Bedingungen für die Sparkassen-Kundenkarte Kreissparkasse Köln Fassung Januar 2018 Neumarkt 18-24, 50667 Köln I. Serviceumfang 4.3 Unterrichtungs- und Anzeigepflichten Der Kontoauszugsdrucker ermöglicht dem Inhaber einer Sparkassen- Stellt der Karteninhaber den Verlust oder Diebstahl seiner Karte oder die Kundenkarte (nachfolgend Karte), Kontoauszüge einschließlich der darin missbräuchliche Verwendung der Karte fest, so ist die Sparkasse unver- enthaltenen Rechnungsabschlüsse für das in der Karte angegebene züglich zu benachrichtigen (Sperranzeige). Der Karteninhaber hat jeden Konto ausdrucken zu lassen. Diebstahl oder Missbrauch unverzüglich bei der Polizei anzuzeigen. II. Allgemeine Regeln III. Kontoauszugsdrucker 1. Karteninhaber und Vollmacht 1. Bereithaltung von Belegen Die Karte gilt für das auf ihr angegebene Konto. Sie kann nur auf den Anlagen zu den Kontoauszügen, soweit sie am Kontoauszugsdrucker Namen des Kontoinhabers oder einer Person ausgestellt werden, der der nicht mehr ausgedruckt werden können, werden dem Kunden auf Anfor- Kontoinhaber die Befugnis zum Erhalt und Nutzung der Sparkassen-Kun- derung bei der kontoführenden Stelle zur Verfügung gestellt. Die Spar- denkarte erteilt hat. Wenn der Kontoinhaber die Vollmacht widerruft, ist er kasse ist berechtigt, dem Kunden die Anlagen auch ohne Anforderung dafür verantwortlich, dass die an den Bevollmächtigten ausgegebene gegen Portoersatz zuzusenden. Karte an die Sparkasse zurückgegeben wird. 2. Haftung der Sparkasse 2. Rückgabe der Karte Kontoauszüge werden im Rahmen der im Zeitpunkt der Abfrage beste- Die Karte bleibt im Eigentum der Sparkasse. Die Karte ist nur für den auf henden technischen Möglichkeit erstellt. Die Kontoauszüge beinhalten die der Karte angegebenen Zeitraum gültig. Mit Aushändigung der neuen, Kontobewegungen, die bis zum Abruf verbucht sind. Bei Funktionsstörun- spätestens aber nach Ablauf der Gültigkeit der Karte ist die Sparkasse gen haftet die Sparkasse im Rahmen ihres Verschuldens. berechtigt, die alte Karte zurückzuverlangen. Endet die Berechtigung, die Karte zu nutzen, vorher (z. B. durch Kündigung der Kontoverbindung oder 3. Zusendung von Auszügen des Kartenvertrags), so hat der Karteninhaber die Karte unverzüglich an Ohne Anforderung des Kunden kann ein Kontoauszug erstellt und dem die Sparkasse zurückzugeben. Kontoinhaber gegen Portoersatz zugesandt werden, wenn ein Kontoaus- 3. Sperrung und Einziehung der Karte zug innerhalb von 35 Tagen nicht am Kontoauszugsdrucker bzw. elektro- Die Sparkasse darf die Karte sperren und den Einzug der Karte (z. B. an nisch im Online-Banking abgerufen wurde. Kontoinhaber und Sparkasse SB-Geräten) veranlassen, wenn sie berechtigt ist, den Kartenvertrag aus können eine andere Abruffrist vereinbaren. wichtigem Grund zu kündigen oder wenn sachliche Gründe im Zusam- menhang mit der Sicherheit der Karte dies rechtfertigen. Die Sparkasse 4. Zugangssperre wird den Kontoinhaber unter Angabe der hierfür maßgeblichen Gründe Ist die Karte gesperrt, so wird sie vom Kontoauszugsdrucker abgelehnt möglichst vor, spätestens jedoch unverzüglich nach der Sperre über die bzw. eingezogen. Die Sperre der Karte richtet sich nach Abschnitt II. Sperre unterrichten. Die Sparkasse ist zur Einziehung oder Sperre der Nummer 3. Karte auch berechtigt, wenn die Nutzungsberechtigung der Karte durch 5. Sorgfalts- und Mitwirkungspflichten Gültigkeitsablauf oder durch ordentliche Kündigung endet. Für den Umgang mit der Karte gelten die Sorgfalts- und Mitwirkungs- 4. Allgemeine Sorgfalts- und Mitwirkungspflichten des Kunden pflichten unter Abschnitt II. Nummer 4. Hat der Karteninhaber durch ein schuldhaftes Verhalten zur Entstehung 4.1 Unterschrift eines Schadens im Rahmen dieser Servicefunktion der Karte beigetra- Sofern die Karte ein Unterschriftsfeld vorsieht, hat der Karteninhaber die gen, so bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitverschuldens, in Karte nach Erhalt unverzüglich auf dem Unterschriftsfeld zu unterschreiben. welchem Umfang Sparkasse und Kontoinhaber den Schaden tragen. 4.2 Sorgfältige Aufbewahrung Die Karte ist mit besonderer Sorgfalt aufzubewahren, um zu verhindern, 6. Widerruf der Sparkasse dass sie abhanden kommt oder missbräuchlich verwendet wird. Sie darf Die Sparkasse kann jederzeit die Berechtigung des Kunden zur Benut- insbesondere nicht unbeaufsichtigt im Kraftfahrzeug aufbewahrt werden. zung des Kontoauszugsdruckers schriftlich widerrufen. Sollte es sich bei der Karte um eine Botenkarte handeln, verfügt diese über eine eingeschränkte Funktion. Sie können diese ausschließlich nur am Cashrecycler (Einzahlautomaten) für Bargeldeinzahlungen nutzen. Weitere Funktionen stehen nicht zur Verfügung. Mit der Bestellung und Nutzung einer Botenkarte finden die Punkte I und III der Bedingungen für die Sparkassen-Kundenkarte keine Anwendung. © Deutscher Sparkassenverlag