbetrag am Fälligkeitstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. b) Entgelte bei Lastschrifteinlösungen22 Lastschrifteinlösung aus Einreichungen von Entgelt in Euro SEPA-Lastschrift innerhalb der Sparkasse/Landesbank GB: 0,60; GB Plus: 0,45; GB Pro: 0,35 SEPA-Lastschrift von einem anderen Zahlungsdienstleister GB: 0,60; GB Plus: 0,45; GB Pro: 0,35 Preis in EUR c) Sonstige Entgelte Berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA-Basis- Lastschrift23 durch die Sparkasse/Landesbank - per Postversand 1,50 - per elektronischem Postfach 1,50 Bearbeitung eines am Tag der Belastungsbuchung erfolgten 10,00 Mandats-Widerrufs 2.1.2. SEPA-Firmen-Lastschrift a) Ausführungsfrist Die Sparkasse/Landesbank stellt sicher, dass der Lastschriftbetrag am Fälligkeitstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. 101 580.000 (Fassung 10.07.2026) – v22.3 © S-Management Services • DSV Gruppe 16 b) Entgelte bei Lastschrifteinlösungen24 Lastschrifteinlösung bei Einreichungen von Entgelt in Euro SEPA-Lastschrift innerhalb der Sparkasse/Landesbank 1,00 SEPA-Lastschrift von einem anderen Zahlungsdienstleister 1,00 Preis in EUR c) Sonstige Entgelte Berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA-Firmen- Lastschrift durch die Sparkasse/Landesbank - per Postversand 1,50 - per elektronischem Postfach 1,50 Hinterlegung eines SEPA-Firmen-Lastschriftmandats durch 10,00 Mitarbeiter der Sparkasse Hinterlegung eines SEPA-Firmen-Lastschriftmandats durch 5,00 Kunde im Online-Banking Bearbeitung eines am Tag der Belastungsbuchung erfolgten 10,00 Mandats-Widerrufs 2.2 Lastschriften aus weiteren Staaten Ausführungsfrist Lastschriften werden baldmöglichst bewirkt. 2.2.1. SEPA-Basis-Lastschrift a) Entgelte bei Lastschrifteinlösungen25 Lastschrifteinlösung bei Einreichungen aus Entgelt in Euro SEPA-Drittstaaten bis 50.000 EUR 5,00 über 50.000 EUR 50,00 Preis in EUR b) Sonstige Entgelte Berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA-Basis- Lastschrift26 durch die Sparkasse - per Postversand 1,50 - per elektronischem Postfach 1,50 Bearbeitung eines am Tag der Belastungsbuchung erfolgten 10,00 Mandats-Widerrufs 2.2.2. SEPA-Firmen-Lastschrift a) Entgelte bei Lastschrifteinlösungen27 Lastschrifteinlösung bei Einreichungen aus Entgelt in Euro SEPA-Drittstaaten bis 50.000 EUR 5,00 über 50.000 EUR 50,00 Preis in EUR b) Sonstige Entgelte Berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA-Firmen- Lastschrift durch die Sparkasse/Landesbank - per Postversand 1,50 - per elektronischem Postfach 1,50 Bearbeitung eines am Tag der Belastungsbuchung erfolgten 10,00 Mandats-Widerrufs 2.3. Einreichungsfristen für SEPA-Lastschriften 2.3.1. SEPA-Basis-Lastschriften 101 580.000 (Fassung 10.07.2026) – v22.3 © S-Management Services • DSV Gruppe 17 bei Einmal- und wiederkehrenden frühestens 28 Kalendertage und Lastschriften spätestens 1 Geschäftstage bis 12:00 Uhr vor Fälligkeit der SEPA- Basis-Lastschrift 2.3.2 SEPA-Firmen-Lastschriften bei Einmal- und wiederkehrenden frühestens 28 Kalendertage und Lastschriften spätestens 1 Geschäftstage bis 12:00 Uhr vor Fälligkeit der SEPA- Firmen-Lastschrift Preis in EUR 2.4. Lastschrifteinzug28 2.4.1 Entgelte im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren a) Einzelauftrag Einzug Lastschrift GB: 0,35; GB Plus: 0,25; GB Pro Online-B.: 0,15; GB Pro DFÜ: 0,12 b) Sammelauftrag 0,00 - zzgl. je darin enth. Lastschrift GB: 0,35; GB Plus: 0,25; GB Pro Online-B.: 0,15; GB Pro DFÜ: 0,12 c) Einzelauftrag Einzug Lastschrift und im Sammelauftrag enthaltene Lastschrift aus SEPA-Drittstaaten29 - bis 50.000 EUR 5,00 - über 50.000 EUR 50,00 2.4.2. Entgelte im SEPA-Firmenlastschriftverfahren a) Einzelauftrag Einzug Lastschrift GB: 0,35; GB Plus: 0,25; GB Pro Online-B.: 0,15; GB Pro DFÜ: 0,12 b) Sammelauftrag 0,00 - zzgl. je darin enth. Lastschrift GB: 0,35; GB Plus: 0,25; GB Pro Online-B.: 0,15; GB Pro DFÜ: 0,12 c) Einzelauftrag Einzug Lastschrift und im Sammelauftrag enthaltene Lastschrift aus SEPA-Drittstaaten30 - bis 50.000 EUR 5,00 - über 50.000 EUR 50,00 101 580.000 (Fassung 10.07.2026) – v22.3 © S-Management Services • DSV Gruppe 18 3. Kartengestützter Zahlungsverkehr Preis in EUR 3.1. Mastercard/Visa Card Kartenprodukte (Kredit- und Debitkarten)31 a) Ausgabe einer Mastercard/Visa Card (Kreditkarte) Mastercard Standard/Visa Standard (Privatenkonten) - Hauptkarte jährlich 20,00 - Zusatzkarte jährlich 20,00 Mastercard Gold (Privatkonten) - Hauptkarte jährlich 60,00 - Zusatzkarte jährlich 60,00 Mastercard Platinum - Hauptkarte jährlich 225,00 - Zusatzkarte jährlich 125,00 Business-Card Classic (Geschäftskonten) jährlich 36,00 Business-Card Gold (Geschäftskonten) jährlich 89,00 b) Ausgabe einer Mastercard Basis (Debitkarte) jährlich 12,00 c) Ausstattung von Mastercard/Visa Card Kartenprodukten (Kredit- oder Debitkarte) mit Motiv als Picture Card 0,00 d) Mehrwertleistungen für Kreditkarten - Miles & More (für die o. g. Business-Kreditkarten; Altbestand) 36,00 - Firmenlogo auf Mastercard Business-Card Classic oder Gold erste Karte 250,00 jede weitere Karte 20,00 e) Vereinbarungsgemäße Zurverfügungstellung einer Ersatzkarte für eine Mastercard/Visa Card (Kredit- oder Debitkarte) aufgrund eines Auftrags des Kunden - für eine beschädigte Mastercard/Visa Card, soweit durch vom Kunden zu 10,00* vertretende Umstände verursacht - wegen Namensänderung 10,00* - bei Vergessen der PIN - 10,00* - für eine verlorene, gestohlene, missbräuchlich verwendete oder sonst nicht - 10,00* autorisiert genutzte Mastercard/Visa Card *bei den o. g. Business-Kreditkarten jeweils 12,00 EUR f) Postversand nicht abgeholter Kartenabrechnungen für eine Portokosten Mastercard/Visa Card (Kredit- oder Debitkarte)32 g) Erstellung und Bereitstellung/Übermittlung eines Duplikats der Kartenabrechnung für eine Mastercard/Visa Card (Kredit- oder Debitkarte)auf Verlangen des Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) pro Abrechnung - per Postversand kostenfrei h) Sperren einer Mastercard/Visa Card (Kredit- und Debitkarte) auf kostenfrei Veranlassung und im Interesse des Kunden (Die Sperranzeige gemäß den Kreditkarten- und Debitkartenbedingungen und eine daraufhin erfolgte Sperre sind unentgeltlich.) i) Einsatz der Mastercard/Visa Card (Kredit- und Debitkarte) unentgeltlich zum Bezahlen in Euro33 im EWR 101 580.000 (Fassung 10.07.2026) – v22.3 © S-Management Services • DSV Gruppe 19 Preis in EUR j) Einsatz der Mastercard/Visa Card (Kredit- und Debitkarte) zum Bezahlen in Fremdwährung34 im EWR - in EWR-Fremdwährung Währungsumrechnungsentgelt35 1,65 % des Umsatzes* - in Drittstaatenwährung 1,65 % des Umsatzes* *kostenfrei bei Mastercard Gold und Platinum k) Einsatz der Mastercard/Visa Card (Kredit- und Debitkarte) 1,65 % des Umsatzes* zum Bezahlen in Fremdwährung36 außerhalb des EWR *kostenfrei bei Mastercard Gold und Platinum l) Bargeldauszahlung mit der Mastercard/Visa Card (Kredit- und Debitkarte) (siehe Kapitel B II. 3.3) m) Vereinbarungsgemäße Zurverfügungstellung einer 10,00 Aktivierungs-PIN für eine nicht gesperrte Mastercard/Visa Card (Kredit- und Debitkarte) aufgrund eines Auftrags des Kunden, soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht (z. B. Vergessen der PIN) 37 Hinweis: Die Festlegung einer neuen Wunsch-PIN durch den Kunden an Automaten der Sparkassen ist unentgeltlich. 3.2. Sparkassen-Card (Debitkarte) a) Ausgabe einer Sparkassen-Card (Debitkarte) - Sparkassen-Card (Debitkarte) jährlich 10,00* - Sparkassen-Card Debit Mastercard (Debitkarte) jährlich 10,00* * sofern nicht im Kontoführungs-Komplettpaket bei Privatkonten enthalten; Naspa Giro Online: 6,00 EUR Geschäftskonten: 12,00 EUR - Kundenkarte kostenfrei* * Geschäftskonten: 12,00 EUR jährlich b) Täglicher Verfügungsrahmen der Sparkassen-Card (Debitkarte)38 Der tägliche Verfügungsrahmen für die Sparkassen-Card (Debitkarte) beträgt je nach Einsatz39: - Bargeldauszahlung an Geldautomaten40 - an eigenen Geldautomaten der Naspa bis zu 2.000 EUR - an allen fremden Geldautomaten im Inland bis zu 1.000 EUR - an allen fremden Geldautomaten im Ausland bis zu 500 EUR - Einsatz an automatisierten Kassen bei Händlern und Dienstleistungs- unternehmen41 sowie Einsatz bei elektronischen Fernzahlungsvorgängen über das Internet bei Handels- und Dienstleistungsunternehmen (Online-Handel) - Ausland 2.200 EUR - Inland 5.000 EUR - Eingabe von Überweisungen an 50.000 EUR Selbstbedienungsterminals der Sparkasse42 c) Vereinbarungsgemäße Zurverfügungstellung einer Ersatzkarte für eine Sparkassen-Card (Debitkarte) aufgrund eines Auftrags des Kunden - für eine beschädigte Sparkassen-Card (Debitkarte) soweit durch vom Kunden zu 10,00* vertretende Umstände verursacht - wegen Namensänderung 10,00* - bei Vergessen der Debit PIN 10,00* - für eine verlorene, gestohlene, missbräuchlich verwendete 10,00* oder sonst nicht autorisiert genutzte Sparkassen-Card (Debitkarte) *Giro Business, Giro Business Plus und Giro Business Pro: 12,00 EUR 101 580.000 (Fassung 10.07.2026) – v22.3 © S-Management Services • DSV Gruppe 20 Preis in EUR d) Sperren einer Sparkassen-Card (Debitkarte) auf Veranlassung und im 7,50 Interesse des Kunden (Die Sperranzeige gemäß den Bedingungen für die Sparkassen-Card (Debitkarte) und eine daraufhin erfolgende Sperre sind unentgeltlich) e) Einsatz der Sparkassen-Card (Debitkarte) zum Bezahlen unentgeltlich in Euro43 im EWR f) Einsatz der Sparkassen-Card (Debitkarte) zum Bezahlen in Fremdwährung44 im EWR - in EWR-Fremdwährung Währungsumrechnungsentgelt45 1,65 % des Umsatzes - in Drittstaatenwährung 1,65 % des Umsatzes g) Einsatz der Sparkassen-Card (Debitkarte) zum Bezahlen 1,65 % des Umsatzes in Fremdwährung46 außerhalb des EWR h) Bargeldauszahlung mit der Sparkassen-Card (Debitkarte) (siehe Kapitel B II. 3.3) i) Vereinbarungsgemäße Zurverfügungstellung einer Aktivierungs-PIN für eine 10,00 nicht gesperrte Sparkassen-Card (Debitkarte) aufgrund eines Auftrags des Kunden, soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht (z. B. Vergessen der PIN)47 Hinweis: Die Festlegung einer neuen Wunsch-PIN durch den Kunden an Automaten der Sparkasse/Landesbank ist unentgeltlich. 3.3. Bargeldauszahlung48 a) Bargeldauszahlung an eigene Kunden am Schalter am Geldautomaten - mit unserer Sparkassen-Card unentgeltlich, unentgeltlich (Debitkarte) bei Giro Online 2,00 EUR - mit unserer Mastercard (Kreditkarte) 4,00 % des Umsatzes 3,00 % des Umsatzes mind. 7,50 EUR mind. 7,50 EUR - mit unserer Visa Card (Kreditkarte) 4,00 % des Umsatzes 3,00 % des Umsatzes mind. 7,50 EUR mind. 7,50 EUR - mit unserer Mastercard Basis 4,00 % des Umsatzes 3,00 % des Umsatzes (Debitkarte) mind. 7,50 EUR mind. 7,50 EUR b) Bargeldauszahlung mit der Sparkassen- am Schalter am Geldautomaten Card (Debitkarte) bei fremden Zahlungs- dienstleistern (ZD) an eigene Kunden (im und außerhalb des EWR) - bei Sparkassen und Landesbanken, die entfällt unentgeltlich am Heimatsparkassenmodell teilnehmen - bei ZD im EWR, die ein direktes Kundenentgelt49 erheben: Verfügungen in Euro50 - im girocard-System entfällt unentgeltlich - im Maestro-System entfällt 1,65 % des Umsatzes mind. 6,00 EUR - bei ZD im EWR, die kein direktes Kundenentgelt51 erheben: Verfügungen in Euro52 - im Maestro-System entfällt 1,65 % des Umsatzes mind. 6,00 EUR 101 580.000 (Fassung 10.07.2026) – v22.3 © S-Management Services • DSV Gruppe 21 - bei ZD im EWR im Maestro- oder V PAY- am Schalter am Geldautomaten System in Fremdwährung53 - in EWR-Fremdwährung Währungsumrechnungsentgelt54 entfällt 1,65 % des Umsatzes mind. 6,00 EUR - in Drittstaatenwährung entfällt 1,65 % des Umsatzes mind. 6,00 EUR - bei ZD außerhalb des EWR in entfällt 1,65 % des Umsatzes Fremdwährung55 im Maestro- oder V mind. 6,00 EUR PAY-System am Schalter am Geldautomaten c) Bargeldauszahlung mit Mastercard/Visa Card Kartenprodukten (Kredit- und Debitkarte) bei fremden ZD an eigene Kunden (im und außerhalb des EWR)* *kostenfrei im Ausland für MC Gold und Platinum - mit unserer Mastercard (Kreditkarte) - in Euro56 4,00 % des Umsatzes 3,00 % des Umsatzes mind. 7,50 EUR mind. 7,50 EUR - im EWR in EWR-Fremdwährung 4,00 % des Umsatzes 3,00 % des Umsatzes mind. 7,50 EUR mind. 7,50 EUR zzgl. 1,65 % des Umsatzes 1,65 % des Umsatzes Währungsumrechnungsentgelt57 - in Drittstaatenwährung 4,00 % des Umsatzes mind. 3,00 % des Umsatzes 7,50 EUR mind. 7,50 EUR zzgl. Auslandseinsatzentgelt 1,65 % des Umsatzes 1,65 % des Umsatzes - außerhalb des EWR in 4,00 % des Umsatzes mind. 3,00 % des Umsatzes Fremdwährung58 7,50 EUR mind. 7,50 EUR zzgl. Auslandseinsatzentgelt 1,65 % des Umsatzes 1,65 % des Umsatzes - mit unserer Visa Card (Kreditkarte) - in Euro59 4,00 % des Umsatzes 3,00 % des Umsatzes mind. 7,50 EUR mind. 7,50 EUR - im EWR in EWR-Fremdwährung 4,00 % des Umsatzes 3,00 % des Umsatzes mind. 7,50 EUR mind. 7,50 EUR zzgl. 1,65 % des Umsatzes 1,65 % des Umsatzes Währungsumrechnungsentgelt60 - in Drittstaatenwährung 4,00 % des Umsatzes mind. 3,00 % des Umsatzes 7,50 EUR mind. 7,50 EUR zzgl. Auslandseinsatzentgelt 1,65 % des Umsatzes 1,65 % des Umsatzes - außerhalb des EWR in 4,00 % des Umsatzes mind. 3,00 % des Umsatzes Fremdwährung61 7,50 EUR mind. 7,50 EUR zzgl. Auslandseinsatzentgelt 1,65 % des Umsatzes 1,65 % des Umsatzes - mit unserer Mastercard Basis (Debitkarte) - in Euro62 4,00 % des Umsatzes 3,00 % des Umsatzes mind. 7,50 EUR mind. 7,50 EUR - im EWR in EWR-Fremdwährung 4,00 % des Umsatzes 3,00 % des Umsatzes mind. 7,50 EUR mind. 7,50 EUR zzgl. 1,65 % des Umsatzes 1,65 % des Umsatzes Währungsumrechnungsentgelt63 - in Drittstaatenwährung 4,00 % des Umsatzes 3,00 % des Umsatzes mind. 7,50 EUR mind. 7,50 EUR zzgl. Auslandseinsatzentgelt 1,65 % des Umsatzes 1,65 % des Umsatzes - außerhalb des EWR in 4,00 % des Umsatzes 3,00 % des Umsatzes Fremdwährung64 mind. 7,50 EUR mind. 7,50 EUR zzgl. Auslandseinsatzentgelt 1,65 % des Umsatzes 1,65 % des Umsatzes Gegebenenfalls werden Sie durch den Geldautomatenbetreiber mit einem Entgelt belastet. 101 580.000 (Fassung 10.07.2026) – v22.3 © S-Management Services • DSV Gruppe 22 3.4. Ausführungsfrist Der Kartenzahlungsbetrag (Debit- und Kreditkarten) wird beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingehen: Kartenzahlungen im EWR in Euro max. 1 Geschäftstag Kartenzahlungen im EWR in einer anderen EWR- max. 4 Geschäftstage Währung als Euro Kartenzahlungen außerhalb des EWR unabhängig von Die Kartenzahlung wird baldmöglichst bewirkt. der Währung Die Geschäftstage der Sparkasse/Landesbank ergeben sich aus Kapitel B II. 7. 4. Kassengeschäfte65 Preis in EUR 4.1 Bargeldeinzahlung Bargeldeinzahlungen auf eigenes Konto 4.1.1 Privatkonten - am SB-Terminal (Einzahlung Scheine) 0,00 - als Safebag 4,50 - Privatgirokonten: ein Freiposten pro Quartal - Geldmarkt-/Zins&Cash-Konten: vier Freiposten pro Jahr - am Schalter/an der Kasse 0,00 4.1.2 Geschäftskonten - am SB-Terminal (Einzahlung Scheine) je Einzahlung 1,50 - als Safebag 7,50 - am Schalter/an der Kasse 3,00 4.2 Bargeldauszahlung Bargeldauszahlung Kasse (Geschäftskonten) 3,00 Ausgabe von Münzgeld pro Rolle 0,50 (Verrechnung nur über Girokonto) am Schalter am Geldautomaten 5. Online-Banking, Electronic Banking, Firmenkundenportal und Wero 5.1. Online-Banking (PIN/TAN/FinTS) - Bereitstellung von pushTAN kostenfrei - Bereitstellung von Chip-Karte pro Karte 10,00* *Giro Business, Giro Business Plus und Giro Business Pro: 12,00 EUR - Bereitstellung einer kontounabhängigen Banking-Card zur Verwendung pro Karte 10,00* im Online-Banking *Giro Business, Giro Business Plus und Giro Business Pro: 12,00 EUR 101 580.000 (Fassung 10.07.2026) – v22.3 © S-Management Services • DSV Gruppe 23 Preis in EUR 5.2. Electronic Banking für Unternehmer Zugangsverwaltung für EBICS - Einrichtung: Kunden ID einmalig 50,00 - Bereitstellung Kunden ID mtl. 7,50 - Einrichtung: zusätzliche Kunden ID einmalig 50,00 - Bereitstellung zusätzliche Kunden ID mtl. 7,50 - Einrichtung: Kontonummer für die Kunden ID der DATEV oder andere kostenfrei RZ - Einrichtung: Teilnehmer ID kostenfrei - Einrichtung: Konto kostenfrei - Ergänzung der Zugangs- und Teilnahmeberechtigung* pro Auftrag 25,00 - sonstige Änderungen für die elektronische Kontoführung* pro Auftrag 25,00 * zu einem bestehenden Vertrag (gilt nicht für Löschungen) Zusätzliche Bereitstellung von Kontoinformationen auf Verlangen des Kunden66 - Elektronische Avise (CAMT52) pro Konto und je Übertragungs-/Sicherungsverfahren mtl. kostenfrei - Elektronischer Kontoauszug im Format CAMT53 z. B. über DATEV oder andere RZ a) pro Konto mtl. 7,50 und/oder b) pro bereitgestelltem Umsatz kostenfrei - Umsatzinformation in elektronischen Sammlern a) pro Konto mtl. kostenfrei und/oder b) - pro bereitgestellter Datei kostenfrei - pro bereitgestelltem Umsatz kostenfrei Zahlungsabwicklung über Service-Rechenzentrum - Einrichtung: Konto für die Zahlungsabwicklung über DATEV oder einmalig 25,00 andere Rechenzentren, z. B. e-cash Netzbetreiber Zugang über Online-Banking Business - Einrichtung kostenfrei - Bereitstellung (3 Zugänge) kostenfrei - Bereitstellung pro Zugang (ab dem 4. Zugang) mtl. 2,00 zzgl. MwSt. Zugang über Online-Banking Business Pro - Einrichtung - einmalig 300,00 zzgl. MwSt. - Bereitstellung mtl. 15,00 zzgl. MwSt. - Seccos-Signaturkarte einmalig 25,00 zzgl. MwSt. - S-Finanzcockpit App kostenfrei 5.3 Zahlungsdienste über Electronic Banking/FinTS67 • Beauftragung mittels FinTS: GB/GB Plus/GB Pro - Einzelüberweisung - gewöhnliche SEPA-Überweisung in Euro innerhalb EWR-Staaten 0,35/0,25/0,15 - Echtzeitüberweisung in Euro innerhalb EWR-Staaten 0,35/0,25/0,15 5,00 - gewöhnliche SEPA-Überweisung in SEPA-Drittstaaten über 50.000 EUR: 50,00 5,00 - Echtzeitüberweisung in Euro in SEPA-Drittstaaten über 50.000 EUR: 50,00 - Eilüberweisung (Euro-Express) 15,00 101 580.000 (Fassung 10.07.2026) – v22.3 © S-Management Services • DSV Gruppe 24 Preis in EUR - Sammel-Überweisung - gewöhnliche SEPA-Überweisung in Euro innerhalb EWR-Staaten - je Sammelbuchung 0,00 - je Einzelauftrag 0,35/0,25/0,15 - gewöhnliche SEPA-Überweisung in SEPA-Drittstaaten - je Sammelbuchung 0,00 5,00 - je Einzelauftrag über 50.000 EUR: 50,00 - Echtzeitüberweisung in Euro innerhalb EWR-Staaten - je Sammelbuchung 0,00 - je Einzelauftrag 0,35/0,25/0,15 - Echtzeitüberweisung in SEPA-Drittstaaten - je Sammelbuchung 0,00 5,00 - je Einzelauftrag über 50.000 EUR: 50,00 - Überweisungen innerhalb EWR-Staaten nicht in Euro, Überweisungen außerhalb EWR-Staaten und nicht in SEPA- Drittstaaten werden zu den Entgelten für den Auslandszahlungsverkehr gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis abgerechnet. - Eilüberweisung (Euro-Express) - je Sammelbuchung 0,00 - je Einzelauftrag 15,00 - Lastschrifteinzug - im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren für Lastschriften innerhalb EWR- Staaten - je Sammelbuchung 0,00 - je Einzelauftrag 0,35/0,25/0,15 - im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren für Lastschriften in SEPA- Drittstaaten - je Sammelbuchung 0,00 5,00 - je Einzelauftrag über 50.000 EUR: 50,00 - im SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren für Lastschriften innerhalb EWR- Staaten - je Sammelbuchung 0,00 - je Einzelauftrag 0,35/0,25/0,15 - im SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren für Lastschriften in SEPA- Drittstaaten - je Sammelbuchung 0,00 5,00 - je Einzelauftrag über 50.000 EUR: 50,00 • Beauftragung mittels EBICS (ELKO): GB/GB Plus/GB Pro - Datenübertragung ohne elektronische Unterschrift je Datei 0,35/0,25/0,12 - Datenübertragung mit elektronischer Unterschrift je Datei 0,35/0,25/0,12 - Überweisungen - gewöhnliche SEPA-Überweisungen in Euro innerhalb EWR-Staaten - je Sammelbuchung 0,00 - je Einzelauftrag 0,35/0,25/0,12 - gewöhnliche SEPA-Überweisung in SEPA-Drittstaaten - je Sammelbuchung 0,00 5,00 - je Einzelauftrag über 50.000 EUR: 50,00 101 580.000 (Fassung 10.07.2026) – v22.3 © S-Management Services • DSV Gruppe 25 Preis in EUR - Echtzeitüberweisung in Euro innerhalb EWR-Staaten - je Sammelbuchung 0,00 - je Einzelauftrag 0,35/0,25/0,12 - Echtzeitüberweisung in SEPA-Drittstaaten - je Sammelbuchung 0,00 5,00 - je Einzelauftrag über 50.000 EUR: 50,00 - Entgelt für den elektronischen Statusreport bezüglich des Bearbeitungsstandes eines Sammelauftrags mit Echtzeitüberweisungen - je für den Kunden bereit gestellte Status-Report-Nachricht 0,00 - Entgelt für den elektronischen Statusreport bezüglich des Bearbeitungsstandes eines Sammelauftrags mit gewöhnlichen SEPA- Überweisungen - je für den Kunden bereit gestellte Status-Report-Nachricht 0,00 - Überweisungen innerhalb EWR-Staaten nicht in Euro, Überweisungen außerhalb EWR-Staaten und nicht in SEPA- Drittstaaten werden zu den Entgelten für den Auslandszahlungsverkehr gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis abgerechnet. - Eilüberweisung (Euro-Express) - je Sammelbuchung 0,00 - je Einzelauftrag 15,00 - Lastschrifteinzug - - im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren für Lastschriften innerhalb EWR- Staaten - je Sammelbuchung 0,00 - je Einzelauftrag 0,35/0,25/0,12 - im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren für Lastschriften in SEPA- Drittstaaten - je Sammelbuchung 0,00 5,00 - je Einzelauftrag über 50.000 EUR: 50,00 - im SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren für Lastschriften innerhalb EWR- Staaten - je Sammelbuchung 0,00 - je Einzelauftrag 0,35/0,25/0,12 - im SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren für Lastschriften in SEPA- Drittstaaten - je Sammelbuchung 0,00 5,00 - je Einzelauftrag über 50.000 EUR: 50,00 - Zahlungen aus elektronischen Zahlungssystemen - je Sammelbuchung 0,00 - je Einzelauftrag 0,15/0,15/0,09 5.4 Wero 5.4.1 Limite a) Für die Wero-Zahlungsfunktionen „Geld senden“, „auf Geldanforderungen antworten“ und „Geld spenden“ (Überweisung) besteht pro teilnehmendem Zahlungskonto für jede verfügungsberechtigte Person (Kontoinhaber, Kontobevollmächtigte, Vertreter des Kontoinhabers) ein Wero-Tageslimit in Höhe von 2.000 EUR 101 580.000 (Fassung 10.07.2026) – v22.3 © S-Management Services • DSV Gruppe 26 b) Für die Wero Zahlungsfunktion „E-Commerce und M-Commerce“ (Überweisung) besteht pro teilnehmendem Zahlungskonto für jede verfügungsberechtigte Person (Kontoinhaber, Kontobevollmächtigte, Vertreter des Kontoinhabers) ein Wero-Tageslimit in Höhe von 5.000 EUR. c) Sofern der Kunde nach seinem alleinigen Ermessen einen per Echtzeitüberweisung versendbaren niedrigeren Höchstbetrag festgelegt hat (vgl. Anmerkung bei Kapitel B Nummer II.1.), gilt dieser auch für Wero-Zahlungen. 5.4.2 Entgelte Die Entgelte für Wero richten sich nach dem vereinbarten Kontopreismodell gemäß Kapitel B. Nummer I. und ggf. ergänzend nach Kapitel B. Nummer II. 5.4.3 Ausführungsfrist siehe Kapitel B. Nummer II. 1.1.1. a) 5.4.4 Annahmezeiten siehe Kapitel B. Nummer II. 7. 6. Umrechnungskurs bei der Erbringung von Zahlungsdiensten in fremder Währung 6.1. Kartengestützte Zahlungsdienste Umsätze mit der Mastercard/Visa Card (Kreditkarte), mit der Mastercard Basis/Visa Basis (Debitkarte) und mit der Sparkassen-Card (Debitkarte) innerhalb des EWR in EWR-Fremdwährung werden zum zuletzt verfügbaren Euro-Referenzwechselkurs der Europäischen Zentralbank (EZB) umgerechnet. Die Euro- Referenzwechselkurse der EZB sind unter https://www.ecb.europa.eu/stats/policy_and_exchange_rates/euro_reference_exchange_rates/html/index.en .html abrufbar. Umsätze mit der Mastercard/Visa Card (Kreditkarte) und der Mastercard Basis/Visa Basis (Debitkarte) in EWR-Fremdwährung außerhalb des EWR und/oder in Drittstaatenwährung werden zum Referenzwechselkurs von Mastercard/Visa umgerechnet. Der von Mastercard/Visa festgelegte Referenzwechselkurs ist auf der Homepage der Sparkasse/Landesbank veröffentlicht und/oder auf Anfrage erhältlich. Umsätze mit der Sparkassen-Card (Debitkarte) im Maestro-, Debit Mastercard- und V PAY-System in EWR- Fremdwährung außerhalb des EWR und/oder in Drittstaatenwährung werden zu den Maestro-, Debit Mastercard- bzw. V PAY-Wechselkursen umgerechnet. Die Maestro-, Debit Mastercard- und V PAY- Wechselkurse sind unter www.helaba.de/CBD-Kursinformationen veröffentlicht und/oder auf Anfrage erhältlich. Änderungen der jeweiligen (Referenz-)Wechselkurse werden unmittelbar und ohne vorherige Benachrichtigung wirksam. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Fremdwährungsumrechnung ist die Einreichung des Umsatzes zur Abrechnung durch das Vertragsunternehmen. Dieser Zeitpunkt muss nicht dem Zeitpunkt des Einsatzes der Karte entsprechen. 6.2. Sonstige Zahlungsdienste Umrechnungen von Euro in Fremdwährungen und von Fremdwährungen in Euro erfolgen auf Basis frei gehandelter Marktkurse. Diese sind auf der Homepage der Sparkasse veröffentlicht oder auf Anfrage erhältlich. 7. Geschäftstage und Annahmezeiten der Sparkasse/Landesbank Geschäftstag ist jeder Tag, an dem die an der Ausführung eines Zahlungsvorgangs beteiligten Zahlungsdienstleister den für den Zahlungsauslösekanal68 und die Ausführung von Zahlungsvorgängen erforderlichen Geschäftsbetrieb unterhalten. 101 580.000 (Fassung 10.07.2026) – v22.3 © S-Management Services • DSV Gruppe 27 Die Sparkasse/Landesbank unterhält den für die Zahlungsauslösekanäle und die Ausführung von Zahlungen erforderlichen Geschäftsbetrieb grundsätzlich an allen Werktagen, mit Ausnahme von - Samstagen - 24. und 31. Dezember Abweichend davon ist für - die Ausführung von Echtzeitüberweisungsaufträgen (einschließlich Wero-Zahlungsaufträgen) jeder Kalendertag ein Geschäftstag; und für - Bargeldein- und -auszahlungen an eigenen Geldautomaten jeder Tag, an dem der Geldautomat betrieben wird, ein Geschäftstag. Während der Dauer der Wartungsfenster für elektronische Zahlungsauslösekanäle findet kein Geschäftsbetrieb statt. Wartungsfenster werden im vereinbarten Zugangsweg mitgeteilt. Zeitpunkt, ab dem eingehende Zahlungsaufträge als am nächsten Geschäftstag zugegangen gelten (Cut- Off-Zeit): (sofern nicht an der konkreten Annahmevorrichtung abweichende Cut-Off-Zeiten angegeben sind oder eine Echtzeitüberweisung autorisiert wird) Geschäftsstelle: bis 16:00 Uhr an Geschäftstagen der Naspa SB-Terminal, Online-Banking/FinTS: bis 16:00 Uhr an Geschäftstagen der Naspa Datenfernübertragung: bis 16:00 Uhr an Geschäftstagen der Naspa Telefon-Banking: bis 16:00 Uhr an Geschäftstagen der Naspa 101 580.000 (Fassung 10.07.2026) – v22.3 © S-Management Services • DSV Gruppe 28 III. Scheckverkehr Hinweis: Die nachstehenden Entgelte werden nur berechnet, soweit für das gewählte Kontomodell nach Kapitel B I.1 bis I.3 nichts Abweichendes vereinbart wurde. Preis in EUR 1. Allgemein Scheckeinlösung 0,00 Scheckeinzug (Inland) 0,00 Wertstellung - Scheckeinreichungen - eigenes Kreditinstitut Buchungstag - andere Kreditinstitute - Eingang vorbehalten Buchungstag + 2 - Inkasso Buchungstag - Scheckeinlösung Buchungstag 2. Grenzüberschreitender Scheckverkehr 2.1 Scheckzahlungen aus dem Ausland Eingang vorbehalten (E. v.) 0,15 % des Scheckbetrages, mind. in EUR oder Fremdwährung 15,00 - Spesen/Porto je nach Aufwand, mind. 2,50 0,025 % des Scheckbetrages, - Courtage (nur bei Konvertierung) mind. 2,50 Preis in EUR Inkasso 0,30 % des Scheckbetrages, mind. in EUR oder Fremdwährung 55,00 - Spesen/Porto je nach Aufwand, mind. 10,00 0,025 % des Scheckbetrages, - Courtage (nur bei Konvertierung) mind. 2,50 - zzgl. Nachbelastung fremder Spesen Rückrechnung unbezahlt gebliebener E.v.-Schecks - Abwicklung 25,00 + evtl. fremde Kosten 0,025 % des Scheckbetrages, - Courtage (nur bei Konvertierung) mind. 2,50 zusätzlich zur Inkassoprovision Inkassoscheck Retoure 20,00 + evtl. fremde Provisionen und Spesen 2.2 Umrechnungskurse Umrechnungen von Euro in Fremdwährungen und von Fremdwährungen in Euro erfolgen auf Basis frei gehandelter Marktkurse. Diese sind auf Anfrage erhältlich. 101 580.000 (Fassung 10.07.2026) – v22.3 © S-Management Services • DSV Gruppe 29 C. Sparverkehr und Wertpapiergeschäft Preis in EUR I. Sparkonto 1. Allgemeines Neuausstellung Sparkassenbuch wegen nicht von der Sparkasse zu vertretenden Gründen auf Antrag des Kunden - ohne Kraftloserklärungsverfahren 30,00 - mit Kraftloserklärungsverfahren 150,00 Verfügung zugunsten Dritter 20,00 vereinbarungsgemäße Zurverfügungstellung einer Aktivierungs-PIN für 10,00 eine nicht gesperrte SparCard aufgrund eines Auftrags des Kunden, soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht (z. B. Vergessen der PIN) Hinweis: Die Festlegung einer neuen Wunsch-PIN durch den Kunden an Automaten der Sparkasse ist unentgeltlich. Normalsparen Übertragung an andere Kreditinstitute 20,00 (kostenfrei innerhalb Sparkassenorganisation) Sparkassenbriefe Abtretung - fremdes Institut 30,00 - neuer Gläubiger 30,00 Vorzeitige Rücknahme Vorfälligkeitsentgelt Abwicklungsgebühr 0,5 % vom Nennwert Termineinlagen Abtretung - fremdes Institut 30,00 - neuer Gläubiger 30,00 Vereinbarung Mietkaution 20,00 2. Beginn und Ende der Verzinsung (Wertstellung) - Erster Tag der Verzinsung Einzahlungstag - Letzter Tag der Verzinsung Tag vor dem Auszahlungstag II. Wertpapiere 1. Sparkassen-Depot (gilt für alle Depotmodelle, außer S-Neo Depot) 1.1. Depotleistungen (inkl. MwSt.) - Depotentgelt - Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren Abrechnung und Belastung (jährlich) auf Basis des Bestands am 31.12. des Berechnungsjahres vom Kurs-/Nennwert/Rücknahmepreises - Girosammelverwahrung pro Depotposten 0,1785 %, mind. 5,00 - Streifbandverwahrung pro Depotposten 0,1785 %, mind. 5,00 - Wertpapierrechnung pro Depotposten 0,1785 %, mind. 5,00 - Mindestpreis pro Depot 20,00 101 580.000 (Fassung 10.07.2026) – v22.3 © S-Management Services • DSV Gruppe 30 Preis in EUR - Höchstpreis pro Depot 300,00 - jedoch bei Depotauflösung - im 1. Halbjahr des lfd. Jahres 10,00 - im 2. Halbjahr des lfd. Jahres 20,00 - Wertpapiere ohne Jahresabschlusskurs - bei Stückwert mit Nennwert bis EUR 2,56 0,001 - bei Stückwert mit Nennwert über EUR 2,56 0,01 - Anforderung von Zweitschriften (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) - Erträgnisaufstellungen, Depotjahresauszüge, Zins-, Dividenden- und Ertragsabrechnungen, Kauf-/Verkaufsabrechnungen, Hinterlegungs- Bescheinigungen, Quellensteuerbescheinigungen je Beleg 20,00 - ggf. zuzüglich Fremdkosten - Automatisches Quellensteuerrückerstattungsverfahren je Abrechnung 10,00 - zzgl. Kosten des Dienstleisters 59,50 - Für folgende Ländergruppen werden abweichend die Preise nach Komplexität berechnet: - Ländergruppe 1: Finnland, Kanada, Norwegen, Österreich, Schweden, bis zu 297,50 Slowakei, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn - Ländergruppe 2: Dänemark, Irland, Italien, Polen, Portugal bis zu 416,50 - zzgl. fremde Lagerstellenkosten - Depotübertragung unentgeltlich - Jahressteuerbescheinigung unentgeltlich 1.2. Effektive Stücke - Auslieferung abhängig vom jeweiligen Wertpapier 1.3. Transaktionsleistungen - An- und Verkauf von Wertpapieren - Eigene Kosten - Provision - Aktien, Zertifikate, Optionsscheine, börsennotierte 1,00 % vom Kurs-/Nennwert Investmentfonds, Genussscheine bei IVV*: 1,19 % vom Kurs-/Nennwert - Festverzinsliche Wertpapiere 0,50 % vom Kurs-/Nennwert bei IVV*: 0,595 % vom Kurs-/Nennwert - Investmentfonds Deka zum jeweiligen Ausgabe-/Rücknahmepreis bei IVV*: 1,19 % vom jeweiligen Ausgabe-/Rücknahmepreis - Investmentfonds anderer Anbieter 1,00 % vom jeweiligen Ausgabe-/Rücknahmepreis bei IVV*: 1,19 % vom jeweiligen Ausgabe-/Rücknahmepreis - Mindestpreis pro Transaktion 25,00 bei IVV*: 29,75 - Mindestpreis pro Transaktion an Auslandsbörsen 50,00 bei IVV*: 59,50 - Limite - Erteilung 5,00 - Änderung 5,00 * im Rahmen der Individuellen Vermögensverwaltung (IVV) inkl. der gesetzl. MwSt. 101 580.000 (Fassung 10.07.2026) – v22.3 © S-Management Services • DSV Gruppe 31 Preis in EUR - Zeichnungen - Entgelt für die Entgegennahme von Zeichnungen 10,00 (bei Aktienneuemissionen, unabhängig v. d. Zuteilung) - Preis für die Abwicklung (pro Order) 3,00 bei IVV*: 3,57 - Fremdkosten in- und Am jeweiligen Handelsplatz fallen unterschiedliche Gebühren, Kosten oder ausländischer Börsen und Steuern an. Je nach Börse und/oder Wertpapierart können insbesondere beim sonstiger Handelsplätze Handelsplatzentgelt (Maklercourtage) unterschiedliche Bemessungsgrundlagen oder auch Pauschalpreise gelten. Genaue Informationen zur Höhe der Fremdkosten für Ihren individuellen Wertpapierauftrag können Sie gerne bei Ihrem Wertpapierberater erfragen. - Umlagegebühr Sofern der Verkauf in einer anderen Lagerstätte erfolgt als der Kundenbestand verbucht ist, fällt eine Umlagegebühr an. Der Betrag ist lagerstellenabhängig. - Kapitaltransaktionen Ausübung von Bezugsrechten, Umtausch-/Übernahme-/Rückkaufangebot; Optionsscheinausübung - Transaktionspreis vom Kurswert des bezogenen 1,00 % vom Kurswert, mind. 25,00 Wertpapiers ab 75,00 EUR bei IVV*: 1,19 % vom Kurswert, mind. 29,75 - ETF- bzw. Aktien-Sparplan (pro Transaktion) 1,00 % vom Kurswert, mind. 3,00 * im Rahmen der Individuellen Vermögensverwaltung (IVV) inkl. der gesetzl. MwSt. 1.4. Ersatz von Aufwendungen Der Ersatz von Aufwendungen der Sparkasse richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften 2. S-Neo Depot 2.1. Depotleistungen (inkl. MwSt.) - Depotentgelt/Bestandsverwahrung - Depotpreis 0,00 - Preis pro Depotposten 0,00 - Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren nach Depotvolumen (Girosammelverwahrung, Wertpapierrechnung und Sonderverwahrung) Abrechnung und Belastung (jährlich) auf Basis des Bestands am 31.12. des Berechnungsjahres vom Kurswert/Rücknahmepreis unter 25.000,00 EUR 0,00 % p.a. ab 25.000,00 EUR 0,10 % p.a. ab 50.000,00 EUR 0,25 % p.a. - Anforderung von Zweitschriften (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) - Erträgnisaufstellungen, Depotjahresauszüge, Zins-, Dividenden- und Ertragsabrechnungen, Kauf-/Verkaufsabrechnungen, Hinterlegungs- Bescheinigungen, Quellensteuerbescheinigungen je Beleg 20,00 - ggf. zuzüglich Fremdkosten - Automatisches Quellensteuerrückerstattungsverfahren je Abrechnung 10,00 - zzgl. Kosten des Dienstleisters 59,50 - Für folgende Ländergruppen werden abweichend die Preise nach Komplexität berechnet: - Ländergruppe 1: Finnland, Kanada, Norwegen, Österreich, Schweden, bis zu 297,50 Slowakei, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn - Ländergruppe 2: Dänemark, Irland, Italien, Polen, Portugal bis zu 416,50 - zzgl. fremde Lagerstellenkosten - Depotübertragung unentgeltlich 101 580.000 (Fassung 10.07.2026) – v22.3 © S-Management Services • DSV Gruppe 32 Preis in EUR - Fremdkosten werden weitergereicht 2.2. Effektive Stücke - Auslieferung abhängig vom jeweiligen Wertpapier 2.3. Transaktionsleistungen - An- und Verkauf von Wertpapieren (alle vertraglich zugelassenen Finanzinstrumente)* Vertriebsweg/Auftragserteilung über App Sparkasse - Wertpapierauftrag je Ausführung 2,00 - Ausführung von Bezugs-/Teilrechten je Ausführung 2,00 - Umtausch-/Übernahme-/Rückkaufangebot je Ausführung 2,00 - Wertpapiersparplan je Ausführung 0,50 ((alle vertraglich zugelassenen Finanzinstrumente)* - - Fremdkosten in- und Am jeweiligen Handelsplatz fallen unterschiedliche Gebühren, Kosten oder ausländischer Börsen und Steuern an. Je nach Börse und/oder Wertpapierart können insbesondere beim sonstiger Handelsplätze Handelsplatzentgelt (Maklercourtage) unterschiedliche Bemessungsgrundlagen oder auch Pauschalpreise gelten. Genaue Informationen zur Höhe der Fremdkosten für Ihren individuellen Wertpapierauftrag können Sie gerne bei Ihrem Wertpapierberater erfragen. - Umlagegebühr Sofern der Verkauf in einer anderen Lagerstätte erfolgt als der Kundenbestand verbucht ist, fällt eine Umlagegebühr an. Der Betrag ist lagerstellenabhängig. * Besonderheit Investmentfonds: Für den Erwerb und die Rückgabe von Investmentfonds, sofern nicht über Tradegate Exchange ausführbar, wird zusätzlich der jeweils gültige Ausgabepreis bzw. die jeweils gültigen Rücknahmepreise abzgl. Rücknahmeabschlag des Anbieters berechnet. 2.4. Ersatz von Aufwendungen Der Ersatz von Aufwendungen der Sparkasse richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften 101 580.000 (Fassung 10.07.2026) – v22.3 © S-Management Services • DSV Gruppe 33 D. Kredite Preis in EUR I. Kredite/sonstige Kontoüberziehungen Mahnauslagen bei nicht den Verzug begründenden Mahnungen 6,00 Mahnauslagen werden nicht berechnet, wenn bei einem Verbraucherdarlehensvertrag dem Kunden während der Vertragslaufzeit Verzugszinsen berechnet werden. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass in seinem Fall kein oder nur ein geringerer Schaden durch die Mahnung verursacht wurde. II. Bankbürgschaft (Aval) Mietaval 4 % p. a., mind. 2,50/Quartal 101 580.000 (Fassung 10.07.2026) – v22.3 © S-Management Services • DSV Gruppe 34 E. Sonstiges Hinweis: Die nachstehenden Entgelte werden nur berechnet, soweit für das gewählte Kontomodell nach Kapitel B I.1 bis I.3 nichts Abweichendes vereinbart wurde. Preis in EUR I. Im Auftrag des Kunden vorgenommene Dienstleistungen - Fotokopien (aus Microfiche) 6,00 - Nachforschungen - zur vermeintlich nicht ordnungsgemäßen Ausführung von Zahlungsvorgängen unentgeltlich (soweit nicht durch fehlerhafte Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden verursacht) - sonstige Nachforschungen je nach Aufwand pro Stunde 60,00 (soweit durch vom Kunden zu vertretende mind. jedoch 20,00 Umstände verursacht) zzgl. fremde Entgelte II. Duplikaterstellung im Auftrag des Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht und nicht bereits durch die Kapitel B.I.4, B.I.5, B II.3.1 h, B.II.5.2 oder C.II.1. erfasst) Kontoauszug (Erstellung durch die Sparkasse) 6,00 Kontoauszug (Erstellung am SB-Terminal) 1,00 III. Bankauskunft im Auftrag des Kunden 40,00 1 Zahlungsvorgänge sind insbesondere - Bargeldeinzahlungen (auf ein Zahlungskonto) oder - Bargeldauszahlungen von einem Zahlungskonto sowie die - Übermittlung von Geldbeträgen (auf ein anderes Zahlungskonto) durch Ausführung von - Lastschriften, - Überweisungen oder - Zahlungsvorgängen mittels einer Karte oder eines ähnlichen Instruments. 2 Beleglos: Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefon-Banking, Online-Banking oder Datenfernübertragung (DFÜ). 3 Beleghaft: Überweisung per Vordruck. 4 Sofern der Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers solche Echtzeitüberweisungen akzeptiert und der Sparkasse/Landesbank fristgemäß bestätigt. 5 Sofern der Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers solche Echtzeitüberweisungen als Wero-Zahlungsaufträge akzeptiert und der Sparkasse/Landesbank fristgemäß bestätigt. 6 Beleglos: Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefon-Banking, Online-Banking oder Datenfernübertragung (DFÜ). 7 Beleghaft: Überweisung per Vordruck, Sammeldatei mit Begleitzettel, inklusive Service mit Rechenzentren (SRZ) durch Unternehmer. 8 Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Überweisung vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat. 9 Beleghaft: Überweisung per Vordruck, Sammeldatei mit Begleitzettel, inklusive Service mit Rechenzentren (SRZ) durch Unternehmer. 10 Beleglos: Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefon-Banking, Online-Banking oder Datenfernübertragung (DFÜ). 11 Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Überweisung vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat. 12 Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Gutschrift einer Überweisung vereinbarungsgemäß erfolgt und vom Zahlungsdienstleister fehlerfrei durchgeführt wurde. 13 Dieses Entgelt wird nur für die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines autorisierten Überweisungsauftrags erhoben. 14 Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Gutschrift einer Überweisung vereinbarungsgemäß erfolgt und vom Zahlungsdienstleister fehlerfrei durchgeführt wurde. 15 Sofern der Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers solche Echtzeitüberweisungen akzeptiert und der Sparkasse/Landesbank fristgemäß bestätigt. 101 580.000 (Fassung 10.07.2026) – v22.3 © S-Management Services • DSV Gruppe 35 16 Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Überweisung vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat. 17 Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Überweisung vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat. 18 Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Überweisung vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat. 19 Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn der Zahlungsdienst / die Überweisung vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat. 20 Dieses Entgelt wird nur für die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines autorisierten Überweisungsauftrags erhoben. 21 Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Gutschrift einer Überweisung vereinbarungsgemäß erfolgt und vom Zahlungsdienstleister fehlerfrei durchgeführt wurde. 22 Diese Entgelte werden nur erhoben, falls die Lastschrifteinlösung fehlerfrei ausgeführt und autorisiert wurde. 23 Dieses Entgelt wird nur erhoben für die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer autorisierten SEPA-Basis-Lastschrift wegen fehlender Kontodeckung. 24 Diese Entgelte werden nur erhoben, falls die Lastschrifteinlösung fehlerfrei ausgeführt und autorisiert wurde. 25 Diese Entgelte werden nur erhoben, falls die Lastschrifteinlösung fehlerfrei ausgeführt und autorisiert wurde. 26 Dieses Entgelt wird nur erhoben für die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer autorisierten SEPA-Basis-Lastschrift wegen fehlender Kontodeckung. 27 Diese Entgelte werden nur erhoben, falls die Lastschrifteinlösung fehlerfrei ausgeführt und autorisiert wurde. 28 Entgelte werden nur für die beauftragte und fehlerfreie Ausführung erhoben. 29 Dies sind derzeit: Albanien, Andorra, Gibraltar, Guernsey, Isle of Man, Jersey, Monaco, Montenegro, Republik Moldau, Republik Nord- Mazedonien, San Marino, Schweiz, St. Pierre und Miquelon, Vatikanstadt, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland. 30 Dies sind derzeit: Albanien, Andorra, Gibraltar, Guernsey, Isle of Man, Jersey, Monaco, Montenegro, Republik Moldau, Republik Nord- Mazedonien, San Marino, Schweiz, St. Pierre und Miquelon, Vatikanstadt, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland. 31 Die nachfolgenden Entgelte unter Nr. 3.1 f) bis n) gelten für alle unsere aufgeführten Kartenprodukte von Mastercard und Visa Card, soweit für die jeweilige Karte keine eigenständige Regelung erfolgt. 32 Die Übermittlung von Kreditkartenabrechnungen in der vereinbarten Form erfolgt unentgeltlich. Rechnungsabschlüsse werden stets unentgeltlich erstellt und übermittelt. 33 Für die Preisberechnung maßgeblich ist die Währung, in der der Zahlungsvorgang den von der Sparkasse eingeschalteten Dienstleister erreicht. Das heißt, wird eine Kartenzahlung in Fremdwährung ausgelöst und dann in Euro umgerechnet, bevor sie den von der Sparkasse eingeschalteten Dienstleister erreicht, wird dieser Zahlungsvorgang als Zahlung in Euro abgerechnet. 34 Für die Preisberechnung maßgeblich ist die Währung, in der der Zahlungsvorgang den von der Sparkasse eingeschalteten Dienstleister erreicht. Das heißt, wird eine Kartenzahlung in Fremdwährung ausgelöst und dann in Euro umgerechnet, bevor sie den von der Sparkasse eingeschalteten Dienstleister erreicht, wird dieser Zahlungsvorgang als Zahlung in dieser Fremdwährung abgerechnet. Zur Umrechnung siehe Nr. II.6.1. dieses Kapitels. 35 Die Umrechnung von Umsätzen in EWR-Fremdwährung im EWR erfolgt zum letzten verfügbaren Euro-Referenzwechselkurs der Europäischen Zentralbank. Zur Umrechnung und dem hierfür maßgeblichen Zeitpunkt siehe Nr. II.6.1. dieses Kapitels. 36 Für die Preisberechnung maßgeblich ist die Währung, in der der Zahlungsvorgang den von der Sparkasse eingeschalteten Dienstleister erreicht. Das heißt, wird eine Kartenzahlung in Fremdwährung ausgelöst oder in eine Fremdwährung umgerechnet, bevor sie den von der Sparkasse eingeschalteten Dienstleister erreicht, wird dieser Zahlungsvorgang als Zahlung in dieser Fremdwährung abgerechnet. Zur Umrechnung siehe Nr. II.6.1. dieses Kapitels. 37 Sofern keine Ersatzkarte gemäß Kapitel B II 3.1 f) auf Kundenwunsch beantragt wurde. 38 Im Rahmen der finanziellen Nutzungsgrenze des Kontos, d. h. im Rahmen des Kontoguthabens oder einer eingeräumten Kontoüberziehung gilt der tägliche Verfügungsrahmen der Karte unabhängig für jede zum Konto ausgegebene Karte. Der Verfügungsrahmen gilt, soweit mit dem Kunden nicht anderes vereinbart wurde. Für Änderungen des Verfügungsrahmens sind die Regelungen in Nr. 2 AGB-Sparkassen maßgeblich. 39 Soweit die Karte und die Terminals bzw. Geldautomaten für den jeweiligen Einsatz ausgestattet sind. 40 Das Verfügungslimit kann bei fremden Geldautomaten, insbesondere im Ausland, geringer sein. 41 Das Verfügungslimit im Ausland kann geringer sein. 42 Nur mit einer physischen Karte möglich. 43 Für die Preisberechnung maßgeblich ist die Währung, in der der Zahlungsvorgang den von der Sparkasse eingeschalteten Dienstleister erreicht. Das heißt, wird eine Kartenzahlung in Fremdwährung ausgelöst und dann in Euro umgerechnet, bevor sie den von der Sparkasse eingeschalteten Dienstleister erreicht, wird dieser Zahlungsvorgang als Zahlung in Euro abgerechnet. 44 Für die Preisberechnung maßgeblich ist die Währung, in der der Zahlungsvorgang den von der Sparkasse eingeschalteten Dienstleister erreicht. Das heißt, wird eine Kartenzahlung in Fremdwährung ausgelöst oder in eine Fremdwährung umgerechnet, bevor sie den von der Sparkasse eingeschalteten Dienstleister erreicht, wird dieser Zahlungsvorgang als Zahlung in dieser Fremdwährung abgerechnet. Zur Umrechnung siehe Nr. II.6.1. dieses Kapitels. 45 Die Umrechnung von Umsätzen in EWR-Fremdwährung im EWR erfolgt zum letzten verfügbaren Euro-Referenzwechselkurs der Europäischen Zentralbank. Zur Umrechnung und dem hierfür maßgeblichen Zeitpunkt siehe Nr. II.6.1. dieses Kapitels. 46 Für die Preisberechnung maßgeblich ist die Währung, in der der Zahlungsvorgang den von der Sparkasse eingeschalteten Dienstleister erreicht. Das heißt, wird eine Kartenzahlung in Fremdwährung ausgelöst oder in eine Fremdwährung umgerechnet, bevor sie den von der Sparkasse eingeschalteten Dienstleister erreicht, wird dieser Zahlungsvorgang als Zahlung in dieser Fremdwährung abgerechnet. Zur Umrechnung siehe Nr. II.6.1. dieses Kapitels. 47 Sofern keine Ersatzkarte gemäß Kapitel B II 3.2 c) auf Kundenwunsch beantragt wurde. 48 Diese Entgelte werden nur erhoben, wenn die Bargeldauszahlung fehlerfrei ausgeführt und autorisiert wurde. 49 Die Höhe des direkten Kundenentgelts vereinbart der automatenbetreibende ZD vor Auszahlung des Verfügungsbetrages mit dem Karteninhaber am Geldautomaten. 50 Für die Preisberechnung maßgeblich ist die Währung, in der der Zahlungsvorgang den von der Sparkasse eingeschalteten Dienstleister erreicht. Das heißt, wird eine Kartenzahlung in Fremdwährung ausgelöst und dann in Euro umgerechnet, bevor sie den von der Sparkasse eingeschalteten Dienstleister erreicht, wird dieser Zahlungsvorgang als Zahlung in Euro abgerechnet. 51 In diesen Fällen wird uns als Kartenherausgeber regelmäßig ein sog. Interbankenentgelt berechnet. 52 Für die Preisberechnung maßgeblich ist die Währung, in der der Zahlungsvorgang den von der Sparkasse eingeschalteten Dienstleister erreicht. Das heißt, wird eine Kartenzahlung in Fremdwährung ausgelöst und dann in Euro umgerechnet, bevor sie den von der Sparkasse eingeschalteten Dienstleister erreicht, wird dieser Zahlungsvorgang als Zahlung in Euro abgerechnet. 53 Für die Preisberechnung maßgeblich ist die Währung, in der der Zahlungsvorgang den von der Sparkasse eingeschalteten Dienstleister erreicht. Das heißt, wird eine Kartenzahlung in Fremdwährung ausgelöst oder in eine Fremdwährung umgerechnet, bevor sie den von der Sparkasse eingeschalteten Dienstleister erreicht, wird dieser Zahlungsvorgang als Zahlung in dieser Fremdwährung abgerechnet. Zur Umrechnung siehe Nr. II.6.1. dieses Kapitels. 54 Die Umrechnung von Umsätzen in EWR-Fremdwährung im EWR erfolgt zum letzten verfügbaren Euro-Referenzwechselkurs der Europäischen Zentralbank. Zur Umrechnung und dem hierfür maßgeblichen Zeitpunkt siehe Nr. II.6.1. dieses Kapitels. 55 Für die Preisberechnung maßgeblich ist die Währung, in der der Zahlungsvorgang den von der Sparkasse eingeschalteten Dienstleister erreicht. Das heißt, wird eine Kartenzahlung in Fremdwährung ausgelöst oder in eine Fremdwährung umgerechnet, bevor sie den von der 101 580.000 (Fassung 10.07.2026) – v22.3 © S-Management Services • DSV Gruppe 36 Sparkasse eingeschalteten Dienstleister erreicht, wird dieser Zahlungsvorgang als Zahlung in dieser Fremdwährung abgerechnet. Zur Umrechnung siehe Nr. II.6.1. dieses Kapitels. 56 Für die Preisberechnung maßgeblich ist die Währung, in der der Zahlungsvorgang den von der Sparkasse eingeschalteten Dienstleister erreicht. Das heißt, wird eine Kartenzahlung in Fremdwährung ausgelöst und dann in Euro umgerechnet, bevor sie den von der Sparkasse eingeschalteten Dienstleister erreicht, wird dieser Zahlungsvorgang als Zahlung in Euro abgerechnet. 57 Die Umrechnung von Umsätzen in EWR-Fremdwährung im EWR erfolgt zum letzten verfügbaren Euro-Referenzwechselkurs der Europäischen Zentralbank. Zur Umrechnung und dem hierfür maßgeblichen Zeitpunkt siehe Nr. II.6.1. dieses Kapitels. 58 Für die Preisberechnung maßgeblich ist die Währung, in der der Zahlungsvorgang den von der Sparkasse eingeschalteten Dienstleister erreicht. Das heißt, wird eine Kartenzahlung in Fremdwährung ausgelöst oder in eine Fremdwährung umgerechnet, bevor sie den von der Sparkasse eingeschalteten Dienstleister erreicht, wird dieser Zahlungsvorgang als Zahlung in dieser Fremdwährung abgerechnet. Zur Umrechnung siehe Nr. II.6.1. dieses Kapitels. 59 Für die Preisberechnung maßgeblich ist die Währung, in der der Zahlungsvorgang den von der Sparkasse eingeschalteten Dienstleister erreicht. Das heißt, wird eine Kartenzahlung in Fremdwährung ausgelöst und dann in Euro umgerechnet, bevor sie den von der Sparkasse eingeschalteten Dienstleister erreicht, wird dieser Zahlungsvorgang als Zahlung in Euro abgerechnet. 60 Die Umrechnung von Umsätzen in EWR-Fremdwährung im EWR erfolgt zum letzten verfügbaren Euro-Referenzwechselkurs der Europäischen Zentralbank. Zur Umrechnung und dem hierfür maßgeblichen Zeitpunkt siehe Nr. II.6.1. dieses Kapitels. 61 Für die Preisberechnung maßgeblich ist die Währung, in der der Zahlungsvorgang den von der Sparkasse eingeschalteten Dienstleister erreicht. Das heißt, wird eine Kartenzahlung in Fremdwährung ausgelöst oder in eine Fremdwährung umgerechnet, bevor sie den von der Sparkasse eingeschalteten Dienstleister erreicht, wird dieser Zahlungsvorgang als Zahlung in dieser Fremdwährung abgerechnet. Zur Umrechnung siehe Nr. II.6.1. dieses Kapitels. 62 Für die Preisberechnung maßgeblich ist die Währung, in der der Zahlungsvorgang den von der Sparkasse eingeschalteten Dienstleister erreicht. Das heißt, wird eine Kartenzahlung in Fremdwährung ausgelöst und dann in Euro umgerechnet, bevor sie den von der Sparkasse eingeschalteten Dienstleister erreicht, wird dieser Zahlungsvorgang als Zahlung in Euro abgerechnet. 63 Die Umrechnung von Umsätzen in EWR-Fremdwährung im EWR erfolgt zum letzten verfügbaren Euro-Referenzwechselkurs der Europäischen Zentralbank. Zur Umrechnung und dem hierfür maßgeblichen Zeitpunkt siehe Nr. II.6.1. dieses Kapitels. 64 Für die Preisberechnung maßgeblich ist die Währung, in der der Zahlungsvorgang den von der Sparkasse eingeschalteten Dienstleister erreicht. Das heißt, wird eine Kartenzahlung in Fremdwährung ausgelöst oder in eine Fremdwährung umgerechnet, bevor sie den von der Sparkasse eingeschalteten Dienstleister erreicht, wird dieser Zahlungsvorgang als Zahlung in dieser Fremdwährung abgerechnet. Zur Umrechnung siehe Nr. II.6.1. dieses Kapitels. 65 Diese Entgelte werden nur erhoben, falls das Zahlscheingeschäft bzw. das Kassengeschäft fehlerfrei ausgeführt und autorisiert wurde. 66 Gegenüber Verbrauchern sowie gegenüber Kunden, welche keine Verbraucher sind und mit denen keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde gilt Folgendes: Die Übermittlung von Kontoauszügen in der vereinbarten Form, Häufigkeit und dem vereinbarten Verfahren erfolgt unentgeltlich. Rechnungsabschlüsse werden stets unentgeltlich erstellt und übermittelt. Ausgenommen davon ist die Erstellung und Übermittlung von Duplikaten auf Verlangen des Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht). 67 Für Überweisungen wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Überweisung vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat. Für Lastschrifteinzüge werden Entgelte nur für die beauftragte und fehlerfreie Ausführung erhoben. 68 „Zahlungsauslösekanal“ meint jede Methode, jedes Gerät oder jedes Verfahren, mit dem der Zahler bei der Sparkasse Überweisungen in Auftrag geben kann. 101 580.000 (Fassung 10.07.2026) – v22.3 © S-Management Services • DSV Gruppe 37